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Landen auf Privatgrund mit Heli

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Markus Schillinger

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Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie das in D ist mit dem Landen: Darf ich auf
Privatgrund meinen eigenen Landeplatz einrichten, um ihn dann privat zu
nutzen.
Ausserdem würde mich interessieren, auf welchen Flugplätzen man mit einem
Heli landen darf: Ich find immer nur angaben über Festflügler.
Danke für jeden Hinweis
Markus


Fly Helicopter

unread,
Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to

Markus Schillinger <schil...@schillinger.com> schrieb im Beitrag
<01bdc2d3$fb98e030$b42f61c2@c000072>...

Hallo Markus !

In Deutschland ist es ähnlich wie in Österreich. Man darf auf Privatgrund
landen, wenn man die schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers
hat und mit dieser beim zuständigen Luftfahrtamt um eine
Außenlandegenehmigung ansucht. Dies gilt aber nur für eine geringe Anzahl
von Landungen. Um einen privaten Heliport zu errichten bedarf es
gesonderter Genehmigungen, welche z.B. in Österreich kaum erteilt werden.
Außerdem muß man dann auch damit rechnen, daß Anrainer Einspruch erheben.
Genauere Infos erhälts du beim zuständigen Luftfahrtamt.

Was das Landen auf Flugplätzen betrifft, kannst du das aus den jeweiligen
Jeppesen Anflugkarten ersehen. Die Symbole für Helis, Motorflieger, Segler,
usw. stehen immer auf Seite 2 rechts oben.

Thomas


Flugsportverein Fly Helicopter
Homepage: http://www.netway.at/helic/

Jens Jeremies

unread,
Aug 12, 1998, 3:00:00 AM8/12/98
to
> Außenlandegenehmigung ansucht. Dies gilt aber nur für eine geringe Anzahl
> von Landungen.

Um genauer zu sagen: eine und nur eine.

jj


Bert Willing

unread,
Aug 13, 1998, 3:00:00 AM8/13/98
to

Jens Jeremies wrote:

Aussenlandungen sind zeitlich befristet und nicht nach Anzahl.

--
Bert Willing
Caproni Calif D-6600
Visit the airfield of La Motte du Caire in the French Alps:
http://www.decollage.org/la_motte/

Jens Jeremies

unread,
Aug 14, 1998, 3:00:00 AM8/14/98
to

Bert Willing wrote:

Aussenlandungen sind zeitlich befristet und nicht nach Anzahl.
 

Also, ich habe gerade mal das Luftamt Sued in Muenchen gefragt: demzufolge
gibt es als Aussenstart-und Landgenehmigung in Teutonien ( mit PPL wohlgemerkt )
die sogenannte Einzelerlaubnis. Die Definition , was so eine Einzelerlaubnis
umfasst, liegt im Ermessen des Luftamtsachbearbeiters. Heisst: es kann sein,
dass er nur einen Start- und eine Landung genehmigt, kann sein, dass er mehrere
genehmigt (z.B. fuer Rundfluege zu best. Anlaessen),
kann sein, dass er 10 Starts- und Landungen fuer den Zeitraum eines
Jahres genehmigt.
Sicher wird er keinen 30 oder mehr Landungen in einem Jahr zustimmen, weil
es sich dann schon um einen Flugplatz handeln koennte, fuer den natuerlich
ganz andere Auflagen gelten.

Welche Auflagen man bekommt, welche Nachweise und Begruendungen man
erbringen muss, haengt auch vom Einzelfall ab, etc, ppp....
Ich schaetze mal, dass man ein laengeres Gespraech mit der Behoerde
fuehren muesste, um die konkreten Kriterien zu erfahren.

Mit Berufspilotenschein hingegen kann man eine generelle Aussenstart-
und Landegenehmigung beantragen, was allerdings nicht heisst, dass man
seinen "Vorgarten" zum Landplatz umfunktionieren kann ( denn s.o., ab einer
gewissen Zahl von Starts/Landungen  ist prinzipiell ein Flugplatz erforderlich.

jj
 

Bert Willing

unread,
Aug 14, 1998, 3:00:00 AM8/14/98
to
Hm, kann natuerlich sein. Ich hab' mich auf meine Erfahrungen mit der
BezReg Braunschweig bezogen, bei der wir die Aussenlandegenehmigung fuer
unsere Schleppmaschine saisonweise fuer die naeheren Segelfluggelaende
gekriegt haben (bzw. 3-monatsweise).

Ciao

Bert

Jens Jeremies wrote:

--

Markus Schillinger

unread,
Aug 14, 1998, 3:00:00 AM8/14/98
to
Heisst das, dass ein berufspilot sein fluggäste daheim abholen könnte?
Markus


Unternehmensgruppe

unread,
Aug 14, 1998, 3:00:00 AM8/14/98
to
Hallo Flugfreunde - Frankreich ist das gelobte Land:

Keine Probleme mit Heli-Außenlandungen. Lediglich vorab mündliche
Genehmigung des Eigentümers und auf Nachfrage der Behörden, schriftliche
Genehmigung nachträglich zum Vorlegen.
Auch die Genehmigung und Erstellung eines privaten Landeplatzes für
"Fläche" stellt bei genügend Grundstück kein Problem dar (leicht auch
zum Anpachten beim Bauern, z.B. 4 ha für Landebahn 750x50m plus Taxiway
und Abstellfläche für ca. DM 4.000 pro Jahr). Ich habe es mit Erfolg
ausprobiert. Ich freue mich auf einen Besuch

Michael Dresen,
Hotel Restaurant Château la Chassagne,
F-214140 Pont de Pany / Dijon Burgund,
Tel. 0033-380497600 / Fax. 0033-380497619
eMail: in...@chateau-la-chassagne.de
Internet: www.chateau-la-chassagne.de
VAC-Karte auf Anfrage per Fax - also dann bis demnächst !!!

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