Ich wollte mal fragen, ob und welche Regeln es fuer das Zitieren von
Musik-CDs gibt, ohne dabei mit dem Copyright in Konflikt zu kommen.
Online CD Shops haben meist ca. 30 Sekunden pro Track in zumeist
lausiger Qualitaet zum Reinhoeren veroeffentlicht.
Die Frage ist nun, ob dies grundsaetzlich erlaubt ist, oder man
von den Labels ein explizites OK braucht.
Ich will das nicht als Gewerbler machen, sondern als Hobbyist, der eine
Sammlung von ca. 700 Komponisten mit 10.000 Werken, Schwerpunkt
20tes Jahrhundert aufbereitet hat.
Gruss,
Roger
> Online CD Shops haben meist ca. 30 Sekunden pro Track in
> zumeist lausiger Qualitaet zum Reinhoeren veroeffentlicht.
die bezahlen dafür.
<http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml>
> Die Frage ist nun, ob dies grundsaetzlich erlaubt ist, oder
> man von den Labels ein explizites OK braucht.
Einfach so machen kannst Du das auf keinen Fall. Ich würde
mal die GEMA anmailen und fragen.
Gruß,
Klaus
(...)
>Einfach so machen kannst Du das auf keinen Fall. Ich würde
>mal die GEMA anmailen und fragen.
Hm, zumindest bei gedruckten Texten sind kurze Zitate ohne
irgendwelche Genehmigungen oder Entschädigungen erlaubt, wenn ich mich
nicht sehr irre, ich weiss aber nicht, wie das bei Musik ist.
Patrick Borer
On Sun, 1 Jun 2003 14:17:11 +0200, Roger Rene Kommer wrote:
> Hi,
>
> Ich wollte mal fragen, ob und welche Regeln es fuer das Zitieren von
> Musik-CDs gibt, ohne dabei mit dem Copyright in Konflikt zu kommen.
Das kann dir in Deutschland nicht passieren. Denn hier kennt man das
Copyright nicht.
> Online CD Shops haben meist ca. 30 Sekunden pro Track in zumeist
> lausiger Qualitaet zum Reinhoeren veroeffentlicht.
Und sollten gewöhnlich auch deshalb Lizenzverträge abgeschlossen haben
und auch dafür bezahlen an die GEMA, GVL etc. Die Qualität im Shop von
Apples iTunes ist gar nicht so mies, aber das nur nebenbei.
> Die Frage ist nun, ob dies grundsaetzlich erlaubt ist, oder man
> von den Labels ein explizites OK braucht.
Da brauch man vieles und ein guter Anwalt kann dir auch
rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
> Ich will das nicht als Gewerbler machen, sondern als Hobbyist, der eine
> Sammlung von ca. 700 Komponisten mit 10.000 Werken, Schwerpunkt
> 20tes Jahrhundert aufbereitet hat.
Das ist lobenswert. Ich fürchte, es wird alles nicht so einfach sein.
Die Zitatfrage ist sehr eng zu sehen und auch grundsätzlich eher eine
Ausnahme. Aber verbindlich wirst Du wohl nur von einem Anwalt oder einem
GEMA-Sekretär Deiner Wahl informiert werden können.
Auch dies ist nur eine private Meinung und keine Auskunft in dieser
Frage.
Beste Grüße
Martin
--
www.kritische-masse.de/blog/ [Aktuelle Masse]
Nun, da ist wohl für Musik die Rechtslage hinsichtlich von Zitaten
eindeutig, wenn man mal in § 51 UrhG schaut:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. [...]
2. [...]
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
selbständigen Werk der Musik angeführt werden."
Eine Webseite ist schwerlich ein selbständiges Werk der Musik ;-)
Beste Grüsse!
Claus
--
Meine Herren, wir werden jetzt etwas spielen, das keiner jemals
verstehen wird. Trotzdem werden wir unser bestes tun. Wenn jemand meint,
ein Thema zu haben, möge er bitte laut spielen! (ungenannter Dirigent
nach Kreneks Erinnerung vor der ersten Probe von Kreneks 2.Sinfonie zum
Orchester)
> Nun, da ist wohl für Musik die Rechtslage hinsichtlich von Zitaten
> eindeutig, wenn man mal in § 51 UrhG schaut:
Gibt's das Gesetz irgendwo online zum Nachlesen?
Ciao
Andrej
Roger Rene Kommer (01.06.2003, 14:17) schrieb:
[...]
> Ich will das nicht als Gewerbler machen, sondern als Hobbyist, der
> eine Sammlung von ca. 700 Komponisten mit 10.000 Werken, Schwerpunkt
> 20tes Jahrhundert aufbereitet hat.
Ich hatte einmal ähnliches vor bzw. hatte ebenfalls eine auf das
20. Jahrhundert festgelegte Komponistendatenbank am Laufen. Da man
Musik besser hört, als nur darüber zu lesen, war damals auch mein
Plan, kleine Hörproben für wichtige Werke einzelner Komponisten
anzubieten. Eine Korrespondenz mit einer GEMA-Sekretärin hat mich sehr
schnell von meinem Plan abgebracht. Für jeweils wenige Sekunden (30")
von drei Werken eines Komponisten (explizit nachgefragt Alban Berg),
wollte die GEMA pro Monat 76 DM von mir.
Am "DM" siehst Du, dass das schon eine Weile her ist, ich schätze
einmal, die Anfrage war anno 1998. Es könnte sich also inzwischen
geändert haben, aber ich fürchte, nur bezüglich der Höhe der monatlich
zu entrichtenden Gebühren :(
Das sind dann die Fälle, in denen mir das GEMA-Konzept gehörig auf den
Sack gehen, weil hier mehr verhindert wird als gefördert.
Grüße, Andreas.
--
Luther erschütterte Deutschland - aber Francis Drake beruhigte es wieder:
Er gab uns die Kartoffel. [Heinrich Heine]
> > Nun, da ist wohl für Musik die Rechtslage hinsichtlich von
> > Zitaten eindeutig, wenn man mal in § 51 UrhG schaut:
> Gibt's das Gesetz irgendwo online zum Nachlesen?
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html>
HTH,
Klaus
>> Gibt's das Gesetz irgendwo online zum Nachlesen?
> <http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html>
Danke.
Ciao
A.
> > Online CD Shops haben meist ca. 30 Sekunden pro Track in
> > zumeist lausiger Qualitaet zum Reinhoeren veroeffentlicht.
Waere mir bei meiner Frage gleich das Stichwort GEMA eingefallen,
so haette ich gleich alle Hoffnung fahren lassen....
>
> die bezahlen dafür.
> <http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml>
Schon etwas seltsam:
Unter dem Titel "Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des
GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce"
Steht dann unten IV. 4 Abgrenzung: "Die Vergütungssätze finden ebenfalls
keine Anwendung auf Websites mit E-Commerce.".
Aha! Die Verguetungsaetze bezueglich Webseiten mit Electronic-Commerce find
bei Webseiten mit E-Commerce keine Anwendung?!
Ansonsten sind die da gelisteten Preise jenseits von Gut und Boese. Ich
muesste schon entweder einen Plattenladen oder einen
oeffentlich-rechtlichen Sender aufmachen, um das bezahlen zu koennen.
Insgesamt finde ich es schon recht absurd: Uebertragen auf den Buchhandel
wuerde das bedeuten, dass
das Austellen eines Buches im Schaufester eines Buchladens mit Gebueren
verbunden ist, auch muss
eine Abrechnung gefuehrt werden wie oft welche Seiten eines Buches von
potentiellen Buchkaeufern
angeschaut werden.
Ich verstehe ja, dass alle Beteiligte (Komponist, Interpret, Label) nicht
gerade begeistert sind, wenn
ihre Werk als Jingle missbraucht wird, aber ein kurzes Klangzitat von < 1
Minute
mit Nennung der Quellen und mit der Absicht ein Komponist/Interpret/Aufnahme
bekannter zu machen,
sollten die Rechteinhaber doch eher begruessen.
Gruss,
Roger
(Copyright auf Deutsch: Urheberrechtsverwurstung?)
> Das kann dir in Deutschland nicht passieren. Denn hier kennt man das
> Copyright nicht.
Da bei es bei fraglichen Aufnahmen nur zu einem Teil aus Deutschland
stammen (und auch einen GEMA-Stempel haben), ist das deutsche
Urheberrecht vielleicht etwas zu eng gefasst.
Es gibt zwar kein internationales Copyright im eigenen Sinne, aber als
Schnittmenge der nationalen Urheberrechtsbestimmungen wohl
doch einen common sense. Ich kenne mich hier etwas besser im
Software- als im Musikbereich aus, und bin mir nicht sicher,
ob es hier ebenso solche Standards gibt.
> Das ist lobenswert. Ich fürchte, es wird alles nicht so einfach sein.
> Die Zitatfrage ist sehr eng zu sehen und auch grundsätzlich eher eine
> Ausnahme. Aber verbindlich wirst Du wohl nur von einem Anwalt oder einem
> GEMA-Sekretär Deiner Wahl informiert werden können.
Ich fuerchte das inzwischen auch. Es war nicht in meinem Sinne hier
Rechtsanwaelte zu beschaeftigen, sondern hoffte auf eine relativ einfache
Regel zum freien wissenschaftlichen Zitieren von Musikwerken.
Gruss,
Roger
Roger Rene Kommer (02.06.2003, 13:26) schrieb:
[...]
> Aha! Die Verguetungsaetze bezueglich Webseiten mit
> Electronic-Commerce find bei Webseiten mit E-Commerce keine
> Anwendung?!
Verflixt aber auch, dass wir da nicht schon vorher drauf gekommen sind
:-)
> Ansonsten sind die da gelisteten Preise jenseits von Gut und
> Boese. Ich muesste schon entweder einen Plattenladen oder einen
> oeffentlich-rechtlichen Sender aufmachen, um das bezahlen zu
> koennen.
Sah ich dereinst auch so und habe deshalb auf Hörproben verzichtet.
> Insgesamt finde ich es schon recht absurd: Uebertragen auf den
> Buchhandel wuerde das bedeuten, dass das Austellen eines Buches im
> Schaufester eines Buchladens mit Gebueren verbunden ist, auch muss
> eine Abrechnung gefuehrt werden wie oft welche Seiten eines Buches
> von potentiellen Buchkaeufern angeschaut werden.
Genau das ist der Punkt. Etwas Kontraproduktiveres als das Gebahren
der GEMA in diesem Punkt lässt sich kaum denken.
> Ich verstehe ja, dass alle Beteiligte (Komponist, Interpret, Label)
> nicht gerade begeistert sind, wenn ihre Werk als Jingle missbraucht
> wird, aber ein kurzes Klangzitat von < 1 Minute mit Nennung der
> Quellen und mit der Absicht ein Komponist/Interpret/Aufnahme
> bekannter zu machen, sollten die Rechteinhaber doch eher begruessen.
So sollte man annehmen und ich weiss von vielen Komponisten und
Interpreten, dass dies auch der Fall wäre. Völlig absurd wird es dann
z. B. bei eigenen Onlineauftritten von Komponisten. Der Komponist
Moritz Eggert etwa, dessen Website ich vor Urzeiten erstellt habe,
stellt Hörproben einiger seiner wichtigen Stücke online zur
Verfügung. GEMA-technisch müsste er dafür eigentlich als Betreiber der
(nicht-eCommercial-igen) Website Gebühren abführen, die ihm dann als
Komponist des ganze "hinten rum" wieder irgendwie zufliessen würden.
Geht es dümmer?
Es ist und bleibt unverständlich. Wenn man online über Leben und Werk
von [... insert your favorite contemporary composer here ...]
informieren möchte und dazu auch Hörproben bereit stellt, so ist die
Chance, dass bei einem Besucher Interesse geweckt und er zu einem
Konzertbesuch oder Kauf eines Tonträgers animiert wird, erheblich
größer.
Das interessiert die Rechteverwahrer, die wohl aus Nibelheim stammen,
herzlich wenig.
Ich rege mich seit 6 Jahren non-stop darüber auf.
> (Copyright auf Deutsch: Urheberrechtsverwurstung?)
= Behinderung der Verbreitung zeitgenössischer Musik :(
Und das ist ja nun leider auch kein Problem von Online und
MP3. Landläufig wird als Hauptgrund für die Tatsache, dass das
Verhältnis an zeitgenössischer Musik im Rundfunk und bei Konzerten
gering ist, die geringe Beliebtheit angegeben.
Ich sehe den Hauptpunkt darin, dass neuere Musik eben Veranstalter,
Interpreten, Rundfunksender etwas kostet und nicht gerade wenig.
Da spielt man dann eben Mahler anstelle des ein wenig später geborenen
Schönberg. Kost ja nix.
Grüße, Andreas.
--
Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je
weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten.
[Jonathan Swift]
Interessant fand ich noch folgendes:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html
"
2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen
oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
[...]
(5) Absatz 1 sowie Absatz 2 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf
Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel
zugänglich sind. Absatz 2 Nr. 1 findet auf solche Datenbankwerke mit der
Maßgabe Anwendung, daß der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen
Zwecken erfolgt.
"
Das "nicht gewerblich" wuerde ja zutreffen.
Jedoch gleich im naechsten Abschnitt:
"(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu
öffentlichen Wiedergaben benutzt werden."
Ich habe leider auch nichts gefunden, was z.B. einem Journalisten erlaubt
die besprochene CD
in seiner CD-Kritik zu zitieren, noch etwa etwas das dem
Musikwissenschaftler erlaubt
seine Ergebnisse mit entsprechenden Klangbeispielen zu illustrieren.
Gruss,
Roger
Leider entwickeln Verbaende ab einer gewissen Groesse oft ein
Eigeninteresse,
das nicht deckungsgleich mit denen der darin Verbundenen ist, insbesondere
wenn
Geld das wesentliche Bindungsmittel ist.
Gruss,
Roger
wie jeder wissen könnte bin ich kein Fan der GEMA und habe immer auch
nahegelegt dieser Verwertungsgesellschaft beizutreten. Andererseits
arbeitet diese Organisation wirklich gut - ob im Sinne aller Urheber,
das darf man bezweifeln. Aber die GEMA vertritt auch die Wünsche der
Verlage zum Beispiel. Es ist eine Organisation, in der umgangssprachlich
gesehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vertreten werden. Das
geht nicht ohne Probleme. Klaro.
On 02 Jun 2003 14:10:54 +0200, Andreas Heck wrote:
> Lieber Roger Rene!
>
> Roger Rene Kommer (02.06.2003, 13:26) schrieb:
>
> [...]
>
>> Aha! Die Verguetungsaetze bezueglich Webseiten mit
>> Electronic-Commerce find bei Webseiten mit E-Commerce keine
>> Anwendung?!
>
> Verflixt aber auch, dass wir da nicht schon vorher drauf gekommen sind
>:-)
Das heißt aber nicht, so wie ich es hier vermute, dass das Umsonst
heißt. Wenn es so wäre, dann bitte ich sehr dringend um Auskunft. Das
würde ich dann nachrecherchieren wollen.
>> Ansonsten sind die da gelisteten Preise jenseits von Gut und
>> Boese. Ich muesste schon entweder einen Plattenladen oder einen
>> oeffentlich-rechtlichen Sender aufmachen, um das bezahlen zu
>> koennen.
>
> Sah ich dereinst auch so und habe deshalb auf Hörproben verzichtet.
Würde ich auch so machen. Und: Musik kostet Geld, hier. Das auch nicht
unberechtigt, es sei denn, man regelt es als Urheber eben anders. Das
ist doch alles eben nicht so einfach. Angemessene Vergütung geistiger
Leistungen soll das neue Urhebervertragsrecht einfordern. Und das führt
zu merkwürdigen - im Prinzip vom Gesetz nicht gewollten - Problemen. Ich
denke, die Katze ist zwar im Sack, aber das alles ist deutungsfähig und
es besteht Deutungsbedarf. Das darf man nicht allein Staatssekretären
oder Lobbyisten überlassen.
Vielleicht sollte man sich zum Guten wie zum Schlechten mal die Praxis
eines Stockhausen ansehen, der einen eigenen Verlag aufgebaut hat und
andere geschickte oder merkwürdige Praktiken pflegt.
Seit seine CDs nicht mehr mit Labelcode versehen sind heißt dies, dass
man eigentlich vor einer Sendung dort erst anfragen muss. Das kann dann
umsonst sein oder so oder soviel kosten. Auf jeden Fall löst es eine
bürokratische Akte aus - und mindestens die kostet auch schon.
Deshalb gibt es ja auch so etwas wie GEMA und GVL: Man wägt ein
Rechtsgut gegen ein anderes ab. Ich weiß auch, Andreas, dass du da schon
andere Lösungen vorgeschlagen hast, die ich gar nicht so falsch fand -
im Gegenteil. Sei nicht böse, aber das hätte auf der andern Seite auch
das zur Folge gehabt, was jetzt Realität wird: Ein Digital Rights
Management. Ich bin da noch unentschieden.
>> Insgesamt finde ich es schon recht absurd: Uebertragen auf den
>> Buchhandel wuerde das bedeuten, dass das Austellen eines Buches im
>> Schaufester eines Buchladens mit Gebueren verbunden ist, auch muss
>> eine Abrechnung gefuehrt werden wie oft welche Seiten eines Buches
>> von potentiellen Buchkaeufern angeschaut werden.
Diese Übertragung ist nicht richtig. Stelle die Noten aus, dann passt
es.
> Genau das ist der Punkt. Etwas Kontraproduktiveres als das Gebahren
> der GEMA in diesem Punkt lässt sich kaum denken.
Jein.
>> Ich verstehe ja, dass alle Beteiligte (Komponist, Interpret, Label)
>> nicht gerade begeistert sind, wenn ihre Werk als Jingle missbraucht
>> wird, aber ein kurzes Klangzitat von < 1 Minute mit Nennung der
>> Quellen und mit der Absicht ein Komponist/Interpret/Aufnahme
>> bekannter zu machen, sollten die Rechteinhaber doch eher begruessen.
>
> So sollte man annehmen und ich weiss von vielen Komponisten und
> Interpreten, dass dies auch der Fall wäre.
Jein. Diese Argumentation kenne ich. Deswegen spielen auch einige
Ensemble ewig für ein Appel und ein Ei oder auch gar nichts, weil man
ihnen sagt: Hey, Super-Marketing-Tool. So werdet ihr bekannt. Ist doch
in eurem Sinne. In der Tat wird das auch gemacht, dass man einen
Schwarzmarkt aufmacht und Raubkopien zum Beispiel viel zur Popularität
von Künstlern zum Beispiel in China beitragen. Das ist in der Tat so.
Und so ähnlich ist es mit Microsoft Word auch gewesen. Das ganze fusst
auf der Verteilung über Raubkopien, meine ich. In den 80er Jahren war
das noch gar nicht so klar: Wordperfect, Wordstar etc. waren da noch
präsent. Einer hat das Rennen gemacht, der Rest blieb auf der Strecke.
Momentan dreht sich das wieder etwas mit zum Beispiel OpenOffice und
Abiword etc. Aber: Das muss man wollen und in einer Community verankern.
So würde ich es einschätzen.
> Völlig absurd wird es dann
> z. B. bei eigenen Onlineauftritten von Komponisten. Der Komponist
> Moritz Eggert etwa, dessen Website ich vor Urzeiten erstellt habe,
> stellt Hörproben einiger seiner wichtigen Stücke online zur
> Verfügung. GEMA-technisch müsste er dafür eigentlich als Betreiber der
> (nicht-eCommercial-igen) Website Gebühren abführen, die ihm dann als
> Komponist des ganze "hinten rum" wieder irgendwie zufliessen würden.
Da wird es ja noch verdrehter. Und es könnte an die Grenze von
Geistwäsche gehen. Denn Eggert bekommt mehr für seine fünf Minuten als
Pinks Komponist. Nur wird Pink eben auch 700 mal häufiger gespielt.
> Geht es dümmer?
Bestimmt.
> Es ist und bleibt unverständlich. Wenn man online über Leben und Werk
> von [... insert your favorite contemporary composer here ...]
