folgende Situation:
Motorrad steht geparkt im Hof neben einem Blumenkübel auf Hauptständer,
wir fahren Samstagmorgen gegen 10:00 zum Einkaufen, kommen gegen 12:30
zurück.
Dann werden wir von einem Nachbarn angesprochen, eimne Nachbarin hätte
Krach gehört und dann gesehen das andere Nachbarn das umgefallene
Motorrad wieder aufheben. Das Motorrad steht auf dem Seiteständer und
verschiedene Teile sin zerkratzt und/oder Beschädigt.
Diese Nachbarin hat uns dann abends den Namen dessen genannt, der das
Motorrad aufgehoben hat. Bis Montagmorgen hat sich der betreffende nicht
gerührt, auf eine Anruf reagierte er in der Weise, er hätte das Motorrad
berührt, aber es wäre ja nicht's passiert und er hätte schließlich auch
einen Schaden am Auto.
Wir haben ihm dann einen Brief geschrieben indem wir die Schäden
beschrieben haben und ihm eine Frist gesetzt haben ( bis heute abend) in
der er erklären soll wie er sich die Regulierung vorstellt.
Gestern abend kam er mit einem Brief vorbei, indem er zugab das Motorrad
berührt zu haben, er hätte aber 3 Zeugen die bestätigenkönnten das die
beschriebenen Schäden niemals von ihm stammen könnten, denn das Motorrad
wäre weder hingefallen noch umgestoßen worden. Er hätte das auch bei der
Polizei gemeldet.....
Weder ein Wort von Entschuldigung noch ähnl., auch keine
Versicherungsnummer oder anderes.
Die Zeugin ist bereit vor Gericht zu bestätigen das das Motorrad am
Boden lag und von den betreffenden Personen aufgehoben wurde.
Was können/sollen wir jetzt tun????
Danke & Gruß
Jürgen
folgende Situation:
Motorrad steht geparkt im Hof neben einem Blumenkübel auf Hauptständer,
wir fahren Samstagmorgen gegen 10:00 zum Einkaufen, kommen gegen 12:30
zurück.
Dann werden wir von einem Nachbarn angesprochen, eimne Nachbarin hätte
Krach gehört und dann gesehen das andere Nachbarn das umgefallene
Motorrad wieder aufheben. Das Motorrad steht auf dem Seiteständer und
verschiedene Teile sin zerkratzt und/oder Beschädigt.
Diese Nachbarin hat uns dann abends den Namen dessen genannt, der das
Motorrad aufgehoben hat. Bis Montagmorgen hat sich der betreffende nicht
gerührt, auf eine Anruf reagierte er in der Weise, er hätte das Motorrad
berührt, aber es wäre ja nicht's passiert und er hätte schließlich auch
einen Schaden am Auto.
Wir haben ihm dann einen Brief geschrieben indem wir die Schäden
beschrieben haben und ihm eine Frist gesetzt haben ( bis heute abend) in
der er erklären soll wie er sich die Regulierung vorstellt.
Gestern abend kam er mit einem Brief vorbei, indem er zugab das Motorrad
berührt zu haben, er hätte aber 3 Zeugen die bestätigen könnten das die
er hat in seinem Brief zu gegeben das das Motorrad an seinem Auto
herabgeglitten sei.....................
Rainer Huebenthal schrieb:
> Im Zweifelsfall bleibst auf dem Schaden sitzen, denn daß er es
> aufgehoben hat, heißt ja nicht, das er es umgeworfen hat. Und
> solange die Zeugin nicht bestätigen kann, das er es umgeworfen
> hat, nutzt sie dir nicht viel.
Und er hätte ja auch einen Schaden an seinem Auto......
gruß
Jürgen
Jürgen Klünder wrote:
>
> Was können/sollen wir jetzt tun????
Anzeige zunächst gegen unbekannt bei der Polizei und
alle Zeugen angeben. Deren Aufgabe ist es dann den
Unfallhergang zu ermitteln. Wenn das im Sande verläuft,
weil sich der Unfallhergang nicht mehr zweifelsfrei
ermitteln läst bleibst du leider auf dem Schaden
sitzen.
Gruß,
Gerald
Zunächst mal hat da ein Unfallbeteiligter sich unerlaubt entfernt. Das
dürfte die Polizei interessieren. Außerdem lassen sich anhand von
Schäden an Auto und Motorrad auch nachträglich einige Rückschlüsse auf
den Unfallhergang ziehen. Also nix wie hin zur Polizei.
