Motorrad und Autofahren kann im Kreis Siegen - Wittgenstein schnell den
Führerschein kosten. Schon eine kleine Auffälligkeit eines Fahrzeugführers
reicht hier aus um einen Platzverweis zu erhalten. Dabei schein es der
Polizei egal zu sein woher der Hinweis auf eine nicht korrekte Fahrweise
kommt. Es ist nicht mehr nötig "geblitzt" zu werden um zu behaupten dass ein
Fahrzeugführer zu schnell gefahren ist. Gegen den dann erteilten
Platzverweis kann kein Widerspruch eingelegt werden, man muss die Strecke
verlassen.
Der Tatbestand des Platzverweises ob nun gerechtfertigt oder nicht wird der
Führerscheinstelle mitgeteilt. Die dann auf Grund dieses Platzverweises eine
MPU anordnen kann. Wird gegen diese MPU Einspruch eingelegt wird dann sofort
der Führerschein entzogen. Keine Punke in Flensburg und ohne sonst Auffällig
geworden zu sein !
Alles ohne zu wissen was man nun eigentlich falsch gemacht hat und ohne
Beweise !!??
Dem muss Einhalt geboten werden! Es schein so als wolle man den Bürger
organisiert
Kiminalsieren ohne aussagefähige Beweise zu haben. Dies wie hier passiert
richtet gegen
Motorradfahrer die sich an bestimmten Orten treffen. Es scheint als wolle
die Polizei
bestimmte Verkehrsteilnehmer von den Treffpunkten vertreiben.
Originaltext der Polizei:
Sollte eine zu sportliche Fahrweise eines Fahrers festgestellt werden (Bsp.:
übertriebene Schräglage, Knie wird zur Fahrbahn ausgestreckt, hoch drehender
Motor, Mittelbegrenzung wird nicht beachtet, quietschende Reifen), wird der
Fahrzeugführer angehalten. Ihm kann dann der Platzverweis nach dem
Polizeigesetz ausgesprochen werden. Im Weigerungsfalle - wenn dem
Platzverweis nicht nachgekommen wird oder der Fahrer später wieder auf der
Strecke gesehen wird - kann sein Fahrzeug sichergestellt werden.
Ungeachtet dessen, können selbstverständlich weiter Verwarngeld- oder
Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Auch eine Sicherstellung des
Führerscheins und ein Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde,
wegen charakterlicher Ungeeignetheit, ist denkbar.
Wer entscheidet denn hier was sportliche Fahrweise ist ?? Und welche
Schräglage in welcher
Kurve noch erlaubt ist ?? Klar Polizeibeamte die noch niemals ein Motorrad
bewegt haben.
Und der der mit dem Knie zuckt ist natürlich charakterlich Ungeeignet!!!
Vielleicht gibt es bald Schilder "in dieser Kurve nur 20 Grad" gestattet ???
Mein Führerschein ist erst mal weg, aber ich klage gegen die Ungerechtigkeit
auch damit
das nicht in Deutschland zum Standart wird. Sende jedem gerne meine
Unterlagen den es
Interessiert. Kommentare, Hilfe und Meinungen sind willkommen !!!!
E - Mail: zx.y...@gmx.de
Ich kenne Deinen Fall nicht im Detail und will es auch nicht,
das ist der Job von Anwälten, einen solchen solltest Du Dir
nehmen, deshalb nur ganz allgemein:
Es gibt natürlich immer zwei Sichten der Dinge, es gibt
auch kein reines Handeln der Behörden nur nach Katalog.
Der Normalfall ist das sicher nicht, wenn es denn so ist,
wie Du es (aus Deiner Sicht) schilderst.
Beim Polizeirecht erlauben sich die Länder gerne Dinge, die nicht
im geringsten den Hauch einer Chance haben, in Karlsruhe
durchzustehen.
Gerade heute hat das Verfassungsgericht das niedersächsische
Polizeigesetz einkassiert, die Lauscherei ohne triftigen Grund
ist verfassungswidrig. Das war offensichtlich, ich frage mich
nur, warum die Politik es _trotzdem_ immer wieder probiert.
( Die Bayern waren - egal was man ihnen nachsagt -
schlauer und haben erstmal den Richterspruch abgewartet ... ;-)
Es sind wohl doch alles kleine Könige, je regionaler, desto König.
( Ganz übel wird es teilweise in Gemeinderäten, wenn lokale
Bäcker und Metzger glauben, sie dürften Gesetze machen. )
_Guter_ Anwalt, _Gericht_ (die Rechtsprechung funktioniert in .de
im allgemeinen ganz gut), wenn es nicht weiter vorkommen soll:
Durchfechten und Amtshaftungsklage, wenn es offensichtliche
Wilkür ist (kann nur Anwalt beurteilen). Ggf. einstweilige Anordnung.
Im GUS Ländle hat sich ein gewisser Regierungspräsident seinerzeit
wegen angeblich verseuchter Nudeln (sic!) aus dem Fenster gelehnt,
nur, es war zu weit, er ist runtergefallen und das Land durfte
irgendwas um die 40 Mio DM Schadenersatz zahlen ...
Schade nur, dass dies aus der Steuerkasse kommt und nicht den
Verantwortlichen vom Gehalt oder der Pension abgezogen wird :-((
Gruß Oliver
--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
Das ist ein Fake aus dem Stasi-Archiv. So was hielte einer rechtlichen
Überprüfung keine zwei Minuten stand.
Merke: Keine Strafe ohne Gesetz. Oder wo steht, dass man sein Knie nicht
zur Fahrbahn ausstrecken darf?? ROTFL. Knie zur Fahrbahn ausstrecken,
LOL. Muss man sich mal bildlich vorstellen!! Wo soll es auch sonst hin?
Netter Versuch..... ;-)
> Motorrad und Autofahren kann im Kreis Siegen - Wittgenstein schnell den
> Führerschein kosten. Schon eine kleine Auffälligkeit eines Fahrzeugführers
> reicht hier aus um einen Platzverweis zu erhalten. Dabei schein es der
Wenn ich mich korrekt erinnere hatte aus eben diesem Kreise ein heutiger
gewählter Beamter mal wegen zweier Geschwindigkeitsübetretungen binnen
kürzerer Frist den Führerschein abgeben müssen. Nachdem er ihn wieder
hatte, hat er noch einen Unfall verursacht. Ursache: Überhöhte
Geschwindigkeit. Alles AFAIK, dürfte so um die 5 Jahre oder etwas mehr
her sein.
--
Thomas Reincke
[...]
> In Siegen haben sich z.B. Anwohner über die Benutzung einer
> öffentlchen Sitzecke beschwert, seit dem gibt es dort
> Platzverweise ohne das man etwas getan hat, es reicht das man
> sich auf eine Bank setzt um kontrolliert zu werden und ein
> 24Stunden Platzverweis zu bekommen. Ob das Rechtlich abgesichert
> ist, steht auf einem anderen Blatt aber erstmal mußt du gehen.
Unter Zeugen Dienstnummer geben lassen, notieren, abwandern und
einen Anwalt in der Nähe aufsuchen. Der wird sich die Finger
lecken nach sowas. Verstoss gegen das Grundgesetz. Das macht
der Schnitti kein zweites Mal. Mei, wär' das klasse, da unten
Anwalt zu sein ...
Greets, Dirk - hätte ich nur was Vernünftiges gelernt.
--
"You never know what is enough
until you know what is too much."
William Blake, nicely 200 years ago
über Hexenjagd auf Motorradfahrer
>
>
Ich kenne die Situation nicht - mir kommt nur eine 22 Jahre alte
Erinnerung:
westlich von Hannover gibt es ein wunderschöne Motorradstrecke - den
Nienstedter Pass.
Dort waren schon immer Moppeds unterwegs, aber damals begann es sich zu
massieren.
Die Folge: viele schwere Unfälle - Mopped solo in den Wald, Mopped gegen
Mopped oder Mopped gegen Dose und in vielen Fällen hatte die letzte Flsche
Bier eine entscheidende Rolle gespielt.
Aufrufe zur Selbstdisziplinierung haben nichts gefruchtet - die Unfälle
hielten an und die Störung der Anwohner durch bis zu 1000 Moppeds an einem
Sonntag war, wie ich mich damals selbst überzeugt habe - gewaltig.
Konsequenz: generelles Platzverbot für alle Moppeds am Sonntag - und das
seit nunmehr 22 Jahren
Nachvollziehbare Konsequenz aus dem Fehlverhalten einiger weniger
BTW: Heute tummeln sich Sonntags auf dem Nienstedter Pass die Quads (gibts
hier schon einen Fachbegriff ;-))
Gruß
Otfried
>
>
> E - Mail: zx.y...@gmx.de
> [Streckensperrung am Nienstedter Pass]
Streckensperrung != Platzverweis
Ersteres ist gang und gäbe, letzteres eher ein Mittel, um Demonstranten
von bestimmten Plätzen wegzukriegen+temporär fernzuhalten.
Stephan
> Konsequenz: generelles Platzverbot für alle Moppeds am Sonntag - und
> das seit nunmehr 22 Jahren
Na ja, ein Platzverbot ist wohl etwas anderes als ein eingeschränktes
Durchfahrtsverbot. An den übrigen Tagen wird dort gerne mal mit
großzügigem Gebrauch von Rollsplit nachgeholfen, aber
Querbeschleunigung war Dir ja eh icht so wichtig:)
> BTW: Heute tummeln sich Sonntags auf dem Nienstedter Pass die Quads
> (gibts hier schon einen Fachbegriff ;-))
Ist mir noch nicht aufgefallen, ach ja, Sonntags darf ich ja auch nicht
mehr hin... Fachbegriff: Kwat.
Cheerio, Carsten
> Sollte eine zu sportliche Fahrweise eines Fahrers festgestellt werden (Bsp.:
> übertriebene Schräglage, Knie wird zur Fahrbahn ausgestreckt, hoch drehender
> Motor, Mittelbegrenzung wird nicht beachtet, quietschende Reifen), wird der
> Fahrzeugführer angehalten. [...]
Ja ist denn schon wieder 1. April?
> Mein Führerschein ist erst mal weg, aber ich klage gegen die Ungerechtigkeit
Wie jetzt, Dir haben sie den Fuehrerschein abgenommen, weil du "sportlich"
gefahren bist? Erzaehl mal genaueres.
Gruss,
Georg
>
>Konsequenz: generelles Platzverbot für alle Moppeds am Sonntag - und das
>seit nunmehr 22 Jahren
D.h. es steht dort ein Schild "Fahrverbot für Krafträder"?
Das ist eine andere Baustelle.
Der OP berichtet über mündlich durch anwesende Polizeibeamte
ausgesprochene Platzverweise, nicht über einen in Form anwesenden
Bleches sich manifestierenden Verwaltungsakt der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde.
Hans
--
Hans Friedlaender * March-Holzhausen * XL 600 V TransVosges
Läuft ein Huhn dir quer vor's Krad, fahr es platt,
sonst liegst Du glatt! (G.Pick in d.r.m)
Wenn das Platzverbot für einzelne ein Mittel ist, um nicht ein
Durchfahrverbot für alle verhängen zu müssen, halt ich dies für ein
geeignetes Mittel.
Gruß
Otfried
> Wenn das Platzverbot für einzelne ein Mittel ist, um nicht ein
> Durchfahrverbot für alle verhängen zu müssen, halt ich dies für ein
> geeignetes Mittel.
Ein Hoch auf die Willkür! Aber klar, ein 2 Liter Dschobbr mit
Stützrädern und Kanonenrohrauspuff wird den Anwohnern sicher nicht so
auf den Zeiger gehen wie der pöse Rocker, der in Kurven das Knie zur
Fahrbahn ausstreckt...
Hat aber trotzdem nichts mit dem Nienstädter Pass zu tun.
Cheerio, Carsten
Ignorierst Du grad die "Begründungen" seitens der Polizei für
Platzverbote oder bist Du wirklich der Ansicht, dass ein rausgestrecktes
Knie beim Fahren einen Platzverweis rechtfertigt?
Oder das Benutzen einer öffentlichen Sitzecke?
kopfschüttelnd
Han"sehr konsistentes Bild, das"nes
--
Hannes Deeken aka Glenlivet '02 GSX-R 1k (road) & '01 GSX-R 600 (track)
<h...@cool.de> Hubraum entspannt - Drehzahl befreit RRR#86
>Der OP berichtet über mündlich durch anwesende Polizeibeamte
>ausgesprochene Platzverweise, nicht über einen in Form anwesenden
>Bleches sich manifestierenden Verwaltungsakt der zuständigen
>Straßenverkehrsbehörde.
Aber Dir ist schon klar, daß auch der "mündlich ausgesprochene
Platzverweis" ein VA ist, gelle ?
Der Unterschied besteht allein darin, daß der eine generell gilt
("Streckensperrung"), während der andere sich "nur" auf einen
speziellen Einzelfall bezieht.
