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F: geblitzt

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Stefan Lehmann [Biaggi]

unread,
Oct 11, 2001, 3:31:51 PM10/11/01
to
Hallo,

Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
worden.
Heute kam dann an ihre Mutter (auf diese ist das Bike angemeldet) das nette
Schreiben von den Bullen. Darin das Foto vom Mopped und die aufgeschriebene
Nummer (leider die richtige).
Nun weiß ich das der Bulle ganz alleine in seinem Kombi saß (bin damals mit
meinem Mopped hinterhergefahren) bzw. gerade um sein auto herumsprang.
Welchen Wert hat solch eine aufgeschrieben Nummer? Kann man sowas anfechten,
von wegen verguckt oder so? Was ist denn in einer solchen Fall tun, um der
Geldstrafe zu entgehen? (keine Punkte, aber Geld was sie dafür nicht
ausgeben will :-))
Was würdet ihr Vorschlagen bzw. was habt ihr diesbezüglich selbst schon
gemacht? Anfechten, Dummstellen, etc...............

--
MfG
Stefan
ICQ 72226765
'92er ZXR 750 J2, 106 Mm

Thomas Grueske

unread,
Oct 11, 2001, 3:54:48 PM10/11/01
to
In article <9q4s16$764$1...@piggy.rz.tu-ilmenau.de>, Stefan Lehmann [Biaggi]
wrote:
> Meine Mutter ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
> worden.
>
Und - ist sie auf dem Foto drauf?

cu, tg
--
R1200C *** rrr#81
www.job-express.de, die Personalvermittlung nur für nette Leute
No sounds, no animations, no gimmicks. Just jobs - *fast*.
Rechtschreibung nach FAZ

Alexander Horst

unread,
Oct 11, 2001, 4:00:02 PM10/11/01
to
Hei Stefan,

"Stefan Lehmann [Biaggi]" <stefan....@rz.tu-ilmenau.de> schrieb im
Newsbeitrag news:9q4s16$764$1...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

> Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
> worden.
> Heute kam dann an ihre Mutter (auf diese ist das Bike angemeldet) das
nette
> Schreiben von den Bullen. Darin das Foto vom Mopped und die
aufgeschriebene
> Nummer (leider die richtige).

Das wichtigste in diesem Fall: Deine Freundin trug bestimmt einen Helm. Ist
sie daher als Fahrerin zu erkennen? Wenn nicht, dann würde ich Einspruch
einlegen, da Du (bzw. ihre Mutter) sich nicht dazu äussern kann. Sie selbst
war es nicht und leider ist der Fahrer nicht zu identifizieren.

> Nun weiß ich das der Bulle ganz alleine in seinem Kombi saß (bin damals
mit
> meinem Mopped hinterhergefahren) bzw. gerade um sein auto herumsprang.

Sicher?

> Welchen Wert hat solch eine aufgeschrieben Nummer? Kann man sowas
anfechten,
> von wegen verguckt oder so? Was ist denn in einer solchen Fall tun, um der
> Geldstrafe zu entgehen? (keine Punkte, aber Geld was sie dafür nicht
> ausgeben will :-))
> Was würdet ihr Vorschlagen bzw. was habt ihr diesbezüglich selbst schon
> gemacht? Anfechten, Dummstellen, etc...............

Man kann es - gerade bei einem Motorrad - immer mal versuchen, aber ein
Restrisiko bleibt. Es kommt einfach d'rauf an, ob es sich lohnt. Wegen 30
oder 40 Märkern würde ich das Risiko nicht eingehen, vor allem nicht ohne
Rechtschutz.

Das ich es z.Zt. auch versuche drum rumzukommen liegt einfach daran, dass
die Schilder, dort wo es mich "erwischt" hat, so dämlich stehen, dass ich
sie nicht sehen konnte (Sicht blockiert durch 2 parkende bzw. rangierende
LKW). Das ganze dann noch in einer Einbahnstrassen-Ringstrasse, d.h. die
Schilder haben sich auch auf der gesamten Strecke nicht mehr wiederholt,
also ging ich von 50 km/h aus (damit wurde ich auch geblitzt) obwohl nur 30
erlaubt waren.

