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Parken auf dem Gehweg

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Uwe Schwers

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Oct 13, 2002, 8:23:28 AM10/13/02
to
Hallo Leute.
Hat hier schon mal jemand Erfahrung mit
Knölchen wegen falschem Parken auf dem Gehweg mit
einem 50er Roller gesammelt.
Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
Delikt haben.
Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit
Parkschein, die kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)


Uwe Schwers

P.S. Für Rückantworten per Mail bitte das -spam in der Mailadresse löschen

Frank Haug

unread,
Oct 13, 2002, 9:03:33 AM10/13/02
to
Uwe Schwers schrieb:

> Hat hier schon mal jemand Erfahrung mit
> Knölchen wegen falschem Parken auf dem Gehweg mit
> einem 50er Roller gesammelt.

Rein rechtlich kannst Du nichts gegen den Strafzettel machen.

> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
> Delikt haben.

http://www.ruhrpott.kuhle-wampe.de/parkplatzaktion.htm

Gruss Frank

--
"Ich kenne Leute die auf der Landstraße jedem Igel ausweichen und
dabei ganze Wandergruppen auseinander sprengen" Dieter Nuhr

stefan holl

unread,
Oct 13, 2002, 10:02:44 AM10/13/02
to
ich war letzte woche in der sparkasse und hatte meinen scoot auf dem gehweg
davor abgestellt.
als ich rauskam wollte eine polifresse grad nen strafzettel ausstellen, da
bin ich hin und hab gefragt wo ich denn sonst parken soll.
da meinte die komische dame, ich soll einen autoparkplatz nehmen, da der
roller auch ein normales kraftfahrzeug wäre, und auch nen parkschein lösen
und diesen ans cockpit klemmen, aufm gehweg kostets 15,- euronen strafe.

da möcht ich dann mal die autofahrer hören, wenn roller auch noch die
wenigen parkplätze in der innenstadt belegen.

gruß
stefan

Axel zur Strassen

unread,
Oct 13, 2002, 10:11:22 AM10/13/02
to
Im Beitrag news:Xns92A6926562651Ki...@62.153.159.134,
Uwe Schwers <u.schwe...@gmx.de> schrieb:

> Hallo Leute.
> Hat hier schon mal jemand Erfahrung mit
> Knöllchen wegen falschen Parkens auf dem Gehweg mit
> einem 50er Roller gesammelt.

Nein, ich noch nicht...

> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen dieses
> Delikts haben.


> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
> denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit

> Parkschein, den kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)

Genau letzteres wuerde ich verwenden und Einspruch gegen den Bescheid
einlegen. Ich wuerde schreiben, dass Du ordnungsgemaess einen
Parkschein gelost hast und diesen mit Klebeband zu den Armaturen
geklebt hast. Als Du zurueckgekommen bis war alles geklaut!

Ergo: In dubio pro reo -- einen Versuch ist es allemal wert. Ich wuerde
das so nicht hinnehmen. Hier habe ich auch noch was dazu gefunden:
http://www.motorroller-info.de/html/hauptteil_parken.html

Axel

Erick T. Barkhuis

unread,
Oct 13, 2002, 10:27:51 AM10/13/02
to
Uwe Schwers [on Sun, 13 Oct 2002 14:23:28 +0200] wrote:

> Hat hier schon mal jemand Erfahrung mit
> Knölchen wegen falschem Parken auf dem Gehweg mit
> einem 50er Roller gesammelt.

?????????
Na, sowas! Hier, in Holland, ist parken auf dem Gehweg *Pflicht* fuer
<50cc Roller/Mopeds! Solche Besitzer duerfen fuer ihr Fahrzeug erst gar
nicht einen Autoparkplatz nehmen.

Alles ueber 50cc muss aber regulaer auf der Strasse parken, obwohl viele
ihr Motorrad trotzdem auf den Gehweg stellen. Knoellchen gibt's nur wenn
dadurch z.B. Muetter mit ihrem Kinderwagen nicht mehr vorbeikommen
koennen.

Andererseits: ich weiss dass Englaender in London, Birmingham und
Manchester etwa 60 Pfund zahlen wenn sie ihr Motorrad auf den Gehweg
parken.

