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getunte 50er-Polizei Kontrolle?

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kopf

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Mar 6, 1998, 3:00:00 AM3/6/98
to

wer wurde schon mal von der Polizei kontrolliert und befragt, ob der Roller
getunt wurde? Kommt so was oft vor? Wird der Roller bei einem
Versicherungs-
fall auseinander genommen und auf die ABE überprüft?

köpfchen

Florian Clement

unread,
Mar 6, 1998, 3:00:00 AM3/6/98
to

>wer wurde schon mal von der Polizei kontrolliert und befragt, ob der Roller
>getunt wurde? Kommt so was oft vor?

Das kommt relativ haeufig vor, jedenfalls im Bereich der
Landespolizeidirektion Stuttgart II, in deren Arbeit ich mal einen Monat
lang im Rahmen eines Praktikums sehr guten Einblick hatte. Es gibt viele
Polizisten, die Umbauten oder Tuning sehr schnell vor Ort erkennen, da
braucht man sich keine grossen Illusionen zu machen.

Allerdings ist so etwas regional sehr unterschiedlich.

>Wird der Roller bei einem Versicherungsfall auseinander genommen und auf
die ABE >überprüft?

Bei Verdacht auf Tuning schon, aber nicht grundsaetzlich, weil das sehr
aufwendig und teuer ist. Roller haben aber imho eine BE und keine ABE.

--
Florian Clement
http://www.jura.uni-tuebingen.de/~clement

Stefan M. Fendt

unread,
Mar 6, 1998, 3:00:00 AM3/6/98
to

Florian Clement wrote in de.rec.motorroller
-----------------------------------------------------------

>lang im Rahmen eines Praktikums sehr guten Einblick hatte. Es gibt viele
>Polizisten, die Umbauten oder Tuning sehr schnell vor Ort erkennen, da
>braucht man sich keine grossen Illusionen zu machen.

Anscheinend aber nur in Stuttgart... Ich bin *kein* Fachman
in Sachen Smallframe-Tuning, aber die V50 die mich letzthin
überholt hat (mit Versicherungskennzeichen!) war so
mordsmäßig getunt, daß es schon auffällig war. Trotzdem hat
die Streife an der nächsten Ampel nix bemerkt... (Ich bin
n.b. Auto gefahren...)

Lt. Aussage eines befreundeten Polizisten interessiert sich
die Polizei in NRW allenfalls marginal dafür ... MOTTO: Wer
so dumm ist, sich packen ...

CU
Stefan

--
Jede kommerzielle Nutzung der uebermittelten persoenlichen
Daten zu Werbezwecken ist hiermit ausdruecklich untersagt!
+----------------------------------------------------------
PGP : 26 89 52 B4 7C CD 91 45 0A 06 AD F8 1B A5 67 85

Oliver Eilmus

unread,
Mar 7, 1998, 3:00:00 AM3/7/98
to

Hi

Bei uns in Düsseldorf gibt es anscheinend keine Kontrollen. Ich versuche,
nicht schneller als ca. 60 Km/h zu fahren. Ganz wichtig ist es IMHO, total
bescheuert auszusehen. Wenn ich mit dem Quartz mit meinem Jethelm
vorbeifahre, fangen die Beamten immer an zu grinsen. Das ist mir jetzt schon
einige Male passiert. Um diesen Effekt noch zu verstärken, werde ich mir
noch ein Körbchen vorne montieren und einen Teddy reinsetzen. Dann fallen
die bestimmt um, bevor die mich anhalten können :-))
Es gibt aber auch noch eine weitere Methode: Die Firma Greenfrog vertreibt
einen einstellbaren, schaltbaren Drehzahlbegrenzer, der wirklich super
funktioniert. Ist der eingeschaltet, zieht mein Roller keinen Hering mehr
vom Teller und läuft noch 55 (Tacho) langliegend mit Anlauf.

TW

unread,
Mar 7, 1998, 3:00:00 AM3/7/98
to

Anmerk.: Ich sah vor einiger Zeit ne blaue Rally mit
Versicherungskennzeichen :-))))

Tim Wenger


Stefan M. Fendt schrieb in Nachricht ...

Alexander Grieser

unread,
Mar 7, 1998, 3:00:00 AM3/7/98
to

Hallo Oliver!