Aber wie gesagt, der erste Versuch war der mit dem Anfordern des Bildes, nur
um mal zu sehen, dann stand der Ortshippo vor der Tür, aufgrund meines
Klapphelms war ich leider sogar zu identifizieren und jetzt warte ich mal
ab.

Noch ein Versuch wäre - wenn es eine dreispurige Autobahn war - zu
behaupten, dass sie auf der Mittelspur gefahren ist und aufgrund eines
eigenen Überholmanövers das Schild auf der rechten Seite und eines
gleichzeitigen Überholmanövers eines anderen PKW bei ihr, auch das Schild
auf der linken Seite nicht sehen konnte.

> MfG
> Stefan
> ICQ 72226765
> '92er ZXR 750 J2, 106 Mm

CU, Alex alias Hotte

Jörg Eschweiler

unread,
Oct 11, 2001, 4:07:47 PM10/11/01
to
> Hallo,


Hallo

> Nun weiß ich das der Bulle ganz alleine in seinem Kombi saß


Kaum zu glauben, aber selbst wenn, er kann wohl auch ohne Kollege

lesen.


> Welchen Wert hat solch eine aufgeschrieben Nummer?


Denn Wert kannst du auf dem Bussgeldbescheid ablesen.

Gruß Jörg


Mathias Procksch

unread,
Oct 11, 2001, 4:17:34 PM10/11/01
to
"Stefan Lehmann [Biaggi]" <stefan....@rz.tu-ilmenau.de> wrote:
>Nun weiß ich das der Bulle ganz alleine in seinem Kombi saß (bin damals mit
>meinem Mopped hinterhergefahren) bzw. gerade um sein auto herumsprang.


Hallo Stefan,
Du weißt das er alleine war, aber beweisen könntest Du das nur anhand des
Dienstplanes der zuständigen PD-Stelle.
Da es eher unüblich ist, das Geschwindigkeitsmessungen von einem Polizeibeamten
alleine durchgeführt werden (ebend wegen dem Zeugen auf dem Protokoll) und der
zweite Polizeibeamte ja auch nur mal kurz pinkeln gewesen sein könnte, privat was
zu erledigen hatte, etc., also somit in diesem Moment nicht anwesend war (was Du
dann mit Sicherheit nicht nachweisen kannst), sind die Erfolgsaussichten eher
gering. Deswegen würde ich lieber die Geldbuße bezahlen.


>gemacht? Anfechten, Dummstellen, etc...............
Wenn das erste mal, geht das ohne Probleme. Erst beim zweiten mal gibt es dann
die Auflage eines Fahrtenbuches, das kostet dann so ca. 600 Mark. Das würde ich
mir aufsparen, falls mal richtig zu schnell und viele Punkte.


cu Mathias
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de

Torsten Radtke & Gundula Hasse

unread,
Oct 11, 2001, 4:49:25 PM10/11/01
to
Moin Stefan.

Stefan Lehmann [Biaggi] sprach:

> Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
> worden.

Tja, sowas passiert.

[Kennzeichen richtig gesehen, Bulle alleine]

> Welchen Wert hat solch eine aufgeschrieben Nummer? Kann man sowas anfechten,
> von wegen verguckt oder so?

Wenn es sich lohnt und eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, die
diesen OWi-Bestand nicht ausschliesst, koennte man es versuchen.

> Was ist denn in einer solchen Fall tun, um der Geldstrafe zu entgehen?
> (keine Punkte, aber Geld was sie dafür nicht ausgeben will :-))

Keine Punkte?
Was soll dann das Geheule?
Das war dann ja nicht der Rede wert.

Zahlen und ertragen wie echte Maenner/innen[TM].

Ueber den Rechtsweg koennt ihr euch dann fuer richtiges Speeding mal im
Voraus Gedanken machen, oder eben nicht so angluehen, wenn es sich nicht
lohnt (aka: Es laeuft nicht warm am Bein runter).

