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Flug zu den Inseln

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Peter Jenemann

unread,
Jun 25, 2002, 8:29:01 AM6/25/02
to
Hallo

Wenn ich zu den norddeutschen Inseln (Norderney,Baltrum, Langeoog ) fliegen
will, muss ich da irgendwas besonderes beachten wie Seeflug (Pflicht von
Schwimmwesten oder so etwas???) oder gibts noch andere wichtige Punkte ???

Für die Infos dankbar.

Gruß Peter


Thomas Borchert

unread,
Jun 25, 2002, 9:07:39 AM6/25/02
to
Peter,

von wo denn?

Um die Schwimmwestenpflicht zu vermeiden, musst Du hoch genug fliegen,
um jederzeit im Gleitflug Land erreichen zu können. Das geht bei den
Distanzen sehr gut.

Auf den Inseln weht es häufig heftig - Seitenwind ist nicht
ungewöhnlich.

Mit Abstand am schönsten finde ich Baltrum - hat aber eine sehr kurze
Grasbahn, 375 Meter oder so. Juist ist auch toll, man braucht aber eine
Kutsche (16 Euro hin-rück pro PErson) in die Stadt. Strand am Flugplatz
ist aber auch supertoll. Langeoog und Borkum sind die nächstschönsten.

--
Thomas Borchert


Philipp Hilker

unread,
Jun 25, 2002, 8:48:06 AM6/25/02
to
"Peter Jenemann" <maili...@helicopter-home.de> schrieb im Newsbeitrag
news:af9nmg$chi4q$1...@ID-27857.news.dfncis.de...

Hi,

Schwimmwesten sind außer nach Helgoland wohl nicht nötig und auch nicht
vorgeschrieben.

Achten solltest Du auf die Öffnungszeiten, häufig gibt es eine Mittagspause.

Windrichtung: Nur wenige Plätze haben wie Wangerogge eine Crosswindbahn.

Meist kein Sprit, aber z.B.. erläßt Leer Nüttermoor ab einer gewissen Menge
die Landegebühr.

Mit Hals- und Beinbruch

Philipp Hilker


Matthias Goerner

unread,
Jun 25, 2002, 9:46:28 AM6/25/02
to
"Peter Jenemann" <maili...@helicopter-home.de> schrieb:

> Wenn ich zu den norddeutschen Inseln fliegen will, muss ich da
irgendwas besonderes beachten ...

Lass dir nicht von der Luftaufsicht die Kurtaxe (z.b. Wangerooge)
abschwatzen, die wird natuerlich im Ort bezahlt... ;-)))

Gruss Matthias

Thomas Borchert

unread,
Jun 25, 2002, 10:47:24 AM6/25/02
to
Matthias,

> Lass dir nicht von der Luftaufsicht die Kurtaxe (z.b. Wangerooge)
> abschwatzen, die wird natuerlich im Ort bezahlt... ;-)))
>

Das ändert sich öfter. In Juist kriegst Du eine Chipkarte in die Hand,
gleich am Platz. Die wird beim Abflug kontrolliert und Du musst
blechen. Allerdings sind die freundlichen Verteil- und Kassierdamen nur
anwesend, wenn gerade eine Linienmaschine kommt oder geht... ;-)

--
Thomas Borchert


Steffen Braasch

unread,
Jun 25, 2002, 2:32:22 PM6/25/02
to
Hi Phillip,

Philipp Hilker <phi...@mtb-hilker.de> wrote:
> Schwimmwesten sind außer nach Helgoland wohl nicht nötig und auch nicht
> vorgeschrieben.

mhh, sind für Helgeland Schwimmwsten den vorgeschrieben, auch für einen
rein privaten Flug?

Grüße
Steffen

Ralf

unread,
Jun 25, 2002, 3:24:16 PM6/25/02
to
Immer, sofern Festland nicht im Gleitflug erreicht werden kann. Also auch
über großen Seen.

MFG
Ralf

"Steffen Braasch" <Steffen...@se.maus.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1fecdpz.1c23wojlec52uN%Steffen...@se.maus.de...

Peter Jenemann

unread,
Jun 25, 2002, 3:27:21 PM6/25/02
to

"Thomas Borchert" <borchertSPAM...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb im Newsbeitrag
news:VA.00005a7...@hotnospammail.removethiscom...
> Peter,
>
> von wo denn?


Also der Start soll in Porta Westfalica erfolgen - ist als Wochenendausflug
geplant.

Gruss

Peter


Peter Jenemann

unread,
Jun 25, 2002, 3:28:32 PM6/25/02
to

"Thomas Borchert" <borchertSPAM...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb im Newsbeitrag
news:VA.00005a7...@hotnospammail.removethiscom...

Aha, sehr interessant und noch garnicht darn gedacht !!! :)

Danke

Peter


Christoph Schneider

unread,
Jun 25, 2002, 4:19:48 PM6/25/02
to
Hallo Ralf,

"Ralf" <fr.s...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:afaf3a$7re$00$1...@news.t-online.com...


> Immer, sofern Festland nicht im Gleitflug erreicht werden kann. Also auch
> über großen Seen.

