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Kalbsleberwurst

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AxelVoss

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Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to
Moin allerseits,
in dieser NG scheint ja richtig Fachwissen und die Faehigkeit
dieses auch in witziger, charmanter, wenngleich auch kontroverser
Form auszutauschen, sieht man mal von schleiflack-semantik verbreitenden
Faustkaempfern aus Erlangen, die sich gebaerden wie die Axt im Wald, ab.
Genug der Vorrede
Leberwurst auf Schwarzbrot ist lecker.
Kalbsleberwurst auf Schwarzbrot ist oberlecker, mit nem
Scheibchen Gewuerzgurke sogar megalecker.
NUR:
wenn ich beim Schlachter ausdruecklich nachfrage, was denn
da so an Fleischsorten (Tierarten) in der KALBSleberwurst so drin sind,
dann windet sich der Schlachter wie sonst was.
Und auf abgepackter 'Kalbsleberwurst' finden sich auf dem
Etikett unter dem Stichwort 'Inhalt' immer Hinweise auf
Schweinefleisch.
Manchmal sogar Hinweise auf Milcheiweiss. Von Dingen wie
Emulgatoren etc. mal ganz abgesehen.
Das ganze trifft analog auf Gaenseleberwurst ebenso zu.
Gibt es eigentlich noch reine Kalbs(Gaense)leberwurst
fragt sich
Axel


Diedrich Ehlerding

unread,
Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to
AxelVoss schreibt:

> wenn ich beim Schlachter ausdruecklich nachfrage, was denn
> da so an Fleischsorten (Tierarten) in der KALBSleberwurst so drin sind,
> dann windet sich der Schlachter wie sonst was.
> Und auf abgepackter 'Kalbsleberwurst' finden sich auf dem
> Etikett unter dem Stichwort 'Inhalt' immer Hinweise auf
> Schweinefleisch.
> Manchmal sogar Hinweise auf Milcheiweiss. Von Dingen wie
> Emulgatoren etc. mal ganz abgesehen.
> Das ganze trifft analog auf Gaenseleberwurst ebenso zu.
> Gibt es eigentlich noch reine Kalbs(Gaense)leberwurst

was ist IYHO "reine" Kalbsleberwurst?
- Leber und Fleisch vom Kalb?
- Leber vom Kalb, + Schweinefleisch?
- Fleisch vom Kalb, Leber vom Schwein?

Hierzu ein Zitat aus dem "großen Hobbythek-Buch vom Essen 1",
4. Auflage 1986, S. 84:

| In Kalbsleberwurst ist nämlich in der Regel gar keine Kalbsleber
| enthalten. Sie hat ihren Namen vielmehr daher, dass der Fleisch-
| anteil in dieser Wurst aus Kalbfleisch besteht, zumindest zum Teil.
| Er macht macht etwa 20 bi 30% der gesamtmasse der Wurst aus.

Weiter schreibt Jean Pütz da, explizit zur "Ehrenrettung der Metzger":

| wir haben zu Testzwecken eine Kalbsleber-Wurst mit Kalbsleber und
| eine Kalbs-Leberwurst mit Schweineleber zubereitet und sie
| miteinander im Geschmack verglichen. Der Unterschied ist wirklich
| minimal.

Diedrich
--
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le loup - wolfgang zacharias

unread,
Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to
On 18 Oct 1999 18:00:58 GMT, AxelVoss wrote in
<19991018140058...@ngol01.aol.com>:

---snip

>Gibt es eigentlich noch reine Kalbs(Gaense)leberwurst

>fragt sich ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>Axel


axel, gab es die denn jemals ?
poste doch mal ein paar rezepte
aus der zeit der "reinen" Kalbs(Gaense)leberwurst ....

der wolf

Gunter Thierauf

unread,
Oct 19, 1999, 3:00:00 AM10/19/99
to
Hallo Axel,

AxelVoss <axel...@aol.com> schrieb in im Newsbeitrag:
19991018140058...@ngol01.aol.com...

> Gibt es eigentlich noch reine Kalbs(Gaense)leberwurst

Süddeutsche Kalbsleberwurst (weiss) enthält:

12 kg Schweinewammen
6 kg Speck
1 kg Talg
4 kg helle Schweineleber

Gewürze:
Salz, Pfeffer, Macisblüte und Ingwer

Bei der Gänseleberwurst wird einfach die Schweineleber ausgetauscht. Die
Gänseleber muss allerdings von einer Mastgans stammen.


Kalbsleberwurst (rosa) enthält:

40 kg durchwachsener Schweinebauch
40 kg Speck
5 kg Flomen
5 kg Talg, ausgelassen
15 kg Schweineleber
5 kg Kalbsleber

Gewürze:
Nitritpökelsalz, Pfeffer, Macisblüte, Kardamon, Ingwer, Rosmarin, Zwiebeln
und Zucker

MfG Gunter
Schmeckt es wieder?

AxelVoss

unread,
Oct 19, 1999, 3:00:00 AM10/19/99
to
Im Artikel <380c832f...@news.berlin.sireco.net>,
zach...@freepage.de.(le loup - wolfgang zacharias) schreibt:

>axel, gab es die denn jemals ?
>poste doch mal ein paar rezepte
>aus der zeit der "reinen" Kalbs(Gaense)leberwurst ....
>

Mir kommen nun Zweifel, ob es die reine Kalbsleberwurst
jemals gab. Insofern haette ich anders formulieren sollen,
eben nicht 'wann' sondern 'ob'.
Der Kernpunkt bleibt jedoch:
Die Wurst wird als Kalbsleberwurst oder Gaenseleberwurst
angeboten und drin ist eben nicht (nur) Kalbs/Gaenseleber.
Wenn auf dem Etikett 'Leberwurst mit Kalbfleischanteil'
draufstaende, waere es ehrlicher, aber weniger verkaufsfoerdernd.
Waehrend ich diese Zeilen gerade schreibe, faellt mir noch ein:
Was ist denn eigentlich mit 'Kalbsleberwurst' in islamischen Laendern?
Da duerfte doch wirklich kein Schweinefleisch drin sein.
Wenn es denn in Kuwait, Iran, Saudi etc. ueberhaupt
Leberwurst zu kaufen gibt.
Axel

AxelVoss

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Im Artikel <380cbed0...@news.muenster.de>, Mar...@gmx.de (Martin)
schreibt:

>Der Verbraucher "weiss", dass in dem Produkt keine Kalbsleber
>sein muss - jedenfalls geht der Gesetzgeber bei einem *informierten
>Verbraucher* davon aus. Und nur der letztere scheint in zunehmender
>Weise schuetzenswert zu sein - zumindest wenn's um Schutz vor
>Taeuschung geht. Und fuer die weniger Informierten aber prinzipiell
>Informationswilligen, steht's ja im ZTV. Bei Abgabe in Bedienung ....
>.... s.o. .