Oliver Eilmus wrote:

> Um diesen Effekt noch zu verstärken, werde ich mir
> noch ein Körbchen vorne montieren und einen Teddy reinsetzen. Dann fallen
> die bestimmt um, bevor die mich anhalten können :-))

Pass auf, dass sie statt zur Kelle nicht zur Zwangsjacke greifen... <eg>

--
Servus,
Alexander
http://home.pages.de/~rollerpage/

Andreas Edler

unread,
Mar 7, 1998, 3:00:00 AM3/7/98
to

"kopf" <kop...@metronet.de> schrieb

> wer wurde schon mal von der Polizei kontrolliert und befragt, ob der Roller
> getunt wurde?

Damals - als wir noch wilde Sachen gemacht haben ;-) - parkten wir
immer mit 5-6 Rollern in einer Fußgängerzone direkt vor der Eisdiele.
Alle mit Seitenständern (das war vor zehn Jahren was besonderes) und
Auspuff rechts unter'm Motor hergucken ... Aber die Polizei hat immer
nur wegen der Fußgängerzone gemeckert.

Die haben wohl eher die 80er Endurofahrer im Auge gehabt, obwohl die
eigentlich immer hinterherzuckelten.

Wenn ich in letzter Zeit mit meiner V50 gefahren bin, guckten die
Polizisten eher belustigt als argwöhnisch.

Andreas
--
ed...@mindless.com ICQ: 4133249 http://come.to/filme/
-------------------------------------------------------------------------
Andreas' Filmkritiken auch bei http://home.t-online.de/home/bora-project/

ThRadler

unread,
Mar 7, 1998, 3:00:00 AM3/7/98
to

>Aber bedenke das Risiko der Radar-
>Falle, da haben die direkt amtlich, daß Du z.B. 65 kmh gefahren bist. Der
>Roller wird in diesem Falle sofort beschlagnahmt und nem Sachverständigen
>übergeben, weil hier quasi 100% klar ist, daß getunt wurde.

Sehe ich anders. Schließlich kannst du einen Roller, der bis 29.2.92
(stimmt der Tag?) in Verkehr gekommen ist, mit formal 60 km/h
fahren (ex DDR Vorschriften), und in den Bestimmungen dazu
steht IMHO nichts von Beschränkung auf Neufünfland oder nur
Simson. Weiß aber nicht, ob du ein älteres Fahrzeug legal auf 60 km/h tunen
darfst, wenn es vorher 50 fahren durfte. Müßte auf
jeden Fall in der BE geändert werden. TÜV-Abnahme für 50er?
60 heißt ja richtig 66 (+10%).

Ein 50 km/h-Simson (die original Simson Technik) fährt nach
entsprechender Einfahrzeit ggf. auch von selber Tempo 65
(kommt auf Pflege, Außentemperatur, Reifendruck... an),
ohne daß du was tunst. Meiner jedenfalls (habe z. Z. ein Mokick,
wo aber dieselbe Technik wie im SR 50 drinsteckt). Die 40,
50 und 60 km/h-Versionen unterscheiden sich allein durch
die Vergaserdüse.

Mfg Thomas


Nicolas Kastner

unread,
Mar 8, 1998, 3:00:00 AM3/8/98
to

> Es gibt aber auch noch eine weitere Methode: Die Firma Greenfrog vertreibt
> einen einstellbaren, schaltbaren Drehzahlbegrenzer, der wirklich super
> funktioniert. Ist der eingeschaltet, zieht mein Roller keinen Hering mehr
> vom Teller und läuft noch 55 (Tacho) langliegend mit Anlauf.

Das bringt dir aber nur was, wenn die Bullen mit deiner Karre ne
Probefahrt machen wollen.
Wenn du aber grad nen giftigen Rennpott draufhast (is ja das einzige
Teil, wo man Änderungen dran sieht), und die sehen das, dann kannst du
dich auch nicht mehr rausreden.
Aber es gibt ja auch viele Möglichkeiten, seine Kiste zu tunen, ohne
einen Rennpott dranzumachen. Da bringt der Drehzahlbegrenzer schon recht
viel, es sei denn die Bullen sehen dich mit 100 Sachen und kleinem
Schild vorbeirauschen.

