Ich parke grundsaetzlich da, wo ich parken moechte. Wo
Platz ist, Dosen moeglichst schlecht rankommen, moeglichst
wenig Leute gestoert werden. Die StVO ist mir dabei herzlich
egal, ich bemuehe lieber meinen gesunden Menschenverstand.
Habe damit noch nie irgendwelche Probleme bekommen, auch
nicht in Koeln.
Meine Motorraeder scheinen allerdings auch komischerweise auf die
meisten Mitmenschen ziemlich sympathisierend und harmonisierend
zu wirken ... ob das was damit zu tun hat, weiss ich nicht.
Gruss, Radbert
--
GL 650 / CB 250 RS : Buscando la fiesta Squid 16.95 RRR#89 IRC: Zwerg
Hm, aufgrund der ueberwaeltigen Reaktion
scheint dieses Thema hier niemanden zu
interessieren oder die Beantwortung der
Fragen ist sehr diffizil.
Da Motorradfahrer zutiefst vorschriftenglaeubig
sind, wird wohl letzteres der Fall sein. :-)
>
> Nachdem ich jetzt eine Woche mit meiner neuen SLR unterwegs bin,
> stosse ich langsam auf praktische Probleme, die ich frueher schon hatte:
>
> Wo parke ich ???
>
> So weit ich weiss, darf man Motorraeder nicht auf dem Gehweg abstellen
> (hab ich frueher immer gemacht).
Dieses Verbot findet sich explizit so nicht in der Strassenverkehrs-
ordnung.
Ein Verbot leitet sich jedoch aus dem Gebot der StVO $12 Abs. 4 ab,
wonach zum Parken rechte Seitenstreifen, Parstreifen oder der
rechte Fahrbahnrand zu benutzen ist.
Dieser Auffassung wird von der Rechtssprechung bei Autos auch
zugestimmt, Autos duerfen nicht einmal mit zwei Raedern auf
einem breiten Gehweg parken.
Fuer Fahrraeder (um mal damit zu beginnen) gilt das Gebot
des Parken am rechtem Fahrbahnrand nur eingeschraenkt:
Fussgaenger duerfen als Konsequenz aus StVO $25 Abs. 2 Fahrzeuge
auf dem Gehweg mit sich fuehren, sofern andere Fussgaenger
dadurch nicht erheblich behindert werden.
Das OLG Celle hat festgehalten, dass Fahrraeder dann nach dem
Schluss des Groesseren auf das Kleinere, auch auf dem
Gehweg abgestellt werden duerfen. [VRS 19,70]
Natuerlich muessen Fahrraeder dabei so abgestellt werden,
dass eine erhebliche Behinderung fuer Fussgaenger ausgeschlossen
sein muss.
Diese Auffassung laesst sich auf Kraftraeder uebertragen,
da auch sie von Fussgaengern auf dem Gehweg mitgefuehrt
werden duerfen, wenn auch das groessere Behinderungspotential
eine Motorrades im Einzelfall zu beruecksichtigen ist.
In der Praxis wird dies von vielen Staedten und Gemeinden so gehandhabt,
wird aber im Einzelfall auf die jeweilige Behoerde und Behinderung ankommen.
Eventuell solltest Du mal bei Deinem Ordnungsamt nachfragen.
Auf jeden Fall verboten ist es, den Gehweg zum Erreichen
des Abstellplatzes zu befahren. Das Fahrzeug muss
geschoben werden.
Des weiteren erlaubt die StVO an zwei Stellen das Parken
auf dem Gehweg explizit, einmal durch das Zeichen
315 (Parken auf Gehwegen, StVO 42 (4)) oder wenn dies durch
Parkflaechenmarkierungen angegeben wird (StVO $41 (3) 7).
Wenn das zulaessige Gesamtgewicht Deiner Muehle 2,8 t nicht
ueberschreitet, darfst Du dort auch auf dem Gehweg parken.
Was heisst darfst, Du musst sogar.
