das kam heute durch:
http://www.n-tv.de/765805.html
Unglaublich.
Gruß,
Michael
> das kam heute durch:
> http://www.n-tv.de/765805.html
> Unglaublich.
Echt - Und weil immer mehr solcher Kamikazepiloten wie die Irren durch
die Gegend "fliegen" gehört endlich ein Tempolimit auf 130 her.
Gruss Wolfgang
--
Achtung Spamfilter: Bei Mailantwort muss das Subjekt
das Wort NGANTWORT enthalten.
*Wenn* es denn ein solches Limit gäbe, könnte ich dem Gerichtsurteil
problemlos folgen. Wir haben es aber nicht, und deshalb muß man auf der
Autobahn damit rechnen, daß jemand mit Tempo 200 herangerauscht kommt.
Die Ausrede, man hätte das Motorrad "nicht gesehen", ist bei hiesigen
Verhältnissen total bescheuert.
Aber ich gebe Dir dennoch recht: Heizer gehören auf die Rennstrecke, und
nirgends sonst.
Ciao,
Michael
> das kam heute durch:
> http://www.n-tv.de/765805.html
> Unglaublich.
Gefährdungshaftung. Gaaanz alter Hut. Und durchaus berechtigt.
Gruß
Werner
>> das kam heute durch:
>> http://www.n-tv.de/765805.html
>> Unglaublich.
>
> Echt - Und weil immer mehr solcher Kamikazepiloten wie die Irren durch
> die Gegend "fliegen" gehört endlich ein Tempolimit auf 130 her.
Genau. Für Landstraßen auf jeden Fall.
Sven
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung
"Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung liegt darin, dass derjenige, der
Nutzen aus abstrakt gefährlichen Handlungen zieht, welche die Gesellschaft
für nützlich erachtet und daher erlaubt, auch für die Schäden einstehen
soll, die sich aus der gefährlichen Handlung ergeben."
Wem ist der Schaden entstanden? Wer hat die gefährliche Handlung vollzogen?
Ich finde, da kann man durchaus anderer Meinung sein als das OLG Koblenz..
Ciao,
Michael
> http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung
> "Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung liegt darin, dass derjenige, der
> Nutzen aus abstrakt gefährlichen Handlungen zieht, welche die Gesellschaft
> für nützlich erachtet und daher erlaubt, auch für die Schäden einstehen
> soll, die sich aus der gefährlichen Handlung ergeben."
>
> Wem ist der Schaden entstanden?
Dem Moppedfahrer und dem Autofahrer
> Wer hat die gefährliche Handlung vollzogen?
Der Moppedfahrer und der Autofahrer
> Ich finde, da kann man durchaus anderer Meinung sein als das OLG Koblenz..
Ich bin voll der Meinung des OLG. Und die ist IMHO noch zu gut für den
Raser ausgegangen.
Wer mit 200 Sachen wie ein bereits Hirntoter auf der linken Seite
brettert _obwohl er deutlich sieht oder sehen muss, daß
1: sich ein Fahrzeug der Einfahrt nähert
2: Ein anderes Fahrzeug auf der BAB eventuell deshalb nach links
wechselt
Ist IMHO zu mindestens 75 % schuld wenn es dann knallt!
Max
OK, ich sehe Deinen Punkt. Beiden ist Schaden entstanden; der *Grad* spielt
für diese Diskussion keine Rolle (das meine ich ohne jede Ironie).
>> Wer hat die gefährliche Handlung vollzogen?
>
> Der Moppedfahrer und der Autofahrer
Nach dieser Logik wäre es gefährlich, *überhaupt* zu überholen - kann ja
sein, und der Typ zieht nach links, und das hat immer üble Konsequenzen.
>> Ich finde, da kann man durchaus anderer Meinung sein als das OLG
>> Koblenz..
>
> Ich bin voll der Meinung des OLG. Und die ist IMHO noch zu gut für den
> Raser ausgegangen.
>
> Wer mit 200 Sachen wie ein bereits Hirntoter auf der linken Seite
> brettert _obwohl er deutlich sieht oder sehen muss, daß
>
> 1: sich ein Fahrzeug der Einfahrt nähert
>
> 2: Ein anderes Fahrzeug auf der BAB eventuell deshalb nach links
> wechselt
>
> Ist IMHO zu mindestens 75 % schuld wenn es dann knallt!
Der Unfallhergang war - auch nach Meinung des OLG - nicht mehr
nachvollziehbar. Wenn ich das richtig lese, hat der *Grund*, warum der
Autofahrer nach links zog, *keinen Einfluß* auf das Urteil.
Damit wir uns nicht mißverstehen:
- Ich bin *für* Tempo 130 auf den Autobahnen (und für öffentliche Förderung
des Baus von Rennstrecken, die Fans von Opern kriegen das ja auch :-).
- Wenn ich ein Auto vor mir sehe, habe ich geradezu paranoide Phantasien
davon, was das da gleich für einen Wahnsinn abziehen könnte, und verhalte
mich entsprechend (langsamer, bremsbereit, Fluchtweg überlegen, etc.pp).
- Das Unfallopfer war wahrscheinlich eher mit 300kmh als mit (auch für
durchschnittlich trainierte Autofahrer abschätzbaren) 200 Sachen unterwegs.
Ciao, Michael
Max Mayer schrieb:
Trotzdem mußt Du immer damit rechnen, daß Wolfgang in dem Wagen rechts vor
Dir sitzt.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Das Urteil ist für mich ebenfalls völlig unverständlich, wenn ich kein
Tempolimit habe und mich daher nicht falsch verhalte, sehe ich auch
keinen Grund für eine Teilschuld. Aber hier wird mal wieder bestätigt
das in Deutschland der Schnellfahrer immer der "Böse" ist.
Dann kann man direkt ein Tempolimit einführen.
grüße,
jürgen
Und aus eigenener Erfahrung: Hier reichen auch 50 km/h in der Stadt. :-|
Max
> Echt - Und weil immer mehr solcher Kamikazepiloten wie die Irren durch
> die Gegend "fliegen" gehört endlich ein Tempolimit auf 130 her.
Stimmt. Innerstädtisch ist mehr ab und an etwas riskant.
Rob
Das war AFAIK nur in der DDR so.
lg
Wolfgang
--
Die meisten Menschen haben mit der Demokratie etwas missverstanden.
In einer Demokratie *darf* man eine Meinung haben.
Man muss aber nicht. Dieter Nuhr
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Unsinn!
Das war in der EX-DDR. Guten Morgen - wir sind ein paar Jahre weiter!
> >>
> > Ein Wechsel des Fahrsteifens für obige Fall ist verboten. (Habe ich mal
> > gelesen)
>
> Trotzdem mußt Du immer damit rechnen, daß Wolfgang in dem Wagen rechts vor
> Dir sitzt.
Dummschwätzer!
>Echt - Und weil immer mehr solcher Kamikazepiloten wie die Irren durch
>die Gegend "fliegen" gehört endlich ein Tempolimit auf 130 her.
Nimm den Bus, Wolfgang. Das ist für alle Beteiligten das Beste, denn
dann ist ein überforderter Schleicher weniger auf der Straße.
JK'07
> Wer mit 200 Sachen wie ein bereits Hirntoter auf der linken Seite
> brettert _obwohl er deutlich sieht oder sehen muss, daß
>
> 1: sich ein Fahrzeug der Einfahrt nähert
>
> 2: Ein anderes Fahrzeug auf der BAB eventuell deshalb nach links
> wechselt
vorschriftswidrig!
> Ist IMHO zu mindestens 75 % schuld wenn es dann knallt!
Nö. Wenn sich der "die rechte Spur räumende" Kraftfahrer vorschriftsmäßig
verhalten hätte und dort geblieben wäre - sprich: das Rechtfahrgebot
umgesetzt hätte, dann hätte der Kradist dort auch mit 300 km/h
entlangfahren können, ohne das etwas passiert wäre.
Wenn sich der "die rechte Spur räumende" Kraftfahrer vorschriftsmäßig davon
überzeugt hätte, daß auf der linken Spur kein überholendes Fahrzeug naht,
dann wäre nix passiert.
Es hat schon seinen Sinn, daß in Höhe von Auffahrten oftmals den Fahrern in
der rechten Fahrspure durch eine durchgezogene Linie das Ausscheren
untersagt wird - und trotzdem hält sich keine Sau dran.
cu,
Ralf
>Ich bin voll der Meinung des OLG. Und die ist IMHO noch zu gut für den
>Raser ausgegangen.
Die Raser, die bösen Raser...