> informieren möchte und dazu auch Hörproben bereit stellt, so ist die
> Chance, dass bei einem Besucher Interesse geweckt und er zu einem
> Konzertbesuch oder Kauf eines Tonträgers animiert wird, erheblich
> größer.
Das will ich nicht bestreiten. Auch ich verfahre so. Aber warum soll der
Komponist nicht trotzdem daran beteiligt sein.
> Das interessiert die Rechteverwahrer, die wohl aus Nibelheim stammen,
> herzlich wenig.
>
> Ich rege mich seit 6 Jahren non-stop darüber auf.
Nonstop?
>> (Copyright auf Deutsch: Urheberrechtsverwurstung?)
>
> = Behinderung der Verbreitung zeitgenössischer Musik :(
Tut mir leid, nein, so stimmt es nicht. Die Großen der neuen Musik leben
davon nicht ganz minimal. Ligeti oder Berio(s Erben) sacken auch ein,
eben besser als ein Heck, Eggert oder Hufner (GEMAfrei).
> Und das ist ja nun leider auch kein Problem von Online und
> MP3. Landläufig wird als Hauptgrund für die Tatsache, dass das
> Verhältnis an zeitgenössischer Musik im Rundfunk und bei Konzerten
> gering ist, die geringe Beliebtheit angegeben.
> Ich sehe den Hauptpunkt darin, dass neuere Musik eben Veranstalter,
> Interpreten, Rundfunksender etwas kostet und nicht gerade wenig.
> Da spielt man dann eben Mahler anstelle des ein wenig später geborenen
> Schönberg. Kost ja nix.
Das stimmt so nicht. Ich kanns dir noch nicht belegen. Aber es stimmt
definitiv so nicht. Obwohl es naheliegen könnte und ich im Prinzip dir
Recht gebe. Für den kleinen armen Veranstalter stimmt es, aber der
kriegt auch keinen Mahler hin. Sonst müssten doch auch alle Popmusik aus
der urheberrechtsfreien Zeit stammen. (Das ist platt, ich weiß.)
In der Tat ist es dann in Teilen doch so, wie Du es beschreibst.
Rundfunkanstalten müssen sich das schon durch den Kopf gehen lassen bei
der Auftreibung der Kosten für Leihmaterial (Erstaufführungszuschlag,
Chorzuschlag und weitere Zuschläge ohne Ende). Die greifen dann eben auf
die Konserve zurück, statt mitzuschneiden und zu -senden.
Aber auch das ist ein weites Feld ...
Letztes Beispiel: Ich habe ja eigenes Zeugs von mir bereitsgestellt. Bei
Noten ist das kein Problem, ist ja meins, und ich habe mit der GEMA nix
zu tun. Aber a) finde mal einen Verlag, der sich auf so etwas einließe
(keine GEMA-Gebühren kassierte, wie anteilig auch immer) und b) bei den
Sounds: Ich habe nicht meine alten Mitmusiker um ihr Einverständnis
gefragt und handle dem entsprechend unredlich. Das mag meine Musik sein,
aber es sind nicht meine Musiker. Klar, ich kann anfragen, Verträge
aufsetzen etc. pp. - aber dann werde ich wirklich Probleme bekommen aus
daraus resultierenden Folgen. Die mögen mir das für Umsonst erlauben -
aber ist das eine angemessene Vergütung?
Nur Probleme. Aber keinesfalls nur welche, die die GEMA aufwirft - so
wenig ich ihr Gebaren mag. Doch Schuld ist sie auch nicht an allem -
wohl an manchem.
> wie jeder wissen könnte bin ich kein Fan der GEMA
Ja, ja, Du hattest mich gewarnt und ich war so doof und habe auf
Moritz gehört :)
> und habe immer auch nahegelegt dieser Verwertungsgesellschaft
> beizutreten.
Da fehlt jetzt irgendwie eine Negation, oder?
> Andererseits arbeitet diese Organisation wirklich gut -
Was heisst das? Auch das Arbeitsamt arbeitet wirklich gut - im Sinne
der Mitarbeiter betrachtet, ist toll, die Arbeit geht nicht aus, man
verwaltet sich selbst.
> ob im Sinne aller Urheber, das darf man bezweifeln.
ACK.
> Aber die GEMA vertritt auch die Wünsche der Verlage zum Beispiel. Es
> ist eine Organisation, in der umgangssprachlich gesehen Arbeitnehmer
> und Arbeitgeber gleichermaßen vertreten werden. Das geht nicht ohne
> Probleme. Klaro.
"Probleme" sind für mich kein Problem. Und wenn ich Roland Kaiser
heisse, habe ich auch kein Problem. Aber sonst?
Ich finde, das ist eine gemeine Sache:
Trete ich der GEMA bei, werden zwar meine Rechte vertreten und ich
bekomme mit recht praktischer Prozedur Geld. Andererseits bin ich
sklavisch an die GEMA-Gesetze gebunden (siehe eben Musik im
Internet).
Trete ich der GEMA nicht bei und regle die Rechte und somit Einnahmen
selbst, kann ich zwar tun und lassen, wie ich will, habe aber eine
Heidenarbeit und wohl auch nicht die Möglichkeiten, zu meinem Geld zu
kommen, als wenn ich in der GEMA wäre.
Lösung: Individuellere Rechtevertretung und nicht ein per Quoten
Überdenkammgeschere.
[...]
> > Sah ich dereinst auch so und habe deshalb auf Hörproben verzichtet.
>
> Würde ich auch so machen.
Aber ist das nicht extrem schade?
> Und: Musik kostet Geld, hier. Das auch nicht unberechtigt, es sei
> denn, man regelt es als Urheber eben anders.
Ich finde es gar nicht schade, dass etwas Geld kostet, weil so kommt
der Komponist auch dazu. Ich finde die Auslegung einfach zu starr. Ich
kann mir keinen zeitgenössischen Komponisten denken, der etwas dagegen
haben würde, wenn ich (auf meine Kosten!) eines seiner Stücke online
bewerbe. Das muss dem doch recht sein, die Verbreitung ist eh mehr
als gering.
Geht aber nicht - sagt die GEMA. Warum? Warum sind die nicht modern
genug, um so etwas einzurichten wie die GPL im Bereich Software? Also:
bei nicht-kommerzieller und dem Zwecke der Information, der Wissens-
vermittlung und Werbung für den Komponisten dürfen Hörproben ohne
Abfuhr von GEMA-Gebühren online zum Download angeboten werden.
Warum denn?!
> Das ist doch alles eben nicht so einfach. Angemessene Vergütung
> geistiger Leistungen soll das neue Urhebervertragsrecht
> einfordern. Und das führt zu merkwürdigen - im Prinzip vom Gesetz
> nicht gewollten - Problemen. Ich denke, die Katze ist zwar im Sack,
> aber das alles ist deutungsfähig und es besteht Deutungsbedarf. Das
> darf man nicht allein Staatssekretären oder Lobbyisten überlassen.
Man sieht ja an allen Ecken, wohin das führt.
> Vielleicht sollte man sich zum Guten wie zum Schlechten mal die Praxis
> eines Stockhausen ansehen, der einen eigenen Verlag aufgebaut hat und
> andere geschickte oder merkwürdige Praktiken pflegt.
Ja, es ist beides, geschickt und merkwürdig (bis suspekt).
> Seit seine CDs nicht mehr mit Labelcode versehen sind heißt dies, dass
> man eigentlich vor einer Sendung dort erst anfragen muss. Das kann dann
> umsonst sein oder so oder soviel kosten. Auf jeden Fall löst es eine
> bürokratische Akte aus - und mindestens die kostet auch schon.
Natürlich, an eben genau der Stelle zeigt sich die Sinnhaftigkeit der
GEMA. Es ist für Aufführende (z. B. Rundfunk) wie Vergütungsempfänger
extrem praktisch.
Deshalb habe ich nicht generell etwas gegen die GEMA, fordere nur aus
Sicht eines homo internetalis eine Lockerung an dieser Stelle.
> Deshalb gibt es ja auch so etwas wie GEMA und GVL: Man wägt ein
> Rechtsgut gegen ein anderes ab.
Finde ich prinzipiell gut.
> Ich weiß auch, Andreas, dass du da schon andere Lösungen
> vorgeschlagen hast, die ich gar nicht so falsch fand - im
> Gegenteil. Sei nicht böse, aber das hätte auf der andern Seite auch
> das zur Folge gehabt, was jetzt Realität wird: Ein Digital Rights
> Management. Ich bin da noch unentschieden.
Neue Medien erfordern einfach neue Gesetze. Die kommen zwar, aber wer
macht sie? Eben jene befürchteten Staatssekretäre, die bestensfalls
einen Doppelklick beherrschen.
Das Problem der GEMA ist deren Schwerfälligkeit und Unflexibilität und
die Politisierung (Lobbyisierung) innerhalb der Organisation gepaart
mit einem gigantischen Verwaltungsapparat und somit Bürokratiewasser-
kopf, der so nicht zwingend sein muss, sondern über Jahre entstanden
ist, weil man ALtlast um Altlast immer mitschleppt - wie die Bundes-
anstalt für Arbeit eben!
> > So sollte man annehmen und ich weiss von vielen Komponisten und
> > Interpreten, dass dies auch der Fall wäre.
>
> Jein. Diese Argumentation kenne ich. Deswegen spielen auch einige
> Ensemble ewig für ein Appel und ein Ei oder auch gar nichts, weil man
> ihnen sagt: Hey, Super-Marketing-Tool. So werdet ihr bekannt. Ist doch
> in eurem Sinne. In der Tat wird das auch gemacht, dass man einen
> Schwarzmarkt aufmacht und Raubkopien zum Beispiel viel zur Popularität
> von Künstlern zum Beispiel in China beitragen.
Es geht mir nur um Hörproben! Ich rede nicht davon (obowhl Dauergast
bei eMule <*psssst*>), Kopien als Marketingtrick GEMA-frei unters
johlende Volk zu hauen.
Aber warum muss ein Komponist auf seiner Website für die gebotenen
Hörproben seines eigenen geistigen Eigentums GEMA-Gebühren abführen?
Das ist doch, um es mit Peter Scholl-Latour zu sagen, bullshit, nisch
wahr?
Vollkommen unverständlich, idiotisch, paradox, grotesk.
> Das ist in der Tat so.
> Und so ähnlich ist es mit Microsoft Word auch gewesen. Das ganze fusst
> auf der Verteilung über Raubkopien, meine ich.
Leider noch vielem mehr, unter anderem an extrem zweifelhaftem bis
piratischem Geschäftsgebahren.
> In den 80er Jahren war das noch gar nicht so klar: Wordperfect,
> Wordstar etc. waren da noch präsent. Einer hat das Rennen gemacht,
> der Rest blieb auf der Strecke. Momentan dreht sich das wieder
> etwas mit zum Beispiel OpenOffice und Abiword etc. Aber: Das muss
> man wollen und in einer Community verankern. So würde ich es
> einschätzen.
Ich sehe die Vergleichbarkeit nicht. Bereits in den 80er Jahren hat
die Mehrheit der User auf M$ Word gesetzt. Denn der große Knackpunkt
mit Micro$oft ist, dass IBM damals den für uns User entscheidenden
Fehler gemacht hat, bei der Markteinführung "des PC" da das DOS der
damals noch kleinen und unbekannten Software-Schmiede aus Redmond
drauf zu packen. Und weil IBM den Markt komplett dominiert hat, konnte
das gleichzeitig Bill Gates Firma, weil PC war gleichbedeutend mit
"ist MS DOS drauf". Ich weiss zwar nicht, warum ich Word einsetzen
soll, weil das Betriebssystem vom gleichen Hersteller ist, aber die
Leute reagierten so und reagieren noch heute so (siehe Internet
Explorer).
[Komponisten zahlen für eigene Stücke auf Website]
> Da wird es ja noch verdrehter. Und es könnte an die Grenze von
> Geistwäsche gehen.
Ja, es ist wirklich verdreht. Wer entwirrt es? Ich habe nicht den
Eindruck, dass die GEMA schon so weit ist, das als ein Problem zu
sehen.
> Denn Eggert bekommt mehr für seine fünf Minuten als Pinks
> Komponist. Nur wird Pink eben auch 700 mal häufiger gespielt.
Das meinte ich mit Quote. Ich bin mir nicht sicher, ob das System
nicht das Problem an sich ist.
Ist nicht das System immer das Problem? Warst Du schon in "Matrix
Reloaded"? :-) (Ein Kinobesuch rentiert IMHO nicht, der Film ist
schlecht.)
> > Geht es dümmer?
>
> Bestimmt.
Da hast Du einfach weit mehr Erfahrungen und Wissen wie ich. Deshalb
vertraue ich Dir :-D
> Das will ich nicht bestreiten. Auch ich verfahre so. Aber warum soll der
> Komponist nicht trotzdem daran beteiligt sein.
Na ja, das kann er einfach nicht erwarten, sorry. Ich verbringe meine
Freizeit damit und zahle Geld für Domain, Serverplatz etc., um für
seine Musik Werbung zu machen ... da kann er einfach nicht erwarten,
dass ich ihm dafür auch noch Geld zahle. Erwartet er es doch, ist es
eben nichts mit Werbung.
Ich sehe das Anbieten von Hörproben (Betonung liegt auf Proben, also
Ausschnitte, meinetwegen weniger hochwertige Klangqualität) als
Direktmarketing. Aber das sind moderne Werbemassnahmen, von denen GEMA
und erst Recht nicht die meisten Komponisten Wind bekommen haben.
> > Ich rege mich seit 6 Jahren non-stop darüber auf.
>
> Nonstop?
Einigen wir uns auf "oft" :-)
> >> (Copyright auf Deutsch: Urheberrechtsverwurstung?)
> >
> > = Behinderung der Verbreitung zeitgenössischer Musik :(
>
> Tut mir leid, nein, so stimmt es nicht. Die Großen der neuen Musik leben
> davon nicht ganz minimal. Ligeti oder Berio(s Erben) sacken auch ein,
> eben besser als ein Heck, Eggert oder Hufner (GEMAfrei).
Heck und Hufner sind eh arme Schweine, Eggert verdient - vor allem für
einen 38jährigen zeitgenössischen Komponisten - ziemlich gut, vor
allem aber als Interpret.
Und die Ligetis, Henzes (der vor allem!) dürfen scheffeln, so viel sie
wollen. Ich habe kein Problem damit, dass sie ihre Rechte von der GEMA
verwalten und bewachen lassen und so zu ihrem Einkommen kommen. Prima!
Mich ärgert die Steifheit der Regelungen.
Ich hatte schon sehr häufig Gespräche mit Interpreten, die allesamt
beklagt haben, sie würden zwar gerne mehr Neue Musik spielen, könnten
sich dies aber nicht in größerem Rahmen leisten, weil da Irrsinns GEMA
drauf ist.
Ja hömma, da muss man doch eine Lösung finden! Ein kleiner,
unbekannter, nicht bei Schott unter Vertrag stehender und nicht mit
Stipendien bedachter Komponist muss doch vor Freude in die Höhe
hüpfen, wenn mal jemand was von ihm spielt, macht ja sonst keiner. Da
muss man doch irgendwie zusammen kommen.
Aber vielleicht geht das mit GEMA tatsächlich nicht, und man müsste es
als Komponist selbst in die Hand nehmen ("Finde ich super, dass ich
mein Stück aufführen wollt. Ich krieg 50% der Kartenerlöse.")
> > Da spielt man dann eben Mahler anstelle des ein wenig später geborenen
> > Schönberg. Kost ja nix.
>
> Das stimmt so nicht.
Sicherlich nicht generell, aber in diese Richtung ging die Aussage so
manches Interpreten. Vielleicht sind die im Münchner Raum ja anders :)
> Ich kanns dir noch nicht belegen. Aber es stimmt definitiv so
> nicht. Obwohl es naheliegen könnte und ich im Prinzip dir Recht
> gebe. Für den kleinen armen Veranstalter stimmt es, aber der kriegt
> auch keinen Mahler hin. Sonst müssten doch auch alle Popmusik aus
> der urheberrechtsfreien Zeit stammen. (Das ist platt, ich weiß.)
Ok, der kleine Veranstalter mag keinen Mahler hinkriegen, aber
irgendeinen, der schon länger als 70 Jahre tot ist, wird er hinkriegen
und zur Aufführung bringen. Denn damit verdient er Geld, muss aber
keines an die GEMA abführen. Ich denke schon, dass das für viele
Veranstalter und Interpreten eine wichtige Überlegung ist.
Frag' einmal (sollte vielleicht die nmz einmal in einer Umfrage tun)
bei den kleinen Stadtensembles und -orchestern nach, weshalb die so
gut wie nie Musik von Komponisten auf dem Programm haben, die erst
nach 1950 gestorben sind. Ein Grund ist sicherlich, dass das keine
Block Buster für das normale Publikum sind. Ein anderer, da könnte ich
wetten, werden die zusätzlchen Kosten in Form von GEMA-Gebühren sein
(und ich vermute, dass auch das Notenmaterial eines Orchesterstücks
von Ligeti weit teurer zu beschaffen ist, als das einer Mozart-
Symphonie).
Und die Kultur unterliegt landauf landab nun einmal einem enormen
Sparzwang.
> In der Tat ist es dann in Teilen doch so, wie Du es beschreibst.
> Rundfunkanstalten müssen sich das schon durch den Kopf gehen lassen bei
> der Auftreibung der Kosten für Leihmaterial (Erstaufführungszuschlag,
> Chorzuschlag und weitere Zuschläge ohne Ende). Die greifen dann eben auf
> die Konserve zurück, statt mitzuschneiden und zu -senden.
Zum Beispiel, ja.
> Aber auch das ist ein weites Feld ...
Zu weit, um es jetzt ad hoc zu lösen :)
> Letztes Beispiel: Ich habe ja eigenes Zeugs von mir bereitsgestellt. Bei
> Noten ist das kein Problem, ist ja meins, und ich habe mit der GEMA nix
> zu tun. Aber a) finde mal einen Verlag, der sich auf so etwas einließe
> (keine GEMA-Gebühren kassierte, wie anteilig auch immer)
Keine Chance, oder sagen wir kaum (wie regelt das conBrio in
wirtschaftlich so angespannten Seiten). Es wird immer schlimmer, wenn
das noch geht.
Schott hat jetzt Moritz Eggert "rausgeschmissen", obwohl sie nie
sonderlich viel für ihn tun mussten und noch weniger getan haben -
obwohl er GEMA-Mitglied ist. Schott ist anscheinend zu alt und zu
schwerfällig, um sich noch um junge Komponisten zu kümmern, die rennen
lieber großen wie Ligeti hinterher, der seinerseits Schott den
Laufpass gegeben hat.
> und b) bei den Sounds: Ich habe nicht meine alten Mitmusiker um ihr
> Einverständnis gefragt und handle dem entsprechend unredlich. Das
> mag meine Musik sein, aber es sind nicht meine Musiker.
Ja, das könnte unfein sein.
> Klar, ich kann anfragen, Verträge aufsetzen etc. pp. - aber dann
> werde ich wirklich Probleme bekommen aus daraus resultierenden
> Folgen. Die mögen mir das für Umsonst erlauben - aber ist das eine
> angemessene Vergütung?
Weiss ich nicht. Wenn sie von berufswegen noch immer Musiker sind,
sicherlich nicht.
> Nur Probleme. Aber keinesfalls nur welche, die die GEMA aufwirft - so
> wenig ich ihr Gebaren mag. Doch Schuld ist sie auch nicht an allem -
> wohl an manchem.
ACK.
Grüße, Andreas.
--
Die Kunst wird immer sensationeller und unverständlicher und das Leben
immer langweiliger und hoffnungsloser. [Henry Miller]
danke für die reaktion. Ich werde mal sehen, ob ich kurz antworten kann.
On 06 Jun 2003 15:17:15 +0200, Andreas Heck wrote:
> Martin Hufner (03.06.2003, 00:14) wrote:
>
>> wie jeder wissen könnte bin ich kein Fan der GEMA
>
> Ja, ja, Du hattest mich gewarnt und ich war so doof und habe auf
> Moritz gehört :)
Ach weißt Du. So kann man das auch nicht sagen. Du bist ja immer noch
auf dem Weg zu einem Komponisten-Star.
