Am 23.01.2023 um 21:17 schrieb klaus reile:
> Am Mon, 23 Jan 2023 20:46:06 +0100 schrieb Peter Veith:
>> Am 23.01.2023 um 20:40 schrieb Thomas Klix:
>>> Das "ohne Kennzeichnung" hast du dazu-erfunden.
>>> Selbstverständlich unterliegt das der Kennzeichnungspflicht.
>>
>> Wo steht das?
>>
> (...) Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer
> Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Auch der Hinweis, dass
> allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und
> Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind, muss in
> unmittelbarer Nähe der Zutatenliste aufgeführt sein. Bei der Zulassung
> greifen die EU-Regeln zu neuartigen Lebensmitteln."
>
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/insekten-lebensmitteln-die-fakten-2023-01-19_de
Danke!
Hast Du Dir angesehen, wo die alles drin sein dürfen und zu welchen
Anteilen?
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R0188&qid=1674031235712&from=DE
> Sie sind soo krank und werden immer kranker. Solange ich nicht muss,
> werde ich das niemals essen (...)
Ich sehe da keine Chance. "Bedingungen, unter denen das neuartige
Lebensmittel verwendet werden darf". u.a.:
- Brot und Brötchen
- Backwaren, Getreideriegel und gefüllte Teigwaren
- Kekse
- Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
- Erzeugnisse aus Teigwaren oder auf Pizza-Basis
- Fleischzubereitungen
- Schokoladenerzeugnisse
und auch:
- Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke!
Lecker!
Veith
--
Lieber Reich ins Heim, als heim ins Reich!
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com