Im übrigen gilt Art 19 Abs. 4 S. 1 GG in beiden Fällen.
Im vorliegenden Falle mag ich der Schilderung des OP indessen nicht so
recht glauben, schien sie mir doch sehr emotional, beeinflußt von
(gerade ?) Erlebten, und mit den rechtlichen Gegebenheiten in der Tat
wenig vereinbar.
Da die "Rennleitung" jedoch in der Regel über zumindest rudimentäre
Rechtskenntnisse verfügt und ebenso weiß, was passiert [passieren
kann], wenn sie "Mist" produziert, ist die Wahrscheinlichkeit, daß das
tatsächliche Geschehen sich so abgespeilt hat wie das hier
geschilderte eher gering.
Das heißt keineswegs, daß ich den OP der Lüge bezichtige. Ich könnte
mir aber vorstellen - und die Erfahrung bestätigt das - daß er sich
bei nüchterner, möglichst emotionsloser erneuter Betrachtung der
Angelegenheit an weitere Details erinnert, die - auch ihm ! - den
Sachverhalt in einem anderen, womöglich neuen Licht erscheinen lassen.
Andernfalls wäre die Angelegenheit in der Tat eine Überprüfung wert.
Gruß,
Joachim.
Ich sagte Eingangs, dass ich die konkrete Situation nicht kenne und ich habe
auch keine Meinung dazu, insbesondere da der OP keinen Hinweis darauf gibt,
was denn nun (ob bewiesen oder unbewiesen) zum Platzverweis geführt hat.
Ich bin nur der (allgemeinen) Meinung, das lieber einzelne vom Platz
gestellt werden sollen als das ganze Spiel abgesagt wird.
Um es einfacher zu machen, sollte man vielleicht § 1 (2) STVo ändern:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer oder er
selbst geschädigt oder gefährdet wird oder kein anderer mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Es gibt auch ausserhlb des Rennens Regeln!
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hameln/aktuelles/artikel/bad_muender.html
Grüße
Otfried
Ein Fall von Polizeiwillkühr und Amtsmissbrauch!!
Am 08.06.2005 befuhr ich die Strecke zwischen Kronprinzeneiche und
Afholderbach um in der Applauskurve befreundete Motorradfahrer zu treffen.
Gegen 16 Uhr hatte ich dann ein
Gespräch mit einer mir bekannten Person, die aber kurz darauf weiterfahren
mußte.
Da noch Niemand anwesend war beschloß ich dann die Strecke 2 mal abzufahren.
Nach der 2ten Runde stand ich auf dem unteren Parkplatz um zu wenden. Da
näherte sich
eine Polizeistreife mit Motorrad. Der Beamte konntrollierte mich und sagte
mir das "Jemand"
Angrufen habe weil ein Motorradfahrer auf besagter Strecke übe. Danach
sprach er mir einen
Platzverweis aus. Auf mein Nachfragen was er mir konkret vor werfe konnte
mir der
Beamte nichts erläutern. Auch der Frage wehr angerufen hatte blieb er mir
schuldig.
Ich mußte die Strecke verlassen und er ermahnte mich, die Fahrt
Vorschriftsmäßig fort
zu setzten.
Nachfolgend der Text des Platzverweises den ich erhalten habe. Dort erfuhr
ich erst, was mir
vorgeworfen wurde. Ein blanco Formular.
Polizeiinspektion Kreuztal/Bad Berleburg
Netphen, den 08.06.2005
Platzverweis
Gemäß § 34 PolG/NW
Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,
sie wurden von der Polizei angehalten, weil sie auf der Unfallstrecke, B 62,
zwischen Netphen -
Afholderbach und Kronprinzeneiche, mehrmals aufgrund ihrer besonders
gefährlichen Fahrweise
Aufgefallen sind.
Zeitpunkte des Vorfalls: Mi, 08.06.2005,
16:48 Uhr
Ort des Vorfalls: B62,
oberhalb Afholderbach
Zeugen:
_______________________
Sie wurden dabei beobachtet, dass sie die Unfallstrecke mehrmals, möglichst
schnell befuhren.
Die Polizei hat die Aufgabe Gefahren abzuwehren.
In ihrem Fall ist eine konkrete Gefahr gegeben, weil eine erkennbare nicht
entfernte Möglichkeit des
Schadenseintrittes gegeben ist. An die Wahrscheinlichkeit des
Schadenseintritts sind um so geringere
Anforderungen zu stellen, je höher das gefährdete Sicherheitsgut anzusehen
ist (BverwG NJW 1970 S.
1890ff.)
Durch ihr Verhalten verursachen sie als Verhaltenshafter (gem. § 4 PolG/NW)
eine Gefahr für die
Öffentliche Sicherheit. Durch ihre riskannte Fahrweise gefärdeten sie ihr
eigenes Leben und ihre
Gesundheit und auch Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer im
erheblichem Maße. Ihre
Fahrweise und Straßennutzung ging über die normale Verkehrsbeteiligung weit
hinaus. Aufgrung der
Tatsache, dass sie zum wiederholten Mal beobachtet worden sind, kann
geschlossen werden, dass sie
Diese Fahrweise nicht unterlassen werden und die Gefahr deshalb fort
besteht. Aufgrund polizeilicher
Erfahrung ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls hoch.
Aus diesen Gründen wird ihnen hiermit zur Abwehr einer konkreten Gefahr ein
Platzverweis
Ausgesprochen.
Sie haben mit ihrem Fahrzeug SI - O 53 sofort den Streckenabschnitt der
B62,
zwischen Netphen - Afholderbach und Kronprinzeneiche, zu verlassen. Ihnen
wird das
erneute Befahren dieser Strecke mit ihrem Fahrzeug bis um 22.00 Uhr des
heutigen Tages
ausdrücklich untersagt.
Bei Nichtbeachtung des Platzverweises müssen sie mit der Sicherstellung
ihres Fahrzeugs rechnen.
Außerdem weise ich sie darauf hin, dass die Tatsache des Platzverweises gem.
§ 28 (2) PolG/NW
der Fahrerlaubnisbehörede des Kreises Siegen - Wittgenstein zur weiteren
Prüfung zugeleitet
wird.
Rechtsbehelfsbelehrung
Bei der gegen sie verhängten Maßnahme handelt es sich gemäß § 80 (2) Nr.4
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) um die unaufschiebbare Maßnahme eines Polizeivollzugsbeamten. Ihr
Widerspruch hat somit keine
aufschiebende Wirkung. Dieser Anordnung ist Folge zu leiseten. Die
Zwangsanwendung ist zulässig. Die
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung können sie gem. § 80 (5) VwGO
beim zuständigen
Verwaltungsgericht beantragen.
Im Rahmen der Feststellungsklage ( §113 (1) Satz 4 VwGO) können sie die
Rechtmäßigkeit der Maßnahme
Verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen.
08.06.2005 Beamter Unterschrift
>Das heißt keineswegs, daß ich den OP der Lüge bezichtige. Ich könnte
>mir aber vorstellen - und die Erfahrung bestätigt das - daß er sich
>bei nüchterner, möglichst emotionsloser erneuter Betrachtung der
>Angelegenheit an weitere Details erinnert, die - auch ihm ! - den
>Sachverhalt in einem anderen, womöglich neuen Licht erscheinen lassen.
Ausgedeutscht: er erzählt nur seine Sicht der Dinge, andere Tatsachen
die seiner Sache nicht zweckdienlich sind werden elegant ausgeblendet.
"Etwas nicht erzählt ist noch nicht gelogen"
Für solche Fälle wie vom UP erzählt haben wir bei uns Gummiparagrafen
die einfach auf "verkehrgefährdendes Fahren" weisen.
Gruss
Luigi
> Da noch Niemand anwesend war beschloß ich dann die Strecke 2 mal abzufahren.
Ich weiss den Paragraphen jetzt nicht auswending, aber ich entsinne
mich schemenhaft daran, dass ich in der Fahrschule mal etwas gelernt
habe in dem Sinne das unnoetiges hin- und herfahren verboten ist.
> Ich mußte die Strecke verlassen und er ermahnte mich, die Fahrt
> Vorschriftsmäßig fort
Und wieso ist der Fuehrerschein weg? Bist Du dennoch weitergefahren?
> Sie haben mit ihrem Fahrzeug SI - O 53 sofort den Streckenabschnitt der
Gut wenn man noch ein - zwei andere Moppeds hat...
Ich taet das mal von einem gescheiten Anwalt pruefen lassen.
Gruss,
Georg
>Ich weiss den Paragraphen jetzt nicht auswending, aber ich entsinne
>mich schemenhaft daran, dass ich in der Fahrschule mal etwas gelernt
>habe in dem Sinne das unnoetiges hin- und herfahren verboten ist.
STVO $ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) [...] Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener
Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
>Ich taet das mal von einem gescheiten Anwalt pruefen lassen.
ACK.
Bis denn, Detlef
>Aber Dir ist schon klar, daß auch der "mündlich ausgesprochene
>Platzverweis" ein VA ist, gelle ?
Kann man dann trotzdem auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid
bestehen? Wie kann man sonst in so einem Fall Rechtsmittel gegen den
Verwaltungsakt einlegen?
cu
Rainer
An den übrigen Tagen wird dort gerne mal mit
> großzügigem Gebrauch von Rollsplit nachgeholfen, aber
> Querbeschleunigung war Dir ja eh icht so wichtig:)
>
Also Split habe ich da noch nie gesehen oder fahre ich da immer zum
falschen äh richtigen Zeitpunkt rüber?
Dafür das sich da Sonntags keine Moppeds mehr tummeln dürfen, ziehen die
aber Samstags immer schön auf.
Vor 5 Jahren bin ich mit meinem Schatz, damals noch als Sozia, übern
Pass geritten und es fuhren nur Irre da rum, überholen in der Kurve egal
ob Dose oder Mopped und egal ob von vorn was kommt oder nicht, nen Teil
der Stecke kann man nicht wirklich gut einsehen von der Straßenlage her.
griez
Karina
--
Wir sind der Stoff, aus dem die Träume gemacht sind. Shakespeare
Art. 11 GG garantiert dir Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Da
muss schon eine erhebliche Störung des öffentlichen Friedens vorliegen,
um dieses Grundrecht einzuschränken. Ich würde mich schlicht weigern,
einem solchen SA-Begehren nachzukommen.
Ich habe das Gefühl, dass in NRW nur armselige Untertanen rumlaufen,
oder wer würde sich diesen extremen Stasi-Polizeistaat sonst gefallen
lassen??
Auch sind die Umtriebe der Ordnungsämter in eurem Bundesland mit einem
Rechtsstaat schon lange nicht mehr vereinbar.
Würde mich halt mal wehren, sonst kommt das, was Burkhard Hirsch in der
Zeit geschrieben hat: Das bittere Ende des freiheitlichen Rechtsstaates.
Aber BGH und BVG haben dieser Tage diesen Gestapo-Heinis einen
geklatscht, das es schepperte. Weiter so!!
Da wär ich sehr gelassen.
2x hin und her klingt eher nach Strassen- / Hausnummernsuche..... oder
so. Den Grünen tät ich mir vornehmen. Straf- und disziplinarrechtlich.
Die Zeiten, als nachgeordnete Schergen den Staat organisierten ist seit
1945 (resp. 1990) vorbei. Wenns manche auch noch nicht glauben können.
Nur mit Aufwand zu Deinen Lasten ! ;-)
Praktisch sieht das dann so aus :
Polizei : Platzverweis
Du : Widerspruch
Polizei : Wird zurückgewiesen, sieh' zu, daß Du Land gewinnst !
Du : Nö.
Polizei : Zwangsmaßnahmen
Du : zu Fuß nach Hause oder im Streifenwagen in die Wache
Polizei : Anzeige
Du : RA, Rechtsmittel
BTW : Sei froh, daß unsere Rennleitung nicht die selben befugnisse hat
wie ein Polizei-Gewaltiger (das ist durchaus wörtlich zu verstehen) in
den USA ... !
Gruß,
Joachim.
>Detlef Battefeld schrieb:
>> STVO $ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
>> (1) [...] Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener
>> Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
>>
>>
>Wer definiert 'unnütz'??
>
>Da wär ich sehr gelassen.
>
>2x hin und her klingt eher nach Strassen- / Hausnummernsuche..... oder
>so. Den Grünen tät ich mir vornehmen. Straf- und disziplinarrechtlich.
Vorsicht, dabei erfahren sie deinen Namen.
>Die Zeiten, als nachgeordnete Schergen den Staat organisierten ist seit
>1945 (resp. 1990) vorbei. Wenns manche auch noch nicht glauben können.
Wenn du mit der Polemik fertig bist, könntest du dein Augenmerk auf
den Passus "innerhalb geschlossener Ortschaften" richten, der besagt,
dass der von Georg unvollständig zitierte Paragraph im vorliegenden
Fall nicht zutrifft.