...wenn ich mich recht erinnere steht im Gesetz, daß Schwimmwesten bei
Flügen vom mehr als 30 Minuten über Wasser mitgenommen werden müssen. Das
ist bei Helgoland in der Regel der Fall.
Wenn Du mit Deiner C172 in 100ft über das Steinhuder Meer fliegst, mußt Du
natürlich keine Schwimmwesten mitnehmen. Ratsam ist diese Flughöhe aber
natürlich nicht... :-))

Gruß,
Christoph


Peter Jenemann

unread,
Jun 25, 2002, 4:29:26 PM6/25/02
to

>
> Mit Abstand am schönsten finde ich Baltrum - hat aber eine sehr kurze
> Grasbahn, 375 Meter oder so. Juist ist auch toll, man braucht aber eine
> Kutsche (16 Euro hin-rück pro PErson) in die Stadt. Strand am Flugplatz
> ist aber auch supertoll. Langeoog und Borkum sind die nächstschönsten.
>
> --
> Thomas Borchert
>
>

hi nochmal, haste da irgendwelche heisse Tipps ??? Bin gerade dabei, das Net
nach Infos, Unterkünften und so zu durchsuchen !!!!

MfG

Peter


Jan-Claas Dirks

unread,
Jun 25, 2002, 6:50:19 PM6/25/02
to
"Peter Jenemann" <maili...@helicopter-home.de> schrieb im Newsbeitrag
news:af9nmg$chi4q$1...@ID-27857.news.dfncis.de...

> Wenn ich zu den norddeutschen Inseln (Norderney,Baltrum, Langeoog )


fliegen
> will, muss ich da irgendwas besonderes beachten wie Seeflug (Pflicht von
> Schwimmwesten oder so etwas???) oder gibts noch andere wichtige Punkte ???

Ja, wenn Du westlich an der Bremer Kontrolzone vorbeifliegst, grad über EDWQ
(Atlas Airfield, Ganderkesee) weg, frag bitte eben bei Info (118,625) nach,
ob Springer in der Luft sind. Letzes Wochenende ist mal wieder so ein VFRler
über den Platz geflogen, ohne sich zu melden, während Springer in der Luft
waren. Das Para-Symbol findet man auch auf der ICAO-Karte. Auf Bremen
Approach (125,65) kann übrigens das Einholen der Freigabe mithören.

Danke.

--
Jan-Claas Dirks
--
"I'm standing on the edge, with a vision in my head,
my body screams release me, my dreams they must be fed"
- Norman Kent, 'From Wings Came Flight'

Peter Jenemann

unread,
Jun 25, 2002, 9:22:48 PM6/25/02
to

"Jan-Claas Dirks" <Jan-...@Dirks.com> schrieb im Newsbeitrag
news:afas1l$igr$02$1...@news.t-online.com...
Hallo

Ist kein Problem - Danke für die Info. Wenn ich da entlang fliege, mache ich
normalerweise nen Midfield-Crossing in Bremen - Ich habe persönlich keine
Probleme mit CTRs :)

MfG

Peter


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 3:42:53 AM6/26/02
to
Christoph,

Falsch! Auch in Deinem Steinhuder Meer Szenario wären Schwimmwesten
erforderlich. § 21 LuftBO: Für Flüge über Wasser, bei denen im Fall
einer Störung mit einer Notlandung auf dem Wasser zu rechnen ist,...
müseen die Luftfahrzeuge... mit den erforderlichen Rettungs- und
Signalmitteln ausgerüstet sein.

Von 30 Minuten ist da gar keine Rede. Macht ja auch keinen Sinn.


--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 3:42:51 AM6/26/02
to
Peter,

die Inseln haben Super-Websites - www.juist.de, www.baltrum.de

Auf Juist sind Haus Charlotte und Marie-Louise nicht schlecht - wer die
Kohle hat, sollte sich das Hotel Kurhaus gönnen. Baltrum kenne ich mich
mit Übernachtung nicht aus.

Restaurants: in Baltrum gibt's ein superniedliches auf der Wattseite,
etwa 700 Meter östlich des Flugplatzes. Frag die am Platz.

In Juist sind Domäne Loog (für abends) und Domäne Bill (Radausflug am
Tag) zu empfehlen.

--
Thomas Borchert


Jan-Claas Dirks

unread,
Jun 26, 2002, 3:47:45 AM6/26/02
to
"Peter Jenemann" <maili...@helicopter-home.de> schrieb im Newsbeitrag
news:afb51c$cvm5b$1...@ID-27857.news.dfncis.de...

>
> Ist kein Problem - Danke für die Info. Wenn ich da entlang fliege, mache
ich
> normalerweise nen Midfield-Crossing in Bremen - Ich habe persönlich keine
> Probleme mit CTRs :)

Wunderbar! Viel Spaß! :)

Ulf Kutzner

unread,
Jun 26, 2002, 5:28:05 AM6/26/02
to
Thomas Borchert schrieb:


> Um die Schwimmwestenpflicht zu vermeiden, musst Du hoch genug fliegen,
> um jederzeit im Gleitflug Land erreichen zu können. Das geht bei den
> Distanzen sehr gut.

Bei starkem ablandigem Wind könnte es Schwierigkeiten geben, oder reicht
die Chance, auf die Insel zuzusegeln und sie womöglich zu treffen, auch
wenn es mit der dortigen Bahn nicht direkt paßt (mit Rückenwind wird man
kaum landen wollen, und bei starkem Gegenwind wäre Antrieb hilfreich...)