>> und habe immer auch nahegelegt dieser Verwertungsgesellschaft
>> beizutreten.
>
> Da fehlt jetzt irgendwie eine Negation, oder?
Ja. Habe ich jetzt auch erst gemerkt.
>> Andererseits arbeitet diese Organisation wirklich gut -
>
> Was heisst das? Auch das Arbeitsamt arbeitet wirklich gut - im Sinne
> der Mitarbeiter betrachtet, ist toll, die Arbeit geht nicht aus, man
> verwaltet sich selbst.
Nein, im Vergleich zu den anderen Verwertungsgesellschaften schaffen die
wirklich was ran. Zwar zwacken die bei der GEMA mehr von ihren Erträgen
für sich selbst ab - manchmal eben auch für Hummerparties mit besonderen
Getränken -, aber die prüfen viel und holen Meldungen ran. Das muss man
bei den meisten andern alles selbst machen.
>> ob im Sinne aller Urheber, das darf man bezweifeln.
>
> ACK.
>
>> Aber die GEMA vertritt auch die Wünsche der Verlage zum Beispiel. Es
>> ist eine Organisation, in der umgangssprachlich gesehen Arbeitnehmer
>> und Arbeitgeber gleichermaßen vertreten werden. Das geht nicht ohne
>> Probleme. Klaro.
>
> "Probleme" sind für mich kein Problem. Und wenn ich Roland Kaiser
> heisse, habe ich auch kein Problem. Aber sonst?
>
> Ich finde, das ist eine gemeine Sache:
> Trete ich der GEMA bei, werden zwar meine Rechte vertreten und ich
> bekomme mit recht praktischer Prozedur Geld. Andererseits bin ich
> sklavisch an die GEMA-Gesetze gebunden (siehe eben Musik im
> Internet).
Alles kann man nun wirklich nicht haben. Fehler machen die auch, ist
klar und es gäbe einiges, was da nicht so ganz im Sinne der Urheber
läuft. Ich mag auch nicht immer sagen, dass sie international verglichen
wirklich Spitze sind. Aber Fehler hat eben auch die GEMA im System.
> Trete ich der GEMA nicht bei und regle die Rechte und somit Einnahmen
> selbst, kann ich zwar tun und lassen, wie ich will, habe aber eine
> Heidenarbeit und wohl auch nicht die Möglichkeiten, zu meinem Geld zu
> kommen, als wenn ich in der GEMA wäre.
Das ist ein Problem.
> Lösung: Individuellere Rechtevertretung und nicht ein per Quoten
> Überdenkammgeschere.
Das ist nicht die Lösung. Quoten sind mir immer noch lieber, als wenn
die GE-MÄnner meine Wohnung durchsuchen lassen oder die Protokolle
meines Privatverbrauches abgleichen. Ist ja auch interessant: Die
Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten machen nichts über die Quote
sondern melden, was das Zeug hält, bei den privaten gehts über die
Quote. Und die spielen gegegentlich auf einigen Sendern, gerade nicht
nicht-kommerziellen Sachen, die mit Sicherheit unterrepräsentiert sind.
Die müssten auch genau melden - aber das ist eben eine Heidenarbeit.
> [...]
>
>>> Sah ich dereinst auch so und habe deshalb auf Hörproben verzichtet.
>>
>> Würde ich auch so machen.
>
> Aber ist das nicht extrem schade?
Ja.
>> Und: Musik kostet Geld, hier. Das auch nicht unberechtigt, es sei
>> denn, man regelt es als Urheber eben anders.
>
> Ich finde es gar nicht schade, dass etwas Geld kostet, weil so kommt
> der Komponist auch dazu. Ich finde die Auslegung einfach zu starr. Ich
> kann mir keinen zeitgenössischen Komponisten denken, der etwas dagegen
> haben würde, wenn ich (auf meine Kosten!) eines seiner Stücke online
> bewerbe. Das muss dem doch recht sein, die Verbreitung ist eh mehr
> als gering.
Absolut. Nur: Du bewirbst für gewöhnlich die klingende Musik (und damit
die Phonowirtschaft) und dann nur auf dem Umweg den Komponisten, der das
nicht mehr eigentlich braucht, weil die Tonträgerhersteller
GEMA-Gebühren abdrücken müssen, egal, ob die verkaufen oder nicht. Die
zahlen Vorschuss gewissermaßen.
> Geht aber nicht - sagt die GEMA. Warum? Warum sind die nicht modern
> genug, um so etwas einzurichten wie die GPL im Bereich Software? Also:
> bei nicht-kommerzieller und dem Zwecke der Information, der Wissens-
> vermittlung und Werbung für den Komponisten dürfen Hörproben ohne
> Abfuhr von GEMA-Gebühren online zum Download angeboten werden.
> Warum denn?!
Da sagst Du etwas ganz richtiges. Vor allem wenn, es um
Wissensvermittlung geht und kulturelle Information. Wenn das dann
implizit Werbung ist, dann ists okay.
[,,,]
>> Ich weiß auch, Andreas, dass du da schon andere Lösungen
>> vorgeschlagen hast, die ich gar nicht so falsch fand - im
>> Gegenteil. Sei nicht böse, aber das hätte auf der andern Seite auch
>> das zur Folge gehabt, was jetzt Realität wird: Ein Digital Rights
>> Management. Ich bin da noch unentschieden.
>
> Neue Medien erfordern einfach neue Gesetze. Die kommen zwar, aber wer
> macht sie? Eben jene befürchteten Staatssekretäre, die bestensfalls
> einen Doppelklick beherrschen.
Jein. Anpassungen sind nötig. Aber das darf bei der Diskussion nicht
verdecken, dass dieses Problem ein gesetzgeberisches ist, sondern eines,
wie eine Gesellschaft mit geistigen Leistungen umgehen will. Da bröckelt
es momentan an allen Seiten.
> Das Problem der GEMA ist deren Schwerfälligkeit und Unflexibilität und
> die Politisierung (Lobbyisierung) innerhalb der Organisation gepaart
> mit einem gigantischen Verwaltungsapparat und somit Bürokratiewasser-
> kopf, der so nicht zwingend sein muss, sondern über Jahre entstanden
> ist, weil man ALtlast um Altlast immer mitschleppt - wie die Bundes-
> anstalt für Arbeit eben!
Stimmt.
>>> So sollte man annehmen und ich weiss von vielen Komponisten und
>>> Interpreten, dass dies auch der Fall wäre.
>>
>> Jein. Diese Argumentation kenne ich. Deswegen spielen auch einige
>> Ensemble ewig für ein Appel und ein Ei oder auch gar nichts, weil man
>> ihnen sagt: Hey, Super-Marketing-Tool. So werdet ihr bekannt. Ist doch
>> in eurem Sinne. In der Tat wird das auch gemacht, dass man einen
>> Schwarzmarkt aufmacht und Raubkopien zum Beispiel viel zur Popularität
>> von Künstlern zum Beispiel in China beitragen.
>
> Es geht mir nur um Hörproben! Ich rede nicht davon (obowhl Dauergast
> bei eMule <*psssst*>), Kopien als Marketingtrick GEMA-frei unters
> johlende Volk zu hauen.
Ich verstehe. Ich habe auch vollstes Mitgefühl und ich finds auch
traurig.
> Aber warum muss ein Komponist auf seiner Website für die gebotenen
> Hörproben seines eigenen geistigen Eigentums GEMA-Gebühren abführen?
Weil er es nutzt. Im Übrigen sind ja die Tarife für die eigene Nutzung
sehr viel geringer.
/7. Websites von GEMA-Mitgliedern zu Promotionszwecken von
Eigenrepertoire
Kernpunkte des Tarifs
* Für Websites von Komponisten und Textdichtern ist eine jährliche
Vergütung von Euro 25,- für 10 Werke oder 20 Werkteile (Dauer bis zu
1.45 Min.) vorgesehen.
* Für Websites von Musikverlagen ist eine jährliche Vergütung von
Euro 200,- für 30 Werke oder 60 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.)
vorgesehen.
In beiden Fällen können 50 % der Werke innerhalb eines Jahres einmalig
ausgetauscht werden. Die Regelungen gelten bis zu 50.000 PageImpressions
pro Monat./
http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/information/online_tarife.
shtml
[...]
>> Denn Eggert bekommt mehr für seine fünf Minuten als Pinks
>> Komponist. Nur wird Pink eben auch 700 mal häufiger gespielt.
>
> Das meinte ich mit Quote. Ich bin mir nicht sicher, ob das System
> nicht das Problem an sich ist.
> Ist nicht das System immer das Problem?
Vollkommene Zustimmung.
> Warst Du schon in "Matrix
> Reloaded"? :-) (Ein Kinobesuch rentiert IMHO nicht, der Film ist
> schlecht.)
Okay, habe ich notiert, gehe ich nicht rein. War sowieso seit ein paar
Jahren nicht mehr im Kino.
>>> Geht es dümmer?
>>
>> Bestimmt.
>
> Da hast Du einfach weit mehr Erfahrungen und Wissen wie ich. Deshalb
> vertraue ich Dir :-D
Bitte nicht, bitte nicht ...
>> Das will ich nicht bestreiten. Auch ich verfahre so. Aber warum soll der
>> Komponist nicht trotzdem daran beteiligt sein.
>
> Na ja, das kann er einfach nicht erwarten, sorry. Ich verbringe meine
> Freizeit damit und zahle Geld für Domain, Serverplatz etc., um für
> seine Musik Werbung zu machen ... da kann er einfach nicht erwarten,
> dass ich ihm dafür auch noch Geld zahle. Erwartet er es doch, ist es
> eben nichts mit Werbung.
Okay.
> Ich sehe das Anbieten von Hörproben (Betonung liegt auf Proben, also
> Ausschnitte, meinetwegen weniger hochwertige Klangqualität) als
> Direktmarketing. Aber das sind moderne Werbemassnahmen, von denen GEMA
> und erst Recht nicht die meisten Komponisten Wind bekommen haben.
Auch das mag sein.
[...]
>>>> (Copyright auf Deutsch: Urheberrechtsverwurstung?)
>>>
>>> = Behinderung der Verbreitung zeitgenössischer Musik :(
>>
>> Tut mir leid, nein, so stimmt es nicht. Die Großen der neuen Musik leben
>> davon nicht ganz minimal. Ligeti oder Berio(s Erben) sacken auch ein,
>> eben besser als ein Heck, Eggert oder Hufner (GEMAfrei).
>
> Heck und Hufner sind eh arme Schweine, Eggert verdient - vor allem für
> einen 38jährigen zeitgenössischen Komponisten - ziemlich gut, vor
> allem aber als Interpret.
> Und die Ligetis, Henzes (der vor allem!) dürfen scheffeln, so viel sie
> wollen. Ich habe kein Problem damit, dass sie ihre Rechte von der GEMA
> verwalten und bewachen lassen und so zu ihrem Einkommen kommen. Prima!
Jaja. Aber so ist das in der GEMA eben, da gibt es einen Heck neben
einem Henze - und beide sollen gleich glücklich werden. Das soll gehen?
Leider konfektioniert sich die GEMA immer stärker als
Komponisten-Elite-Vertretung. Also mal ein anderer Vorschlag. Frag doch
mal, was die Henzes, Rihms und Ligetis von der GEMA halten. Sollte mich
wundern, wenn die das gleich Problembewusstsein hätten wie Du.
> Mich ärgert die Steifheit der Regelungen.
> Ich hatte schon sehr häufig Gespräche mit Interpreten, die allesamt
> beklagt haben, sie würden zwar gerne mehr Neue Musik spielen, könnten
> sich dies aber nicht in größerem Rahmen leisten, weil da Irrsinns GEMA
> drauf ist.
> Ja hömma, da muss man doch eine Lösung finden! Ein kleiner,
> unbekannter, nicht bei Schott unter Vertrag stehender und nicht mit
> Stipendien bedachter Komponist muss doch vor Freude in die Höhe
> hüpfen, wenn mal jemand was von ihm spielt, macht ja sonst keiner. Da
> muss man doch irgendwie zusammen kommen.
Natürlich. Aber das kann man zum Beispiel gerne neben der GEMA
etablieren. In ihr wird das nichts mehr werden.
> Aber vielleicht geht das mit GEMA tatsächlich nicht, und man müsste es
> als Komponist selbst in die Hand nehmen ("Finde ich super, dass ich
> mein Stück aufführen wollt. Ich krieg 50% der Kartenerlöse.")
Oder so ähnlich. Donate. Man darf zur Abwechselung ja auch einmal davon
ausgehen, dass nicht alle Menschen gemein sind. Gerade im Bereich der
neuen Musik muss ich das noch hoffen dürfen. Solch Lizensierungsmodell
wird in der nächsten nmz vorgestellt "creative commons". Hier schon mal
die Internetseite: http://creativecommons.org/
>>> Da spielt man dann eben Mahler anstelle des ein wenig später geborenen
>>> Schönberg. Kost ja nix.
>>
>> Das stimmt so nicht.
>
> Sicherlich nicht generell, aber in diese Richtung ging die Aussage so
> manches Interpreten. Vielleicht sind die im Münchner Raum ja anders :)
Ach. Chopin klingt nun mal gut und macht auch noch Spaß zu spielen. Man
muss da an die Interpreten ran. Wer das neue Zeugs spielen will, wird
das auch tun.
>> Ich kanns dir noch nicht belegen. Aber es stimmt definitiv so
>> nicht. Obwohl es naheliegen könnte und ich im Prinzip dir Recht
>> gebe. Für den kleinen armen Veranstalter stimmt es, aber der kriegt
>> auch keinen Mahler hin. Sonst müssten doch auch alle Popmusik aus
>> der urheberrechtsfreien Zeit stammen. (Das ist platt, ich weiß.)
>
> Ok, der kleine Veranstalter mag keinen Mahler hinkriegen, aber
> irgendeinen, der schon länger als 70 Jahre tot ist, wird er hinkriegen
> und zur Aufführung bringen. Denn damit verdient er Geld, muss aber
> keines an die GEMA abführen. Ich denke schon, dass das für viele
> Veranstalter und Interpreten eine wichtige Überlegung ist.
Deswegen fordere ich ein andere Urheberfolgegesetz. Auch das alte
kulturelle Erbe sollte bezahlt werden und in die Förderung der aktuellen
Kunst zurückfließen. (Will keiner haben, so eine Regelung, die 70 Jahre
Regelung ist idiotisch - und wenn man die Entwicklung dahin verfolgt
bloß durch die Musik-Industrie (Verlage, Plattenfirmen) so entstanden.
Sie hat keine Legitimation eigentlich. Entweder immer, oder nie.
> Frag' einmal (sollte vielleicht die nmz einmal in einer Umfrage tun)
> bei den kleinen Stadtensembles und -orchestern nach, weshalb die so
> gut wie nie Musik von Komponisten auf dem Programm haben, die erst
> nach 1950 gestorben sind. Ein Grund ist sicherlich, dass das keine
> Block Buster für das normale Publikum sind. Ein anderer, da könnte ich
> wetten, werden die zusätzlchen Kosten in Form von GEMA-Gebühren sein
> (und ich vermute, dass auch das Notenmaterial eines Orchesterstücks
> von Ligeti weit teurer zu beschaffen ist, als das einer Mozart-
> Symphonie).
Da gebe ich dir Recht. Wenn zum Beispiel bei einem Konzert des ensemble
resonanz allein 2.000 Euro für Urheberrechtsvergütung wegfließen, aber
ein Konzert mit Mendelssohn Bartholdy Streichersinfonien gratis ist,
dann ist es eine Erwägung. Das ist eine Benachteiligung. Mir sind deine
Einwände ja nicht neu, ich hatte sie auch. Gerade für den
subventionierten Bereich trifft das kaum zu, aber für die freien
Ensembles und Künstler ist das hart und ungerecht.
> Und die Kultur unterliegt landauf landab nun einmal einem enormen
> Sparzwang.
Und so kann es auch die "etablierte" Kulturlandschaft auf Dauer treffen,
ja.
[...]
>> Letztes Beispiel: Ich habe ja eigenes Zeugs von mir bereitsgestellt. Bei
>> Noten ist das kein Problem, ist ja meins, und ich habe mit der GEMA nix
>> zu tun. Aber a) finde mal einen Verlag, der sich auf so etwas einließe
>> (keine GEMA-Gebühren kassierte, wie anteilig auch immer)
>
> Keine Chance, oder sagen wir kaum (wie regelt das conBrio in
> wirtschaftlich so angespannten Seiten). Es wird immer schlimmer, wenn
> das noch geht.
Da wird keine Musik mehr verlegt. Verdient hätte man sowieso nur an
Opern etc.
> Schott hat jetzt Moritz Eggert "rausgeschmissen", obwohl sie nie
> sonderlich viel für ihn tun mussten und noch weniger getan haben -
> obwohl er GEMA-Mitglied ist. Schott ist anscheinend zu alt und zu
> schwerfällig, um sich noch um junge Komponisten zu kümmern, die rennen
> lieber großen wie Ligeti hinterher, der seinerseits Schott den
> Laufpass gegeben hat.
Dummköpfe bei Schott, aber knapp 3 Millionen Euro für ein
Druckmanuskript von Beethovens IX. eingefahren auf recht merkwürdigem
Weg. Siehe: "Tafelsilber"
http://www.nmz.de/nmz/2003/06/cluster-hufner.shtml
>> und b) bei den Sounds: Ich habe nicht meine alten Mitmusiker um ihr
>> Einverständnis gefragt und handle dem entsprechend unredlich. Das
>> mag meine Musik sein, aber es sind nicht meine Musiker.
>
> Ja, das könnte unfein sein.
>
>> Klar, ich kann anfragen, Verträge aufsetzen etc. pp. - aber dann
>> werde ich wirklich Probleme bekommen aus daraus resultierenden
>> Folgen. Die mögen mir das für Umsonst erlauben - aber ist das eine
>> angemessene Vergütung?
>
> Weiss ich nicht. Wenn sie von berufswegen noch immer Musiker sind,
> sicherlich nicht.
Nein, sind sie nicht. Puuuh.
>
>> Nur Probleme. Aber keinesfalls nur welche, die die GEMA aufwirft - so
>> wenig ich ihr Gebaren mag. Doch Schuld ist sie auch nicht an allem -
>> wohl an manchem.
>
> ACK.
ACKACK.
>> Das will ich nicht bestreiten. Auch ich verfahre so. Aber warum soll der
>> Komponist nicht trotzdem daran beteiligt sein.
>
> Na ja, das kann er einfach nicht erwarten, sorry. Ich verbringe meine
> Freizeit damit und zahle Geld für Domain, Serverplatz etc., um für
> seine Musik Werbung zu machen ... da kann er einfach nicht erwarten,
> dass ich ihm dafür auch noch Geld zahle. Erwartet er es doch, ist es
> eben nichts mit Werbung.
>
> Ich sehe das Anbieten von Hörproben (Betonung liegt auf Proben, also
> Ausschnitte, meinetwegen weniger hochwertige Klangqualität) als
> Direktmarketing. Aber das sind moderne Werbemassnahmen, von denen GEMA
> und erst Recht nicht die meisten Komponisten Wind bekommen haben.
Ich muss Andreas Recht geben. Das Behindern oder gar Abwürgen von
kostenloser Werbung für Musik ist ökonomisch kontraproduktiv. Mich
würde wirklich interessieren, welchen Vorteil die Komponisten oder
Interpreten durch das Unterbinden von akustischen Zitaten haben sollen.
Manfred Körkel
On Sat, 7 Jun 2003 23:48:05 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Ich muss Andreas Recht geben. Das Behindern oder gar Abwürgen von
> kostenloser Werbung für Musik ist ökonomisch kontraproduktiv. Mich
> würde wirklich interessieren, welchen Vorteil die Komponisten oder
> Interpreten durch das Unterbinden von akustischen Zitaten haben sollen.
Das ist doch ganz einfach. In einem Fall erhält man das Honorar durch
die Werbung. Und es ist fraglich, ob der Komponist je mehr Geld über
durch Werbung gewonnene Einnahmen erhielen würde. Da nehme ich doch
lieber die Katze als den Sack.
