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Segelflugausbildung: Welche Lizenz erwerben: SPL oder LAPL(S) ? Vorteile/Nachteile, auch bezüglich Medical!

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Andreas Keppler

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Mar 18, 2015, 10:20:22 AM3/18/15
to
Hallo zusammen,

welche Segelfluglizenz sollte man als 41jähriger gerade erwerben wenn
man sich entscheiden muss zwischen SPL und LAPL(S)?

Die Unterschiede konnte ich schon finden, allerdings gibt es z.B. noch
nirgends etwas Konkretes zum angeblich einfacheren LAPL-Medical, das
niedrigere Anforderungen als das Klasse2-Medical haben soll, welche im
Alter eventuell interessanter werden könnten!

(Bei über 50jährigen Klasse2 Nachuntersuchung jedes Jahr und beim
LAPL-Medical alle zwei Jahre)

Vor allem aber ob das LAPL-Medical wie vor einigen Jahren vorgeschlagen,
von Hausärzten ausgestellt werden darf!
Alle Suche im Web nach mehr Infos dazu führte eigentlich nur auf eine
Seite, auf der stand, dass wegen unseres Gesundheitssystems nicht damit
zu rechnen sei, dass Hausärzte ein LAPL-Medical ausstellen werden!

Gilt für LAPL(S) überhaupt ein bereits vorhandenes Klasse-2-Medical oder
braucht es ein neues LAPL-Medical, auch wenn Klasse-2 eigentlich
"höherwertig" wäre?

Welche Nachteile habe ich wenn ich LAPL(S) mache,
Hilftriebwerkeintragungen und TMG (Motorsegler)-Eintragungen erlangen
und danach eine Segelkunstflugausbildung machen möchte?

Der LAPL gilt anscheinend nur in den EASA-Ländern/EU!
Darf man mit LAPL auch keine in D zugegelassenen Flugzeuge im
nicht-EASA-Ausland fliegen?

Ist die alte GPL am ehesten die neue SPL?

Galt die GPL wirklich weltweit?
Mir hatten vor einigen Jahren Leute mit GPL erzählt, dass diese nur in D
oder Europa gelte und man z.B. in Afrika nur mit in D zugelassenen
Segelflugzeugen fliegen dürfe. (Selbst mit BZF1)

Danke!

Gruß
Andreas

Volker Gringmuth

unread,
Mar 18, 2015, 6:15:59 PM3/18/15
to
Andreas Keppler wrote:

>Ist die alte GPL am ehesten die neue SPL?

Unter SPL hab ich mir bislang immer die Sport Pilot Licence vorgestellt.
Also Ultraleicht etcetera. Mit Segelfliegen hat das eher wenig zu tun.


vG

--
Flugfunk im UL ohne BZF:
<http://einklich.net/flugfunk/>

Frank Beythien

unread,
Mar 19, 2015, 4:41:04 AM3/19/15
to
Am 18.03.2015 um 23:15 schrieb Volker Gringmuth:
> Andreas Keppler wrote:
>
>> Ist die alte GPL am ehesten die neue SPL?
>
> Unter SPL hab ich mir bislang immer die Sport Pilot Licence vorgestellt.
> Also Ultraleicht etcetera. Mit Segelfliegen hat das eher wenig zu tun.

Doch, in meiner Pilotenlizenz EASA Formblatt 141 Ausgabe 1 (Segelflug
mit TMG) steht unter Abkürzungen:

SPL Lizenz für Privatpiloten(Segelfugzeug) (Private Pilot Licence(Glider))

Frank

Peter Scholz

unread,
Mar 19, 2015, 5:03:55 AM3/19/15
to
Ich würde jetzt erstmal den SPL machen, den kannst Du später (z.B. wg.
Medical-Fristen) propblemlos in einen LAPL(S) umschreiben lassen.

Das Medical selbst ist das gleiche, das heißt Du bekommst ein medical
mit Gültigkeitsangaben für Klasse 2 und LAPL, die unterschiedlich sein
können (bei mir >60 Jahren Klasse 2: ein Jahr, LAPL: 2 Jahre). Das macht
auch Sinn, denn eine Person kann ja auch z.B. den SPL und den LAPL(A)
gleichzeitig haben. Auch die Untersuchung ist hier in D die gleiche,
gegen das Hausarztmodell hat sich die Fliegerärzte-Lobby erfolgreich
gewehrt.