>Wer mit 200 Sachen wie ein bereits Hirntoter auf der linken Seite
>brettert _obwohl er deutlich sieht oder sehen muss, daß
Wer also das macht, was an dieser Stelle erlaubt ist...
>1: sich ein Fahrzeug der Einfahrt nähert
>
>2: Ein anderes Fahrzeug auf der BAB eventuell deshalb nach links
>wechselt
>
>Ist IMHO zu mindestens 75 % schuld wenn es dann knallt!
...ist Deiner Meinung nach also zu mindestens 75% schuld, wenn die
anderen sich NICHT an die Verkehrsregeln halten, die z.B. vor dem
Spurwechsel Blinksignale und Absichern des rückwärtigen Verkehrs durch
Schulter- und Spiegelblick vorsehen.
Alles klar, Wolfgang. Ich glaube, es besteht echte Hoffnung, daß Du an
Deiner Selbstgerechtigkeit erstickst. Weiter so.
JK'07
>> 1: sich ein Fahrzeug der Einfahrt nähert
>>
>> 2: Ein anderes Fahrzeug auf der BAB eventuell deshalb nach links
>> wechselt
>
>vorschriftswidrig!
Warum sollte das per se vorschriftswidrig sein?
Hast du da die entsprechenden Gesetze bei der Hand?
>Nö. Wenn sich der "die rechte Spur räumende" Kraftfahrer vorschriftsmäßig
>verhalten hätte und dort geblieben wäre - sprich: das Rechtfahrgebot
>umgesetzt hätte,
Das Platz machen hat mal nix mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.
>Wenn sich der "die rechte Spur räumende" Kraftfahrer vorschriftsmäßig davon
>überzeugt hätte, daß auf der linken Spur kein überholendes Fahrzeug naht,
>dann wäre nix passiert.
Jep, das steht ausser Frage.
>Es hat schon seinen Sinn, daß in Höhe von Auffahrten oftmals den Fahrern in
>der rechten Fahrspure durch eine durchgezogene Linie das Ausscheren
>untersagt wird - und trotzdem hält sich keine Sau dran.
Dachte, da ist keine durchgezogene Linie erforderlich, wenn's eh per
se verboten ist?
Dass der Hirni zuerst schauen sollte, bevor er die Spur wechselt, ist
aber klar. Dass ihr kein Tempolimit habt und in solchen Fällen dann
u.U. auch der Schuldlose-aber-200km/h-Fahrende zum Handkuss kommt, hat
sich aber auch schon bis .at herumgesprochen.
Ist ein bisschen so wie "Fair-Use" beim "unbeschränkten" Download.
lg
wode
>Abgesehen davon, daß es eine scheiß Unsitte ist, vor Einfahrten nach
>links zu ziehen:
Generell halte ich persönlich das für keine schlechte Idee.
Praktiziere das häufig und bin auch froh, wenn ich auf der Auffahrt
bin.
>wer das macht und mit "nicht gesehen" argumentiert,
^
einen Unfall verursacht
>gehört für ein halbes Jahr dem ÖPNV zwangszugeordnet.
Spiegel/Spiegel/Schulter-Blick ist da natürlich wie bei allen
Spurwechsel erforderlich. Halbes Jahr ist IMHO allerdings, wenn man
das in Relation zu anderen Delikten setzt, zu hoch gegriffen.
> Wolfgang Gerber wrote:
>
> > Wer mit 200 Sachen wie ein bereits Hirntoter auf der linken Seite
> > brettert _obwohl er deutlich sieht oder sehen muss, daß
> >
> > 1: sich ein Fahrzeug der Einfahrt nähert
> >
> > 2: Ein anderes Fahrzeug auf der BAB eventuell deshalb nach links
> > wechselt
>
> vorschriftswidrig!
Na und? Man "muss" damit rechnen. Wer es nicht tut, handelt auch
vorschriftswiedrig!
> > Ist IMHO zu mindestens 75 % schuld wenn es dann knallt!
> Nö.
Also gut. Dann eben zu 100%
> Wenn sich der "die rechte Spur räumende" Kraftfahrer vorschriftsmäßig
> verhalten hätte und dort geblieben wäre - sprich: das Rechtfahrgebot
> umgesetzt hätte, dann hätte der Kradist dort auch mit 300 km/h
> entlangfahren können, ohne das etwas passiert wäre.
Klar - wenn keiner einen Fehler macht, gibt es auch keine Toten! Nur
machen leider immer wieder irgendwelche Menschen in irgendwelchen
Situationen irgendwelche Fehler.
Wer das nicht kapiert, ist fehl im Verkehr!
> Wenn sich der "die rechte Spur räumende" Kraftfahrer vorschriftsmäßig davon
> überzeugt hätte, daß auf der linken Spur kein überholendes Fahrzeug naht,
> dann wäre nix passiert.
Sicher - auch richtig. Und wenn nicht, steht auf dem Grabstein: "Er
hatte Vorfahrt" .. und die hat er jetzt auf Wolke 7
Meine Güte - wie kannn man bloß so hirnlos argum,entieren wie du?
> Es hat schon seinen Sinn, daß in Höhe von Auffahrten oftmals den Fahrern in
> der rechten Fahrspure durch eine durchgezogene Linie das Ausscheren
> untersagt wird - und trotzdem hält sich keine Sau dran.
Und genau deshalb wird jeder Mensch mit Hirn auf ein solches
Ausscheren vorbereitet sein bzw. damit rechnen und sich entsprechend
verhalten.
Nur hirnlose Raser pochen auf Ihr Recht und brettern wie die
Bekloppten an solchen Situationen vorbei.
Du gehörst wohl zu der Sorte die stur nach dem Motto "ich darf das"
volle Kanne das Gas stehen lassen?
Ich hatte heute so einen "Innerstädtischen" (mit dem Roller, meine Maschine
ist noch eingewintert): ich hatte mich an einer Autoschlange vorbeigemogelt
(Ampel = rot, klar: darf man ja gar nicht, macht man trotzdem - aber man
soll ja auch nicht 200 fahren..). Beim Beschleunigen vor den Dosen ist mir
das Hinterrad (naße Fahrbahn!) entgegen gekommen. Das hat ein Autofahrer
(*kein* BWW + Konsorten - Fiesta?) zum Anlaß genommen, an mir vorbei zu
schreddern: er hat Vollgas gegeben beim Versuch, dem dreisten "Mofafahrer"
eine Lexion zu erteilen - eine ziemlich knappe Veranstaltung, das hätte
anders ausgehen können.
*Wäre* ich da hingefallen: hätte der Autofahrer auch 50% Schuld?
Ciao, Michael
<Dummlall>
> Alles klar, Wolfgang. Ich glaube, es besteht echte Hoffnung, daß Du an
> Deiner Selbstgerechtigkeit erstickst. Weiter so.
Klar - ich habe bis heute fast 40 Jahre im Verkehr ohen nennenswerte
Blessuren überlebt weil ich mit eingeschaltetem Hirn fahre und mit den
Fehler anderer rechne. Immer und überall. Und viele brenzlige
Situation durch Mitdenken im Keim entschärft habe.
Du gehörst zu der Rechthabersorte, die auf freie Fahrt für freie
hirnlose Bürger pochen? Es wird gemacht was erlaubt ist.
Weiter so! Irgendwann zerlegt es dich damit. Hoffentlich kommt kein
anderer dabei zu Schaden.
> Meine Güte - wie kannn man bloß so hirnlos argum,entieren wie du?
Für jemanden, dessen argumentative Kompetenz bei 'Dummschwätzer' endet,
eine geradezu intellektuelle Glanzleistung.
Toscha
--
When you're having a really bad day and it seems like people are trying
to piss you off, remember, it takes 42 muscles to frown and only 4 to
extend your middle finger.
mailto:tos...@toscha.de ____ http://www.toscha.de ____ GUS #35 RRR #666
> Abgesehen davon, daß es eine scheiß Unsitte ist, vor Einfahrten nach
> links zu ziehen: wer das macht und mit "nicht gesehen" argumentiert,
> gehört für ein halbes Jahr dem ÖPNV zwangszugeordnet.
Ist das ironisch gemeint ? Wenn ja: bitte den Blinker raus... (das meine
ich jetzt *nicht* ironisch - die Herren hier scheinen sich ja gut
untereinander zu kennen, aber ich bin da schlicht überfordert).
Ciao, Michael
>"Per se" sicherlich nicht.
Eben.
>Aber spontan fallen mir Begriffe ein wie
>Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, Gefährdung des
>Strassenverkehrs...
Wenn links niemand kommt?
Wo soll da eine Nötigung, ein gefährlicher Eingriff oder eine
Gefährdung bestehen?