Wenn zum Beispiel das "Parken auf Gehwegen" - Schild
einen PKW zeigt, der nur zur Haelfte auf dem Gehweg,
mit der anderen Haelfte auf der Fahrbahn steht, so
darfst Du Dir mit dem Motorrad nicht aussuchen, ob Du Dich
auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn stellst, sondern Du
musst den Gehweg nehmen. Dies ergibt sich zum einen
aus StVO $ 12 (3) Nr. 8c,
zum anderen zielt das Erlauben des teilweisen
Gehwegparkens auf eine groesstmoegliche Freigabe
des fliessenden Verkehrs auf der Fahrbahn ab, nicht
auf eine groesstmoegliche Freigabe des Fussgaengerverkehrs
auf dem Gehweg.
> Soll man sie dann auf der Strasse abstellen, so wie ein Auto?
Im Prinzip ja, dabei ist auch der Grundsatz zu beachten,
dass rechts zu parken ist. Man darf sein Motorrad also
nicht in verkehrter Richtung abstellen, weil es zum Beispiel
wegen einer eventuellen Strassenwoelbung in der richtigen
Richtung abgestellt, stets umfallen wuerde.
Aus dem Gebot des platzparkenden Sparens ... aeh...
platzsparenden Parkens (StVO $ 12 (6)) laesst
sich jedoch ableiten, dass ein Fz. nicht unbedingt parallel
zur Fahrbahn abgestellt werden muss. Einem quer (im rechten
Winkel) abgestellten Motorrad nicht mehr zuordbare Fahrtrichtung
sollte dem Fahrer nicht angelastet werden.
(Natuerlich darf das Motorrad dabei nicht behindernd in
den Fahrraum hineinragen)
Nicht (also auch nicht quer) genutzt werden sollten jedoch die zum
besseren Ein- oder Ausfahren von Parkluecken freigelasssen
Luecken zwischen Parkmarkierungen (etwa an Parkuhren).
Zur Frage des Abstellens "wie ein Auto", ist bei Dunkelheit
folgendes zum Abstellen auf der Fahrbahn zu beruecksichtigen;
In StVO $ 17 Beleuchtung heisst es in Absatz 4:
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt
werden koennen, wie Kraftraeder, Fahrraeder [...]
duerfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen
gelassen werden.
Da in den Vorabbestimmungen der Begriff Dunkelheit gegen
die Erfordernisse der Sichtverhaeltnisse abgegrenzt wurde,
meint Dunkelheit die zwischen Abend- und Morgendaemmerung
liegende Zeitspanne. Die Dunkelheit wird nicht durch Mondlicht
oder Schaufensterbeleuchtung aufgehoben.
Kraftraeder muessen also nachts beleuchtet
abgestellt werden. Strittig ist, ob dies mit eigener
Beleuchtung zu erfolgen hat.
In Absatz (4) heisst es zwar, dass eigene Beleuchtung entbehrlich
ist, wenn die Strassenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende
Entfernung deutlich sichtbar macht, obiger Satz ueber Kleinfahrzeuge
wird jedoch gerade als Einschraenkung dieses Satzes angesehen.
(Zum Beispiel Zweibruecken, VRS 48,298). In Jagusch [81, 17/35]
heisst es, solche Fahrzeuge "sind mit eigener Lichtquelle zu beleuchten".
Der Grund ist wohl, dass die Silhouette eines Motorrades durch
Strassenbeleuchtung nicht auf ausreichende Entfernung deutlich
sichtbar gemacht wird.
Gelegentlich wird aber auch die Auffassung vertreten, dass
eine Strassenbeleuchtung ausreichend sein kann.
Hier herrscht wohl noch einige Unklarheit, wer denn sein
Fahrzeug trotzdem bei Dunkelheit auf der Fahrbahn abstellen
will, sollte auf jeden Fall dafuer sorgen, dass sein
Motorrad kein unsichtbares Hindernis darstellt.
> Bei uns in KL gibt es Zonen, da gilt
> eingeschraenktes Halteverbot, Zusatz: Parken mit Parkschein erlaubt.
> Meistens sind auf der Strasse die Plaetze auch noch eingezeichnet.