Gruß, ULF

Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 7:00:26 AM6/26/02
to
Ulf,

versteh ich nicht. Land ist Land - egal ob Insel oder Festland. Strände
sind immer prima zum Landen. Natürlich entscheide ich mich für die
Insel, wenn ich da näher dran bin. Mit den Flugplätzen hat das nichts
zu tun - man befindet sich ja eh nicht immer in Gleitreichweite eines
Flugplatzes.

--
Thomas Borchert


Peter Jenemann

unread,
Jun 26, 2002, 8:46:56 AM6/26/02
to

"Thomas Borchert" <borchertSPAM...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb im Newsbeitrag
news:VA.00005a8...@hotnospammail.removethiscom...

Also hab ich das jetzt richtig verstanden: Wenn ich zu den Inseln will (egal
welche), dann brauch ich Schwimmwesten !?!
Aber was versteht die LuftBO unter Signalmittel ???

Gruß Peter

Matthias Goerner

unread,
Jun 26, 2002, 8:59:26 AM6/26/02
to
Thomas Borchert <borchertSPAMISBAD tho...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb:

> Falsch! Auch in Deinem Steinhuder Meer Szenario wären Schwimmwesten
> erforderlich. § 21 LuftBO: Für Flüge über Wasser, bei denen im Fall
> einer Störung mit einer Notlandung auf dem Wasser zu rechnen ist,...
> müseen die Luftfahrzeuge... mit den erforderlichen Rettungs- und
> Signalmitteln ausgerüstet sein.

Thomas, waeren nicht die Schwimmwesten eher hinderlich beim Durchwaten
dieser Pfuetze? ;-)

SCNR

Gruss Matthias

Peter Jenemann

unread,
Jun 26, 2002, 9:19:59 AM6/26/02
to

"Thomas Borchert" <borchertSPAM...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb im Newsbeitrag
news:VA.00005a8...@hotnospammail.removethiscom...

Ich hätte da noch einen :

§53 LuftBO:
Einmotorige Luftfahrzeuge dürfen nur bei Tage, nur unter
Sichtwetterbedingungen und nur auf Strecken eingesetzt werden, auf denen
ausreichende Möglichkeiten zur Notlandung bestehen. Für Flüge über Wasser
dürfen einmotorige Luftfahrzeuge nur eingesetzt werden, wenn sie über eine
ausreichende Ausrüstung zur Rettung der Insassen verfügen und eine
Notlandung auf dem Wasser in einer Entfernung von weniger als 10 km von der
nächsten Küste möglich ist.

Für mich heisst das: Mit der E-Maschine nach Helgoland ist nicht möglich,
weil die kürzeste fliegbare Entfernungen wäre WANGEROOGE-HELGOLAND mit
44km -> Da fällt die Notlandung in einer Entfernung von 10km von der Küste
wohl aus !!!!

Eure Meinung dazu ?

Und noch einen:
1. DV LuftBO § 12
Ausrüstung der Landflugzeuge für Flüge über Wasser
(zu § 21 Abs. 1 LuftBO):

(1) Landflugzeuge müssen mit einer Schwimmweste oder einer entsprechenden
Schwimmhilfe für jeden Insassen ausgerüstet sein, die in Sitznähe leicht
zugänglich untergebracht sein muß, und zwar

1. Flugzeuge, die in der Lufttüchtigkeitsgruppe "Verkehrsflugzeuge"
zugelassen sind, bei Flügen über Wasser in einer Entfernung von mehr als 90
km von der Küste,

2. alle anderen Flugzeuge bei Flügen über Wasser, wenn die Küste nicht mehr
im Gleitflug erreicht werden kann,

3. alle Flugzeuge bei Start und Landung auf einem Flugplatz, dessen Start-
oder Landebahn so zum Wasser gelegen ist, daß im Falle einer Störung das
Flugzeug möglicherweise gezwungen sein wird, auf dem Wasser niederzugehen.

Für mich geht daraus hervor, dass ich die Westen brauche, egal auf welche
Insel ich fliege, weil die Platzrunden gehen über Wasser. Die örtlichen
Gegebenheiten (zu Pkt 3) muss man sich dann aus der AIP rausholen.

Auch dazu höre ich gerne mal ne Meinung :)


Zum Thema 30 Minuten:

1. DV LuftBO § 12
Ausrüstung der Landflugzeuge für Flüge über Wasser
(zu § 21 Abs. 1 LuftBO):

(2) Bei Landstreckenflügen über Wasser sind Landflugzeuge zusätzlich zu den
Vorschriften des Absatzes 1 auszurüsten, wenn die Entfernung von zur
Notlandung geeigneten Flächen an Land bei Flugzeugen, die in der
Lufttüchtigkeitsgruppe "Verkehrsflugzeuge" zugelassen sind, größer ist als
die Flugstrecke in 120 Minuten Reiseflug oder größer als 700 km, bei allen
anderen Flugzeugen größer als die Flugstrecke in 30 Minuten Reiseflug oder
größer als 180 km, und zwar

1. mit Rettungsflößen, geeignet untergebracht für den sofortigen Gebrauch in
Notfällen, in einer Anzahl, die für alle Insassen des Flugzeuges ausreicht,
mit Hilfsmitteln und Notvorräten, um die Insassen unter den zu erwartenden
Verhältnissen am Leben zu erhalten, sowie mit pyrotechnischen Signalmitteln,

2. mit mindestens 2 Rettungsfunkgeräten für den Betrieb im VHF-Bereich in
Übereinstimmung mit den Forderungen des Anhangs 10 des Abkommens über die
Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen). Die Geräte müssen für den
sofortigen Gebrauch in Notfällen geeignet untergebracht, tragbar,
wasserdicht, schwimmfähig, von der Stromversorgung des Flugzeuges unabhängig
und für die Inbetriebnahme durch ungeschulte Personen, unabhängig vom
Flugzeug geeignet sein.