>Immerhin ist der auf dem Beschlenigerstreifen eindeutig wartepflichtig
>(WIMRE sogar "Punktebedroht) und der "Linkszieher" gefährdet/behindert
>u.U. einen Linkskommer.
Natürlich muss der, der Platz macht, sich vergewissern, dass er den
Spurwechsel durchführen kann. So wie er sich davon überzeugen muss,
wenn er einen anderen überholt.
Juergen Libertus schrieb:
> Unglaublich ist das nicht, vor ein paar Jahren wurde in einer
> Rechtssache Porsche gegen herausziehenden PKW genauso entschieden.
> Obwohl die Strecke ohne Tempolimit war, musste der Porsche Fahrer auch
> eine Teilschuld mittragen.
Das hast Du falsch in Erinnerung. Der unfallverursachende Fahrer war damals
nicht mehr zu ermitteln. Der Porschefahrer wurde dann für den Schaden eines
Dritten herangezogen, obwohl er daran unschuldig war. Eben wegen der
Betriebsgefahr.
griez
Karina
> Es fällt zunehmend schwer, Dich ernst zu nehmen.
Das ist mir sowas von egal ob du mich ernst nimmst.
> Das, was Du von Dir
> gibst, strotzt ja geradezu vor Selbstgefälligkeit und Ignoranz.
Na und? Deine Auswürfe strotzen von ....
Und wo bin ich ignorant? Wiesst du überhaupt was das Wort bedeutet?
Dann erkläre mal biete was du damit meinst.
> Magst Du im Ernst behaupten, "immer und überall" mit eingeschaltetem
> Hirn zu fahren
Das habe ich nie behauptet, daß ich das immer tue und immer getan
habe! Ich habe auch genug Böcke geschossen.
> und bla? Dann ist Deine Fähigkeit zur Selbstreflektion
> ziemlich stark eingeschränkt. Gedenke mal in einer stillen Minute all
> derer, die *Dir* den Arsch gerettet haben weil Du beim Fahren Fehler
> gemacht hast.
Sicher habe ich auch Fehler gemacht. Habe ich auch noch nie
bestritten. Bei weit über einer MIO km in fast 40 Jahren sind das
sicher sogar viele gewesen. Aber ich kann trotzdem behaupten nie einen
nennenswerten Unfall verursacht zu haben. Oder jemanden wirklich
ernsthaft gefährdet zu haben. So was von wegen ausweichen müssen in
die Botanik oder mit qualmenden Reifen zum Bremsen gebracht zu haben.
Wenn man man einen lächerlichen 10mm2-Kratzer an einer Heckklappe
eines anderen auslässt. Und da war der andere zumindest teilschuldig.
Von wegen unklarer Fahrweise. (Rechts abbiegen und dann mittendrin
eine Vollbremsung, weil er gemerkt hat, daß er gar nicht in diese
Strasse abbiegen wollte. OK - rechtlich wohl meine Schuld weil ich den
nun leicht angetatscht hatte. Aber mit so einer idiotischen Bremsung
hatte ich eben nicht gerechnet. Im Gegenteil. Er fuhr ja zielsicher
zügig an. Und ich hinterher.
> Aber vielleicht bist Du ja wirklich so ein vorbildlicher Autofahrer.
Vorbildlich bestimmt nicht. Ich habe auch meine Fehler. Und dazu stehe
ich. Trotzdem meine ich mit Hirn zu fahren. Sonst wäre ich heute nicht
mehr hier an der Tastatur.
> vielleicht sollte man Dich daher in Harz eingießen und als "leuchtendes
> Beispiel" für Wanderausstellungen der Verkehrswacht verwenden.
Dummschwätze kann ich da bloß sagen.
BTW: Eigentlich wollte ich das Wort ja nicht mehr gebrauchen. Aber bei
soviel Dummlall wie heute mache ich mal eine Ausnahme <g>
> >Echt - Und weil immer mehr solcher Kamikazepiloten wie die Irren durch
> >die Gegend "fliegen" gehört endlich ein Tempolimit auf 130 her.
> Nimm den Bus, Wolfgang. Das ist für alle Beteiligten das Beste, denn
> dann ist ein überforderter Schleicher weniger auf der Straße.
Du dummer Schwätzer! Ich und Schleicher - da muss ich lachen.
> Das Urteil ist für mich ebenfalls völlig unverständlich, wenn
> ich kein Tempolimit habe und mich daher nicht falsch verhalte,
> sehe ich auch keinen Grund für eine Teilschuld. Aber hier wird
> mal wieder bestätigt das in Deutschland der Schnellfahrer immer
> der "Böse" ist.
>
Wir müssen hier zwei Sachen auseinanderhalten:
1. Wie im deutschen Rechtsbetrieb das Thema "Gefährdungshaftung"
gehandhabt wird
2. was Du/ich/sonstwer persönlich davon hält.
Zu 1., das ist ziemlich einfach: Es gibt in D. auf der Autobahn eine
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer diese Richtgeschwindigkeit
übertritt, der tut dies auf eigenes Risiko. Bist Du in einem Unfall
verwickelt und warst dabei schneller als 130, dann fragt dich der
Richter: "Wäre der Unfall genauso passiert, wenn Sie 130 gefahren
wären." Wenn die Antwort darauf anders lautet als "Ja", dann bekommst
Du in aller Regel eine Teilschuld. Der Gesetzgeber hat entschieden,
dass sich der Straßenverkehr am kleinsten gemeinsamen Nenner aller
Teilnehmer auszurichten hat. Wer deutlich schneller fahren will als
die Masse, muss das erhöhte Risiko mittragen.
Zu 2. Ich persönlich fahre auch gern schneller als 130, und ich tue
das auch sehr ausgiebig auf der Autobahn, aber ich finde diese
Regelung durchaus vernünftig und praktikabel. Sie gießt in Grunde die
Erkenntnis in Gesetzesform: "Wenn Du mit 200 über die Bahn bügeln
willst, und da fahren auch noch andere rum, dann musst Du aufpassen
wie ein Schießhund, damit nix passiert. Wenn Du nicht so extrem
aufpassen magst, dann musst Du eben langsamer fahren." Wenn Du das
nicht akzeptieren willst, musst Du politisch dagegen vorgehen, einen
anderen Weg sehe ich nicht.
Frank
--
please replace spam-muelleimer with fk-newsgroups for e-mail contact
Citroen - Made in Trance
>>vorschriftswidrig!
>
> Warum sollte das per se vorschriftswidrig sein?
> Hast du da die entsprechenden Gesetze bei der Hand?
Überholt der seinen Vordermann? Nein? Dann gilt das Rechtsfahrgebot. Der
Auffahrende hat ihn erstmal garnicht zu interessieren, der ist nämlich
wartepflichtig.
> Das Platz machen hat mal nix mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.
Sehe ich anders, aber sei's drum.
> Dachte, da ist keine durchgezogene Linie erforderlich, wenn's eh per
> se verboten ist?
Doch, sieht man ja. Aber oft hilft ja nicht mal das - ich werd' mal bei den
Russen wegen einer gebrauchten Kajuscha nachfragen. Vielleicht hilft das
dann ja.
> Dass der Hirni zuerst schauen sollte, bevor er die Spur wechselt, ist
> aber klar. Dass ihr kein Tempolimit habt und in solchen Fällen dann
> u.U. auch der Schuldlose-aber-200km/h-Fahrende zum Handkuss kommt, hat
> sich aber auch schon bis .at herumgesprochen.
> Ist ein bisschen so wie "Fair-Use" beim "unbeschränkten" Download.
Naaaaaja. Nicht alles, was hinkt... ;-)
cu,
Ralf
>> vorschriftswidrig!
>
> Na und? Man "muss" damit rechnen. Wer es nicht tut, handelt auch
> vorschriftswiedrig!
Na super. Du rollst bei grüner Ampel sicherlich auch mit 15 km/h über die
Kreuzug, weil ja der Querverkehr trotz knallrot losfahren könnte, gell?
> Klar - wenn keiner einen Fehler macht, gibt es auch keine Toten! Nur
> machen leider immer wieder irgendwelche Menschen in irgendwelchen
> Situationen irgendwelche Fehler.
Richtig. Und die sollten dann auch die Verantwortung dafür übernehmen. Aber
das ist ja heutzutage hierzulande nicht mehr Konsens, daß man dafür
gradezustehen hat, wenn man Scheiße gebaut hat.
> Wer das nicht kapiert, ist fehl im Verkehr!
