ab wann spricht man eigentlich von einem Unfall, d.h. ab wann ist ein
Motorrad beim Verkauf als Unfallfahrzeug zu kennzeichnen? Hat der
Gesetzgeber da eine Definition zur Hand?
Gruß,
Andreas
Andreas Krell <Andrea...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
a9v696$kri$1...@news.netcologne.de...
> ab wann spricht man eigentlich von einem Unfall, d.h. ab wann ist ein
> Motorrad beim Verkauf als Unfallfahrzeug zu kennzeichnen?
na sobald es einen gehabt hat :-) Bist Du waehrend der Fahrt einmal
schlagartig von einer Dose gestopped worden? Hast Du in einer
Kurve einmal die Raeder von der Fahrbahn genommen? Hat Dir
ein Hase mit seinem letzten Atemzug die Gabel auf Block und
die Verkleidung an den Motor gepresst? Hat Dein Vordermann
das "Vorfahrt achten" nicht ignoriert und Du warst schon am
Beschleunigen.... -> dann ist das ein Unfall
Es gibt noch UMfall, Vandalismus etc. kannst Du auch mit
angeben :-)
> Andreas
br,
Holger
--
History >125 ccm of Holger TL-K(iller)
KLR600E, RGV250, KLR600E, XR600R, KTM 640 LC4,
TL 1000 S, GSX-R750 (active), KTM SC 625 SM (produced 12.04.02)
Ulf.
>der zu ersetzende Materialwert über 15 oder 20 EUR (weiß
>ich nicht mehr genau) geht.
Das heißt, wenn ich im Ungeschick gegen den Spiegel meiner Stretta
renne und der bricht ab, dann isses ein Unfallfahrzeug?
*kopfschüttel*
Bye, P.
--
Neu! Mit Testastretta jetzt noch engstirniger!
Bollernde Desmogrüße, P.
>ab wann spricht man eigentlich von einem Unfall, d.h. ab wann ist ein
>Motorrad beim Verkauf als Unfallfahrzeug zu kennzeichnen? Hat der
>Gesetzgeber da eine Definition zur Hand?
Folgendes habe ich unter blechschaden.ch gefunden (dürfte aber
problemlos portierbar sein):
--- begin ---
Was ist unfallfrei?
Immer wieder geben die Begriffe "garantiert unfallfrei" und
"Unfallwagen" zu Diskussionen Anlass. Obwohl sowohl die
fachtechnischen wie auch rechtlichen Fakten eigentlich klar sind,
haben selbst Fachleute Probleme mit der richtigen Interpretation.
Hier eine kurze Erklärung der Begriffe:
Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den
Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der
freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein
Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung
auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte".
Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart,
welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben,
sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr
hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen
auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken
kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es
qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der
Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.
Garantiert unfallfrei
Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität
vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens
wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische
Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten
hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein
Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.
Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So
gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn
eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines
darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei
diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt
beschrieben wird:
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere
Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem
Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als
Unfallwagen.
Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert
unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften
aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges
oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige
Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".
Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie
Bagatellschäden. Dabei kann ein sogenannter Bagatellschaden auch mal
über Fr. 10'000.-- kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art der
Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter
Instandstellung mit Originalersatzteilen und nach Anweisung des
Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten Reparaturbetrieb besteht
nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische
oder optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch
trotzdem bei der Haftpflichtversicherung eine Entschädigung eines so
genannten Minderwertes geltend gemacht werden.
Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt
es sich in den meisten Fällen um mangelhaft ausgeführte Arbeiten.
Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen stellen wir
immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei
Strukturschäden oft eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur
ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin. Deshalb
wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte
Unfallfreiheit" zu verlangen, ist deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer
sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug garantiert
keinen Strukturschaden hatte. Oder, falls dieser vorliegt, vom
Reparaturbetrieb die Schaden- und Reparaturdokumentation verlangen,
welche beweist, dass das Fahrzeug perfekt instand gestellt wurde.
--- end ---
HTH
Nein.
Bei Dir ist es ein Unfallfahrzeug, sobald Du drauf sitzt.
SNCR
Christoph
--
XJR 1200 'cause Naked Biker haben die knackigsten Aersche (drm) IRC-Nick
auf#rrr oder #wurm: bikeraper, hhh#3,,bbb ICQ: 616 50 234 , Yahoo Mes.
rape_the_bike (Not in Use)
dlisugc # 12: www.dlisugc.org
>Nein.
> Bei Dir ist es ein Unfallfahrzeug, sobald Du drauf sitzt.
>SNCR
>Christoph
Ich sage nur "Unix-Manual"... *g*
> Garantiert unfallfrei
>
> Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität
> vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens
> wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische
> Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten
> hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein
> Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.
Also, wenn ich auf dem Mopped merk, daß was net stimmt und ich das komische
Gefühl hab "lang sitzte net mehr hier", dann is das doch net mehr plötzlich
und unvorhersehbar, oder? Und wie isses mit absichtlich wogegen fahren? Wär
ja dann auch kein Unfall mehr ;))
Bis denn...