--
Erick

Ulrich Schäfer

unread,
Oct 13, 2002, 1:47:43 PM10/13/02
to
Hallo Uwe,

"Uwe Schwers" <u.schwe...@gmx.de> schrieb

> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
> denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit
> Parkschein, die kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)

Wenn ich mich recht an die Fahrschule erinnere, mußt Du nach StVO Deinen
Roller wie ein Auto parken, Du *mußt* also eigentlich auf einen
"Autoparkplatz". Das Parken auf dem Gehweg wird im Prinzip nur geduldet,
genauso wie das Parken mit dem Auto mit zwei Rädern auf dem Gehweg auch nur
geduldet wird. Einzige Ausnahme: Dort, wo beschildert ist, dass Du mit dem
Auto eben so (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) parken darfst, darfst Du den
Roller komplett auf den Gehweg stellen.
Wie gesagt, das ist eine Verordnung und hat damit quasi automatisch nichts
mit Logik oder praktischer Anwendbarkeit zu tun. Ich möchte nicht wissen,
was passiert, wenn Du Deinen Roller fett und breit auf einen Autoparkplatz
stellst. Wenn Du aber auf eine(n) pedantische(n) Polizisten/Politesse stößt,
hast Du halt Pech.

Ciao,
Uli

Tobias Rosga

unread,
Oct 13, 2002, 2:18:53 PM10/13/02
to

"Uwe Schwers" <u.schwe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns92A6926562651Ki...@62.153.159.134...

Also ich hatte nen Strafzettel, weil ich mit meinem 50er Roller aufm
Auto-Parkplatz ohne Parkscheibe geparkt hatte...
sollte auch damals 10DM bezahlen...

Hab nicht gezahlt und ist nie was nachgekommen... ist jetzt fast 2 Jahre
her... Is wohl viel zu teuer und umständlich über das
Versicherungskennzeichen den Halter zu ermitteln..

MfG

Tobias

Rolf Brotz

unread,
Oct 13, 2002, 2:48:31 PM10/13/02
to

Ich habe auf einem Motorradparkplatz in Haltern geparkt.
Parkschein gekauft und hinter dem Scheibenwischer (BMW C 1 :-) )
geklemmt. Nach 3 Wochen kam ein Knöllchen von 5 ?.
Habe nicht bezahlt. Dann kam der Bußgeldbescheid. Auch nicht bezahlt.
Es ging bis zum Amtsgericht, dort wurde das Verfahren eingestellt.
Auf die Frage an die Richterin, wie ich an einem Zweirad den Parkschein
diebstahlsicher anbringen kann: Schulterzucken.
MfG
Rolf


Rainer Udelhoven

unread,
Oct 13, 2002, 4:22:58 PM10/13/02
to
Uwe Schwers <u.schwe...@gmx.de> wrote:

> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
> Delikt haben.
> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
> denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit
> Parkschein, die kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)

Auskunft einer Politesse in Essen: parkschein lösen und mitnehmen - wenn
man ein Knöllchen bekommt, kann man sich damit loseisen.
In der Essner Innenstadt findest du allerdings zumindestens 6
Motorradparkplätze...

Rainer

Florian Wilcke

unread,
Oct 14, 2002, 7:40:44 AM10/14/02
to
Am Sun, 13 Oct 2002 14:23:28 +0200, hast Du in de.rec.motorroller geschrieben:

> Hallo Leute.
> Hat hier schon mal jemand Erfahrung mit
> Knölchen wegen falschem Parken auf dem Gehweg mit
> einem 50er Roller gesammelt.

Nö, nur mit'm Mopped ...

> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
> Delikt haben.
> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,

Es gibt dummerweise immer wieder solche "Vorstöße" der Bullizei.
Siehe dazu auch (de/rec/motorrad?)
Es gab mal vor einiger Zeit sowas in irgendeiner Norddeutschen Stadt(?), da
haben alle in der Innenstadt (falsch) parkenden Zweiräder Tickets bekommen.
Daraufhin hat "man" sich organisiert und an einem Tag der gute Umsätze in
der Innenstadt brachte die Innenstadt "vorschriftmäßig" mit Zweirädern
zugeparkt - wahrscheinlich sehr zur Freude der Autofahrer :-)
Jedenfalls ist diese "Ticket-Verteilanweisung" sehr schnell wieder aufgehoben
worden. Ist zwar immer noch nicht legal, aber was soll´s.
Mit Solidarität schafft man so einiges ... :-)

Gruss Florian

Jörn Haase

unread,
Oct 14, 2002, 8:12:48 AM10/14/02
to
Moin Florian,

> Es gibt dummerweise immer wieder solche "Vorstöße" der Bullizei.