Wer aus lauter falsch verstandenem Gutmenschentum auf der BAB mal hopplahopp
die Spur wechselt, ohne sich zu *vergewissern*, daß die andere Spur
wirklich frei ist und er niemanden behindert oder gefährdet, der ist
*vollkommen* fehl im Straßenverkehr! Sich vergewissern, das hat was mit
Gewißheit zu tun, und nicht mit Hoffnung!
> Sicher - auch richtig. Und wenn nicht, steht auf dem Grabstein: "Er
> hatte Vorfahrt" .. und die hat er jetzt auf Wolke 7
Das hat mit der Schuldfrage erstmal genau garnix zu tun.
> Meine Güte - wie kannn man bloß so hirnlos argum,entieren wie du?
Boah, hast dir den ganzen Satz alleine ausgedacht? Nicht schlecht für deine
Verhältnisse!
> Du gehörst wohl zu der Sorte die stur nach dem Motto "ich darf das"
> volle Kanne das Gas stehen lassen?
Nö, sonst säße ich nicht hier, sondern hätte längst 'ne Holzkiste in 2m
Tiefe als Behausung.
cu,
Ralf
> Ja. Insbesondere wenn ich solchen Schwachfug lese wie "Der Autofahrer
> argumentierte, der Kläger sei so schnell gefahren, dass er ihn beim
> Spurwechsel noch gar nicht habe sehen können." - bei lediglich 200km/h
> eine mehr als laue Ausrede.
Au mann... Schon mal ein Motorrad von vorne gesehen? Ich gehe mal
davon aus, das das ne Straßenmaschine war, ein Schopper oder
ne Harley dürfte das Tempo kaum erreichen. Ich fahre selber Motorrad
und ich bin für sowas sensibilisiert, aber auch mich überraschen
solche Deppen immer wieder.
Im übrigen bin ich der Meinung, das das Urteil vollkommen in Ordnung
geht. Wer seine Maschine nicht kontrollieren kann bzw. nicht in der Lage
ist, rechzeitig zu bremsen, ist schlicht zu schnell gefahren. Vorausschauendes
Fahren wäre angesagt gewesen. Fakt ist, wäre er nicht so schnell gefahren,
wäre nichts passiert.
> Das Urteil ist für mich ebenfalls völlig unverständlich, wenn ich kein Tempolimit habe und mich daher nicht falsch verhalte, sehe
> ich auch keinen Grund für eine Teilschuld. Aber hier wird mal wieder bestätigt das in Deutschland der Schnellfahrer immer der
> "Böse" ist.
Der Schnellfahrer _ist_ immer der Böse? Nun, wenn diese Erkenntnis
vorhanden ist, warum wird das Verhalten nicht geändert? Oder willst
du bestreiten, das durch zu hohe Geschwindigkeit Unfälle passieren?
> Dann kann man direkt ein Tempolimit einführen.
Mittlerweile wäre ich sehr dafür.
<bisher einzig sinnvolles Posting>
Ein Full Ack! Aber sowas von...
> Überholt der seinen Vordermann? Nein? Dann gilt das Rechtsfahrgebot. Der
> Auffahrende hat ihn erstmal garnicht zu interessieren, der ist nämlich
> wartepflichtig.
Nun, nehmen wir doch einfach mal an, das der Auffahrende sich ebenfalls
nicht an Recht und Gesetz gehalten hat und einfach reingezogen ist und
der betroffene Autofahrer ausgewichen ist. Tja, Pech für den Mopedfahrer.
Wäre seine Geschwindigkeit angepasst gewesen und wäre er vorausschauend
gefahren (man sollte eigentlich wissen, das Auffahrten kritische Stellen sind),
dann würde er keinen Unfall gebaut haben.
> Klar - ich habe bis heute fast 40 Jahre im Verkehr ohen nennenswerte
> Blessuren überlebt weil ich mit eingeschaltetem Hirn fahre und mit den
> Fehler anderer rechne. Immer und überall. Und viele brenzlige
> Situation durch Mitdenken im Keim entschärft habe.
Mitdenken ist ja auch völlig OK. Und *moralisch* kann man nachher immer
sagen "selbst schuld, hätte er mal ...". *Juristisch* ist das aber eine
andere Sache. Dennoch liegt darin ein Teil der Begründung der
Gefährdungshaftung. Etwas provokativ gesagt: wer 200 km/h sicher fährt
und sie da fährt, wo's sicher geht, der baut auch keinen Unfall. Wer
aber mit 200 in einen Unfall verwickelt ist, der erzeugt (anteilig) mehr
Schaden als wäre er mit 130 unterwegs gewesen. Damit stellt er aber auch
a priori eine höhere Gefährdung im Verkehr dar und soll entsprechend
bei der Begleichung der Schäden mit herangezogen werden.
Gruß
Werner
>> Sicher - auch richtig. Und wenn nicht, steht auf dem Grabstein: "Er
>> hatte Vorfahrt" .. und die hat er jetzt auf Wolke 7
>
> Das hat mit der Schuldfrage erstmal genau garnix zu tun.
Achtung: Schuld != Haftung!
Bei der Schuldfrage geht es um straf- und ordnungsrechtliche Relevanz
und Konsequenz.
Bei der Haftungsfrage geht es darum, den ensttandenen Schaden
gefährdungsgewichtet auf die Beteiligten zu verteilen.
Die Logik erschließt sich nicht unbedingt auf den ersten Blick, ist aber
IMO durchaus stringent.
Gruß
Werner
>mich entsprechend (langsamer, bremsbereit, Fluchtweg überlegen, etc.pp).
>- Das Unfallopfer war wahrscheinlich eher mit 300kmh als mit (auch für
>durchschnittlich trainierte Autofahrer abschätzbaren) 200 Sachen unterwegs.
Der durchschnittliche (Klein-)Dosentreiber[1] ist leider in vielen
Fällen noch nicht mal dazu in der Lage, 3,5t weiß lackierten Stahl,
2,8m hoch, 2m breit, mit eingeschaltetem Licht und 130-140km/h zu
erkennen, bevor er blinkerlos mit 85 auf die linke Spur wechselt um
einem seiner Artgenossen Platz zu machen, der seinerseits nicht
verstanden hat, warum das Ding "Beschleunigungsspur" heißt.
Scheinbar lernt man in der Fahrschule heutzutage nur noch gequirlte
Scheiße.
[X] Führerscheinprüfung alle 5 Jahre!
Zuendi
[1] Dazu zähle ich alles, was Dinge kürzer als 6m, niedriger als 2m
oder leichter als 2t bewegt
--
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Ach ja?
Physik spielt bei Dir keine Rolle?
Max
Geh sterben Gerber-JETZT-
Das Urteil sollte auf jeden Fall von einer höheren Instanz geprüft
werden. Entweder ist Tempolimit oder nicht. Wir sind doch hier ned im
Wunschkonzert. Wer die Spur wechselt hat auf zu passen.
Gruß
Christoph
Solche Geschichten haben wir ja auch beim Alkohol lange Zeit gehabt.
Grenzwert 0,8 %o, aber nur so lange es nicht gekracht hat.
--
Thomas Reincke
>
> Das Urteil sollte auf jeden Fall von einer höheren Instanz geprüft
> werden. Entweder ist Tempolimit oder nicht. Wir sind doch hier ned im
> Wunschkonzert. Wer die Spur wechselt hat auf zu passen.
> Gruß
> Christoph
Schon längst geschehen. Hierzu gibt es ein Bundesgrichtsurteil aus den
90er Jahren! Der Eigenanteil bei einer wesentlichen Überschreitung der
Richtgeschwindigkeit und das gilt bereits bei Tempo 130 ist mit einem
Eigenanteil von 30% mit dabei.
Gruß
Heiner
Ja und? Phetter greller Scheinwerfer!
> Im übrigen bin ich der Meinung, das das Urteil vollkommen in Ordnung
> geht. Wer seine Maschine nicht kontrollieren kann bzw. nicht in der
> Lage ist, rechzeitig zu bremsen, ist schlicht zu schnell gefahren.
[ ] Du hast Ahnung
> Vorausschauendes Fahren wäre angesagt gewesen. Fakt ist, wäre er
> nicht so schnell gefahren, wäre nichts passiert.
Wär er nie losgefahren auch nicht. Du sonderst hier Worthülsen ab, das
einem schlecht wird.. Ohne Sinn und Verstand.
Gruß
Christoph
Ja, Unfälle passieren durch nicht angepasste Geschwindikeit und zum
großen Teil auf Strecken mit Beschränkungen. Die paar Strecken ohne
Beschränkungen sind keine Unfallschwerpunkte (dann würde da beschränkt
werden).
>
>> Dann kann man direkt ein Tempolimit einführen.
