Danke schon mal für eure Antworten,
Gruss, Paul
>wer hat Erfahrung in Sachen Schadenregulierung bei unverschuldetenm
>Motorradunfall?
Ich z.B.
>Im besonderen die beschädigte Schutzkleidung wie Helm
>und Lederkombi?
Ich habe seinerzeit (93) den Helm komplett ersetzt bekommen (Neupreis,
erst nach Einsendung einer Kopie eines Artikels wo Austausch nach
Aufprall nahegelegt wurde) die Regenkombi (zerfetzt) habe ich komplett
ersetzt bekommen (Neupreis), die Lederkombi/Stiefel waren leicht
angeschabt, dafür gabs irgendwas zwischen 30 und 50% vom NP.
Ich hab hier aber schon häufiger gelesen, dass Leute Probleme hatten,
Kohle für Klamotten und Helm zu bekommen. Also ordentlich fordern, mit
Anwalt drohen, wahlweise Anwalt einschalten (nutzt nur, wenn es ein
guter Anwalt ist, dem die Sache nicht *völlig* Wurscht ist).
>Trägt diesen Schaden die gegnerische Versicherung oder muß ich dafür
>selbst aufkommen?
Find ich irgendwie unlogisch, Schadensminderungspflicht hin und her,
vorher hattest du intakte Klamotten und nun zerschabte den Schaden
kann man IMNSHO nicht mehr mindern.
FLORI
--
F.L.O.R.I. Functional Lifeform Optimized for Repair and Infiltration
´98 KTM LC4-620 SonntagsCross - 10 Mm
´92 Yam TDM 850 - 53Mm 4 sale
> Trägt diesen Schaden die gegnerische Versicherung oder muß ich dafür
> selbst aufkommen?
Wenn du schuldlos bist, dann muss die gegnerische Versicherung zahlen.
Mittlerweile gilt fuer Schutzkleidung auch, dass nicht mehr nur der
Zeitwert ersetzt werden muss, sondern neue Schutzkleidung erstattet
wird, sofern die alte ihre Schutzfunktion nicht mehr erfuellt.
Such mal bei deja nach dem Thread "Schadenersatz". Der lief hier so
Anfang September. Da findest du auch die entsprechenden Aktenzeichen von
Gerichtsurteilen zu dem Thema.
Thorsten
> wer hat Erfahrung in Sachen Schadenregulierung bei unverschuldetenm
> Motorradunfall? Im besonderen die beschädigte Schutzkleidung wie Helm
> und Lederkombi?
Wenn die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist, muß die
gegnerische Versicherung den Neuwert ersetzen.
Das gilt i.d.R. immer für einen Helm. Bei der Lederkombi wäre ggf. zu
prüfen, ob die nicht repariert werden kann (z.B. Naht aufgeplatzt,
Austausch defekter Protektoren). Für Schleifspuren an der Oberfläche
gibt es ggf. den Wertverlust ersetzt.
Olaf
--
********************* OLAF ERKENS **********************
FJ@#RRR http://www.wiso.uni-dortmund.de/~FJ
FJ1200 3YA BJ93 170Mm rrr#25
Engine replaced ... up and running wonderful :-)
Paul Schmeling schrieb:
>
> Hallo,
> wer hat Erfahrung in Sachen Schadenregulierung bei unverschuldetenm
> Motorradunfall? Im besonderen die beschädigte Schutzkleidung wie Helm
> und Lederkombi?
> Trägt diesen Schaden die gegnerische Versicherung oder muß ich dafür
> selbst aufkommen?
Wenn die Kleidung so defekt ist, das sie keine schützende Wirkung mehr
hat, muss die Versicherung des Unfallgegners den Neupreis erstatten.
Es gab da letztens (ich glaube in der ADAC) einen Artikel über ein
Gerichtsurteil, indem die Versicherung zur Zahlung des VOLLEN
Anschaffungspreises verdonnert wurde, da de Fakto bei Schutzbekleidung
keine andere (durch Justizia gedeutete) "Abnutzung" auftreten kann als
durch einem Unfall.
Also lass dir keinen Bären aufbinden und nur einen Zeitwert ersetzen.
Im Zweifelsfall fordere einen Anwalt zur Suche nach dem Urteil auf.