Die offizielle Seite ist tatsächlich, parken auf den "offiziellen"
Autoparkplätzen. Unterbringung der Parkschiebe / des Scheines sowie
Schäden durch Deppen die die Kiste beiseiteheben sind dein Problem. Fertig.

Mit freundlichen Rückfragen habe ich aber bisher noch jedes Ticket in
den Papierkorb bekommen.

> Es gab mal vor einiger Zeit sowas in irgendeiner Norddeutschen Stadt(?),

Hamburg. Die Aktion die ich kenne war an einem verkaufsoffenen
Sommersamstag vor ca. 8-10 Jahren.
Es wurden Flugblätter an die Dosentreiber verteilt (WIR parken
vorschriftsmäßig. Bitte wenden sie sich an die Polizei und bitten sie
darum, daß rücksichtsvolles Gehwegparken geduldet wird) und wenn
irgendwo eine Parkzeit ablief, dann hob man die Hand und es stellte sich
der Nächste auf den Platz, bevor ein Bürgerkäfig die Chance hatte zu
drängeln.
Es hat einen Heidenspaß gemacht und es waren ALLE Motorradclubs unterwegs.

> Jedenfalls ist diese "Ticket-Verteilanweisung" sehr schnell wieder aufgehoben
> worden.

Jepp. Es gab danach nur noch Tickets, wenn man sein Zweirad wirklich
blöd abstellte. Kinderwagen müssen durchpassen, aber wer in gerade Linie
zu einer Laterne stand, hatte nix zu befürchten. Wie das heute aussieht
weiss ich nicht mehr... Wohne nich in HH.

Tip: Bei Ärger einfach eine Anzeige gegen Unbekannt. ICH hab meinen
Roller auf den Parkplatz da gestellt. Und irgendein Arsch hat den wohl
hier auf den Bürgersteig gehoben! ....

und weg
Jörn

Message has been deleted

Benjamin Bengel

unread,
Oct 15, 2002, 4:25:36 PM10/15/02
to

"stefan holl" <dr.dr...@t-online.de> schrieb:

>da meinte die komische dame, ich soll einen autoparkplatz nehmen, da der
>roller auch ein normales kraftfahrzeug wäre, und auch nen parkschein lösen
>und diesen ans cockpit klemmen,

Selten so einen Schwachsinn gehört - aber wenn uniformierte sich für
etwas rechtfertigen wollen, kommt meistens so ein Humbug heraus.
(Gruß an alle die sich Angesprochen fühlen)

Nur angenommen: Ich klemme diesen Parkschein nun irgendwie im
Handschuhfach oder so ein, sodass man ihn gerade noch lesen kann - wer
sagt dass nicht irgend so ein dreisster Autofahrer den Zettel aus dem
Schlitz zieht und ihn für sich benutzt? Sollte ich mal 2 Stunden
wegbleiben müssen und mit Parkschein parken, dann wäre die
Wahrscheinlichkeit mehr als hoch, dass irgend so ein dreister
Autofahrer der nur kurz 20 min. was abholen geht sich meinen Schein
krallt und ich werde dann bestraft...

_Was soll das?_

Armes Deutschland sag ich da nur... - oder wen bitte stört es wenn
mein Roller auf dem Gehweg steht, wo 4 Leute nebeneinander gehen
können?! Da kommt jeder mit dem größten Kinderwagen problemlos vorbei
und der Anblick auf den Roller sorgt für Kurzweil beim
Spazierengehen... ;)

>da möcht ich dann mal die autofahrer hören, wenn roller auch noch die
>wenigen parkplätze in der innenstadt belegen.

Das noch dazu. Vor allem in der Landshuter "Neustadt" (Stadtteil in
Form einer langen Einkaufsstraße) hätte ich Angst, dass einer dieser
hirnlosen Autofahrer mit 30 km/h in eine Parklücke prescht und nicht
sieht, dass da bereits ein Roller drin steht... -- KKRRRKKSSSS -- ...

Gruß,
Ben.

