stefan <adr...@ist.invalid> brachte am 29.1.2023, 16:15:18 zum Thema
"Re: PETA: 7 Gründe, warum wir keine Insekten essen sollten" folgenden
Unsinn:
> Am 29.01.2023 um 15:58 schrieb Klaus H.:
>> Am 29.01.2023 um 12:17 schrieb Erika Ciesla:
>>> Am 29.01.23 um 11:20 Uhr Klaus H. schrieb:
>>>
>>>>>> 7 Gründe, warum wir keine Insekten essen sollten
>>>
>>> Daß dieses Gedöns /unbedenklich/ sei, ist möglich, dennoch muß ich das
>>> Recht haben, es NICHT zu essen. Notwendig ist also, daß das Zeug in den
>>> Ingredienzien deklariert wird
>>>
>> Solange es möglich ist, daß das Zeug bedenklich ist, gehört seine
>> Verwendung untersagt.
>
> Das ist Unfug.
Nein, das nennt sich vorbeugender Verbraucherschutz und ist AUfagbe des
Bundesamt für VErbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
> Wer etwas verbietet muss nachweisen, dass das Verbot gerechtfertigt ist,
> nicht umgekehrt.
Schon wieder falsch... bei Lebensmitteln muss die Unbedenklichkeit vorab
geprüft werden. Wenn Risiken bestehen gibt es mehrere Möglichkeiten (je
nach Risiko):
1. Verbot des Inverkehrbringens
2. besondere Kennzeichnungspflicht
3. Risikohinweis
4. Pflichtangabe bei Zutaten, auch wenn nur geringe Mengen enthalten
sein könnten
5. Warnhinweis ("Kann Spuren von ... enthalten.")
> Würde man heute Erdnüsse auf den Markt bringen wollen, würden diese
> vermutlich verboten weil es einige Menschen gibt, die allergisch darauf
> reagieren.
Und wieder falsch...
Für Erdnüsse würde das gelten, was auch aktuell gilt.
"Erdnüsse können allergische Reaktionen auslösen und müssen daher auf
der Verpackung von Lebensmitteln als Zutat angegeben werden."
Q: BfR u.a. im Journal of Food Composition and Analysis, Volume 44,
December 2015
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Es gibt Leute, die sind absolut gegen Gentechnik in Nahrungsmitteln.
Die gleichen Leute haben aber kein Problem mit einem Gentherapeutikum
das ihnen injiziert wird.