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Eintragung in Fahrzeugschein notwendig?

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Torsten Jossig

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May 30, 2004, 12:23:25 PM5/30/04
to
Hallo zusammen,

mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
vom Brief in den Schein eintragen muss,
sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
Ist das so?

Danke

Jossi


Klaus Beimer

unread,
May 30, 2004, 2:30:23 PM5/30/04
to
> mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
> vom Brief in den Schein eintragen muss,
> sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
> Ist das so?

Ich habe gehört ;-) , dass die Sondereintragungen _bald_ in den Schein
eingetragen werden sollen, ich verstehe dies als "wenn ich mal Zeit habe",
also nicht sofort. Die weitere Interpretation überlasse ich Dir.

Grüße,
Klaus


Jan Kannemacher

unread,
May 31, 2004, 3:18:03 AM5/31/04
to
"Torsten Jossig" <jo...@t-online.de> wrote:

>mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
>vom Brief in den Schein eintragen muss,
>sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
>Ist das so?

Ein klarer Fall von "kommt darauf an". Ich habe in meinem Zweitwagen ein
anderes Fahrwerk drin, das eingetragen werden muß, wenn sowieso mal
wieder eine Bearbeitung der Papiere ansteht (Umzug oder so). Bis dahin
muß ich den Wisch vom TÜV spazierenfahren, was aber verschmerzbar ist.
;^) Das gilt wohl nicht für jede Art von Umbau, also einfach bei der
Abnahme fragen, wie's denn damit aussieht.


JK'04

Torsten Jossig

unread,
May 31, 2004, 3:52:55 AM5/31/04
to
> ;^) Das gilt wohl nicht für jede Art von Umbau, also einfach bei der
> Abnahme fragen, wie's denn damit aussieht.

ok, ist wahrscheinlich das beste :-)

thx...


Oliver Bartels

unread,
May 31, 2004, 4:59:09 AM5/31/04
to
On Sun, 30 May 2004 18:23:25 +0200, "Torsten Jossig"
<jo...@t-online.de> wrote:
>mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
>vom Brief in den Schein eintragen muss,
>sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
Bei Änderungen, welche nicht die grundlegenden
Fahrzeugdaten (Leistung wg. Versicherung,
Höchstgeschwindigkeit, Zahl der Räder und Spuren ;-)
betreffen, reicht mitführen und Vorlage bei der
Zulassungsstelle "bei der nächsten Befassung" dieser
mit den Papieren.

Es hindert dich aber niemand daran, den Kram eintragen
zu lassen, wenn Dir der Papierstapel zu dick wird.
Es wird nur wieder eine Gebühr fällig.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10

Torsten Jossig

unread,
May 31, 2004, 9:25:00 AM5/31/04
to
> Bei Änderungen, welche nicht die grundlegenden
> Fahrzeugdaten (Leistung wg. Versicherung,
> Höchstgeschwindigkeit, Zahl der Räder und Spuren ;-)
> betreffen, reicht mitführen und Vorlage bei der
> Zulassungsstelle "bei der nächsten Befassung" dieser
> mit den Papieren.

ah so,
das scheint ja auch sinn zu machen.

danke


Olaf Erkens

unread,
Jun 2, 2004, 5:38:51 AM6/2/04
to
Hallo Torsten Jossig,

> mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
> vom Brief in den Schein eintragen muss,
> sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
> Ist das so?

Das gilt nur dann, wenn du eine sogenannte "Anbaubescheinigung"
bekommst. Wenn das eine ganz normale Abnahme eines
eintragungspflichtigen Zubehörs ist, mußt du die sofort umtragen
lassen.

Olaf


--
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