Was Startarten (z.B. Eigenstart), und andere Berechtigungen (Aerobatic,
TMG) angeht, gibt es keine Unterschiede. Mit LAPL kannst Du alllerdings
keine Nachtflugberechtigung erwerben. Siehe auch:
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/luftfahrt_EUMerkblatt_Gueltigkeit_Lizenzen_Segelflug.pdf

Mit dem LAPS(S) kannst Du das gleiche machen wie mit dem SPL, soweit Du
auf EASA-Boden (EU + Schweiz) startest/landest. SPL ist ICAO-konform,
d.h. er wird von anderen ICAO-Staaten anerkannt, ggf. nach dortigen
nationalen Regeln muss für das Fliegen auf in diesem Land registrierten
Flugzeugen eine nationale Lizenz ausgestellt werden (war auch schon
immer so). In wie weit nicht-EASA Staaten den LAPL
akzeptieren/umschreiben, bleibt denen überlassen bzw. ist von
bilateralen Abkommen abhängig.

--
Peter Scholz
ASW24 JE

Andreas Keppler

unread,
Mar 19, 2015, 10:03:59 AM3/19/15
to
Am 18.03.2015 um 23:15 schrieb Volker Gringmuth:

>> Ist die alte GPL am ehesten die neue SPL?
>
> Unter SPL hab ich mir bislang immer die Sport Pilot Licence vorgestellt.
> Also Ultraleicht etcetera. Mit Segelfliegen hat das eher wenig zu tun.

SPL = Soaring Pilot Licence

LAPL(S) = Light Aircraft Pilot Licence (Soaring)

Gruß
Andreas

Andreas Keppler

unread,
Mar 19, 2015, 10:14:22 AM3/19/15
to
Hallo Peter,

zunächst vielen Dank für Deine ausführliche und sehr hilfreiche Antwort!

>> welche Segelfluglizenz sollte man als 41jähriger gerade erwerben wenn
>> man sich entscheiden muss zwischen SPL und LAPL(S)?

> Ich würde jetzt erstmal den SPL machen, den kannst Du später (z.B. wg.
> Medical-Fristen) propblemlos in einen LAPL(S) umschreiben lassen.

Ach das geht?
Genau diese Frage, ob man SPL später in LAPL(S) umschreiben lassen kann,
konnte ich mir bisher noch durch keine Website beantworten!

Ich hatte alle Infos bisher so verstanden, dass sich alle alten
GPL-Lizenzinhaber (alter Segelflugschein) und alle aktuellen Flugschüler
jetzt festlegen müssen, auf welche Lizenz sie umschreiben bzw. Prüfung
ablegen wollen und bei dieser bleibt es dann!


> Das Medical selbst ist das gleiche, das heißt Du bekommst ein medical
> mit Gültigkeitsangaben für Klasse 2 und LAPL, [...]

Du meinst also, dass es kein eigenes Medical für "nur LAPL" gibt oder
dass das Klasse 2 das LAPL-Medical beinhaltet?
Bei den Vorstellungen des LAPL(S) wurde viel von einem
Klasse-3-LAPL-Medical gesprochen, mit deutlich niedrigeren Anforderungen!


> Auch die Untersuchung ist hier in D die gleiche,
> gegen das Hausarztmodell hat sich die Fliegerärzte-Lobby erfolgreich
> gewehrt.

;-)
Wäre ja auch zu schön (einfach und günstig) gewesen....


>
> Was Startarten (z.B. Eigenstart), und andere Berechtigungen (Aerobatic,
> TMG) angeht, gibt es keine Unterschiede. Mit LAPL kannst Du alllerdings
> keine Nachtflugberechtigung erwerben. Siehe auch:
> http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/luftfahrt_EUMerkblatt_Gueltigkeit_Lizenzen_Segelflug.pdf

Vielen Dank für die Infos!
Nachtflug bräuchte ich nicht.
Werde aber jetzt wohl, so wie Du schreibst, SPL machen und später, falls
nötig auf LAPL(S) umschreiben!


> Mit dem LAPS(S) kannst Du das gleiche machen wie mit dem SPL, soweit Du
> auf EASA-Boden (EU + Schweiz) startest/landest.

Schweiz gehört zum EASA-Raum?
Sehr gut!


> SPL ist ICAO-konform,
> d.h. er wird von anderen ICAO-Staaten anerkannt, ggf. nach dortigen
> nationalen Regeln muss für das Fliegen auf in diesem Land registrierten
> Flugzeugen eine nationale Lizenz ausgestellt werden (war auch schon
> immer so).

Mit einem ICAO-Schein (z.B. SPL) z.B. nach Australien gehen und dort
"einfach" ein Flugzeug chartern ist wohl generell nicht?