Gruss,
Torsten
--
\\|//
------------------------ooOO- (.) (.) -OOoo-----------------------
82' Le Mans III 'Grizzly' O RRR #53, DoD #1870
84' V35 Imola 'Orso piccolo' \___/ MGNOC-ED#541, Squid%: 19.52
Have you ever patched yourself with duct tape?(+8)
Torsten Radtke, Hamburg, Germany, togu...@t-online.de
http://www.geocities.com/motorcity/downs/1862/
------------------------------------------------------------------

Hartmut 'Hardy' Schiszler

unread,
Oct 11, 2001, 6:07:01 PM10/11/01
to
Hallole, On Thu, 11 Oct 2001 21:31:51 +0200, "Stefan Lehmann [Biaggi]"
<stefan....@rz.tu-ilmenau.de> wrote:

>Anfechten, Dummstellen, etc...............

Nicht herumlamentieren sondern zahlen
--
So long, Hardy
Honda Bali 03/96-01/97 7Mm; Yam YP250 02/97-05/99 30Mm
BMW F650 05/99- 32Mm

Jens Ahrendt

unread,
Oct 11, 2001, 7:50:22 PM10/11/01
to
On Thu, 11 Oct 2001 21:31:51 +0200, "Stefan Lehmann [Biaggi]"
<stefan....@rz.tu-ilmenau.de> wrote:

>geblitzt...

Bei mit ohne Punkte...loehnen, alles andere lohnt den Aufwand nicht.

Wenn mit Punkte und auf Bild nicht zu erkennen, ist folgendes
unbedingt zu vermeiden: Bussgeldbescheid abwarten, am letzten
moeglichen Tag Widerspruch einlegen, Gerichtsverhandlung abwarten.
Wenn Einladung zur Gerichtsverhandlung kommt, dem Gericht mitteilen,
dass XYZ* als Zeuge geladen werden soll.

Bei der Gerichtsverhandlung dann sagen, dass man nicht gefahren sei.
Dies koenne von XYZ bestaetigt werden. Aussage von XYZ muss dann sein:
"Ich wars".
Folge waere: Freispruch, Zeugengeld fuer XYZ. Kein Verfahren fuer XYZ
weil verjaehrt, wenn laenger als 3 Monate her.**

Darf man nicht machen, ist Anstiftung zur Falschaussage und fuer XYZ
uneidliche Falschaussage. Ist richtig strafbar.

Ausserdem kann es dann kein Fahrtenbuch geben, weil man seiner Pflicht
zur Angabe eines Fahrers ja scheinbar nachgekommen ist.

Wie gesagt, darf man auf keinen Fall machen, ist ganz doll verboten.
Ich kenn auch keinen, der das je gemacht hat, kann ja auch garnicht
gehen, ist ja verboten.

*XYZ = Freund/Freundin
** Bis zur Gerichtsverhandlung vergehen immer mehr als drei Monate,
sonst zum Doktor, Attest und Verhandlung verlegen lassen.

Thomas Reincke

unread,
Oct 12, 2001, 2:28:42 AM10/12/01
to
Jens Ahrendt wrote:
>
> Folge waere: Freispruch, Zeugengeld fuer XYZ. Kein Verfahren fuer XYZ
> weil verjaehrt, wenn laenger als 3 Monate her.**
>
> Darf man nicht machen, ist Anstiftung zur Falschaussage und fuer XYZ
> uneidliche Falschaussage. Ist richtig strafbar.

> *XYZ = Freund/Freundin

Warum, der Bussgeldbescheid geht doch in diesem Fall an Muttern, weil
auf die das Mopped zugelassen ist. Die Tochter ist ja wirklich gefahren.

--
ma...@thomas-reincke.de http://www.thomas-reincke.de
tho...@nsu-freund.de http://www.nsu-freund.de


Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Oct 12, 2001, 2:51:59 AM10/12/01
to

"Stefan Lehmann [Biaggi]" schrieb:

> Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
> worden.
> Heute kam dann an ihre Mutter (auf diese ist das Bike angemeldet) das nette
> Schreiben von den Bullen. Darin das Foto vom Mopped und die aufgeschriebene
> Nummer (leider die richtige).

Hi,

Wie gut ist die Fahrerin auf dem Bild zu erkennen?