Gruß
Peter


Ralf

unread,
Jun 26, 2002, 9:42:19 AM6/26/02
to
Also Schwimmwesten und Signalmittel:: Nein, wenn Land (festes Land egal ob
Insel, Kontinent, Sanddüne etc.) im Gleitflug erreicht werden kann.
Signalmittel wären dann zum Bsp. ein Notsender, eine Leuchtpistole oder
auffällige Tücher zum auslegen

Wie gesagt - rechtlich gesehen nach LUFTBO nicht erforderlich, da die
Entfernungen im Gleitflug bewältigt werden können und Somit eine Notlandung
bei Motorausfall auf dem festem Land sichergestellt ist.

MFG
Ralf

"Peter Jenemann" <maili...@helicopter-home.de> schrieb im Newsbeitrag

news:afcd42$d692t$1...@ID-27857.news.dfncis.de...

Ralf

unread,
Jun 26, 2002, 10:17:02 AM6/26/02
to
ACHTUNG!! MEINUNG!!
betrifft aber nur die Gesetzesauslegung - Merke zwei Juristen - drei
Meinungen

>
> Ich hätte da noch einen :
>
> §53 LuftBO:
> Einmotorige Luftfahrzeuge dürfen nur bei Tage, nur unter
> Sichtwetterbedingungen und nur auf Strecken eingesetzt werden, auf denen
> ausreichende Möglichkeiten zur Notlandung bestehen. Für Flüge über Wasser
> dürfen einmotorige Luftfahrzeuge nur eingesetzt werden, wenn sie über eine
> ausreichende Ausrüstung zur Rettung der Insassen verfügen und eine

Schwimmwesten, Signalmittel etc. siehe §21 LuftBO

> Notlandung auf dem Wasser in einer Entfernung von weniger als 10 km von
der
> nächsten Küste möglich ist.

d.h. 10km schwimmen!
Da Helgoland 50 km weit weg ist und man beiderseitig 10km abgezogen werden
können, muss also so hochgeflogen werden, dass bei Windstille 15km im
Gleitflug zurückgelegt werden können. Da eine C172 so ca. 10km mit 1 km Höhe
kommt, sind also 6000ft GND erforderlich.

>
> Für mich heisst das: Mit der E-Maschine nach Helgoland ist nicht möglich,
> weil die kürzeste fliegbare Entfernungen wäre WANGEROOGE-HELGOLAND mit
> 44km -> Da fällt die Notlandung in einer Entfernung von 10km von der Küste
> wohl aus !!!!
>
> Eure Meinung dazu ?
>
> Und noch einen:
> 1. DV LuftBO § 12
> Ausrüstung der Landflugzeuge für Flüge über Wasser
> (zu § 21 Abs. 1 LuftBO):
>
> (1) Landflugzeuge müssen mit einer Schwimmweste oder einer entsprechenden
> Schwimmhilfe für jeden Insassen ausgerüstet sein, die in Sitznähe leicht
> zugänglich untergebracht sein muß, und zwar
>
> 1. Flugzeuge, die in der Lufttüchtigkeitsgruppe "Verkehrsflugzeuge"
> zugelassen sind, bei Flügen über Wasser in einer Entfernung von mehr als
90
> km von der Küste,
>
> 2. alle anderen Flugzeuge bei Flügen über Wasser, wenn die Küste nicht
mehr
> im Gleitflug erreicht werden kann,

siehe Thema Helgoland! Die kleinen Inseln können jederzeit bei ausreichender
Höhe im Gleitflug erreicht werden

> 3. alle Flugzeuge bei Start und Landung auf einem Flugplatz, dessen Start-
> oder Landebahn so zum Wasser gelegen ist, daß im Falle einer Störung das
> Flugzeug möglicherweise gezwungen sein wird, auf dem Wasser niederzugehen.

das ist relativ und hat mit der Platzrunde nur in so fern zu tun, die
Platzrunde so hoch gewählt werden muss, dass man bei Ausfall bis zum Land
kommt (Insel).
Dies trifft also direkt nur kurz nach dem Start zu, da ansonsten über der
Insel bzw. in Gleitflugreichweite Höhe gewonnen werden muss.
Steig und Sinkrate vergleichen. Wenn der Gleitflug mit 80kt bei 700ft/min
stattfindet und die Maschine auch bei 80kt mit 700ft/min steigen kann, muss
man also vor Abflug nur die Höhe für den 180° Turn (ca. 1min = 700ft extra)
tanken. Sonst kann man direkt ab fliegen.

das sind die Signalmittel.