Bis denn, Detlef
>[SA-Begehren, in NRW nur armselige Untertanen, extremen Stasi-Polizeistaat, Umtriebe der Ordnungsämter in eurem Bundesland mit einem Rechtsstaat schon lange nicht mehr vereinbar, Gestapo-Heinis ]
[ ] Du weißt, wovon Du schreibst.
Probier's mal mit Stoppock :
"Denk' doch lieber noch mal d'rüber naaaaach !"
Gruß,
Joachim.
[Nienstedter Pass]
> Also Split habe ich da noch nie gesehen oder fahre ich da immer zum
> falschen äh richtigen Zeitpunkt rüber?
Zugegebenermaßen bin ich da nicht mehr so oft unterwegs. Ich hatte es
noch im Kopf, daß sich ein paar Jahre nach der Sperrung dort
ungewöhnlich liebevoll um den Straßenzustand gekümmert wurde. Bei den
letzten Ausflügen habe ich mich auch mehr über die Zunahme der
Vollverkleidungen und mit dem Ohr auf der Straße schleifenden Kollegen
gewundert. Und die Showkurve wurde verlegt:)
> Dafür das sich da Sonntags keine Moppeds mehr tummeln dürfen, ziehen
> die aber Samstags immer schön auf.
Das hab ich eh noch nicht so ganz verstanden wo da der Unterschied sein
soll... Ist halt die einzige Strecke hier wenn man nicht bis in den
Harz fahren will, da kommt dann schon was zusammen. Außerdem kann man
von da aus ja auch gleich weiterfahren und (ein) hervorragendes Rupp-
Bräu zum leckeren Hirschragout im Felsenkeller trinken:)
> Vor 5 Jahren bin ich mit meinem Schatz, damals noch als Sozia, übern
> Pass geritten und es fuhren nur Irre da rum, überholen in der Kurve
> egal ob Dose oder Mopped und egal ob von vorn was kommt oder nicht,
> nen Teil der Stecke kann man nicht wirklich gut einsehen von der
> Straßenlage her.
Tja, wie war das noch, alle die langsamer fahren als ich sind lahme
Schwuchteln, die schnelleren sind hirnlose Raser.
Cheerio, Carsten
>>>STVO $ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
>>>(1) [...] Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener
>>>Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
>
> Wenn du mit der Polemik fertig bist, könntest du dein Augenmerk auf
> den Passus "innerhalb geschlossener Ortschaften" richten, der besagt,
> dass der von Georg unvollständig zitierte Paragraph im vorliegenden
> Fall nicht zutrifft.
Zitiert man vollständig, trifft er aber sehr wohl zu. Der Passus
"innerhalb geschlossener Ortschaften" bezieht sich aber nicht auf das
mit "[...]" Weggelassene:
| Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
| vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.[...]
Und dazu führt die Verwaltungsvorschrift zur StVO weiter aus:
| Zu Absatz 1
|
| I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
|
| 1. unnötiges Laufen lassen des Motors stehender Fahrzeuge,
| 2. Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen
Gängen,
| 3. unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim
Anfahren,
| 4. zu schnelles Fahren in Kurven,
| 5. [Krach mit Türen]
| II.
| Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in Nummer 1
bis 3 aufgeführten Ursachen auf.
Natürlich bleibt es weiter Auslegungssache, was "unnötig schnell" und
"zu schnell" ist. Aber wenn es die Rennleitung so entscheidet ... ?
Grüße
Steffen
> | I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
> |
> | 4. zu schnelles Fahren in Kurven,
Wie zum Teufel soll Kurvenfahren Laerm machen?
Gruss,
Georg
>>| I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
>>|
>>| 4. zu schnelles Fahren in Kurven,
>
>
> Wie zum Teufel soll Kurvenfahren Laerm machen?
Vermutlich durch quietschende Reifen bei Autos.
Aber da das nicht dabei steht, wird das dem betr. Polizisten egal sein.
"Das steht so in der Vorschrift und deswegen verlassen Sie jetzt den Platz!"
Grüße
Steffen
>Wie zum Teufel soll Kurvenfahren Laerm machen?
Durch Reifenquietschen, kann also nur für Dosen gelten. #
Bis denn, Detlef
Schön langsam, mal gucken, was alles so am Rand wächst...
Die komplette Strecke ist mit 70 regelmentiert, in Affolderbach mit 50. Die
Zahl der Toten und Verletzten ist allein in diesem Jahr zweistellig. Das die
Strecke nicht schon vor einigen Jahren für Moppeds gesperrt wurde ist ein
Wunder, mir tun die Anwohner leid. Da Du die Lützel scheinbar als
Trainingsgelände benutzt hast Du nix besseres verdient.
just my 2 Cent
Jürgen
Kann die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs als zu schnell definiert sein,
wenn die Rennleitung nicht willens oder in der Lage ist, diese durch
Messung oder mindestens durch Schätzung einer kundigen Person ungefähr
zu definieren?
--
Thomas Reincke
>>Kann man dann trotzdem auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid
>>bestehen? Wie kann man sonst in so einem Fall Rechtsmittel gegen den
>>Verwaltungsakt einlegen?
>
> Nur mit Aufwand zu Deinen Lasten ! ;-)
>
> Praktisch sieht das dann so aus :
> Polizei : Platzverweis
> Du : Widerspruch
> Polizei : Wird zurückgewiesen, sieh' zu, daß Du Land gewinnst !
> Du : Nö.
> Polizei : Zwangsmaßnahmen
> Du : zu Fuß nach Hause oder im Streifenwagen in die Wache
Polizei: Zur Durchsetzung des Platzverweises ins Polizeigewahrsam.
Verbringungsgewahrsam ist rechtlich bedenklich.
> Polizei : Anzeige
Was willst du anzeigen?
> Du : RA, Rechtsmittel
>
> BTW : Sei froh, daß unsere Rennleitung nicht die selben befugnisse hat
> wie ein Polizei-Gewaltiger (das ist durchaus wörtlich zu verstehen) in
> den USA ... !
Full ACK
Paul Drogan
--
E-Mail Adresse existent, wird aber nicht abgefragt.
Reply-to existent, wird abgefragt, ist Rot-13 kryptiert.
>RA J. Geraedts. schrieb:
>
>> Polizei : Zwangsmaßnahmen
>> Du : zu Fuß nach Hause oder im Streifenwagen in die Wache
>
>Polizei: Zur Durchsetzung des Platzverweises ins Polizeigewahrsam.
>Verbringungsgewahrsam ist rechtlich bedenklich.
Nu nagel mich nicht auf eine noch nicht mal en detail ausgeschriebene
Situation fest ! ;-)
Denkbar ist : Zur Feststellung der Personalien, Widerstand,
Beamtenbeleidigung ;-) oder schlicht und ergreifend Freundlichkeit, weil
Du Deine rassel zerlegt hast ... whatever - o. k. ?
>> Polizei : Anzeige
>
>Was willst du anzeigen?
*Ich* gar nix. Ich dachte eher daran, daß die Polizei eine Anzeige
schreibt ... :-(
Gruß,
Joachim.
Wenn ich nen schlechten Tag hab und im Spiegel nen fremdes Mopped
entdecke und merke das derjenige vorbei will, mach ich Platz und winke
den vorbei.
Kurven gibs nicht nur am Nienstedter Paß, bisher musste ich nicht
regelmäßig in den Harz fahrem um nen paar ausgeprägtere Kurven zu
finden, die sind nicht alle so schön frech wie am Nienstedter Paß.
Aber es sind einige dabei, wenn ich sie den wiederfinde, die haben es
auch in sich.
Richtung Hemmendorf/Salzhemmendorf und dann irgendwo lang und es findet
sich was ;o) grobe Richtung Ith,oder in Hemmendorf Richtung Bad Pyrmont
fahren, oder hinter Hameln an der B83 gibs auch einige nette Kürvchen
oder bei Bodenwerder gibs eine Strecke, die hält gegen den Nienstedter
gut gegen, ist zwar nicht ganz so lang, aber auch Anspruchsvoll. Das
ganze läßt sich gut zu ner netten Tour verbinden, ohne größere Längen
ohne Kurven.
Schöne Kurven gibt es hier in der Ecke reichlich man muss nur mal nen
bissie fahren ;o) Laut Arbeitskollegen soll es sogar Richtung Walsrode
nette Kurven geben und das is wirklich platter Acker.
Gruss
Nee, Leute wie Du sollten sich mal mit der deutschen Vergangenheit
beschäftigen, dann würden der Menschheit solche Kommentare erspart bleiben.
Wegen was? Nichtbefolgen eines Platzverweises ist IIRC kein
Straftatbestand.
Oder reden wir aneinander vorbei, bzw. drückst du dich unverständlich aus?
;-)
Paul
Das Einstehen für Grundrechte ist also schon wieder Polemik, seltsam wie
sich die Zeiten denn so gar nicht ändern hierzuland.
Aber dieses Land braucht auch kein Grundgesetz mehr, kein Bankgeheimnis,
keine Unverletzlichkeitsgarantie der Wohnung, kein Post- und
Fernmeldegeheimnis, keine Bürgerrechte, die Praxis der täglichen
Schnüffel- Speicher- und Datensammelwut spricht für sich.
Jeder Dorfbüttel kann feststellen, wer sich wo, wann und wie lange
aufhalten darf, welcher Neigungswinkel beim Durchfahren einer Kurve
zulässig und wie ein Knie gewinkelt sein muss, damit man als braver
Staatsbürger durchgeht. Und wie immer: Nichts ohne Verordnung, ohne
Paragraphen, wo kämen wir auch sonst hin? Schliesslich wurde auch kein
Jude ohne eine solche Verordnung deportiert. Und es ist den meisten
hauptsächlich egal, ob sich diese Verordnungen im Einklang mit den
Grundwerten des Rechtssystems befinden. Hitler konnte wohl nur in diesem
Land mit einer freiheitlichen Vefassung regieren, das ist dem teutschen
Michel schon damals nicht aufgefallen, dass da was nicht zusammenpasst,
LOL. Heute sind eben Motorradfahrer in bestimmten Zusammenhängen eine
unerwünschte Minderheit, die Verordnungen stehen parat.
Der Wahnsinn hat Methode und kennt weder Grenzen noch Gnade.
Aber wundert mich gar nicht:
In einem Land, in dem es 'Mülldetektive' gibt, wo jeder nachgeordnete
Amtskasper Zugriff auf Kontodaten von Staatsbürgern hat, wo man
'präventiv' auch unbescholtene Bürger ohne konkreten Verdacht abhören
darf (jetzt weniger, nachdem das BVG hier einen vorübergehenden Riegel
vorgeschoben hat), wo ein Verkehrsüberwachungssystem gigantischen
Ausmasses (NZZ zu TollCollect) keinerlei Unbehagen weckt bei den
Untertanen, braucht man in Wirklichkeit auch keine Rechte im
Verfassungsrang. Das Wesen einer Verfassung wird für den
durchschnittlichen Bundesschwachmaten ohnehin kaum begreiflich zu machen
sein.
Wer auch nur einen Hauch von der deutschen Vergangenheit begriffen hat,
der muss das bittere Ende des Rechtsstaates abwehren, die Anfänge dieses
Endes sind längst gemacht. Burkhard Hirsch in der ZEIT (noch'n
Polemiker, LOL)
Zum Abschluss noch zwei ganz uncoole Oberpolemiker:
"Vor die Wahl zwischen Unordnung und Unrecht gestellt, entscheidet sich
der Deutsche stets für das Unrecht"
Goethe
"Allein, Freiheit tönt ihnen wie leerer Schall"
Schiller
Wie wahr, wie wahr.
> Nee, Leute wie Du sollten sich mal mit der deutschen Vergangenheit
> beschäftigen, dann würden der Menschheit solche Kommentare erspart bleiben.
Also jetzt bin ich mir sicher, dass du nicht weißt, worüber du
schreibst. Oder dass dir jedwede Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen
ist.
Gruß,
Axel
--
send mails without spam and tralala
>(...)
>Wegen was? Nichtbefolgen eines Platzverweises ist IIRC kein
>Straftatbestand.
Es braucht keinen Straftatbestand, um einen Sachverhalt "zur Anzeige zu
bringen". Letzteres bedeutet nichts anderes als daß er jemandem (hier :
der StA) zur Kenntnis gebracht wird. Die entscheidet dann, wie's
weitergeht.
"Anzeigen" kannst Du daher auch Owis (Mißachten eines Platzverweises)
oder auch Sachverhalte, bei denen Du Dir nicht mal selbst sicher bist,
ob er irgend einen Straftat- oder Owi-Tatbestand erfüllt.
Sonst könnte man ja keine Verfahren einstellen ... ;-))
Gruß,
Joachim.
