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Betrug beim VAZ, St. Pölten

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Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/27 6:54:562003/03/27
To:
Gerhard Eichberger


Dies schreibe ich aus gegebenem Anlaß in viele Konferenzen und werde es auch
in entsprechenden Usenet-Newsgroups posten.

Am 26. März 2003 bin ich nach St. Pölten ins VAZ gefahren, um mir STATUS QUO
und MANFRED MANN'S EARTH BAND anzuschauen. Der Eintritt war Euro 40,--. Bei
der Taschenkontrolle wurde mir gesagt, daß ich meinen Fotoapparat abgeben
müsse. Ich erwiderte, daß das für mich nicht in Frage kommt. Da man mich
trotz an der Kassa erworbener Eintrittskarte nicht hineinließ, verlangte ich
den Eintritt zurück, den ich nach längerer Diskussion auch zurückerhielt.
Allerdings weigerte sich der Veranstalter, mir die verlangten 30 Euro
Benzingeld von Tulln nach St. Pölten zu bezahlen. Der Geschäftsführer
meinte, daß auf der Rückseite der Eintrittskarte angegeben sei, daß das
Fotografieren bei der Veranstaltung verboten ist. Als ich ihm erklärte, daß
gemäß HGB und gemäß KSchG die auf der Rückseite einer Eintrittskarte
aufgedruckten Geschäftsbedingungen nicht zum Vertragsinhalt werden, da man
sie in der Regel erst nach Erwerb der Karte lesen kann, vertrat er die
Ansicht, daß dies nicht stimme. Ich wies darauf hin, daß auch auf den
Plakaten nicht draufsteht, daß das Fotografieren verboten ist. Daraufhin
meinte er, ich solle ihm ein Plakat einer beliebigen Veranstaltung zeigen,
wo das draufsteht, dann bekäme ich von ihm einen Orden.

Na schön; ich kann auch anders:

Hiermit beschuldige ich das VAZ St. Pölten, gegen folgende
Rechtsbestimmungen verstoßen zu haben:

a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991 (Diskriminierung)
b) § 6 Abs. 1 Ziffer 9 des KSchG (unzulässige Vertragsbestandteile)
c) § 108 StGB (Täuschung)
d) § 146 - 148 StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug)


ad a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991
-------------------------------------------
Ich fühle mich diskriminiert, da ich einzig und allein aufgrund meiner
Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe "Hobbyfotografen" am Betreten der
Veranstaltungsstätte trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gehindert
wurde.

ad b) § 6 Abs. 1 Ziffer 9 des KSchG (unzulässige Vertragsbestandteile)
----------------------------------------------------------------------
Der Unternehmer schließt in seinen auf der Rückseite der Eintrittskarte
angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem die Haftung für
Gehörschäden aus, was eine Sittenwidrigkeit gemäß dieser Gesetzesbestimmung
darstellt. Ein derartiger Verstoß gegen die guten Sitten kann Anlaß zu einer
Verbandsklage gemäß § 28 Abs. 1 KSchG durch den Verein für
Konsumenteninformation geben.

ad c) § 108 StGB
----------------
Durch die unrichtige Behauptung, die auf der Rückseite einer Eintrittskarte
und die beim Konzertgelände angeschlagenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
seien Teil des Vertragsinhaltes, fügt der Veranstalter den Besuchern seiner
Veranstaltung Schaden zu, da er in den dort abgedruckten
Geschäftsbedingungen die Haftung für z. B. Hörschäden ablehnt, was dazu
führen kann, daß Personen, denen durch den Konzertbesuch Schaden zugefügt
wurde, keine Rechtsmittel ergreifen, da sie durch diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in den Glauben gebracht werden, keine Rechtsmittel
ergreifen zu können.

ad d) § 146, 147 und 148 StGB
-----------------------------
Der Veranstalter hat mich mit dem Vorsatz, sich an mir zu bereichern,
getäuscht, indem er die Veranstaltung plakatierte und somit erreichte, daß
ich (und sicher etliche andere) die Veranstaltungsstätte aufsuchen und dabei
in betrügerischer Absicht verschwiegen, daß Mitgliedern bestimmter
ethnischer Gruppen der Zutritt trotz Vorliegen einer gültigen Eintrittskarte
verweigert wird. Er hat mich insoweit in meinem Vermögen geschädigt, da er
mir zwar den Eintritt rückerstattete, sich jedoch weigerte, meine sonstigen,
durch seine Konzertankündigung aufgelaufenen Kosten, welche sich einerseits
aus dem amtlichen Kilometergeld und andererseits aus der verlorenen Zeit
ergeben, zu ersetzen. Darüberhinaus liegt "schwerer Betrug" vor, da der
Veranstalter falsche bzw. verfälschte Daten (Plakate und Ankündigung auf der
Webseite des VAZ) benützt hat, um mich in den Glauben, fotografieren zu
dürfen, zu wiegen und mich dergestalt zur Veranstaltung anzulocken.
Desweiteren wurde dieser Betrug gewerbsmäßig begangen, da die Veranstaltung
durch den Veranstalter mit Sicherheit in gewinnsüchtiger Absicht erfolgte.

Soweit die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich könnte ich überdies die
Fahrtkosten und die verlorene Zeit ("frustrierte Unkosten") einklagen. Würde
ganz schön teuer für den Veranstalter...

Fazit
-----
Ich kann jedem nur empfehlen, Veranstaltungen des VAZ fernzubleiben, da der
Veranstalter seine Kunden arglistig täuscht und gewerbsmäßig betrügt. Diese
Aussage kann ich ruhigen Gewissens öffentlich kundgeben, da sie den
Tatsachen entsprechen und überdies in Österreich das Recht zur freien
Meinungsäußerung besteht. (Falls der Veranstalter mit einer Anzeige wegen
Geschäftsschädigung reagiert, ist der Schuß jedenfalls ein Eigentor, das
verspreche ich ihm.)

Da ich eine Sammelklage gegen den Veranstalter plane, bitte ich weitere
Geschädigte, sich bei mir unter Gerhard.E...@blackbox.net zu melden.


Gerhard


Michael Fuchs

未読、
2003/03/27 7:28:202003/03/27
To:
Trotz der Gefahr, daß ich in nächster Zeit eine Vorladung eines Gerichts
zugestellt bekomme:
Meiner Erfahrung nach ist bei jeder derartigen Veranstaltung das
Fotografieren verboten. Also kann der Veranstalter davon ausgehen, daß
dem Besucher dies bekannt ist.