Auch den muss die Versicherung dann bezahlen :-)
Gruß, Andre
>Also lass dir keinen Bären aufbinden und nur einen Zeitwert ersetzen.
>Im Zweifelsfall fordere einen Anwalt zur Suche nach dem Urteil auf.
>Auch den muss die Versicherung dann bezahlen :-)
... aber nur, wenn der Anspruch durchgeht. ;-)
Hier drei Moppedfahrer-freundliche Urteile.
Einmal:
Gericht: AG Bad SCHWARTAU
Datum: 17. Juni 1999
Az: 3 C 321/99
NK: BGB § 249
Titelzeile
(Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" bei
Beschädigung
eines Motorradhelms und einer Motorradjacke)
Orientierungssatz
Sind bei einem Verkehrsunfall ein 3 1/2 Jahre alter Motorradhelm
(Anschaffungspreis 450 DM) und eine 2 Jahre alte Motorradjacke
(Anschaffungspreis 798 DM) beschädigt worden, ist der Neupreis der
Schutzkleidung zu ersetzen. Allein aufgrund des Alters der
Schutzkleidung
kommt ein Abzug "neu für alt" nicht in Betracht, da kein
kontinuierlicher
Wertverlust aufgrund des Alters eintritt. Anderes kann nur dann
gelten,
wenn konkret zum Erhaltungszustand der Schutzkleidung vorgetragen
wird.
Fundstelle
DAR 1999, 458-459 (red. Leitsatz und Gründe)
Zweimal:
Bei einer erst sechs Monate alten Goretexjacke kommt kein Abzug "neu
für
alt" in Betracht, weil derartige Kleidungsstücke aufgrund ihrer
Qualität
i. d. R. eine lange Lebensdauer haben.
OLG Hamm, 14.5.1996, 9 U 218/95, NJWE-VHR 1996, 171, NZV 1996, 453
VersR 1997, 892, ZfS 1996, 324
Dreimal:
Schutzkleidung eines Motorradfahrers dient ausschließlich der
Sicherheit. Der Schädiger hat - bei 100%iger Haftung - im Falle der
Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser
Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da eine
Vermögensvermehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung nicht
eintritt.
AG Lahnstein, 31.3.1998, 2 C 44/98, DAR 1998, 240, ZfS 1998, 290
Das war's aber auch schon. Die meisten (anderen) Gerichte urteilen
allerdings für einen Abzug NfA. Und darauf berufen sich die
Versicherer.
Berlingrüße von Carsten R. Hoenig
"Carsten R. Hoenig" schrieb:
> >Also lass dir keinen Bären aufbinden und nur einen Zeitwert ersetzen.
> >Im Zweifelsfall fordere einen Anwalt zur Suche nach dem Urteil auf.
> >Auch den muss die Versicherung dann bezahlen :-)
>
> ... aber nur, wenn der Anspruch durchgeht. ;-)
>
> Hier drei Moppedfahrer-freundliche Urteile.
...etc...
Ahhh .. sehr gut. Drucke ich mir direkt mal aus und hefte es ab.
Man kann ja wenigstens mit Druck durch den (eh´ beauftragten)
RA versuchen, den Schadenersatz vollwertig zu regulieren, da mir
ja durch den Neukauf einer Kombi, den ich ohne den Unfall nicht
hätte tätigen müssen, Kosten entstehen, die die gegnerischer Vers.
nur zu einem Teil begleichen will. Eigentlich sollte ich mich dann
sogar genötigt fühlen :-)
Beim Mopped entsteht ganz klar durch Gebrauch eine Abnutzung.
Da würde ich (im Rahmen) auch nicht unbedingt wiedersprechen.
Klar, Versicherungen versuchen es immer wieder, den Unfallgegner
so "billig" wie möglich abzuhandeln. Das heist aber nicht, das sie
das Gesetz im Rücken haben!!
Gruß, Andre
Olaf Erkens wrote:
> Wenn die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist, muß die
> gegnerische Versicherung den Neuwert ersetzen.
den zeitwert! ich hab 90% rausgehandelt, weil ich denen klar machen
konnte, dass die durchschnittliche lebensdauer meiner klamotten bei 10
jahren liegt. sie waren 1 jahr alt beim sturz. die sind von einer
lebensdauer von 5 jahren ausgegangen (sparkassenversicherung).
die "alten" klamotten konnte ich behalten.