Full ack.
Es sei ein Zitat Benjamin Franklin's angefügt:
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little
temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Kannte der schon den Otto-Katalog? ;:-)
Gruß
JM
P.S.: Danke, T.H.!
Hier geht es aber um Willkür. Bin durchaus dafür, wenn die Polizei einen mit
richtigen
Beweisen erwischt diesen auch Angemessen zu Bestrafen.Der Fall entzieht sich
aber jeglicher
Verhätnismäßigkeit. Nur weil es auf besagter Strecke Tote gegeben hat soll
ich Bluten ????
Das trifft für viele Strecken zu. Aber man geht hier wohl davon aus wo keine
Motorradfahrer
sind können auch keine Motorradunfälle passieren. Es wird versucht die
Motorradfahrer zu
vertreiben und dabei ist hier wohl jedes mittel recht. Das hat mit
Rechtsstaat nix mehr zu tun.
Nach dem Platzverweis kam sofort die MPU obwohl ich keine Punkte habe und
auch sonst
nicht auffällig geworden bin. Nach dem Einspruch des RA wurde mir sofort der
Führerschein
entzogen.Wohl kaum Verhältnismäßig.
CU Tommy
"Juergen Stoetzel" <wer...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:dcdnrl$gsk$04$1...@news.t-online.com...
Lokale Kreiskönige halt, sehr rechtsstaalich klingt das nicht :-((
Aber wen wundert es, wenn schon Bundestag wie Landesparlamente
Gesetze machen, von denen absolut klar ist, dass sie Karlsruhe beim
ersten Test nicht überleben werden. Der Rechtsstaat ist gerade nicht
so in Mode und so mancher Beamter meint, dass ihn alleine seine
Position zu beliebigen Entscheidungen berechtigt, das gilt besonders
für Wahlbeamte. Wir haben das Spielchen mit Senderstandorten,
den einen Anbieter bedient man, den andern nicht, grad so, wie es
den Leutchen von der Stadt oder Gemeinde gefällt :-(
Der Anwalt, den Du ja schon hast, kann aber durchaus Druck machen,
insbesondere wenn Du den Schein beruflich brauchst.
Es gibt einstweilige Verfahren auch bei Verwaltungsentscheidungen ...
Gruß Oliver
--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
LOL, da bin ich nicht nur für die jüngste Vergangenheit in bester
Gesellschaft:
NZZ: Nur die Gestapo hatte vergleichbare Befugnisse wie die deutschen
Finanzbehörden seit April 2005.
Spiegel-Online / Schweizerzeit: Eichel schlägt Mielke
BVG-Urteil zum EU-Haftbefehl
usw. usw.
Lesen se mal den letzten Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten und
dann: Träumen se mal schön weiter.
Merke: Nicht alles, was im freiheitlich-demokratischen Mäntelchen
daherkommt ist auch freiheitlich und demokratisch. In D schon gar nicht.
> Im Namen des Volkes ergehet folgende Binsenwahrheit:
>
>
> 1. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind weiterhin für deutsche Gerichte unverbindlich. Wir wissen ohnehin alles besser. Für Menschenrechte hatten wir nie etwas übrig, außer für die unserer beliebten Amtsträger und Funktionäre.
> (Aus EGMR-KSZE; Der Pariah-Staat Deutschland)
Ich sag's gerne nochmal:
> > Also jetzt bin ich mir sicher, dass du nicht weißt, worüber du
> > schreibst. Oder dass dir jedwede Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen
> > ist.
Denn deine Quellen können, neben aller Polemik, die als solche auch klar
ist, differenzieren. Wer Stasi und Gestapo in einen Topf haut, kennt
keine von beiden.
> [70er-Jahre altlinke Propaganda]
Die geht mir schon seit Jahren auf den Keks; sprachlich und inhaltlich.
Ich mag da auch gar nicht mehr drüber diskutieren, weil man ja doch nur
Reaktionär oder Revolutionär sein kann.
Paranoia heißt nicht, dass einen wirklich jemand ernst nimmt.
>>Kann man dann trotzdem auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid
>>bestehen? Wie kann man sonst in so einem Fall Rechtsmittel gegen den
>>Verwaltungsakt einlegen?
>
>Nur mit Aufwand zu Deinen Lasten ! ;-)
>
>Praktisch sieht das dann so aus :
>Polizei : Platzverweis
>Du : Widerspruch
>Polizei : Wird zurückgewiesen, sieh' zu, daß Du Land gewinnst !
>Du : Nö.
An dieser Stelle wäre meine Idee statt "Nö": "Ok, aber ich bestehe auf
einem rechtsmittelfähigen Bescheid."
Irgendwie muss man doch was nachweisbares bekommen können, um
anschließend vernünftig Rechtsmittel dagegen einliegen zu können. Wie
soll man denn gegen einen lediglich ausgesprochenen Platzverweis
vorgehen können?
>BTW : Sei froh, daß unsere Rennleitung nicht die selben befugnisse hat
>wie ein Polizei-Gewaltiger (das ist durchaus wörtlich zu verstehen) in
>den USA ... !
Ich kenne deren Befugnisse nicht und meinetwegen bin ich gerne froh
darüber. Aber ein Argument gegen einen rechtsmittelfähigen Bescheid
ist das nicht.
Grüße
Rainer
>Das ist eine relativ neue Begebenheit im Bußgeldkatalog, daß man nach
>zwei punktefähigen (für sich gesehen aber nicht fahrverbotswürdigen)
>Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres den Lappen
>temporär entzogen bekommen *kann*.
Was ist jetzt relativ? Mir ist das vor 2000 passiert (mit der Dose 126
gafahren, auf einer geraden, vierspurigen Bundesstraße).
Gruß Uwe
--
http://www.mc-kw-meerane.de
http://www.mc-kw-meerane.de/privat/index.html
MZ Baghira 88 Mm, 3 * MZ TS 250
Kawa KR 1S Racetrack only, for sale
>>Mir ist das vor 2000 passiert (mit der Dose 126 gafahren,
>
>... aber wenn seitdem kein weiterer Verstoß amtlich festgestellt wurde,
>kannst Du's vergessen
>(das "innerhalb eines Jahres" bezieht sich auf die
>Tatwiederholung und nicht etwa in dem Sinn, daß "die Behörde" sich so
>lange nach dem neuesten Verstoß für Entzugsmaßnahmen Zeit lassen kann).
>Zumal in diesem Fall inzwischen die Eintragslöschungsfrist zugeschlagen
>haben sollte.
Es ware der zweite Verstoß. Je mehr ich drüber nachdenke, muß es wohl
1998 gewesen sein.
>>auf einer geraden, vierspurigen Bundesstraße).
>
>... auf der eine ausdrückliche Begrenzung auf 100 stand?
Ja. Zwei Monate später wurde 130 eingeführt - Ironie des Ornungsamtes
oder wasauchimmer.
Die Unterschiede würden mich brennend interessieren!
>>[70er-Jahre altlinke Propaganda]
> Die geht mir schon seit Jahren auf den Keks; sprachlich und inhaltlich.
> Ich mag da auch gar nicht mehr drüber diskutieren, weil man ja doch nur
> Reaktionär oder Revolutionär sein kann.
>
> Paranoia heißt nicht, dass einen wirklich jemand ernst nimmt
> Gruß,
> Axel
Jaja, die Paranoia!
Dann sind also der Bundesdatenschutzbeauftragte, das BVerG und
zahlreiche Liberale Paranoiker, die 'altlinke Propaganda' verbreiten.
Nenne Fakten, benenne einen Bereich der Grundrechte, die in den letzten
Jahren nicht missbräuchlich und willkürlich unterminiert und ausgehebelt
wurden, teilweise sogar den Rechtsstaat ausser Kraft setzten
(EU-Haftbefehl).
Dann reden wir wieder über Paranoia.
Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten, gelle?
Wer nichts zu verbergen hat, hat keine Privatsphäre und keine Verfassung
verdient.
'Die Verfassung als Abreisskalender'
(Graf Lambsdorff)
altlinker Paranoiker
Die Unterschiede würden mich brennend interessieren!
>>[70er-Jahre altlinke Propaganda]
> Die geht mir schon seit Jahren auf den Keks; sprachlich und inhaltlich.
> Ich mag da auch gar nicht mehr drüber diskutieren, weil man ja doch nur
> Reaktionär oder Revolutionär sein kann.
>
> Paranoia heißt nicht, dass einen wirklich jemand ernst nimmt
> Gruß,
> Axel
Jaja, die Paranoia!
Dann sind also der Bundesdatenschutzbeauftragte, das BVerG und
zahlreiche Liberale Paranoiker, die 'altlinke Propaganda' verbreiten?
Nenne Fakten, benenne einen Bereich der Grundrechte, der in den letzten
Jahren nicht missbräuchlich und willkürlich unterminiert und ausgehebelt
wurde oder in dem nicht sogar der Rechtsstaat ausser Kraft gesetzt wurde
(EU-Haftbefehl).
Dann reden wir wieder über Paranoia.
Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten, gelle?
Im Gegenteil: Wer nichts zu verbergen hat, hat keine Privatsphäre und
> 'Die Verfassung als Abreisskalender'
> (Graf Lambsdorff)
> altlinker Paranoiker
ne, verurteilter Steuerhinterzieher
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
>Nur weil es auf besagter Strecke Tote gegeben hat sollich Bluten ????
Kurzfassung : Unter Umständen (nach Abwägung aller zur Verfügung
stehenden Mittel usw.) JA !
BTW : Den Sachverhalt hab' ich immer noch nicht verstanden, so wirr, wie
Du den schilderst ! :-(
Gruß,
Joachim.
> > Denn deine Quellen können, neben aller Polemik, die als solche auch klar
> > ist, differenzieren. Wer Stasi und Gestapo in einen Topf haut, kennt
> > keine von beiden.
>
> Die Unterschiede würden mich brennend interessieren!
Zum Beispiel hat sich die Stasi nie an einem Genozid beteiligt. Falls
dass in deinem b/w-Bild als Unterschied taugt.
>>(...)
>An dieser Stelle wäre meine Idee statt "Nö": "Ok, aber ich bestehe auf
>einem rechtsmittelfähigen Bescheid."
>
>Irgendwie muss man doch was nachweisbares bekommen können, um
>anschließend vernünftig Rechtsmittel dagegen einliegen zu können. Wie
>soll man denn gegen einen lediglich ausgesprochenen Platzverweis
>vorgehen können?
Das Problem läßt sich umgehen : Sag' wenigstens 1 x "Nö!", spätestens
dann gibt's ein Ordnungsgeld, und wenn Du das nicht sofort bezahlst,
bekommst Du einen Anhörungsbogen usw..
Gruß,
Joachim.
Wobei man ja immer schoen waegen kann wie es einem in den Kram passt...
> BTW : Den Sachverhalt hab' ich immer noch nicht verstanden, so wirr, wie
> Du den schilderst ! :-(
Er ist die Strecke zweimal auf und abgefahren, hat einen Platzverweis
bekommen, Einspruch eingelegt, und daraufhin auch noch den Lappen
abgenommen bekommen. Klingt mir nach Wildwest- bzw. Oesiland-Methoden. Es
gibt keinerlei Messung, Fotos oder irgendetwas, es hat nur ein Hobby-Denunziant
die Polizei gerufen und die hat den Platzverweis erteilt. Wenn er sich dabei
nicht mit der Polizei angelegt und sich um Kopf und Kragen geredet hat
(So nach dem Motto "Was soll denn das, wir fahren hier doch immer so, und das
Knie gehoert schliesslich auf den Boden wenn man richtig andrueckt!")
weiss ich wirklich nicht, was das soll.
Gruss,
Georg
>RA J. Geraedts. <RA...@gmx.de> wrote:
>> Kurzfassung : Unter Umständen (nach Abwägung aller zur Verfügung
>> stehenden Mittel usw.) JA !
>
>Wobei man ja immer schoen waegen kann wie es einem in den Kram passt...
Wie man's nimmt : Das Ergebnis unterliegt der Kontrolle durch die
Gerichte, und die funktioniert ganz gut, wie schon mehrfach
dagewesen...! ;-))
>> BTW : Den Sachverhalt hab' ich immer noch nicht verstanden, so wirr, wie
>> Du den schilderst ! :-(
>
>Er ist die Strecke zweimal auf und abgefahren, hat einen Platzverweis
>bekommen, Einspruch eingelegt, und daraufhin auch noch den Lappen
>abgenommen bekommen. Klingt mir nach Wildwest- bzw. Oesiland-Methoden.
Weniger. Das klingt kurz und schmerzlos unglaubwürdig. Da muß mehr
(gewesen) sein.