Michi

PS: Bist Du Jus-Student? ;-)

Herbert Onkstein

未読、
2003/03/27 7:38:282003/03/27
To:
Gerhard Eichberger wrote:


> ad a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991
> -------------------------------------------
> Ich fühle mich diskriminiert, da ich einzig und allein aufgrund

> meiner Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe "Hobbyfotografen"...

Wenn Hobbyfotografen eine ethnische Gruppe sind, dann behaupte ich
jetzt mal, dass die Erde nun eben doch eine Scheibe ist.

> Ich kann jedem nur empfehlen, Veranstaltungen des VAZ
> fernzubleiben, da der Veranstalter seine Kunden arglistig täuscht
> und gewerbsmäßig betrügt. Diese Aussage kann ich ruhigen Gewissens
> öffentlich kundgeben, da sie den Tatsachen entsprechen und

> überdies blablabla...

Ich dachte in Österreich gilt die Unschuldsvermutung? Schon alleine
deshalb würde ich mit solchen Aussagen vorsichtig sein. "Gewerbsmäßiger
Betrug" ist ja nun doch ein recht massiver Vorwurf.
Im Übrigen würde ich mir Gedanken darüber machen, ob die ganze
Aufregung wegen ein paar Photos dafürsteht.
h.

Wolfgang Koenig

未読、
2003/03/27 14:24:422003/03/27
To:
Gerhard Eichberger wollte auch was mitteilen:

> ...


> Da ich eine Sammelklage gegen den Veranstalter plane, bitte ich
> weitere Geschädigte, sich bei mir unter
> Gerhard.E...@blackbox.net zu melden.

LOL - Du bist Kabarettist oder sowas - stimmts?

Wolfgang

Peter Horny

未読、
2003/03/27 14:37:412003/03/27
To:
"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb:

> Gerhard Eichberger
>
>
> Dies schreibe ich aus gegebenem Anlaß in viele Konferenzen und werde
> es auch in entsprechenden Usenet-Newsgroups posten.
>
> Am 26. März 2003 bin ich nach St. Pölten ins VAZ gefahren, um mir
> STATUS QUO und MANFRED MANN'S EARTH BAND anzuschauen. Der Eintritt war
> Euro 40,--. Bei der Taschenkontrolle wurde mir gesagt, daß ich meinen
> Fotoapparat abgeben müsse. Ich erwiderte, daß das für mich nicht in
> Frage kommt. Da man mich trotz an der Kassa erworbener Eintrittskarte
> nicht hineinließ,

Gerade deswegen. Denn ich kenne kein Konzert dieser Kategorie, wo das
Mitnehmen von Fotoapparaten, Dosen, Fahnenstangen, Feuerwerkskörper etc.
nicht verboten wäre. Steht üblicherweise auf der Eintrittskarte drauf -
aber das schreibst du ein Stückerl weiter unten eh selber.

> verlangte ich den Eintritt zurück, den ich nach
> längerer Diskussion auch zurückerhielt.

Dann passt es ja eh. Wobei ich mir denke, dass dir am Konzert selbst nicht
sehr viel gelegen haben kann, dessen wegen du eigentlich hingefahren bist.

> Allerdings weigerte sich der Veranstalter, mir die verlangten
> 30 Euro Benzingeld von Tulln nach St. Pölten zu bezahlen.

30 Euro für 90 km, das sind 33 Cent pro Kilometer. Ein hübsches
"Benzingeld".

> Daraufhin meinte er, ich solle ihm ein Plakat einer beliebigen
> Veranstaltung zeigen, wo das draufsteht, dann bekäme ich von ihm einen
> Orden.

Von einem weniger geduldigen GF hättest vermutlich was anderes bekommen.
Und das sofort ;-)

> Na schön; ich kann auch anders:
>
> Hiermit beschuldige ich das VAZ St. Pölten, gegen folgende
> Rechtsbestimmungen verstoßen zu haben:
>
> a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991 (Diskriminierung)
> b) § 6 Abs. 1 Ziffer 9 des KSchG (unzulässige Vertragsbestandteile)
> c) § 108 StGB (Täuschung)
> d) § 146 - 148 StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug)

e) Paranoia

> ad a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991
> -------------------------------------------
> Ich fühle mich diskriminiert, da ich einzig und allein aufgrund meiner
> Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe "Hobbyfotografen" am Betreten der
> Veranstaltungsstätte trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte
> gehindert wurde.

Trink ein kühles Bier, entspann dich und denk mal scharf nach, was
die auf der Rückseite der Eintrittskarte angeführten verbotenen Gegenstände
gemeinsam haben:

A - Sie definieren die ethnischen Gruppen Fahnenstangenhalter,
Fotograf, Bierdosenträger, Raketenwerfer.
B - Richtig aneinandergereiht ergeben die Anfangsbuchstaben
das schöne Wort FaFoBiRa
C - Auf der Eintrittskarte war wegen Sponsormangel sviel Platz
frei, der mußte gefüllt werden.
D - Alle diese gegenstände eignen sich in der weitgehend
anonymen Menschenmenge als Wurfgeschosse und könnten jemanden
gezielt verletzen.

Und denk gut nach, es handelt sich um die 50-Euro-Frage. Du darfst auch
deine Joker einsetzen.

> ad b) § 6 Abs. 1 Ziffer 9 des KSchG (unzulässige Vertragsbestandteile)
> ----------------------------------------------------------------------
> Der Unternehmer schließt in seinen auf der Rückseite der
> Eintrittskarte angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
> anderem die Haftung für Gehörschäden aus, was eine Sittenwidrigkeit
> gemäß dieser Gesetzesbestimmung darstellt.

Und du willst mit dem Klicken deines Knippsers auch noch zur Lärmkulisse
beitragen? Pfui aber auch!

> ad d) § 146, 147 und 148 StGB
> -----------------------------
> Der Veranstalter hat mich mit dem Vorsatz, sich an mir zu bereichern,
> getäuscht, indem er die Veranstaltung plakatierte und somit erreichte,
> daß ich (und sicher etliche andere) die Veranstaltungsstätte aufsuchen
> und dabei in betrügerischer Absicht verschwiegen, daß Mitgliedern
> bestimmter ethnischer Gruppen der Zutritt trotz Vorliegen einer
> gültigen Eintrittskarte verweigert wird.

Jetzt nimm dir mal ein Lexikon zur Hand und schlag unter E wie ethnisch
nach. Soviel Stumpfsinn tut ja schon weh. Gleich drauf kommt übrigens
"Ethologie", die solltest du dir verinnerlichen.