> Das gilt i.d.R. immer für einen Helm. Bei der Lederkombi wäre ggf. zu
> prüfen, ob die nicht repariert werden kann (z.B. Naht aufgeplatzt,
> Austausch defekter Protektoren). Für Schleifspuren an der Oberfläche
> gibt es ggf. den Wertverlust ersetzt.
s.o.
die zeitwertgeschicht wurde auch von einem anwalt so bestaetigt.
gruss ralf
"Carsten R. Hoenig" wrote:
> (Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" bei
> Beschädigung
> eines Motorradhelms und einer Motorradjacke)
>
> Orientierungssatz
>
> Sind bei einem Verkehrsunfall ein 3 1/2 Jahre alter Motorradhelm
> (Anschaffungspreis 450 DM) und eine 2 Jahre alte Motorradjacke
> (Anschaffungspreis 798 DM) beschädigt worden, ist der Neupreis der
> Schutzkleidung zu ersetzen. Allein aufgrund des Alters der
> Schutzkleidung
> kommt ein Abzug "neu für alt" nicht in Betracht, da kein
> kontinuierlicher
> Wertverlust aufgrund des Alters eintritt. Anderes kann nur dann
> gelten,
> wenn konkret zum Erhaltungszustand der Schutzkleidung vorgetragen
> wird.
das wuerd ich so nicht unterschreiben. nach meinem unfall hab ich bei
schuberth die durchschnittliche lebensdauer eines helms angefragt und
zur antwort bekommen je nach nutzung o-ton schuberth
"Ihr e-mail haben wir erhalten und bedauern Ihren geschilderten Unfall
sehr.
Wir empfehlen für die Verwendung von Motorradschutz-Helmen einen Zeit-
raum von 5-7 Jahren abhänig von der Pflege und der Kilometerleistung des
Verwenders."
d.h. wenn ich mir nach 3 1/2 jahren einen neuen zulege haelt der
logischerweise wieder 5 - 7 jahre und hab damit einen vorteil.
> Schutzkleidung eines Motorradfahrers dient ausschließlich der
> Sicherheit. Der Schädiger hat - bei 100%iger Haftung - im Falle der
> Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser
> Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da eine
> Vermögensvermehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung nicht
> eintritt.
s.o.
> AG Lahnstein, 31.3.1998, 2 C 44/98, DAR 1998, 240, ZfS 1998, 290
>
> Das war's aber auch schon. Die meisten (anderen) Gerichte urteilen
> allerdings für einen Abzug NfA. Und darauf berufen sich die
> Versicherer.
s.o.
gruss ralf
Olaf Erkens schrieb:
[...]
>
> Wenn die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist, muß die
> gegnerische Versicherung den Neuwert ersetzen.
Stimmt! Wird aber oft von Versicherungen nicht so gesehen. Die wollen dann
den Zeitwert ersetzten. Es gibt aber Sachverständige, die das anderes sehen
und entsprechende Berichte schreiben.
Gruß
Martin
--
CB750 '98 *** 29Mm *** HHH#4
http://www.martin.groth.com/cb750
Wer HTML postet oder gepostetes HTML quotet oder sich gepostetes oder
gequotetes HTML beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit Plonks
nicht unter 10 Jahren bestraft!
Manhalter Ralf schrieb:
Hi,
bei meinem vorletzten Unfall hatte ich ein paar Schrammen am Kombi.
Zunächst wollte die gegnerische Versicherung nicht zahlen, nachdem ich aber
meinem Anwalt (!) die Aktenzeichen von einigen Urteilen hier aus dem Forum
zur Verfügung gestellt hatte, hat mir die Versicherung den Kombi komplett
ersetzt.
Begründung:
Die Schutzfunktion ist gemindert. Da die Kombi aber ausschließlich für den
Schutz zuständig ist, muss diese dann auch komplett ersetzt werden.
Gruss
Andreas Dill
> d.h. wenn ich mir nach 3 1/2 jahren einen neuen zulege haelt der
> logischerweise wieder 5 - 7 jahre und hab damit einen vorteil.
Das war die Argumentationsweise frueher. Das hat sich geaendert.
Nach einem Autounfall brauchst Du auch neue Gurte und Airbags.
Die werden Dir selbstverstaendlich NEU bezahlt. Kein Mensch kaeme
auf die Idee zu sagen "Der Airbag war ja schon 3.5 Jahre alt".