Moment mal Martin, das sehe ich ein wenig anders.
Jeder vernuenftige Mensch wird wissen, dass im
Zigeunerschnitzel genausowenig Zigeuner drin sind,
wie Landwirte im Bauernfrühstuck ;-))
Wenn der Verbraucher jedoch Kalbsleberwurst erwirbt,
dann sollte er davon ausgehen duerfen, dass auch
Kalbsleberwurst nach Hause traegt.
Dass dem nicht so ist, liegt IMHO nicht an der
Dummheit der Verbraucher - wohl aber an der
Gleichgültigkeit der Verbraucher - in allererster Linie aber
an den sehr grosszuegigen gesetzlichen Vorschriften und/oder
Verordnungen.
In diversen anderen Bereichen ist der Gesetzesgeber sehr
genau, ob es sich nun um die Profiltiefe bei Autoreifen handelt,
den Zahlungstermin fuer die Einkommensteuer oder die Vorschriften,
wieviele Tische auf dem Buergersteig eines Strassencafes stehen duerfen.
Bei Dingen wie Kalbsleberwurst und vielen anderen Lebensmitteln
zeigt man sich aber sehr tolerant. Und genau das bringt mich auf die
Palme. Wobei anzumerken waere, dass wir Verbraucher selber Schuld sind.
Wenn keiner meckert, dann wird sich auch nichts aendern.
Gruss
Axel

Thomas Pröller

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Lieber Axel,

zunächst, Dein Posting ist so ein richtig schönes Thema, das
Journalisten gerne aufgreifen, wenn es gerade keine anderen
Fleischskandale aufzugreifen gibt.

Zunächst die rechtliche Seite:

In Deutschland gibt es sogenannte Leitsätze für verschiedene
Lebensmittel. Diese Leitsätze gelten als eine Art "Obergutachten" bei
der Beurteilung dieser Lebensmittel. Eine Kommission aus Herstellern,
Wissenschaftlern, Menschen aus der Lebensmittelüberwachung und
Verbraucherschützer fassen hier Mindeststandards in Worte.

Das Thema Kalbsleberwurst ist hier so behandelt, dass darin wenigstens
10 % Kalbfleisch enthalten sein müssen. (Gunter damit stimmen Deine
Rezepte nicht so ganz.)

Zum Praktischen

Wer gelegentlich Kalbsleber kauft und den Preis mit Schweineleber
vergleicht, weiß dass die Leber vom Kalb um einiges teurer ist. Damit
würde die Kalbsleberwurst bei durchschnittlich 30 % Lebergehalt
sündhaft teuer ohne (siehe Jean Pütz) deswegen irgendwie besser zu
schmecken.

Gunter postet 2 Rezepte mit Talg drin. Würde ich nicht verwenden wegen
des "mouth-feelings". Schlich ich hasse den talgigen Belag am Gaumen.

Milchbestandteile in Leberwurst

Sahne ist oft zu finden, macht den Geschmack voller und nimmt der
Leber vom Bitteren.

Milcheiweiß wird bei Konserven eingesetzt um einen Fettabsatz zu
verhindern. Funktioniert als eine Art Emulgator.

Tradition

Die rein kälberne Kalbsleberwurst gab es so nie beim Metzger. Selbst
strengste Gerichte (OLG Koblenz) im Sinne von Verbraucherschutz haben
deshalb auch nie darauf bestanden.

--
Mit frischem Gruß

Thomas Pröller
(Fleischermeister)
http://www.proeller.de
Tho...@proeller.de


AxelVoss

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Lieber Thomas,
vorweg: ich habe hier in meiner Eigenschaft als Verbraucher gepostet
und meine Meinung zum Thema Kalbsleberwurst hat nichts mit meinem
Job zu tun, innerhalb dessen ich mich auch fast nie mit Lebensmitteln
befasse. Ich halte auch recht wenig von Aufbausch- und dem sogenannten
'Skandaljournalismus', dafuer mehr von Fakten.

Zum eigentlichen Thema.
Prima, dass wir mit Dir als Fleischermeister einen Fachmann in der NG haben
und wir wissen jetzt auch um die Bestandteile der Kalbsleberwurst.
Was mich jetzt aber noch interessieren wuerde (und andere Leser
vermutlich auch)
Du schreibst von 10% Kalbfleischanteil. Ist es dabei egal um welche
Art Kalbfleisch es sich handelt? Darf der Kalbfleischanteil nur aus
Leber vom Kalb bestehen oder auch aus Haxe, Schulter, Bauchfleisch etc?
Gruss
Axel


Thomas Pröller

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Hallo Axel,

vorab, ich wollte mit meiner Vorrede nicht Dich in Deinem Beruf
ansprechen sondern allgemein sagen, dass die Diskussion nicht zum 1.
Mal geführt wird.

Kalbfleisch in Kalbsleberwurst

Hier ist ausdrücklich von Fleisch nicht von Leber (Innereien) die
Rede. Hierfür werden beim Metzger Abschnitte vom Zuschneiden von
Ladenfleisch verwendet.

Die Industrie setzt i.R. Fleisch von Schulter und Bauch ein.