> Darüberhinaus liegt "schwerer Betrug" vor, da
> der Veranstalter falsche bzw. verfälschte Daten (Plakate und
> Ankündigung auf der Webseite des VAZ) benützt hat, um mich

Betrug setzt Absicht voraus. Und schwerer betrug ist es meines Wissens ab
einer gewissen Schadenssumme, die dir allein aber nicht zugefügt werden
kann.

> in den
> Glauben, fotografieren zu dürfen, zu wiegen und mich dergestalt zur
> Veranstaltung anzulocken.

Normalerweise wird man zu einem Konzert wegen der Musikgruppe angelockt,
nicht wegen des Fotografierens.

Nachdem der Zweck eines Konzertes das Musikhören ist und es sich um keinen
angekündigten Fotoworkshop handelt, kann ich den Schaden oder die
angebliche Verhinderung des Zutritts nicht nachvollziehen. Der Fotoapparat
wäre in verwahrung gekommen, und nach dem Konzert hättest du ihn wieder
zurückbekommen. Den Musikgenuss schmälert das in keiner Weise.

> Soweit die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich könnte ich überdies
> die Fahrtkosten und die verlorene Zeit ("frustrierte Unkosten")
> einklagen. Würde ganz schön teuer für den Veranstalter...

Na, dann tu, was du nicht lassen kannst.


>
> Fazit
> -----
> Ich kann jedem nur empfehlen, Veranstaltungen des VAZ fernzubleiben,
> da der Veranstalter seine Kunden arglistig täuscht und gewerbsmäßig
> betrügt.

Du warst das erste Mal in deinem Leben bei einem Konzert oder in einem
Stadion, gell?

> Da ich eine Sammelklage gegen den Veranstalter plane, bitte ich
> weitere Geschädigte, sich bei mir

> zu melden.

Traust du dich allein nicht? Wenn doch die Rechtslage derart eklatant auf
deiner Seite ist.

Peter, der schon Hirnsausen hat vor lauter Kopfschütteln *g*

f'up poster

BTW: Den Sinn der Gruppe at.ANZEIGEN.musik dürftest du ziemlich
missverstanden haben...

PB

未読、
2003/03/28 4:36:412003/03/28
To:

"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb im Newsbeitrag
news:10487643...@newsmaster-03.atnet.at...
> Gerhard Eichberger
> ...

Hast du virklich nichts besseres zu tun?
Wir, die Konzerte ständig besuchen wissen ja von diesen Regel, mir ist klar
dass nicht jede dass wissen muss. Könntest du nicht einfach die Kamera
irgendwo ablegen?


Christa H. Rainer

未読、
2003/03/29 3:08:372003/03/29
To:
>d) § 146 - 148 StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug)

Du brauchst einen Arzt, Mann.

>Allerdings weigerte sich der Veranstalter, mir die verlangten 30 Euro
>Benzingeld von Tulln nach St. Pölten zu bezahlen.

Nächtes mal sollst Du das Geld auch fürs Hotel inklusive Bardame verlangen.
Dabei wirst Du vielleicht erfolgreicher sein.

>Der Veranstalter hat mich mit dem Vorsatz, sich an mir zu bereichern,

Sei froh, dass Du in Deinem Dorf überhaupt eine Gruppe oder was auch immer
zu Gesicht bekommst.

>Er hat mich insoweit in meinem Vermögen geschädigt,

Du und Vermögen. Du wirst lebenslang Leberkäsesemmeln "verspeisen".

>Soweit die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich könnte ich überdies die
>Fahrtkosten und die verlorene Zeit ("frustrierte Unkosten") einklagen.
Würde
>ganz schön teuer für den Veranstalter...

Pass auf ,dass Du nicht in einer Anstalt für Geistesgestörte eingesperrt
wirst.
Mfg Chris


SlimShady in the house

未読、
2003/03/29 6:14:342003/03/29
To:

Christa H. Rainer schrieb:


> Du brauchst einen Arzt, Mann.
>

> Nächtes mal sollst Du das Geld auch fürs Hotel inklusive Bardame verlangen.
> Dabei wirst Du vielleicht erfolgreicher sein.
>

> Sei froh, dass Du in Deinem Dorf überhaupt eine Gruppe oder was auch immer
> zu Gesicht bekommst.
>

> Du und Vermögen. Du wirst lebenslang Leberkäsesemmeln "verspeisen".
>

> Pass auf ,dass Du nicht in einer Anstalt für Geistesgestörte eingesperrt
> wirst.
> Mfg Chris
>
>

Ich vertrete auch andere Ansichten als Herr Eichberger, trotzdem muss
ich mit Erstaunen feststellen, dass manche Teilnehmer dieser NG hier
außerordentlich präpotent auftreten. Die etwas "alternative" Ansicht von
Herrn Eichberger ist eine Sache, Verbalinjurien eine andere; der Beitrag
von C.H. Rainer steht dafür leider nur exemplarisch.

Mfg,
slim

Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 11:17:592003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


Michael Fuchs <mukl_N...@aon.at> schrieb in im Newsbeitrag:
b5uqp4$4i8$1...@news.tuwien.ac.at...


> Trotz der Gefahr, daß ich in nächster Zeit eine Vorladung eines Gerichts
> zugestellt bekomme:

Keine Sorge - warum auch?

> Meiner Erfahrung nach ist bei jeder derartigen Veranstaltung das
> Fotografieren verboten.

Ich weiß aus Erfahrung, daß dem nicht so ist. Früher habe ich etwa 80
Konzerte im Jahr besucht, heute sind es etwas weniger. Ein Fotografierverbot
ist mir bisher nur viermal untergekommen, und ich habe jedesmal den
Veranstaltern deutlich gemacht, daß dieses Fotografier"verbot" rechtlich
unzulässig ist. Außerdem sind das neue Methoden, die ich gar nicht erst
einreißen lasse.

> Also kann der Veranstalter davon ausgehen, daß
> dem Besucher dies bekannt ist.

Absolut nicht.
Es ist vielmehr so, daß auch viele Geschäftsleute bei einer Reklamation
behaupten, daß dieser Artikel von der gesetzlichen Gewährleistung
ausgeschlossen ist - sie probieren es ganz einfach, und bei den meisten
Österreichern haben sie damit Erfolg. Mich haben sie bei diversen Dingen
überrumpelt, aber gegen den Kurt Radowisch konnten sie in gleichen
Situationen nicht ankommen.