> Gruß
> Peter
>
>

MFG
Ralf


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 11:27:52 AM6/26/02
to
Peter,

> §53 LuftBO:
>

Jo, der steht im Abschnitt "Betrieb von Luftfahrzeugen in
Luftfahrtunternehmen"...

--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 11:27:49 AM6/26/02
to
Matthias,

> Thomas, waeren nicht die Schwimmwesten eher hinderlich beim Durchwaten
> dieser Pfuetze? ;-)
>

Jedes Jahr ertrinken Menschen im Wattenmeer um die Nordseeinseln. Das
ist keine Pfütze, sondern ein durchaus gefährliches Gewässer. Die Pfütze
ist mit extremer Gezeitenströmung versehen!

--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 11:27:48 AM6/26/02
to
Peter,

Nein, das hast Du falsch verstanden. Dein Wasserüberflug dauer maximal
fünf Minuten, Distanz vielleicht 5 Meilen. Bei einem angenommenen
Motor-Aus-Gleitfaktor von 1:10 ergibt sich in 2000 Fuss (eine Drittel
Meile) eine Reichweite von 3 Meilen. Da kommst Du selbst in der Mitte
noch an Land. Und wenn's dann mal eine Minute nicht bis an Land reicht
- so what!.

Signalmittel wären Flares, Leuchtkugeln usw., aber auch das Lämpchen an
der Weste.

--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 11:27:53 AM6/26/02
to
Peter,

> Für mich geht daraus hervor, dass ich die Westen brauche, egal auf welche
> Insel ich fliege, weil die Platzrunden gehen über Wasser.
>

Aber kein Platz da ist so, das bei einer Störung nicht auch Strand oder
Wiese erreicht werden kann.

--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 11:27:55 AM6/26/02
to
Ralf,

wie gesagt, §53 gilt nur für Luftfahrtunternehmen.

--
Thomas Borchert


Matthias Goerner

unread,
Jun 26, 2002, 11:40:52 AM6/26/02
to
Thomas Borchert <borchertSPAMISBAD tho...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb:

> Matthias,

Hsfalc gequotet oder gelesen, waere mir jedenfalls neu, dass
im zwischen 0,50 und maximal 1,5 m tiefen Steinhuder Meer gefaehrliche
Gezeitenstroemungen herrschen. Dagegen ist das Wattenmeer selbst mit
Schwimmweste immer noch lebensgefaehrlich...

Gruss Matthias

Matthias Goerner

unread,
Jun 26, 2002, 12:30:40 PM6/26/02
to
Thomas Borchert <borchertSPAMISBAD tho...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
schrieb:

> Ralf,


>
> wie gesagt, §53 gilt nur für Luftfahrtunternehmen.

..ist mir leider immer noch nicht klar, ladet es doch mal und lest
genau nach:
http://home.t-online.de/home/peter.schirrmeister/lvg.exe

Gruss Matthias

Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 1:00:40 PM6/26/02
to
Matthias,

Oh, ok, verlesen.

--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 26, 2002, 1:02:19 PM6/26/02
to
Matthias,

ab $ 35 bis $ 53 ist der Abschnitt für Luftfahrtunternehmen - und der
trifft hier nicht zu.
--
Thomas Borchert


Peter Jenemann

unread,
Jun 26, 2002, 1:04:00 PM6/26/02
to
Jo Thomas hast recht - hab net gesehen das der für Luftfahrtunternehmen
gültig ist, sorry.

ALso dann kann ich mit Westen und Signalmitteln nach Helgoland und ohne
diese auf die anderen Inseln - das freut mich scho :))))

Gruss

Peter


Tobias Dussa

unread,
Jun 26, 2002, 12:59:08 PM6/26/02
to
"Matthias Goerner" <kein...@msn.com> writes:
> > Jedes Jahr ertrinken Menschen im Wattenmeer um die Nordseeinseln. Das
> > ist keine Pfütze, sondern ein durchaus gefährliches Gewässer. Die
> > Pfütze ist mit extremer Gezeitenströmung versehen!
> Hsfalc gequotet oder gelesen, waere mir jedenfalls neu, dass
> im zwischen 0,50 und maximal 1,5 m tiefen Steinhuder Meer gefaehrliche
> Gezeitenstroemungen herrschen.

Selber flcahs gelesen... ;-) Thomas hat ausdrücklich vom Wattenmeer
gesprochen. Zwischen Steinhude und Wilhelmstein ertrinkt glaube ich
sehr selten jemand, da hast du schon recht... ;)

Cheers,
Toby.
--
355/113 -- Not the famous irrational number pi, but an incredible
simulation!

Matthias Goerner

unread,
Jun 26, 2002, 3:47:00 PM6/26/02
to
Tobias Dussa <tdu...@sdhs.de> schrieb:

> "Matthias Goerner" <kein...@msn.com> writes:
> > > Jedes Jahr ertrinken Menschen im Wattenmeer um die
> > > Nordseeinseln. Das ist keine Pfütze, sondern ein durchaus
> > > gefährliches Gewässer. Die Pfütze ist mit extremer
> > > Gezeitenströmung versehen!
> > Hsfalc gequotet oder gelesen, waere mir jedenfalls neu, dass
> > im zwischen 0,50 und maximal 1,5 m tiefen Steinhuder Meer
> > gefaehrliche Gezeitenstroemungen herrschen.
>
> Selber flcahs gelesen... ;-) Thomas hat ausdrücklich vom Wattenmeer
> gesprochen. Zwischen Steinhude und Wilhelmstein ertrinkt glaube ich
> sehr selten jemand, da hast du schon recht... ;)

na, na, na...ich wollte eigentlich kein Ebsenzaehler sein. ;-)
Lies dir doch mal dieses Posting durch:
<news:VA.00005a8...@hotnospammail.removethiscom>

Da schreibt Thomas unter Bezug auf einen Ueberflug ueber das
Steinhuder Meer.