Steffen
--
CB450N@44Mm (14 Mm) - Das Überraschungsei, jetzt mit 44 ganzen PS! :)
Squid% 17,33; Fl. 3 P.; KoMA#810; dlisugc#810;
Wenn du mit deinem Motorrad einem Radfahrer die Vorfahrt nimmst, er dann
stürzt, sich das Knie aufschlägt und blutet, ist das ganz sicher ein Unfall.
Im Polizeibericht bist du Führer des Unfallfahrzeugs. Dein Motorrad ist
deswegen aber kein Unfallfahrzeug, wenn du es später verkaufen willst.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Wir ziehen doch alle an einem Strick,
wenn auch nicht in die gleiche Richtung.
> Greets, Dirk <pling>
Was heisst hier <pling>? Mit 2 EUR kommst du bestimmt nicht davon, dazu
braucht es schon ein <raschelraschel> ;-)
-Andreas, warabergut!
--
Diese Mitteilung wurde auf einer Anlage zur maschinellen Datenverarbeitung
erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Kathinka Diehl schrieb:
>
> "Ulf Sattler" <Sattl...@gmx.de> wrote:
>
> > Soweit ich informiert bin ist es ein Unfall sobald
> > Personen dabei zu schaden gekommen sind
>
> Ah, mein Mopped ist ein Unfallfahrzeug, wenn ich mir einen Fingernagel
> beim Putzen abbreche...
Feststellung 1: Dein Umplumpsdings _ist_ ein Unfallfahrzeug.
Frage 1: Du hast so lange Fingernägel, dass die abbrechen können?
Frage 2: Du macht _was_ mit deinem Mopped? Pu..puwas?
> > oder
> > der zu ersetzende Materialwert über 15 oder 20 EUR (weiß
> > ich nicht mehr genau) geht.
>
> ...oder die Bremsbeläge erneuert werden müssen.
Du bremst doch eh mit der Verkleidung?!
Christoph
--
rrr #144, KotKoMAl, dlisugc #144
XS 400 `82 Der rote Blitz, max. 12V
XJ 600 `89 64,5 Mm (15,5 Mm) Schaukelpferd
Kathinka Diehl schrieb:
>
> "Ulf Sattler" <Sattl...@gmx.de> wrote:
>
> > Soweit ich informiert bin ist es ein Unfall sobald
> > Personen dabei zu schaden gekommen sind
>
> Ah, mein Mopped ist ein Unfallfahrzeug, wenn ich mir einen Fingernagel
> beim Putzen abbreche...
Feststellung 1: Dein Umplumpsdings _ist_ ein Unfallfahrzeug.
Frage 1: Du hast so lange Fingernägel, dass die abbrechen können?
Frage 2: Du macht _was_ mit deinem Mopped? Pu..puwas?
> > oder
> > der zu ersetzende Materialwert über 15 oder 20 EUR (weiß
> > ich nicht mehr genau) geht.
>
Kathinka Diehl schrieb:
>
> "Ulf Sattler" <Sattl...@gmx.de> wrote:
>
> > Soweit ich informiert bin ist es ein Unfall sobald
> > Personen dabei zu schaden gekommen sind
>
> Ah, mein Mopped ist ein Unfallfahrzeug, wenn ich mir einen Fingernagel
> beim Putzen abbreche...
Feststellung 1: Dein Umplumpsdings _ist_ ein Unfallfahrzeug.
Frage 1: Du hast so lange Fingernägel, dass die abbrechen können?
Frage 2: Du macht _was_ mit deinem Mopped? Pu..puwas?
> > oder
> > der zu ersetzende Materialwert über 15 oder 20 EUR (weiß
> > ich nicht mehr genau) geht.
>
> Frage 2: Du macht _was_ mit deinem Mopped? Pu..puwas?
Putzen. Frauenkram halt. ;-)
Gruss,
Georg
>"Ulf Sattler" <Sattl...@gmx.de> wrote:
>
>> Soweit ich informiert bin ist es ein Unfall sobald
>> Personen dabei zu schaden gekommen sind
>
>Ah, mein Mopped ist ein Unfallfahrzeug, wenn ich mir einen Fingernagel
>beim Putzen abbreche...
Moppett Putze! Auf solche Ideen koennen auch nur Frauen kommen
8-)
Gerrit
--
photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com
Newstuff: http://gerrit.brodmann.com/news/news.html
Concertshots: http://home.nexgo.de/gerrit.brodmann/
> Moppett Putze! Auf solche Ideen koennen auch nur Frauen kommen
Gerd, ich glaube die meinen dich *fg*
*lol*
--
- Dirk rrr#603, DLISUGC#4, MMM auch
SRX660 + SRX600 '86 Sprint RS '00
http://www.srx6.de/ http://www.dlisugc.org/