Das Problem ist doch auch noch anders: Stell dir vor Andreas macht eine
ganz tolle Internet-Seite mit Soundschnipseln, die gerne angelaufen
wird. Das mag zwar nicht einmal mit kommerzieller Absicht sein, dennoch
kann man sich vorstellen auf dem Wege einer Umwegrentabilität, dass
vielleicht Folgeaufträge bezahlter Gestaltung folgen können. Und dann
wird es wieder problematisch. Ich weiß, das ist eine Konstruktion.
Eigentlich ist ja schon die Frage selbst unverschämt. Warum kann niemand
einsehen, dass ein Künstler im Einzelfall durchaus Honorar für seine
Leistungen haben möchte, wenn sie jemand anderes nutzt? Was ist denn
daran so unverständlich?
Ich denke, Amazon und jpc würden sich über solch einen Vorstoss freuen.
Die entsprechenden Vergütungssätze finden sich unter:
http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml
Und es sei betont: Niemand ist verpflichtet, der GEMA beizutreten, und
ich kann es auch niemandem empfehlen, der nicht in absehbarer Zeit sich
in die Lage gesetzt wird, daraus einen erheblichen finanziellen Vorteil
zu ziehen.
Vielleicht sollte die GEMA (also die Komponisten, Verleger, Textdichter)
sich bemühen, "sozialverträgliche" Erlaubnisse für "Anfänger" zu
entwickeln. Und auf E-Commerce-freien Seiten die Nutzung nach Anfrage
gestatten. Aber so etwas muss eben aus den Reihen der GEMA selbst
kommen. "Fragen Sie einfach mal Wolfgang Rihm (Siegfried Matthus, zu
Nebenwirkungen." Es scheint ja wirklich nicht viele Leute zu kratzen.
2002 hatte die GEMA offenbar 60.202 Mitglieder, davon allein 52.446
Komponisten und damit einen Zugewinn gegenüber 2001 von etwa 2 Prozent.
[Ich könnte nicht mal 200 lebende Komponisten zusammenbekommen.] Dies
und anderes kann man nachlesen unter
http://www.gema.de/media/de/gema_geschaeftsbericht2002.pdf
Leider kann sich die GEMA in ihrem Geschäftsbericht nicht zu den
Erträgen äußern, aus ziemlich fadenscheinigen Gründen, wie ich finde.
"Die Höhe der Erträge aus Internet-Lizenzen ist auf Grund der sich
entwickelnden Rechtslage und der Unübersichtlichkeit der nationalen wie
internationalen Rechtedurchsetzung auf diesem Gebiet nach wie vor
nicht einzuschätzen." (Seite 26)
Ich muss da mal nachfragen.
Beste Grüße
Martin
PS: Gesamterträge für 2002 812 Millionen Euro, Aufwendungen 118,721
Millionen (14,6 %).
PPS: Weder in Vorstand noch Aufsichtsrat findet sich eine Frau. Das sagt
auch einiges aus.
--
www.kritische-masse.de/blog/ [Aktuelle Masse]
Dito :-)
>
> On Sat, 7 Jun 2003 23:48:05 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>
>> Ich muss Andreas Recht geben. Das Behindern oder gar Abwürgen von
>> kostenloser Werbung für Musik ist ökonomisch kontraproduktiv. Mich
>> würde wirklich interessieren, welchen Vorteil die Komponisten oder
>> Interpreten durch das Unterbinden von akustischen Zitaten haben sollen.
>
> Das ist doch ganz einfach. In einem Fall erhält man das Honorar durch
> die Werbung. Und es ist fraglich, ob der Komponist je mehr Geld über
> durch Werbung gewonnene Einnahmen erhielen würde. Da nehme ich doch
> lieber die Katze als den Sack.
Wenn ein Zitat kommerziell eingesetzt wird (z.B. in einem Werbespot für
ein _anderes_ Produkt), ist es m.E. klar, dass es bezahlt werden
sollte. Ganz anders liegt der Fall bei reinen Informationsangeboten.
Das ist Webung für den _Komponisten_, die er/sie normalerweise bezahlen
müsste. Bitte diese Fälle unbedingt auseinanderhalten!
Es bleibt für mich immer noch das Rätsel: Warum ist es für den
Komponisten gut, dass niemand erfährt, wie seine Werke klingen? Wie
will er so etwas verkaufen? Bitte bloß nicht den Hinweis darauf geben,
dass man ja Notenbeispiele zitieren dürfte. Wieviele Leute können
gleich noch mal flüssig Partituren lesen? Wie gut kann man sich das
klangliche Ergebnis insbesondere bei neuer Musik vorstellen? Kannst du
dir das Klangbild des vielstimmigen Kanons bei Ligetis Athmospheres
anhand der Partur vorstellen, ohne dass du es je gehörst hast?
> Das Problem ist doch auch noch anders: Stell dir vor Andreas macht eine
> ganz tolle Internet-Seite mit Soundschnipseln, die gerne angelaufen
> wird. Das mag zwar nicht einmal mit kommerzieller Absicht sein, dennoch
> kann man sich vorstellen auf dem Wege einer Umwegrentabilität, dass
> vielleicht Folgeaufträge bezahlter Gestaltung folgen können. Und dann
> wird es wieder problematisch. Ich weiß, das ist eine Konstruktion.
Da ist gar nichts problematisch. Was ist problematisch an kostenloser
Werbung? Sollte es wirklich stimmen, dass Komponisten völlig
realitätsblind sind? Was passiert denn jetzt? Es gibt _keine_
nichtkommerziellen Informationsangebote mit Klangbeispielen. D.h., es
werden hier auch keine Einnahnmen aus Lizenzen gemacht. Die Werke kennt
auch keiner und Ruh' ist. Tolles Geschäftsmodell. :->
> Eigentlich ist ja schon die Frage selbst unverschämt. Warum kann niemand
> einsehen, dass ein Künstler im Einzelfall durchaus Honorar für seine
> Leistungen haben möchte, wenn sie jemand anderes nutzt? Was ist denn
> daran so unverständlich?
Die Fage, warum sich der Komponist ständig selber ins Knie schießen
muss, ist unverschämt? Allerdings hat natürlich jeder das Recht auf
seine eigene betriebswirtschaftliche Dummheit (SCNR). Das ist der
Punkt: Nur indem er/sie bekannter wird, hat er/sie Chancen auf
Einnahmen. Als es in den späten 70iger Jahren (IIRC) nicht mehr möglich
war, Schallplatten vor dem Kauf anzuhören, habe ich jahrelang nichts
mehr gekauft. Ziel erreicht, Umsatz 0. ;-) Ich habe keine Lust, die
Katze im Sack zu kaufen. :-(
> Ich denke, Amazon und jpc würden sich über solch einen Vorstoss freuen.
> Die entsprechenden Vergütungssätze finden sich unter:
> http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml
Amazon und jpc sind wieder kommerzielle Anbieter! Und auch hier wäre es
sehr (!!!) kontraproduktiv, wenn man die Hörproben-Gebühr so hoch
wählte, dass die Hörproben aus Kostengründen wegfielen. Oft habe ich
etwas nur gekauft, weil ich auch vorher hineinhören konnte.
Gruß
Manfred "BeginnersMind"
On Mon, 9 Jun 2003 12:42:06 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Martin Hufner formulierte:
>> On Sat, 7 Jun 2003 23:48:05 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Wenn ein Zitat kommerziell eingesetzt wird (z.B. in einem Werbespot für
> ein _anderes_ Produkt), ist es m.E. klar, dass es bezahlt werden
> sollte. Ganz anders liegt der Fall bei reinen Informationsangeboten.
> Das ist Webung für den _Komponisten_, die er/sie normalerweise bezahlen
> müsste. Bitte diese Fälle unbedingt auseinanderhalten!
So einfach kann das sein, nicht wahr. Weeerbung, schade, dass es davon
so wenig gibt.
> Es bleibt für mich immer noch das Rätsel: Warum ist es für den
> Komponisten gut, dass niemand erfährt, wie seine Werke klingen? Wie
> will er so etwas verkaufen? Bitte bloß nicht den Hinweis darauf geben,
> dass man ja Notenbeispiele zitieren dürfte.
Warum nicht? Was verkauft der Komponist: CDs? Was gibt er an den Verlag:
CDs?
> Wieviele Leute können
> gleich noch mal flüssig Partituren lesen? Wie gut kann man sich das
> klangliche Ergebnis insbesondere bei neuer Musik vorstellen? Kannst du
> dir das Klangbild des vielstimmigen Kanons bei Ligetis Athmospheres
> anhand der Partur vorstellen, ohne dass du es je gehörst hast?
Ne, habe auch keinen Kanon entdeckt, muss ich noch mal nachsehen. Aber
warum kann man das nicht einmal auseinander halten. Es gibt Noten und es
gibt Noteninterpretationen. Beides darf ich doch bitte noch
unterscheiden, oder?
>> Das Problem ist doch auch noch anders: Stell dir vor Andreas macht eine
>> ganz tolle Internet-Seite mit Soundschnipseln, die gerne angelaufen
>> wird. Das mag zwar nicht einmal mit kommerzieller Absicht sein, dennoch
>> kann man sich vorstellen auf dem Wege einer Umwegrentabilität, dass
>> vielleicht Folgeaufträge bezahlter Gestaltung folgen können. Und dann
>> wird es wieder problematisch. Ich weiß, das ist eine Konstruktion.
>
> Da ist gar nichts problematisch. Was ist problematisch an kostenloser
> Werbung?
Weeerbung! Nichts ist daran problematisch. Einfach aus der GEMA
austreten und die eigenen Rechte verwerten. So einfach ist das. Wo ist
das Problem.
> Sollte es wirklich stimmen, dass Komponisten völlig
> realitätsblind sind? Was passiert denn jetzt? Es gibt _keine_
> nichtkommerziellen Informationsangebote mit Klangbeispielen. D.h., es
> werden hier auch keine Einnahnmen aus Lizenzen gemacht. Die Werke kennt
> auch keiner und Ruh' ist. Tolles Geschäftsmodell. :->
Ich werde da nachforschen. Biref an die GEMA geht heute oder morgen noch
raus.
>> Eigentlich ist ja schon die Frage selbst unverschämt. Warum kann niemand
>> einsehen, dass ein Künstler im Einzelfall durchaus Honorar für seine
>> Leistungen haben möchte, wenn sie jemand anderes nutzt? Was ist denn
>> daran so unverständlich?
>
> Die Fage, warum sich der Komponist ständig selber ins Knie schießen
> muss, ist unverschämt? Allerdings hat natürlich jeder das Recht auf
> seine eigene betriebswirtschaftliche Dummheit (SCNR).
Alte, gute neue Zeit. Es lebe die Betriebswirtschaft.
> Das ist der
> Punkt: Nur indem er/sie bekannter wird, hat er/sie Chancen auf
> Einnahmen.
Chancen. 52.000 Urhebr allein in Deutschland. Es geht noch ein zweiter
Brief an die GEMA raus mit der Nachfrage, was die da so ausschütten.
Wieviele von den 50.000 bekommen Ausschüttungen im Jahr von weniger als
1000 Euro, mehr als 1000 oder 5.000 oder 10.000 oder 20.000 oder 50.000
oder 100.000 Euro.
> Als es in den späten 70iger Jahren (IIRC) nicht mehr möglich
> war, Schallplatten vor dem Kauf anzuhören, habe ich jahrelang nichts
> mehr gekauft. Ziel erreicht, Umsatz 0. ;-) Ich habe keine Lust, die
> Katze im Sack zu kaufen. :-(
Niemand zwingt dich. Ich finde sowas auch doof und hätte damals das
Plattengeschäft gewechselt.
>> Ich denke, Amazon und jpc würden sich über solch einen Vorstoss freuen.
>> Die entsprechenden Vergütungssätze finden sich unter:
>> http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml
>
> Amazon und jpc sind wieder kommerzielle Anbieter! Und auch hier wäre es
> sehr (!!!) kontraproduktiv, wenn man die Hörproben-Gebühr so hoch
> wählte, dass die Hörproben aus Kostengründen wegfielen.
Na und? Betriebwirt, die Hände hoch, dann muss man eben anders
kalkulieren.
> Oft habe ich
> etwas nur gekauft, weil ich auch vorher hineinhören konnte.
Ich auch. Aber ich habe früher dafür auch mehr Radio gehört und danach
etwas gelauft, wenn ich es nicht ohnehin auf Kassette mitgenommen habe.
Beste Grüße
Martin
Verachtet mir die Meister nicht.
Ach übrigens: Es gibt, das kann ich wohl unterstellen, weit aus mehr
Musik in Noten als auf CDs. Vielleicht ist es einfacher, ein Klavier zu
kaufen und ein paar Jahr zu üben.
Frohes Pfingstfest
--
www.kritische-masse.de/blog/ [Aktuelle Masse]
Manfred Koerkel wrote:
> Es bleibt für mich immer noch das Rätsel: Warum ist es für den
> Komponisten gut, dass niemand erfährt, wie seine Werke klingen? Wie
> will er so etwas verkaufen?
Der Komponist verkauft ja nicht Cds. Das ist ja alles dadurch noch
kompliziert (übrigens auch in der VErwertung der Rechte), dass es bei
einer Interpretation, die auf CD gebannt ist, auch noch ausübende
Künstler gibt, die mit ihrer Kunst auch verdienen wollen. Es geht hier
nicht mehr bloss um des Komponisten harte Arbeit, sondern doch auch um
die harte Arbeit des ausführenden Musikers....
> Manfred Koerkel wrote:
>
>> Es bleibt für mich immer noch das Rätsel: Warum ist es für den
>> Komponisten gut, dass niemand erfährt, wie seine Werke klingen? Wie
>> will er so etwas verkaufen?
>
> Der Komponist verkauft ja nicht Cds. Das ist ja alles dadurch noch
> kompliziert (übrigens auch in der VErwertung der Rechte), dass es bei
> einer Interpretation, die auf CD gebannt ist, auch noch ausübende
> Künstler gibt, die mit ihrer Kunst auch verdienen wollen. Es geht hier
> nicht mehr bloss um des Komponisten harte Arbeit, sondern doch auch um
> die harte Arbeit des ausführenden Musikers....
Warum ist es denn für die hart arbeitenden Musiker schlecht, dass mehr
CDs verkauft werden? Anders ausgedrückt: Was haben die hart arbeitenden
Musiker davon, wenn niemand oder zu wenige von ihren Inerpretationen
überzeugt werden?
Bitte, das mit den "hart arbeitenden Musikern" ist nicht ironisch
gemeint!
Ist es vielleicht ein Art Weltfremdheit, dass der Effekt Werbung nicht
erkannt wird? :-)
Vielleicht argumentieren wir auch aneinander vorbei? Ich interpretiere
das Untersagen von kostelosen Hörproben als eine
betriebswirtschaftliche Maßnahme. Daher argumnetiere ich auch auf
dieser Schiene weiter. Vielleicht ist es auch nur Trotz? SCNR :-)
Gruß
Manfred "BeginnersMind"
Aloha :-)
> On Mon, 9 Jun 2003 12:42:06 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>
>> Martin Hufner formulierte:
>
>>> On Sat, 7 Jun 2003 23:48:05 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>
>> Wenn ein Zitat kommerziell eingesetzt wird (z.B. in einem Werbespot für
>> ein _anderes_ Produkt), ist es m.E. klar, dass es bezahlt werden
>> sollte. Ganz anders liegt der Fall bei reinen Informationsangeboten.
>> Das ist Webung für den _Komponisten_, die er/sie normalerweise bezahlen
>> müsste. Bitte diese Fälle unbedingt auseinanderhalten!
>
> So einfach kann das sein, nicht wahr. Weeerbung, schade, dass es davon
> so wenig gibt.
?-) *ratlos*
>> Es bleibt für mich immer noch das Rätsel: Warum ist es für den
>> Komponisten gut, dass niemand erfährt, wie seine Werke klingen? Wie
>> will er so etwas verkaufen? Bitte bloß nicht den Hinweis darauf geben,
>> dass man ja Notenbeispiele zitieren dürfte.
>
> Warum nicht? Was verkauft der Komponist: CDs? Was gibt er an den Verlag:
> CDs?
s/Komponist/Komponist, Musiker und Musikindustrie/
Sollte etwa die Musikindustrie nichts von Betriebswirtschaft verstehen?
Da wird ein Schuh draus. :-)
>> Wieviele Leute können
>> gleich noch mal flüssig Partituren lesen? Wie gut kann man sich das
>> klangliche Ergebnis insbesondere bei neuer Musik vorstellen? Kannst du
>> dir das Klangbild des vielstimmigen Kanons bei Ligetis Athmospheres
>> anhand der Partur vorstellen, ohne dass du es je gehörst hast?
>
> Ne, habe auch keinen Kanon entdeckt, muss ich noch mal nachsehen.
Als kleine Dienstleistung ein Hinweis auf den 56-stimmigen Kanon:
http://makeashorterlink.com/?Q4E6261E4
In meiner Studienpartitur ist das Takt 44ff. Ich will aber nicht
behaupten, dass ich das lesen könnte. :-)
> Aber
> warum kann man das nicht einmal auseinander halten. Es gibt Noten und es
> gibt Noteninterpretationen. Beides darf ich doch bitte noch
> unterscheiden, oder?
Das ist wohl ein Missverständnis. Ich spielte auf die Bemerkung weiter
oben an, dass man doch illegale Hörbeispiele durch legale Notenzitate
ersetzen könne. Letzere sind aber kein Ersatz.
>>> Das Problem ist doch auch noch anders: Stell dir vor Andreas macht eine
>>> ganz tolle Internet-Seite mit Soundschnipseln, die gerne angelaufen
>>> wird. Das mag zwar nicht einmal mit kommerzieller Absicht sein, dennoch
>>> kann man sich vorstellen auf dem Wege einer Umwegrentabilität, dass
>>> vielleicht Folgeaufträge bezahlter Gestaltung folgen können. Und dann
>>> wird es wieder problematisch. Ich weiß, das ist eine Konstruktion.
>>
>> Da ist gar nichts problematisch. Was ist problematisch an kostenloser
>> Werbung?
>
> Weeerbung! Nichts ist daran problematisch. Einfach aus der GEMA
> austreten und die eigenen Rechte verwerten. So einfach ist das. Wo ist
> das Problem.
Recht unkomfortabel sowohl für den Kunden als auch den Künstler. Es
gibt ja auch betriebswirsschaftlich mitdenkende Künstler, die selbst
Dateien zum Herunterladen anbieten. Nur sind die irgendwie einzeln im
weiten, weiten Internet angesiedelt und sehr schlecht zu finden (nur
durch Google und co.). Es ist eine allgemeine Tatsache, dass sich der
Gesamtumsatz und auch der eigene Umsatz steigern lässt, wenn man der
Vertieb in Nachbarschaft von der Konkurrenz lokalisiert. Da gibt es
sowohl spieltheoretiwsche Modelle, die das vorhersagen, als auch genug
Beispiele in der Praxis (Einkaufzentren etwa oder Orte, an denen sich
sehr viele konkurrierende Filialen einer bestimmten Branche befinden).
Eine allgemeine Datenbank über Komponisten hat hier einen ähnliche
Funktion. Im Gegensatz zur einsamen Seite eines Einzelkünstlers
steigert das die Wahrscheinlichkeit, dass ein Besucher etwas entdeckt,
das er auch kaufen möchte.
>> Sollte es wirklich stimmen, dass Komponisten völlig
>> realitätsblind sind? Was passiert denn jetzt? Es gibt _keine_
>> nichtkommerziellen Informationsangebote mit Klangbeispielen. D.h., es
>> werden hier auch keine Einnahnmen aus Lizenzen gemacht. Die Werke kennt
>> auch keiner und Ruh' ist. Tolles Geschäftsmodell. :->
>
> Ich werde da nachforschen. Biref an die GEMA geht heute oder morgen noch
> raus.
Biref? *grübel*
>>> Eigentlich ist ja schon die Frage selbst unverschämt. Warum kann niemand
>>> einsehen, dass ein Künstler im Einzelfall durchaus Honorar für seine
>>> Leistungen haben möchte, wenn sie jemand anderes nutzt? Was ist denn
>>> daran so unverständlich?