Für beide Bereiche gilt, dass durchaus Fett vom Kalb an dem Fleisch
bleiben darf. Das unterstützt auch den typischen Geschmack.

Peter H.Jordan

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to

Peter H.Jordan <Jor...@saarwein.com> schrieb in im Newsbeitrag:
7ukb7i$7ks$1...@news04.btx.dtag.de...
>
> Bei der Materialauswahl schreibt er ausdrücklich, daß die Kalbsleber
> eventuell zur Hälfte durch Schweineleber ergänzt werden kann. Die
> Schlachtwertklassen für das Kalbfleisch sind ausdrücklich "Geringere
> Saugkälber" und geringere "Kälber". Damit hatte die Kalbsleberwurst
durchaus
> ihre Existenzberechtigung, diesen Namen zu tragen, wobei sich die
Kalbsleber
> geschmacklich natürlich von der Schweineleber unterscheidet.

da auch nach der Kerkunft des Kalbfleisches in einem anderen Posting gefragt
wurde - für die Kalbsleberwurst, die ihren Namen früher völlig zu recht
trug, waren bevorzugten Einzelschnitte Vorder- und Hinterviertel des
Kalbes.

--
Peter H. Jordan

home : "http://www.saarwein.com"
forum : "http://www.saarwein.com/cgi-bin/Ultimate.cgi"

Peter H.Jordan

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Thomas Pröller <Proe...@knuut.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7ujsem$pt3$1...@newsread.do.de.uu.net...

> Lieber Axel,
>
> zunächst, Dein Posting ist so ein richtig schönes Thema, das
> Journalisten gerne aufgreifen, wenn es gerade keine anderen
> Fleischskandale aufzugreifen gibt.
>
>
> Tradition
>
> Die rein kälberne Kalbsleberwurst gab es so nie beim Metzger. Selbst
> strengste Gerichte (OLG Koblenz) im Sinne von Verbraucherschutz haben
> deshalb auch nie darauf bestanden.
>

Es ist eines der Beispiele des kurzen Gedächtnisses des OLG Koblenz und der
Verfälschung von Nahrungsmittelnamen, leider so überhand nehmend.

Natürlich gab es die Kalbsleberwurst früher immer. Eine der Bibeln der
Wurstherstellung ist der Benthlin "Die Fleischwarenherstellung" , Band II
"Die Leberwurst" und da gibt es mehrere Qualitätsklassen, von denen ich
gerne einige Original Rezepturen wiedergebe (Seite 24ff) :

Bezogen auf 100 kg Wurstmasse :

Rezeptur 1

Kalbsleber 40
Schweinefleisch 0
Kalbfleisch, frisch und gefroren 10
Fett, frisch und gefroren 50
Kalbsmilchen 0

Gewürz in Gramm

Salz 2600
Pfeffer 200
Ingwer 50
Mazisblüte 50
Kardamom 40
Nelken 20
Vanillezucker oder Vanillin 20
Zwiebel gedünstet 2000
Suppenwürze 100

--------------------------------------
Rezeptur 2

Kalbsleber 35
Schweinefleisch 30
Kalbfleisch, frisch und gefroren 15
Fett, frisch und gefroren 20
Kalbsmilchen 0

Gewürz in Gramm wie oben

--------------------------------------
Rezeptur 3

Kalbsleber 30
Schweinefleisch 40
Kalbfleisch, frisch und gefroren 0
Fett, frisch und gefroren 20
Kalbsmilchen 10

Gewürz in Gramm wie oben

Bei der Materialauswahl schreibt er ausdrücklich, daß die Kalbsleber
eventuell zur Hälfte durch Schweineleber ergänzt werden kann. Die
Schlachtwertklassen für das Kalbfleisch sind ausdrücklich "Geringere

Saugkälber" und geringere "Kälber". Damit hatte die Kalbsleberwurts durchaus


ihre Existenzberechtigung, diesen Namen zu tragen, wobei sich die Kalbsleber

geschmacklich natürlich von der Schweineleber unterscheidet. Bezüglich der
Emulgatoren schreibt er, daß bis zu 2% der Wurstmasse aufgeschlossenen
Milcheiweiss verwendet werden können. Nachdem in der Regel schlachtwarmes
Fleisch verwurstet wurde, gab es die heutigen Emulgatorprobleme nicht.
Ausdrücklich schreibt Benthlin dazu : "Fleisch, sowie alle Innereien sollen
möglichst schlachtfrisch, d.h. innerhalb der ersten 24 Stunden verarbeitet
werden", am besten schlachtwarm. Und da krankt in der heutigen
Wurstherstellung einiges, weshalb man auch versucht zu dieser alten Tugend
zurückzufinden.

In anderen Länbern ist in der Kalbsleberwurts durchaus noch Kalb in
nenenswerten Anteilen vorhanden

Gruß von einem nicht Profi

Peter H.Jordan

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to

AxelVoss <axel...@aol.com> schrieb in im Newsbeitrag:
19991019022344...@ngol08.aol.com...

Natürlich gab es die Kalbsleberwurst früher immer. Alles andere ist dummes
Gefasel. Sorry für den harten Ausdruck, aber es ist so. Siehe Posting weiter
unten.

Gruß

R.Freitag

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Martin schrieb:
>
> X-No-Archive: yes
>
> Hi,
>
> ich bitte um Entschuldigung, falls ich bei meiner Antwort etwas ausholen
> muss, aber es scheinen Missverstaendnisse darueber zu bestehen, was
> der Konsument vom Verbraucherschutz erwarten darf und welche
> Erwartungshaltung bezueglich eines Produktes gerechtfertigt ist.

genau eine: die des Konsumenten.

