>Ich habe ein gebrauchtes Mofa gekauft. Auf der Betriebserlaubnis steht aber
>noch der Name des letzten Halters und nicht mein Name. Wo kann ich das
>umschreiben lassen?
Normalerweise ist hinten Platz für mehrere Eigentumsübertragungen. Die
werden einfach beim Verkauf von Käufer und Verkäufer zusammen
ausgefüllt. Wenn an den Vorbesitzer nicht mehr heranzukommen ist, z. B.
weil die Anschrift in der BE nicht mehr stimmt, dann mußt den Kram halt
alleine ausfüllen. Eine Unterschrift vom Vorbesitzer hat Du dann halt
nicht, daß interessiert allerdings normalerweise keinen.
Sind schon alle Eigentumsübertragungen vollgeschrieben legst Du halt
einen Zettel rein wo die entsprechenden Daten draufstehen.
Martin
--
"How's he in the mysterious senses department?"
-- Gaspode the wonder dog
(Terry Pratchett, Moving Pictures)
Ich habe auf meiner Betriebserlaubnis aber keine Spalte für neue Halter-
eintragungen. Was soll ich jetzt machen?
>Sind schon alle Eigentumsübertragungen vollgeschrieben legst Du halt
>einen Zettel rein wo die entsprechenden Daten draufstehen.
nen Zettel reinlegen ist doch blöd.
Kann ich mir das nicht irgendwo neu schreiben lassen oder den alten Halter
mit einem Stück Papier überkleben?
Maik
Maik R. schrieb:
> Ich habe ein gebrauchtes Mofa gekauft. Auf der Betriebserlaubnis steht aber
> noch der Name des letzten Halters und nicht mein Name. Wo kann ich das
> umschreiben lassen?
>
> Danke im Voraus
>
> Maik
hi!
sagt mal warum macht ihr wegen dieser betriebserlaubnis so nen aufstand??? es
gibt da so ein gesetz welches besagt das wer die betriebserlaubnis in der hand
hat ist der besitzer - nun alles klar - da kann eingetragen sein wer will aber
das ding gehört dir!
ciao michael
Michael wrote:
> gibt da so ein gesetz welches besagt das wer die betriebserlaubnis in der hand
> hat ist der besitzer - nun alles klar - da kann eingetragen sein wer
GRINS
Wir reden hier vom Eigentümer !!!
Besitzer ist eh, wer das Ding im Moment benutzt...
--
Marcel Werner
Unternehmensberatung
EDV-Organisation, Netzwerktechnik
Goethestraße 76
34119 Kassel
Tel: 0561 7392703
Fax: 0561 7392704
kleine Korrektur: Besitzer ist, wer das Ding _berechtigt_ im Moment
benutzt.
(ein Rollerdieb ist kein Rollerbesitzer!)
Stefan
--
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Ups; wie heisst das Gesetz?
--
Gruß, Wolfgang.
----------------------
+++FXR 180+++
Also das ist alles falsch. Besitz ist die vom Besitzwillen getragene
tatsaechliche Herrschaft ueber eine Sache; er bestimmt sich nach der
Verkehrsanschauung. Er enthaelt jedoch *keine* rechtliche Zuordnung.
Selbstverstaendlich ist der Dieb Besitzer.
Ebenso enthaelt die BE *keine* Aussage ueber das Eigentum an dem Fahrzeug.
Das gilt im uebrigen auch fuer Kraftfahrzeugbriefe! Jedoch ist entsprechend
§ 952 BGB der Eigentuemer des Fahrzeugs auch Eigentuemer des Briefes (nicht
aber umgekehrt).
--
Florian Clement
http://www.jura.uni-tuebingen.de/~clement
Wenn die BE voll ist, gehst Du einfach zur Polizei und lässt Dir schriftlich
bestätigen, daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde. (Folglich
mußt Du ja dann der Besitzer sein!)
Diese Bestätigung (mit Stempel und Unterschrift der Polizei) führst Du dann
immer zusammen mit der BE beim Fahren mit.
[Bitte widersprecht mir, falls ich etwas falsches sage!]
Gruß,
Thomas
<widersprech>. Siehe mein anderes posting in diesem thread.