Uwe Schwers
P.S. Für Rückantworten per Mail bitte das -spam in der Mailadresse löschen
Rein rechtlich kannst Du nichts gegen den Strafzettel machen.
> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
> Delikt haben.
http://www.ruhrpott.kuhle-wampe.de/parkplatzaktion.htm
Gruss Frank
--
"Ich kenne Leute die auf der Landstraße jedem Igel ausweichen und
dabei ganze Wandergruppen auseinander sprengen" Dieter Nuhr
da möcht ich dann mal die autofahrer hören, wenn roller auch noch die
wenigen parkplätze in der innenstadt belegen.
gruß
stefan
Nein, ich noch nicht...
> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen dieses
> Delikts haben.
> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
> denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit
> Parkschein, den kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)
Genau letzteres wuerde ich verwenden und Einspruch gegen den Bescheid
einlegen. Ich wuerde schreiben, dass Du ordnungsgemaess einen
Parkschein gelost hast und diesen mit Klebeband zu den Armaturen
geklebt hast. Als Du zurueckgekommen bis war alles geklaut!
Ergo: In dubio pro reo -- einen Versuch ist es allemal wert. Ich wuerde
das so nicht hinnehmen. Hier habe ich auch noch was dazu gefunden:
http://www.motorroller-info.de/html/hauptteil_parken.html
Axel
> Hat hier schon mal jemand Erfahrung mit
> Knölchen wegen falschem Parken auf dem Gehweg mit
> einem 50er Roller gesammelt.
?????????
Na, sowas! Hier, in Holland, ist parken auf dem Gehweg *Pflicht* fuer
<50cc Roller/Mopeds! Solche Besitzer duerfen fuer ihr Fahrzeug erst gar
nicht einen Autoparkplatz nehmen.
Alles ueber 50cc muss aber regulaer auf der Strasse parken, obwohl viele
ihr Motorrad trotzdem auf den Gehweg stellen. Knoellchen gibt's nur wenn
dadurch z.B. Muetter mit ihrem Kinderwagen nicht mehr vorbeikommen
koennen.
Andererseits: ich weiss dass Englaender in London, Birmingham und
Manchester etwa 60 Pfund zahlen wenn sie ihr Motorrad auf den Gehweg
parken.
--
Erick
"Uwe Schwers" <u.schwe...@gmx.de> schrieb
> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
> denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit
> Parkschein, die kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)
Wenn ich mich recht an die Fahrschule erinnere, mußt Du nach StVO Deinen
Roller wie ein Auto parken, Du *mußt* also eigentlich auf einen
"Autoparkplatz". Das Parken auf dem Gehweg wird im Prinzip nur geduldet,
genauso wie das Parken mit dem Auto mit zwei Rädern auf dem Gehweg auch nur
geduldet wird. Einzige Ausnahme: Dort, wo beschildert ist, dass Du mit dem
Auto eben so (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) parken darfst, darfst Du den
Roller komplett auf den Gehweg stellen.
Wie gesagt, das ist eine Verordnung und hat damit quasi automatisch nichts
mit Logik oder praktischer Anwendbarkeit zu tun. Ich möchte nicht wissen,
was passiert, wenn Du Deinen Roller fett und breit auf einen Autoparkplatz
stellst. Wenn Du aber auf eine(n) pedantische(n) Polizisten/Politesse stößt,
hast Du halt Pech.
Ciao,
Uli
Also ich hatte nen Strafzettel, weil ich mit meinem 50er Roller aufm
Auto-Parkplatz ohne Parkscheibe geparkt hatte...
sollte auch damals 10DM bezahlen...
Hab nicht gezahlt und ist nie was nachgekommen... ist jetzt fast 2 Jahre
her... Is wohl viel zu teuer und umständlich über das
Versicherungskennzeichen den Halter zu ermitteln..
MfG
Tobias
> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
> Delikt haben.
> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
> denn fast alle Parkplätze sind für Autos und dann auch noch mit
> Parkschein, die kann ich ja schlecht am Roller ankleben :-)
Auskunft einer Politesse in Essen: parkschein lösen und mitnehmen - wenn
man ein Knöllchen bekommt, kann man sich damit loseisen.
In der Essner Innenstadt findest du allerdings zumindestens 6
Motorradparkplätze...
Rainer
Nö, nur mit'm Mopped ...
> Die Stadt Essen möchte von mit nun 15 Euro wegen diesem
> Delikt haben.
> Fragt sich nur wo ich meinen Roller sonst abstellen soll,
Es gibt dummerweise immer wieder solche "Vorstöße" der Bullizei.
Siehe dazu auch (de/rec/motorrad?)
Es gab mal vor einiger Zeit sowas in irgendeiner Norddeutschen Stadt(?), da
haben alle in der Innenstadt (falsch) parkenden Zweiräder Tickets bekommen.