Problematisch ist es ja immer bei Klasse4 und getunter 50er, da ihr
gleichzeitig ohne ABE (nicht so schlimm) und ohne Führerschein (!!!!)
fahrt.
Bei meinem 1b ist das nicht so schlimm, hab ich mir sagen lassen, da ich
trotzdem Klasse 1 habe, nur begrenzt, im Schein steht ja auch:
krafträder der Klasse 1, aber...
Wenn man sich zB mit einem 1b auf eine 1a Maschine setzt, dann gibt es
nicht so arge Strafen wie bei einem 4er auf einer 1b Maschine.

Oder irre ich mich da.
--
*----------------------*
Gruß, Nicolas Kastner
------------------------
" LSD erzeugt psychotisches Verhalten
besonders in denen,
die es nie genommen haben."
Bike: Yamaha DT125R -- 3,5 Mm
Die ultimative Yamaha DT 125-PAGE:
http://home.rhein-zeitung.de/~jkastner/moppeds/dt125R/dt125R_home.html
Meine Homepage: http://home.rhein-zeitung.de/~jkastner/index.html

Florian Clement

unread,
Mar 8, 1998, 3:00:00 AM3/8/98
to

>Es soll (laut meinem Händler) jedoch mittlerweile diese Drehzahlbegrenzer
>in einer anderen Ausführung geben: wenn man die Mühle mit Kickstarter
>startet, fährt sie ungedrosselt, wenn man per E-Starter startet (macht
>natürlich jeder TÜV-Fritze oder Cop oder auch Du, um zu "beweisen", daß
>die Mühle nicht schneller ist), fährt sie nur um die 50 kmh.

So aehnliche Tricks gibt es auch fuer die Geraete, die die Fahrtenschreiber
von LKW's manipulieren (zum Teil auch Funksender in der Hosentasche). Wie
gesagt: ich kenne Polizisten, die derlei Spielereien bei Verdacht erkennen,
die DEKRA erkennts auf jeden Fall, sollte eine Ueberpruefung angeordnet
werden.

Oliver Eilmus

unread,
Mar 8, 1998, 3:00:00 AM3/8/98
to

Hi Frederik!

Klar kennt der TÜV die Begrenzer. Aber Vorbeugen ist besser als erwischen
lassen. Und unsere Polizei interessiert sich echt nicht für Roller. Wie oft
habe ich schon mit voller Hose neben den grünen an der Ampel gestanden. Und
besonders leise oder unauffällig ist der Malossi-Auspuff auch nicht...Das
ist der große Vorteil beim Quartz: er sieht so harmlos aus! Die ganzen
Rennerle mit den Startnummerntafeln und den 16jährigen Fahrern mit dem
nervösen Gasgriff werden viel häufiger aus dem Verkehr gezogen als ich.
Unglücklich macht mich das nicht :-)
Was ich noch fragen wollte: Bist Du mit den Heidenau (oder so) Reifen
hingefallen? Ich hab noch nie von diesen Reifen gehört. Ich fahre Metzeler
ME 1 und bin einigermaßen zufrieden damit. Der absolute Knaller waren auf
meiner alten PX 200 die Bridgestone Battlax. Aber die werden nicht mehr
produziert. Wahrscheinlich, weil die schon neu kein Profil hatten.
Ciao
Olly

Joerg Kalisch

unread,
Mar 8, 1998, 3:00:00 AM3/8/98
to

Hi

> Wenn man sich zB mit einem 1b auf eine 1a Maschine setzt, dann gibt es
> nicht so arge Strafen wie bei einem 4er auf einer 1b Maschine.
>
> Oder irre ich mich da.

Hm. Ich weiss nicht ob in einer Gerichtsverhandlung wegen Versicherungs-
betrug der Fuehrerschein eine grosse Rolle spielt.

--

"Oh zerfrettelter Grunzwanzling...
...dein Harngedraenge ist fuer mich wie Schnatterfleck auf Bienenstich"

"Die Macht kann grossen Einfluss haben auf die geistig schwachen"


Joerg Kalisch

unread,
Mar 8, 1998, 3:00:00 AM3/8/98
to

Hi

> wer wurde schon mal von der Polizei kontrolliert und befragt, ob der Roller
> getunt wurde ?