> In wie weit nicht-EASA Staaten den LAPL
> akzeptieren/umschreiben, bleibt denen überlassen bzw. ist von
> bilateralen Abkommen abhängig.

Alles klar!
Herzlichen Dank nochmals für die Aufklärung! ;-)


> ASW24 JE

Sehr schön! :-)


Viele Grüsse
Andreas

Andreas Keppler

unread,
Mar 19, 2015, 10:53:26 AM3/19/15
to
Da sind mir doch tatsächlich noch ein paar Fragen nachträglich
eingefallen! :-)

Könnte man mit LAPL(S) Fluglehrer (Segelflug) werden?
Bei Vorstellung von LAPL hiess es zuerst nein, aber mittlerweile liest
man etwas von einem Formfehler in der Bestimmung, die dies doch erlaubt!

Ist dieser Fluglehrer dann nur zur Schulung für Schüler, die LAPL(S)
machen? (In der Schulungspraxis wird aber wohl auch ein LAPL-Fluglehrer
SPL-Flugschüler haben, oder?) ;-)

Um das ganze noch komplizierter zu machen:
Was passiert mit einem SPL-Lehrer der später seine SPL auf LAPL(S)
umschreiben läßt? (Also seiner Lehrberechtigung!) ;-)


> Mit dem LAPS(S) kannst Du das gleiche machen wie mit dem SPL, soweit Du
> auf EASA-Boden (EU + Schweiz) startest/landest.

Sind in der EU/Europa die ICAO-Länder gleich den EASA-Ländern oder gibts
auch da nochmal Unterschiede?

Ob dieser Link die Antwort zur Frage ist bin ich mir nicht ganz sicher!

http://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Aviation_Authorities#JAA-Mitgliedsl.C3.A4nder


> SPL ist ICAO-konform,
> d.h. er wird von anderen ICAO-Staaten anerkannt, ggf. nach dortigen
> nationalen Regeln muss für das Fliegen auf in diesem Land registrierten
> Flugzeugen eine nationale Lizenz ausgestellt werden (war auch schon
> immer so).

War der bisherige GPL ICAO-konform?

Gibt es überhaupt Länder außerhalb Deutschlands, in denen man sich mit
dem deutschen SPL ein Segelflugzeug (mit nicht deutscher Zulassung)
mieten und fliegen darf ohne eine Lizenz des jeweiligen Landes zu
beantragen?


> In wie weit nicht-EASA Staaten den LAPL
> akzeptieren/umschreiben, bleibt denen überlassen bzw. ist von
> bilateralen Abkommen abhängig.

Das wird noch was! ;-)

Schleierhaft ist mir nach wie vor, warum es zwei verschiedene Scheine
für gleiche Segelflugzeuge mit deutlich unterschiedlichen
Medical-Voraussetzungen gibt?

Ist das ganze ein "Trick" einer Behörde um mal zu sehen wieviele z.B.
die eine Scheinart nehmen und dann später neue Bestimmungen
durchzudrücken, die alles nochmals stärker beschneiden?

Gruß
Andreas

Tobias Dussa

unread,
Mar 19, 2015, 11:30:03 AM3/19/15
to
Andreas Keppler <andreas...@gmail.com> writes:
>>> Ist die alte GPL am ehesten die neue SPL?
>> Unter SPL hab ich mir bislang immer die Sport Pilot Licence vorgestellt.
>> Also Ultraleicht etcetera. Mit Segelfliegen hat das eher wenig zu tun.
> SPL = Soaring Pilot Licence

Hm... http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a7/Luftfahrerschein_f%C3%BCr_Luftsportger%C3%A4tef%C3%BChrer.jpg
legt nahe, dass es in der Tat "Sport Pilot Licence" heißt. Es sei denn
natürlich, das Bild des Scheins ist veraltet.

Cheers,
Toby.
--
The Feynman Problem Solving Algorithm
1) Write down the problem
2) Think real hard
3) Write down the solution

