Am 09.02.2022 um 09:23 schrieb F. W.:
> Trotz EU-DSGVO scheinen die Musikanbieter wie die Henne auf dem Ei
> auf der Songsammlung der User zu sitzen. Speichern, Drucken, Listen,
> API - nichts ist möglich.
Inzwischen habe ich das Problem gelöst - mit der EU-DSGVO. Denn nach
Art. 15 hat jeder das Recht von Datenverarbeitern anzufordern, welche
Daten wie verarbeitet werden.
Amazon reagiert darauf binnen 90 Tagen und sendet eine schöne Liste im
CSV-Format: alle Songs, die man gebucht hat. :-D
So kann man einfach alle Daten einlesen (Excel, LibreOffice,
OpenOffice, GNUCalc) und beliebig formatieren, sortieren.
FW