in §32 LuftVO ist geregelt, daß Flüge nach VFR unter bestimmten
Voraussetzungen auch über der Wolkendecke durchgeführt werden
dürfen.
Die entsprechenden Mindestsichweiten müssen eingehalten werden,
sowie der Mindestabstand zur Wolkendecke und eine Mindestflughöhe.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Der Pilot muß in der Lage sein den beabsichtigten Flugweg
einzuhalten.
b) Er muß die "Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkverkehrs haben.
c) Der Zielanflug und die Landung müssen bei Flugverhältnissen
nach Sichtflugbedingungen gewährleistet sein.
Zu a)
Müßte dazu nicht eigentlich jeder ausgebildete Pilot mit PPL
in der Lage sein? Wer entscheidet über diese Fähigkeit des Piloten?
Zu b)
Eigentlich sollte doch auch jeder Pilot mit PPL ein entsprechendes
Funkzeugnis haben und somit auch diese Anforderung erfüllen. Oder?
Zu c)
Und hier liegt mein Hauptinteresse:
Welche Anforderungen werden hierfür gestellt. Wetter ist schließlich
nicht konstant. Was passiert, wenn sich während des Fluges am
Ziel die Wolkendecke schließt und der Pilot ohne IFR-Berechtigung
nicht ausreichend Treibstoff zum Erreichen eines Ausweichflugplatzes
hat, bei dem VFR-Bedingungen herrschen?
(Angenommen, diese Änderung der Wettersituation war unvorhersehbar.
Also keine Fehler bei Wetterplanung und Treibstoffberechnung.)
Eigentlich darf er dann doch keinen Instrumentenanflug machen. Er
hat doch aber keine andere Wahl. Muß er eine Notsituation erklären?
Welche Kosequenzen hätte das? (Entzug der Lizenz, Strafe o.ä.?)
MfG
Tobias
> Zu c)
> Und hier liegt mein Hauptinteresse:
> Welche Anforderungen werden hierfür gestellt. Wetter ist schließlich
> nicht konstant. Was passiert, wenn sich während des Fluges am
> Ziel die Wolkendecke schließt und der Pilot ohne IFR-Berechtigung
> nicht ausreichend Treibstoff zum Erreichen eines Ausweichflugplatzes
> hat, bei dem VFR-Bedingungen herrschen?
>
> (Angenommen, diese Änderung der Wettersituation war unvorhersehbar.
> Also keine Fehler bei Wetterplanung und Treibstoffberechnung.)
>
> Eigentlich darf er dann doch keinen Instrumentenanflug machen. Er
> hat doch aber keine andere Wahl. Muß er eine Notsituation erklären?
> Welche Kosequenzen hätte das? (Entzug der Lizenz, Strafe o.ä.?)
Ganz einfach Du brauchst das sogenannte Loch vom Dienst. Wenn Du nicht
sicherstellen kannst dass das dort existiert darfst du nicht hinfliegen. So
hab ich das gelernt.
Grüße
Stefan
Hi Tobias,
>Zu a)
>Müßte dazu nicht eigentlich jeder ausgebildete Pilot mit PPL
>in der Lage sein? Wer entscheidet über diese Fähigkeit des Piloten?
U.a. die Ausrüstung des Flugzeuges. Oberhalb der Wolkendecke benötigt
man die NAV-Geräte für eine Funknavigation, und natürlich die Sender
am Boden.
Mit VOR oder ADF und na klar auch mit bodenunabhängiger GPS-
Navigation läßt sich der Flugweg halten, die Geräte sind aber nicht
vorgeschrieben.
Und der Pilot sollte sich mit den Geräten ausreichend auskennen ;-)
>
>Zu b)
>Eigentlich sollte doch auch jeder Pilot mit PPL ein entsprechendes
>Funkzeugnis haben und somit auch diese Anforderung erfüllen. Oder?
Ein PPL-Pilot schon, aber z.B. ein Luftsportgeräteführer oder ein
Segelflieger benötigen meines Wissens kein BZF, obgleich es wohl zur
Ausbildung häufig standardmäßig dazugehört.
Aber ein UL kann eben auch einen VFR-Wolkenflug machen. Wir hatten
damals einige UL Piloten im Kurs, die ihren Schein schon hatten, aber
das BZF erst später gemacht haben, damit sie auch kontrollierte Plätze
anfliegen konnten, benötigt wird es also nicht.
>Zu c)
>Und hier liegt mein Hauptinteresse:
>Welche Anforderungen werden hierfür gestellt. Wetter ist schließlich
>nicht konstant.