>
> Mittlerweile wäre ich sehr dafür.
Trottel.
Gruß
Christoph, dagegen
Michael Michaelis schrieb am Dienstag, 13. Februar 2007 19:42:
> das kam heute durch:
> http://www.n-tv.de/765805.html
> Unglaublich.
>
das ist ein alter Hut.
Die Rechtsprechung reduziert schon seit langem die eigenen
Schadenersatzansprüche und Schmerzenzgelder, wenn deutlich über der
Autobahnrichtgeschwindigkeit gefahren wurde.
Viele Grüße
Michael Platen
--
Suzuki VX 800, 1997-1999, 0..34 Mm
Aprilia Pegaso 650, 1999- , 0..
Suzuki DL 650 A, 2006- , 0..
> "Michael Michaelis" <m.michaelis?@arcor.de> wrote:
>
>>mich entsprechend (langsamer, bremsbereit, Fluchtweg überlegen, etc.pp).
>>- Das Unfallopfer war wahrscheinlich eher mit 300kmh als mit (auch für
>>durchschnittlich trainierte Autofahrer abschätzbaren) 200 Sachen unterwegs.
>
> Der durchschnittliche (Klein-)Dosentreiber[1] ist leider in vielen
> Fällen noch nicht mal dazu in der Lage, 3,5t weiß lackierten Stahl,
> 2,8m hoch, 2m breit, mit eingeschaltetem Licht und 130-140km/h zu
> erkennen, bevor er blinkerlos mit 85 auf die linke Spur wechselt um
> einem seiner Artgenossen Platz zu machen, der seinerseits nicht
> verstanden hat, warum das Ding "Beschleunigungsspur" heißt.
Diese weißen Dinger aka "Sprinter", die mit 130 auf der linken Spur
rumschleichen, haben da eh nix verloren. Denn die ziehen auch immer
gnadenlos nach links und scheren sich einen Dreck darum, was grade auf der
linken Spur los ist.
> [1] Dazu zähle ich alles, was Dinge kürzer als 6m, niedriger als 2m
> oder leichter als 2t bewegt
Klar, nur LKW-Fahrer können richtig autofahren (vor allem nach 20h
Lenkzeit). Merkwürdige Meinung.
Gruß, Dirk
>Du dummer Schwätzer! Ich und Schleicher - da muss ich lachen.
Wie willst Du mit Deinem Savage-Scheißhaufen eine andere als
schleichende Fahrweise praktizieren, Mr. Selbstgerecht?
JK'07
>Guten Morgen - wir sind ein paar Jahre weiter!
Dieser Spruch von Dir? Ich glaube, es knallt.
JK'07
> Ja und? Phetter greller Scheinwerfer!
Wenn die Sonne dir von hinten in den Spiegel scheint? BTDT.
Ich sagte ja, es gibt genug Idioten.
>> Im übrigen bin ich der Meinung, das das Urteil vollkommen in Ordnung
>> geht. Wer seine Maschine nicht kontrollieren kann bzw. nicht in der
>> Lage ist, rechzeitig zu bremsen, ist schlicht zu schnell gefahren.
>
> [ ] Du hast Ahnung
Ich fahre jetzt seit ich 16 bin, Zweiräder. Also mittlerweile 15 Jahre.
Mich hats auch ein oder zweimal (leicht] erwischt. Jedesmal wegen nicht
angepasster Geschwindigkeit. Eben weil ich nicht der Situation
angemessen gefahren bin.
Und die hier bereits erwähnte Physik scheisst drauf, ob ich im Recht
bin oder nicht. Und das sollte man als Mopedfahrer berücksichtigen.
> Wär er nie losgefahren auch nicht. Du sonderst hier Worthülsen ab, das einem schlecht wird.. Ohne Sinn und Verstand.
Wäre er nicht geboren, ebenfalls nicht. Fakt ist, er war zu schnell, sonst
wäre der Unfall nicht passiert (und wer im Bereich einer Auffahrt so schnell
unterwegs ist, spielt mit seinem Leben). Fakt ist, das die höchstrichterliche
Rechtssprechung dies (wurde hier schon erwähnt) bereits gewürdigt hat.
Und da hilft dein possierliches mit-dem-Fuß-aufstampfen wenig.
Doch. Genau diese habe ich im Kopf, wenn ich schneller fahre. Kaltverformung
meines Körpers ist dabei nicht die Zielsetzung. Und wenn ich in den Bereich
einer Auffahrt komme, schalte ich mein Hirn und und einen Gang runter.
> Ja, Unfälle passieren durch nicht angepasste Geschwindikeit und zum
> großen Teil auf Strecken mit Beschränkungen. Die paar Strecken ohne Beschränkungen sind keine Unfallschwerpunkte (dann würde da
> beschränkt werden).
Interessante Logik. Du gibst also zu, das Unfälle durch nicht angepasste
Geschwindigkeit passieren. Diese Unfälle passieren aber zum großen Teil
auf Strecken mit Beschränkungen. Jetzt frage ich mich, vor allem im Hinblick
auf deinen nachfolgenden Halbsatz, warum diese Strecken wohl beschränkt
sind? Vielleicht deswegen, weil da vorher kein Limit war und überdurchschnittlich
viele Unfälle passiert sind?
Wer weiss, vielleicht ist der Unfall jetzt das Tröpfchen, der das Limit bringt.
>>> Dann kann man direkt ein Tempolimit einführen.
>> Mittlerweile wäre ich sehr dafür.
> Trottel.
> Gruß
> Christoph, dagegen
Stimmt, der Mopedfahrer war so einer.
> Das Urteil sollte auf jeden Fall von einer höheren Instanz geprüft werden. Entweder ist Tempolimit oder nicht. Wir sind doch hier
> ned im Wunschkonzert. Wer die Spur wechselt hat auf zu passen.
Diese Vollkaskomentalität ist zum kotzen... Wer so schnell fährt, muss
halt zweimal so gut aufpassen als sonst. Als Mopedfahrer gleich zweimal.
Doch. Genau diese habe ich im Kopf, wenn ich schneller fahre. Kaltverformung
meines Körpers ist dabei nicht die Zielsetzung. Und wenn ich in den Bereich
einer Auffahrt komme, schalte ich mein Hirn ein und und einen Gang runter.
Wer das Risiko dennoch eingeht, muss mit einem solchen Urteil rechnen. Nicht
umsonst sind sowohl auf Landstraßen als auch auf AB Limits vor Auffahrten.
Und es ist putzig, wie die meisten hier pampig rummotzen wie Kleinkinder.
Wenn da kein Schild steht, dann muss ich nicht denken. Eigenverantwortung
gleich null. Als Mopedfahrer muss ich damit rechnen, das andere Fehler machen,
schon aus eigenem Interesse.
>Nun, nehmen wir doch einfach mal an, das der Auffahrende sich ebenfalls
>nicht an Recht und Gesetz gehalten hat und einfach reingezogen ist und
>der betroffene Autofahrer ausgewichen ist.
Nehmen wir doch einfach mal an, daß sich noch mehr Leute solche
idiotischen Gedanken machen, um die Sache im Gerberschen Sinne
darzustellen.
>Tja, Pech für den Mopedfahrer.
>Wäre seine Geschwindigkeit angepasst gewesen und wäre er vorausschauend
>gefahren (man sollte eigentlich wissen, das Auffahrten kritische Stellen sind),
>dann würde er keinen Unfall gebaut haben.
Er hat seine Geschwindigkeit am geltenden Limit (keins) und der freien
Spur orientiert. Das ist in diesem Land legal, auch wenn es solchen wie
Dir nicht paßt.
Ich finde in gewisser Weise beunruhigend, daß versucht wird, dem
einzigen, der sich korrekt den Verkehrsregeln entsprechend verhalten
hat, die Schuld am Unfall zu geben. Seid ihr eigentlich noch bei
Verstand?
JK'07
>> Alles klar, Wolfgang. Ich glaube, es besteht echte Hoffnung, daß Du an
>> Deiner Selbstgerechtigkeit erstickst. Weiter so.
>Klar - ich habe bis heute fast 40 Jahre im Verkehr ohen nennenswerte
>Blessuren überlebt weil ich mit eingeschaltetem Hirn fahre und mit den
>Fehler anderer rechne. Immer und überall. Und viele brenzlige
>Situation durch Mitdenken im Keim entschärft habe.
>Du gehörst zu der Rechthabersorte, die auf freie Fahrt für freie
>hirnlose Bürger pochen? Es wird gemacht was erlaubt ist.
>Weiter so! Irgendwann zerlegt es dich damit. Hoffentlich kommt kein
>anderer dabei zu Schaden.