>Es
>gibt keinerlei Messung, Fotos oder irgendetwas, es hat nur ein Hobby-Denunziant
>die Polizei gerufen und die hat den Platzverweis erteilt. Wenn er sich dabei
>nicht mit der Polizei angelegt und sich um Kopf und Kragen geredet hat
>(So nach dem Motto "Was soll denn das, wir fahren hier doch immer so, und das
>Knie gehoert schliesslich auf den Boden wenn man richtig andrueckt!")
>weiss ich wirklich nicht, was das soll.
Eben. Deshalb glaub ich das auch *so* nicht.
Aber er (und vielleicht auch wir) wird (werden ?) es ja erleben : Er
hat ja einen RA eingeschaltet. Das Verfahren läuft also - warten wir's
ab ! ;-)
Gruß,
Joachim.
Platzverweis gegen Herrn Thomas Schmidt
Widerspruch vom 29.06.2005
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
aufgrund Ihres Widerspruches vom 29.06.2005 habe ich die Rechtmäßigkeit des,
gegen Ihren
Mandanten, ausgesprochenen Platzverweis noch einmal überprüft.
Der Platzverweis gem. § 34 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein -
Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25.07.2005 (GV NRW S. 411 / SGV NRW 205) war
rechtmäßig
und verhältnismäßig.
Begründung:
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr einer Person das Betreten eines
Ortes vorübergehend verbieten.
Ihr Mandant ist am 08.06.2005 auf der B 62 zwischen Netphen - Afholderbach
und der Kronprinzeneiche
Mehrfach mit seinem Motorrad auffällig geworden. Herr Schmidt hat die
benannte Strecke an diesem
Tag mehrfach unter rennsportartigen Bedingungen genutzt. Es ist jedoch
festzuhalten, daß es sich hier um
keine Rennstrecke handelt. Im einzelnen wurde Ihr Mandant u.a. um 15:52 Uhr,
16:39 Uhr, 16:41 Uhr,
16:46 Uhr und 16:47 Uhr auffällig. Zu diesen Zeiten fuhr Ihr Mandant die
genannte Strecke sowohl bergauf
als auch bergab in der Form, dass er in den Kurven extrem liegend und auch
fast ausschließlich Vollgas fuhr.
Durch dieses Verhalten Ihres Mandanten hat dieser nicht nur seine eigene
Gesundheit und sein eigenes Leben,
sondern auch die Gesundheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer in
erheblichem Maße gefährdet.
Er hat somit als Verhaltenshafter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
verursacht. Des weiteren ist durch
Das Verhalten Ihres Mandanten eine konkrete Gefahr gegeben, da eine
erkennbare nicht entfernte Möglichkeit
des Schadenseintritts sind um so geringere Anforderungen zu stellen, je
höher das gefährdete Sicherheitsgut
anzusehen ist. Die Gesundheit um das Leben anderer Verkehrsteilnehmer sowie
Ihres Mandanten sind unstreitig
wesentlich höher anzusehen als das Bedürfnis Ihres Mandanten, die genannte
Strecke als Rennstrecke zu nutzen.
Da hier die Tatbestandsvorraussetzungen des § 34 Abs. 1 PolG NRW vorliegen,
war der Platzverweis durch die
Polizeibeamten sowohl rechtmäßig als auch verhältnismäßig.
Aus den v.g. Gründen sehe ich mich leider außer Stande, Ihrem Widerspruch
abzuhelfen.
Ich möchte jedoch kurz auf die Zulässigkeit Ihres Widerspruchs eingehen.
Nach herrschender Meinung ist ein
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch unzulässig, wenn die Erledigung des
Verwaltungsaktes innerhalb der
Widerspruchsfrist, d.h., vor oder während des Widerspruchsverfahrens
eintritt.
Der Zweck eines Vorverfahrens, eine Rechtsverletzung durch Aufhebung oder
Erlass eines Verwaltungsaktes
Zu beseitigen, kann bei Erledigung des Verwaltungsaktes nicht mehr erreicht
werden. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist ihrer Natur nach eine
Feststellungsklage, die ein Vorverfahren nicht kennt.
Der Hauptzweck des Widerspruchsverfahrens liegt aus der Sicht des Bürgers
gerade darin, dass sein verletztes
Recht durch Aufhebung des Verwaltungsaktes wiederhergestellt wird, was
durch Erledigung des Verwaltungsaktes nicht mehr möglich ist. Ein bereits
eingeleitetes Widerspruchsverfahren ist einzustellen.
Der Widerspruch ist demnach unzulässig.
Abschließend bitte ich Sie, mir bis zum 29.07.2005 sofortig mitzuteilen, ob
Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Sollten Sie sich bis zu dem genannten
Termin nicht geäußert haben, gehe ich davon aus,
dass Sie den Widerspruch aufrechterhalten. In dem Fall werde ich dann den
Vorgang zur Widerspruchsentscheidung an die Bezirksregierung Arnsberg
abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Ja .... Da hätte ich auch noch ein paar Fragen:
Was sind rennsportartige Bedingungen auf einer Landstraße ?????
Und es soll mir erst mal einer zeigen der in den Kurven ausschließlich
Vollgas fährt ... halte ich für nicht möglich !
Außerdem stellt für mich der genannte Tatbestand keine Rechtfertigung dar
!!!
Bye Yellow
"RA J. Geraedts." <RA...@GMX.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ictre15bk1906dvbp...@4ax.com...
>Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen - Wittgenstein
>(...)
Mit Verlaub, das liest sich aber schon etwas anders als "lediglich 2 x
ganz normal die Strecke abgefahren" !
Dessen ungeachtet : Für einen Platzverweis reicht das (wenn die
Rennleitung es denn - und das wird sie - belegen kann), aber für eine
Einziehung der Fahrerlaubnis braucht's dann doch etwas mehr ... !
Fazit : Immer noch nicht alles klar !
Gruß,
Joachim.
> Zum Beispiel hat sich die Stasi nie an einem Genozid beteiligt. Falls
> dass in deinem b/w-Bild als Unterschied taugt.
Das liegt daran, daß politisch Andersdenkende nicht als Religion zählen.
http://www.stasiopfer.de/infobig.html
...
- 390.000 politische Häftlinge ; davon 190.000 Tote ;
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Genozid#UN-Konvention_gegen_V.C3.B6lkermord
--
Ich danke GMX dafür, die Verwendung meiner Adressen mittels per SPF
verbreiteten Lügen zu sabotieren.
[snip]
Wenigstens gibt sowas ordentlich Punkte beim Squid-Test
Gruß Christian
RD 125 LC XS 360
RD 250 D XJ 550
RD 400 C
> Axel Bergander <a.bergand...@gmailSPAM.com> wrote:
>
> > Zum Beispiel hat sich die Stasi nie an einem Genozid beteiligt. Falls
> > dass in deinem b/w-Bild als Unterschied taugt.
>
> Das liegt daran, daß politisch Andersdenkende nicht als Religion zählen.
Auch wenn das nicht der Punkt ist: Juden wurden nicht wirklich wegen
ihrer Religion ermordet.
Ohne hier die Leiden der Opfer relativieren zu wollen: Du weißt um den
Ausgang des Historiker-Streites und kennst den Unterschied zwischen der
Shoa und politischer Unterdrückung?
>> > Zum Beispiel hat sich die Stasi nie an einem Genozid beteiligt. Falls
>> > dass in deinem b/w-Bild als Unterschied taugt.
>>
>> Das liegt daran, daß politisch Andersdenkende nicht als Religion zählen.
>
> Auch wenn das nicht der Punkt ist: Juden wurden nicht wirklich wegen
> ihrer Religion ermordet.
Es gab viele Gründe, aus denen die die Verfolgung der Juden praktisch war.
[X] Geld
[X] genügend große aber nicht zu mächtige Gruppe
[X] abgegrenzte Gruppe, wenig bekannt, viele Vorurteile
[X] Abo auf Opferrolle seit mehr als 4000 Jahren
[X] Pazifismus
[X] etc
Ergo der perfekte Sündenbock mit integrierter Melkkuh.
> Ohne hier die Leiden der Opfer relativieren zu wollen: Du weißt um den
> Ausgang des Historiker-Streites
--- http://de.wikipedia.org/wiki/Historikerstreit ---
Dabei war es vielen 'Debattierern' nicht in erster Linie darum zu tun,
die Vergangenheit möglichst unvoreingenommen zu untersuchen. Das Ziel der
meisten Beiträge [...] war vielmehr, ihre ohnehin festgefügte Weltanschauung
durch eine subjektive Selektion historischer Beispiele zu 'beweisen'.
...
Nach wenigen Monaten erstarb die Auseinandersetzung.
---
> und kennst den Unterschied zwischen der
> Shoa und politischer Unterdrückung?
Den hätten viele Schwule, Kommunisten und SPD-Mitglieder damals auch gerne
gekannt. Wird ein Massenmord wirklich schlimmer oder gar weniger schlimm,
wenn er an einer wohldefinierten Bevölkerungsgruppe begangen wird, oder weil
man ihm entgehen kann, in dem man rechtzeitig Mittäter wird?
> > Auch wenn das nicht der Punkt ist: Juden wurden nicht wirklich wegen
> > ihrer Religion ermordet.
>
> Es gab viele Gründe, aus denen die die Verfolgung der Juden praktisch war.
Hat man Juden aus praktischen Gründen umgebracht?
Vergleich mal die Wannsee-Konferenz und die Rede Himmlers vor
Gauleitern. Die Nazis waren von der Notwendigkeit überzeugt; es war
nicht Mittel zum Zweck, sondern Selbstzweck. Die praktischen Aspekte hat
man dann mitgenommen. Dass Himmler von einem schmutzigen Geschäft sprach
und das geraubte Geld einsackte, ist lediglich ein weiterer Zynismus.
> > Ohne hier die Leiden der Opfer relativieren zu wollen: Du weißt um den
> > Ausgang des Historiker-Streites
>
> --- http://de.wikipedia.org/wiki/Historikerstreit ---
Dieser Artikel ist zu Recht umstritten. Was ich im Studium gelernt habe,
und was auch inzwischen Konsens in der Mehrheit der Historiker-Gemeinde
ist, ist, dass die Shoah eben eine einmalige Angelegenheit war; in ihrer
Konzeption, ihrer Zielsetzung und ihrem Ergebniss.
> > und kennst den Unterschied zwischen der
> > Shoa und politischer Unterdrückung?
>
> Den hätten viele Schwule, Kommunisten und SPD-Mitglieder damals auch gerne
> gekannt. Wird ein Massenmord wirklich schlimmer oder gar weniger schlimm,
> wenn er an einer wohldefinierten Bevölkerungsgruppe begangen wird, oder weil
> man ihm entgehen kann, in dem man rechtzeitig Mittäter wird?
Schau mal in Globkes Kommentar zum Rassegesetz. 'Wer Jude ist, bestimmt
§1' (wimre).
Nicht alle Polizeig- / Geheimdienst-Organisationen, die Menschen
verfolgen und umbringen, sind automatisch gleich.
Gruß,
Axel (Ganz schön OT hier)
> Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen - Wittgenstein
> [...]
Ok, und wieso hast Du nun den Schein abgenommen bekommen? Wird schon der
Wiederspruch an sich als Uneinsichtigkeit gewertet?
Gruss,
Georg
>> > Auch wenn das nicht der Punkt ist: Juden wurden nicht wirklich wegen
>> > ihrer Religion ermordet.
>>
>> Es gab viele Gründe, aus denen die die Verfolgung der Juden praktisch war.
>
> Hat man Juden aus praktischen Gründen umgebracht?
Diese bedingungen begünstigten den Haß, der in ausreichenden Teilen der
Bevölkerung geschürt wurde. Manche Historiker meinen, daß ohne diese
Bedingungen die Vernichtung der Juden nicht möglich gewesen wäre.
> Vergleich mal die Wannsee-Konferenz und die Rede Himmlers vor
> Gauleitern. Die Nazis waren von der Notwendigkeit überzeugt;
Oder sie wollten Kariere machen, oder ganz einfach nicht auffallen.
Oder sie haben versucht, das Schlimmste zu verhindern, soweit sie konnten.
> es war
> nicht Mittel zum Zweck, sondern Selbstzweck. Die praktischen Aspekte hat
> man dann mitgenommen. Dass Himmler von einem schmutzigen Geschäft sprach
> und das geraubte Geld einsackte, ist lediglich ein weiterer Zynismus.
>
>> > Ohne hier die Leiden der Opfer relativieren zu wollen:
Die Idee, daß irgendwelches Leiden dadurch zu relativieren, daß auch Andere
leiden, ist wie die Idee, daß eine Schwulenehe die Ehe zwischaen Mann und
Frau in ihrer Wertigkeit verringern sollte, einfach Schwachsinn.
>> > Du weißt um den
>> > Ausgang des Historiker-Streites
>>
>> --- http://de.wikipedia.org/wiki/Historikerstreit ---
>
> Dieser Artikel ist zu Recht umstritten. Was ich im Studium gelernt habe,
> und was auch inzwischen Konsens in der Mehrheit der Historiker-Gemeinde
> ist,
Ich sehe immer noch Streitgespräche im Fernsehn.