Benjamin Bengel

unread,
Oct 15, 2002, 4:35:27 PM10/15/02
to

Jörn Haase <joern...@mobilcom.de> schrieb:

>Tip: Bei Ärger einfach eine Anzeige gegen Unbekannt. ICH hab meinen
>Roller auf den Parkplatz da gestellt. Und irgendein Arsch hat den wohl
>hier auf den Bürgersteig gehoben! ....

*ROFLMAO*

*vom-Stuhl-kipp*
& *wieder-hinsetz*

Ich hoffe, ich darf das in meine Signatur als Zitat aufnehmen?
Sorry, aber finde das einfach zu komisch, dass es tatsächlich Leute
gibt, die nichts besseres zu tun haben als Roller auf den Gehweg zu
heben :D


Gruß,
Ben.

Uwe Schwers

unread,
Oct 16, 2002, 3:01:08 AM10/16/02
to
Uwe Schwers <u.schwe...@gmx.de> wrote in
news:Xns92A6926562651Ki...@62.153.159.134:

Hallo.

Schönen Dank erst mal an die Gemeinde, für die vielen Komentare.
Ich hbae nun schweren Herzens erst mal die 15 Eur bezahlt und will
aber nun noch mal einen netten Brief an die Stadt Essen schreiben,
aber ich denke mal das die das ganze einfach in den Müll werfen.
Denn es gibt ja wirklich Motoradparkplätze in Essen, das Problem war nur
an dem Tag das die voll waren, zumindest die in der nähe wo ich hin
mußte, denn so üppug sind die von der Anzahl nicht gerade bemessen.
Aus einer anderen Newsgroup habe ich aber noch einen anderen schönen
Aspect gefunden. Denn ich hier auch mal aufzeigen möchte:

-------snipp-------------------------
Normalerweise (§ 12) ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen
oder an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren - das gilt für alle
Fahrzeuge.
Nun gibt es in der StVO aber auch den § 17 , wonach u.a. Zweiräder bei
Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehengelassen werden
dürfen.
Daraus hat sich eingebürgert, daß parkende Motorräder auf dem Gehweg von
der Polizei geduldet werden, wenn dadurch die Fußgänger nicht behindert
werden.
Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es aber auch hierzu nicht.
--------snapp---------------------------

Ist natürlich auch eine tolle Sache, wo unser Gesetzgeber sonst immer so
genau ist, aber vieleicht müssen dann dämnächst auch noch alle Roller
mit einer Parkleuchte ausgestattet werden. :-)

Mfg

Uwe Schwers

Jörn Haase

unread,
Oct 16, 2002, 3:29:21 AM10/16/02
to
Moin Benjamin,

> *ROFLMAO*

Sooo witzig ist das gar nicht. Mir ist das zweimal passiert, als ich
noch in der Innenstadt gewohnt hab. Einmal hat der Depp den Roller halt
dabei umgeschmissen. Scheinwerfer, Bremshebel, Kotflügel, Knick im
Bodenblech und Seitenhaube. Halt einmal am Kantstein hängengeblieben und
dann abgehauen.

Danke.

> Ich hoffe, ich darf das in meine Signatur als Zitat aufnehmen?

Von mir aus...

schönen Tag noch...
Jörn

(Der danach die alte Yamaha (230kg) immer mit auf den Platz gestellt
hat. DA traut sich keiner ran...)

Michael Müller

unread,
Oct 16, 2002, 8:26:54 AM10/16/02
to
> Na, sowas! Hier, in Holland, ist parken auf dem Gehweg *Pflicht* fuer
> <50cc Roller/Mopeds! Solche Besitzer duerfen fuer ihr Fahrzeug erst gar
> nicht einen Autoparkplatz nehmen.
>
> Andererseits: ich weiss dass Englaender in London, Birmingham und
> Manchester etwa 60 Pfund zahlen wenn sie ihr Motorrad auf den Gehweg
> parken.
>
HALLO EUROPA ;)

mischa


Michael Müller

unread,
Oct 16, 2002, 8:30:33 AM10/16/02
to
> Sorry, aber finde das einfach zu komisch, dass es tatsächlich Leute
> gibt, die nichts besseres zu tun haben als Roller auf den Gehweg zu
> heben :D