Insofern haben sie die Rechtsprechung angepasst.
Jetzt kannst Du natuerlich sagen, ein Airbag muss nie ausgewechselt
werden. Klar. Aber ein Gurt sollte gewechselt werden, wenn er
einmal in der Tuere eingeklemmt wurde. Oder nehmen wir die Knautsch-
zone. Natuerlich bekommst Du neue Blechteile rangepappt.
Nur bei Verschleisssachen wie Auspuff oder bei Teilen mit
deutlich erkennbaren Vorschaeden wird Dir eine Wertsteigerung
abgezogen.
Insofern brauchst Du IMHO nicht mit einem 15-Jahre alten Helm
abkommen und den Neupreis erwarten. DA hast Du einen erkennbaren
Vorschaden.
Wo der anfaengt und wo der aufhoert ist Gutachtersache.
Thomas
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.
Thomas Proell schrieb:
> Jetzt kannst Du natuerlich sagen, ein Airbag muss nie ausgewechselt
Widerspruch: Viele Hersteller empfehlen einen Wechsel nach etwa 7
Jahren.
Bis neulich, Markus.
--
MKSoft - Markus Killinger
ICQ : 1330337
EMail : MKS...@uni.de
Tel.: 0177 - 77 20140
> > Wenn die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist, muß die
> > gegnerische Versicherung den Neuwert ersetzen.
>
> den zeitwert!
Niet - bei nicht reparierbarer Schutzkleidung immer den Neuwert.
Zeitwert würde einen funktionierenden Gebrauchtmarkt für unversehrte
Ware gleichen Alters voraussetzen. Bei Helmen ist das definitiv nicht
gegeben.
Bisher hab ich meine Helme nach so einer Sache einfach in die Tonne
gekloppt, einen neuen gekauft und die Rechnung(-skopie) eingereicht.
Du mußt dann natürlich das selbe oder ein vergleichbares Modell
kaufen. Billigsthelm auf Kosten der Versicherung gegen 1000DM Helm
ersetzen ist also nicht.
> ich hab 90% rausgehandelt, weil ich denen klar machen konnte,
> dass die durchschnittliche lebensdauer meiner klamotten bei 10
> jahren liegt.
Selbst Schuld - die durchschnittliche Lebensdauer von Leder geht - je
nach Pflege - in Jahrhunderte oder gar Jahrtausende. Hab da noch ne 20
Jahre alte Dainesekombi im Schrank hängen ...
Anyway - Lederzeugs kann man i.d.R. auch gebraucht bekommen oder
reparieren. Deine muß ja schon heftig ausgesehen haben, daß du das
nicht meehr wolltest. Hättest du eine vergleichbare, neue Kombi
gekauft, hätte die Versicherung die bezahlen müssen. Allerdings hast
du ja anscheinend pauschal abgerechnet - da wird's dann in der Tat
etwas schwierig. Dann müßtest du (mit vertretbarem Aufwand)
nachweisen, daß es vergleichbares auf dem Gebrauchtmarkt zum Zeitwert
nicht gibt.
> die zeitwertgeschicht wurde auch von einem anwalt so bestaetigt.
Komischer Anwalt - wohl nicht auf dem Stand der Rechtsprechung?!
> das wuerd ich so nicht unterschreiben. nach meinem unfall hab ich bei
> schuberth die durchschnittliche lebensdauer eines helms angefragt und
> zur antwort bekommen je nach nutzung o-ton schuberth
>
> "Ihr e-mail haben wir erhalten und bedauern Ihren geschilderten Unfall
> sehr.
>
> Wir empfehlen für die Verwendung von Motorradschutz-Helmen einen Zeit-
> raum von 5-7 Jahren abhänig von der Pflege und der Kilometerleistung des
> Verwenders."
Schon mal auf die Idee gekommen, daß Schuberth das zwecks Ausschluß
von Gewährleistungsansprüchen so formulieren "muß"? Das schreiben die
nämlich bei allen Helmen - selbst dann, wenn das verwendete Material
keiner (nenneswerten) Alterung unterliegt.
> Zeitwert w=FCrde einen funktionierenden Gebrauchtmarkt f=FCr
> unversehrte
> Ware gleichen Alters voraussetzen. Bei Helmen ist das definitiv nicht
> gegeben.