> > > > Falsch! Auch in Deinem Steinhuder Meer Szenario wären
Schwimmwesten erforderlich.

Also du bist slcafh ;-))

so, Schluss mit den Erbsen, Gruss Matthias

Andreas Pesch

unread,
Jun 26, 2002, 4:23:06 PM6/26/02
to
Ulf Kutzner <kutz...@students.uni-mainz.de> schrieb:

Und wieso braucht man bei Gegenwind Antrieb zur Landung?

Beste Grüße

Andreas

Steffen Braasch

unread,
Jun 26, 2002, 5:46:58 PM6/26/02
to
Thomas Borchert <borchertSPAM...@hotNOSPAMmail.REMOVETHIScom>
wrote:

> Matthias,
>
> ab $ 35 bis $ 53 ist der Abschnitt für Luftfahrtunternehmen - und der
> trifft hier nicht zu.

Hi Thomas,

ich komme jetzt mal nach einer kleinen Abwesenheit wieder auf meine
Originalfrage zurück.

Muß ich also für meinen privaten Flug in meiner z.B. C172 für mich eine
Schwimmweste mithaben. Keine Paxe an Bord.

Will das der Gesetzgeber so.

Das es Sinn macht eine Schwimmweste dann nicht nur mit zu haben, sondern
perfekter weise auch schon zu tragen, ist mir klar.

Ich frage mich nämlich gerade, ob der Gesetzgeber dies auch für ein Boot
vorschreibt, z. B. eine Jolle auf der Ostsee?!?? Daran kann ich mich
irgendwie nicht errinern.

Grüße
Steffen

Matthias Goerner

unread,
Jun 26, 2002, 5:59:38 PM6/26/02
to
Steffen Bra...@se.maus.de (Steffen Braasch) schrieb:

> Das es Sinn macht eine Schwimmweste dann nicht nur mit zu haben,
> sondern perfekter weise auch schon zu tragen, ist mir klar.

hierzu eine kurze Anmerkung.
Vor einigen Jahren gab es in meinem Bekanntenkreis einen tragischen
Unfall. Bei einer Notwasserung ueberschlug sich die Maschine kurz vor
dem Aufsetzen. Ursache war angeblich ein zu fruehes Zuenden der CO2-
Patrone der Schwimmweste, die das Steuerhorn nach vorne gedrueckt haben
soll. Spekulation oder nicht, wir werden es nie mit Sicherheit
erfahren...

Gruss Matthias

Ralf

unread,
Jun 27, 2002, 12:54:38 AM6/27/02
to
Schwimmwesten:

Definitiv nein, wenn es sich um die Ostfriesischen Inseln, Sylt,
Ostseeinseln handelt und Sie vom Festland aus angeflogen werden. (Also
nicht von Baltrum direkt nach Sylt.). Bei Helgoland besteht
Schwimmwestenpflicht

MFG
Ralf

"Steffen Braasch" <Steffen...@se.maus.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1fees7o.w7k1j6osdl5cN%Steffen...@se.maus.de...

Thomas Borchert

unread,
Jun 27, 2002, 5:00:32 AM6/27/02
to
Steffen,

> Muß ich also für meinen privaten Flug in meiner z.B. C172 für mich eine
> Schwimmweste mithaben. Keine Paxe an Bord.
>

Ja, wenn Du nicht im Gleitflug Land erreichen kannst. Wär ja noch
schöner, wenn in Deutschland jeder machen kann, was er will. Und das der
aus Steuergeld bezahlte SAR-Hubi losfliegt, möchtest Du ja auch ohne
Schwimmweste...

--
Thomas Borchert


Thomas Borchert

unread,
Jun 27, 2002, 5:00:33 AM6/27/02
to
Ralf,

> Definitiv nein, wenn es sich um die Ostfriesischen Inseln, Sylt,
> Ostseeinseln handelt und Sie vom Festland aus angeflogen werden. (Also
> nicht von Baltrum direkt nach Sylt.). Bei Helgoland besteht
> Schwimmwestenpflicht
>

Mit Verlaub: Quatsch. Wir waren doch nun schon weiter in unserer
Diskussion. Wer in 500 ft zu den genannten inseln fliegt, braucht eine
Schwimmweste, weil er niemals immer Land im Gleitflug erreicht. Wir
reden, wie gesagt, vom Gesetz/der Verordnung. Da steht kein Wort von
"Helgoland" oder "Sylt"...

--
Thomas Borchert


Steffen Braasch

unread,
Jun 27, 2002, 5:11:19 AM6/27/02
to
Hi Ralf

Ralf <fr.s...@t-online.de> wrote:
> Bei Helgoland besteht
> Schwimmwestenpflicht

Ist das denn jetzt eine lokale Regelung für Helgoland oder gilt dies
auch für einen z.B. ausgedehnten Rundflug über Wasser bei dem die vorher
erwähnten Bedingungen zutreffen.

sorry, das ist jetzt penetrant nachfrage...

