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Neues vom Finanzamt: Alle Kleinbetriebe sollen zerstört werden

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Joschka Solidariteetsritzel

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Feb 3, 2018, 4:47:39 AM2/3/18
to
Ich hab was neues von unserem lieben Finanzamt: mit der Neuregelung der
GoB - Grundsätze ordentlicher Buchführung - haben die Finanzämter jetzt
ein Instrument an der Hand, mit dem sie zu Steuerschätzungen bei 95% der
kleinen und mittleren Betriebe mit Bargeldverkehr berechtigt sind. Eine
Hinzuschätzung bedeutet sehr oft Insolvenz für den Betreiber. Auch ohne
Steuerhinterziehungen im Vorfeld. Kompliziert UND brutal...

Mit der neuen "Kassensicht" ist jeder Bareinnahmen-Betrieb dran! Wie
schon gesagt, da sind alle Kleinstbetriebe dran! Mein Steuerberater geht
regelmäßig auf Seminare mit Steuerfahndern. Hinter vorgehaltener Hand
spricht man von 95 % Insolvenzen, gewollt! Man will alle Kleinstbetriebe
los werden, egal ob Gastronomie, Kfz Werkstatt, Einzelhandel,... Nur
noch "Ketten", dann ist es keine Steuerhinterziehung, sondern
Steuervermeidung!

Ich würde mich echt freuen, wenn man sich mal zusammen setzen könnte,
mit Leuten die auch "Bareinnahmen" haben. Jeder Leser mit
Bareinahmen-Geschäften weiß wovon ich rede. Du mußt dem Finanzamt
beweisen, das du KEINE Steuern hinterzogen hast! Die neue
Kassenrückschau ist ein enormes Konjunkturprogramm für standardisierte
Betriebe/Ketten! Der kleine Bäcker, der Wirt, die kleine Nähstube,freie
Kfz Werkstatt, familienbetriebenes Cafe/Hotel,...usw. ALLES
STEUERHINTERZIEHER! Verbrecher!

DOCH DIE LÖSUNG IST SO EINFACH:

Man stellt EINEN Syrer ein (mit Bezahlung und offiziell - was der in der
Firma macht, ist unwichtig, auch ob er da ist oder nicht). Kommt dann
das Finanzamt mit dieser Zerstörungsmasche, sagt man einfach, dass man
das in die Medien bringt, wie ein Betrieb mit einem Flüchtling
kaputtgemacht werden soll durch rassistische Steuerfahnder. Die werden
zittern. Und reicht das nicht, sagt man den Steuermenschen einfach, dass
der Syrer sicher wütend wird, eine Großfamilie hat und die Adresse vom
Finanzamt kennt. Das sollte reichen. So schlägt man das kaputte System
mit seinen eigenen Waffen.

Der Deutsche ist Dreck im eigenen Lande, der kriminelle Ausländer jedoch
Gold. Wie lange geht das noch gut?

Joschka

Klaus Meinhard

unread,
Feb 3, 2018, 8:07:18 AM2/3/18
to
Du hast mal wieder Deine Tabletten vergessen.

--
Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Meinhard

Luigi Rotta

unread,
Feb 3, 2018, 8:31:52 AM2/3/18
to
Am Sat, 3 Feb 2018 14:08:12 +0100 schrieb Klaus Meinhard
<k_mei...@gmx.de>:

>Du hast mal wieder Deine Tabletten vergessen.

Schätze eher zuviel Zucker und "naturnahe Lebensmittelzusätze". Ergo zu
viel Junkfood.



--
Gruss
Luigi

"Bildung ist künstliche Intelligenz, mit der Aufrichtigkeit eines Brustimplantat."
(Lisa Eckhart)

Ina Koys

unread,
Feb 10, 2018, 3:40:13 AM2/10/18
to
Am 03.02.2018 um 10:47 schrieb Joschka Solidariteetsritzel:
> Ich hab was neues von unserem lieben Finanzamt: mit der Neuregelung der
> GoB - Grundsätze ordentlicher Buchführung - haben die Finanzämter jetzt
> ein Instrument an der Hand, mit dem sie zu Steuerschätzungen bei 95% der
> kleinen und mittleren Betriebe mit Bargeldverkehr berechtigt sind.