Richtig, aber es gibt Wetterberatungen, wenngleich ein gewisser
Unsicherheitsfaktor natürlich immer bleibt.
> Was passiert, wenn sich während des Fluges am
>Ziel die Wolkendecke schließt
Da gibt es für mich nur eine Entscheidung: Umdrehen und unter die
Wolkendecke gehen, sofern möglich wenn die Wolkendecke nicht zu tief
liegt. Schließlich war das Wetter da wo ich herkam besser.
Wenn ich unter den Wolken nicht weiterfliegen kann, ab nach Hause oder
zum nächsten Platz, denn.....
> und der Pilot ohne IFR-Berechtigung
>nicht ausreichend Treibstoff zum Erreichen eines Ausweichflugplatzes
>hat, bei dem VFR-Bedingungen herrschen?
DAS wäre ein OberGAU. Das würde IMHO für eine insuffiziente
Flugvorbereitung sprechen. Ich plane meine Flüge immer so (und ich
denke das wird wohl jeder so oder so ähnlich gelernt haben), daß ein
Ausweichplatz vom Zielfugplatz, also vom weitesten Punkt der Strecke
aus erreichbar ist, plus einer halben Stunde Reserve.
Und wie gesagt, da wo ich herkam war das Wetter besser, also 180°
Kurve und zurück lieber 5 Minuten feige und das Ziel nicht erreichen
als genau in einer solchen Stuation hängen
VFR- Flüge über Wolken sollte man bedacht wählen und immer die
Wolkendecke im Auge behalten, Wenn ich merke, daß es zuzieht, was es
ja nicht schlagartig tut,... runter,... Meine Meinung.
Aber dafür sind sie auch wunderschön, diese Flüge, einfach einmalig
schön,.... ;-)
>(Angenommen, diese Änderung der Wettersituation war unvorhersehbar.
>Also keine Fehler bei Wetterplanung und Treibstoffberechnung.)
>
>Eigentlich darf er dann doch keinen Instrumentenanflug machen. Er
>hat doch aber keine andere Wahl. Muß er eine Notsituation erklären?
Zunächst mal sollte sich ein umsichtiger Pilot IMHO bei FIS melden und
die Situation schildern, dort wird ihm dann normalerweise
weitergeholfen, er wird zu einem Platz dirigiert und es wird ihm dann
auch geholfen werden, sofern nicht abwendbar einen Sinkflug durch die
Wolken hinzubekommen, runter muß er ja.
>Welche Kosequenzen hätte das? (Entzug der Lizenz, Strafe o.ä.?)
Das weiß ich leider auch nicht, würde mich aber auch mal
interessieren, ist ja eine gefährliche Situation.
--
Marcus Füchtenschnieder
EDXF/ 24943 Flensburg
Mailto: its-...@foni.net
http://home.foni.net/~its-magic
Marcus Fuechtenschnieder wrote:
> Am Thu, 27 Feb 2003 17:27:27 +0100, schrieb "Tobias"
> <tobia...@gmx.net> :
>
>
>>Zu b)
>>Eigentlich sollte doch auch jeder Pilot mit PPL ein entsprechendes
>>Funkzeugnis haben und somit auch diese Anforderung erfüllen. Oder?
> Ein PPL-Pilot schon, aber z.B. ein Luftsportgeräteführer oder ein
> Segelflieger benötigen meines Wissens kein BZF, obgleich es wohl zur
^^^^^^^^^^^^
seit wann denn das ???
Segelflieger sind Inhaber eines PPL's mit dem Beiblatt 'C'.
Gruss
Dirk
Hi Dirk,
>> Ein PPL-Pilot schon, aber z.B. ein Luftsportgeräteführer oder ein
>> Segelflieger benötigen meines Wissens kein BZF, obgleich es wohl zur
> ^^^^^^^^^^^^
>
>seit wann denn das ???
>Segelflieger sind Inhaber eines PPL's mit dem Beiblatt 'C'.
Absolut Yes, es besteht für sie aber AFAIK keine Verpflichtung zum
Erwerb eines BZF. Aber ja, selbstredend sind Segelflieger auch PPL-er.
Hätte ich wohl etwas genauer diffenzieren sollen, sorry.
Viele Grüße,
Marcus
>Der Pilot hatte eine IFR-Berechtigung,
Ok. Da könnte man im Zweifel doch von VFR
auf IFR während des Fluges umstellen (Irgendwie
kann man das doch, wenn man dann noch schnell
ein Flugplan einreicht per Funk.)
>ohne das wäre ein Flug ohne Sicht
>wohl hochgradig gefährlich bzw. tödlich.