>>
>> Die Fage, warum sich der Komponist ständig selber ins Knie schießen
>> muss, ist unverschämt? Allerdings hat natürlich jeder das Recht auf
>> seine eigene betriebswirtschaftliche Dummheit (SCNR).
>
> Alte, gute neue Zeit. Es lebe die Betriebswirtschaft.
Wer betriebswirtschaftlich argumentiert, braucht sich nicht wundern,
wenn aus dem gleichen Horn geantwortet wird. :-) Oder: Wie man in den
Wald hineinruft...
>> Als es in den späten 70iger Jahren (IIRC) nicht mehr möglich
>> war, Schallplatten vor dem Kauf anzuhören, habe ich jahrelang nichts
>> mehr gekauft. Ziel erreicht, Umsatz 0. ;-) Ich habe keine Lust, die
>> Katze im Sack zu kaufen. :-(
>
> Niemand zwingt dich. Ich finde sowas auch doof und hätte damals das
> Plattengeschäft gewechselt.
Wie wahr. Wechseln ging damals nicht. Es war schon das einzige
Plattengeschäft in Frankfurt mit einem für mich annehmbaren Angebot.
:-) Als Schüler in die nächste Großstadt fahren... Argghhh. Naja, die
Ablösung der LP durch die CD war dann die Lösung. Man durfte wieder
probehören. :-)
>>> Ich denke, Amazon und jpc würden sich über solch einen Vorstoss freuen.
>>> Die entsprechenden Vergütungssätze finden sich unter:
>>> http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml
>>
>> Amazon und jpc sind wieder kommerzielle Anbieter! Und auch hier wäre es
>> sehr (!!!) kontraproduktiv, wenn man die Hörproben-Gebühr so hoch
>> wählte, dass die Hörproben aus Kostengründen wegfielen.
>
> Na und? Betriebwirt, die Hände hoch, dann muss man eben anders
> kalkulieren.
?-) So, dass weniger CDs verkauft werden?
>> Oft habe ich
>> etwas nur gekauft, weil ich auch vorher hineinhören konnte.
>
> Ich auch. Aber ich habe früher dafür auch mehr Radio gehört und danach
> etwas gelauft, wenn ich es nicht ohnehin auf Kassette mitgenommen habe.
Tja Radiosendungen sind auch nicht so der richtige Ersatz.
1. Selten.
2. Nicht empfangbar. :-(
3. Man muss mitschreiben, und findet dann den Namen wegen falscher
Schreibweise doch nicht im Internet, wenn es etws unbekanntes ist. Es
gibt natürlich wenige eclusive Ausnahmen von Sendungen mit
Herunterladbarem Manuskript.
> Verachtet mir die Meister nicht.
Wohl kaum. :-)
> Ach übrigens: Es gibt, das kann ich wohl unterstellen, weit aus mehr
> Musik in Noten als auf CDs. Vielleicht ist es einfacher, ein Klavier zu
> kaufen und ein paar Jahr zu üben.
Der Rat eines Profis. ;-) Sehr schön. ;-) Dann brauchen sich die
Komponisten auch nicht mehr die Mühe einer Orchestierung machen.
Klavierauszug reicht völlig. Senkt auch die Kosten. :-)
Schönen Gruß
Manfred "BeginnersMind"
On Tue, 10 Jun 2003 22:06:37 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>>> Wieviele Leute können
>>> gleich noch mal flüssig Partituren lesen? Wie gut kann man sich das
>>> klangliche Ergebnis insbesondere bei neuer Musik vorstellen? Kannst du
>>> dir das Klangbild des vielstimmigen Kanons bei Ligetis Athmospheres
>>> anhand der Partur vorstellen, ohne dass du es je gehörst hast?
>>
>> Ne, habe auch keinen Kanon entdeckt, muss ich noch mal nachsehen.
>
> Als kleine Dienstleistung ein Hinweis auf den 56-stimmigen Kanon:
> http://makeashorterlink.com/?Q4E6261E4
> In meiner Studienpartitur ist das Takt 44ff. Ich will aber nicht
> behaupten, dass ich das lesen könnte. :-)
Tatsächlich, da gibt es so was wie ein Nachfolgen, welches mitten im
Nachfolgen beginnt. Ich habs nicht nachgezählt. Ich würde in so einem
Fall auch lieber von Variantenheterophonie sprechen. Ob 56 sind? Ich
mags nicht nachzählen. Mag aber tatsächlich sein.
>> Ich werde da nachforschen. Biref an die GEMA geht heute oder morgen noch
>> raus.
>
> Biref? *grübel*
sorry. man kann sich verschreiben. Falls es aus dem Zusammenhang nicht
zu erraten ist und weils hier elektronisch ist: Brief - und diese
kombinatorische oder permutative Leistung hätte ich Dir schon zugetraut.
Aber gut: Es heißt Brief, selbst wenn es eine Email wird.
M.
--
www.kritische-masse.de/blog/ [Aktuelle Masse]
>>>> On Sat, 7 Jun 2003 23:48:05 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>>
>>> Wenn ein Zitat kommerziell eingesetzt wird (z.B. in einem Werbespot für
>>> ein _anderes_ Produkt), ist es m.E. klar, dass es bezahlt werden
>>> sollte. Ganz anders liegt der Fall bei reinen Informationsangeboten.
>>> Das ist Webung für den _Komponisten_, die er/sie normalerweise bezahlen
>>> müsste. Bitte diese Fälle unbedingt auseinanderhalten!
>>
>> So einfach kann das sein, nicht wahr. Weeerbung, schade, dass es davon
>> so wenig gibt.
>
> ?-) *ratlos*
So schwer. Je mehr Werbung, desto mehr Verkauf. Der Komponist wird
reich. Also mehr Werbung macht alle glücklich.
>> Niemand zwingt dich. Ich finde sowas auch doof und hätte damals das
>> Plattengeschäft gewechselt.
>
> Wie wahr. Wechseln ging damals nicht. Es war schon das einzige
> Plattengeschäft in Frankfurt mit einem für mich annehmbaren Angebot.
>:-) Als Schüler in die nächste Großstadt fahren... Argghhh. Naja, die
> Ablösung der LP durch die CD war dann die Lösung. Man durfte wieder
> probehören. :-)
Gut, dass ich in der Provinz groß wurde. Da konnte man noch Platten
anhören.
>>> Amazon und jpc sind wieder kommerzielle Anbieter! Und auch hier wäre es
>>> sehr (!!!) kontraproduktiv, wenn man die Hörproben-Gebühr so hoch
>>> wählte, dass die Hörproben aus Kostengründen wegfielen.
>>
>> Na und? Betriebwirt, die Hände hoch, dann muss man eben anders
>> kalkulieren.
>
> ?-) So, dass weniger CDs verkauft werden?
Von mir aus, wenn sie teurer werden; bin ich der Betriebswirt oder wer.
Das ist nicht meine Aufgabe, mir den Kopf für die Industrie zu
zerbrechen. Die sind eh zu billig. ;-) Ist doch ein Witz deine
Nachfrage, oder?
> Tja Radiosendungen sind auch nicht so der richtige Ersatz.
> 1. Selten.
24 Stunden am Tag
> 2. Nicht empfangbar. :-(
Stimmt.
> 3. Man muss mitschreiben, und findet dann den Namen wegen falscher
> Schreibweise doch nicht im Internet, wenn es etws unbekanntes ist.
Oooch. Das ist aber schlimm. Ich habe Kassetten in Lautschrift notiert
oder so ähnlich. Der Musik tat das nicht weh, die blieb gut oder
schlecht. .... Wie konnte man nur ohne Internet leben, es muss eine
Katastrophe gewesen sein. Sooo uninformiert, so anarchistisch, so
zufällig und unkonstruktiv. Oooh Internet. Ooooh digitale Kopie, ich
verneige mich vor Dir.
> Es
> gibt natürlich wenige eclusive Ausnahmen von Sendungen mit
> Herunterladbarem Manuskript.
Zum Beispiel.
>> Ach übrigens: Es gibt, das kann ich wohl unterstellen, weit aus mehr
>> Musik in Noten als auf CDs. Vielleicht ist es einfacher, ein Klavier zu
>> kaufen und ein paar Jahr zu üben.
>
> Der Rat eines Profis. ;-) Sehr schön. ;-) Dann brauchen sich die
> Komponisten auch nicht mehr die Mühe einer Orchestierung machen.
> Klavierauszug reicht völlig. Senkt auch die Kosten. :-)
Absolut. Deswegen waren die Musikliebhaber im 19. Jahrhundert auch so
ungebildet, weil viele Haydn-Sinfonien außer im Konzert höchstens noch
in Bearbeitungen für Klavier zu 4 Händen hören könnten: Nach Möglichkeit
selbst gespielt. Heute verstehen wir die Musik besser, weil wir ja so
viele CDs des gleichen Werkes in zig Versionen hören können, na klar.
Ich kann da nicht mitreden, mit meinen schlappen 200 CDs und 250
Kassetten und 30 Tonbändern (mit Rundfunkaufnahmen) E-Musik und ohne
Klavier und klinke mich aus.
Ich bin schwerhörig geworden.
>> Weeerbung! Nichts ist daran problematisch. Einfach aus der GEMA
>> austreten und die eigenen Rechte verwerten. So einfach ist das. Wo ist
>> das Problem.
>
> Recht unkomfortabel sowohl für den Kunden als auch den Künstler.
Ich bin nicht Kunde, sondern Hörer.
M.
PS: Die Betriebswirtschaft habe nicht ich ins Spiel gebracht.
--
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>>> Es bleibt für mich immer noch das Rätsel: Warum ist es für den
>>> Komponisten gut, dass niemand erfährt, wie seine Werke klingen? Wie
>>> will er so etwas verkaufen? Bitte bloß nicht den Hinweis darauf geben,
>>> dass man ja Notenbeispiele zitieren dürfte.
>>
>> Warum nicht? Was verkauft der Komponist: CDs? Was gibt er an den Verlag:
>> CDs?
>
> s/Komponist/Komponist, Musiker und Musikindustrie/
>
> Sollte etwa die Musikindustrie nichts von Betriebswirtschaft verstehen?
> Da wird ein Schuh draus. :-)
;-) *rätsel*
> Vielleicht argumentieren wir auch aneinander vorbei? Ich interpretiere
> das Untersagen von kostelosen Hörproben als eine
> betriebswirtschaftliche Maßnahme. Daher argumnetiere ich auch auf
> dieser Schiene weiter. Vielleicht ist es auch nur Trotz? SCNR :-)
Es ist zum Trotz.
Martin Hufner wrote:
> Oooch. Das ist aber schlimm. Ich habe Kassetten in Lautschrift notiert
> oder so ähnlich. Der Musik tat das nicht weh, die blieb gut oder
> schlecht. .... Wie konnte man nur ohne Internet leben, es muss eine
> Katastrophe gewesen sein.
Das scheint mir auch so. Dabei habe ich es vor Jahren trotz teilweise
falscher Beschriftung meiner Kassetten auch immer noch geschafft, Dinge,
die mir gefielen, wiederzufinden. Ich weiss nicht, war aber 'ne schöne
Zeit damals....
Liebe Grüsse!
:-) Dann ist ja alles klar.
"BeginnersMind"
*In_die_Partitur_guck* Sieht wirklich nach Variantenheterophonie aus.
Ich frage mich nun, warum die Leute öfters von Kanon reden. 56
(mikropolyphone) Stimmen könnten allerdings hinhauen: 14 V I, 14 V II,
10 Vl, 10 Vc, 8 Cb.
"BeginnersMind"
Pardon! Da muss der lange Arbeitstag wohl meine Befähigung zum
einfachen Schlussfolgern getrübt haben. :-) Außerdem bin ich bei
Musikwissenschaftlern immer geneigt, neue unerwartete und interessante
Gedankengänge zu entdecken. :-)
Manfred "BeginnersMind"
Ok, dann war es nicht ironisch gemeint. "Weeerbung" schien mir in
Richtung Ironie zu gehen. :-)
Schönen Gruß
Manfred Körkel
Kannst du Klavierstück X von Stockhausen spielen? Ich habe die Noten
da, scheint mir aber doch recht schwer zu sein. :-) Das Lesen der
dichten Passagen stellt auch recht hohe Anforderungen an die
Vorstellungskraft. :-)
> Ich bin schwerhörig geworden.
Xannis Xenakis schien mir das auch zu sein, wenn ich daran denke, wie
er "La Legende d'Eer" aussteuerte. Bist also in ausgezeichneter
Gesellschaft. :-)
Nur damit da nicht die falsche Ironie herausgelesen wird (passiert bei
Reden nie, aber leider manchmal bei der Schriftkommunmikation): Ich bin
ein großer Vereherer von Xenakis und durfte ihn auch 2 mal in Vortägen
erleben. :-)
Manfred "BeginnersMind" Körkel
Ich auch. :-) Aber wenns schon mal um den Mammon geht, ist der Begriff
"Kunde" nicht völlig unstatthaft. :-)
Aloha
"BeginnersMind"
Wie lange hat es gedauert, bis jemand (Apple) ein legales, kommerziell
erfolgreiches Online-Musikangebot zustande brachte. Die Vorgänger
hatten die Kunden durch unverschämte Abo-Grundgebühren verschreckt. Ein
zu hoher Preis ergab offnbar wenig Umsatz und geringen absolten Gewinn.
Das könnte für fehlendes Verständnis von Betriebswirtschaft seitens der
Musikindustrie sprechen. Jetzt wird's aber sehr OT. :-)
Schönen Gruß
Manfred "BeginnersMind"
Ich seh's kommen. Ich muss das Artikelschreiben nach der Arbeit
aufgeben. "Ohne Klavier" hat der Martin doch gaaaanz deutlich
geschrieben.
Daher s/spielen/lesen/
:-)
Gruß
BeginnersMind, bald nicht mehr im übertragenen Sinn
Nö. :-)
> Das ist nicht meine Aufgabe, mir den Kopf für die Industrie zu
> zerbrechen. Die sind eh zu billig. ;-) Ist doch ein Witz deine
> Nachfrage, oder?
Nun, ich interpretierte deine Äußerungen dahingehend (falsch?), dass du
eine spürbare Gebührenbelastung der Nutzung kurzer Hörproben durch die
Copyright-Inhaber befürwortest. Als Motiv für eine derartige Haltung
konnte ich mir nur betriebswirtschaftliche Gründe vorstellen (ist
vielleicht falsch). Daher rekurierte ich auch auf Betriebswitschaft, um
zu zeigen, dass es gerade betriebswirtschaftlich kaum oder selten Sinn
macht und auch völlig quer zu gängigen Geschäftsmodellen steht. Daher
war die Nachfrage nicht als Witz gemeint.
Um von der Betriebswirtschaft herunterzukommen, mich ärgert es
persönlich als Hörer, dass Informationsangebote behindert werden. Ich
würde gerne in einer Klangbeispieldatenbank stöbern, um etwa mir völlig
unbekannte und interessante Musik fremder Länder zu entdecken. Dass
vielversprechende Samples dann zu Käufen führen ist klar, womit dann
die Künstler indirekt zu ihrem Recht kommen.
Es gibt viel gute Musik, die im Notenbild selbst für Profis m.E. schwer
vorstellbar ist. Neben Ligeti noch ein anderes Beispiel: Die feinen
Mikrotonalen Nuancen arabischer oder indischer Kunstmusik entziehen
sich zum einen der Notation und zum anderen wird in diesen Kulturen
ohnehin kaum etwas notiert.
Noch ein Beispiel: Ich habe hier zwar eine Mitlesepartitur von
Stockhausens Hymnen, die heißt aber ncht umsonst Mit-lesepartitur und
nicht Partitur. :-)
Hier noch ein Zitat, das mich zu meiner Interpretation anregte:
> Andeas Heck schrieb:
>
>> Es ist und bleibt unverständlich. Wenn man online über Leben und Werk
>> von [... insert your favorite contemporary composer here ...]
>> informieren möchte und dazu auch Hörproben bereit stellt, so ist die
>> Chance, dass bei einem Besucher Interesse geweckt und er zu einem
>> Konzertbesuch oder Kauf eines Tonträgers animiert wird, erheblich
>> größer.
>
> Das will ich nicht bestreiten. Auch ich verfahre so. Aber warum soll der
> Komponist nicht trotzdem daran beteiligt sein.
Aloha
Manfred "BeginnersMind"
Jetzt kommt er, mein Lieblingslink:
http://www.swr.de/swr2/hoergeschichte/
:-)
Manfred K.
> Außerdem bin ich bei
> Musikwissenschaftlern immer geneigt, neue unerwartete und interessante
> Gedankengänge zu entdecken. :-)
Da tust du mir zu viel Ehre an. Wirklich.
Ich gebe zu, ich weiß es selbst nicht mehr. Unironisch: Ich war schon
immer gegen Werbung. Jetzt dann eher als Volkswirt gesagt. Das ist
meines Erachtens überflüssige Belastung der Gesellschaft so ähnlich wie
Waffen bauen. Aber OT.
On Wed, 11 Jun 2003 22:55:00 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Martin Hufner formulierte:
>> On Tue, 10 Jun 2003 22:06:37 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>>
>>>>> Amazon und jpc sind wieder kommerzielle Anbieter! Und auch hier wäre es
>>>>> sehr (!!!) kontraproduktiv, wenn man die Hörproben-Gebühr so hoch
>>>>> wählte, dass die Hörproben aus Kostengründen wegfielen.
>>>>
>>>> Na und? Betriebwirt, die Hände hoch, dann muss man eben anders
>>>> kalkulieren.
>>>
>>> ?-) So, dass weniger CDs verkauft werden?
>>
>> Von mir aus, wenn sie teurer werden; bin ich der Betriebswirt oder wer.
>
> Nö. :-)
Genau.
>> Das ist nicht meine Aufgabe, mir den Kopf für die Industrie zu
>> zerbrechen. Die sind eh zu billig. ;-) Ist doch ein Witz deine
>> Nachfrage, oder?
>
> Nun, ich interpretierte deine Äußerungen dahingehend (falsch?), dass du
> eine spürbare Gebührenbelastung der Nutzung kurzer Hörproben durch die
> Copyright-Inhaber befürwortest. Als Motiv für eine derartige Haltung
> konnte ich mir nur betriebswirtschaftliche Gründe vorstellen (ist
> vielleicht falsch).
Absolut. Ich befürworte den (gebühren)freien Autausch von Informationen
vehement. Ich bin für öffentliche Bibliotheken, für öffentliche
Rundfunkanstalten, für öffentliche Konzerthallen ... und was es da noch
gibt. Das alles ist für mich ein Gut, das allen zukommen sollte mit
möglichst wenig Behinderung.
Aber ich bin dafür, wenn jemand in diesem Bereich nicht oder nur sehr
vermittelt verankert ist: die Tonträgerindustrie zum Beispiel, dann
gelten andere Verhaltensweisen, die ich vielleicht nicht mag, die ich
aber doch respektieren muss. Ebenso bei der GEMA. Rein (mit Vorteilen
und Nachteilen) oder raus (mit Vorteilen und Nachteilen). Deswegen auch
meine Nachfrage: Wie reagieren Rihm, Riehm und Spahlinger. Keiner
antwortet mir, keiner wagt auch eine Prognose hier.
> Daher rekurierte ich auch auf Betriebswitschaft, um
> zu zeigen, dass es gerade betriebswirtschaftlich kaum oder selten Sinn
> macht und auch völlig quer zu gängigen Geschäftsmodellen steht. Daher
> war die Nachfrage nicht als Witz gemeint.
Mir ist das zwar immer noch nicht klar, aber gut.
> Um von der Betriebswirtschaft herunterzukommen, mich ärgert es
> persönlich als Hörer, dass Informationsangebote behindert werden. Ich
> würde gerne in einer Klangbeispieldatenbank stöbern, um etwa mir völlig
> unbekannte und interessante Musik fremder Länder zu entdecken.
Verstehe ich. Würde ich auch gerne haben: Deshalb auch mein Verweis oben
an die öffentlichen Bibliotheken. Die werden gesellschaftlich finanziert
sozusagen. Und die Komponisten erhalten ihren Obolus. Das ist doch
prima. Warum "wir" hier jammern, ist doch deshalb, weil diese
Öffentlichkeit zerfällt und tatsächlich der Betriebswirt regiert:
Anbieter, Vertrieb, Kunde. Das ist eine schlechte Entwicklung.