Grüße
Steffen

Ulf Kutzner

unread,
Jun 27, 2002, 5:54:40 AM6/27/02
to
Andreas Pesch schrieb:

> >> um jederzeit im Gleitflug Land erreichen zu können. Das geht bei den
> >> Distanzen sehr gut.
> >
> >Bei starkem ablandigem Wind könnte es Schwierigkeiten geben, oder reicht
> >die Chance, auf die Insel zuzusegeln und sie womöglich zu treffen, auch
> >wenn es mit der dortigen Bahn nicht direkt paßt (mit Rückenwind wird man
> >kaum landen wollen, und bei starkem Gegenwind wäre Antrieb hilfreich...)
>
> Und wieso braucht man bei Gegenwind Antrieb zur Landung?

Wenn die Windgeschwindigkeit die Gleitgeschwindigkeit vor und bei der
Landunhg erreicht, dürfte Antrieb hilfreich sein. Lasse mich gerne
korrigieren.

Gruß, ULF

Bernd Dorien

unread,
Jun 27, 2002, 7:24:18 AM6/27/02
to
"Peter Jenemann" <maili...@helicopter-home.de> writes:
>
> §53 LuftBO:
> Einmotorige Luftfahrzeuge dürfen nur bei Tage, nur unter
> Sichtwetterbedingungen und nur auf Strecken eingesetzt werden, auf denen
> ausreichende Möglichkeiten zur Notlandung bestehen. Für Flüge über Wasser
> dürfen einmotorige Luftfahrzeuge nur eingesetzt werden, wenn sie über eine
> ausreichende Ausrüstung zur Rettung der Insassen verfügen und eine
> Notlandung auf dem Wasser in einer Entfernung von weniger als 10 km von der
> nächsten Küste möglich ist.
>
> Für mich heisst das: Mit der E-Maschine nach Helgoland ist nicht möglich,
> weil die kürzeste fliegbare Entfernungen wäre WANGEROOGE-HELGOLAND mit
> 44km -> Da fällt die Notlandung in einer Entfernung von 10km von der Küste
> wohl aus !!!!
>
> Eure Meinung dazu ?

Bei 44km Strecke musst Du max. 22km weit gleiten um *irgendein* Ufer
zu erreichen. Mit einer E-Maschine und Gleitwinkel 1:8 muesstest Du
also ca. 2800m hoch fliegen, das ist nicht voellig unmoeglich.
Mit einem Mose und Gleitwinkel 1:20 reichen dann schon ca. 1100m
Flughoehe ueber Wasser.... zuzueglich gut einiger Prozente Zuschlag
fuer Windeinfluss und evtl. zuzueglich etwas Sicherheitshoehe
fuer eine "Landeeinteilung"!

Wenn es Dir genuegt 10km vor der Kueste aufzuschlagen, reduziert sich
die Mindestflughoehe auf 1500m fuer E-Maschinen und 600m fuer Mose...
...wieder plus Zuschlag fuer Windeinfluss!

Naja, ich glaube ich wuerde mich sicherer fuehlen wenn ich mit einem
"guten" Mose (z.B. Dimona: Gleitwinkel > 1:28) unterwegs bin, und
mindestens 2000m hoch fliegen -> theoretische Gleitstrecke 56 km!

Unmoeglich? Gibt's nicht :-)
Bernd


Andreas Pesch

unread,
Jun 27, 2002, 8:15:58 AM6/27/02
to
Ulf Kutzner <kutz...@students.uni-mainz.de> schrieb:

Naja, bei Windgeschwindigkeiten in der Größenordnung der
Landegeschwindigkeit solltest Du vielleicht umdrehen und mit
Rückenwind und doppelter Groundspeed zum anderen Ufer zurückfliegen.
;-)

Beste Grüße

Andreas

Ralf

unread,
Jun 27, 2002, 9:47:35 AM6/27/02
to
mit §53 Gilt für gleitzahl 8:

1. Außer Borkum kann jede Insel so beflogen werden, dass man weniger als
10km von der Küste liegt.
2. Nach Borkum sind mindestens 2000ft GND erforderlich, dann kann auch hier
diese Bedingung erfüllt werden oder der Umweg über Norderney, Juist, Memmet
3. Nach Helgoland sind mindestens 5000ft erfordlich, um 10km einzuhalten.

Anders (ohne §53)

Setzt man den Gleitflug bis zur Küste vorraus, dann gelten:

Helgoland 9000ft.
Bei den anderen ca 2000ft bis 3000ft.

Damit ist wenn man diese Regelung einhält nach deutschem Recht und der oben
aufgeführten Gesetze sogar der Flug nach Helgoland befreit, wenn man 9000ft
GND fliegt (ohne Wind) bzw. 3000ft. Hoch fliegt (Ostfriesland).

MFG
Ralf

Thomas Borchert

unread,
Jun 27, 2002, 10:22:25 AM6/27/02
to
Ulf,

50 bis 70 Knoten Wind? Das Problem haben dann nicht mehr so viele...

--
Thomas Borchert


Siegfried H. Kottysch

unread,
Jun 27, 2002, 4:19:18 PM6/27/02
to
Hi Ralf!