>Moin Jürgen Klünder, du schriebst:
>> er hat in seinem Brief zu gegeben das das Motorrad an seinem Auto
>> herabgeglitten sei.....................
>Das kann auch passieren, wenn es jemand anders umschmeisst.
Natuerlich, aber dann waere es doch fuer einen schon interessant zu
wissen, wer das Motorrad umgeworfen hat bzw. wieso es umgekippt ist.
Also, ich wuerde dies dann gerne wissen wollen.
>> Und er hätte ja auch einen Schaden an seinem Auto......
>Das ist immer so, wenn die nahe beieinander stehen und das
>Mopped in Richtung Auto umfällt, egal wer es letztlich
>umgeworfen hat.
Und er nimmt den Schaden an seinem Auto, fuer den angeblich jemand
anderes schuld ist, einfach so hin? Das glaube ich nicht, wo doch
Maenner^WLeute oft so empfindlich sind, wenn es um ihr Auto geht.
>Das ganze mag hochgradig ärgerlich sein, aber ich sehe da nur
>wenig Chancen.
Ich wuerde auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt stellen.
>Immerhin besteht ja die Möglichkeit, das er es nur aufgehoben
>hat, um zB Zugang zu seinem Auto zu haben.
Und meldet sich nicht beim Besitzer des Motorrades? Merkwuerdig das ist.
>Wenn du also keinen Zeugen hast, der gesehen hat, das er es
>umgeworfen hat, sehe ich schwart. In dubio pro reo.
Es kann auf jeden Fall nicht schaden, eine Anzeige gegen Unbekannt zu
erstatten, so dass Ermittlungen aufgenommen werden muessen.
Rosie
> er hat in seinem Brief zu gegeben das das Motorrad an seinem Auto
> herabgeglitten sei.....................
Dann wird er ja sicher vor Gericht auch erklaeren koennen, wieso es
umgefallen ist: weil er dagegen gefahren ist. Oder wer es um- und gegen
sein Auto geworfen hat.
> Und er hätte ja auch einen Schaden an seinem Auto......
Kommst Du an das Auto ran? Dann mach ein Bild von dem Schaden daran
und messe die Hoehe der Beschaedigung vom Erdboden aus. Nimm am besten
einen Zeugen dazu mit. Wenn die Hoehe mit der Hoehe eines Bauteils deines auf
dem Hauptstaender stehenden Moppeds uebereinstimmt, und vielleicht sogar da
am Mopped noch Lack des Autos zu sehen ist, muesste das als Beweis,
dass er dagegen gefahren sein muss, reichen. Hast Du eine
Rechtsschutzversicherung? Dann uebergebe den ganzen Kaese einem Anwalt.
Sonst ueberlege Dir, ob es evtl. guenstiger und nervenschonender ist,
die paar Schrammen halt selber zu flicken oder zu lassen, und dem
Nachbarn bei Gelegenheit seine Katze an die Haustuer zu nageln oder sowas. ;-)
Gruss,
Georg
>[Mopped umgeschmissen und abgezischt]
Das schreit förmlich nach einem Anwalt.
Ich hatte vor ein paar Jahren was ähnliches. Erst Anwalt, dann
Gutachter - am Ende gabs 3kMark.
cu gp
[... Mopped am Boden ...]
> Was können/sollen wir jetzt tun????
Ähh - warum wart ihr, da er sich unkooperativ zeigt, eigentlich nicht
längst bei der Polizei und habt Anzeige gegen ihn erstattet mit dem
Hinweis auf den Brief (mach eine Kopie) und die Zeugin?
Olaf
--
********************* OLAF ERKENS **********************
FJ@#RRR http://www.wiso.uni-dortmund.de/~FJ
FJ1200 3YA BJ93 220Mm rrr#25
Engine replaced ... up and running wonderful :-)
>berührt, aber es wäre ja nicht's passiert und er hätte schließlich auch
>einen Schaden am Auto.
Na dann hat er es ja zugegeben. Dafür hast du doch Zeugen, oder? Doch,
hast du...
Zur Polizei, Anzeige wegen Fahrerflucht. Das kostet den Idioten gleich
noch den Lappen...Vielleicht lernt er dann das man Schäden die man
anrichtet auch bezahlt!
Greets, Dominic
--
Kawa GPZ 900 R "Die Pest" 72150 km
Husqvarna TE 610 "The Wild Thing" 7000 km
Husqvarna WR 360 "Snake Plissken" 1700 km
Husqvarna WR 360 "?"