> Was mache ich da? Darf ich das Motorrad auf die eingezeichneten
> Plaetze stellen?
Ja
Gegengebenfalls musst Du hinnehmen, dass sich zu Deiner
Maschine eine weitere gesellt.
> Muss ich einen Parkschein holen?
Ja.
Dies leite ich zumindest daraus ab, dass Motorradfahrer
genau wie Autofahrer Parkscheiben und Parkuhren benutzen muessen und
Parscheinautomaten lediglich eine Art Sammelparkuhr darstellen.
OLG Koblenz, VRS 54, 302:
Im Bereich eines Zonehalteverbots [mit Parkscheibenpflicht]
ist auch bei einem Motorrad Parken nur erlaubt, wenn der
Fahrer des Motorrades an seinem Fahrzeug eine Parkscheibe betaetigt.
Aus der Begruendung:
Die Pflicht zur Parkscheibenbenutzung gilt jeweils fuer
alle Fahrzeuge mit Ausnahme "der Besonderen Fortbewegungsmittel"
nach $ 24 StVO [Rollstuehle, Rodelschlitten, Kinderwagen, etc.]
Die Parkscheibe soll das Parken moeglichst vielen Fahrzeugen,
nacheinander fuer kurze, zeitlich begrenzte Dauer ermoeglichen.
Dies waere nicht gewaehrleistet, waeren hiervon Motorraeder
generell und damit auch schwere Motorraeder im besonderen ausge-
nommen.
Das Motorraeder von der Pflicht zur Parkscheibenbenutzung
ausgenommen sind, laesst sich aus dem Wortlaut, dass die
Parkscheibe von aussen gut lesbar sein muss, nicht zwingend
ableiten.
Ein Motorradfahrer, der keine Parkscheibe mit sich fuehrt,
darf im Parkscheiben-Zonenhalteverbot nicht parken.
Wie gesagt, das ist ist im Prinzip ohne Umstaende auf
Parkscheinautomaten uebertragbar, insbesondere, wo fuer
Parkscheinautomaten nicht nur eine Anbringung im Fahrzeug,
sondern auch *am* Fahrzeug im Gesetzestext vorgesehen ist
(StVo $ 13 (1)).
Es ist jedoch zu beachten, dass bei Parkscheinautomaten
in Zonenhalteverboten die Anordnungen der Automaten gelten.
Vielleicht einfach mal an einem Automaten nachsehen,
was er so anordnet.
> Falls ja, wie bringe ich den am Motorrad unter,
Auf jeden Fall gut lesbar. (StVo $ 13 (1))
Frueher war es wohl nur gut sichtbar, da
haettest Du den Parkschein vielleicht noch
hinter dem Schweinwerferglas verwahren koennen :-)
> ohne dass ihn der naechte Parker hinter mir sich holt?
Wie ich Dich kenne, wuerde das ein solcher naechster Parker
kaum ueberleben.
> Wir haben an einer Stelle auch Motorrad-Plaetze. Bin ich verpflichtet,
> dann darauf zu parken, wenn ich in die Stadt will (die sind halt nicht
> unbedingt da, wo ich hinwill)?
Noe.
Das Zusatzschild "Nur fuer Motorraeder" oder ein entsprechendes
Sinnbild bedeutet in erster Linie ein Verbot fuer andere Fahrzeuge,
es stellt kein Gebot fuer Motorraeder dar.
Streng genommen gilt jedoch im Bereich eines solchen P-Schildes
ein Parkverbot auf der Fahrbahn (insbesondere auch fuer Autos!),
in der Praxis duerfte dies bei Motorradparkplaetzen aber nur
eine untergeordnete Rolle spielen.
Es kann uebrigens sein, dass solche Motorrad-Parkplaetze innerhalb von
Zonenhalteverboten mit Parkscheinautomaten kostenfrei sind.