Was hälts du von Dosenfahrern, die verzweifelt einen Parkplatz suchen ? die
könnte ich als Dosen und Moped fahrer sogar gut verstehen...

mischa


Christoph Drube

unread,
Oct 16, 2002, 10:29:40 AM10/16/02
to
Uwe Schwers schrieb:

-------schnipp-------------------------


> Nun gibt es in der StVO aber auch den § 17 , wonach u.a. Zweiräder bei
> Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehengelassen werden
> dürfen.
> Daraus hat sich eingebürgert, daß parkende Motorräder auf dem Gehweg von
> der Polizei geduldet werden, wenn dadurch die Fußgänger nicht behindert
> werden.
> Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es aber auch hierzu nicht.
> --------snapp---------------------------
>
> Ist natürlich auch eine tolle Sache, wo unser Gesetzgeber sonst immer so
> genau ist, aber vieleicht müssen dann dämnächst auch noch alle Roller
> mit einer Parkleuchte ausgestattet werden. :-)

Hallo :-)

Ein Grund mehr, eine Schwalbe zu fahren *scnr*

Christoph + 2 wunderschöne 60km/h-Roller

Benjamin Bengel

unread,
Oct 16, 2002, 11:55:32 AM10/16/02
to

Jörn Haase <joern...@mobilcom.de> schrieb:

>> *ROFLMAO*
>
>Sooo witzig ist das gar nicht. Mir ist das zweimal passiert, als ich
>noch in der Innenstadt gewohnt hab. Einmal hat der Depp den Roller halt
>dabei umgeschmissen. Scheinwerfer, Bremshebel, Kotflügel, Knick im
>Bodenblech und Seitenhaube. Halt einmal am Kantstein hängengeblieben und
>dann abgehauen.

Auweia, da hört der Spaß aber wirklich auf...

>Danke.

...sorry aber bei uns in Landshut kann ich mir so etwas nicht
vorstellen, ich versteh nicht wie es bei euch zugeht (wo wohnst du
eigentlich, wenn man das wissen darf?)...

Ist denn in eurer Innenstadt nie jemand unterwegs, oder wie lässt es
sich erklären dass irgendjemand so mir nichts dir nichts einen Roller
wo hintragen kann? Oder passierte das damals bei dir in der Nachtzeit?

>> Ich hoffe, ich darf das in meine Signatur als Zitat aufnehmen?
>
>Von mir aus...

Thx,

>schönen Tag noch...
> Jörn

Gruß,
Ben.

Danny Uischner

unread,
Oct 16, 2002, 12:01:43 PM10/16/02
to
> Hallo :-)
>
> Ein Grund mehr, eine Schwalbe zu fahren *scnr*

Recht hast Du, obwohl bei meiner die Batterie
das Standlicht nicht wirklich lange sichtbar hält.
Aber das ist ein anderes Thema, neue Batterie
ist geordert.

Danny

Herfried

unread,
Oct 16, 2002, 12:55:04 PM10/16/02
to
Hallo Leute,

> Nun gibt es in der StVO aber auch den § 17 , wonach u.a. Zweiräder bei
> Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehengelassen werden
> dürfen.

man sollte aber den 17 auch weiterlesen, denn dort steht:

Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn
zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise
kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die
Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich
sichtbar macht.

Gruß
Herfried

Christoph Drube

unread,
Oct 16, 2002, 1:28:05 PM10/16/02
to
Danny Uischner schrieb:

Also, meine relativ junge (1 Jahr) Batterie lässt die Birne gut 5
Stunden und länger brennen.

Ist übrigens cool und sorgt für neugierige Blicke, wenn man im Dunkeln
sein Schätzchen am Straßenrand abstellt und die Parkleuchte einschaltet
;-)

Rainer Udelhoven

unread,
Oct 16, 2002, 1:25:28 PM10/16/02
to
Uwe Schwers <u.schwe...@gmx.de> wrote:

> Denn es gibt ja wirklich Motoradparkplätze in Essen, das Problem war nur
> an dem Tag das die voll waren, zumindest die in der nähe wo ich hin
> mußte, denn so üppug sind die von der Anzahl nicht gerade bemessen.

Der Parkplatz oben am Hirschlandplatz - um den Baum herum - ist
praktisch nie voll. Zu Fuß gehen ist gut für den Kreislauf;-)

Rainer

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