Markus Schillinger <schil...@schillinger.com> schrieb im Beitrag
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Hallo Markus !
In Deutschland ist es ähnlich wie in Österreich. Man darf auf Privatgrund
landen, wenn man die schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers
hat und mit dieser beim zuständigen Luftfahrtamt um eine
Außenlandegenehmigung ansucht. Dies gilt aber nur für eine geringe Anzahl
von Landungen. Um einen privaten Heliport zu errichten bedarf es
gesonderter Genehmigungen, welche z.B. in Österreich kaum erteilt werden.
Außerdem muß man dann auch damit rechnen, daß Anrainer Einspruch erheben.
Genauere Infos erhälts du beim zuständigen Luftfahrtamt.
Was das Landen auf Flugplätzen betrifft, kannst du das aus den jeweiligen
Jeppesen Anflugkarten ersehen. Die Symbole für Helis, Motorflieger, Segler,
usw. stehen immer auf Seite 2 rechts oben.
Thomas
Flugsportverein Fly Helicopter
Homepage: http://www.netway.at/helic/
Um genauer zu sagen: eine und nur eine.
jj
Jens Jeremies wrote:
Aussenlandungen sind zeitlich befristet und nicht nach Anzahl.
--
Bert Willing
Caproni Calif D-6600
Visit the airfield of La Motte du Caire in the French Alps:
http://www.decollage.org/la_motte/
Also, ich habe gerade mal das Luftamt Sued in Muenchen gefragt: demzufolge
gibt es als Aussenstart-und Landgenehmigung in Teutonien ( mit PPL
wohlgemerkt )
die sogenannte Einzelerlaubnis. Die Definition , was so eine Einzelerlaubnis
umfasst, liegt im Ermessen des Luftamtsachbearbeiters. Heisst: es kann
sein,
dass er nur einen Start- und eine Landung genehmigt, kann sein, dass
er mehrere
genehmigt (z.B. fuer Rundfluege zu best. Anlaessen),
kann sein, dass er 10 Starts- und Landungen fuer den Zeitraum eines
Jahres genehmigt.
Sicher wird er keinen 30 oder mehr Landungen in einem Jahr zustimmen,
weil
es sich dann schon um einen Flugplatz handeln koennte, fuer den natuerlich
ganz andere Auflagen gelten.
Welche Auflagen man bekommt, welche Nachweise und Begruendungen man
erbringen muss, haengt auch vom Einzelfall ab, etc, ppp....
Ich schaetze mal, dass man ein laengeres Gespraech mit der Behoerde
fuehren muesste, um die konkreten Kriterien zu erfahren.
Mit Berufspilotenschein hingegen kann man eine generelle Aussenstart-
und Landegenehmigung beantragen, was allerdings nicht heisst, dass
man
seinen "Vorgarten" zum Landplatz umfunktionieren kann ( denn s.o.,
ab einer
gewissen Zahl von Starts/Landungen ist prinzipiell ein Flugplatz
erforderlich.
jj
Ciao
Bert
Jens Jeremies wrote:
--
Keine Probleme mit Heli-Außenlandungen. Lediglich vorab mündliche
Genehmigung des Eigentümers und auf Nachfrage der Behörden, schriftliche
Genehmigung nachträglich zum Vorlegen.
Auch die Genehmigung und Erstellung eines privaten Landeplatzes für
"Fläche" stellt bei genügend Grundstück kein Problem dar (leicht auch
zum Anpachten beim Bauern, z.B. 4 ha für Landebahn 750x50m plus Taxiway
und Abstellfläche für ca. DM 4.000 pro Jahr). Ich habe es mit Erfolg
ausprobiert. Ich freue mich auf einen Besuch
Michael Dresen,
Hotel Restaurant Château la Chassagne,
F-214140 Pont de Pany / Dijon Burgund,
Tel. 0033-380497600 / Fax. 0033-380497619
eMail: in...@chateau-la-chassagne.de
Internet: www.chateau-la-chassagne.de
VAC-Karte auf Anfrage per Fax - also dann bis demnächst !!!