Waehrend Parkscheibenanordnungen in Zonenhalteverboten grundsaetzlich
nicht nur fuer die Fahrbahn gelten, sondern auch fuer Parkplaetze
innerhalb solcher Zonen, so kann bei Parkscheinautomen-Zonen
die Anbringung eines Zusatzschildes "nur mit Parkschein" an
Parkplaetzen, also auch an Motorradparkplaetzen, erforderlich sein.
($ 42 StVO (4) Zeichen 314 und 315):
Das Zusatzschild "nur mit Parkschein"
kennzeichnet den Geltungsbereich von
Parkscheinautomaten.
> Mich wuerde vor allem die rechtliche Situation interessieren.
> Wo erwartet
> mich ein Strafzettel und wo duerfen mir die Politessen nichts anhaben?
Auch wenn ich versucht habe, rein rechtliche Antworten zu geben,
die bei aller Muehe trotzdem ohne Gewaehr und unverbindlich
erfolgten, so ist die rechtliche Situation schwer einzuordnen.
Die Strassenverkehrsordnung hat eine zu sehr auf das Auto abgerichtete
Schreibart, Kommentare interpretieren zum Teil widerspruechlich
und Gerichte entscheiden immer wieder neu.
Deswegen kann zusaetzlich zum Gesagten der Hinweis sicher nicht
verkehrt sein, einmal bei der Polizei oder dem Ordnungsamt
nachzufragen.
In Kaiserslautern wuerde ich zwar nicht unbedingt mit einer
sachlich fundierten Antwort rechnen, aber da die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Ermessen der jeweiligen
Behoerde liegt ($47 OWiG (1)), kann ein spaeteres Berufen auf eine
vorher erteilte Auskunft sicherlich sehr hilfreich sein.
Ein auf Falschauskunft beruhender Verbotsirrtum sollte
Dir nicht angelastet werden koennen.
--
Sylvio
Ein 'normaler Parkplatz' im 'Parkverbot'?? :-0
Gibts sowas?
Ist das ein Bait?
Oder gibts sowas in .de wirklich!?
Gruss
Luigi, GGRR
[...]
> >Mich wuerde vor allem die rechtliche Situation interessieren. Wo erwartet
> >mich ein Strafzettel und wo duerfen mir die Politessen nichts anhaben?
Ganz sicher ist die Stiftskirche, da weil Privatgrundstück ,)
Aber sonst, versuche halt - soweit nicht schon von Dosen zu gestellt -
die Motorradplätze zu nutzen. Ich habe mir die gleichen Fragen auch schon
oft gestellt. ,(
> Und solltest Du tatsaechlich in einer Stadt leben, in der Knoellchen
> an Motorraeder verteilt werden, dann schlage ich eine der schon oefter
FYI: in KL patrolieren die Wegelagerer in 3 Schichten !
Ich parke zumeist auch immer so das niemand behindert wird, aber ich scheine
viel Glück zu haben, ich kenne hier in KL ein paar Moppedfahrer die schon
des öfteren Tickets in Höhe von DM 60.- an den Böcken hatten.
Mein Glück scheint zu sein, das ich eine Suzi habe - das alleine erregt wohl
schon Mitleid genug - die ziemlich zerfetzt ist. Aber sonst ist das ganze
ein Glückspiel ( ich habe mal eine Tickettante kennen gelernt die der eigene
Familie "Liebesbriefe" an die FZGe hängt, treu nach dem Motto das ist kein Job
sondern eine BERUFung )
Tschuuuuuuß, Nicolai.
---
The kindest thing I can say about my wife is that her in-laws
are a lot nicer than mine.
So hab ich das auch mal gemacht ( Hier in Kaiserslautern, also dort,
wo auch Marion wohnt. ). Leider wird hier gesunder Menschenverstand
nicht belohnt, indem die Politessen bei platzsparendem aber ggf.
nicht ganz regelkonformem Parken mal ein Auge zudruecken wuerden.
Ich hatte mein Mopped so richtig schoen in eine Ecke gequetscht, wo's
niemanden stoert, weder Autofahrer noch Fussgaenger. Leider war das in
einer verkehrsberuhigten Zone, also dort, wo Parken nur auf extra
markierten Flaechen erlaubt ist.