> ist, dass die Shoah eben eine einmalige Angelegenheit war; in ihrer
> Konzeption, ihrer Zielsetzung und ihrem Ergebniss.
Eine industrielle Völkervernichtung kann nur in einem industriellen Land
geschehen. Andere Völkermorde waren stärker durch die Mächtigkeit der
Völker zahlenmäßig begrenzt, aber vollständiger.
Beispiel: http://www.bibel-online.net/buch/09.1-samuel/15.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Ruanda
Es erschließt sich mir nicht, warum dies _deutlich_ weniger schlimm sein
soll. Ich habe eher den Eindruck, daß viele Völkermorde hinter der Shoa
kleingeredet und versteckt werden, um sich die Hände reinzuwaschen, nach
dem Motto "Er hat aber noch mehr Menschen umgebracht".
IMO trifft es der Koran ganz gut: "Wenn einer einen Menschen tötet, so ist
es, als ob er eine ganze Welt getötet hat." Es gibt kein Völkermördchen,
und wenn ein Massenmord nicht in die Definition paßt, dann ist auch das
noch lange kein Grund, sich dafür eine Stufe höher zu stellen.
>> > und kennst den Unterschied zwischen der
>> > Shoa und politischer Unterdrückung?
>>
>> Den hätten viele Schwule, Kommunisten und SPD-Mitglieder damals auch gerne
>> gekannt. Wird ein Massenmord wirklich schlimmer oder gar weniger schlimm,
>> wenn er an einer wohldefinierten Bevölkerungsgruppe begangen wird, oder weil
>> man ihm entgehen kann, in dem man rechtzeitig Mittäter wird?
>
> Schau mal in Globkes Kommentar zum Rassegesetz.
Finder google nicht, aber:
http://www.faz.net/s/Rub5C2BFD49230B472BA96E0B2CF9FAB88C/
Doc~E3187A557D76C4FCE9DAC2D3C625B4FF7~ATpl~Ecommon~Scontent.html
"Globke bemühte sich, die Nürnberger Rassengesetze für die Betroffenen so
günstig wie möglich auszulegen, ein besonderes Anliegen des Kommentars
war es, wenigstens die ,Mischlinge' von den Bestimmungen für die
,Volljuden' auszunehmen."
> 'Wer Jude ist, bestimmt
> §1' (wimre).
http://www.shoa.de/nuernberger_rassengesetze.html
> Nicht alle Polizeig- / Geheimdienst-Organisationen, die Menschen
> verfolgen und umbringen, sind automatisch gleich.
Nur manche sind gleicher und dürfen nicht verglichen werden.
Der Einspruch des RA wird als verweigerung der MPU angesehen.
Mein RA und ich sind der Meinung das es total Unverhältnismäßig ist zumal
ich keine
Punke in Felnsburg habe und auch sonst nicht auffällig geworden bin.
Hier mal das Schreiben vom Amt -->
Kreis Siegen - Wittgenstein der Landrat
Kreisordnungsbehörde Straßenverkehrsabteilung
30.06.05
Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, daß eine weitere Belassung Ihrer
Fahrerlaubnis nicht möglich ist.
Es ergeht daher folgender
Bescheid:
Ihnen wird die Fahrerlaubnis in vollem Umfang entzogen, so dass Ihre
Farerlaubnis der Klassen
B, BE, CE, C1, C1, L, M, A-U, A1 damit erloschen ist.
Ihr Führerschein ist sofort bei der hiesigen Dienststelle
abzugeben.
Die sofortige Vollziehung dieser Ordnungsverfügung wird
hiermit angeordnet.
Als Veranlasser haben Sie die Kosten des Verfahrens zu
tragen. Die Gebürhr für diesen
Bescheid wird auf 200,00 EUR festgesetzt. Hinzu kommen
Auslagen und Zustellgebühren.
Gründe
Gem. § $ (1), Satz 2 i.V. mit § 3 (1) des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom
19.12.1952, BGBL. I S. 837
In der Fassung v. 28.04.98 (BGBL. I S. 810) und gem. § 46 (1) der
Verordnung über die Zulassung von
Personen zum Straßenverkehr ( Fahrerlaubnis - Verordnung - FeV ) vom
18.08.98, BGBL. I S. 2214 hat
die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der
Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
erweist. Außerdem ist die Fahrerlaubnis gem. § 11 (8) Fev zu
entziehen, wenn der Betroffene sich weigert, an einer med. - psych.
Untersuchung teilzunehmen.
Dies ist hier der Fall:
Voraussetzung für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist u.a. die
charakterliche Eignung, d. h. der Betroffene
darf in seiner pschischen Grundhaltung nicht zu Reaktionen fähig sein, die
Gefahren für andere
Verkehrsteilnehmer begründen. Der Verkehrsteilnehmer muss deshalb nach
seinem Persönlichkeitsbild
und seiner sozialen Anpassung an die Umwelt in der Lage sein, den
Anforderungen an einen verantwortungsbewussten Kraftfahrer zu genügen. Diese
Voraussetung liegt bei Ihnen nicht mehr vor.
Ihr Verhalten im Straßenverkehr deutet auf Gefahren für die künftige
Verkehrsteilnahme hin.
Am 08.06.05, 16:48 Uhr erhielten Sie auf der B 62 oberhalb Afholderbach
einen Platzverweis. Begründet
War dies darin, dass Sie auf der Unfallstrecke B62 zwischen Netphen -
Afholderbach und Kronprinzeneiche
Mehrmals aufgrund Ihrer besonders gefährlichen Fahrweise aufgefallen sind.
Die Polizei beobachtete Sie,
wie Sie die Unfallstrecke mehrmals möglichst schnell befuhren. Durch diese
riskante Fahrweise gefährdeten
Sie Ihr eigenes Leben und das auch Leben und Gesundheit anderer
Verkehrsteilnehmer im erheblichen Maße.
Seit Ostern 2004 wird diese Strecke von der Polizei ständig mit
verschiedensten Methoden überwacht.
Insbesondere die Polizeiinspektion Kreuztal / Bad - Berleburg führt im
Rahmen ihres neuen Einsatzkonzeptes
Schwerpunkteinsatze durch, um die Gefahrensituation zu entschärfen, die
dadurch entsteht, dass die B 62
Zwischen Afholderbach und Kronprinzeneiche vor allem am Wochenende als
Rennstrecke mißbraucht wird.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf mein Schreiben vom
21.06.05, in dem die Vorlage eines
med. - psych. Gutachtens angeordnet wird. Dieses Schreiben mache ich
vollinhaltlich zum Bestandteil dieses
Bescheides.
Sie haben mitgeteilt, dass Sie an der Begutachtung nicht teilnehmen möchten.
Ich gehe daher davon aus,
dass Sie selbst Bedenken an Ihrer Kraftfahreigung haben und die Ihre Eingung
ausschließenden Mängel
verbergen möchten. Diese Mängel wurden damit offenkundig und gelten als
erwiesen.
Daher war nun eine formelle Entscheidung zu treffen und die Fahrerlaubnis zu
entziehen. Ich bedaure diese
Maßnahme, aber aufgrund der Gesetzeslage war keine andere Entscheidung
möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der von einer deutschen
Behörde ausgestellte
Führerschein unverzüglich nach Entziehung der Fahrerlaubnis bei der Behörde
aubzuliefern, die
die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen hat.
Gem. den vorerwähnten Vorschriften fordere ich Sie daher auf, Ihren
Führerschein unverzüglich
Bei der hiesigen Dienststelle abzugeben. Für die Nichtbefolgung dieser
Auffoerderung wird hiermit
Dem. § 60 in Verbindung mit § 63 des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes -VwVG- vom 13.05.1980
(GV.NW.510, SGV.NW 2010) ein Zwangsgeld von 250,00 EUR angedroht. Sollten
Sie dieser
Aufforderung zur Ablieferung des Führerscheines nicht nachkommen, wird das
Zwangsgeld festgesetzt.
Ich mache darauf aufmerksam, dass das Zwangsgeld gem. § 57 des
Verwaltungsvollstreckgungsgestzes
Wiederholt und dabei jeweils erhöht werden kann, bis Sie Ihrer Verpfichtung
zur Abgabe des Führerscheines
Nachgekommen sind. Das zuständige Verwaltungsgericht kann auch
Ersatzzwangshaft anordnen, wenn das
Zwangsgeld uneinbringlich ist.
Die sofortige Vollziehung der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis war anzuordnen.
Sie bedeutet, dass
Sie ungeachtet des anhänigen Fahrverbots seit Zustellung dieses Bescheides
von Ihrer Farerlaubnis
Und damit auch von Ihrem Führerschein keinen Gebrauch mehr machen dürfen und
den Führerschein
Auch dann abliefern müssen, wenn Sie gegen die Entziehung Ihrer
Fahrerlaubnis Widerspruch einlegen.
Gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.60
(BGBI. I S. 17) kann die
sofortige Vollziehung besonders angeordnet werden, wenn dafür ein
öffentliches Interesse besteht.
Ein solches, über das Interesse am Erlass der Entziehungsverfügung
hinausgehendes, die Unaufschiebarkeit
der Maßnahme begründendes Interesse liegt hier vor und ergibt sich aus den
besonderen Umständen
des Einzelfalles.
Ihr Verhalten lässt den Schluss zu, dass die Denk - und Handlungsweise
überwiegend von der Wahrung
Und Durchsetztung eigener Interessen ohne Rücksicht auf die
Sozialgemeinschaft bestimmt ist.
Geschwindigkeitsüberschreitungen und aggressives Fahrverhalten gehören zu
den Hauptunfallursachen
Im Straßenverkehr. Deshalb ist nun ein sofortiges Eingreifen der
Fahrerlaubnisbehörde erforderlich
Und die sofortige Vollziehung anzuordnen. Infolgedessen müssen Sie sofort
vom Straßenverkehr
Ausgeschlossen werden. Der Zeitpunkt des Eintretens der Rechtskraft ist
nämlich noch nicht absehbar
Und kann weit in der Zukunft liegen, wenn Sie alle gegebenen Rechtsmittel
ausschöpfen, so dass Sie ohne
Anordnung der Sofortigen Vollziehung bis dahin weiterhin Fahrzeuge führen
dürften. Hier überwiegt das
Durch die Sorge um Leben, Gesundheit und Vermögen der anderen
Verkehrsteilnehmer begründete ganz
Herausragende Interesse daran, dass Sie sofort vom Verkehr ferngehalten
werden gegenüber Ihrem eingenen
Interesse daran, dass Ihnen die Fahrerlaubnis vorerst belassen wird.
Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr ( GebOSt) vom
16.06.1970, BGBL. I S. 865, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung
v. 11.12.2001
(BGBL. I S. 3617) gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 212,62 EUR. Sie
berechnet sich wie folgt:
200,00 EUR für den Bescheid nach Geb. Nr. 206 BebOSt
7,00 EUR Auslagen nach § 2 Abs. 1 GebOSt
4,55 EUR Zustellgebühren der Zustellfirma Jurex GmbH Bonn
Der Betrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides an
die hiesige Kreiskasse
Zu überweisen. Bei Säumnis muss der Betrag zwangsweise beigetrieben werden,
wordurch Ihnen
Zusätzliche Kosten entstehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Kreisverwaltung Siegen - Wittgenstein,
Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen einzulegen. Falls die Frist durch
Verschulden eines von Ihnen
Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen
zugerechnet werden.
Gem. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung können Sie die Aussetzung
der Sofortigen Vollziehung
Dieser Verfügung bei dem Verwaltungsgericht in Arnsberg, Jägerstraße 1,
beantragen. Ein derartiger
Antrag berührt jedoch ebenso wenig wie die Einlegung des Widerspruches Ihre
Verpflichtung zur
Abgabe des Führerscheines und zur Zahlung der Gebühr.
Mit feundlichen Grüßen
Im Auftrage
"Georg Horn" <sp...@koblenz-net.de> schrieb im Newsbeitrag
news:54dncd...@koblenz-net.de...
> [Wildwestmethoden]
Weia, dass nicht gleich eine Erschiessung angeordnet wurde, ist ja wohl alles...
Und wieso wurde nun die MPU angeordnet? Bloss weil man einmal "zu sportlich"
gefahren ist? Oder gab es doch noch ein Wortgefecht mit der Polizei? Oder wegen
Widerspruchs gegen den Platzverweis?
Gruss,
Georg
> Und wieso wurde nun die MPU angeordnet? Bloß weil man einmal "zu
> sportlich"
> gefahren ist?
