mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
vom Brief in den Schein eintragen muss,
sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
Ist das so?
Danke
Jossi
Ich habe gehört ;-) , dass die Sondereintragungen _bald_ in den Schein
eingetragen werden sollen, ich verstehe dies als "wenn ich mal Zeit habe",
also nicht sofort. Die weitere Interpretation überlasse ich Dir.
Grüße,
Klaus
>mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
>vom Brief in den Schein eintragen muss,
>sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
>Ist das so?
Ein klarer Fall von "kommt darauf an". Ich habe in meinem Zweitwagen ein
anderes Fahrwerk drin, das eingetragen werden muß, wenn sowieso mal
wieder eine Bearbeitung der Papiere ansteht (Umzug oder so). Bis dahin
muß ich den Wisch vom TÜV spazierenfahren, was aber verschmerzbar ist.
;^) Das gilt wohl nicht für jede Art von Umbau, also einfach bei der
Abnahme fragen, wie's denn damit aussieht.
JK'04
ok, ist wahrscheinlich das beste :-)
thx...
Es hindert dich aber niemand daran, den Kram eintragen
zu lassen, wenn Dir der Papierstapel zu dick wird.
Es wird nur wieder eine Gebühr fällig.
Gruß Oliver
--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
ah so,
das scheint ja auch sinn zu machen.
danke
> mir wurde gesagt, dass man Sondereintragungen nicht mehr
> vom Brief in den Schein eintragen muss,
> sondern nur die Abnahmebescheinigung mitführen muss.
> Ist das so?
Das gilt nur dann, wenn du eine sogenannte "Anbaubescheinigung"
bekommst. Wenn das eine ganz normale Abnahme eines
eintragungspflichtigen Zubehörs ist, mußt du die sofort umtragen
lassen.
Olaf
--
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