Mir wird von meinen Bekannten oft gesagt, daß ich zu lasch bin, was solche
Angelegenheiten betrifft; andere erreichen, wenn ihnen sowas passiert, daß
Lokalitäten wie das VAZ behördlich geschlossen werden. Gut, mir kommt's
nicht darauf an. Nur sollten die Veranstalter lernen, daß sie nicht jeden
Gast in einen Topf werfen können. Wenn ein Konzert abgesagt wird und das
Geld nicht zurückgezahlt wird (wie das vor Jahren bei vielen Konzerten
passierte), dann ist und bleibt das nicht in Ordnung. Früher habe ich sowas
hingenommen, heute bin ich in so einem Fall beim VKI. Übrigens finde ich es
nett, daß ich damit ein unbeliebtes Mitglied der Gesellschaft bin...


Gerhard


Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 12:49:402003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


Herbert Onkstein <hoo...@hotmail.com> schrieb in im Newsbeitrag:
8hCga.223398$8L1.2...@news.chello.at...


> Gerhard Eichberger wrote:
>
>
> > ad a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991
> > -------------------------------------------
> > Ich fühle mich diskriminiert, da ich einzig und allein aufgrund
> > meiner Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe "Hobbyfotografen"...
>
> Wenn Hobbyfotografen eine ethnische Gruppe sind, dann behaupte ich
> jetzt mal, dass die Erde nun eben doch eine Scheibe ist.

Gegen eine derartige Behauptung ist überhaupt nichts einzuwenden -
schließlich ist alles lediglich eine Frage der Definition.

> > Ich kann jedem nur empfehlen, Veranstaltungen des VAZ
> > fernzubleiben, da der Veranstalter seine Kunden arglistig täuscht
> > und gewerbsmäßig betrügt. Diese Aussage kann ich ruhigen Gewissens
> > öffentlich kundgeben, da sie den Tatsachen entsprechen und
> > überdies blablabla...
>
> Ich dachte in Österreich gilt die Unschuldsvermutung? Schon alleine
> deshalb würde ich mit solchen Aussagen vorsichtig sein. "Gewerbsmäßiger
> Betrug" ist ja nun doch ein recht massiver Vorwurf.
> Im Übrigen würde ich mir Gedanken darüber machen, ob die ganze
> Aufregung wegen ein paar Photos dafürsteht.

Die Unschuldsvermutung gilt aber nur solange, bis die Schuld bewiesen ist,
was hier keinerlei Schwierigkeit darstellt. Im übrigen habe ich nur
dargestellt, was sich ereignet hat und dafür auch einen Beamten der
Bundespolizeidirektion St. Pölten als Zeugen. Die Beschuldigung ist logische
Konsequenz aus den dargestellten Tatsachen.

Wo siehst Du also ein Problem?


Gerhard


Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 13:25:002003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


Wolfgang Koenig <Wolf...@tratsch.org> schrieb in im Newsbeitrag:
b5vj5q$8pun$1...@ID-7705.news.dfncis.de...

Schon. Ich mache auch Realsatiren, meist ziemlich spontan. Beispielsweise
bei Podiumsdiskussionen im Tullner Stadtsaal.


Gerhard


Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 13:53:142003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


Peter Horny <use...@aon.at> schrieb in im Newsbeitrag:
Xns934BD1D...@130.133.1.4...
> "Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb:


>
> > Am 26. März 2003 bin ich nach St. Pölten ins VAZ gefahren, um mir
> > STATUS QUO und MANFRED MANN'S EARTH BAND anzuschauen. Der Eintritt war
> > Euro 40,--. Bei der Taschenkontrolle wurde mir gesagt, daß ich meinen
> > Fotoapparat abgeben müsse. Ich erwiderte, daß das für mich nicht in
> > Frage kommt. Da man mich trotz an der Kassa erworbener Eintrittskarte
> > nicht hineinließ,
>
> Gerade deswegen. Denn ich kenne kein Konzert dieser Kategorie, wo das
> Mitnehmen von Fotoapparaten, Dosen, Fahnenstangen, Feuerwerkskörper etc.
> nicht verboten wäre. Steht üblicherweise auf der Eintrittskarte drauf -
> aber das schreibst du ein Stückerl weiter unten eh selber.

Zwischen den angeführten Gegenständen gibt's aber schon noch einen
Unterschied. Ein Bekannter von mir nimmt sich immer Getränke von zu Hause
mit, wenn er auf ein Konzert geht, weil er ja während der Veranstaltung
Durst bekommt und nicht die höheren Preise bei den Veranstaltungen zu zahlen
bereit ist. Da gibt's dann öfters Diskussionen beim Eingang, aber er setzt
sich immer durch. Hängt wahrscheinlich insbesondere mit seinem Auftreten
zusammen.

> > verlangte ich den Eintritt zurück, den ich nach
> > längerer Diskussion auch zurückerhielt.
>
> Dann passt es ja eh. Wobei ich mir denke, dass dir am Konzert selbst nicht
> sehr viel gelegen haben kann, dessen wegen du eigentlich hingefahren bist.

Natürlich ist mir viel dran gelegen. An Manfred Mann's Earth Band weniger,
an Status Quo hingegen schon.

> > Allerdings weigerte sich der Veranstalter, mir die verlangten
> > 30 Euro Benzingeld von Tulln nach St. Pölten zu bezahlen.
>
> 30 Euro für 90 km, das sind 33 Cent pro Kilometer. Ein hübsches
> "Benzingeld".

Erstens sind das etwas mehr als 90 Kilometer und zweites beträgt das
Amtliche Kilometergeld ATS 4,90, das sind 36 Cent.

> > Daraufhin meinte er, ich solle ihm ein Plakat einer beliebigen
> > Veranstaltung zeigen, wo das draufsteht, dann bekäme ich von ihm einen
> > Orden.
>
> Von einem weniger geduldigen GF hättest vermutlich was anderes bekommen.
> Und das sofort ;-)

Da hätte er sich aber nochmals strafbar gemacht.

> > Na schön; ich kann auch anders:
> >
> > Hiermit beschuldige ich das VAZ St. Pölten, gegen folgende
> > Rechtsbestimmungen verstoßen zu haben:
> >
> > a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991 (Diskriminierung)
> > b) § 6 Abs. 1 Ziffer 9 des KSchG (unzulässige Vertragsbestandteile)
> > c) § 108 StGB (Täuschung)
> > d) § 146 - 148 StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug)
>
> e) Paranoia
>
> > ad a) Art. IX Abs. 1 Ziffer 3 des EGVG 1991
> > -------------------------------------------
> > Ich fühle mich diskriminiert, da ich einzig und allein aufgrund meiner
> > Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe "Hobbyfotografen" am Betreten der
> > Veranstaltungsstätte trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte
> > gehindert wurde.
>
> Trink ein kühles Bier, entspann dich und denk mal scharf nach, was
> die auf der Rückseite der Eintrittskarte angeführten verbotenen
Gegenstände
> gemeinsam haben:

Bier mag ich nicht. Ich habe nachher in einem Lokal acht oder neun Cola
getrunken, um mich zu beruhigen.