</lurk>
Wolfgang,
du schreibst - wie ich Jan mal ausnahmsweise zustimmen muß - dumm
und selbstgerecht. Damit kann man sehr lange und gut leben, es ist
dieser Diskussion aber abträglich und wird auch nicht sonderlich
goutiert.
Wir haben hier eine ganz klassische Situation, wo zwei Leute Mist
gebaut haben:
Der Kradist, weil er nicht mit dem Fehler anderer gerechnet hat,
und dadurch in einen Unfall verwickelt war. Er hat eigentlich
nur gegen zwei Dinge verstoßen: Die Regel des gesunden
Menschenverstands, die einem - gerade als Motorradfahrer - sagt, daß
der andere genau dann einen Fehler machen wird, wenn er das tun kann,
und man sich selber dabei auf die Fresse legen würde. Und gegen die
Regel, immer mit angepaßter Geschwindigkeit zu fahren. In diesem Fall
waren 200 eher nicht angepaßt, weil zuwenig Reserven für die Dummheit
des Autofahrers blieben. Und ich glaube, die meisten (außer die ganz
bornierten) stimmen mir hier zu, wenn ich sage, daß man zu fast 100%
davon ausgehen kann, daß ein PKW-Fahrer nach links rüberzieht, wenn
er auf der Beschleunigungsspur auch nur den Furz eines anderen
Fahrzeugs sieht.
Der Autofahrer, weil er ganz klar (sofern die Schilderung stimmt)
gegen sowohl den gesunden Menschenverstand (siehe Kradist) als auch
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, die ihm nur dann den
Spurwechsel erlaubt, wenn er sich _überzeugt_ hat, niemanden dadurch
zu gefährden oder zu behindern. "Ich habe ihn nicht gesehen, weil er
ja so schnell war", bedeutet, daß er sich nicht ausreichend davon
überzeugt hat, ob da jemand kam. Wir erinnern uns: Es handelte sich
um eine Autobahn, an dieser Stelle ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.
Das Urteil des OLG Koblenz erscheint mir durchaus angemessen, die
Argumentation aber nicht.
Und nun lurke ich weiter.
Elmi.
Wenn ich nix sehe, darf ich nicht Spurwechseln, so einfach ist das.
Martin
--
C.H.E.R.R.Y.:
Cybernetic Humanoid Engineered for Repair and Rational Yardwork
Wer sagt, daß er das nicht getan hat? Aber es kann dir problemlos auch
bei 100 km/h ein Langsamfahrer so dicht vors Mopped hüpfen, daß mit
allem aufpassen nichtmehr viel getan werden kann.
Und 200 km/h sind soo schnell auch nicht.
Traurig ist, daß da jemand offensichtlich zu blind ist, um gefahrlos die
Spur zu wechseln ("Der kam ja so schnell und deswegen konnte ich ihn
nicht sehen." ist bei angenommenen maximal 100 km/h
Geschwindigkeitsdifferenz eine sowas von lahme Ausrede), und damit auch
noch durchkommt.
Aber ist ja bei Tussies, die sich vor "plötzlich" im Rückspiegel
auftauchenden Benzen erschrecken und dann in den Graben hüpfen nicht
anders. Wenigstens hat sie damals keinen anderen mit abgeschossen.
Beischeidwissen, was vor, neben und vor allem auch hinter dem eigenen
Fahrzeug so los ist scheint irgendwie aus der Mode gekommen zu sein.
>Ja. Insbesondere wenn ich solchen Schwachfug lese wie "Der Autofahrer
>argumentierte, der Kläger sei so schnell gefahren, dass er ihn beim
>Spurwechsel noch gar nicht habe sehen können." - bei lediglich 200km/h
>eine mehr als laue Ausrede. Es steht viel eher zu vermuten, dass er die
>für Geschwindigkeitsallergiker übliche Reihenfolge eingehalten hat:
>1. Rüberziehen (obligatorisch)
>2. Blinken (optional)
>3. Schauen (überflüssig, die anderen können doch bremsen)
Vor allem vorher. Genau wie das blinken.
Und im Ernst: Wieviele Autofahrer habt ihr auf eurer letzten Tour
gesehen, die wirklich über die Schulter gucken? Das machen doch
eh nur Motorradfahrer (die aber auch im Auto). Ich mußte da schon
öfters Fahrer(innen) anschreien, bei denen ich Beifahrer war...
Elmi.
><Dummlall>
Ist das reflexartige Unterstellen von Dummschwätzerei bei Dir eigentlich
ein Ausdruck der mit dem Alter wieder einsetzenden Infantilität?
>Klar - ich habe bis heute fast 40 Jahre im Verkehr ohen nennenswerte
>Blessuren überlebt weil ich mit eingeschaltetem Hirn fahre und mit den
>Fehler anderer rechne. Immer und überall. Und viele brenzlige
>Situation durch Mitdenken im Keim entschärft habe.
Du bist so toll, Wolfgang. Wozu dann ein Tempolimit? Wenn alle so
ungeheuer klug wie Du wären, können wir alle Verkehrsregeln abschaffen,
weil sie nicht gebraucht werden.
>Du gehörst zu der Rechthabersorte, die auf freie Fahrt für freie
>hirnlose Bürger pochen? Es wird gemacht was erlaubt ist.
Senilität am Werk. Schau, Wolfgang, es gibt Verkehrsregeln. Die gelten
für alle. Ich poche darauf, nicht über windige Konstrukte die Schuld zu
kriegen, wenn ich mich korrekt verhalten habe - im Gegensatz zu den
anderen, die den entsprechenden Unfall durch Fehlverhalten verursacht
haben, aber offensichtlich nicht für die Folgen einstehen wollen.
Also wird ein abstrakter Begriff wie "erhöhte Gefährdungshaftung"
einfach höher bewertet als ein sehr greifbarer Spurwechsel ohne
Beachtung des rückwärtigen Verkehrs. Großartig.
>Weiter so! Irgendwann zerlegt es dich damit. Hoffentlich kommt kein
>anderer dabei zu Schaden.
Ich erkenne bei Dir eine charakterliche Uneignung zum Führen eines
Kraftfahrzeugs. Du meinst, im Besitz der Letzten Wahrheit zu sein, bist
ignorant und borniert. Du hast 40 Jahre Verkehr nicht etwa überlebt,
weil Du so toll bist, sondern einfach mit Glück, daß Du nicht
zwischenzeitlich umgenietet wurdest. Aber diese Erkenntnis ist für
jemanden wie Dich zu hoch.
Übrigens, Gerberlein: Erkläre doch mal, wie ein Tempolimit den hier
thematisierten Unfall verhindert hätte. Jetzt bin ich gespannt.
JK'07
[Viel peinliche Selbstbeweihräucherung und...]
>Wenn man man einen lächerlichen 10mm2-Kratzer an einer Heckklappe
>eines anderen auslässt. Und da war der andere zumindest teilschuldig.
>Von wegen unklarer Fahrweise. (Rechts abbiegen und dann mittendrin
>eine Vollbremsung, weil er gemerkt hat, daß er gar nicht in diese
>Strasse abbiegen wollte. OK - rechtlich wohl meine Schuld weil ich den
>nun leicht angetatscht hatte. Aber mit so einer idiotischen Bremsung
>hatte ich eben nicht gerechnet.
Eine echte Perle. Wolfgang, damit hättest Du rechnen müssen, gemäß
Deiner großmäuligen Behauptungen. 40 Jahre im Verkehr, immer das Hirn
eingeschaltet, immer und überall mit Fehlern anderer gerechnet.
Und dann so etwas. Meine Güte, wie blamabel. Du hattest es ja ziemlich
eilig damit, Dir selbst zu widersprechen.
>Vorbildlich bestimmt nicht. Ich habe auch meine Fehler. Und dazu stehe
>ich. Trotzdem meine ich mit Hirn zu fahren.
80% der Deutschen sind überdurchschnittlich gute Autofahrer, gemäß der
eigenen Einschätzung. Übrigens, kennst Du Harry Calahan?
"Well, opinions are like assholes. Everybody has one."
JK'07
>Wer
>aber mit 200 in einen Unfall verwickelt ist, der erzeugt (anteilig) mehr
>Schaden als wäre er mit 130 unterwegs gewesen. Damit stellt er aber auch
>a priori eine höhere Gefährdung im Verkehr dar und soll entsprechend
>bei der Begleichung der Schäden mit herangezogen werden.
Eine höhere Gefährdung als einer, der mal eben sportlich die Spur
wechselt und damit den Unfall überhaupt erst verursacht? Aha.