[...]
> Andererseits wird der Gesetzgeber ob seiner bevormundenden "Regelungswut"
> kritisiert. Du als einzelner Verbraucher moechtest vielleicht die
> Kalbsleber in Deiner Wurst festgeschrieben haben - der Metzger moechte
> die Freiheit haben, das Produkt nach seinen Beduerfnissen und dem
> Geschmack seiner Kunden herzustellen.
> Da muessen dann Kompromisse gefunden werden ....

nein. Der Metzger hat durchaus die Freiheit, Produkte nach den
Bedürfnissen seiner Kunden zu fertigen. Er kann praktisch aus
alles Wurst machen. Er sollte durch den Verbraucherschutz aber
gezwungen weren, _alle_ Inhalte anzugeben.
>
[...]
> Fuer die K.-Leberwurst -insofern muss ich meine fruehere Aussage
> praezisieren- hat der Gesetzgeber *keine* bestimmten Zutaten
> festgeschrieben. Er hat nur allgemein bestimmt, wie Produkte zu
> bezeichnen sind, bzw. welche Bezeichnungen unzulaessig sind
> (Vgl. §§16, 17, 19 LMBG und FolgeVOs zB. LMKV und eventuell
> auch die jeweiligen ProduktVOs, hier: FleischV).
> Daraus ergibt sich, dass die Angabe der Verkehrsbezeichnung (Def. siehe
> §4 LMKV) ausreichend ist, wenn das Produkt einer etwaigen Legaldefinition
> ODER der "nach allgemeiner Verkehrsauffassung ueblichen
> Bezeichnung" entspricht. Fuer die K.-leberwurst trifft letzteres zu.

Welche Verkehrsbezeichnung meinst du ? Verkehrsbezeichnung ist
das, was der Endverbraucher benutzt, um das Produkt zu
charakterisieren. Die meisten Verbraucher assoziieren Wurst mit
'Brotbelag aus Fleisch', genauso die Werbung, die dem Verbraucher
einredet, Wurst sei aus gesundem Fleisch gefertigt. Von
Milcheiweiss steht da nix.

Die Verkehrsauffassung ist ausserdem niemals erfasst worden.
>
> Ich gebe zu, die eingebuergerte Bezeichnung "Kalbsleberwurst" ist etwas
> ungluecklich gewaehlt, weil sie leicht missverstanden werden kann.
> Aber es handelt sich in der Tat sowohl um eine Leber-, als auch um eine
> kalb(fleisch)haltige Wurst. Der Gedanke, die Wurst muesse Kalbsleber
> enthalten ist zwar nachvollziehbar, aber muss nicht zwingend aus der
> Bezeichnung abgeleitet werden. Die enthaltene Schweineleber widerspricht
> in diesem Falle nicht der ueblichen Produktvorstellung.

Das wird kaum ein Endverbraucher nachvollziehen.

> Aehnliche, auch moeglicherweise missverstaendliche Bezeichnungen
> gibts haeufiger. Ich erinnere nochmal an den "Leberkaese", der AFAIK
> weder Leber noch Käse enthalten muss, oder an die Palatschinken .... <g>.
>
> So'ne allgemeine Verkehrsauffassung ist nicht vom Himmel gefallen,
> ist auch nicht 'von oben' verordnet worden, sondern hat sich mehr oder
> weniger traditionell entwickelt - ist also eigentlich fairer als eine vom
> GGeber bestimmte Bezeichnung.

sie wird maßgeblich von der Werbung vermittelt.
>
> Der Verbraucher kauft also diese Wurst und erwartet bestimmte
> Eigenschaften hinsichtlich des Naehrwertes, Geschmackes usw..

nein. Er trifft seine Entscheidung auch nach den Informationen
über die Inhalte. Nur daß diese Informationen sehr gerne falsch
wiedergegeben werden oder garnicht. Und daß das Preisschild immer
nur zufällig auf diesen Informationen klebt.

> Diese Erwartungshaltung hat sich bei ihm aufgrund frueherer Erfahrungen
> mit diesem Produkt gebildet. Vielleicht kannten schon seine Eltern
> diese Kalbsleberwurst ohne Kalbsleber ... oder seine Oma hatte sie
> frueher selbst so hergestellt.

Villeicht würde er aber auch zu einer anderen Wurst greifen, wenn
er die Möglichkeit der Entscheidung auf Basis der Inhaltsstoffe
hätte.

Thomas Pröller

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Hi Peter,

kurze Zwischenfrage: von wann ist Dein "Benthlin "?

Thomas Pröller

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Hallo Martin,

nach neuestem Recht muß nicht mehr kenntlich gemacht werden sondern
nur gekennzeichnet.

Für Lebensmittelrechtslaien der Unterschied:

Kenntlich machen bedeutet etwas in direkter Verbindung mit der
Verkehrsbezeichnung benennen. Beispiel: "Kalbsleberwurst mit
Milcheiweiß"

Kennzeichen bedeutet bei der Kalbsleberwurst, dass im
Zutatenverzeichnis die Zutat Milcheiweis genannt wird nicht aber in
Zusammenhang mit der Verkehrsbezeichnung.

Berit Broese

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Hallo,

On Tue, 19 Oct 1999 18:58:08 GMT, mar...@gmx.de (Martin) wrote:

>>Waehrend ich diese Zeilen gerade schreibe, faellt mir noch ein:
>>Was ist denn eigentlich mit 'Kalbsleberwurst' in islamischen Laendern?
>

>Wenn es da sowas geben sollte, dann besteht dort wahrscheinlich eine
>andere Verkehrsauffassung bezueglich dieses Produktes. Wahrscheinlich
>ist dort sogar die Verwendung von Schwein generell per Gesetz verboten
>(so wie bei uns: Katze, Hund und Affe).

Glaube ich nicht, die Touris wollen ja auch etwas essen.

Gruss
Berit

Gunter Thierauf

unread,
Oct 20, 1999, 3:00:00 AM10/20/99
to
Hallo Thomas,

Thomas Pröller <Proe...@knuut.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7ujsem$pt3$1...@newsread.do.de.uu.net...

> Das Thema Kalbsleberwurst ist hier so behandelt, dass darin wenigstens


> 10 % Kalbfleisch enthalten sein müssen. (Gunter damit stimmen Deine
> Rezepte nicht so ganz.)

