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unread,Feb 3, 2019, 5:07:58 AM2/3/19You do not have permission to delete messages in this group
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Unmenschlichkeit und Willkür im Finanzamt Fürstenfeldbruck
Aktz: 117/148/14585 RB5
Für den deutschen Fiskus muss der Erfinder und Dipl. Ingenieur P. wohl als Idealfall gegolten haben. Er gründete zwei Firmen und entrichtete dementsprechend seine ganze Karriere lang einige Millionen Euro an Steuern. Niemals nahm er staatliche Hilfe in Anspruch.
Ende 2012 geriet seine Firma aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit eines Großkunden unverschuldet in Schieflage. Die Insolvenz zog sich über zwei Jahre hin, weil der erste Insolvenzverwalter nach einer Kauferklärung eines Investors keine Zahlungsunfähigkeit mehr sah und das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde. Der Investor wurde dann selber insolvent, wodurch eine Fortsetzung des Insolvenzverfahrens erforderlich wurde.
Der Geschäftsführer einer Firma wird bei einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter in der Regel maßlos bevormundet. Er hat nicht die geringste Entscheidungsbefugnis und wird gezwungen ohne Gehalt bei der Abwicklung der Firma mitzuwirken. Auch bei der Abwicklung von noch laufenden Aufträgen durch den Insolvenzverwalter, liegt es ausschließlich in der Hand des Insolvenzverwalters, ob Steuern an den Fiskus gezahlt werden.
Friedrich P. arbeitete genaugenommen zwei Jahre ohne Gehalt, was für ihn den Ruin bedeutete. Trotzdem überraschte ihn das Finanzamt Fürstenfeldbruck aus heiterem Himmel mit einer Nachzahlungsforderung von ca. € 33.000: wegen angeblich nicht bezahlter Steuern aus seiner ehemaligen Firma, für die P. nun privat haften sollte. Als Begründung führte das Finanzamt an, P. sei während der Schieflage seiner Firma proportional weniger auf die Ansprüche des Finanzamts eingegangen, als jene anderer Gläubige eingegangen. Reine Willkür, da P. stets bemüht war, die Steuern voll und pünktlich zu entrichten. Weil eine offenstehende Summe von € 33.000 aus einem Reich der Fantasie herbeigezaubert sei, erhob er Einspruch gegen die Forderung. Und er kämpfte auf seine Art weiter, indem er mit letzten Geldreserven von einer externen Buchhaltungsfirma die Steuerunterlagen erwarb. Letztere hatte man vorher nicht herausgegeben, weil der Insolvenzverwalter das Honorar für die Kanzlei nicht bezahlt hatte. Wäre dieser Erwerb nicht zustande gekommen, wäre Pötter für eine unberechtigte Steuerschuld von ca. € 33.000 haftbar gemacht worden.
Nach Erhalt der Unterlagen reduzierte das Finanzamt die Forderung anstandslos auf nur noch € 10.938. Dies geschah nicht aus Gnade, sondern der Einsicht, dass P. sehr wohl die Steuern für seine ehemalige Firma entrichtete hatte.
P. ist überzeugt, dass auch die Restforderung von € 10.938 unbegründet ist. Der Argumentation, das Finanzamt sei proportional weniger berücksichtigt worden als andere Gläubige, kann er nicht folgen. Wahr sei, dass das Finanzamt, was die Gesamtinsolvenzsumme betrifft, proportional auffallend bevorzugt wurde. Bei der Argumentation und Auslegung ist das Finanzamt Fürstenfeldbruck laut P. von reiner Willkür geritten worden. Und es grenze an Besessenheit, wenn ein finanziell gebeutelter Rentner wie er dank einer unberechtigten Forderung mit einem möglichen Absturz in die Altersarmut konfrontiert werde. Wie glaubwürdig ist ein Finanzamt, das Kraft eines Einspruchs eine ursprüngliche Forderung um ca.
22.000 € reduziert? Womöglich infolge der zermürbenden Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, findet P., sei er erkrankt. Gesundheitlich gesehen, fehle ihm die Kraft, um alte Steuerunterlagen zwecks Aufdeckung des Unrechts zu sichten.
Am 04.12.2018 informierte P. das Finanzamt (mit abgestempelten Zahlungsbeleg), dass er sich € 10.938 geliehen und den Betrag überwiesen habe.
Weil die Krankenkasse die nicht bezahlten Monatsbeiträge anmahnte, erfuhr Friedrich P., dass das Finanzamt Fürstenfeldbruck sein spärliches Rentenkonto gepfändet hat, welches nicht einmal sein Existenzminimum sichert.
Diesmal nicht etwa wegen nicht bezahlter Steuern aus o.g. Angelegenheit.
Nein, wegen Säumniszuschlägen und Wucherzinsen von € 3301,- auf die unberechtigte, aber längst bezahlte Steuerforderung von € 10.938,-.
Ein Zuschlag, der jedem Bürger vermutlich ein Verfahren wg. Wucher beschert hätte.
Ein Finanzamt darf offenbar sogar Beträge unter dem Existenzminimum Pfänden.
Weil seine Rente nicht reichte, musste P. bis zu Beginn seiner Krankheit bis zum 74. Lebensjahr arbeiten. Er sei aufgrund der Kontopfändung nun mittellos und wartet auf die unmittelbar bevorstehende Kündigung seiner Krankenversicherung. Eine andere Krankenkasse wird ihn in seinem Alter nicht mehr aufnehmen.
Wo bleiben Menschlichkeit und Vernunft? Denn Friedrich P. liegt nun, vermutlich durch den Ärger mit dem Finanzamt, krebserkrankt im Krankenhaus. Der Pfändungsbetrag der Wucherzinsen über € 3301,- ist sehr gering, im Vergleich zu den dramatisch hohen Krankenhauskosten die nun entstehen, aber nicht mehr von der Krankenkasse getragen werden.
Dafür wird nun der Steuerzahler bezahlen müssen.
Motto des Finanzamtes: Eintreiben einer unberechtigten Forderung, egal was es dem Steuerzahler kostet und egal, wie weit die Würde eines Menschen dabei verletzt wird.
Friedrich P. behält erst einmal für sich, mit welchen künftigen Protestaktionen er das Spotlight der Öffentlichkeit auf seinen Fall lenken könnte.