Wenn nicht gut: Anhörungsbogen mit den nötigen Daten (Adresse des
Halters) ausfüllen, "Verstoß wird nicht zugegeben" ankreuzen und
zurückschicken. Nicht mehr. Sollte danach ein Bußgeldbescheid an die
Mutter kommen, widersprechen. Begründung: war nicht der Fahrer und kann
sich nicht erinnern, wer gefahren ist. Fertig.

Bei gutem Foto: Anhörungsbogen mit Halterdaten zurückschicken, nichts
ankreuzen. Sollte der Bußgeldbescheid auf die Mutter kommen, soll sie
(die Mutter) die "Tat" zugeben, aber dem Bescheid widersprechen.
Begründung: möchte Anwalt befragen. Abwarten. Sollte ein weiterer
Bescheid kommen, nochmal widersprechen, gute Begründung einfallen
lassen. Die Behörden werden sich aber mit den Schreiben Zeit lassen,
schließlich haben sie ja bereits einen Täter und die Sechsmonatsfrist
nach dem Bußgeldbescheid. Nach etwas mehr als drei Monaten nach der
"Tat" auf das nächste Schreiben, das kommt, antworten: "Habe das Foto
nochmal angesehen, war ich nicht, könnte die Tochter sein." Behörde
vergleicht das Blitzfoto mit den hinterlegten Paßfotos - und beißt sich
in den Arsxx: verjährt.(*)

Keine Angst vor der standardisierten Fahrtenbuchdrohung. Nach mehr als
zwei Wochen braucht man sich nach der gängigen Rechtsprechung nicht mehr
erinnern, wer gefahren ist, damit ist ein Fahrtenbuch nicht rechtens.
Nur bei Mehrfachtätern oder bei (ganz seltenen) schweren Fällen kann
anders entschieden werden.

Weitere Tips gibt die Raserbibel: http://www.radarfalle.de


Gruß, Garfield

(*) dieses Verfahren ist im Forum von radarfalle.de als
"Alberto-Methode" beschrieben.

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Olaf Erkens

unread,
Oct 12, 2001, 9:28:00 AM10/12/01
to
"Stefan Lehmann [Biaggi]" <stefan....@rz.tu-ilmenau.de> wrote:

> Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
> worden.

Pech

> Heute kam dann an ihre Mutter (auf diese ist das Bike angemeldet) das nette
> Schreiben von den Bullen. Darin das Foto vom Mopped und die aufgeschriebene
> Nummer (leider die richtige).

Die Mutter kann erst mal die Halterdaten eintragen/bestätigen und
ansonsten schlicht angeben, daß sie nicht gefahren ist. Nächste Frage
ist dann, ob auf dem Foto was zu erkennen ist. Und wenn die Grünen dann
vorbei kommen, um das Foto abzugleichen, sollte deine Freundin besser
nicht zugegen sein.

> Nun weiß ich das der Bulle ganz alleine in seinem Kombi saß (bin damals mit
> meinem Mopped hinterhergefahren) bzw. gerade um sein auto herumsprang.
> Welchen Wert hat solch eine aufgeschrieben Nummer? Kann man sowas anfechten,
> von wegen verguckt oder so?

Vergiß es!

> Was ist denn in einer solchen Fall tun, um der Geldstrafe zu entgehen?

Wenn die Mutter mitspielt - siehe oben.

> (keine Punkte, aber Geld was sie dafür nicht ausgeben will :-))

Wie? Und dafür willst du nen Aufstand veranstalten? Schönen Gruß von mir
- sie soll zahlen gehen.

Olaf
nur Aufstand wenn Punkte


--
begin
********************* OLAF ERKENS **********************
FJ@#RRR http://www.wiso.uni-dortmund.de/~FJ
FJ1200 3YA BJ93 185Mm rrr#25
Engine replaced ... up and running wonderful :-)

Rainer Schlerege

unread,
Oct 12, 2001, 10:43:48 AM10/12/01
to
"Stefan Lehmann [Biaggi]" wrote:
>
> Hallo,
>
> Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt

Sag ihr Sie soll als MannInn Ihren Obolus an die Grünweißen zahlen und
nich mekkern solang es nicht um Punkte geht!
Da es um keine Punkte geht, is es eh nur'n geringer Betrag, den man
sonst
am Abend inner Bar läßt!