> A - Sie definieren die ethnischen Gruppen Fahnenstangenhalter,
> Fotograf, Bierdosenträger, Raketenwerfer.

Das ist richtig.

> B - Richtig aneinandergereiht ergeben die Anfangsbuchstaben
> das schöne Wort FaFoBiRa

Das ebenso.

> C - Auf der Eintrittskarte war wegen Sponsormangel sviel Platz
> frei, der mußte gefüllt werden.

Scheint so.

> D - Alle diese gegenstände eignen sich in der weitgehend
> anonymen Menschenmenge als Wurfgeschosse und könnten jemanden
> gezielt verletzen.

Schuhe, Ober- und Unterhosen hast Du aber vergessen. Und daß man auch sein
Hirn als Waffe benutzen kann; deshalb ist es den Veranstaltern lieber, wenn
man dasselbige im Eingangsbereich abgibt.

> Und denk gut nach, es handelt sich um die 50-Euro-Frage. Du darfst auch
> deine Joker einsetzen.

Her mit dem Fuffziger! Überweisung bitte auf das P.S.K.-Konto 2,069.320.

> > ad b) § 6 Abs. 1 Ziffer 9 des KSchG (unzulässige Vertragsbestandteile)
> > ----------------------------------------------------------------------
> > Der Unternehmer schließt in seinen auf der Rückseite der
> > Eintrittskarte angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
> > anderem die Haftung für Gehörschäden aus, was eine Sittenwidrigkeit
> > gemäß dieser Gesetzesbestimmung darstellt.
>
> Und du willst mit dem Klicken deines Knippsers auch noch zur Lärmkulisse
> beitragen? Pfui aber auch!

Ich hab' ja einen Schalldämpfer d'rauf!

> > ad d) § 146, 147 und 148 StGB
> > -----------------------------
> > Der Veranstalter hat mich mit dem Vorsatz, sich an mir zu bereichern,
> > getäuscht, indem er die Veranstaltung plakatierte und somit erreichte,
> > daß ich (und sicher etliche andere) die Veranstaltungsstätte aufsuchen
> > und dabei in betrügerischer Absicht verschwiegen, daß Mitgliedern
> > bestimmter ethnischer Gruppen der Zutritt trotz Vorliegen einer
> > gültigen Eintrittskarte verweigert wird.
>
> Jetzt nimm dir mal ein Lexikon zur Hand und schlag unter E wie ethnisch
> nach. Soviel Stumpfsinn tut ja schon weh. Gleich drauf kommt übrigens
> "Ethologie", die solltest du dir verinnerlichen.

Eine ethnische Gruppe ist eine Gruppe von Personen, die die gleiche Ziele
verfolgen oder die gleichen Interessen haben, unabhängig davon, ob diese
Personen untereinander Kontakt aufnehmen oder nicht.
(Siehe "Das moderne Lexikon".)

> > Darüberhinaus liegt "schwerer Betrug" vor, da
> > der Veranstalter falsche bzw. verfälschte Daten (Plakate und
> > Ankündigung auf der Webseite des VAZ) benützt hat, um mich
>
> Betrug setzt Absicht voraus. Und schwerer betrug ist es meines Wissens ab
> einer gewissen Schadenssumme, die dir allein aber nicht zugefügt werden
> kann.

Pardon, ich wußte nicht, daß der Veranstalter unabsichtlich Plakate in die
Welt setzt.

> > in den Glauben, fotografieren zu dürfen, zu wiegen und mich dergestalt
> > zur Veranstaltung anzulocken.
>
> Normalerweise wird man zu einem Konzert wegen der Musikgruppe angelockt,
> nicht wegen des Fotografierens.

Ja und?

> Nachdem der Zweck eines Konzertes das Musikhören ist und es sich um keinen
> angekündigten Fotoworkshop handelt, kann ich den Schaden oder die
> angebliche Verhinderung des Zutritts nicht nachvollziehen. Der Fotoapparat
> wäre in verwahrung gekommen, und nach dem Konzert hättest du ihn wieder
> zurückbekommen. Den Musikgenuss schmälert das in keiner Weise.

Beim vorletzten AC/DC-Konzert wurde mir der Fotoapparat abgenommen. Ich bin
dann zwar reingegangen, aber ich habe mich so geärgert, daß ich überhaupt
nichts von der Veranstaltung mitbekommen habe, und in der Pause bin ich dann
gegangen, weil ich 's nicht mehr ausgehalten habe. Ich bin dann dreimal von
der Stadthalle bis nach Stammersdorf gerannt, um mich abzureagieren. Und da
kannst Du behaupten, daß die Abnahme des Fotoapparates den Musikgenuß in
keiner Weise schmälert???

> > Soweit die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich könnte ich überdies
> > die Fahrtkosten und die verlorene Zeit ("frustrierte Unkosten")
> > einklagen. Würde ganz schön teuer für den Veranstalter...
>
> Na, dann tu, was du nicht lassen kannst.

Ich versuche es zuerst im Guten.

> > Fazit
> > -----
> > Ich kann jedem nur empfehlen, Veranstaltungen des VAZ fernzubleiben,
> > da der Veranstalter seine Kunden arglistig täuscht und gewerbsmäßig
> > betrügt.
>
> Du warst das erste Mal in deinem Leben bei einem Konzert oder in einem
> Stadion, gell?

Nein, ich habe früher ca. 80 Konzerte im Jahr besucht. Natürlich nicht nur
Großveranstaltungen, sondern auch viele kleinere, beispielsweise im
Metropol, Roten Engel, Szene Wien, Arena, Vienna Unplugged, Rockhaus,
Celeste, Culture-X-Club, Kunstwerkstatt, USW, usw.

> > Da ich eine Sammelklage gegen den Veranstalter plane, bitte ich
> > weitere Geschädigte, sich bei mir
>
> > zu melden.
>
> Traust du dich allein nicht? Wenn doch die Rechtslage derart eklatant auf
> deiner Seite ist.

Nun, ich möchte anderen Personen die Gelegenheit geben, sich anzuschließen,
da ich ja nicht nur für mich spreche.

> Peter, der schon Hirnsausen hat vor lauter Kopfschütteln *g*

Wieso dieses denn?