Es sind alte REZte. Es wäre besser wenn man sich an die Wurzeln der
Wurstherstellung erinnern würde. ;-) Da die Lebensmittelherstellung auf
wackligen Füssen steht, sind die Abweichungen heute derart weit weg vom
Ursprung, das man das schaudern kriegen kann. Nur müssten die Produkte dann
einfach umbenannt werden. Damit der Verbraucher so richtig beschi... werden
kann verwendet man weiterhin die Ursprungsbezeichnung. :-(((

MfG Gunter


Peter H.Jordan

unread,
Oct 21, 1999, 3:00:00 AM10/21/99
to
Thomas Pröller <Proe...@knuut.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7ul273$s4n$1...@newsread.do.de.uu.net...

> Hi Peter,
>
> kurze Zwischenfrage: von wann ist Dein "Benthlin "?
>
> --
> Mit frischem Gruß
>
> Thomas Pröller
>
>
aus den 30er Jahren

R.Freitag

unread,
Oct 21, 1999, 3:00:00 AM10/21/99
to
Martin schrieb:
>
> X-No-Archive: yes
>
> Hallo Robert,
>
> on Wed, 20 Oct 1999 18:46:58 +0200, "R.Freitag"
> <nc-fr...@netcologne.de> wrote:
>
> >[...]
> >>welche Erwartungshaltung bezueglich eines Produktes ist gerechtfertigt ?]

>
> >genau eine: die des Konsumenten.
>
> Sorry Du irrst. Nicht jede Verbrauchererwartung ist massgeblich, nur die
> _berechtigte_ V.-Erwartung. Eine berechtigte Erwartung ist die des
> "verstaendigen Durchschnittsverbrauchers". Letzterer erwartet natuerlich
> keine Kalbsleber in dieser Wurst ;-)
> Unter uns: Wie willst Du denn alle Verbrauchererwartungen unter einen Hut
> bringen?

Diese sind meines Wissens nicht einmal erfasst worden. Mach mal
ein Gedankenexperiment: stell dich mal in den Supermarkt deiner
Wahl und frage mal die Konsumenten nach den Inhaltsstoffen. Sie
werden dir sagen: Eine Kalbsleberwurst wird aus Kalbsleber
gemacht.
>
> >[...] Der Metzger hat durchaus die Freiheit, Produkte nach den


> >Bedürfnissen seiner Kunden zu fertigen. Er kann praktisch aus
> >alles Wurst machen.
>

> Das stimmt sooo nicht. Er unterliegt in der Produktion zahllosen
> Einschraenken. Genau betrachtet, darf er eigentlich nur das in
> seine Produkte reintun, was ihm ausdruecklich erlaubt wurde.

Es war mir klar, daß ein Metzger nur _erlaubte_ Substanzen
zufügen darf. Aber das sind auch noch sehr viele, und was da auf
den Listen steht, würde ich meistens nicht erwarten.

>
> > Er sollte durch den Verbraucherschutz aber gezwungen weren,
> > _alle_ Inhalte anzugeben.
>

> "Sollte"? Soll-Regelungen rufen in der LM-Branche nur ein muedes Laecheln
> hervor. Gezwungen werden kann er nur per Rechtsvorschrift; auch nicht vom
> Verbraucherschutz, sondern vom Gesetzgeber. Eine weitere Moeglichkeit
> Zwang auf einen Hersteller auszuueben, haben die Mitbewerber im Rahmen
> des UWG (unlauterer Wettbewerb) und -nicht zu unterschaetzen- der
> Verbraucher mit seinem (Kauf-)Verhalten.

Ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich meinte mit
Verbraucherschutz natürlich den Gesetzgeber.Der sollte die
Pflicht zur Kennzeichnung verschärfen. Das "Sollte" bezog sich
nicht auf die LM-Industrie, sondern auf die Vorschriften.
>
> Uebrigens *wird* der Hersteller bereits gezwungen die Zutaten anzugeben
> (wenn Du "alle" etwas relativierst). Bei der Fertigpackung in
> schriftlicher Form; bei loser Abgabe kannst Du ja nachfragen.

Bekommst du auch in jedem Falle die richtige Antwort ??
Was sagt dir E220, E605 ??
>
> >[...]Welche Verkehrsbezeichnung meinst du ?
>
> Das Thema war Kalbsleberwurst und genau diese VB meinte ich.


>
> > Verkehrsbezeichnung ist das, was der Endverbraucher benutzt,
> > um das Produkt zu charakterisieren.
>

> Auch eine moegliche Definition - wenn auch noch schwammiger als
> die "offizielle" und unvollstaendiger.

Sie wird von Juristen vermutlich verwendet werden.

> Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Die Verkehrsbezeichnung
> ist entweder die in einer Rechtsverordnung festgelegte Bezeichnung
> ODER die nach allgemeiner Verkehrsauffassung festgelegte Bezeichnung.
> (der Rechtstext ist etwas umstaendlicher formuliert; laeuft aber auf
> obiges hinaus).
>
> > Die meisten Verbraucher assoziieren Wurst mit 'Brotbelag aus Fleisch', ...
>
> Aehh, es ging nicht um die Verkehrsbezeichnung "Wurst" sondern speziell
> um die VB "Kalbsleberwurst".
>
> >... genauso die Werbung, die dem Verbraucher


> >einredet, Wurst sei aus gesundem Fleisch gefertigt. Von
> >Milcheiweiss steht da nix.
>

> Irrefuehrende Werbung ist verboten. Am fehlenden Gesetz kann es
> also nicht liegen - hoechstens an der Durchfuehrung/Ueberwachung.
> Die Werbeleute sind natuerlich auch sehr geschickt mit ihren Aussagen,
> damit diese zwar "rechtsfest" aber trotzdem die gewuenschte Botschaft
> rueberbringen. Solltest Du Dich trotzdem von einer bestimmten Werbung
> getaeuscht fuehlen, mache ich Dir einen Vorschlag (ernsthaft!):
> Melde das dem Lebensmittelueberwachungsamt (in Köln ist das in der
> Liebigstr. 120, Tel.:0221/221-6589). Die sind gehalten
> Verbraucherbeschwerden nachzugehen und koennen lebensmittelrechtlich
> gegen Verstoesse vorgehen. So'ne Behoerde ist manchmal etwas traege,
> wenn sie das oeffentliche Interesse nicht erkennt. Mit Deiner Beschwerde
> zeigst Du ihr, dass offenbar Interesse besteht.