Als ich 10 Minuten spaeter zurueck kam, hatte ich ein Knoellchen am
Tank kleben. Seither park ich ( fast immer ;-) regelkonform.
Merke: Mitdenken is nich in Kaiserslautern,
hier ist abzocken angesagt :-(
Ciao,
Marcus Bahlo _ __,
\\==/__)\)_
/ _\|#/ /\ \
-------------------------------------------------------\__/'~ \__/----
_
|\/| |_)
| | a r c u s |_) a h l o '93 "Luzi" GS500E ( ABK: 3.0 )
Member of *MEGAFETE*(tm) Org Team: http://www.rrr.net/mega97
----...@e-technik.uni-kl.de------------------------------------------
> >
> > Wo parke ich ???
> >
>
> > So weit ich weiss, darf man Motorraeder nicht auf dem Gehweg abstellen
> > (hab ich frueher immer gemacht).
> Dieses Verbot findet sich explizit so nicht in der Strassenverkehrs-
> ordnung.
> Ein Verbot leitet sich jedoch aus dem Gebot der StVO $12 Abs. 4 ab,
> wonach zum Parken rechte Seitenstreifen, Parstreifen oder der
> rechte Fahrbahnrand zu benutzen ist.>
[...]
von der Examenshausarbeit (oder Habilitationsschrift?), auf die der Autor
dieses Beitrages zurückgreifen konnte, hätte ich gerne eine Kopie.
Sollte es sich jedoch um eine Arbeit aus dem Stehgreif handeln, ist es mit
das Beste, was ich in meiner bisherigen 4 Jährigen juristischen Ausbildung
gelesen habe!
In vollster Hochachtung,
Stefan
*GS500E*
> von der Examenshausarbeit (oder Habilitationsschrift?), auf die der Autor
> dieses Beitrages zurückgreifen konnte, hätte ich gerne eine Kopie.
Koennte aber auch von einem Knoellchen abgetippt sein :-(
bye
Frank
,,,
(o o)
---------------------------oOO--(_)--OOo----------------------------------
Frank Schroedter (mit Umlaut) VFR'750 F 94 black, SZV GER 3760
schr...@igd.fhg.de
0
-- / _/
... (_) _/(_)
Tag zusammen!
M schrieb in [337842...@rrr.de]
unter ,,Re: Wo parke ich mein Motorrad ?'' folgenes:
> Ich habe mal auf dem Gehweg (ca 4m breit) vor einer der vielen
> Paderborner Kirchen geparkt. Ich habe extra ganz nah an der Wand
^^^^^^
> geparkt um keinen zu stoeren. Als ich wiederkam hatte ich einen
> Zettel am Motorrad (Maria hatte auch einen :-() Ich sollte, unter
^^^^^
B R U U U H H A A A ! ! ! R O T F L ! !
Wenn nichmal *DIE* da stehen darf!!
> M
flo, Traenen abwischend. :,-)
Florian Ilgenfritz - 90451 Nuernberg, GER - mail: f...@flo.franken.de --
Honda CBX 550 F - The ACME Thunderer! - black'n'red - 94 db - 32 Mm ---
----------------------------------------------------------------
§ 13 StVO "Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit"
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für
eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim
Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild
die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291)
vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt,
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und
2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat
und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde
eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Wo in dem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone Parkuhren oder
Parkscheinautomaten aufgestellt sind,
gelten deren Anordnungen. Im übrigen bleiben die
Halt- und Parkverbote des § 12 unberührt.
----------------------------------------------------------------
Anmerkung: Zeichen 290/292 sind die Schilder fuer Zonenhalteverbote
bzw. deren Ende. Zeichen 314/315 sind die Parkschilder Weisses 'P'
auf blauem Grund, im Falle des Z315 mit Erlaubnis des Parkens auf
Gehwegen.
Paragraph 12 enthaelt die Halte- und Parkverordnungen.