RainR
--
Die Newsgroup-Regel
Nur wenn Du die Newsgroup nicht liest, steht die Aus-
schreibung für den Traumjob deines Lebens drin. In jedem
anderen Fall sind sie gefüllt mit Megabytes an Flame-Wars.

Wieland Frank

unread,
Oct 12, 2001, 12:37:08 PM10/12/01
to

Moin Stefan,

>Meine Freundin ist vor ner Weile auf der Autobahn mit dem Mopped geblitzt
>worden.
>Heute kam dann an ihre Mutter (auf diese ist das Bike angemeldet) das nette
>Schreiben von den Bullen.

Das Vierbeiner schreiben können...

>Nun weiß ich das der Bulle ganz alleine in seinem Kombi saß (bin damals mit
>meinem Mopped hinterhergefahren) bzw. gerade um sein auto herumsprang.
>Welchen Wert hat solch eine aufgeschrieben Nummer? Kann man sowas
anfechten, von wegen verguckt oder so?

Anfechten kann man grundsätzlich alles. In dem Fall bringt´s aber nix, da
der Schutzmann seine Aussage beeiden würde und rat mal wem der Richter
glaubt.

>Was ist denn in einer solchen Fall tun, um der
>Geldstrafe zu entgehen? (keine Punkte, aber Geld was sie dafür nicht
>ausgeben will :-))
>Was würdet ihr Vorschlagen

Von meiner Warte her würde ich mich, wenn es sich nicht um ne horrende Summe
handelt , über mich selbst ärgern und bezahlen (die Jungs in Grün können
nämlich nix dafür wenn unser einer zu schnell fährt). Wenn du aber meinst,
der Ärger und die Mühe ist´s Wert, und deine Freundin ist auf dem Bild nicht
zu erkennen, kann ihre Mutter mit Fug und Recht behaupten, sie wäre nicht
gefahren. Da sie ihre Tochter nicht belasten muss
(Zeugnisverweigerungsrecht), muss sie auch nicht auf die Frage antworten,
wer denn wohl gefahren sei. Fahrtenbuch wird i.d.R angedroht, aber von
keinem Richter angeordnet. Beim ersten mal schon gar nicht und beim zweiten
mal, wegen der Verhältnismässigkeit, nur in ganz seltenen Fällen. Auf jeden
Fall wird dann ermittelt und u.U. kommts zu einem Prozess. Den sollte deine
Freundin, so sie keine Rechtschutzversicherung hat, tunlicht nicht
verlieren.

Viel Spass
Wieland


Alexander Horst

unread,
Oct 13, 2001, 10:27:52 AM10/13/01
to
Hei Christian,

"Christian @Soemtron" <nospam.nic...@bigfoot.de> schrieb im
Newsbeitrag news:8Ajpjcw$C...@point04.news.dfncis.de...

> > Noch ein Versuch wäre - wenn es eine dreispurige Autobahn war - zu
> > behaupten, dass sie auf der Mittelspur gefahren ist und aufgrund
> > eines eigenen Überholmanövers das Schild auf der rechten Seite und
> > eines gleichzeitigen Überholmanövers eines anderen PKW bei ihr,
> > auch das Schild auf der linken Seite nicht sehen konnte.
>

> Macht sich natürlich blöd, wenn auf dem Foto kein Auto weit und breit
> zu sehen ist. :-}

:-) - stimmt, es ging aber darum, dass er das letzte Schild mit der
Geschwindigkeitsbeschränkung aus den genannten Gründen nicht sehen konnte
und von daher nicht rechtswirksam über die Einschränkung - aufgrund der er
dann später geblitzt wurde - informiert war ,-)

> cu,
> Christian

CU, Alex alias Hotte

Oliver Haupt

unread,
Oct 13, 2001, 4:13:17 PM10/13/01
to
Alexander Horst wrote:

>
> :-) - stimmt, es ging aber darum, dass er das letzte Schild mit der
> Geschwindigkeitsbeschränkung aus den genannten Gründen nicht sehen konnte
> und von daher nicht rechtswirksam über die Einschränkung - aufgrund der er
> dann später geblitzt wurde - informiert war ,-)


Hmmm.... Du meinst wenn ich ein Vorfahrt achten Schild nicht sehen kann,
bruach ich auch nicht die vorfahrt zu achten?