Gegenentwurf: Die GEMA und die GVL in Zusammenarbeit mit der
Phonoindustrie stellen eine so eine Datenbank her. Dann sind alle
glücklich.
> Dass
> vielversprechende Samples dann zu Käufen führen ist klar, womit dann
> die Künstler indirekt zu ihrem Recht kommen.
Das bestreite ich nicht einmal.
> Es gibt viel gute Musik, die im Notenbild selbst für Profis m.E. schwer
> vorstellbar ist. Neben Ligeti noch ein anderes Beispiel: Die feinen
> Mikrotonalen Nuancen arabischer oder indischer Kunstmusik entziehen
> sich zum einen der Notation und zum anderen wird in diesen Kulturen
> ohnehin kaum etwas notiert.
Ich kann nur schlecht Noten lesen und imaginieren. Aber das ist mein
Problem.
> Noch ein Beispiel: Ich habe hier zwar eine Mitlesepartitur von
> Stockhausens Hymnen, die heißt aber ncht umsonst Mit-lesepartitur und
> nicht Partitur. :-)
Gut.
M.
PS: Der hier dankt, dass du mein Feuerwerk in später Zeit nach
Biergartenbesuch nicht so übel nimmst. Das danke ich dir.
--
www.kritische-masse.de/blog/ [Aktuelle Masse]
On Wed, 11 Jun 2003 22:28:42 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Martin Hufner formulierte:
>> On Tue, 10 Jun 2003 22:06:37 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>>> Der Rat eines Profis. ;-) Sehr schön. ;-) Dann brauchen sich die
>>> Komponisten auch nicht mehr die Mühe einer Orchestierung machen.
>>> Klavierauszug reicht völlig. Senkt auch die Kosten. :-)
>>
>> Absolut. Deswegen waren die Musikliebhaber im 19. Jahrhundert auch so
>> ungebildet, weil viele Haydn-Sinfonien außer im Konzert höchstens noch
>> in Bearbeitungen für Klavier zu 4 Händen hören könnten: Nach Möglichkeit
>> selbst gespielt. Heute verstehen wir die Musik besser, weil wir ja so
>> viele CDs des gleichen Werkes in zig Versionen hören können, na klar.
>> Ich kann da nicht mitreden, mit meinen schlappen 200 CDs und 250
>> Kassetten und 30 Tonbändern (mit Rundfunkaufnahmen) E-Musik und ohne
>> Klavier und klinke mich aus.
>
> Kannst du Klavierstück X von Stockhausen spielen? Ich habe die Noten
> da, scheint mir aber doch recht schwer zu sein. :-) Das Lesen der
> dichten Passagen stellt auch recht hohe Anforderungen an die
> Vorstellungskraft. :-)
Nein kann ich nicht. Ich bekomme nicht mal Beethoven hin. Eigentlich
kann ich gar nicht spielen, dafür aber alles vom Blatt. Und um die
zweite Antwort deinerseits miteinzubinden (wär mir sonst nicht mal
aufgefallen). Klavier macht Spaß und ich bedauere es, dass es einfach
keinen Platz hat in meiner Wohnung. Da sind mir zwei Betten in
unterschiedlichen Räumen wichtiger.
>> Ich bin schwerhörig geworden.
>
> Xannis Xenakis schien mir das auch zu sein, wenn ich daran denke, wie
> er "La Legende d'Eer" aussteuerte. Bist also in ausgezeichneter
> Gesellschaft. :-)
>
> Nur damit da nicht die falsche Ironie herausgelesen wird (passiert bei
> Reden nie, aber leider manchmal bei der Schriftkommunmikation): Ich bin
> ein großer Vereherer von Xenakis und durfte ihn auch 2 mal in Vortägen
> erleben. :-)
Hätte ich nicht missverstanden. Xenakis als Komponist ist ein Wahnsinn,
fast immer.
Ist er nicht. Aber das ist nicht meine Welt. Ich habe noch nie an den
Mammon gedacht, wenn ich ein Stück Musik gehört habe, außer bei Rieu,
Händel ;-) und Dieter Bohlen.
Ich persönlich denke, dass es ganau diese Übermacht des ökonomischen
Denkens ist, was vieles verdirbt. Da lasse ich mich gerne weltfremd
schelten. Das wär mir lieber als die Anpassung an einen sich
ausbreitenden "common sense".
ist ein anderes Thema:
On Wed, 11 Jun 2003 22:46:06 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Martin Hufner formulierte:
>> On Tue, 10 Jun 2003 22:06:37 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Wie lange hat es gedauert, bis jemand (Apple) ein legales, kommerziell
> erfolgreiches Online-Musikangebot zustande brachte. Die Vorgänger
> hatten die Kunden durch unverschämte Abo-Grundgebühren verschreckt.
Jein. Kunde. Wenn ich mal so durch die Heise-Foren ticke: Da ist denen
teilweise auch 49 Cent zu teuer. Auf jeden Fall ist immer alles zu
teuer. Wie soll man das auch berechnen: Als Betriebswirt geht das gar
nicht vernünftig. Eigentlich müsste dumm gerechnet ein Pollini-Beethoven
verglichen mit Mahlers Dritter zwanzig mal billiger sein (z.B.) und ein
Alban-Berg-Quartett vier mal so teuer wie der Pollini. Und bei Apple ist
alles für 99 Cent zu haben, wenn es ins Schema Pop passt. Schon beim
Jazz hauts nicht mehr so hin und bei der Musik der bürgerlichen
Klassikkultur wirds absurd. Da bekommt man immer nur das Ganze. Apple
und Popmusik: toll. Aber sonst wirds hochproblematisch.
> Ein
> zu hoher Preis ergab offnbar wenig Umsatz und geringen absolten Gewinn.
Jein. Ich kein Betriebswirt bin, aber so stimmt es nicht. Das ist häufig
mehr ein Testen und Abwägen. Das Pavarotti-Parfum wollte für 100 Mark
keiner haben, und für 20 Mark mit CD immer noch keiner. Geringe Preise
bedeuten an sich noch nichts. Ebenso mit den Umsätzen und Gewinnen. Das
ist ein merkwürdiges Spiel. 100 Mrd. Euro/Dollar Verlust bei AOL Time
Warner, das ist das BIP von Portugal, scheinen locker wegzustecken sein.
Aber bitte, das mag einen kritischen BWLer und VWLler herausfordern. Ich
kapiers nicht.
> Das könnte für fehlendes Verständnis von Betriebswirtschaft seitens der
> Musikindustrie sprechen. Jetzt wird's aber sehr OT. :-)
Das sehen die ganz anders. Und die sind ja auch nicht dumm. Das Problem
ist das Ganze, nicht das Teil.
Ich muss noch mal ganz ernst werden. ... Aber nicht heute, nicht nach
dem heutigen Biergarten.
Und Helmut Lotti, wo wir gerade mal so schön dabei sind. ;-))
http://www.helmutlotti.be/ ;-)
BeginnersMind
So weit sind wir also perfekt zusammen.
> Aber ich bin dafür, wenn jemand in diesem Bereich nicht oder nur sehr
> vermittelt verankert ist: die Tonträgerindustrie zum Beispiel, dann
> gelten andere Verhaltensweisen, die ich vielleicht nicht mag, die ich
> aber doch respektieren muss. Ebenso bei der GEMA. Rein (mit Vorteilen
> und Nachteilen) oder raus (mit Vorteilen und Nachteilen). Deswegen auch
> meine Nachfrage: Wie reagieren Rihm, Riehm und Spahlinger. Keiner
> antwortet mir, keiner wagt auch eine Prognose hier.
Schwer verständlich ist es schon, dass für Zitate aus hörbarem Material
so ganz andere Regeln gelten sollen als für Zitate aus Büchern.
>> Daher rekurierte ich auch auf Betriebswitschaft, um
>> zu zeigen, dass es gerade betriebswirtschaftlich kaum oder selten Sinn
>> macht und auch völlig quer zu gängigen Geschäftsmodellen steht. Daher
>> war die Nachfrage nicht als Witz gemeint.
>
> Mir ist das zwar immer noch nicht klar, aber gut.
Nun dann versuche ich meine Argumentationsweise zu präzisieren.
Meine zentralen Punkte sind, dass kurze Hörbeispiele
- keine nennenswerten GEMA-Einnahmen bei nichtkommerziellen
Informationsdiensten erzielen, das diese wegen der Gebühren gar
nicht erst entstehen,
- Werbung für die Stücke sind und Neugier beim Hörer erzeugen können,
- wegen ihrer Kürze das Gesamtwerk keineswegs ersetzen,
- durch das erzeugte Interesse beim Hörer zum Kauf der vollständigen
Tonträger und/oder dr Noten führen,
- dadurch dringend benötigte Einnahmen für die Künstler generieren,
entweder direkt durch Beteiligung am Verkaufserlös oder indirekt
durch ein höheres Fixum bei der nächsten Einspielung,
- in umkommerziellen Informationsangeboten nicht kostenpflichtig
sein sollten, da die durch die Werbewirkung erzielten Einnahmen
höher sind als die direkt erzielten GEMA-Gebühren durch die
Gebühr für die Hörbeispiele.
Viele Beispiele aus anderen Branchen belegen, dass kostenlose
Produktproben erfolgreich zu sein scheinen. In der Softwarebranche ist
es z.B. üblich, Demoversionen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
>> Um von der Betriebswirtschaft herunterzukommen, mich ärgert es
>> persönlich als Hörer, dass Informationsangebote behindert werden. Ich
>> würde gerne in einer Klangbeispieldatenbank stöbern, um etwa mir völlig
>> unbekannte und interessante Musik fremder Länder zu entdecken.
>
> Verstehe ich. Würde ich auch gerne haben: Deshalb auch mein Verweis oben
> an die öffentlichen Bibliotheken. Die werden gesellschaftlich finanziert
> sozusagen. Und die Komponisten erhalten ihren Obolus. Das ist doch
> prima. Warum "wir" hier jammern, ist doch deshalb, weil diese
> Öffentlichkeit zerfällt und tatsächlich der Betriebswirt regiert:
> Anbieter, Vertrieb, Kunde. Das ist eine schlechte Entwicklung.
Es wäre wirklich interessant, wieviel Hörproben wohl kosten. Ich habe
etwas bei gema.de gestöbert aber leider nichts über die Gebühren
gefunden.
Ich denke Informationsangebote würden umsonst von Liebhabern
bereitgestellt werden, wenn die neben der Arbeit nicht auch noch
(prohibitive?) Gebühren bezahlen müssten. Das käme dann recht billig.
:-)
> Gegenentwurf: Die GEMA und die GVL in Zusammenarbeit mit der
> Phonoindustrie stellen eine so eine Datenbank her. Dann sind alle
> glücklich.
:-) Dann hätte ich Huun-Huur-Tu früher entdeckt.
>> Dass
>> vielversprechende Samples dann zu Käufen führen ist klar, womit dann
>> die Künstler indirekt zu ihrem Recht kommen.
>
> Das bestreite ich nicht einmal.
>
>> Es gibt viel gute Musik, die im Notenbild selbst für Profis m.E. schwer
>> vorstellbar ist. Neben Ligeti noch ein anderes Beispiel: Die feinen
>> Mikrotonalen Nuancen arabischer oder indischer Kunstmusik entziehen
>> sich zum einen der Notation und zum anderen wird in diesen Kulturen
>> ohnehin kaum etwas notiert.
>
> Ich kann nur schlecht Noten lesen und imaginieren. Aber das ist mein
> Problem.
Dann sind wir schon zwei. :-)
>> Noch ein Beispiel: Ich habe hier zwar eine Mitlesepartitur von
>> Stockhausens Hymnen, die heißt aber ncht umsonst Mit-lesepartitur und
>> nicht Partitur. :-)
>
> Gut. M.
>
> PS: Der hier dankt, dass du mein Feuerwerk in später Zeit nach
> Biergartenbesuch nicht so übel nimmst. Das danke ich dir.
Manfred "BeginnersMind",
der hier mit einem Bierchen vor der Tastatur sitzt und nicht wüsste,
was übel zu nehmen wäre. :-)
Martin Hufner formulierte:
> On Wed, 11 Jun 2003 22:46:06 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>> Martin Hufner formulierte:
>>> On Tue, 10 Jun 2003 22:06:37 +0200, Manfred Koerkel wrote:
>
>> Wie lange hat es gedauert, bis jemand (Apple) ein legales, kommerziell
>> erfolgreiches Online-Musikangebot zustande brachte. Die Vorgänger
>> hatten die Kunden durch unverschämte Abo-Grundgebühren verschreckt.
>
> Jein. Kunde. Wenn ich mal so durch die Heise-Foren ticke: Da ist denen
> teilweise auch 49 Cent zu teuer. Auf jeden Fall ist immer alles zu
das kann ich bestätigen. Diese Leute sind für mich m.E. kein Maßstab
und vermutlich auch nicht die Mehrheit. 49 Cent, ein bequem nutzbarer
Dienst und ausreichende private Nutzungsmöglichkeiten und der Rubel
rollt. Bei Apple kam es breits mit 99 Cent zu einem Nachfragesturm.
Glaub mir, oft ist Bequemlichkeit seitens der Anbieter ein Problem.
Kurz vor oder nach dem wirtschaftliche Untergang werden dann wieder die
Ärmel hochgekrempelt.
> teuer. Wie soll man das auch berechnen: Als Betriebswirt geht das gar
> nicht vernünftig. Eigentlich müsste dumm gerechnet ein Pollini-Beethoven
> verglichen mit Mahlers Dritter zwanzig mal billiger sein (z.B.) und ein
> Alban-Berg-Quartett vier mal so teuer wie der Pollini. Und bei Apple ist
> alles für 99 Cent zu haben, wenn es ins Schema Pop passt. Schon beim
> Jazz hauts nicht mehr so hin und bei der Musik der bürgerlichen
> Klassikkultur wirds absurd. Da bekommt man immer nur das Ganze. Apple
> und Popmusik: toll. Aber sonst wirds hochproblematisch.
Es ist für mich klar: Popmusik wird zu teuer angeboten. Unfähigkeit von
Pop-Komponisten und/oder Musikern, die die Kosten hochtreibt, ist für
mich kein Argument. Schubert schrieb ein Lied an nur einem Tag. :-)
Deine Argumente gelten übrigens 1:1 auch für CD-Preise. Im
Online-Geschäft muss die Industrie eben die Kostenvorteile, die
bestehen an die Kunden weitergeben. Es fallen schließlich die
Produkltionskosten weg und die Transportkosten (Internetanbindung) sind
sehr viel niedriger als im Falle von z.B. Büchern.
>> Ein
>> zu hoher Preis ergab offnbar wenig Umsatz und geringen absolten Gewinn.
>
> Jein. Ich kein Betriebswirt bin, aber so stimmt es nicht. Das ist häufig
> mehr ein Testen und Abwägen.
Richtig: Angebot und Nachfrage. Die frühen Angebote waren zu teuer und
die Nutzung der Musik m.E. unverschämt eingeschränkt. Das wollte keiner.
> Das Pavarotti-Parfum wollte für 100 Mark
> keiner haben, und für 20 Mark mit CD immer noch keiner. Geringe Preise
> bedeuten an sich noch nichts. Ebenso mit den Umsätzen und Gewinnen. Das
> ist ein merkwürdiges Spiel. 100 Mrd. Euro/Dollar Verlust bei AOL Time
> Warner, das ist das BIP von Portugal, scheinen locker wegzustecken sein.
> Aber bitte, das mag einen kritischen BWLer und VWLler herausfordern. Ich
> kapiers nicht.
Amazon wäre ohne Tranpostkosten (Postversand) wohl schon in der
Gewinnzone. Das Problem sind auch die Bezahlsysteme, Micropayment, wie
der Deutsche ;-) seit neuestem sagt.
>> Das könnte für fehlendes Verständnis von Betriebswirtschaft seitens der
>> Musikindustrie sprechen. Jetzt wird's aber sehr OT. :-)
>
> Das sehen die ganz anders. Und die sind ja auch nicht dumm. Das Problem
> ist das Ganze, nicht das Teil.
Einige Spitzenmanager werden maßlos überschätzt. :-) Warum arbeiten,
wenn man durch Abfindungen mehr verdienen kann. ;->
Schöne Grüße
BeginnersMind
On Thu, 12 Jun 2003 22:29:02 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Schwer verständlich ist es schon, dass für Zitate aus hörbarem Material
> so ganz andere Regeln gelten sollen als für Zitate aus Büchern.
Im Urheberrecht ist manches merkwürdig. Aber der Vergleich hinkt
natürlich. Es ist natürlich genauso wenig von sich aus gestattet
Hörbücher (Hörspiele, Theateraufführungen ...) ins Netz zu stellen. Aber
man kann natürlich die Texte auch selber sprechen, sofern auf den Texten
keine Rechte liegen, oder sofern das Zitatrecht greift. Und das ist auch
da eng. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter.
On Thu, 12 Jun 2003 22:29:02 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> Nun dann versuche ich meine Argumentationsweise zu präzisieren.
> Meine zentralen Punkte sind, dass kurze Hörbeispiele
>
> - keine nennenswerten GEMA-Einnahmen bei nichtkommerziellen
> Informationsdiensten erzielen, das diese wegen der Gebühren gar
> nicht erst entstehen,
> - Werbung für die Stücke sind und Neugier beim Hörer erzeugen können,
> - wegen ihrer Kürze das Gesamtwerk keineswegs ersetzen,
Das wird wohl so sein und würde das auch nicht bestreiten. Punkt 1 muss
ich noch rauskriegen.
> - durch das erzeugte Interesse beim Hörer zum Kauf der vollständigen
> Tonträger und/oder dr Noten führen,
> - dadurch dringend benötigte Einnahmen für die Künstler generieren,
> entweder direkt durch Beteiligung am Verkaufserlös oder indirekt
> durch ein höheres Fixum bei der nächsten Einspielung,
Das mag sein. Umwegrentabilität. Ich glaube aber es stimmt trotzdem
nicht. Die "Big Shots" der Branche verdienen auch so. Und die "einfachen
Urheber" verdienen so oder so nichts damit.
> - in umkommerziellen Informationsangeboten nicht kostenpflichtig
> sein sollten, da die durch die Werbewirkung erzielten Einnahmen
> höher sind als die direkt erzielten GEMA-Gebühren durch die
> Gebühr für die Hörbeispiele.
Das mag sein. Ich weiß es nicht. Merkwürdigerweise würde ich so eine
Handhabe noch am ehesten dann befürworten, wenn es sich um vergriffene
Tonträger handelt. Aber die kann man nicht mal sozusagen auf Umwegen
verkaufen. Mag aber sein, dass man dann was anderes sich zulegt.
> Viele Beispiele aus anderen Branchen belegen, dass kostenlose
> Produktproben erfolgreich zu sein scheinen. In der Softwarebranche ist
> es z.B. üblich, Demoversionen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Das halte ich nur sehr beschränkt vergleichbar. Der Witz ist doch an der
Regelung der GEMA dieser: Wenn die Soundschnipsel bezahlt werden und
dann jemand sich was daraufhin kaufen sollte, ist günstigstenfalls der
Künstler und/oder Komponist zweifach beteiligt. Und das führt mich zum
zentralen Punkt. Ich kann den nicht deutlich genug betonen. Es ist die
Generalversammlung der GEMA, die solche Vorschläge "demokratisch" (in
Anführungszeichen) absegnet. Es scheibt der Wille der Urheber, Verleger
und Textautoren zu sein, dass man so verfährt. Warum dem so ist, dazu
befragt Wolfgang Rihm, Mathias Spahlinger, Moritz Eggert ... Christian
Bruhn (Komponist von "Ein bisschen Spaß muss sein" -->
http://www.komponistenlexikon.de/content/komponisten.php?id=267 und GEMA
Aufsichtsrat).