Da du doch auswandern wolltest: für welches Land gilt das jetzt? Oder
hast du da etwa auch gelogen, wie praktisch immer, du Faulschlamm?

Ina

--
Don't worry for internet security, most of Burmese who use internet are
not so much afraid because we are like bugs inside chili, we don't know
the taste of hot. - Aung Zin Latt

Erika Ciesla

unread,
Apr 16, 2018, 7:36:29 AM4/16/18
to
Am 10.02.2018-09:40 Ina Koys schrieb:
> Am 03.02.2018 um 10:47 schrieb Joschka Solidariteetsritzel:

… der sich selbst mal „Faulschlamm“ nannte!


>> ( == BLAH! == )
>
> Da du doch auswandern wolltest: für welches Land gilt das jetzt?

Der braucht kein anderes Land, der braucht einen anderen Planeten!

 
🖖 😀 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪


friedric...@gmail.com

unread,
Feb 3, 2019, 5:07:58 AM2/3/19
to
Unmenschlichkeit und Willkür im Finanzamt Fürstenfeldbruck
Aktz: 117/148/14585 RB5
Für den deutschen Fiskus muss der Erfinder und Dipl. Ingenieur P. wohl als Idealfall gegolten haben. Er gründete zwei Firmen und entrichtete dementsprechend seine ganze Karriere lang einige Millionen Euro an Steuern. Niemals nahm er staatliche Hilfe in Anspruch.
Ende 2012 geriet seine Firma aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit eines Großkunden unverschuldet in Schieflage. Die Insolvenz zog sich über zwei Jahre hin, weil der erste Insolvenzverwalter nach einer Kauferklärung eines Investors keine Zahlungsunfähigkeit mehr sah und das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde. Der Investor wurde dann selber insolvent, wodurch eine Fortsetzung des Insolvenzverfahrens erforderlich wurde.
Der Geschäftsführer einer Firma wird bei einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter in der Regel maßlos bevormundet. Er hat nicht die geringste Entscheidungsbefugnis und wird gezwungen ohne Gehalt bei der Abwicklung der Firma mitzuwirken. Auch bei der Abwicklung von noch laufenden Aufträgen durch den Insolvenzverwalter, liegt es ausschließlich in der Hand des Insolvenzverwalters, ob Steuern an den Fiskus gezahlt werden.
Friedrich P. arbeitete genaugenommen zwei Jahre ohne Gehalt, was für ihn den Ruin bedeutete. Trotzdem überraschte ihn das Finanzamt Fürstenfeldbruck aus heiterem Himmel mit einer Nachzahlungsforderung von ca. € 33.000: wegen angeblich nicht bezahlter Steuern aus seiner ehemaligen Firma, für die P. nun privat haften sollte. Als Begründung führte das Finanzamt an, P. sei während der Schieflage seiner Firma proportional weniger auf die Ansprüche des Finanzamts eingegangen, als jene anderer Gläubige eingegangen. Reine Willkür, da P. stets bemüht war, die Steuern voll und pünktlich zu entrichten. Weil eine offenstehende Summe von € 33.000 aus einem Reich der Fantasie herbeigezaubert sei, erhob er Einspruch gegen die Forderung. Und er kämpfte auf seine Art weiter, indem er mit letzten Geldreserven von einer externen Buchhaltungsfirma die Steuerunterlagen erwarb. Letztere hatte man vorher nicht herausgegeben, weil der Insolvenzverwalter das Honorar für die Kanzlei nicht bezahlt hatte. Wäre dieser Erwerb nicht zustande gekommen, wäre Pötter für eine unberechtigte Steuerschuld von ca. € 33.000 haftbar gemacht worden.
Nach Erhalt der Unterlagen reduzierte das Finanzamt die Forderung anstandslos auf nur noch € 10.938. Dies geschah nicht aus Gnade, sondern der Einsicht, dass P. sehr wohl die Steuern für seine ehemalige Firma entrichtete hatte.
P. ist überzeugt, dass auch die Restforderung von € 10.938 unbegründet ist. Der Argumentation, das Finanzamt sei proportional weniger berücksichtigt worden als andere Gläubige, kann er nicht folgen. Wahr sei, dass das Finanzamt, was die Gesamtinsolvenzsumme betrifft, proportional auffallend bevorzugt wurde. Bei der Argumentation und Auslegung ist das Finanzamt Fürstenfeldbruck laut P. von reiner Willkür geritten worden. Und es grenze an Besessenheit, wenn ein finanziell gebeutelter Rentner wie er dank einer unberechtigten Forderung mit einem möglichen Absturz in die Altersarmut konfrontiert werde. Wie glaubwürdig ist ein Finanzamt, das Kraft eines Einspruchs eine ursprüngliche Forderung um ca.
22.000 € reduziert? Womöglich infolge der zermürbenden Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, findet P., sei er erkrankt. Gesundheitlich gesehen, fehle ihm die Kraft, um alte Steuerunterlagen zwecks Aufdeckung des Unrechts zu sichten.
Am 04.12.2018 informierte P. das Finanzamt (mit abgestempelten Zahlungsbeleg), dass er sich € 10.938 geliehen und den Betrag überwiesen habe.

