Mal ne (dumme) Frage:
Müssen Roller oder genauer Leichtkraftroller tagsüber mit Licht
fahren?
Bei Motorrädern ist es klar, aber es kommen mir haufenweise
Roller ohne Befunzelung entgegen.
Gruß aus München
Uwe
Ja. Abblendlicht ist auch tagsüber Pflicht.
Man muß unterscheiden:
1. Für den Gesetzgeber/ Polizei gilt, was in der Betriebserlaubnis bzw.
im KFZ-Schein steht:
Leichtkraftroller/Leichtkraftrad: Lichtpflicht NEIN; Reifenprofil min.
1,0 mm
Kraftroller/Kraftrad: Lichtpflicht JA; Reifenprofil min. 1,6 mm
2. Im Versicherungsfall (Unfall) interessiert die Versicherung natürlich
nur, wie die Kiste versichert wurde. Viele
Leichtkraftroller/Leichtkrafträder werden ja als
Kraftroller/Krafträder versichert (viel günstiger) !!
Also mal in die Versicherungsunterlagen schauen:
Versichert als Leichtkraftroller/Leichtkraftrad: Lichtpflicht NEIN;
Reifenprofil min. 1,0 mm
Versichert als Kraftroller/Kraftrad: Lichtpflicht JA; Reifenprofil min.
1,6 mm
Gruß
Ernst
Nö, muß man nicht.
> 1. Für den Gesetzgeber/ Polizei gilt, was in der Betriebserlaubnis bzw.
> im KFZ-Schein steht:
> Leichtkraftroller/Leichtkraftrad: Lichtpflicht NEIN; Reifenprofil min.
> 1,0 mm
> Kraftroller/Kraftrad: Lichtpflicht JA; Reifenprofil min. 1,6 mm
Wie?
> 2. Im Versicherungsfall (Unfall) interessiert die Versicherung natürlich
> nur, wie die Kiste versichert wurde. Viele
> Leichtkraftroller/Leichtkrafträder werden ja als
> Kraftroller/Krafträder versichert (viel günstiger) !!
> Also mal in die Versicherungsunterlagen schauen:
> Versichert als Leichtkraftroller/Leichtkraftrad: Lichtpflicht NEIN;
> Reifenprofil min. 1,0 mm
> Versichert als Kraftroller/Kraftrad: Lichtpflicht JA; Reifenprofil min.
> 1,6 mm
1,6 mm Mindestprofiltiefe gilt IMHO für Krafträder, Leichtkrafträder und auch
Kleinkrafträder (und natürlich auch für Roller). Das Gleiche gilt für die
Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Und wie kommst Du darauf, daß es davon abhängt, wie ein Fahrzeug versichert
ist?
Abgesehen davon besteht ja auch die Möglichkeit, ein 125er Kraftrad als
Leichtkraftrad zu versichern, ohne es als Leichtkraftrad umzumelden. Bei
einigen Versicherungen ist das sogar günstiger.
Dann kann der nette Herr in Grün garnicht mehr nachvollziehen, wie tief Dein
Reifenprofil zu sein hat und ob Du mit Licht oder nicht zu fahren hast.
Gruß Pille
Abgesehen davon wird man mit Licht einfach besser gesehen. Ich fahre mit meinem
50er bei Tag (verbotenerweise) mit Fernlicht, aber da hat sich noch keiner
drüber aufgeregt.
--
Mit freundlichen Gruessen,
Ralf G. Pysny (Garfield)
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>>> P.S.: Auch schon mal geblitzt worden ?
http://www.radarfalle.de <<<
alleine wegen der eigenen Sicherheit - immer "light on" - egal mit welchem
Fahrzeug.
Gruss - Kalli aus Wuppertal
Uwe Weicht <Uwe-W...@brnet.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37bd106e...@News.CIS.DFN.DE...
> Hi zusammen!
>
> Mal ne (dumme) Frage:
> Müssen Roller oder genauer Leichtkraftroller tagsüber mit Licht
> fahren?
ich halte die frage
> Müssen Roller oder genauer Leichtkraftroller tagsüber mit Licht
> fahren?
für schlichtweg überflüssig.
wieso denn müssen? die frage sollte lauten:
"sollte ich tagsüber mein licht ausschalten? z.b. der batterie wegen?" und
die antwort darauf sollte lauten:
"nein, auch wenn es erlaubt sein sollte. denk' doch mal an die/deine
verkehrsicherheit."
denn eines sollte doch jedem klar sein: mit licht fährt es sich tagsüber
allemal besser.
wir alle wissen doch, wie schnell ein dosenfahrer (v.a. beim einbiegen in
eine vorfahrtsstrasse) uns zweirädler übersieht....
viele grüße,
sebastian (auch tagsüber nur mit licht (auch im auto) unterwegs, ob pflicht
oder nicht)
>alleine wegen der eigenen Sicherheit - immer "light on" - egal mit welchem
>Fahrzeug.
finde ich nicht. wenn alle, also auch pkw und lkw mit licht fahren, übersieht
man wieder leichter die zweiradfahrer.
gruß
wido
--
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Wido Grube schrieb:
Stimmt, man sieht sie dann nicht so leicht wie ein Auto.
Aber ein einzelner Lichtpunkt, der sich bewegt, fällt immer noch genügend auf.