Sagen wir mal so : Ich bin mal mit 'ner frisierten NRG geblitzt (und
gleich zur Kasse gebeten) worden ;-)

TW

unread,
Mar 9, 1998, 3:00:00 AM3/9/98
to

Frederick Page schrieb in Nachricht <6pPvf...@ntrulez.oche.de>...
>Response to Author : Olly.Eilbrei at t-online.de (Oliver Eilmus
*)
>
>
>Hi Oliver,


>
>>Es gibt aber auch noch eine weitere Methode: Die Firma Greenfrog vertreibt
>>einen einstellbaren, schaltbaren Drehzahlbegrenzer, der wirklich super
>>funktioniert. Ist der eingeschaltet, zieht mein Roller keinen Hering mehr
>>vom Teller und läuft noch 55 (Tacho) langliegend mit Anlauf.
>

>Diese Teile sind wirklich nicht schlecht, allerdings könnte Dich evtl.
>noch der Schalter verraten (sofern nicht versteckt angebracht). Beim TÜV
>kennen die mittlerweile schon die Dinger.


Dann würde ich doch zu den Freunden von der DEKRA fahren... :-)))

Tim


Joern Haase

unread,
Mar 9, 1998, 3:00:00 AM3/9/98
to

Hi.


> wer wurde schon mal von der Polizei kontrolliert und befragt, ob der Roller getunt wurde?

Hier. Und gefragt wird nicht, die gucken nach.

> Kommt so was oft vor?

Jepp.

> Wird der Roller bei einem Versicherungs fall auseinander genommen und auf die ABE überprüft?

Jepp.

und weg
joern

MWertz1001

unread,
Mar 9, 1998, 3:00:00 AM3/9/98
to

Im Artikel <6e0fco$o7m$4...@news.metronet.de>, "TW"
<remove_t...@metronet.de> schreibt:

>>Diese Teile sind wirklich nicht schlecht, allerdings könnte Dich evtl.
>>noch der Schalter verraten (sofern nicht versteckt angebracht). Beim TÜV
>>kennen die mittlerweile schon die Dinger.
>
>
>Dann würde ich doch zu den Freunden von der DEKRA fahren... :-)))
>
>

Kann man sich nach der Kontrolle nur leider nicht mehr ausuchen.

matze

please use mailto:m.w...@bigfoot.com
http://www.geocities.com/MotorCity/Downs/3636


Harri

unread,
Mar 11, 1998, 3:00:00 AM3/11/98
to

"kopf" <kop...@metronet.de> wrote:

>wer wurde schon mal von der Polizei kontrolliert und befragt, ob der Roller

>getunt wurde? Kommt so was oft vor?

Jetzt gerade zum Fruehjahr hin faengt die Landschaft wunderbar an zu
gruenen.
Ich bin beruflich auch haeufiger mal auf der Strasse und sehe in den
letzten drei Wochen fast taeglich eine Kontrolle.
Als ich neulich dann mal gekellt wurde (mit dem Auto, rein
routinemaessig, nicht mal zu schnell), hatten sie gerade einen Opa mit
seinem Baumarktroller in der Mangel (inkl. obligatorischem Kniefall
vor dem Auspuff). Er durfte dann weiterfahren. Ich hatte den Eindruck,
das war ein Praxistest fuer die "Frischlinge".
Andere Pappnasen fahren allerdings fleissig weiter Mopped, ohne ein
neues Versicherungskennzeichen zu besitzen (wie die Göre vom
Nachbarn), Zitat :" Kaufe ich naechste Woche, habe jetzt kein Geld,
meine Eltern sind noch im Urlaub!".
Manche sollts´ erwischen...

Bleibt sauber...
Harri
x-no-archive: yes
Pursuent to U.S. Code, title 47, Chapter 5, Subchapter II, DF227, "Any
and all nonsolicited commercial E-mail sent to this address is subject
to a download and archival fee of $500.00 U.S."
E-mailing denotes acceptance of these terms.

Nicolas Kastner

unread,
Mar 14, 1998, 3:00:00 AM3/14/98
to

Joerg Kalisch wrote:
>
> Hi
>
> > Wenn man sich zB mit einem 1b auf eine 1a Maschine setzt, dann gibt es
> > nicht so arge Strafen wie bei einem 4er auf einer 1b Maschine.
> >
> > Oder irre ich mich da.
>
> Hm. Ich weiss nicht ob in einer Gerichtsverhandlung wegen Versicherungs-
> betrug der Fuehrerschein eine grosse Rolle spielt.
-
Das *hier* ist aber kein Versicherungsbetrug.