Die gaengige Antwort der Streifenhoernchen auf "Das Schild konnte ich
doch nicht sehen!" ist eigentlich, "Wenn sie so schlecht sehen, sollten
Sie vielleicht den Fuehrerschein abgeben."


> CU, Alex alias Hotte

cu,

olli

--
Egal was Du faehrst, Vollgas geben kannst Du immer.
GS 500 E ...irgenwann 96/97
GSX 600 F 00/01
CBR 900 RR 01/..

Frank Beelitz

unread,
Oct 14, 2001, 8:47:04 AM10/14/01
to
-=> Quoting Dirk Thomalla in einer Nachricht an All <=-

Moin Dirk
DT> Da f�lt mir ein, seit diesem Monat m≪te ich absolut punktefrei
DT> sein. Darauf ein K捻i! Prost!

Nach welcher Zeit verfallen die Punkte und wie erfahre ich meinen aktuellen
Punktestand?

Gruss,
Frank

Email : frank_...@turbo.fido.de

Alexander Horst

unread,
Oct 14, 2001, 2:41:13 PM10/14/01
to
Hei Oliver,

"Oliver Haupt" <hau...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3BC8A05D...@web.de...

> > :-) - stimmt, es ging aber darum, dass er das letzte Schild mit der
> > Geschwindigkeitsbeschränkung aus den genannten Gründen nicht sehen
konnte
> > und von daher nicht rechtswirksam über die Einschränkung - aufgrund der
er
> > dann später geblitzt wurde - informiert war ,-)
>
> Hmmm.... Du meinst wenn ich ein Vorfahrt achten Schild nicht sehen kann,
> bruach ich auch nicht die vorfahrt zu achten?
>
> Die gaengige Antwort der Streifenhoernchen auf "Das Schild konnte ich
> doch nicht sehen!" ist eigentlich, "Wenn sie so schlecht sehen, sollten
> Sie vielleicht den Fuehrerschein abgeben."

Es kommt darauf an es entweder beweisen zu können, oder plausibel zu
begründen.

Es gibt entsprechende Urteile z.G. des Beschuldigten, wenn z.B. ein
Halteverbotsschild zugehängt ist (z.B. mit einer Plastiktüte oder einem
Müllsack) und auch wenn das irgend einer gemacht hat, der sich nur einen
schlechten (und wenn er erwischt wird teuren) Scherz erlaubt hat, Du dann da
parkst, keinen Strafzettel bekommst bzw. juristisch dagegen mit hoher
Siegeswahrscheinlichkeit vorgehen kannst. Der Grund ist, dass Dir das
Gebot/Verbot nicht rechtswirksam zur Kenntnis gebracht wurde.

In Deinem Fall, wenn also das "Vorfahrt achten"-Schild - nachweislich -
zugewachsen war, bist Du fein raus. Oder wenn direkt davor ein großer LKW
parkt und Du es deshalb nicht sehen konntest ebenso. Da diese Schilder aber
i.d.R. auf beiden Strassenseiten stehen, sollte die Begründung/Ausrede
wirklich gut sein. :-)) ..

Für nähere Hintergründe oder dem Urteil solltest Du aber mal in einer
entsprechenden Newsgroup nachfragen. Ich habe das nur mal bei einer
ARD-Ratgebersendung gesehen.

> cu,
>
> olli

CU, Alex alias Hotte

Robert Wachinger

unread,
Oct 15, 2001, 3:55:07 AM10/15/01
to

Auch wenn ich ziemlich lagge ...

Dirk Thomalla <di...@srx6.de> wrote:

> Da fällt mir ein, seit diesem Monat müßte ich absolut punktefrei sein.
> Darauf ein KöPi! Prost!

Schwuchtel!


Servus, Robert

--
GRR#21, MMM, RRR#54
Triumph T'Bird Sport '99
Suzuki DR350S

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