> f'up poster
>
> BTW: Den Sinn der Gruppe at.ANZEIGEN.musik dürftest du ziemlich
> missverstanden haben...

Nicht wirklich. Diese Konferenz ist dazu da, um etwas in Bezug auf Musik
anzuzeigen. Das kann eine Veranstaltung sein oder auch unfeine/illegale
Machenschaften diverser Veranstalter.


Gerhard


Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 13:55:462003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


PB <pr...@yahoo.com> schrieb in im Newsbeitrag:
JIUga.2555$Xa3....@news.chello.at...

Also, wenn Du Deine Hosen ablegst, dann lege ich auch meinen Fotoapparat ab.
Okay?
(Kommt eh demnächst, schließlich kann man auch Beinkleider als Wurfgeschosse
verwenden.)


Gerhard


Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 14:02:102003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


Christa H. Rainer <chri...@i-one.at> schrieb in im Newsbeitrag:
9wcha.21853$Xa3.2...@news.chello.at...


> >d) § 146 - 148 StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug)
>
> Du brauchst einen Arzt, Mann.

Wozu? Ich fühle mich pumperlg'sund.

> >Allerdings weigerte sich der Veranstalter, mir die verlangten 30 Euro
> >Benzingeld von Tulln nach St. Pölten zu bezahlen.
>
> Nächtes mal sollst Du das Geld auch fürs Hotel inklusive Bardame
verlangen.
> Dabei wirst Du vielleicht erfolgreicher sein.

Wenn die Location so weit weg ist, daß ich nächtigen mußte, kann ich
dieselbige verlangen. Bardamen brauche ich keine.

> >Der Veranstalter hat mich mit dem Vorsatz, sich an mir zu bereichern,
>
> Sei froh, dass Du in Deinem Dorf überhaupt eine Gruppe oder was auch immer
> zu Gesicht bekommst.

Na, bei uns am Land spielt sich nichts Brauchbares ab, darum habe ich ja
eine ordentliche Band im Minoritenkeller auftreten lassen.

> >Er hat mich insoweit in meinem Vermögen geschädigt,
>
> Du und Vermögen. Du wirst lebenslang Leberkäsesemmeln "verspeisen".

Hat sich schon rumgesprochen. Ging als "Leberkäse-Clubbing & Konzert" in die
Tullner Analen ein!

> >Soweit die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich könnte ich überdies die
> >Fahrtkosten und die verlorene Zeit ("frustrierte Unkosten") einklagen.
> >Würde ganz schön teuer für den Veranstalter...
>
> Pass auf ,dass Du nicht in einer Anstalt für Geistesgestörte eingesperrt
> wirst.

Warum sollte mir das passieren?
(Übrigens habe ich zu diesem Thema auch ein Lied geschrieben.)


Gerhard


Gerhard Eichberger

未読、
2003/03/29 14:05:422003/03/29
To:
Gerhard Eichberger


SlimShady in the house <ne...@seznam.cz> schrieb in im Newsbeitrag:
3E858009...@seznam.cz...


>
> Ich vertrete auch andere Ansichten als Herr Eichberger, trotzdem muss
> ich mit Erstaunen feststellen, dass manche Teilnehmer dieser NG hier
> außerordentlich präpotent auftreten. Die etwas "alternative" Ansicht von
> Herrn Eichberger ist eine Sache, Verbalinjurien eine andere; der Beitrag
> von C.H. Rainer steht dafür leider nur exemplarisch.

Oh, ich finde da nichts schlimmes dabei. Ich akzeptiere, daß der eine sich
gewählter ausdrückt und der andere mehr "aus dem Bauch heraus" schreibt.
Wär' ja fad, wenn alle immer nur gesittet aufteten, oder?

Und wenngleich ich gerne mal eine andere Sicht der Dinge habe (ich sehe mich
als Nexialisten), so akzeptiere ich, daß andere anderer Meinung sind und
diskutiere halt dann darüber. Ich hoffe, das ist okay.


Gerhard


Peter Horny

未読、
2003/03/29 16:38:052003/03/29
To:
"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb:

> Beim vorletzten AC/DC-Konzert wurde mir der Fotoapparat abgenommen.
> Ich bin dann zwar reingegangen, aber ich habe mich so geärgert, daß
> ich überhaupt nichts von der Veranstaltung mitbekommen habe, und in
> der Pause bin ich dann gegangen, weil ich 's nicht mehr ausgehalten
> habe. Ich bin dann dreimal von der Stadthalle bis nach Stammersdorf
> gerannt, um mich abzureagieren. Und da kannst Du behaupten, daß die
> Abnahme des Fotoapparates den Musikgenuß in keiner Weise schmälert???

U.a. darum bist du auch in Therapie. Auch wenn du deine Therapeutin
irrtümlicherweise öfters als "mein Rechtsanwalt" bezeichnest.

Wegen deiner Krankheit kann und soll man dir keinen Vorwurf machen. Aber
begreif einfach, dass du mit deiner Sichtweise ziemlich allein dastehst.

So, und jetzt nochmal zum Üben: f'up2 poster
Es ist wirklich off-topic hier.

Peter

Christa H. Rainer

未読、
2003/03/30 3:21:002003/03/30
To:
>ich mit Erstaunen feststellen, dass manche Teilnehmer dieser NG hier
>außerordentlich präpotent auftreten.

Du urteilst hier über andere Teilnehmer und bist Du nicht einmal imstande,
Deinen Namen
bekannt zu geben?! Wer ist hier präpotent ???
Ausserdem, warum verwendest Du eine tschechische eMail-Adresse?
Scheinbar hast Du die Hose voll vor lauter Angst, ertappt zu werden.

>d) § 146 - 148 StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug)

Wenn der Herr Eichberger das obige behauptet, dann muss ich wohl annehmen,
dass etwas bei ihm nicht ganz stimmt.
In dem Fall habe ich auf seine Krankheit getippt.Ich bin nicht gegen die
Kranken.
Sie tun mir Leid.
Chris


SlimShady in the house

未読、
2003/03/30 7:09:092003/03/30
To:

Christa H. Rainer schrieb:


>>ich mit Erstaunen feststellen, dass manche Teilnehmer dieser NG hier
>>außerordentlich präpotent auftreten.
>
>
> Du urteilst hier über andere Teilnehmer

Ich habe nicht über andere TEILNEHMER geurteilt, sondern lediglich
über deren Art und Weise. Dich betrifft es auch, ja.

> und bist Du nicht einmal imstande, Deinen Namen bekannt zu geben?!

Doch, imstande schon. Aber nicht willens.

Wer ist hier präpotent ???