Solange es aber noch Idioten gibt, die mit ihren Autos auch im dichtesten Nebel
ohne Licht fahren ("ich sehe die anderen Autos doch und die Straße auch, warum
soll ich dann das Licht einschalten ?"), braucht man über Licht am Tag für Autos
nicht zu diskutieren. Hauptsache, man hat am Zweirad das Licht an.
Ich meine: Licht am Auto einschalten, wenn es nötig ist. Und ich finde es schon
dann nötig, wenn es dicht bewölkt ist. Auch wenn mir dann viele Oberlehrer mit
der Lichthupe entgegen kommen.
Ja denn in Par. 17 I 2a StVO heisst es
".. Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren."
Und da Fuffies unter die Definition des Par 18 II 4 StVZO " Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 50 km/h...) fallen, gelten diese auch im Rahmen des Gesetzes
als "Kraftraeder".
Gruss
O :o)
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PS: Im Auto mache ich Licht auch nicht an (na ja - im Dunkeln schon) ... :)
Wido Grube <wee...@super24.com> schrieb in im Newsbeitrag:
37be...@netnews.web.de...
>
>
> >alleine wegen der eigenen Sicherheit - immer "light on" - egal mit
welchem
> >Fahrzeug.
>
> finde ich nicht. wenn alle, also auch pkw und lkw mit licht fahren,
übersieht
> man wieder leichter die zweiradfahrer.
>
Das glaub ich nicht. Ich habe Anfang diesen Monats den FS A gemacht. Dem
Stapel Fragebögen mit den Zusatzfragen für Klasse A lagen auch einige Seiten
mit Zusatzfragen für den A1 bei.
Bei den A Fragen gabs eine Frage nach der Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
Bei den A1 auch. Dort hiess es (sinngemäß, ich habe die Fragebögen gerade
nicht zur Hand):
Welche Mindestprofiltiefe gilt für Mofas, Klein- und Leichtkrafträder?
Richtige Antwort: 1 mm (!)
Gerd
Gerd hat recht!
Par 36 II 2.Hablsatz StVZO -> "...Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine
Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die
breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der
Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor,
Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm"
Oha, da hab ich ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst.
Ich fahre selbstverständlich mit Licht, mich hat nur gewundert dass
eben viele ohne Befunzelung unterwegs sind. Wobei das "Licht" der
meisten Roller eher traurig ist.
Ausschalten bringt rein theoretisch natürlich mehr Leistung auf den
hinteren Gummi. Theoretisch.
>steht immer auf ON!. Trotzdem wird man von den Dosen noch übersehen! Vielleicht
>hat das auch mit nicht sehenwollen zu tun.
Eher mit nicht sehen _können_. Ich bin auch mit dem Fahrrad unterwegs,
wahrscheinlich mehr Kilometer als ein anderer mit Roller, und ich habe
festgestellt dass ich völlig unsichbar bin. Zumindest für
Dosentreiber.
Die sind offensichtlich nur auf Dosen konditioniert, bzw auf die
typische Form eines PKW. Alles andere sehen die nicht.
Eine Lichtpflicht für alle führt imho nur zur einer weiteren
Konditionierung auf 2 waagrechte helle Punkte.
Alle 2radfahrer sind damit zum Abschuss freigegeben.
Aus eigener Erfahrung:
Ich hab erst im hohen Alter (30) den 1er gemacht und bin auf
Motorräder umgestiegen.
Und während der Fahrstunden bin ich öfter mal in Strassen
reingefahren, die für Motorräder gesperrt waren.
Die Schilder haben mich bis dahin nicht betroffen und ich habe sie
einfach nicht registriert. Typisch Mensch.
Denselben Effekt befürchte ich bei den Nur-Autofahrern.
Selektive Wahrnehmung.
Gruß aus München
Uwe
CU, Thomas
Jau.
Ist die Durchschnittsleistung eines Freizeit-Radfahrers.
>> Ausschalten bringt rein theoretisch natürlich mehr Leistung auf den
>> hinteren Gummi. Theoretisch.
>>
>Glaubst Du das im Ernst? Selbst bei H4 sind das 55 Watt am
>Scheinwerfer und 5 Watt für die Heckfunzel. Macht zusammen 0,06 kW =
>0,08 PS. Gigantisch, nicht wahr?
Hab doch extra "theoretisch" geschrieben. Ausserdem hast Du den
Wirkungsgrad der LiMa vergessen, die zieht etwas mehr Leistung vom
Motor ab als die Lampen dann liefern.
Die Physikfreaks hier können ja mal den Gewinn an Topspeed ausrechnen.
Nullkommanochirgendwas km/h :-)
Gruß aus München
Uwe
>Vielleicht sollte ich meinen Roller noch mit Martinshorn und Blaulicht
>ausstatten!
Nein, Uzi mit Lenkerhalterung ;-).
Gruß
L. Boden
Staun!!!
Dann melde ich meine T5 als Leichtkraftrad um. Dann muß ich nicht so oft neue
Reifen kaufen :-)
Hatte ich den wenigstens mit dem Abblendlicht recht, oder lag ich da auch
falsch?
Gruß Pille
Hossa Pille
Wenne mir nochmal sagst, was Du von dir gegeben hast, kann ich das evtl.
verifizieren, aber mein comment zu der eigentlichen Lichtfrage war:
[quote]
Ja denn in Par. 17 I 2a StVO heisst es
".. Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren."
Und da Fuffies unter die Definition des Par 18 II 4 StVZO " Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 50 km/h...) fallen, gelten diese auch im Rahmen des Gesetzes
als "Kraftraeder".
[quote]