Aha!! Vielen Dank für diesen Tip, das wußte ich noch nicht.

> Oder Du meldest das der Verbraucherzentrale. Die koennen (muessen
> aber nicht) entweder die amtliche Ueberwachung einschalten oder aber
> auch Massnahmen nach UWG einleiten.


>
> >Die Verkehrsauffassung ist ausserdem niemals erfasst worden.
>

> Falls Du die Verkehrsauffassung von Kalbsleberwurst meinst, ist die
> selbstverstaendlich erfasst worden.
>
> >> [Kalbsleberwurst = Kalbswurst mit Leber]

nein. Betrachte oben angesprochenes (Hypothetisches)
Gedankenexperiment. ( Ich gehe davon aus, daß du weißt, was eine
Hyphothese ist.).
Die Antwort "Kalbswurst mit Leber " wirst du nie hören. Du wirst
hören" Wurst mit dem Hauptbestandteil Kalbsleber".
Nach den bisherigen Ausführungen anderer in diesem Thread ist
aber Kalbsleber nicht ein Hauptbestandteil der Kalbsleberwurst.


>
> >Das wird kaum ein Endverbraucher nachvollziehen.
>

> Behauptest Du. Ist aber auch nicht massgeblich. Ich kann auch nicht
> nachvollziehen, warum Leberkaese, Jagdwurst ... etc. sooo heisst - ich
> weiss aber trotzdem, welches Produkt ich in etwa unter den VBs erwarten
> kann.
>
> >>[Verkehrsauffassung]


>
> > sie wird maßgeblich von der Werbung vermittelt.
>

> Vielleicht Deine private? Vielleicht auch die 'zig tausender
> uninteressierter Verbraucher. Die massgebliche "allgemeine
> Verkehrsauffassung" umfasst die Auffassung aller am Verkehr mit LM
> beteiligten Kreise ueber die Beschaffenheit eines LM. Sie ist die Norm,
> fuer die richtige Zusammensetzung und Bezeichnung eines LM.
> Beteiligte Kreise sind Hersteller, Handel und Verbraucher. Soweit
> Handel und Hersteller an der Bildung der VA mitwirken, ist nur der
> "redliche Hersteller- oder Handelsbrauch" massgeblich.

Der Gedanke des Verbraucherschutzes ist hier nicht erkennbar.


>
> >> Der Verbraucher kauft also diese Wurst und erwartet bestimmte
> >> Eigenschaften hinsichtlich des Naehrwertes, Geschmackes usw..
>
> >nein. Er trifft seine Entscheidung auch nach den Informationen
> >über die Inhalte.
>

> Dein Wort in Gottes Ohr. Das waere wirklich wuenschenwert.
>
> > Nur daß diese Informationen sehr gerne falsch wiedergegeben werden ...
>
> Falsch wiedergegeben waere kriminell, verboten oder zumindest
> ordnungswidrig. Wird eher die Ausnahme als die Regel sein.
> Ich stimme Dir aber zu, wenn Du meinst die Deklaration ist
> verbesserungsfaehig. Leider lernen die Verbraucher aber selten
> die Informationen richtig zu verstehen oder lesen sie erst gar nicht.

Die Verbraucher sind also zu blöde, die Hinweise der
Lebensmittelindustrie richtig zu interpretieren ??

nein. Ich meine, daß es eine Pflicht der LM-Industrie geben
sollte, die Bekanntgabe der Produkte so vorzunehmen, daß der
durchschnittliche Verbraucher sie verstehen kann. Das, was heute
vorgegeben ist, ist nicht einmal für Akademiker nachvollziehbar(
es sei denn, sie sine Chemiker).
>
> > oder gar nicht. Und daß das Preisschild immer


> >nur zufällig auf diesen Informationen klebt.
>

> Beobachte ich auch bisweilen und aergere mich. Allerdings vermute ich
> dahinter -anders als Du- kein System, sondern eher Dusseligkeit der
> VerkaeuferInnen. Das ist trotzdem nicht zulaessig und ein aufmerksamer
> Kontrolleur wird das beanstanden. Mach doch den Geschaeftsfuehrer
> drauf aufmerksam oder wenns nix bringt, geh zur LM-Ueberwachung.
> Merke: Ein muendiger Verbraucher ist auch ein aufmuepfiger Verbraucher.

Allerdings!!


>
> >Villeicht würde er aber auch zu einer anderen Wurst greifen, wenn
> >er die Möglichkeit der Entscheidung auf Basis der Inhaltsstoffe
> >hätte.
>

> Kann er ja anhand der Zutateninfo auf tun - waer schoen wenn er's
> taete.
>
> Gruss
> Martin