Wenn du es als präpotent empfindest tut mir das leid. Ich habe auch
gesehen, dass sich Ingmar darüber ärgert. Das ist nicht in meiner
Absicht. Ändert aber nichts an meiner Einstellung dazu, eben nicht
meinen real name zu verwenden. Und mit den Konsequenzen halt leben zu
müssen.


> Ausserdem, warum verwendest Du eine tschechische eMail-Adresse?

Weil es für mich vielleicht einen Bezug zu Tschechien darstellt, weil
ich die auch für meine restlichen Privatmails verwende, weil das eben
meine Wahl war? (Weil es dir aber auch egal sein muss?)


> Scheinbar hast Du die Hose voll vor lauter Angst, ertappt zu werden.

Guten Morgen. Wobei "ertappt" zu werden? Und mein real name scheint
aufgrund meiner Menschenrechtsaktivitäten in vermutlich wesentlich mehr
Listen auf als du wahrscheinlich für möglich hältst. Und wie bereits bei
Ingmar erwähnt, wenn ich was Falsches gesagt habe kannst du mir das ja
mitteilen. Nachdem ich niemanden diffamiert, verleumdet oder sonstwas
getan habe, dass ich die "Hose voll haben" müsste, greift dieses
Argument ohnehin ins Leere. Vielleicht fragst du in Hinkunft zuerst,
bevor du Mutmaßungen anstellst oder falsche Schlüsse ziehst.


Warum interessiert ihr euch so für die Namen und nicht dafür, was jemand
zu sagen hat, oder, je nach Auffassung ;), zumindest was jemand denkt?
Ist es nicht verwunderlich, dass ich aufgrund meiner tschechischen
email-Adresse zum Hosenscheißer abgestempelt werde? Einfach so, weil das
Christa jetzt nicht passt, weil "Hotmail" oder "One" ja sooooo viel
konformer mit ihrer Meinung sind?

Und wieso seid ihr euch so sicher, dass "Erich Steinberger", "Franz
Tschell", usw. real names sind? Da würdet ihr mich nicht mehr anzipfen,
weil ich euch nicht zeige dass ich eben einen Nick nehmen will. Bei
"Ilse Hullert" wärt ihr alle ganz lieb und freundlich. Und seid trotzdem
an der Nase herumgeführt worden.

Mfg,
slim

Christa H. Rainer

未読、
2003/03/30 8:15:352003/03/30
To:
>Wenn du es als präpotent empfindest tut mir das leid.

Du hast auf meinen Beitrag geantwortet, und das ist Deine Behauptung.
Oder weisst Du das nicht mehr?

>aufgrund meiner Menschenrechtsaktivitäten in vermutlich wesentlich mehr
>Listen auf als du wahrscheinlich für möglich hältst.

Ich sage ja, dass Du die Hose voll hast.

>Vielleicht fragst du in Hinkunft zuerst,
>bevor du Mutmaßungen anstellst oder falsche Schlüsse ziehst.

Fragen, wen?

>Warum interessiert ihr euch so für die Namen und nicht dafür, was jemand
>zu sagen hat, oder, je nach Auffassung ;)

Eine Meinung ohne Namen hat "viel" Sinn.

>Ist es nicht verwunderlich, dass ich aufgrund meiner tschechischen
>email-Adresse zum Hosenscheißer abgestempelt werde?

Warum verwenden wohl Betrüger und andere Gangster einen falschen Namen?
Das wirst Du sicherlich besser wissen als ich.
Du kommst ja aus dieser Branche, scheinbar.

>Und wieso seid ihr euch so sicher, dass "Erich Steinberger",

Der hat zumindest einen wohlklingenden deutschen Namen gewählt.

>Bei "Ilse Hullert" wärt ihr alle ganz lieb und freundlich.

Wieso denn das?

Mfg Chris


SlimShady in the house

未読、
2003/03/30 8:29:252003/03/30
To:
:(
Ich will das nicht mehr kommentieren. Was du aus meinem Posting gemacht
hast, macht mich ehrlich gesagt nur traurig. Ich habe nicht so viel
Aggression und Bösartigkeit erwartet. Ich verzichte auf eine
Klarstellung, weil die ohnehin aus meiner vorherigen Nachricht an dich
ersichtlich ist. Wenn man meinen Beitrag mit dem in deiner Antwort
vergleicht, steht da nicht mehr viel im originalen Kontext.

Bleib du bei deiner Linie, ich werde mich zurückziehen. Ich habe meinen
konstruktiven Beitrag für diese NG leisten wollen, der wird aber nicht
gewünscht. Was ich mit Bedauern, aber doch zur Kenntnis nehme.

Mfg,
slim

Christa H. Rainer schrieb:

Christa H. Rainer

未読、
2003/03/30 9:05:062003/03/30
To:
Hallo König,
So sieht man sich
Grüsse Rainer


PB

未読、
2003/03/30 10:06:142003/03/30
To:

"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb im Newsbeitrag
news:10489626...@newsmaster-03.atnet.at...

Sorry, aber ich verstehe es wirklich nicht...
Gab es kein Platz wo du deine Kamera sicher ablegen konntest, oder gings da
um Prinzip?


Peter Horny

未読、
2003/03/30 10:36:362003/03/30
To:
"PB" <pr...@yahoo.com> schrieb:

> Sorry, aber ich verstehe es wirklich nicht...
> Gab es kein Platz wo du deine Kamera sicher ablegen konntest, oder
> gings da um Prinzip?

Geh auf groups.google.com, gib ihn als Autor ein, und du wirst feststellen:
Dem geht es ums Querulantentum. Er fühlt sich ziemlich verfolgt von den
Milliarden Menschen, die mit völlig falschen Meinungen herumlaufen ;-)

Wolfgang Koenig

未読、
2003/03/30 12:38:452003/03/30
To:
Christa H. Rainer gibt zum Besten:

> Hallo König,
> So sieht man sich
> Grüsse Rainer

Du bist voll daneben.

Und tschüß

PB

未読、
2003/03/30 12:44:032003/03/30
To:

"Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns934EB31...@130.133.1.4...

Habe gerade selbst Festgestellt.
Danke :)


Christa H. Rainer

未読、
2003/03/31 2:01:352003/03/31
To:
>Ich will das nicht mehr kommentieren. Was du aus meinem Posting gemacht
>hast, macht mich ehrlich gesagt nur traurig.