Daraufhin hat "man" sich organisiert und an einem Tag der gute Umsätze in
der Innenstadt brachte die Innenstadt "vorschriftmäßig" mit Zweirädern
zugeparkt - wahrscheinlich sehr zur Freude der Autofahrer :-)
Jedenfalls ist diese "Ticket-Verteilanweisung" sehr schnell wieder aufgehoben
worden. Ist zwar immer noch nicht legal, aber was soll´s.
Mit Solidarität schafft man so einiges ... :-)
Gruss Florian
> Es gibt dummerweise immer wieder solche "Vorstöße" der Bullizei.
Die offizielle Seite ist tatsächlich, parken auf den "offiziellen"
Autoparkplätzen. Unterbringung der Parkschiebe / des Scheines sowie
Schäden durch Deppen die die Kiste beiseiteheben sind dein Problem. Fertig.
Mit freundlichen Rückfragen habe ich aber bisher noch jedes Ticket in
den Papierkorb bekommen.
> Es gab mal vor einiger Zeit sowas in irgendeiner Norddeutschen Stadt(?),
Hamburg. Die Aktion die ich kenne war an einem verkaufsoffenen
Sommersamstag vor ca. 8-10 Jahren.
Es wurden Flugblätter an die Dosentreiber verteilt (WIR parken
vorschriftsmäßig. Bitte wenden sie sich an die Polizei und bitten sie
darum, daß rücksichtsvolles Gehwegparken geduldet wird) und wenn
irgendwo eine Parkzeit ablief, dann hob man die Hand und es stellte sich
der Nächste auf den Platz, bevor ein Bürgerkäfig die Chance hatte zu
drängeln.
Es hat einen Heidenspaß gemacht und es waren ALLE Motorradclubs unterwegs.
> Jedenfalls ist diese "Ticket-Verteilanweisung" sehr schnell wieder aufgehoben
> worden.
Jepp. Es gab danach nur noch Tickets, wenn man sein Zweirad wirklich
blöd abstellte. Kinderwagen müssen durchpassen, aber wer in gerade Linie
zu einer Laterne stand, hatte nix zu befürchten. Wie das heute aussieht
weiss ich nicht mehr... Wohne nich in HH.
Tip: Bei Ärger einfach eine Anzeige gegen Unbekannt. ICH hab meinen
Roller auf den Parkplatz da gestellt. Und irgendein Arsch hat den wohl
hier auf den Bürgersteig gehoben! ....
und weg
Jörn
Selten so einen Schwachsinn gehört - aber wenn uniformierte sich für
etwas rechtfertigen wollen, kommt meistens so ein Humbug heraus.
(Gruß an alle die sich Angesprochen fühlen)
Nur angenommen: Ich klemme diesen Parkschein nun irgendwie im
Handschuhfach oder so ein, sodass man ihn gerade noch lesen kann - wer
sagt dass nicht irgend so ein dreisster Autofahrer den Zettel aus dem
Schlitz zieht und ihn für sich benutzt? Sollte ich mal 2 Stunden
wegbleiben müssen und mit Parkschein parken, dann wäre die
Wahrscheinlichkeit mehr als hoch, dass irgend so ein dreister
Autofahrer der nur kurz 20 min. was abholen geht sich meinen Schein
krallt und ich werde dann bestraft...
_Was soll das?_
Armes Deutschland sag ich da nur... - oder wen bitte stört es wenn
mein Roller auf dem Gehweg steht, wo 4 Leute nebeneinander gehen
können?! Da kommt jeder mit dem größten Kinderwagen problemlos vorbei
und der Anblick auf den Roller sorgt für Kurzweil beim
Spazierengehen... ;)
>da möcht ich dann mal die autofahrer hören, wenn roller auch noch die
>wenigen parkplätze in der innenstadt belegen.
Das noch dazu. Vor allem in der Landshuter "Neustadt" (Stadtteil in
Form einer langen Einkaufsstraße) hätte ich Angst, dass einer dieser
hirnlosen Autofahrer mit 30 km/h in eine Parklücke prescht und nicht
sieht, dass da bereits ein Roller drin steht... -- KKRRRKKSSSS -- ...
Gruß,
Ben.
*ROFLMAO*
*vom-Stuhl-kipp*
& *wieder-hinsetz*
Ich hoffe, ich darf das in meine Signatur als Zitat aufnehmen?
Sorry, aber finde das einfach zu komisch, dass es tatsächlich Leute
gibt, die nichts besseres zu tun haben als Roller auf den Gehweg zu
heben :D
Gruß,
Ben.
Hallo.
Schönen Dank erst mal an die Gemeinde, für die vielen Komentare.
Ich hbae nun schweren Herzens erst mal die 15 Eur bezahlt und will
aber nun noch mal einen netten Brief an die Stadt Essen schreiben,
aber ich denke mal das die das ganze einfach in den Müll werfen.