Weil die Krankenkasse die nicht bezahlten Monatsbeiträge anmahnte, erfuhr Friedrich P., dass das Finanzamt Fürstenfeldbruck sein spärliches Rentenkonto gepfändet hat, welches nicht einmal sein Existenzminimum sichert.
Diesmal nicht etwa wegen nicht bezahlter Steuern aus o.g. Angelegenheit.
Nein, wegen Säumniszuschlägen und Wucherzinsen von € 3301,- auf die unberechtigte, aber längst bezahlte Steuerforderung von € 10.938,-.
Ein Zuschlag, der jedem Bürger vermutlich ein Verfahren wg. Wucher beschert hätte.
Ein Finanzamt darf offenbar sogar Beträge unter dem Existenzminimum Pfänden.
Weil seine Rente nicht reichte, musste P. bis zu Beginn seiner Krankheit bis zum 74. Lebensjahr arbeiten. Er sei aufgrund der Kontopfändung nun mittellos und wartet auf die unmittelbar bevorstehende Kündigung seiner Krankenversicherung. Eine andere Krankenkasse wird ihn in seinem Alter nicht mehr aufnehmen.
Wo bleiben Menschlichkeit und Vernunft? Denn Friedrich P. liegt nun, vermutlich durch den Ärger mit dem Finanzamt, krebserkrankt im Krankenhaus. Der Pfändungsbetrag der Wucherzinsen über € 3301,- ist sehr gering, im Vergleich zu den dramatisch hohen Krankenhauskosten die nun entstehen, aber nicht mehr von der Krankenkasse getragen werden.
Dafür wird nun der Steuerzahler bezahlen müssen.
Motto des Finanzamtes: Eintreiben einer unberechtigten Forderung, egal was es dem Steuerzahler kostet und egal, wie weit die Würde eines Menschen dabei verletzt wird.
Friedrich P. behält erst einmal für sich, mit welchen künftigen Protestaktionen er das Spotlight der Öffentlichkeit auf seinen Fall lenken könnte.


Johann Mayerwieser

unread,
Feb 3, 2019, 5:37:21 AM2/3/19
to
Am Sun, 03 Feb 2019 02:07:57 -0800 schrieb friedrich.poetter:

> Er sei aufgrund der Kontopfändung nun mittellos und wartet auf die
> unmittelbar bevorstehende Kündigung seiner Krankenversicherung.

Zur Finanzamts-Geschichte kann ich als örtlich Unzuständiger nichts
sagen, aber:

Das ist halt das Problem bei der Versicherungspflicht statt der
Pflichtversicherung.
In .at wird der Versicherungsbeitrag vor der Auszahlung der Pension
einbehalten und an die zuständige Krankenkassa weitergeleitet und beträgt
knapp 4% des Bruttogehaltes - auch Mindestpensionisten mit einem Beitrag
von ca. 30 Euro/Monat bekommen bei den Behandlungen und Operationen das
volle Programm zugesprochen, das auch einer bekommt, der den
Höchstbeitrag von ca. 250 Euro bezahlt.
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