Ja. Seehr gutes Argument!
> Anyway - Lederzeugs kann man i.d.R. auch gebraucht bekommen oder
> reparieren. Deine mu=DF ja schon heftig ausgesehen haben, da=DF du das
> nicht meehr wolltest.
Tja - meine hat der Notarzt zerschnippelt. Musste ich trotzdem
der Versicherung schicken, die wolltens nicht glauben :-(
> Komischer Anwalt - wohl nicht auf dem Stand der Rechtsprechung?!
Meiner war ne Megapfeife. Und dann hat man selber besseres
zu tun, als sich um Papierkram zu kuemmern. Gehen lernen etwa.
Tja, dann kanns einem passieren, dass man halbtot ist und nix
bekommt :-(
Und wenn ihr mal hoert, dass ein Glaspalast der Concordia-
Versicherung in Flammen steht, hab ICH damit NIX zu tun! :)
Auch nicht, wenn gleichzeitig eine renomierte augsburger
Anwaltskanzlei abfackelt!
Jaja, ich nehm meine Pillen schon <g>
Olaf Erkens wrote:
> Schon mal auf die Idee gekommen, daß Schuberth das zwecks Ausschluß
> von Gewährleistungsansprüchen so formulieren "muß"? Das schreiben die
> nämlich bei allen Helmen - selbst dann, wenn das verwendete Material
> keiner (nenneswerten) Alterung unterliegt.
es geht hier nicht um die schale sondern um die polsterung. es ist
unbestreitbar, dass die sich im lauf der jahre veraendert. meine helme
sitzen am anfang recht eng. nach jahren hab ich immer das gefuehl zu
gross gekauft zu haben.
gruss ralf
> es geht hier nicht um die schale sondern um die polsterung.
Sagen wir mal - um beides.
> es ist unbestreitbar, dass die sich im lauf der jahre veraendert.
Yep
> meine helme sitzen am anfang recht eng. nach jahren hab ich immer
> das gefuehl zu gross gekauft zu haben.
Ist mir mit den UVEX Boss nocht nicht passiert. Allerdings kauf ich
die auch eher zu eng, wohl wissend, daß die sich eh etwas weiten. Bei
mir hat noch kein Helm geschlabbert, als ich den entsorgt habe.
Entsorgen mußte ich eh bisher meist, weil es keine Ersatzteile
(Visiere, diverse Kunststoffhalterungen usw.) mehr gab.
>unbestreitbar, dass die sich im lauf der jahre veraendert. meine helme
>sitzen am anfang recht eng. nach jahren hab ich immer das gefuehl zu
>gross gekauft zu haben.
Das ist afaik unabwendbar, passiert auch bei gut verarbeiteten Helmen
der gehobenen Preisklasse in dieser Form, wenn man sie nur oft genug
benutzt. Zeit zu wechseln - bei meinem ARAI Maverick allerdings nur
die austauschbaren Wangenpolster, dann geht's wieder einigermaßen <g>
Hat eigentlich mal einer diesen Shoei für Autorennen mit
Nomex-Innenfutter und diesem ultradicken Visier für irgendwas bei 1200
Mark probiert?
Gruß, Radbert
--
http://www.rrr.de/~radbert
Bei so was: immer zum Anwalt, solange noch nichts gezahlt ist. Wenn Du
nur mit Anwalt drohst, überweisen sie Dir gerade so viel, dass es sich
für keinen Anwalt mehr lohnt, sich reinzuknien.
R.
On Mon, 09 Oct 2000 23:24:11 +0200, Paul Schmeling <Haya...@gmx.net>
wrote:
>Hallo,
>wer hat Erfahrung in Sachen Schadenregulierung bei unverschuldetenm
>Motorradunfall? Im besonderen die beschädigte Schutzkleidung wie Helm
>und Lederkombi?
>Trägt diesen Schaden die gegnerische Versicherung oder muß ich dafür
>selbst aufkommen?
>
---> Ab zum (freien, besser öff. bestellten und vereidigten)
Sachverständigen, der macht auch Fotos von den Klamotten und nimmt sie
(meist ohne großen Wertverlust) in seine Kalkulation auf. Dann muß die
Versicherung erst mal das Gegenteil beweisen....
Ansonsten bei so was: immer zum Anwalt, solange noch nichts gezahlt