Und wem die Gema nicht passt, der tritt aus oder nicht bei, verändert
was oder geht beispielsweise zu Freibank:
http://www.freibank.com/a/moreandfaster/moreandfaster.php
Freibank bietet seinen Autoren (Komponisten, Texter) und Label-Partnern
(Editionen) eine profesionelle Verlagsbetreuung
- weltweite Administration
- Direktinkasso je nach Bedarf und Möglichkeit
- vierteljährliche Abrechnungen
- Online Promotion / Web Portal
- kreative und rechtliche Beratung
Also, wo ist das Problem?
Beste Grüße
Martin
--
www.kritische-masse.de/blog/ [Aktuelle Masse]
nur kurz.
On Thu, 12 Jun 2003 22:47:49 +0200, Manfred Koerkel wrote:
> 49 Cent, ein bequem nutzbarer
> Dienst und ausreichende private Nutzungsmöglichkeiten und der Rubel
> rollt. Bei Apple kam es breits mit 99 Cent zu einem Nachfragesturm.
Ja, so muss man es sehen. Obwohl es solche Sachen im Popbereich in
Deutschland auch schon gab. Hier bei Apple funktionert das Einhaken der
Systembereiche. Apple-Nutzer sind wohl eher wohlhabend als die
PC-Nutzer, die Abspiel- und Organisationssoftware im Apple war darauf
vorbereitet. Das alles passte zusammen. 2 Millionen Umsatz in den ersten
zwei Wochen, was davon als Gewinn bleibt wird nicht viel sein, zumal die
Anwendung auch erst einmal hergestellt werden muss. Da wird schon eine
dicke Investition gemacht worden sein.
> Glaub mir, oft ist Bequemlichkeit seitens der Anbieter ein Problem.
Aber so was ist doch auch nicht ganz einfach, zumal man
Sicherheitslösungen in alle Richtungen haben muss und vieles andere
mehr.
> Kurz vor oder nach dem wirtschaftliche Untergang werden dann wieder die
> Ärmel hochgekrempelt.
Wobei der wirtschaftliche auch nur eine Folge des Gesellschaftlichen
ist. Und dem kann man, meines Erachtens, nicht bloß mit Bits and Bytes
beikommen und auch nicht mit Geschäftsmodellen. Aber das führt jetzt
weit weg.
Bis nach dem Untergang,
> Es wäre wirklich interessant, wieviel Hörproben wohl kosten. Ich habe
> etwas bei gema.de gestöbert aber leider nichts über die Gebühren
> gefunden.
Am Anfang des Threads hat Klaus Petersen folgenden Link gepostet:
<http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml>
Und Du wirst schnell sehen - und somit Deine These stuetzen -, dass mit
diesen Gebuehren
fuer Musikkonservenschnipsel der Umsatz fuer nichtkommerziellen Gebrauch
wohl
gegen null gehen wird.
Gruss,
Roger
"Martin Hufner" <use...@kritische-masse.de> schrieb im Newsbeitrag
news:m7dghijo...@kritische-masse.de...
Hi,
> Das halte ich nur sehr beschränkt vergleichbar. Der Witz ist doch an der
> Regelung der GEMA dieser: Wenn die Soundschnipsel bezahlt werden und
> dann jemand sich was daraufhin kaufen sollte, ist günstigstenfalls der
> Künstler und/oder Komponist zweifach beteiligt.
Ich finde eure Diskussion etwas irrefuehrend. Es geht ja nicht
nur darum, ob ein Urheber/Verwerter jemandem das Recht gibt
einen Musikschnipsel zu veroeffentlichen, sondern auch darum,
ob es ein Recht gibt Musikaufnahmen zu 'Zititieren'.
Damit meine ich nicht das im ensprechenden Gesetz aufgefuehrte Recht
in einem eigenstaendigen Musikwerk ein anderes Musikwerk musikalisch zu
zitieren, sondern vielmehr ein Recht entsprechend dem Bildzitat,
oder auch dem normalen Textzitat (Kleinzitat, also nur
Ausschnittsweise).
Wichtiges Schlagwort ist hierbei die Oeffentlichkeit oder auch
Wissenschaft, resp. deren Interesse an dem Zitierten.
Hier ist das Recht des Zitierens nicht durch den
Urheber gewaehrt, sondern es besteht unabhaengig davon.
Bei Sprachwerken sind auch Leseproben ein solches Zitat, was
einigen Sekunden einer Musikaufnahme entsprechen wuerde.
Wenn ein Urheber/Verwerter eine Aufnahme veroeffentlicht,
ist zumindest davon auszugehen, dass dieser von einem oeffentlichen
Interesse ausgeht, resp. es erhofft. Grundsaetzlich sollte es
erlaubt sein, ueber Veroeffentlichtes zu Reden, dazu gehoert auch
das Zitieren. Einen Musikkritiker sollte das Recht haben, seine
Kritik an einem Werk/Aufnahme durch Zitate zu belegen.
Ich finde unter http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html"
folgende Aussage:
"Das Filmzitat gilt als Unterfall des Bildzitats. Hier geht es um die
Übernahme von Teilen eines fremden Filmwerkes in ein neues. Es wird von
der Literatur grundsätzlich als möglich angesehen, wenngleich keine
rechtliche Grundlage vorhanden ist."
Ein Film besteht aus Ton + Bild. Eine Webseite besteht aus Text + Bild +
Ton.
Ich sehe hier keine grundsaetzlichen Unterschiede, solange es sich
eindeutig um Kleinzitate im Rahmen eines eigenstaendigen Werkes handelt.
Das Problem scheint zu sein, dass Tonzitate bisher nur den
oeffentlich-rechtlichen Sendeanstalten technisch zugetraut wurde und
bei der Gesetzgebung vielleicht auch etwas zuviel nach dem Motto
"was nicht erlaubt ist, muss verboten sein" vorgegangen wurde.
In Deutschland gibt es das Recht sich CDs im privaten Rahmen zu kopieren,
wobei anscheinend vor dem Hintergrund der Filesharing-Diensten unklar
ist, wie weit das Recht geht. Wir haben auf der anderen Seite immer mehr
mit bloedsinnigen Patentanspruechen, und deren Ausweitung (Softwarepatente,
Patente auf Geschaeftsprozesse) zu tun. Die Vermengung der beiden Bereiche
kann man auch bei dem geplanten (oder schon umgesetzten?) Gesetz beobachten,
mit denen man mit Strafanzeigen bedroht wird, wenn man den Kopierschutz
einer
Audio-CD umgeht, um sich eine Sicherungskopie des Audio-Traegers zu
erstellen.
Es geht ja auch nicht den Schutz der Urheberschaft (Plagiate, Enteignung,
Entstellung), sondern um deren Verwertung.
Gema-Gebuehren auf Tonbeispiele auch nichts mit dem
Schutz der Urheberschaft zu tun (sind ja auch nicht dazu gedacht in
Telephonwarteschlangen Dritten auf die Nerven zu gehen), sondern
nur um eine Verwertung/Verwurstung einer - wie ich meine - durch den Stand
der
damaligen Technik enstandenen Gesetzesluecke.
Zitate bedrohen die Urheberschaft nicht; sie bekraeftigen sie viel mehr.
Zitate - zumindest das Kleinzitat - behindert auch nicht deren Verwertung;
Wenn es das doch tut, muss man sich fragen, ob nicht vielleicht der
Werkcharakter des Zitierten zweifelhaft ist.
Das Zitatsrecht ist ein Teil der Meinungs- und Redefreiheit, also verstehe
ich
nicht ganz, warum mir dieses Recht im spezifisch Fall des Tonzitats verwehrt
ist.
Gruss,
Roger
On Fri, 13 Jun 2003 04:12:36 +0200, Roger Rene Kommer wrote:
> Hi,
>
> "Martin Hufner" <use...@kritische-masse.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:m7dghijo...@kritische-masse.de...
> Ich finde eure Diskussion etwas irrefuehrend. Es geht ja nicht
> nur darum, ob ein Urheber/Verwerter jemandem das Recht gibt
> einen Musikschnipsel zu veroeffentlichen, sondern auch darum,
> ob es ein Recht gibt Musikaufnahmen zu 'Zititieren'.
> Damit meine ich nicht das im ensprechenden Gesetz aufgefuehrte Recht
> in einem eigenstaendigen Musikwerk ein anderes Musikwerk musikalisch zu
> zitieren, sondern vielmehr ein Recht entsprechend dem Bildzitat,
> oder auch dem normalen Textzitat (Kleinzitat, also nur
> Ausschnittsweise).
Kein Problem.
> Wichtiges Schlagwort ist hierbei die Oeffentlichkeit oder auch
> Wissenschaft, resp. deren Interesse an dem Zitierten.
Das sind zwei paar Schuh.
> Hier ist das Recht des Zitierens nicht durch den
> Urheber gewaehrt, sondern es besteht unabhaengig davon.
So wirds wohl sein. Deswegen gibt es das Zitatrecht.
> Bei Sprachwerken sind auch Leseproben ein solches Zitat, was
> einigen Sekunden einer Musikaufnahme entsprechen wuerde.
So trocken kann man das nicht anfassen, das Zitatrecht ist an "geistige"
Bedingungen geknüpft und nicht vorrangig an "technische" etc.
> Wenn ein Urheber/Verwerter eine Aufnahme veroeffentlicht,
> ist zumindest davon auszugehen, dass dieser von einem oeffentlichen
> Interesse ausgeht, resp. es erhofft. Grundsaetzlich sollte es
> erlaubt sein, ueber Veroeffentlichtes zu Reden, dazu gehoert auch
> das Zitieren. Einen Musikkritiker sollte das Recht haben, seine
> Kritik an einem Werk/Aufnahme durch Zitate zu belegen.
Das wäre so ein Beispiel, wo ich sagen würde, das darf man machen.
> Ich finde unter http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html"
> folgende Aussage:
> "Das Filmzitat gilt als Unterfall des Bildzitats. Hier geht es um die
> Übernahme von Teilen eines fremden Filmwerkes in ein neues. Es wird von
> der Literatur grundsätzlich als möglich angesehen, wenngleich keine
> rechtliche Grundlage vorhanden ist."
> Ein Film besteht aus Ton + Bild. Eine Webseite besteht aus Text + Bild +
> Ton.
> Ich sehe hier keine grundsaetzlichen Unterschiede, solange es sich
> eindeutig um Kleinzitate im Rahmen eines eigenstaendigen Werkes handelt.
So stehts wohl auch im Gesetz.
> Das Problem scheint zu sein, dass Tonzitate bisher nur den
> oeffentlich-rechtlichen Sendeanstalten technisch zugetraut wurde und
> bei der Gesetzgebung vielleicht auch etwas zuviel nach dem Motto
> "was nicht erlaubt ist, muss verboten sein" vorgegangen wurde.
Das sehe ich so nicht. Was nicht verboten ist, das ist erlaubt - rein
rechtlich.
> In Deutschland gibt es das Recht sich CDs im privaten Rahmen zu kopieren,
Da fängts an. Ich habe jetzt die ersten Jazz-CDs mit Kopierschutz
bekommen. Ich kann die ohne Probleme kopieren: Auf Kassetten, auf DATs,
auf MDs, ich kann die in den Computer einspielen. Was nicht geht: Ich
kann sie nicht digital auslesen. Aber kopieren kann ich sie. Ich finde
daher den Kopierschutz überflüssig und dazu noch problembehaftet. Man
braucht so was nicht. Es ist ein künstlich aufgebautes Hindernis. Ich
habe mir daher den Grundsatz zu eigen gemacht, kopiergeschütze CDs nicht
zu besprechen. Das ist im Einzelfall leider schade (Martial Solal: NY-1
Live at the village vanguard), in andern Fällen aber auch gar nicht.
> wobei anscheinend vor dem Hintergrund der Filesharing-Diensten unklar
> ist, wie weit das Recht geht. Wir haben auf der anderen Seite immer mehr
> mit bloedsinnigen Patentanspruechen, und deren Ausweitung (Softwarepatente,
> Patente auf Geschaeftsprozesse) zu tun. Die Vermengung der beiden Bereiche
> kann man auch bei dem geplanten (oder schon umgesetzten?) Gesetz beobachten,
> mit denen man mit Strafanzeigen bedroht wird, wenn man den Kopierschutz
> einer
> Audio-CD umgeht, um sich eine Sicherungskopie des Audio-Traegers zu
> erstellen.
Also ich finde das immer sehr lustig. Sicherungskopie eines
Audio-Tonträgers, was soll denn das sein. Das kann ich nur verstehen,
wenn man die CD verleiht und Angst hat, man bekommt sie nicht zurück.
Wie haben denn das die Leute hier mit Schallplatten gemacht. Ich könnte
das Jammern der Rundfunkanstalten verstehen, wenn sie ihre CD-Bestände
in digitale Datenbanken einlesen wollen, weil die nicht wegen jedes
kleinen Stückes das Schallarchiv aufsuchen wollen. Da führt so ein
Kopierschutz einfach zeitaufwendigeren Prozeduren.
> Es geht ja auch nicht den Schutz der Urheberschaft (Plagiate, Enteignung,
> Entstellung), sondern um deren Verwertung.
> Gema-Gebuehren auf Tonbeispiele auch nichts mit dem
> Schutz der Urheberschaft zu tun (sind ja auch nicht dazu gedacht in
> Telephonwarteschlangen Dritten auf die Nerven zu gehen), sondern
> nur um eine Verwertung/Verwurstung einer - wie ich meine - durch den Stand
> der
> damaligen Technik enstandenen Gesetzesluecke.
Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber ich sehe da keine Lücken. Einiges
wurde ergänzt, weil auch die ganzen Karpfen im Teich nicht zu einer
Einigung gekommen sind. Jetzt jammern sie unabhängig voneinander. Mein
alter DAT hat immer nur eine digitale Kopie erlaubt, von der es dann
nicht möglich war weitere digitale Kopien zu machen. Vom "Rohling-DAT"
war das jederzeit möglich, nicht von der Kopie. Bei dem CD-Zeugs haben
alle ihre eigenen Vorteile ausgenutzt und so ist die Allianz aus
Geräteindustrie, Verwertungsgesellschaften und Tonträgerherstellern
nachhaltig gestört.
Ich habe das destruktive Phänomen einmal dargestellt am Beispiel der
der Initiativen zur Privatkopie:
Digitale Kopie: Verdächtigungen in jede Richtung
Überwachung, offene Quellen und geheime Allianzen
http://www.nmz.de/nmz/2003/04/internet-privatkopie.shtml
Webwatch: Allianzen nach Bedarf - Privatkopie vs. Privatkopieren
http://www.nmz.de/nmz/2003/04/internet-webwatch.shtml
> Zitate bedrohen die Urheberschaft nicht; sie bekraeftigen sie viel mehr.
Absolut.
> Zitate - zumindest das Kleinzitat - behindert auch nicht deren Verwertung;
Das ist auch nicht das Problem oder die Frage.
> Wenn es das doch tut, muss man sich fragen, ob nicht vielleicht der
> Werkcharakter des Zitierten zweifelhaft ist.
;-)
> Das Zitatsrecht ist ein Teil der Meinungs- und Redefreiheit, also verstehe
> ich
> nicht ganz, warum mir dieses Recht im spezifisch Fall des Tonzitats verwehrt
> ist.
Weil das Tonzitat nicht das Werkzitat ist, da kommen eben noch ganz
andere Vorschriften zum Tragen.
Vierter Abschnitt - Schutz des Herstellers von Tonträgern
§ 85 - Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den
Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten. ...
§ 75 - Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
(1) Die Darbietung des ausübenden Künstlers darf nur mit seiner
Einwilligung auf Bild- oder Tonträger aufgenommen werden.
(2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild-oder
Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten.
(3) Auf die Vergütungsansprüche des ausübenden Künstlers für die
Vermietung und das Verleihen der Bild- oder Tonträger findet § 27
entsprechende Anwendung.
§ 76 - Funksendung
(1) Die Darbietung des ausübenden Künstlers darf nur mit seiner
Einwilligung durch Funk gesendet werden.
(2) Die Darbietung des ausübenden Künstlers, die erlaubterweise auf
Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, darf ohne seine
Einwilligung durch Funk gesendet werden, wenn die Bild- und Tonträger
erschienen sind; jedoch ist ihm hierfür eine angemessene Vergütung zu
zahlen.
Ist das Wissen oder Mutmaßung?
Hi,
> >> Es wäre wirklich interessant, wieviel Hörproben wohl kosten. Ich habe
> >> etwas bei gema.de gestöbert aber leider nichts über die Gebühren
> >> gefunden.
> > Am Anfang des Threads hat Klaus Petersen folgenden Link gepostet:
> > <http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w2_tarif.shtml>
> >
> > Und Du wirst schnell sehen - und somit Deine These stuetzen -, dass mit
> > diesen Gebuehren
> > fuer Musikkonservenschnipsel der Umsatz fuer nichtkommerziellen Gebrauch
> > wohl
> > gegen null gehen wird.
>
> Ist das Wissen oder Mutmaßung?
Natuerlich nur eine Vermutung. Es mag ja sein, dass die eine
oder andere einem Komponisten gewidmete Webseite fuer
20 * 45 Sekunden / Jahr Euro150,00 ausgibt, aber ein Massenphaenomen wird
das sicher wohl nicht sein.
Wenn wir nun einen Quotient mit dem Gesamtumsatz der Gema (2002 812 Mio
Euro)
als Nenner und den Umsatz aus nichtkommerziellen Nutzung des obigen
Angebotes
als Zaehler bilden, so wird die Zahl mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit nahe 0
sein.
Ubrigens kennt jemand eine nichtkommerzielle Webseite, die (Gema-pflichtige)
Tonzitate
anbietet?
Gruss,
Roger
> > Das Problem scheint zu sein, dass Tonzitate bisher nur den
> > oeffentlich-rechtlichen Sendeanstalten technisch zugetraut wurde und
> > bei der Gesetzgebung vielleicht auch etwas zuviel nach dem Motto
> > "was nicht erlaubt ist, muss verboten sein" vorgegangen wurde.
>
> Das sehe ich so nicht. Was nicht verboten ist, das ist erlaubt - rein
> rechtlich.
Einige Kommentare zu Tonzitaten, die gefunden habe, haben explizit darauf
hingewiesen, dass das Kleinzitat, wie bei Text oder Bild definiert, nicht
auf
Tonzitate anzuwenden sind. Wenn ich das richtig sehe, gibt es das Kleinzitat
bei Tonwerken gar nicht. Daraus scheint die Kommentatoren auszugehen, dass
dieses nicht gestattet ist, da es eben nicht erlaubt ist.
Das Problem bei der Rechtsauslegung scheint ja zu sein, wo
inhaltliche/rechtliche
Analogieschluesse zulaessig sind und wo nicht.
> > wobei anscheinend vor dem Hintergrund der Filesharing-Diensten unklar
> > ist, wie weit das Recht geht. Wir haben auf der anderen Seite immer mehr
> > mit bloedsinnigen Patentanspruechen, und deren Ausweitung
(Softwarepatente,
> > Patente auf Geschaeftsprozesse) zu tun. Die Vermengung der beiden
Bereiche
> > kann man auch bei dem geplanten (oder schon umgesetzten?) Gesetz
beobachten,
> > mit denen man mit Strafanzeigen bedroht wird, wenn man den Kopierschutz
> > einer
> > Audio-CD umgeht, um sich eine Sicherungskopie des Audio-Traegers zu
> > erstellen.
>
> Also ich finde das immer sehr lustig. Sicherungskopie eines
> Audio-Tonträgers, was soll denn das sein.
1. Meine CD-Sammlung steht in meinem Wohnzimmer. Zumeist hoere
ich jedoch Musik in meinem Buero. Also mache ich zu meinem eigenen
Gebrauch eine Kopie. Damit es praktibalel ist, habe sie verMP3ert und
liegen auf meinem Server.
2. Viele Leute haben gar keinen reinen CD-Player mehr, sondern
Kombigeraete, z.B. DVD-Player, der auch Audio-CDs abspielen kann
(und vermehrt auch MP3-CDs). Der Artikel der c't ueber die Un-CDs
zeigt, dass diese Geraete mit kopiergeschuetzten CDs oft nicht klarkommen.
Ich erinnere mich des Falles von hardwareverdongelten
AutoCAD-Installationen.