Peter Scholz

unread,
Mar 19, 2015, 12:26:22 PM3/19/15
to
Am 19.03.2015 um 15:53 schrieb Andreas Keppler:
> Da sind mir doch tatsächlich noch ein paar Fragen nachträglich
> eingefallen! :-)
>
> Könnte man mit LAPL(S) Fluglehrer (Segelflug) werden?
> Bei Vorstellung von LAPL hiess es zuerst nein, aber mittlerweile liest
> man etwas von einem Formfehler in der Bestimmung, die dies doch erlaubt!
>
> Ist dieser Fluglehrer dann nur zur Schulung für Schüler, die LAPL(S)
> machen? (In der Schulungspraxis wird aber wohl auch ein LAPL-Fluglehrer
> SPL-Flugschüler haben, oder?) ;-)
>
> Um das ganze noch komplizierter zu machen:
> Was passiert mit einem SPL-Lehrer der später seine SPL auf LAPL(S)
> umschreiben läßt? (Also seiner Lehrberechtigung!) ;-)
>
>
>> Mit dem LAPS(S) kannst Du das gleiche machen wie mit dem SPL, soweit Du
>> auf EASA-Boden (EU + Schweiz) startest/landest.
>
> Sind in der EU/Europa die ICAO-Länder gleich den EASA-Ländern oder gibts
> auch da nochmal Unterschiede?
>
> Ob dieser Link die Antwort zur Frage ist bin ich mir nicht ganz sicher!
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Aviation_Authorities#JAA-Mitgliedsl.C3.A4nder
>
>
>
>> SPL ist ICAO-konform,
>> d.h. er wird von anderen ICAO-Staaten anerkannt, ggf. nach dortigen
>> nationalen Regeln muss für das Fliegen auf in diesem Land registrierten
>> Flugzeugen eine nationale Lizenz ausgestellt werden (war auch schon
>> im
--
Peter Scholz
ASW24 JEmer so).
>
> War der bisherige GPL ICAO-konform?
>
> Gibt es überhaupt Länder außerhalb Deutschlands, in denen man sich mit
> dem deutschen SPL ein Segelflugzeug (mit nicht deutscher Zulassung)
> mieten und fliegen darf ohne eine Lizenz des jeweiligen Landes zu
> beantragen?
>
>
>> In wie weit nicht-EASA Staaten den LAPL
>> akzeptieren/umschreiben, bleibt denen überlassen bzw. ist von
>> bilateralen Abkommen abhängig.
>
> Das wird noch was! ;-)
>
> Schleierhaft ist mir nach wie vor, warum es zwei verschiedene Scheine
> für gleiche Segelflugzeuge mit deutlich unterschiedlichen
> Medical-Voraussetzungen gibt?
>
> Ist das ganze ein "Trick" einer Behörde um mal zu sehen wieviele z.B.
> die eine Scheinart nehmen und dann später neue Bestimmungen
> durchzudrücken, die alles nochmals stärker beschneiden?
>
> Gruß
> Andreas
>

Mit LAPL(S) kannst Du wohl FI(S) machen, aber nur für LAP(S) Schüler.
Für FI(A) brauchst Du PPL(A), auch für LAPL(A) Schüler.

Der Downgrade SPL -> LAPL(S) geht wohl nur über eine ATO, die
Voraussetzungen aus der SPL werden (zum Teil) anerkannt, wie das dann in
der Praxis aussieht, Prüfung oder nicht, wird sich zeigen. Da aber die
Anforderungen an das LAPL Medical geringer sind (auch wenn sie nach wie
vor von einer Fliegerarztlichen Untersuchungsstelle bescheinigt werden
müssen) kann das der Weg für viele werden, möglichst lange zu fliegen.

Das FI(S) Zeugnis müsste eigentlich weiter gelten.

Aber ich bin sicher, dass da noch viel heruminterpretiert werden wird,
das LBA will ja meistens irgendwelche Extrawürste braten....

JAA war der Vorgänger der EASA. Mitlgieder der EASA sind die EU-Staaten,
Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz. Alle EASA-Länder sind ICAO
Mitglieder, aber umgekehrt nicht!

Mit meinem (nationalen) PPL(C) habe ich in USA ohne Probleme einen
Glider chartern können, vorher bei der FAA eine Lizenz beantragt, die
dann in Verbindung mit der deutschen Lizenz galt. Wurde innerhalb einer
halben Stunde ausgestellt, kostenlos (!). Heute geht das formal etwas
anders, aber prinzipiell ähnlich.



Wolfgang Schmidt

unread,
Mar 20, 2015, 7:06:13 AM3/20/15
to
Am 19.03.2015 um 15:53 schrieb Andreas Keppler:
> Da sind mir doch tatsächlich noch ein paar Fragen nachträglich
> eingefallen! :-)
>
....................>
> Schleierhaft ist mir nach wie vor, warum es zwei verschiedene Scheine
> für gleiche Segelflugzeuge mit deutlich unterschiedlichen
> Medical-Voraussetzungen gibt?
>
...........

Das ist alles, was dir schleierhaft ist? Na dann...

Gruß Wolfgang

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