Gundula Niemann

unread,
Oct 22, 1999, 3:00:00 AM10/22/99
to
Martin wrote:
>
>
> Eigentlich bedeutet Kennzeichnung:
> "Vorgeschriebene oder handelsuebliche Angaben auf der Verpackung,
> Begleitpapieren oder in sonstiger Weise pflichtgemaess vorgenommene
> Angabe von Informationen ueber ein Produkt."
>
> Kenntlichmachung:
> Zusaetzlich zur "normalen" Kennzeichnung erforderliche Angabe von
> Informationen um beim Kaeufer das Entstehen falscher Vorstellungen ueber
> das Produkt zu vermeiden. Kenntlich gemacht werden idR. Tatbestaende, die
> nicht die Regel sind (zB. Verwendung bestimmter Zusatzstoffe, Abweichung
> von der Verkehrsauffassung..).
>
>
> [...]
>
> In den jeweiligen Rechtstexten findet man oft so dehnbare Formulierungen
> wie: "ist ausreichend kenntlich zu machen".
> Was aber ausreichend ist, haengt vom Einzelfall ab. Ich zitiere mal dazu
> aus einem Kommentar (dann brauch ich mir keinen abzubrechen) :
>
> "Es gilt allgemein der Grundsatz: je groesser die Wahrscheinlichkeit ist,
> dass ein Verbraucher durch die Bezeichnung oder Aufmachung einer Ware
> irregefuehrt werden kann, desto hoeher sind die Anforderungen an eine
> deutliche Kenntlichmachung. Die Deutlichkeit der K-Machung wird durch die
> Groesse, die Anordnung und Farbgebung der Schriftzeichen und die Stelle
> auf der Packung, an der die K-Machung angebracht wird, bestimmt."
>

Darf ich daraus schliessen, dass auch der Zusatz von Alkohol deutlich
kenntlich gemacht werden muss?
Zumindest, wenn es sich um Lebensmittel handelt, die nicht
typischerweise
Alkohol enthalten?

Mir ist es schon mehrfach passiert, insbesondere bei Schokolade,
dass Orangenlikoer, Kirschwasser, Rum-Aroma und aehnliches nur in der
Liste der Inhaltsstoffe steht. Auch aus der Aufmachung ist das oft nicht
zu erkennen (Rumba-tanzende Frauen deutem zB auf Rum hin).

Ein Fall mit fuer mich aergerlichen Folgen war vor einigen Jahren eine
Weihnachtsschokolade, Verpackung markenueblich und schwarz mit Sternen,
drin war Orangenlikoer und wurde erst beim Essen bemerkt.
Mehrfach ist mir das auch bei Muffin-aehnlichen Gebaeck passiert.

Bei Cognac-Bohnen oder Weinbrand-Trueffel erwarte ich natuerlich keine
weitere Kenntlichmachung.


Viele Gruesse,

Gundula


-------------------------------------------------------------------

nie...@theory.informatik.uni-kassel.de

Dagmar Schuhmacher

unread,
Oct 22, 1999, 3:00:00 AM10/22/99
to

R.Freitag schrieb:

zum Thema Was verstehen Verbraucher unter Kalbsleberwurst:

> .... Du wirst


> hören" Wurst mit dem Hauptbestandteil Kalbsleber".
> Nach den bisherigen Ausführungen anderer in diesem Thread ist
> aber Kalbsleber nicht ein Hauptbestandteil der Kalbsleberwurst.

Da moechte ich doch mal einhacken, ich habe mal einige Freunde und Bekannte zu
diesem Thema befragt (sicher nicht repersentativ), uns allen war klar, dass der
Hauptbestandteil einer Kalbsleberwurst nicht Kalbsleber ist. Jetz frage ich mich
doch, kenne ich nur besonders schlau Leute oder ist der Durchsschnittsverbraucher
vielleicht doch ein wenig schlauer als fuer diesen Thread vorausgesetzt?

Gruss Dagmar

Peter H.Jordan

unread,
Oct 22, 1999, 3:00:00 AM10/22/99
to

Dagmar Schuhmacher <dsch...@llg.gwdg.de> schrieb in im Newsbeitrag:
381099C0...@llg.gwdg.de...

>
>
> R.Freitag schrieb:
>
> zum Thema Was verstehen Verbraucher unter Kalbsleberwurst:
>
> > .... Du wirst

> > hören" Wurst mit dem Hauptbestandteil Kalbsleber".
> > Nach den bisherigen Ausführungen anderer in diesem Thread ist
> > aber Kalbsleber nicht ein Hauptbestandteil der Kalbsleberwurst.
>
> Da moechte ich doch mal einhacken, ich habe mal einige Freunde und
Bekannte zu
> diesem Thema befragt (sicher nicht repersentativ), uns allen war klar,
dass der
> Hauptbestandteil einer Kalbsleberwurst nicht Kalbsleber ist. Jetz frage
ich mich
> doch, kenne ich nur besonders schlau Leute oder ist der
Durchsschnittsverbraucher
> vielleicht doch ein wenig schlauer als fuer diesen Thread vorausgesetzt?
>
> Gruss Dagmar
>

Ich mag vielleicht ein bischen dämlich sein, aber unter einer
Kalsbleberwurst verstehe ich eine Wurst mit Kalbsleber. Wenn dem nicht so
ist, dann ist die Bezeichnung irreführend.

Aber irreführende Bezeichnungen habe ja Tradition. Irgendwelche bekannten
Produkte werden immer weiter verfälscht und billiger gemacht, bis niemand
mehr darüber nachdenkt, was eigentlich mal die Kalbsleberwurts zur
Delikatesse machte - und das war früher die Kalbsleber.

Das Lebensmittel und Bezeichnungsrecht verschaukelt den Kunden ....

Claus Pulina

unread,
Oct 22, 1999, 3:00:00 AM10/22/99
to
"Peter H.Jordan" schrieb:

> Ich mag vielleicht ein bischen dämlich sein, aber unter einer
> Kalsbleberwurst verstehe ich eine Wurst mit Kalbsleber. Wenn dem nicht so
> ist, dann ist die Bezeichnung irreführend.
>
> Aber irreführende Bezeichnungen habe ja Tradition. Irgendwelche bekannten
> Produkte werden immer weiter verfälscht und billiger gemacht, bis niemand
> mehr darüber nachdenkt, was eigentlich mal die Kalbsleberwurts zur
> Delikatesse machte - und das war früher die Kalbsleber.
>
> Das Lebensmittel und Bezeichnungsrecht verschaukelt den Kunden ....
>
> --
> Peter H. Jordan
>
> home : "http://www.saarwein.com"
> forum : "http://www.saarwein.com/cgi-bin/Ultimate.cgi"

Hallo Peter,

ist alles nur eine Frage der Erwartungshaltung. Meines Wissens war
Kalbsleberwurst traditionell aus Kostengruenden niemals Wurst aus Kalbsleber.
Ich denke daher, es ist nicht irreführend.