> Das steht aber im krassen Widerspruch zu dem was ich selbst mal hier in
> R erlebte:
Wenn man es ganz streng nimmt, ist es kein Widerspruch,
denn die Anordnung des Automaten war ja lediglich:
> "Parkplatz gebuehrenpflichtig mo-sa, 09.00 - 19.00"
Dies ist aber keine Anordnung, dass Du dort laenger
parken darst.
> Als ich mein Gefaehrt um 18.30 abstellte und eine Mark loehnte, kam da
> auch ein Zettel raus, auf dem stand: Ihre Parkzeit endet (morgen) um
> 09.30..
Auch dieser Zettel scheint mir keine Anordnung des Parkscheinautomatens
zu sein. Allerdings ist sie geeignet, Dich in die Irre zu fuehren.
Diesen Irrtum sollte man Dir nicht anlasten koennen
und mit einem Widerspruch solltest Du Erfolg haben.
> Und ich sach noch, trau keinem Automaten :((
Tja, das ist wirklich dumm gelaufen.
Hier in Lautern tragen die Automaten zwar wirkliche
Anordnungen, ich weiss aber nicht, wie sie
Motorradfahrer befolgen koennen sollen, es
heisst naemlich, dass der Parkschein *im*
Fahrzeug anzubringen ist.
--
Sylvio
>
> > von der Examenshausarbeit (oder Habilitationsschrift?), auf die der Autor
> > dieses Beitrages zurückgreifen konnte, hätte ich gerne eine Kopie.
>
> Koennte aber auch von einem Knoellchen abgetippt sein :-(
Keine Muehle, keine Knoellchen :-)
--
Sylvio
MB> Merke: Mitdenken is nich in Kaiserslautern,
MB> hier ist abzocken angesagt :-(
sind bei Euch nicht auch Privatfirmen mit der Temposünder-Wegelagerei
beschäftigt?
Gruß Michael
Wirf ihn in den Tank ...
Gruss, Radbert
> Hier in Berlin heißt es, daß der Parkschein *im Fahrzeug und von außen
> sichtbar* anzubringen sei.
> Wenn sie in Lautern wirklich nur sagen, daß der Parkschein *im* Fahrzeug
> anzubringen sei, würde ich knallhart Widerspruch einlegen mit der
Wenn man nachweisen kann, daß man einen Parkschein für die Zeit und den
Ort gelöst hat, indem man ihn bspw. vorlegt, kann man ergo auch nicht
für dessen Fehlen belangt werden. Wenn eine Anordnung besagt, daß ein
Parkschein nur *im* Auto hinterlegt werden muß, ist das wohl eher unter
"mangelhafter Ausdrucksfähigkeit" abzulegen, da es, würde jeder Parkende
so reagieren, dazu führen würde, daß die Kontrollpersonen permanent auf
gut Glück Strafzettel schreiben müßten, da sie annehmen müßen, jeder der
Parkenden stehe dort ohne Schein.
[...]
> den ordnungsgemäß erworbenen Parkschein an dem einzigen Platz *in* meinem
> Fahrzeug, _nämlich unter der Sitzbank!_, positioniert habe. :-)
Zieht Ihr echt Parkscheine? 8-&
Cheerio
Carsten
2DM/Stunde = 48 DM/Tag = 1440 DM/Monat
1440 DM / 2 qm = 720 DM/qm im Monat ==> Deutscher Horror!
|> Gruß, Matthias (parkbegeistert)
No, ich fahre lieber.
Servus
Ro0bert (!= *006)
--
Robert.M...@mchp.siemens.de - Siemens AG, ZT ME 5 - NaN#1
>Ich versuche andauernd nur einen halben Parkschein zu bekommen, da ich nur
>halb-soviele Räder habe.
Stimmt nicht! Du hast sogar noch weniger( es sei denn, du fährst mit
Stützräder!)
Eigentlich hast du nur 40% , allerdings steht das Dosenreserverad
nicht auf der Straße :-)
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<< I'M FREE, FREE AS A BIRD >>
<< AND THIS BIRD WILL NEVER CHANGE!!! >>
(Lynyrd Skynyrd)
Sascha Mareth, Tel. 09405/961855
*** CB750 -> GT750 -> CBR600 ***
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