Diese Dongels machten oft Probleme. Wenn ich mich nicht voellig irre gab es
damals ein Urteil, dass es dem Nutzer erlaubte AutoCAD zu 'cracken', damit
er seine erworbene Lizenz ueberhaupt nutzen konnte.
Bislang ist mir noch keine kopiergeschuetzte CD untergekommen.
Wahrscheinlich
verzichten die Labels auf Kopierschutz im Klassikbereich, da auch das
Filesharing
hier kein wirkliches Problem darstellt.
>
> > Es geht ja auch nicht den Schutz der Urheberschaft (Plagiate,
Enteignung,
> > Entstellung), sondern um deren Verwertung.
> > Gema-Gebuehren auf Tonbeispiele auch nichts mit dem
> > Schutz der Urheberschaft zu tun (sind ja auch nicht dazu gedacht in
> > Telephonwarteschlangen Dritten auf die Nerven zu gehen), sondern
> > nur um eine Verwertung/Verwurstung einer - wie ich meine - durch den
Stand
> > der
> > damaligen Technik enstandenen Gesetzesluecke.
>
> Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber ich sehe da keine Lücken.
Ich meinte keine Luecke bei dem Recht auf Privatkopie, sondern
das Recht auf ein Tonzitat. Ich sehe die Luecke, dass ein Tonzitat
im Sinne eines Kurzzitates erlaubt sein sollte.
> Weil das Tonzitat nicht das Werkzitat ist, da kommen eben noch ganz
> andere Vorschriften zum Tragen.
>
> Vierter Abschnitt - Schutz des Herstellers von Tonträgern
> § 85 - Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
> (1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den
> Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten. ...
Bei einem Kleinzitat vervielfaeltigt oder verbreitet man keinen Tontraeger,
sondern man zitiert ihn. Bei einem Zitat aus dem Buch, vervielfaeltige
ich ja auch nicht das Buch, vervielfaeltige aber durchaus das Zitierte in
einem anderen Buch
> § 75 - Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
> (1) Die Darbietung des ausübenden Künstlers darf nur mit seiner
> Einwilligung auf Bild- oder Tonträger aufgenommen werden.
Sie ist ja schon aufgenommen worden und - ! - veroeffentlicht worden.
[...]
> (2) Die Darbietung des ausübenden Künstlers, die erlaubterweise auf
> Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, darf ohne seine
> Einwilligung durch Funk gesendet werden, wenn die Bild- und Tonträger
> erschienen sind; jedoch ist ihm hierfür eine angemessene Vergütung zu
> zahlen.
Eine Rundfunk entspricht am ehesten einer Web-Seite, insofern ein wichtiger
Absatz. Der Hintergrund ist ja wohl, dass ein Werk vollstaendig oder in
grossen Teilen (komplette Saetze aus einem Werk) gesendet wird.
Zitate werden nicht erwaehnt. Also kommt es auf das das Zauberwort
'angemessen' an. Ich habe das Beispiel mit dem Recht auf Privatkopie
erwaehnt, da hier das Zauberwort ebenso 'angemessen' ist. Angemessen
ist eine Vermittlung der berechtigten Interessen von Produzenten
und Konsumenten. Das Zitatrecht kann man auch so betrachten,
dass 'angemessen' in diesem Falle eben kostenfrei bedeutet, da der
Konsument,
Kritiker, Wissenschaftler ein durchaus berechtigtes Interesse hat, waehrend
die berechtigen Interessen der Produzenten kaum beruehrt werden.
Sind die Gema-Gebuehren fuer Tonzitate innerhalb eines Webangebotes
nun entsprechend dem Gesetz 'angemessen'?
Gruss,
Roger
> Es mag ja sein, dass die eine
> oder andere einem Komponisten gewidmete Webseite fuer
> 20 * 45 Sekunden / Jahr Euro150,00 ausgibt, aber ein Massenphaenomen wird
> das sicher wohl nicht sein.
> Wenn wir nun einen Quotient mit dem Gesamtumsatz der Gema (2002 812 Mio
> Euro)
> als Nenner und den Umsatz aus nichtkommerziellen Nutzung des obigen
> Angebotes
> als Zaehler bilden, so wird die Zahl mit an Sicherheit grenzender
> Wahrscheinlichkeit nahe 0
> sein.
Peanuts eben, nicht wahr.
> Ubrigens kennt jemand eine nichtkommerzielle Webseite, die (Gema-pflichtige)
> Tonzitate
> anbietet?
http://www.gerhard-staebler.de/klangframe.html
http://www.douarre.de/home.htm
http://www.sibylle-pomorin.de/
den link gibt es aber leider nicht files
Und wahrscheinlich gibt es noch andere, aber ich mag auch nicht ewig
rumsuchen.
manchmal bekomm ich eine Krise, jetzt bin ich kurz davor.
On Fri, 13 Jun 2003 18:20:34 +0200, Roger Rene Kommer wrote:
> Hi,
>>> Wichtiges Schlagwort ist hierbei die Oeffentlichkeit oder auch
>>> Wissenschaft, resp. deren Interesse an dem Zitierten.
>>
>> Das sind zwei paar Schuh.
> Natuerlich, 'oder auch' war nicht als 'vereinigendes und' sondern
> eben als 'oder' gemeint.
Auch in dem Fall.
>>> Das Problem scheint zu sein, dass Tonzitate bisher nur den
>>> oeffentlich-rechtlichen Sendeanstalten technisch zugetraut wurde und
>>> bei der Gesetzgebung vielleicht auch etwas zuviel nach dem Motto
>>> "was nicht erlaubt ist, muss verboten sein" vorgegangen wurde.
>>
>> Das sehe ich so nicht. Was nicht verboten ist, das ist erlaubt - rein
>> rechtlich.
> Einige Kommentare zu Tonzitaten, die gefunden habe, haben explizit darauf
> hingewiesen, dass das Kleinzitat, wie bei Text oder Bild definiert, nicht
> auf
> Tonzitate anzuwenden sind. Wenn ich das richtig sehe, gibt es das Kleinzitat
> bei Tonwerken gar nicht. Daraus scheint die Kommentatoren auszugehen, dass
> dieses nicht gestattet ist, da es eben nicht erlaubt ist.
> Das Problem bei der Rechtsauslegung scheint ja zu sein, wo
> inhaltliche/rechtliche
> Analogieschluesse zulaessig sind und wo nicht.
Was ist denn ein Tonwerk? Für musikalische Werke gibt es Zitate
durchaus: Zimmermann "Les Soupers du Roi Ubu" (oder so ähnlich)
verwendet zahlreiche Zitate aus freier (Berlioz) und geschützter
(Stockhausen) Musik. Oder sein "Requiem für einen jungen Dichter". Ich
bin kein Fachmann für so etwas, aber die fallen mir spontan ein. Wobei
diese Handhabung unstrittig zu sein scheint, anders als beim Verfahren
des Sample. Berühmt ist das Beispiel bei den Kinderzimmer Productions,
siehe auch: Geistiges Eigentum in Zeiten des Internets
http://www.nmz.de/taktlos/2000/takt0008.shtml
>>
>> Also ich finde das immer sehr lustig. Sicherungskopie eines
>> Audio-Tonträgers, was soll denn das sein.
>
> 1. Meine CD-Sammlung steht in meinem Wohnzimmer. Zumeist hoere
> ich jedoch Musik in meinem Buero. Also mache ich zu meinem eigenen
> Gebrauch eine Kopie. Damit es praktibalel ist, habe sie verMP3ert und
> liegen auf meinem Server.
Wo ist denn das Problem. Das Gesetz sagt nicht, dass man es dem Nutzer
einfach machen muss. Es sagt nur, Privatkopien (in welcher Form auch
immer) sind für private Zwecke erlaubt. Da steht nicht, dass man ein CD
nur als Schallplatte kopieren darf.
> 2. Viele Leute haben gar keinen reinen CD-Player mehr, sondern
> Kombigeraete, z.B. DVD-Player, der auch Audio-CDs abspielen kann
> (und vermehrt auch MP3-CDs). Der Artikel der c't ueber die Un-CDs
> zeigt, dass diese Geraete mit kopiergeschuetzten CDs oft nicht klarkommen.
Das muss man im Einzelnen qualifizieren. Es sind ja auch kein Audio-CDs.
Tragen auch nicht das entsprechende Logo.
> Ich erinnere mich des Falles von hardwareverdongelten
> AutoCAD-Installationen.
> Diese Dongels machten oft Probleme. Wenn ich mich nicht voellig irre gab es
> damals ein Urteil, dass es dem Nutzer erlaubte AutoCAD zu 'cracken', damit
> er seine erworbene Lizenz ueberhaupt nutzen konnte.
Den Fall müsste man sich genau ansehen.
> Bislang ist mir noch keine kopiergeschuetzte CD untergekommen.
> Wahrscheinlich
> verzichten die Labels auf Kopierschutz im Klassikbereich, da auch das
> Filesharing
> hier kein wirkliches Problem darstellt.
Der Kopierschutz bringts ja auch nicht.
>>> Es geht ja auch nicht den Schutz der Urheberschaft (Plagiate,
> Enteignung,
>>> Entstellung), sondern um deren Verwertung.
>>> Gema-Gebuehren auf Tonbeispiele auch nichts mit dem
>>> Schutz der Urheberschaft zu tun (sind ja auch nicht dazu gedacht in
>>> Telephonwarteschlangen Dritten auf die Nerven zu gehen), sondern
>>> nur um eine Verwertung/Verwurstung einer - wie ich meine - durch den
> Stand
>>> der
>>> damaligen Technik enstandenen Gesetzesluecke.
>>
>> Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber ich sehe da keine Lücken.
> Ich meinte keine Luecke bei dem Recht auf Privatkopie, sondern
> das Recht auf ein Tonzitat. Ich sehe die Luecke, dass ein Tonzitat
> im Sinne eines Kurzzitates erlaubt sein sollte.
Das ist doch ganz einfach. Tonwerk, Tonzitat wäre es auch unabhängig von
der Gema bei älteren Musikwerken, die mal eingespielt wurden. Dann
wendet man sich an die Plattenfirma. Wie auf der Seite Vergessene
Komponisten --> http://cpa.feynsinn.de/
>> Weil das Tonzitat nicht das Werkzitat ist, da kommen eben noch ganz
>> andere Vorschriften zum Tragen.
>>
>> Vierter Abschnitt - Schutz des Herstellers von Tonträgern
>> § 85 - Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
>> (1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den
>> Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten. ...
> Bei einem Kleinzitat vervielfaeltigt oder verbreitet man keinen Tontraeger,
> sondern man zitiert ihn. Bei einem Zitat aus dem Buch, vervielfaeltige
> ich ja auch nicht das Buch, vervielfaeltige aber durchaus das Zitierte in
> einem anderen Buch
Aber das ist ja nun mal was anderes.
>> § 75 - Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
>> (1) Die Darbietung des ausübenden Künstlers darf nur mit seiner
>> Einwilligung auf Bild- oder Tonträger aufgenommen werden.
>
> Sie ist ja schon aufgenommen worden und - ! - veroeffentlicht worden.
>
> [...]
>
>> (2) Die Darbietung des ausübenden Künstlers, die erlaubterweise auf
>> Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, darf ohne seine
>> Einwilligung durch Funk gesendet werden, wenn die Bild- und Tonträger
>> erschienen sind; jedoch ist ihm hierfür eine angemessene Vergütung zu
>> zahlen.
> Eine Rundfunk entspricht am ehesten einer Web-Seite, insofern ein wichtiger
> Absatz. Der Hintergrund ist ja wohl, dass ein Werk vollstaendig oder in
> grossen Teilen (komplette Saetze aus einem Werk) gesendet wird.
Nein, wenn ich für ein Feature im Radio Musikbeispiele, egal welcher
Länge verwende, muss das gemeldet werden - zumindest im
öffentlich-rechtlichen Funk.
> Zitate werden nicht erwaehnt. Also kommt es auf das das Zauberwort
> 'angemessen' an. Ich habe das Beispiel mit dem Recht auf Privatkopie
> erwaehnt, da hier das Zauberwort ebenso 'angemessen' ist. Angemessen
> ist eine Vermittlung der berechtigten Interessen von Produzenten
> und Konsumenten. Das Zitatrecht kann man auch so betrachten,
> dass 'angemessen' in diesem Falle eben kostenfrei bedeutet, da der
> Konsument,
> Kritiker, Wissenschaftler ein durchaus berechtigtes Interesse hat, waehrend
> die berechtigen Interessen der Produzenten kaum beruehrt werden.
Das wäre im Einzelfall zu entscheiden. Ein "kaum" dürfte nur selten
rechtswirksam werden. Aber das ist auch nicht mein Problem.
> Sind die Gema-Gebuehren fuer Tonzitate innerhalb eines Webangebotes
> nun entsprechend dem Gesetz 'angemessen'?
Das muss man immer vor Ort entscheiden. Ich wäre jedenfalls sauer, wenn
dies ohne meine Einwilligung geschehen würde, ob es der webseiten-macher
nun gut meint oder nicht.
Moritz Eggert, so habe ich Andreas Heck verstanden, wäre damit
einverstanden (wirklich, oder gilt das auch nur für die eigene
Website?).
<Zitat>
1. Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Websites im Internet
oder ähnlichen Datennetzen, die Electronic-Commerce zum Gegenstand
haben und in diesem Rahmen die Speicherung von Werken (Upload) und die
Übermittlung von Werken (Streaming) an den Endnutzer vornehmen oder
vornehmen lassen.
2. Unter Electronic-Commerce ist das Angebot von Waren oder
Dienstleistungen jeglicher Art über eine Website, die Werke aus dem
GEMA-Repertoire enthält, zu verstehen.
</Zitat>
Ich kann hier nicht erkennen inwieweit nichtkommerzielle Angebote
betroffen sind. Wissenschaftliche Beschäftigung mit Werken und
Veröffentlichung der Ergebnisse ist eigentlich nicht mit
Electronic-Commerce identisch.
Was es also wirklich kostet, bleibt m.E. offen.
Gruß
Manfred "BeginnersMind"
Ah danke Juergen, sehr interessant, hatte ich leider nicht gefunden.
*Auf_der_Gema_WebSeite_rumklick*
Arghh - die Seite ist wirklich Schr0tt!
Ohne Registrierung findet man anscheinend nichts.
Gut Gema! Gut versteckt!
Durch den direkten Link kann man immerhin die Registrierung
durchtummenln. :-)
>| 2. Vergütung
>| (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 25
>| pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat
>| bis zu 2.000 betragen darf.
>| (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000,
>| ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der
>| vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25 pro Jahr
>| zusätzlich zu bezahlen.
>| (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, sind
>| für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die vorstehenden
>| Vergütungsbeträge je Werk in voller Höhe zu bezahlen.
>| (4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken,
>| sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von
>| bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer
>| höheren Zahl von Zugriffen findet Abschnitt II. Anwendung.
>
> Quelle: http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/
>
> Das ist aus meiner Sicht noch ganz "human".
Für jedes Kleinzitat 25 Euro? NACK. Für viele kurze Schnipsel aus
unterschiedlichen Stücken ist es zu teuer. Für ein sehr kleines Projekt
ist es ok. Größere Sachen enstehen so nicht. Soll wohl auch so sein. :-(
Zitat Gema:
"II Electronic-Commerce mit Musikwerken:
Für die Nutzung von bis zu 20 Werken im Umfang einer Spieldauer bis zu
jeweils 45 Sekunden aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung €
150,00 für die Nutzungsdauer von einem Jahr."
Als privater muss man für 20 Kurzzitate aus 20 Werken 500 Euro zahlen,
als Kommerzieller nur 150 Euro. :-( Für Nichtkommerzielle gibt es nur
einen Rabatt auf die Spieldauer pro Werk.
Gruß
M.
> Juergen Arnold formulierte:
>> Manfred Koerkel <manfred...@web.de> wrote:
>>
>> [GEMA Vergütungssätze]
>>| 2. Vergütung
>>| (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 25
>>| pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat
>>| bis zu 2.000 betragen darf.
>>| (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000,
>>| ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der
>>| vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25 pro Jahr
>>| zusätzlich zu bezahlen.
>>| (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, sind
>>| für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die vorstehenden
>>| Vergütungsbeträge je Werk in voller Höhe zu bezahlen.
>>| (4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken,
>>| sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von
>>| bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer
>>| höheren Zahl von Zugriffen findet Abschnitt II. Anwendung.
>>
>> Quelle: http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/
>>
>> Das ist aus meiner Sicht noch ganz "human".
>
> Für jedes Kleinzitat 25 Euro? NACK.
Fünf Minuten sind nicht gerade wenig. Aber ich will darum nicht
streiten, fünf Minuten können auch sehr wenig sein. Rein rechnerisch
kosten dann solche fünf Minuten etwa 6,85 Cents pro Tag.
> Für viele kurze Schnipsel aus
> unterschiedlichen Stücken ist es zu teuer. Für ein sehr kleines Projekt
> ist es ok. Größere Sachen enstehen so nicht. Soll wohl auch so sein. :-(
Keine Ahnung, ob dem so ist. Der Witz ist aber folgender: Man muss auch
noch die Plattenfirma um Erlaubnis bitten, gegebenenfalls möchsten die
auch was vom Kuchen abhaben. Mit der Zahlung an die GEMA erwirbt man
nicht automatisch die gegebenenfalls fälligen Leistungsschutzrechte etc.
pp.
Der Witz ist, dass es keinen Nachlass gibt, wenn die Zitate kürzer
sind, z.B. nur 45 sec. Übrigens ist der Wert Kosten/Minute nich
kleiner. ;-)
>> Für viele kurze Schnipsel aus
>> unterschiedlichen Stücken ist es zu teuer. Für ein sehr kleines Projekt
>> ist es ok. Größere Sachen enstehen so nicht. Soll wohl auch so sein. :-(
>
> Keine Ahnung, ob dem so ist. Der Witz ist aber folgender: Man muss auch
> noch die Plattenfirma um Erlaubnis bitten, gegebenenfalls möchsten die
> auch was vom Kuchen abhaben. Mit der Zahlung an die GEMA erwirbt man
> nicht automatisch die gegebenenfalls fälligen Leistungsschutzrechte etc.
> pp.
Ah ja, das killt dann alles endgültig. Kuchen gibt es da aber keinen zu
verteilen. :-)
Gruß
Manfred K.
On Thu, 19 Jun 2003 10:02:04 +0200, Juergen Arnold wrote:
> Martin Hufner <use...@kritische-masse.de> wrote:
>
>
> [GEMA Vergütungssätze]
>
>> Keine Ahnung, ob dem so ist. Der Witz ist aber folgender: Man muss auch
>> noch die Plattenfirma um Erlaubnis bitten, gegebenenfalls möchsten die
>> auch was vom Kuchen abhaben. Mit der Zahlung an die GEMA erwirbt man
>> nicht automatisch die gegebenenfalls fälligen Leistungsschutzrechte etc.
>> pp.
>
> Wie wird das denn im Rundfunk geregelt; haben die
> "Rahmenvereinbarungen" mit den Plattenfirmen?
Das kann ich leider nicht sagen, weil ichs nicht weiß. Es gibt
jedenfalls im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Abteilung Honorare
und Lizenzen (kurz HoLi), die das regelt.
> Sind die sog. leistungsschutzrechte bei den Plattenfirmen fakultativ
> und was ist z.Zt. der übliche Rahmen?
Das kann ich so gar nicht sagen. Auf der Seite "Vergessene Komponisten"
hat sich der Autor um vermutlich kostenlose Übernahmen gekümmert.
http://cpa.feynsinn.de/
> Ich frage deswegen nach, weil ich in naher Zukunft ein Musikstück auf
> meiner privaten, nicht-kommerziellen HP als "streaming media" anbieten
> möchte. Eigentlich ist mit 50,- EUR (das Stück ist geringfügig länger
> als 5 min.) bereits das Ende der Fahnenstange in finanzieller Hinsicht
> erreicht.
Das verstehe ich, 50 Euro sind schon ein echter Brocken, zumal wenn man
es eigentlich wohl gut meint.
Leider kann ich Dir keine konkretere Antwort geben.
s/nich/noch/