Wenn man nun aber eine getunte fuffi hat und den 4er Schein, so passiert
folgendes:
a) man fährt ohne Fahrerlaubnis
b) man fährt ohne ABE und den daraus resultierenden Folgen: Versicherung
etc.

Joerg Kalisch

unread,
Mar 15, 1998, 3:00:00 AM3/15/98
to

Hi

> Das *hier* ist aber kein Versicherungsbetrug.

Wenn man das Teil mit einem Versicherungskennzeichen faehrt ist das sogar
ein sagen wir mal klassischer Fall von Versicherungsbetrug (Das erzaehlt
Dir jemand der mal sein Geld mit Versicherungen verdient hat).

Das Problem ist dass im Versicherungsschein genau festgelegt ist um was
fuer eine Art Fahrzeug es sich handelt (i.d.R. "Moped bis 50km/h").
Saemtliche Um- und Anbauten die zu abweichenden Angaben fuehren muessen
der Versicherung gemeldet und umgetragen werden. Falls Du dies nicht tust
faehrst Du mit einem Fahrzeug fuer das kein Versicherungsschutz besteht.
Im Falle eines Haftpflichtschadens wird Deine Versicherung zwar den
Schaden regulieren aber anschliessend Regressanspruch an Dich stellen.
Ausserdem wird die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wg. fahrens ohne
gueltige Fahrerlaubnis und fahrens eines unversicherten Fahrzeuges an-
leiern (beides wird mit 6 Punkten, Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu
1 Jahr bestraft).

Sonst koennte ich ja gleich 'nen alten Panda mit 20 PS kaufen, zulassen
und das Kennzeichen an meinen nagelneuen Golf VR 6 schrauben...

--

...die Nacht, sie ist ohrenberauschend...


Ronald Schmidt

unread,
Mar 16, 1998, 3:00:00 AM3/16/98
to

am 15 Mar 1998 19:41:00 +0100, meinte THE_...@GMX.de (Joerg Kalisch)
:

>Wenn man das Teil mit einem Versicherungskennzeichen faehrt ist das sogar
>ein sagen wir mal klassischer Fall von Versicherungsbetrug (Das erzaehlt
>Dir jemand der mal sein Geld mit Versicherungen verdient hat).

usw..usw..

So siehts aus.
Leider sehen manche durch ihre rosarote Brille, dies nur als
Kavaliersdelikt. Wahrscheinlich auch deswegen, weil viele
Landpolizisten von der Materie keine Ahnung haben und froh
sind, eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen Falschparker
fehlerfrei ausfuellen zu koennen. An denen kann auch ne Fuffi,
mit 80 km/h vorbeifeuern, ohne das die was bemerken.
Ich kann nur sagen, wer hier in Berlin in eine Kontrolle des
VkD (Spezialdienststelle) mit 'ner hochgezuechteten Fuffi kommt,
der wird auseinandergepolkt, davon kann er nur traeumen.

Ciao Ronny


Joern Haase

unread,
Mar 16, 1998, 3:00:00 AM3/16/98
to

Moin Joerg!

> > Das *hier* ist aber kein Versicherungsbetrug.
>

> Wenn man das Teil mit einem Versicherungskennzeichen faehrt ist das sogar ein sagen wir mal klassischer Fall von Versicherungsbetrug

Ich glaube, nicolas wollte eher sagen, daß andere Folgen wesentlich
gravierender sein können. Ach so, wir wollen auch nicht vergessen, daß
zu den Delikten des fahrens ohne Führerschein/ABE/Versicherungsschutes
und des Versicherungsbetruges noch im Zweifel das Vergehen der
Steuerhinterziehung kommen kann. Alles in allem sollte man es sich SEHR
genau überlegen was man beim tunen (kleiner) Fahrzeuge tut.

Später kann man dann immer noch zum TÜV fahren und für Ordnung sorgen.

und weg
joern

Florian Clement

unread,
Mar 16, 1998, 3:00:00 AM3/16/98
to

>> Das *hier* ist aber kein Versicherungsbetrug.
>
>Wenn man das Teil mit einem Versicherungskennzeichen faehrt ist das sogar
>ein sagen wir mal klassischer Fall von Versicherungsbetrug (Das erzaehlt
>Dir jemand der mal sein Geld mit Versicherungen verdient hat).

Ein Versicherungsbetrug (§ 265 StGB) ist etwas *grundsaetzlich* anderes. Es
geht hier wohl um einen Verstoß gegen das PflVG.

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