Suzuki TL 1000 S "Destroyer" 44000 km
Honda CBX 1000 Prolink - Projekt Overkill...
Kawa ZX12-R "?" 10700 km
>Zur Polizei, Anzeige wegen Fahrerflucht. Das kostet den Idioten gleich
>noch den Lappen...
Fahrerflucht ist das nur dann, wenn er beim Fahren mit dem Auto das
Motorrad umgestossen hat. Ansonsten ist strafrechtlich nix dran (er
wird das Motorrad kaum absichtlich auf sein Auto geschmissen
haben=Sachbeschädigung).
Meine Meinung: Wenn Rechtsschutz, dann Deckungszusage holen und ab zum
Anwalt. Wenn nicht, dann nicht das gute Geld dem schlechten
hinterherwerfen. Denn: Im Zivilprozess mußt Du die Tatsachen, die
Deinen Anspruch begründen, auch beweisen können. Hier also:
- Der Nachbar ist an Dein Motorrad gestossen und hat es umgeworfen
oder
- er ist mit dem Auto gegen das Motorrad gefahren.
Letzteres ist evtl. mit einem guten Kfz-Sachverständigen nachzuweisen,
da u.U. festgestellt werden kann, ob und welches Fahrzeug sich vor dem
Zusammenstoß bewegt hat.
Für die erste Variante gibt es keine Zeugen, da die Beobachterin nur
gesehen hat, dass der Nachbar das Motorrad aufgehoben hat. Nach den
sonstigen Schilderungen kann ein ausgefuchster Anwalt hier vielleicht
einen Vergleich herausholen, mehr wohl kaum. Übrigens müsste bei der
ersten Variante die Privathaftpflicht einspringen, so der Nachbar denn
eine hat.
cu
Karl
Fahrerflucht:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ist dann gegeben, wenn sich ein
Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort
entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und
der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.
Im Straßenverkehr bedeutet,überall dort wo die StVO gilt und das ist
bei
Höfen,Einfahrten,Parkplätzen nicht immer so.
Am wichtigsten ist es nun:
1. so schnell wie möglich Beweise zu sichern,
Fotos aus allen Richtungen und allen Schäden,die Fotos müssen so
gemacht werden,das selbst ein kompletter Vollidiot sich den Unfallort
und das mögliche
Unfallzenario vorstellen kann.
2.Eine Anzeige gegen Unbekannt mit dem Hinweis, das die Nachbarin
möglicherweise Teile des Unfallherganges gesehen hat.
Denn dann erst wird von unser über alles geliebter Polizei überhaupt
erst ermittelt.
Nie eine direkte Anzeige gegen den vermeindlichen Unfallverursacher,
so etwas kann schnell sehr teuer werden,falls er es auf einen
Gerichtsstreit
ankommen lässt.
mfg
Zatras
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass das egal ist.
Du könntest ihn aber als Zeuge angeben.
Unterschied: Als Beschuldigter darf man lügen.
Als Zeuge _muss_ man die Wahrheit sagen.
Wenn der Polizist dann noch geschickt fragt...
Paul Drogan
>
> mfg
> Zatras
--
Using Opera's revolutionary e-mail client: http://www.opera.com/m2/
> > Unterschied: Als Beschuldigter darf man lügen.
> > Als Zeuge _muss_ man die Wahrheit sagen.
>
> Nein, das ist nicht richtig.
Welche Gesetzte hast du als Grundlage? Im Ösiland ist es sehr wohl so
wie Paul Drogan schrub...
> Rainer
Reini
Und auch in Deutschland:
Wenn der Beschuldigte lügt und so seiner Strafe entgeht, hat er Glück
gehabt.
Wenn er der Lüge überführt wird, bekommt er lediglich keine
_Strafmilderung_ wegen eines abgelegten Geständnisses.
Seine Lüge wird aber auf keinen Fall als Meineid verfolgt, was bei
einem Zeugen der Fall wäre.
Zumindest habe ich noch nie davon gehört.
Hardy
--
Honda Bali 03/96-01/97 7Mm; Yam YP250 02/97-05/99 30Mm
BMW F650 05/99-05/02 40,8Mm; Suzuki GSX 1200 05/02(8Mm)- 23,4Mm End...
"Der wahre Poser leidet still, wenn auch die
Bandscheib' auswärts quillt." (Helmut Wicht)///GRR#43
> Moin Paul Drogan, du schriebst:
>
>> Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass das egal ist.
>> Du könntest ihn aber als Zeuge angeben.