JK'07
>Juergen Libertus <jlib...@mac.com> schrieb:
>> Dann kann man direkt ein Tempolimit einführen.
>Mittlerweile wäre ich sehr dafür.
Da Autobahnen per se uninteressant sind, würden sie durch ein
Tempolimit nicht uninteressanter.
Grüße
-JJ
> Er hat seine Geschwindigkeit am geltenden Limit (keins) und der freien
> Spur orientiert. Das ist in diesem Land legal, auch wenn es solchen wie
> Dir nicht paßt.
Süss... es kann nicht sein, was nicht sein darf... du fährst also auch einfach
über das berühmte defa-Kind drüber, weils einfach auf die Straße läuft.
Schliesslich durfte es das ja nicht.
Und was legal ist, entscheiden bei uns die Gerichte, in letzter Instanz der BGH
und nicht irgendwelche Stammtischrunden, wo wohl einige hier anwesend
sind.
> Ich finde in gewisser Weise beunruhigend, daß versucht wird, dem
> einzigen, der sich korrekt den Verkehrsregeln entsprechend verhalten
> hat, die Schuld am Unfall zu geben. Seid ihr eigentlich noch bei
> Verstand?
Der Motorradfahrer hat sich ebenfalls nicht an die Gesetze gehalten. Lies
dir dazu bitte § 3 StVO durch sowie §1 von hier durch (PDF 8kb):
http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1084451547.pdf
Und nochmal, wer mit >200 über die AB fliegt, einen Unfall baut und sich
dann wundert, das er eine Teilschuld bekommt, leidet an Realitätsverlust.
Er hat durch seine erheblich über der Richtgeschwindigkeit das Risiko
in Kauf genommen und muss nun mit den Folgen leben.
>Bist Du in einem Unfall
>verwickelt und warst dabei schneller als 130, dann fragt dich der
>Richter: "Wäre der Unfall genauso passiert, wenn Sie 130 gefahren
>wären." Wenn die Antwort darauf anders lautet als "Ja", dann bekommst
>Du in aller Regel eine Teilschuld. Der Gesetzgeber hat entschieden,
>dass sich der Straßenverkehr am kleinsten gemeinsamen Nenner aller
>Teilnehmer auszurichten hat. Wer deutlich schneller fahren will als
>die Masse, muss das erhöhte Risiko mittragen.
Frank, Du wirst es nicht gerne hören, aber das ist der bei Dir übliche
Unfug. Der Richter wird keine solche Frage stellen, das ist der erste
Punkt. Zweitens hat die erhöhte Gefährdungshaftung nicht etwa der
Gesetzgeber beschlossen. Dafür waren einschlägige Gerichtsurteile
verantwortlich.
Um mal eine Vermutung zu äußern: Ich denke heute noch, daß die damals
beteiligten Richter Befürworter eines Tempolimits waren und sich die
Möglichkeit nicht entgehen ließen, es durch die juristische Hintertür
quasi einzuführen. Mit diesem Urteil haben sie niemandem einen Gefallen
getan.
JK'07
>Frank Kemper <spam-mu...@gmx.de> schrieb:
>
><bisher einzig sinnvolles Posting>
>
>Ein Full Ack! Aber sowas von...
Das ist die Disqualifikation für Dich. Einem Kemper Sinn zu unterstellen
läuft darauf hinaus, Idi Amin einen harmlosen Kuschelbären zu nennen.
JK'07
>Der Schnellfahrer _ist_ immer der Böse? Nun, wenn diese Erkenntnis
>vorhanden ist, warum wird das Verhalten nicht geändert? Oder willst
>du bestreiten, das durch zu hohe Geschwindigkeit Unfälle passieren?
Es passieren mehr Unfälle, weil jemand hirnlos die Spur wechselt, ohne
sich an elementare Grundsätze zu halten. Jemand wie Du gehört nach drf
oder dsv.
JK'07
>Im übrigen bin ich der Meinung, das das Urteil vollkommen in Ordnung
>geht. Wer seine Maschine nicht kontrollieren kann bzw. nicht in der Lage
>ist, rechzeitig zu bremsen, ist schlicht zu schnell gefahren. Vorausschauendes
>Fahren wäre angesagt gewesen. Fakt ist, wäre er nicht so schnell gefahren,
>wäre nichts passiert.
Gab's die Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit irgendwo im
Sonderangebot?
Fakt ist, hätte sich der Spurwechsler an die Verkehrsregeln gehalten,
wäre nichts passiert. Nach Deiner hirnrissigen Pseudologik wäre der
Motorradfahrer auch noch schuld daran, wenn er gegen einen auf die
Fahrbahn stürzenden Meteor fährt. Hätte ja vorausschauend fahren können,
nicht wahr?
Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du mit 130 auf der Autobahn fährst und
ein paar Meter vor Dir ein deutlich langsamerer Idiot einfach rauszieht.
Dicht genug, daß Du der Kollision nicht ausweichen kannst. Vielleicht
begreifst Du dann, worum es hier eigentlich geht.
JK'07
> > Nimm den Bus, Wolfgang. Das ist für alle Beteiligten das Beste, denn
> > dann ist ein überforderter Schleicher weniger auf der Straße.
> Was mich so tierisch ankotzt: es wird permanent auf "Raser" geschimpft,
> aber was ist eigentlich mit diesen lahmen Arschkrapfen die ohne
> ersichtlichen Grund auf der Landstraße statt 100 nur 70 o. 80 fahren und
> dadurch Überholmanöver provozieren?
Mehr als 20% langsamer ohne Grund ist Verkehrbehinderung.
Praktisch wird zu langsam nicht geknipst. Du muesstest quasi direkt vor
inem Auto mit Knubbel auf dem Dach schliechen, damit es Knoellchen gibt.
Mir ist noch von keinem berichtet worden, der das geschafft hat.
Tschau,
Joerg
> Wir haben hier eine ganz klassische Situation, wo zwei Leute Mist
> gebaut haben:
>
> Der Kradist, weil er nicht mit dem Fehler anderer gerechnet hat,
> und dadurch in einen Unfall verwickelt war.
> Der Autofahrer, weil er ganz klar (sofern die Schilderung stimmt)
> gegen sowohl den gesunden Menschenverstand (siehe Kradist) als auch
> gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, die ihm nur dann den
> Spurwechsel erlaubt, wenn er sich _überzeugt_ hat, niemanden dadurch
> zu gefährden oder zu behindern.
> Das Urteil des OLG Koblenz erscheint mir durchaus angemessen, die
> Argumentation aber nicht.
Warum hast du ein Problem mit der Argumenation? Sie legt genau das
von dir geschriebene zugrunde. Und deswegen auch 50/50. Beide haben
Scheisse gebaut, also müssen es auch beide ausbaden.
> Wer sagt, daß er das nicht getan hat? Aber es kann dir problemlos auch
> bei 100 km/h ein Langsamfahrer so dicht vors Mopped hüpfen, daß mit
> allem aufpassen nichtmehr viel getan werden kann.
> Und 200 km/h sind soo schnell auch nicht.
Dann hat er es nicht genug getan. Sorry, aber wer mit seinem Leben spielt,
ist selber schuld. Vielleicht war es ein unerfahrener Fahrer, wer weiss. Ich
komme mittlerweile weder mit Auto noch mit Moped in solche Situationen,
eben weil ich mittlerweile ein Gespür für sowas habe.
> Traurig ist, daß da jemand offensichtlich zu blind ist, um gefahrlos die
> Spur zu wechseln ("Der kam ja so schnell und deswegen konnte ich ihn
> nicht sehen." ist bei angenommenen maximal 100 km/h
> Geschwindigkeitsdifferenz eine sowas von lahme Ausrede), und damit auch
> noch durchkommt.
Noch viel trauriger ist, das ein Mopedfahrer in einer solchen Situation
trotzdem noch 200 fährt. An einer Auffahrt. Wo jeder weiss, das es mal eng
werden kann.
> Deine Opfer-Täter-Verdrehung ist deutlich ekelhafter.
Ich find herrlich, diese Wadenbeisserei.
>> Wer so schnell fährt, muss
>> halt zweimal so gut aufpassen als sonst. Als Mopedfahrer gleich zweimal.
> Genau, geschieht ihm recht, wenn ein anderer Scheiße baut.
Also doch Vollkaskomentalität. Was ist aus vorausschauendem Fahren
geworden? Was auf das Achten auf die eigene Sicherheit? Was aus
§1 StVO? Was aus § 3 StVO? Wäre er angepasst gefahren, wäre nichts
passiert.
> Merkst du eigentlich noch irgendwas?