Es gibt genug Beispiele, bei denen eine aehnliche Wortschoepfung Dich nicht zu
solchen Trugschluessen kommen laesst:

Marmorkuchen, Babynahrung, Hundekuchen, Bienenwachs, Bienenstich, Spiegeleier,
Kinderschokolade, etc.

Besonderes Schmankerl: Steinpilze.

Gruss
Claus

Peter H.Jordan

unread,
Oct 23, 1999, 3:00:00 AM10/23/99
to
Claus Pulina <Claus....@Rhein-Main.Net> schrieb in im Newsbeitrag:
3810CF70...@Rhein-Main.Net...

> "Peter H.Jordan" schrieb:
>
> > Ich mag vielleicht ein bischen dämlich sein, aber unter einer
> > Kalsbleberwurst verstehe ich eine Wurst mit Kalbsleber. Wenn dem nicht
so
> > ist, dann ist die Bezeichnung irreführend.
> >
> > Aber irreführende Bezeichnungen habe ja Tradition. Irgendwelche
bekannten
> > Produkte werden immer weiter verfälscht und billiger gemacht, bis
niemand
> > mehr darüber nachdenkt, was eigentlich mal die Kalbsleberwurts zur
> > Delikatesse machte - und das war früher die Kalbsleber.
> >
> > Das Lebensmittel und Bezeichnungsrecht verschaukelt den Kunden ....
> >
> > --
> > Peter H. Jordan
> >
> > home : "http://www.saarwein.com"
> > forum : "http://www.saarwein.com/cgi-bin/Ultimate.cgi"
>
> Hallo Peter,
>
> ist alles nur eine Frage der Erwartungshaltung. Meines Wissens war
> Kalbsleberwurst traditionell aus Kostengruenden niemals Wurst aus
> Kalbsleber.

Ich habe in Rezepturen in dem Thread gezeigt, daß die Kalbsleberwurst
_natürlich_ früher immer mit Kalbsleber war. Lies mal meine Postings.

Claus Pulina

unread,
Oct 24, 1999, 3:00:00 AM10/24/99
to
"Peter H.Jordan" schrieb:

> > Hallo Peter,
> >
> > ist alles nur eine Frage der Erwartungshaltung. Meines Wissens war
> > Kalbsleberwurst traditionell aus Kostengruenden niemals Wurst aus
> > Kalbsleber.
>
> Ich habe in Rezepturen in dem Thread gezeigt, daß die Kalbsleberwurst
> _natürlich_ früher immer mit Kalbsleber war. Lies mal meine Postings.
>
> --
> Peter H. Jordan
>
> home : "http://www.saarwein.com"
> forum : "http://www.saarwein.com/cgi-bin/Ultimate.cgi"

Hallo Peter,

kleine sprachliche Unschaerfe meinerseits:

Ich meinte nur die kaeuflich erwerbliche beim normalen Metzger. Eigene
Herstellung und Feinkostgeschaefte natuerlich ausgenommen.

Gruss
Claus

Peter H.Jordan

unread,
Oct 24, 1999, 3:00:00 AM10/24/99
to

Claus Pulina <Claus....@Rhein-Main.Net> schrieb in im Newsbeitrag:
3812A4DE...@Rhein-Main.Net...

Hallo Claus,

gerne eine weitere Präzisierung bei mir. Die käuflich erwerbliche
"Kalbs"leberwurst war beim normalen Metzger früher _immer_ mit Kalbsleber.
Sonst hatte sie nur die Bezeichnung Leberwurst, feine, feinste oder auch
grobe Leberwurst. Die war dann aus Schwein. In der "feinsten
Kalbsleberwurst" früher fand sich kein Schweinefleich - eventuell ein Teil
Schweineleber. In der "feinen Kalbsleberwurst" war eventuell ein Teil
Kalbfleisch durch Schweinefleisch ersetzt worden - da kamen aber auch keine
Bauchlappen, Gekröse oder sonstigen Abfallstücke rein.

Erst mit der Zeit wurde die Kalbsleberwurst sozusagen schleichend völlig
entwertet, bis zu den heutigen Rezepturen, die der _normale_ Metzger früher
nie als Kalbsleberwurst anzubieten wagte, weil er sich des Warenbetruges
schuldig gemacht hätte. Es ist leider so.

Gruß Peter

Claus Pulina

unread,
Oct 24, 1999, 3:00:00 AM10/24/99
to
> Hallo Claus,
>
> gerne eine weitere Präzisierung bei mir. Die käuflich erwerbliche
> "Kalbs"leberwurst war beim normalen Metzger früher _immer_ mit Kalbsleber.
> Sonst hatte sie nur die Bezeichnung Leberwurst, feine, feinste oder auch
> grobe Leberwurst. Die war dann aus Schwein. In der "feinsten
> Kalbsleberwurst" früher fand sich kein Schweinefleich - eventuell ein Teil
> Schweineleber. In der "feinen Kalbsleberwurst" war eventuell ein Teil
> Kalbfleisch durch Schweinefleisch ersetzt worden - da kamen aber auch keine
> Bauchlappen, Gekröse oder sonstigen Abfallstücke rein.
>
> Erst mit der Zeit wurde die Kalbsleberwurst sozusagen schleichend völlig
> entwertet, bis zu den heutigen Rezepturen, die der _normale_ Metzger früher
> nie als Kalbsleberwurst anzubieten wagte, weil er sich des Warenbetruges
> schuldig gemacht hätte. Es ist leider so.
>
> Gruß Peter
>
> --
> Peter H. Jordan
>

Hallo Peter,

hab ich doch wieder was gelernt. Der Metzger meines Vertrauens (leider nicht
mehr berufstaetig) hat mir das so erzaehlt, wie ich es wiedergegeben habe.
Vielleicht wollte er es so sehen oder die Erinnerung war verblasst.

Gruss
Claus

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