Moin!
Am 12.03.2018 um 10:53 schrieb Juergen:
> Nach den "handwerklichen Problemen" gibt es jetzt noch ein rechtliches:
> Der (Versandhändler) weigert sich, mir das Batteriepfand zu erstatten.
> Anno 2013 hatte er dafür laut Mail auf die Rücksendung der Altbatterie
> bestanden. Das ist nach der Neufassung des Batteriegesetzes von 2015
> nicht mehr zulässig. Demnach reicht ein Entsorgungsnachweis, den ich
> gemailt habe.
Oh, das ist schön zu wissen, mir hat man auch mal zwischendurch die
Einsendung der Altbatterie abverlangen wollen, um mein Pfand
zurückzuerhalten.
> Darauf hin schrieb mir die Versandfirma, sie könnte mir kein Pfand
> zurück überweisen, weil ich 2013 gar keines gezahlt hätte. Das
> Batteriegesetz sei erst 2015 gekommen.
> Ich bin allerdings anderer Meinung: Die Pfandpflicht war schon im
> Batteriegesetz vom Dezember 2009 (in Kraft treten) enthalten. Mit der
Genau genommen fing das mit dem Batteriepfand 1998 an.
> Neufassung des Batteriegesetzes vom 27. November 2015 wurde dann
> geregelt, dass Händler die Erstattung nicht von eigenen Pfandmarken
> abhängig machen können und Versandhändler nicht von der Rücksendung
> einer Batterie sondern dass eine Rücknahmebescheinigung (bzw.
> Entsorgungsnachweis) reicht. Warum man das wohl so geändert hat? :-).
Jupp, kommt sogar bei uns vor. Neulich hatten wir einen Amazon-Kunden,
der seine Altbatterie loswerden wollte, aber keine Ahnung hatte, wie er
sein Pfand wiederbekommt. Da schwieg sich damals Amazon auch aus.
Entsorgt haben wir das Teil dennoch gerne für ihn. [1]
> Könnte es wirklich sein, dass eine Versandfirma 2013 Starterbatterien
> verkauft hat ohne das Pfand zu kassieren? Wäre das nicht rechtswidrig
> gewesen und damit sehr dünnes Eis? In ihren damaligen AGB stand drinnen,
> das Pfand sei in den Batteriepreisen enthalten. Das konnte ich meinem
> Mail-Archiv entnehmen, da ich gleich nach dem Kauf nach der
> Pfanderstattung gefragt hatte (und die Auskunft "Batterie
> zurückschicken) bekam.
Pragmatische Antwort?
Damals hat man gerne den Gesamtpreis angegeben und wenn der ok war auch
unter dem Aspekt, daß man die 7,50€ Pfand nie wieder sieht, dann war der
Preis ok. Dann noch kein Arschloch sein und die Batterie einfach
woanders abgeben (also fachgerecht entsorgen) [1] statt in den Hausmüll
und faktisch ist alles gut. Der Händler konnte halt den guten Preis
machen, weil er davon ausgehen konnte, das vermeintliche Pfand einfach
einzustreichen.
Dann aber doch so spitz kalkuliert zu haben, daß man den 7,5€ Pfand nach
Jahren noch nachweint, während man jahrelang das Kapital band und seine
Gewährleistung verstreichen ließ, ohne das Kaufobjekt je zu nutzen, ist
aber imao das Ausscheiden sehr trockener Trauben.
Servus, Peter
[1] Altbatterieentsorgung kostet Händler nichts, im Gegenteil. Das gibt
Kohle für den Rohstoff. Es marodieren sogar Banden rum, die sich als der
rechtmäßige Entsorger ausgeben wollen und das Blei abgreifen.
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