Ralf schrieb:


>
> mit §53 Gilt für gleitzahl 8:
>
> 1. Außer Borkum kann jede Insel so beflogen werden, dass man weniger als
> 10km von der Küste liegt.
> 2. Nach Borkum sind mindestens 2000ft GND erforderlich, dann kann auch hier
> diese Bedingung erfüllt werden oder der Umweg über Norderney, Juist, Memmet
> 3. Nach Helgoland sind mindestens 5000ft erfordlich, um 10km einzuhalten.

???

In der Praxis Quatsch...! Du darfst keinen 'Umweg über Norderney, Juist,
etc.' fliegen, weil die Inseln _nicht_ übeflogen werden dürfen...
Vogelschutz, Anwohner- und Kurgästeschutz! Auf der Wattseite an den
Inseln entlang ist zulässig.

Aber ich weiß irgendwie echt nicht, wo das Problem ist...? Ich fliege
oft zu den Inseln, und wenn das Wetter keine hohen Flüge zulässt, ist
die Schwimmweste dabei...! Und zwar nicht 'griffbereit', sondern 'am
Mann'! Alles andere ist absolut weltfremd...! Hast du mal versucht, eine
Schwimmweste überzuziehen, im Flugzeug, bei <2000 ft GND... und dann
vielleicht noch in einem engen E-Klasse-Flugzeug... das womöglich noch
eine instabile Lage hat (in einem intakten Flugzeug wäre es ja nicht
nötig)... und dann auch noch unter Stress... gar nicht zu reden, wenn
das Flugzeug auch noch mit drei Passagieren in Panik gefüllt ist, die
auch nach ihren Westen kramen oder nur schreiben oder dir in Panik an
die Wäsche gehen...? - No chance...! Ich will es nie ausprobieren
müssen...

Und weißt du was...? Mir geht es am A... vorbei, was irgendwelche
Zaungäste oder andere Flieger sagen oder denken, wenn ich mit dem gelben
Teil am Body aus der Maschine steige...

Grüße aus EDDH

Sigi

--
www.eddh.de
... fly with fun!

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Jun 27, 2002, 4:59:15 PM6/27/02
to
Am Thu, 27 Jun 2002 22:19:18 +0200, schrieb "Siegfried H. Kottysch"
<s...@eddh.de> :

Moin Moin,

>Und weißt du was...? Mir geht es am A... vorbei, was irgendwelche
>Zaungäste oder andere Flieger sagen oder denken, wenn ich mit dem gelben
>Teil am Body aus der Maschine steige...

Hab ich hier bei uns neulich auch gesehen und hab gedacht:
"Respekt,... es lebe der gesunde Menschenverstand über die Grenzen
aller Lächler hinweg"
Ansonsten: Dito. Lieber eine Minute belächelt, als ein Leben lang
ertrunken.
Allein deshalb verstehe ich die Diskussion über die Rechtslage nicht.

Viele Grüße,
Marcus

--
Marcus Füchtenschnieder
EDXF/ 24943 Flensburg
Mailto: its-...@foni.net
http://home.foni.net/~its-magic

Peter Jenemann

unread,
Jun 27, 2002, 5:17:39 PM6/27/02
to

"Siegfried H. Kottysch" <s...@eddh.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3D1B7346...@eddh.de...


Also das wäre mich auch absolut egals, was die anderen darüber denken.
Beruflich habe ich auch immer beim FLiegen ne Rettungsweste an -also völlig
normal (die is nur grün :)) ).
Die Frage rührte auch aus reinem Interesse.

Gruß

Peter


Thomas Borchert

unread,
Jun 28, 2002, 3:00:37 AM6/28/02
to
Siegfried,

> weil die Inseln _nicht_ übeflogen werden dürfen...

muss richtig heißen: "unter 2000 Fuss nicht" und "sollten" statt
"dürfen"

> Vogelschutz, Anwohner- und Kurgästeschutz! Auf der Wattseite an den
> Inseln entlang ist zulässig.

an der SEEseite ist ok.


--
Thomas Borchert


Ralf

unread,
Jun 28, 2002, 9:19:29 AM6/28/02
to
> Also das wäre mich auch absolut egals, was die anderen darüber denken.
> Beruflich habe ich auch immer beim FLiegen ne Rettungsweste an -also
völlig
> normal (die is nur grün :)) ).
> Die Frage rührte auch aus reinem Interesse.
>
> Gruß
>
> Peter
>
Das ist auch meine Meinung, das andere ist nur das, was die Gesetze sagen.
Es widerspiegelt nicht meine eigene Meinung zum Thema Schwimmwesten tragen.
Ich würde auch wenn ich über anderen größeren Wasserflächen (Bodensee usw.)
fliege, eine Schwimmweste tragen und bei den Inseln eh, unabhängig davon ob
das Gesetz es vorschreibt oder nicht..
Wie gesagt, eine Schwimmweste hat man immer dabei und ich würde auch nicht
losfliegen ohne sie anzuziehen.
Nur der Gesetzgeber schreibt manchmal Dinge vor, die der gesunde Mensch
nicht ausnützen würde. Ich möchte nach einer Notlandung nicht einmal 500m
bis zur Küste schwimmen müssen, ohne die Schwimmweste.

MFG
Ralf


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