Ja, das ist so. Mit der Polizei gab es nur ein kurzes Gespräch, weil ich
wissen wollte
wer da Angerufen hat. Ob Privat oder Beamter. Habe mich dann sofort dem
Platzverweis
gefügt und bin gefahren. Habe ja auch keine Verwarnung bekommen oder so.
Der Beamte kam nur sofort mit diesem Zettel auf dem ja Blanko stand was ich
verbrochen
haben soll. Auf meine Frage was ich falsch gemacht haben soll kam die
Antwort das er es
nicht wisse weil nicht gesehen. Nur der Anruf das auf der Strecke jemand
übe.
Wer angerufen hat weiß ich bis Heute nicht.
Bye Thomas
"Georg Horn" <sp...@koblenz-net.de> schrieb im Newsbeitrag
news:vldocd...@koblenz-net.de...
Einstweilige Anordnung dagegen schon beantragt ?
Mir sieht das ganze ziemlich haltlos und wenig rechtsstaatlich
aus ...
Gruß Oliver
--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
> (Zitat aus Bescheid)
> Sie haben mitgeteilt, dass Sie an der Begutachtung nicht teilnehmen möchten.
> Ich gehe daher davon aus, dass Sie selbst Bedenken an Ihrer Kraftfahreigung haben und die Ihre Eingung
> ausschließenden Mängel verbergen möchten. Diese Mängel wurden damit offenkundig und gelten als
> erwiesen.
Lustige Argumentation, Wird vor Gericht natürlich nicht standhalten.
> Gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.60
> (BGBI. I S. 17) kann die sofortige Vollziehung besonders angeordnet werden, wenn dafür ein
> öffentliches Interesse besteht. Ein solches, über das Interesse am Erlass der Entziehungsverfügung
> hinausgehendes, die Unaufschiebarkeit der Maßnahme begründendes Interesse liegt hier vor und ergibt sich aus den
> besonderen Umständen des Einzelfalles.
Auch dies wieder eine sehr subjektive Einschätzung des Schreibers.
> Ihr Verhalten lässt den Schluss zu, dass die Denk - und Handlungsweise
> überwiegend von der Wahrung und Durchsetztung eigener Interessen ohne Rücksicht auf die
> Sozialgemeinschaft bestimmt ist.
LOL
Selbst wenns stimmt, das dürfte kaum strafbar sein.
> Und die sofortige Vollziehung anzuordnen. Infolgedessen müssen Sie sofort
> vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Der Zeitpunkt des Eintretens der Rechtskraft ist
> nämlich noch nicht absehbar und kann weit in der Zukunft liegen, wenn Sie alle gegebenen Rechtsmittel
> ausschöpfen, so dass Sie ohne anordnung der Sofortigen Vollziehung bis dahin weiterhin Fahrzeuge führen
> dürften. Hier überwiegt das durch die Sorge um Leben, Gesundheit und Vermögen der anderen
> Verkehrsteilnehmer begründete ganz herausragende Interesse daran, dass Sie sofort vom Verkehr ferngehalten
> werden gegenüber Ihrem eingenen Interesse daran, dass Ihnen die Fahrerlaubnis vorerst belassen wird.
Ich lach mich schlapp. Very entertaining.
Ich glaub, dem Typ wäre auch die einstweilige Erschiessung nicht unrecht
in solchen Fällen.
>Hallo .....
>
>Der Einspruch des RA wird als verweigerung der MPU angesehen.
>(...)
Interessante, zumindest *vertretbare* Argumentation, die aber auch
I*M*HO einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird, wenn
nicht noch weitere wichtige Details fehlen (und Du Dich in der
Verhandlung beherrschen kannst, den Mund hältst und Deinen RA machen
läßt ...!).
Der "Anrufer" muß danach übrigens die Polizei selbst gewesen sein: "DIE
POLIZEI beobachtete Sie, wie Sie die Unfallstrecke mehrmals möglichst
schnell befuhren." Die betreffenden Beamten müssen dann ja auch als
Zeugen benannt sein. Hast Du den entsprechenden Passus weggelassen, oder
hab ich da was überlesen ?
Gleich wie : Ich gehe davon aus, daß Dein RA bereits einen Antrag auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gestellt
und Klage in der Hauptsache eingereicht hat. Dann kannst Du Dich jetzt
nur noch entspannt zurücklehnen und abwarten ...
Berichte mal, wie's ausgegangen ist !
Gruß,
Joachim.
Kann "die Poizei" nicht zählen? Warum schreiben die nur mehrfach und
nicht "mindestens 20x"?
--
Thomas Reincke
> Der "Anrufer" muß danach übrigens die Polizei selbst gewesen sein: "DIE
> POLIZEI beobachtete Sie, wie Sie die Unfallstrecke mehrmals möglichst
> schnell befuhren." Die betreffenden Beamten müssen dann ja auch als
> Zeugen benannt sein. Hast Du den entsprechenden Passus weggelassen, oder
> hab ich da was überlesen ?
Kann "die Polizei" nicht zählen? Warum schreiben die nur mehrfach und
nicht "mindestens 20x"?
Ach ja, und wie hat "die Polizei" festgestellt, dass tatsächlich der
betreffende Herr Schmidt und nicht ein Kumpel ähnlicher Statur ebenfalls
in schwarzer Kombi mit schwarzem Helm und dunklem Visier das Krad "SI -
O 53" genutzt hat.
--
Thomas Reincke
*Das* ist eine der Fragen, die vor dem VG zu klären sein wird !
Wie schon geschrieben : Wenn der Wortlaut des Bescheides korrekt
wiedergegeben wurde, wird er IMHO einer gerichtlichen Überprüfung
nicht standhalten.
Gruß,
Joachim.
> Ach ja, und wie hat "die Polizei" festgestellt, dass tatsächlich der
> betreffende Herr Schmidt und nicht ein Kumpel ähnlicher Statur ebenfalls
> in schwarzer Kombi mit schwarzem Helm und dunklem Visier das Krad "SI -
> O 53" genutzt hat.
"Die Polizei" hat ihn doch angehalten und einen Platzverweis erteilt. Oder wie?
Gruss,
"der Georg"
> Ihnen wird die Fahrerlaubnis in vollem Umfang entzogen, so dass
> Ihre Farerlaubnis der Klassen
>
> B, BE, CE, C1, C1, L, M, A-U, A1 damit erloschen ist.
>
> Ihr Führerschein ist sofort bei der hiesigen
> Dienststelle abzugeben.
Schrecklich, so etwas lesen zu müssen. Gab es da nicht mal den
Tatbestand der 'seelischen Grausamkeit'?
*mitfühlend
--
Onkel-Speiche
"No keyboard found - press F1 to continue"
N I C H T S I S T F Ü R D I E E W I G K E I T
> Axel Bergander <a.bergand...@gmailSPAM.com> wrote:
> > Bodo Eggert <7eg...@7eggert.dyndns.org> wrote:
>
> >> > Auch wenn das nicht der Punkt ist: Juden wurden nicht wirklich wegen
> >> > ihrer Religion ermordet.
> >>
> >> Es gab viele Gründe, aus denen die die Verfolgung der Juden praktisch war.
> >
> > Hat man Juden aus praktischen Gründen umgebracht?
>
> Diese bedingungen begünstigten den Haß, der in ausreichenden Teilen der
> Bevölkerung geschürt wurde. Manche Historiker meinen, daß ohne diese
> Bedingungen die Vernichtung der Juden nicht möglich gewesen wäre.
Was nichts an den Gründen ändert.
> > Vergleich mal die Wannsee-Konferenz und die Rede Himmlers vor
> > Gauleitern. Die Nazis waren von der Notwendigkeit überzeugt;
>
> Oder sie wollten Kariere machen, oder ganz einfach nicht auffallen.
Sicher manche auch.
> Oder sie haben versucht, das Schlimmste zu verhindern, soweit sie konnten.
Da hab ich erstmal meine Zweifel. Ob das stimmt, was auf den
Persil-Scheinen steht. Und ob es überhaupt geht, als Teil der
Unrechtsmaschinerie das Schlimmste zu verhindern.
IMHO ist so annähernd das Schlimmste eingetreten.
Ok, Deutschland hat verloren und keine Atombomben abbekommen. Das kann
man aber beinahe wieder dem GröFaZ zusprechen.
> >> > Ohne hier die Leiden der Opfer relativieren zu wollen:
>
> Die Idee, daß irgendwelches Leiden dadurch zu relativieren, daß auch Andere
> leiden, ist wie die Idee, daß eine Schwulenehe die Ehe zwischaen Mann und
> Frau in ihrer Wertigkeit verringern sollte, einfach Schwachsinn.
Deswegen hatte ich auch genau dies nicht vor. Schön, dass wir uns einig
sind.
> Ich sehe immer noch Streitgespräche im Fernsehn.
Es kickt sich auch 1mal im Monat ein Politiker aus dem Amt, weil er
unpassende Nazi-Vergleiche macht.
> Es erschließt sich mir nicht, warum dies _deutlich_ weniger schlimm sein
> soll. Ich habe eher den Eindruck, daß viele Völkermorde hinter der Shoa
> kleingeredet und versteckt werden, um sich die Hände reinzuwaschen, nach
> dem Motto "Er hat aber noch mehr Menschen umgebracht".
Es geht nicht nur um die Zahlen. Es geht auch um diese unbeschreibliche
Tötungsmaschinerie, dieses menschenfressende Ungeheuer. Es geht um die
Menschen, die diese Maschine wie jede andere Fabrik betrieben und
verwaltet haben. Das wirklich erschreckende ist nicht der Hass, sondern
die Kälte und das Pflichtbewusstsein.
Ich bekomm schon das Kotzen, wenn ich nur darüber nachdenke.
> > Schau mal in Globkes Kommentar zum Rassegesetz.
>
> Finder google nicht, aber:
> http://www.faz.net/s/Rub5C2BFD49230B472BA96E0B2CF9FAB88C/
> Doc~E3187A557D76C4FCE9DAC2D3C625B4FF7~ATpl~Ecommon~Scontent.html
> "Globke bemühte sich, die Nürnberger Rassengesetze für die Betroffenen so
> günstig wie möglich auszulegen, ein besonderes Anliegen des Kommentars
> war es, wenigstens die ,Mischlinge' von den Bestimmungen für die
> ,Volljuden' auszunehmen."
Genau das war seine Rechtfertigung, als er unter Adenauer Staatssekretär
im Bundeskanzleramt war. So glaubwürdig wie seine Behauptung, sich
während der Vereidigung auf Hitler in einer Nische versteckt zu haben.
Ich hab mich während des Studiums mit dem Herrn mal ausgiebig
auseinander gesetzt.
Roland Freislers Bemerkung zu Globkes Kommentar: "Besonders wertvoll".
Globke im NDR-Fernsehen, zitiert nach Spiegel 15/65:
> "Außerdem dachte ich stets, daß die Juden erschossen würden; daß sie in
> Lagern systematisch umgebracht wurden, erfuhr ich erst nach Kriegsende
> in Nürnberg. [...] Ich möchte, daß es jetzt endlich um meine Person
> ruhig wird."
Noch Fragen?
>> 'Wer Jude ist, bestimmt
>> §1' (wimre).
> http://www.shoa.de/nuernberger_rassengesetze.html
§5. Sorry, falsch erinnert. Ein Zitat aus besagtem Kommentar.
> > Nicht alle Polizeig- / Geheimdienst-Organisationen, die Menschen
> > verfolgen und umbringen, sind automatisch gleich.
>
> Nur manche sind gleicher und dürfen nicht verglichen werden.
Was soll mir das jetzt sagen?
Gruß,
Axel
>>Ach ja, und wie hat "die Polizei" festgestellt, dass tatsächlich der
>>betreffende Herr Schmidt und nicht ein Kumpel ähnlicher Statur ebenfalls
>>in schwarzer Kombi mit schwarzem Helm und dunklem Visier das Krad "SI -
>>O 53" genutzt hat.
>
>
> "Die Polizei" hat ihn doch angehalten und einen Platzverweis erteilt. Oder wie?
aber nur bei einer Fahrt. Und wer ist die anderen male gefahren?
--
Thomas Reincke
>> Sie haben mitgeteilt, dass Sie an der Begutachtung nicht teilnehmen
>> möchten. Ich gehe daher davon aus, dass Sie selbst Bedenken an Ihrer
>> Kraftfahreigung haben und die Ihre Eingung ausschließenden Mängel
>> verbergen möchten. Diese Mängel wurden damit offenkundig und gelten als
>> erwiesen.
>
> Lustige Argumentation, Wird vor Gericht natürlich nicht standhalten.
>
Sie wird. Wenn man eine "Einladung" zur MPU ausschlägt, ist der Lappen weg.
Überleg doch mal: Wenn die Fürherscheinstelle deine Eignung (und hier wohl
die moralische Eignung) ein Fahrzeug zu führen, überprüfen will
und du sagst "Nö" - meinst du die sagen dann "Nagut, dann eben nächstes
Mal"?