Na gut, ich ziehe alles zurück und Entschuldigung für meine harten Worte.
Mfg
Christa


Michael Fuchs

未読、
2003/03/31 7:50:172003/03/31
To:
Gerhard Eichberger schrieb am 29.03.2003 17:17 folgendes:
> Gerhard Eichberger

> Ich weiß aus Erfahrung, daß dem nicht so ist.
Also, bei allen Veranstaltungen von OE3, Österreichticket,
CONCERTTickets, Wiener Stadthalle, Rock im Park, www.planet.tt, bzw
Veranstaltungen, zu denen diese Ticketbüros Eintrittskarten verkaufen,
ist das desinitiv so, und ICH kann mich nicht erinnern, auf einem
Konzert gewesen zu sein, auf dem das mitnehmen von Aufnahmegeräten
irgendeiner Art möglich war. (Also, möglich vielleicht schon, aber nicht
erlaubt.)

> Früher habe ich etwa 80 Konzerte im Jahr besucht

Wann ist "früher" ?

> Es ist vielmehr so, daß auch viele Geschäftsleute bei einer Reklamation
> behaupten, daß dieser Artikel von der gesetzlichen Gewährleistung
> ausgeschlossen ist - sie probieren es ganz einfach, und bei den meisten
> Österreichern haben sie damit Erfolg.

Darüber läßt sich wohl kaum diskutieren. Probieren kanns der Händler
schon, bei mir wird er kein Glück haben. Ich weiß, das er 2 Jahre
Gewährleistungspflicht hat.

> Mir wird von meinen Bekannten oft gesagt, daß ich zu lasch bin, was solche
> Angelegenheiten betrifft; andere erreichen, wenn ihnen sowas passiert, daß
> Lokalitäten wie das VAZ behördlich geschlossen werden.

Das ist dann toll?
Weil sie Dir Dein Bezingeld nicht zahlen wollen? Tut mir leid, aber
Sowas kann ich beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen.

> Gut, mir kommt's nicht darauf an.

Aber klass wärs schon, oder?

> Nur sollten die Veranstalter lernen, daß sie nicht jeden
> Gast in einen Topf werfen können. Wenn ein Konzert abgesagt wird und das
> Geld nicht zurückgezahlt wird (wie das vor Jahren bei vielen Konzerten
> passierte), dann ist und bleibt das nicht in Ordnung. Früher habe ich sowas
> hingenommen, heute bin ich in so einem Fall beim VKI. Übrigens finde ich es
> nett, daß ich damit ein unbeliebtes Mitglied der Gesellschaft bin...

Du bist wohl wirklich schon lange auf keinem Konzert mehr gewesen...

Michi

Michael Fuchs

未読、
2003/03/31 8:05:482003/03/31
To:
Gerhard Eichberger schrieb am 29.03.2003 17:17 folgendes:

> Gerhard Eichberger


> Ich weiß aus Erfahrung, daß dem nicht so ist.

Also, bei allen Veranstaltungen von OE3, Österreichticket,

CONCERTTickets, Wiener Stadthalle, Rock im Park, www.planet.tt, bzw
Veranstaltungen, zu denen diese Ticketbüros Eintrittskarten verkaufen,
ist das desinitiv so, und ICH kann mich nicht erinnern, auf einem
Konzert gewesen zu sein, auf dem das mitnehmen von Aufnahmegeräten
irgendeiner Art möglich war. (Also, möglich vielleicht schon, aber nicht
erlaubt.)

> Früher habe ich etwa 80 Konzerte im Jahr besucht

Wann ist "früher" ?

> Es ist vielmehr so, daß auch viele Geschäftsleute bei einer Reklamation


> behaupten, daß dieser Artikel von der gesetzlichen Gewährleistung
> ausgeschlossen ist - sie probieren es ganz einfach, und bei den meisten
> Österreichern haben sie damit Erfolg.

Darüber läßt sich wohl kaum diskutieren. Probieren kanns der Händler

schon, bei mir wird er kein Glück haben. Ich weiß, das er 2 Jahre
Gewährleistungspflicht hat.

> Mir wird von meinen Bekannten oft gesagt, daß ich zu lasch bin, was

solche
> Angelegenheiten betrifft; andere erreichen, wenn ihnen sowas
passiert, daß
> Lokalitäten wie das VAZ behördlich geschlossen werden.

Das ist dann toll?


Weil sie Dir Dein Bezingeld nicht zahlen wollen? Tut mir leid, aber
Sowas kann ich beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen.

> Gut, mir kommt's nicht darauf an.

Aber klass wärs schon, oder?

> Nur sollten die Veranstalter lernen, daß sie nicht jeden


> Gast in einen Topf werfen können. Wenn ein Konzert abgesagt wird und das
> Geld nicht zurückgezahlt wird (wie das vor Jahren bei vielen Konzerten
> passierte), dann ist und bleibt das nicht in Ordnung. Früher habe ich
sowas
> hingenommen, heute bin ich in so einem Fall beim VKI.

Du bist wohl wirklich schon lange auf keinem Konzert mehr gewesen...

> Übrigens find ich es


> nett, daß ich damit ein unbeliebtes Mitglied der Gesellschaft bin...

Wenn Du so pompös auftrittst, brauchst Du Dich nicht zu wundern.

Michi

Bernd Petrovitsch

未読、
2003/04/01 10:14:192003/04/01
To:
On Sun, 30 Mar 2003 15:29:25 +0200, SlimShady in the house wrote:
> :(
> Ich will das nicht mehr kommentieren. Was du aus meinem Posting
> gemacht hast, macht mich ehrlich gesagt nur traurig. Ich habe nicht

Wenigstens war es kein TOFU.

[ TOFU entsorgt ]

Bernd

Horst Willingshofer

未読、
2003/04/04 11:44:442003/04/04
To:
Gerhard Eichberger schrieb:

[Den Erguss eines veranstaltungs- und konzertunerfahrenen Hobbyknipsers
habe ich gelöscht.]



> Da ich eine Sammelklage gegen den Veranstalter plane, bitte ich weitere

> Geschädigte, sich bei mir unter Gerhard.E...@blackbox.net zu melden.
>

Solltest Du dafür wirklich die Zeit unserer (wir der Staat) Angestellten
(Beamte usw.) vergeuden dürfen, so hoffe ich, dass wir Dir dies
ordentlich in Rechnung stellen.

Mich wundert es nicht, dass ich in den Zeitungen immer wieder von
überlasteten Gerichten lese.

Horst

--
P.S.: Sorry about my English, corrections would be appreciated. ;-)
Homepage: http://members.aon.at/willingshofer
Hast Du eine Ahnung wo Deine Euros umgehen? Schau mal:
http://www.eurobilltracker.com/index.php?referer=378

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