>> Unterschied: Als Beschuldigter darf man lügen.
>> Als Zeuge _muss_ man die Wahrheit sagen.
>
> Nein, das ist nicht richtig.
Falsch.
>
> Man muß *immer* die Wahrheit sagen.
Moralisch gesehen schon. Bei der Polizei nicht.
Zeuge:
§ 57 StPO
[Rechtsbelehrung der Zeugen]
Vor der Vernehmung sind die Zeugen zur Wahrheit zu ermahnen und darauf
hinzuweisen, daß sie ihre Aussage zu beeidigen haben, wenn keine im Gesetz
bestimmte oder zugelassene Ausnahme vorliegt. Hierbei sind sie über die
Bedeutung des Eides, die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit
religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen
Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.
Beschuldigter:
§ 136 StPO
[Pflichten bei der erste Vernehmung]
(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen,
welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in
Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz
freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache
auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm
zu wählenden Verteidiger zu befragen. Er ist ferner darüber zu belehren,
daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. In
geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf hingewiesen werden,
daß er sich schriftlich äußern kann.
Wie du siehst, steht bei Beschuldigten nicht von Wahrheit.
Ich will das hier jetzt nicht mehr vertiefen, da OT.
Paul
> Als Beschuldigter darf man die Aussage verweigern, sofern man
> sich damit selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Wenn
> man nicht verweigert, dann muß es die Wahrheit sein.
>
> cu
> Rainer
> Rainer Huebenthal schrieb :
>
>> Es steht auch nicht da, das er lügen darf.
>
> Typischer Fall von voreilendem Gehorsam [TM].
> Läßt Du nachts das Licht brennen, weil nirgendwo steht, dass man es
> ausmachen darf?
FullACK
>
>> Er hat
>> Passivrechte, und er hat Aktivrechte. Unter den Aktivrechten
>> steht das Zeugnisverweigerungsrecht, aber nicht das "Ich darf
>> die Unwahrheit sagen Klausel".
>
> Tatsache ist, das man als Beschuldigter unter Beachtung von
> StGB § 145d (Vortäuschen einer Straftat) und § 164 (Falsche
> Beschuldigung] lügen darf, dass sich die Balken biegen.
Heißt IMHO Falsche _Verdächtigung_.
Paul
>
> Und nein, das kann nicht strafverschäfend wirken. Wohl aber einer
> möglichen Strafmilderung entgegenstehen.
>
>
> Gruß, Winfried
>>...und § 164 (Falsche Beschuldigung)...
>Heißt IMHO Falsche _Verdächtigung_.
Richtig.
Gruß, Winfried
--
Email bitte an: winfried.loer <at> gmx <punkt> de
> Moin Winfried Loer, du schriebst:
>
>> Tatsache ist, das man als Beschuldigter unter Beachtung von
>> StGB § 145d (Vortäuschen einer Straftat) und § 164 (Falsche
>> Beschuldigung] lügen darf, dass sich die Balken biegen.
>
> Er darf nicht, basta. Siehe begriff "formal", siehe mittelbare
Basta? _So_ diskutiert man nicht!
Falls du einen Polizisten oder Anwalt kennst, frag ihn mal.
> und unmittelbare Konsequenzen. Siehe aktive und passive
> Rechte, abgeleitet aus der StPO.
>
> Nicht alles was man darf oder nicht darf steht *explizit*
Was man nicht darf steht in Gesetzen. Was man darf nicht. Würde auch zu
lange dauern.
> irgendwo in irgendwelchen Gesetzen niedergeschrieben.
>
> Aber weil ich keine Lust dazu habe, weiter zu diskutieren auf
> diesem Niveau: ihr habt recht und ich hab ruh.
Niveau? Also ich finde es bis jetzt noch ganz o.k. Oder sind
wir dir vielleicht zu doof/einfach gestrickt/blond?
Paul
>Seine Lüge wird aber auf keinen Fall als Meineid verfolgt, was bei
>einem Zeugen der Fall wäre.
ein Angeklagter darf in D nicht in einem Prozeß, der sich gegen ihn richtet,
vereidigt werden; eine Bestrafung wegen Meineides ist somit gar nicht drin.
Höchstens eine Strafe wegen uneidlicher Falschaussage; aber AFAIK darf nicht
mal das sein. Mein Schwager (Rechtsanwalt) hat mir jedenfalls mal verklickert,
daß der Angeklagte lügen /darf/. AFAIR. Ich frag ihn nochmal.
Gruß
Werner
--
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