>> Ihr Verhalten lässt den Schluss zu, dass die Denk - und Handlungsweise
>> überwiegend von der Wahrung und Durchsetztung eigener Interessen ohne
>> Rücksicht auf die Sozialgemeinschaft bestimmt ist.
>
> LOL
> Selbst wenns stimmt, das dürfte kaum strafbar sein.
Mannomann. Wo lässt du den denken?
Strafbar ist das mit Sicherheit nicht. Aber genau _das_ ist die Begründung
für die fehlende moralische Eignung, ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr zu
führen. Im Klartext: den Lappen zu entziehen.
Und das, zum Schutze der Allgemeinheit, unmittelbar.
>> Und die sofortige Vollziehung anzuordnen. Infolgedessen müssen Sie sofort
>> vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Der Zeitpunkt des Eintretens
>> der Rechtskraft ist nämlich noch nicht absehbar und kann weit in der
>> Zukunft liegen, wenn Sie alle gegebenen Rechtsmittel ausschöpfen, so dass
>> Sie ohne anordnung der Sofortigen Vollziehung bis dahin weiterhin
>> Fahrzeuge führen dürften. Hier überwiegt das durch die Sorge um Leben,
>> Gesundheit und Vermögen der anderen Verkehrsteilnehmer begründete ganz
>> herausragende Interesse daran, dass Sie sofort vom Verkehr ferngehalten
>> werden gegenüber Ihrem eingenen Interesse daran, dass Ihnen die
>> Fahrerlaubnis vorerst belassen wird.
>
> Ich lach mich schlapp. Very entertaining.
>
Naja, DAS dürfte der OP sicher etwa anders sehen. Aber schweres Geschütz ist
es alle mal.
Und hier beisst sich etwas. Ich sehe nicht, wieso man das grobe Holz
auspackt, weil einer nur mal ein
bisschen hin und her gefahren ist. Ich vermute mal, dass da noch _etwas_
mehr gewesen sein _könnte_....
Rob
>
>"Skandalos" <uber...@arcor.de> schrieb
>
>> Lustige Argumentation, Wird vor Gericht natürlich nicht standhalten.
>>
>Sie wird. (...)
Wenn der hier veröffentlichte Bescheid mit dem Original übereinstimmt,
wird er *nicht*.
Dazu hat er - tatbestandlich und beweismitteltechnisch - zu viele
"Löcher".
Aaaaaaber ...
>Und hier beisst sich etwas. Ich sehe nicht, wieso man das grobe Holz
>auspackt, weil einer nur mal ein
>bisschen hin und her gefahren ist. Ich vermute mal, dass da noch _etwas_
>mehr gewesen sein _könnte_....
..,. *da* hängt der Hammer ! BTW : Sag' ich doch die ganze Zeit ! ;-)
Gruß,
Joachim.
> "Skandalos" <uber...@arcor.de> schrieb
>
>>Lustige Argumentation, Wird vor Gericht natürlich nicht standhalten.
>
> Sie wird. Wenn man eine "Einladung" zur MPU ausschlägt, ist der Lappen weg.
> Überleg doch mal: Wenn die Fürherscheinstelle deine Eignung (und hier wohl
> die moralische Eignung) ein Fahrzeug zu führen, überprüfen will
> und du sagst "Nö" - meinst du die sagen dann "Nagut, dann eben nächstes
> Mal"?
Blödsinn. Ein Widerspruch gegen einen solchen Bescheid ist grundsätzlich
erlaubt und kann für sich gesehen nicht gegen Dich verwendet werden. Die
zitierte "Schlußfolgerung", daß der Betroffene sich drücken will, weil
er selbst an seiner Fahrfähigkeit zweifelt, ist eine beliebige
Unterstellung, ohne Beweis, sogar ohne Anhaltspunkt, und schlicht
absurd. Die tatsächlichen Motive für den Widerspruch sind ja
offensichtlich, nämlich, daß der Betroffene Begründung und
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bezweifelt.
>>LOL
>>Selbst wenns stimmt, das dürfte kaum strafbar sein.
>
> Mannomann. Wo lässt du den denken?
> Strafbar ist das mit Sicherheit nicht. Aber genau _das_ ist die Begründung
> für die fehlende moralische Eignung, ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr zu
> führen. Im Klartext: den Lappen zu entziehen.
> Und das, zum Schutze der Allgemeinheit, unmittelbar.
Wenn das als Begründung für Führerscheinentzug gelten soll, müßte man 50
% der Bevölkerung den Lappen entziehen. Ganz abgesehen mal davon, daß
die Unterstellung allein schon ziemlich gewagt ist. Ich bin auch schon
öfter mal eine schöne Strecke zweimal nacheinander gefahren und trotzdem
halte ich mich für einen moralisch geeigneten Verkehrsteilnehmer.
>>Ich lach mich schlapp. Very entertaining.
>
> Naja, DAS dürfte der OP sicher etwa anders sehen. Aber schweres Geschütz ist
> es alle mal.
> Und hier beisst sich etwas. Ich sehe nicht, wieso man das grobe Holz
> auspackt, weil einer nur mal ein
> bisschen hin und her gefahren ist. Ich vermute mal, dass da noch _etwas_
> mehr gewesen sein _könnte_....
Über was gesesen sein könnte, könnten wir reden, wenn wirs wüßten ...
[x] Dafür!
Fangen wir an mit Leuten die sone umhäkelte Klorolle hinten drin haben,
Danach alle Linksschleicher, dann alle "krass tiefergelegten
3er-Döner-BMW", LKW-Fahrer , Chopper-Fahrer, 125er Fahrer.
Juhu die Strasse is wieder frei :-))))
SCNR
Christoph
--
XJR 1200 'cause Naked Biker haben die knackigsten Aersche (drm)
IRC-Nick auf#rrr oder #wurm: bikeraper, hhh#3,,bbb ICQ: 616 50 234 ,
Yahoo Mes. rape_the_bike, MSN bikeraper
dlisugc # 12: www.dlisugc.org
> Wenn das als Begründung für Führerscheinentzug gelten soll, müßte man 50
> % der Bevölkerung den Lappen entziehen.
Könnte man wahrscheinlich auch, wenn man sie "kriegen" würde.
In dieser Newsgroup hier dürfte sich der Anteil aufgrund des
Fahrverhaltens eher bei 90% bewegen.
Aussagen wie, "Ich fahr eigentlich immer nur 10 - 20 km/h schneller als
erlaubt - damit habe ich bisher keine Punkte bekommen" dürften reichen,
denn sie implizieren
a) Regelmäßiges und
b) absichtliches Nicht-Beachten von Verkehrsvorschriften, sowie
c) Uneinsichtigkeit in das Fehlverhalten
Da die Zeitpunkte nur wenige Minuten auseinander lagen, wird es vermutlich
schwer werden, dem Richter glaubhaft zu versichern, dass da noch ein
Unbekannter dabei war, der sich das Mopped ausgeliehen hatte, und
sich dann aber ploetzlich in Luft aufgeloest hat. Ich glaube mit solchen
Ausfluechten verstrickt man sich nur noch weiter, einen auf ehrlich und
serioes zu machen und darauf hinzuweisen dass keinerlei Beweise
fuer ein Vergehen und keine "Vorstrafen" (Punkte) vorliegen, duerfte
am meisten Chancen haben. Es bleibt dann eine Wischiwaschi-Aussage
des Denunzianten der die Polizei gerufen hat, und wenn man nun schon
daraufhin den Schein abgenommen bekommt, weil ein anderer was behauptet,
sind wir wirklich im wilden Westen...
Gruss,
Georg
Es wird doch wohl noch erlaubt sein, die Rechtmaessigkeit der Einladung
ueberpruefen zu lassen? Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Heini bei
der Polizei was ueber mich behaupten kann, und ich werde daraufhin
zur MPU gebeten und muss dafuer latzen?
> Und hier beisst sich etwas. Ich sehe nicht, wieso man das grobe Holz
> auspackt, weil einer nur mal ein
> bisschen hin und her gefahren ist. Ich vermute mal, dass da noch _etwas_
> mehr gewesen sein _könnte_....
Ich vermute auch, dass die Behoerden da etwas uebernervoes sind. Hat
irgend ein hohes Tier von Siegen vielleicht ein Wochenendhaeuschen an
der Strecke und dem Polizeichef mit unehrenhafter Entlassung gedroht,
wenn das mit den Rockern nicht endlich aufhoert? Oder so aehnlich.
Anderswo kann man erschossen werden wenn man einen Mantel anhat unter
dem eine Bombe stecken koennte, hier gibts den Lappen weg man man ein
Mopped hat was Krach machen koennte.
Gruss,
Georg
> Steffen Helbing wrote/schrieb on/am Thu, 04 Aug 2005 10:25:14 +0200:
>
> [Führerscheinentzug]
>
>>Könnte man wahrscheinlich auch, wenn man sie "kriegen" würde.
>>In dieser Newsgroup hier dürfte sich der Anteil aufgrund des
>>Fahrverhaltens eher bei 90% bewegen.
>
> Soso.
> Dürfte.
Na zumindest _hoffe_ ich es! :-)
Ich will mich doch nicht mit Rumschwuchtlern über Motorräder
unterhalten! Meinst Du, das sind hier mehr als 10%?
>>Aussagen wie, "Ich fahr eigentlich immer nur 10 - 20 km/h schneller als
>>erlaubt - damit habe ich bisher keine Punkte bekommen" dürften reichen,
>>denn sie implizieren
>>a) Regelmäßiges und
>>b) absichtliches Nicht-Beachten von Verkehrsvorschriften, sowie
>>c) Uneinsichtigkeit in das Fehlverhalten
>
> Hat irgendwer die Tür zum MOF oder den Verkehrssocken offengelassen?
Was ist das?
Ich befürchte ja fast, irgend etwas Negatives, da man meinen könnte, ich
würde die Vermutung, die ich beschrieben habe, selbst gut finden.
Ist aber ganz bestimmt nicht so.
Grüße
Steffen
Kreis Siegen - Wittgenstein der Landrat
Rechtsangelegenheiten
28.07.2005
Verwaltungsgericht Arnsberg
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Thomas Schmidt
gegen
Landrat des Kreises Siegen - Wittgenstein
Az: XXXXXXXX
hebe ich meine Entziehungsverfügung vom 30.06.2005 auf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kreis Siegen - Wittgenstein der Landrat
Rechtsangelegenheiten
Verwaltungsgericht Arnsberg
28.07.2005
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Thomas Schmidt
gegen
Landrat des Kreises Siegen - Wittgenstein
Az: XXXXXXXX
erkläre ich mein Schreiben vom 28.07.2005 ( Aufhebung der
Entziehungsverfügung vom
30.06.2005 ), dort eingegangen per Fax am 28.07.2005, für gegenstandslos.
Eine Aufhebung
der Entziehungsverfügung vom 30.06.2005 ist nicht beabsichtigt. Das
Schreiben vom
28.07.2005 beruht auf einem behördeninternen Übertragungsfehler.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das wird immer besser ! Glaubt Ihr an einen behördeninternen
Übertragungsfehler ?????????
Ich glaube der Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung hat richtig entschieden
und dann vom
Chef einen über den ..... bekommen. Das ist wohl eher eine behördeninterne
Verschwörung.
Bye Thomas
>In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
>(...)
>erkläre ich mein Schreiben vom 28.07.2005 ( Aufhebung der
>Entziehungsverfügung vom 30.06.2005 ), (...) für gegenstandslos.
>Eine Aufhebung der Entziehungsverfügung vom 30.06.2005 ist nicht beabsichtigt. Das
>Schreiben vom 28.07.2005 beruht auf einem behördeninternen Übertragungsfehler.
>(...)
Das wird auf jeden Fall eine interessante Verhandlung : Die Gerichte
schätzen so ein "rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" in der
Regel nicht besonders ... ! ;-)
Auf *das* Ergebnis bin ich wirklich mal gespannt ! ;-)
Gruß,
Joachim.
Lass Ihn Peter, er ist halt jung und braucht kein Geld, ned wie wir
damals.
*eg*
Gruß
Christoph, alt, arm, zufrieden
> Das wird auf jeden Fall eine interessante Verhandlung : Die Gerichte
> schätzen so ein "rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" in der
> Regel nicht besonders ... ! ;-)
Kann man die eigentlich anschliessend wegen groben Unfugs verklagen?
Schliesslich verursachen sie einem gehoerige Kosten mit dem Kaese.
Gruss,
Georg
Du meinst als "Bürger", der lediglich mittelbar - via Staastkasse und
Steuern - davon betroffen ist ?
Theoretisch ja. Praktisch ohne Aussicht auf Erfolg, da (fast) alles
immer irgendwie gerechtgfertigt werden kann, wenn's nicht gerade
vorsätzlich war ...
Gruß,
Joachim.