Ja. Doppelte Moral. Einerseits die Freiheit haben wollen, so schnell wie
möglich zu fahren, andererseits das Risiko nicht tragen müssen, wenn
etwas passiert.
>> Wenn die Sonne dir von hinten in den Spiegel scheint? BTDT.
>> Ich sagte ja, es gibt genug Idioten.
> Wenn ich nix sehe, darf ich nicht Spurwechseln, so einfach ist das.
Ich weiss auch nicht, wo dein Problem ist. Dem Autofahrer wurden
ja 50% Schuld zugewiesen und nicht 100% dem Mopedfahrer. So
klingt das hier aber.
Wenn der Mopedfahrer angepasst gefahren wäre, würde er kein
Urteil brauchen. So einfach ist das. Nachdem er aber das Risiko in
Kauf nahm, muss er jetzt den Einsatz hinlegen.
> Eine höhere Gefährdung als einer, der mal eben sportlich die Spur
> wechselt und damit den Unfall überhaupt erst verursacht? Aha.
Nein, keine höhere Gefährdung. Die gleiche. 50%.
>> Der Schnellfahrer _ist_ immer der Böse? Nun, wenn diese Erkenntnis
>> vorhanden ist, warum wird das Verhalten nicht geändert? Oder willst
>> du bestreiten, das durch zu hohe Geschwindigkeit Unfälle passieren?
> Es passieren mehr Unfälle, weil jemand hirnlos die Spur wechselt, ohne
> sich an elementare Grundsätze zu halten. Jemand wie Du gehört nach drf
> oder dsv.
Nun, wenn jemand die Spur wechselt, führt das nicht automatisch zu einem
Unfall. Nur wenn ein weiterer Depp in der Nähe ist. Und dieser Depp entweder
den Abstand und/oder eine zu hohe Geschwindigkeit hat. Und auch nur dann
kriegt er ne Mitschuld.
>> Fakt ist, wäre er nicht so schnell gefahren,
>> wäre nichts passiert.
> Au weia. Noch dümmer gehts nimmer.
Doch. Umkehrschluss: Wäre er noch schneller gefahren,
wäre ebenfalls nichts passiert. Dann hätte er die kritische
Stelle nämlich schon passiert.
> Senilität am Werk. Schau, Wolfgang, es gibt Verkehrsregeln. Die gelten
> für alle. Ich poche darauf, nicht über windige Konstrukte die Schuld zu
> kriegen, wenn ich mich korrekt verhalten habe - im Gegensatz zu den
> anderen, die den entsprechenden Unfall durch Fehlverhalten verursacht
> haben, aber offensichtlich nicht für die Folgen einstehen wollen.
Ja, es gibt Regeln. Aber die gelten auch für den Mopedfahrer. Paragraphen
wurden von mir bereits erwähnt.
> Also wird ein abstrakter Begriff wie "erhöhte Gefährdungshaftung"
> einfach höher bewertet als ein sehr greifbarer Spurwechsel ohne
> Beachtung des rückwärtigen Verkehrs. Großartig.
Nein. nicht höher. Zu 50%. In diesem speziellen Fall.
> Übrigens, Gerberlein: Erkläre doch mal, wie ein Tempolimit den hier
> thematisierten Unfall verhindert hätte. Jetzt bin ich gespannt.
Vielleicht überhaupt nicht. Aber die körperliche Unversehrtheit des
Mopedfahrers wäre weniger beschädigt worden. Und das steht bei mir
an erster Stelle.
> Fakt ist, hätte sich der Spurwechsler an die Verkehrsregeln gehalten,
> wäre nichts passiert. Nach Deiner hirnrissigen Pseudologik wäre der
> Motorradfahrer auch noch schuld daran, wenn er gegen einen auf die
> Fahrbahn stürzenden Meteor fährt. Hätte ja vorausschauend fahren können,
> nicht wahr?
Fakt ist, wäre der Mopedfahrer mit 130 gefahren, wäre zu 80% nichts
passiert und zu 99% hätte er keine 50%, sondern 100% zugesprochen
bekommen.
Dein Meteoritenbeispiel ist Unsinn, da realitätsfern. Interessant ist,
ob du nun argumentierst, das nichts passieren könnte, wenn der Mopedfahrer
300 gefahren wär und damit unter dem Meteorit durch...
> Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du mit 130 auf der Autobahn fährst und
> ein paar Meter vor Dir ein deutlich langsamerer Idiot einfach rauszieht.
> Dicht genug, daß Du der Kollision nicht ausweichen kannst. Vielleicht
> begreifst Du dann, worum es hier eigentlich geht.
Ja, ich begreife. Ich begreife, das du immer noch nicht weisst, was
vorausschauendes fahren ist. Aber spinnen wir dein Beispiel einfach mal
weiter. Warum zieht denn der Idiot einfach raus?
>> verwickelt und warst dabei schneller als 130, dann fragt dich der
>> Richter: "Wäre der Unfall genauso passiert, wenn Sie 130 gefahren
>> wären." Wenn die Antwort darauf anders lautet als "Ja", dann bekommst
>> Du in aller Regel eine Teilschuld. Der Gesetzgeber hat entschieden,
>> dass sich der Straßenverkehr am kleinsten gemeinsamen Nenner aller
>> Teilnehmer auszurichten hat. Wer deutlich schneller fahren will als
>> die Masse, muss das erhöhte Risiko mittragen.
> Frank, Du wirst es nicht gerne hören, aber das ist der bei Dir übliche
> Unfug. Der Richter wird keine solche Frage stellen, das ist der erste
> Punkt. Zweitens hat die erhöhte Gefährdungshaftung nicht etwa der
> Gesetzgeber beschlossen. Dafür waren einschlägige Gerichtsurteile
> verantwortlich.
Was glaubst du, für was Bremswege vermessen werden? Jux und Tollerei?
Oder vielleicht doch, um herauszufinden, wie schnell er war? Und wenn er
zu schnell war, trägt er eben das Risiko.
> Um mal eine Vermutung zu äußern: Ich denke heute noch, daß die damals
> beteiligten Richter Befürworter eines Tempolimits waren und sich die
> Möglichkeit nicht entgehen ließen, es durch die juristische Hintertür
> quasi einzuführen. Mit diesem Urteil haben sie niemandem einen Gefallen
> getan.
Ah, die große Verschwörung, ich hör sie kommen... Aber für dich vielleicht
nochmal in langsam:
Man DARF 200 fahren, wo kein Limit. Man DARF aber auch das Risiko
mitragen, das sich durch das erhöhte Tempo ergibt.
Du darfst wählen.
> Schon längst geschehen. Hierzu gibt es ein Bundesgrichtsurteil aus den
> 90er Jahren! Der Eigenanteil bei einer wesentlichen Überschreitung der
> Richtgeschwindigkeit und das gilt bereits bei Tempo 130 ist mit einem
> Eigenanteil von 30% mit dabei.
Das ist denke ich arg verkürzt und teilweise einfach falsch.
1) 130 ist Richtgeschwindigkeit, da kann also kein Eigenanteil von 30%
da sein.
2) eine wesentliche Überschreitung heisst in Zahlen meistens, dass man
mehr als 20 km/h mehr als (in diesem Fall) Richtgeschwindigkeit fährt,
also > 150.
3) Der Eigenateil kommt normalerweise nur zum Tragen, wenn der Unfall
bei Richtgeschwindigkeit vermieden oder die Folgen stark gemildert
hätten werden können.
Punkt (3) sagt m.W. aus, dass es eben egal ist, ob man 130 oder 180
fährt, wenn _direkt_ vor einem einer mit 80 die Spur wechselt. Wenn das
Spurwechseln 100m vor mir ist, kann ich evtl. noch auf 80 runterbremsen,
wenn ich 150 fahre (rein rechnerisch klappt das auch mit 10m/s^2
Verzögerung recht locker, sogar mit 1s Schrecksekunde), aber nicht mehr
mit 180, da schlägt man dann in den Schnarcher ein => Eigenanteil.
Für mich sieht das so aus, als sei der Richter hier bereits auf das
Dummgelalle von SAT1 und Konsorten reingefallen, dass alles was nur
ansatzweise schnell ist, ein Raser und damit kriminell ist. Mal kucken,
ob und wa sdie nächste Instanz sagt. Wenn der Unfallhergang so unklar
ist, sollte erst noch ermittelt werden müssen, ob Punkt (3) zutrifft
oder nicht. Und wenn dem Motorradfahrer dann nicht nachgewiesen werden
kann, dass er den Unfall bei 130 +20 (vgl. Punkt (2)) hätte verhindern
können, dannist er mbMn unschuldig. aber IANAL.
Ciao Christoph