Denn es gibt ja wirklich Motoradparkplätze in Essen, das Problem war nur
an dem Tag das die voll waren, zumindest die in der nähe wo ich hin
mußte, denn so üppug sind die von der Anzahl nicht gerade bemessen.
Aus einer anderen Newsgroup habe ich aber noch einen anderen schönen
Aspect gefunden. Denn ich hier auch mal aufzeigen möchte:
-------snipp-------------------------
Normalerweise (§ 12) ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen
oder an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren - das gilt für alle
Fahrzeuge.
Nun gibt es in der StVO aber auch den § 17 , wonach u.a. Zweiräder bei
Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehengelassen werden
dürfen.
Daraus hat sich eingebürgert, daß parkende Motorräder auf dem Gehweg von
der Polizei geduldet werden, wenn dadurch die Fußgänger nicht behindert
werden.
Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es aber auch hierzu nicht.
--------snapp---------------------------
Ist natürlich auch eine tolle Sache, wo unser Gesetzgeber sonst immer so
genau ist, aber vieleicht müssen dann dämnächst auch noch alle Roller
mit einer Parkleuchte ausgestattet werden. :-)
Mfg
Uwe Schwers
> *ROFLMAO*
Sooo witzig ist das gar nicht. Mir ist das zweimal passiert, als ich
noch in der Innenstadt gewohnt hab. Einmal hat der Depp den Roller halt
dabei umgeschmissen. Scheinwerfer, Bremshebel, Kotflügel, Knick im
Bodenblech und Seitenhaube. Halt einmal am Kantstein hängengeblieben und
dann abgehauen.
Danke.
> Ich hoffe, ich darf das in meine Signatur als Zitat aufnehmen?
Von mir aus...
schönen Tag noch...
Jörn
(Der danach die alte Yamaha (230kg) immer mit auf den Platz gestellt
hat. DA traut sich keiner ran...)
mischa
Was hälts du von Dosenfahrern, die verzweifelt einen Parkplatz suchen ? die
könnte ich als Dosen und Moped fahrer sogar gut verstehen...
mischa
-------schnipp-------------------------
> Nun gibt es in der StVO aber auch den § 17 , wonach u.a. Zweiräder bei
> Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehengelassen werden
> dürfen.
> Daraus hat sich eingebürgert, daß parkende Motorräder auf dem Gehweg von
> der Polizei geduldet werden, wenn dadurch die Fußgänger nicht behindert
> werden.
> Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es aber auch hierzu nicht.
> --------snapp---------------------------
>
> Ist natürlich auch eine tolle Sache, wo unser Gesetzgeber sonst immer so
> genau ist, aber vieleicht müssen dann dämnächst auch noch alle Roller
> mit einer Parkleuchte ausgestattet werden. :-)
Hallo :-)
Ein Grund mehr, eine Schwalbe zu fahren *scnr*
Christoph + 2 wunderschöne 60km/h-Roller
Auweia, da hört der Spaß aber wirklich auf...
>Danke.
...sorry aber bei uns in Landshut kann ich mir so etwas nicht
vorstellen, ich versteh nicht wie es bei euch zugeht (wo wohnst du
eigentlich, wenn man das wissen darf?)...
Ist denn in eurer Innenstadt nie jemand unterwegs, oder wie lässt es
sich erklären dass irgendjemand so mir nichts dir nichts einen Roller
wo hintragen kann? Oder passierte das damals bei dir in der Nachtzeit?
>> Ich hoffe, ich darf das in meine Signatur als Zitat aufnehmen?
>
>Von mir aus...
Thx,
>schönen Tag noch...
> Jörn
Gruß,
Ben.
Recht hast Du, obwohl bei meiner die Batterie
das Standlicht nicht wirklich lange sichtbar hält.
Aber das ist ein anderes Thema, neue Batterie
ist geordert.
Danny
man sollte aber den 17 auch weiterlesen, denn dort steht:
Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn
zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise
kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die
Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich
sichtbar macht.
Gruß
Herfried
Also, meine relativ junge (1 Jahr) Batterie lässt die Birne gut 5
Stunden und länger brennen.
Ist übrigens cool und sorgt für neugierige Blicke, wenn man im Dunkeln
sein Schätzchen am Straßenrand abstellt und die Parkleuchte einschaltet
;-)
> Denn es gibt ja wirklich Motoradparkplätze in Essen, das Problem war nur
> an dem Tag das die voll waren, zumindest die in der nähe wo ich hin
> mußte, denn so üppug sind die von der Anzahl nicht gerade bemessen.
Der Parkplatz oben am Hirschlandplatz - um den Baum herum - ist
praktisch nie voll. Zu Fuß gehen ist gut für den Kreislauf;-)
Rainer