Keine Frage. Da sind wir uns einig.
Aber wenn der Sprit zur Neige geht, muß man
eben runter. Früher oder später. ;-)
> Es war wohl auch so nicht leicht,
>da die PA18 nicht im mindesten IFR-equipped
>war und u.a. keinen künstlichen Horizont hatte.
Echt? Gibt´s so etwas?
Ich dachte immer, es gäbe eine Art Mindestausstattung
bei allen Fliegern. Und wenn kein künstlicher Horizont
da ist, was fehlte dann noch alles?
>>Müßte dazu nicht eigentlich jeder ausgebildete Pilot mit PPL
>>in der Lage sein? Wer entscheidet über diese Fähigkeit des Piloten?
>U.a. die Ausrüstung des Flugzeuges. Oberhalb der Wolkendecke benötigt
>man die NAV-Geräte für eine Funknavigation,
>die Geräte sind aber nicht vorgeschrieben.
Also wollt ihr mich verkohlen? Die Tatsache, daß man nicht
nach IFR fliegt, heißt doch nicht, daß man diese Geräte nicht benutzt.
Und die sind ehrlich nicht vorgeschrieben?
Und dabei ist das doch wohl kaum zu bestreiten,
daß sie nicht bloß nutzen, sondern auch Sicherheit
bieten. (Und zwar auch für VFR-Flüge).
Gibt es denn dann so etwas wie eine Mindestausstattung?
Na klar. Ohne entsprechende Navigationsgeräte an
Bord (vor allem einem künstlichen Horizont) ist ein Flug über
und besonders in die Wolken quasi Selbstmord.
Da ist die behördliche Konsequenz eigentlich egal.
MfG
Tobias
Dirk Beerbohm schrieb:
>
> Hallo,
>
> Marcus Fuechtenschnieder wrote:
>
> > Am Thu, 27 Feb 2003 17:27:27 +0100, schrieb "Tobias"
> > <tobia...@gmx.net> :
> >
> >
> >>Zu b)
> >>Eigentlich sollte doch auch jeder Pilot mit PPL ein entsprechendes
> >>Funkzeugnis haben und somit auch diese Anforderung erfüllen. Oder?
> > Ein PPL-Pilot schon, aber z.B. ein Luftsportgeräteführer oder ein
> > Segelflieger benötigen meines Wissens kein BZF, obgleich es wohl zur
> ^^^^^^^^^^^^
>
> seit wann denn das ???
lt. FlugfunkV benoetigt man zu Fluegen in Segelflugzeugen innerhalb der
Luftraeume G bis E _kein_ BZF (uebrigens auch nicht fuer Ballone und
weitere Geraetschaften).
Das ist der Grund, warum es die Moeglichkeit gibt, innerhalb der
theoretischen Pruefung zum PPL(C) einige Fragen zusaetzlich im Fach
Luftrecht zu beantworten und ohne BZF Segelflieger zu werden.
Spaetestens aber, wenn man dann MoSe fliegen will, faellt einem die
Faulheit vor dem BZF auf die Fuesze!
MfG
Steffen
schaut einfach mal in die LuftPersV:
§36.1.3 sagt eindeutig, dass die Berechtigung zur Ausübung des
Sprechfunktdienstes eine Voraussetung zum Erwerb der Erlaubnis für
Segelflugzeugführer ist. Dies ist übrigens auch der Grund, weshalb auch
bereist bei der theoretischen Prüfung das BZF (mindestens II) verlangt wird,
da bereits die theoretische Prüfung einen Teil für den Erwerb der Erlaubnis
darstellt.
Die nette Idee, dass für bestimmte Lufträume kein BZF verlangt wird ist
schon deshalb krude, da es überhaupt keine Erlaubnis gibt, die sich nur auf
bestimmte Lufträume bezieht.
Lasst uns also bei solchen Diskussionen auf dem Teppich bleiben. Mit Grauen
stelle ich mir vor, dass daraus sonst irgendein Redakteur die Nachricht
machen könnte, dass quer durch Deutschland Flieger am Himmel unterwegs sind,
die nicht wissen, wie man mit einem Funkgerät umgeht. Und möglicherweise
haben die alle vor, Frankfurt in Angst und Schrecken zu versetzen (auch wenn
dabei fraglich ist, ob da die Glasscheiben nicht stabiler als ein Flugzeug
sind).
Alexander Willberg
"Steffen Sziedat" <Steffen...@imkf.tu-freiberg.de> schrieb im
Newsbeitrag news:3E5F09BA...@imkf.tu-freiberg.de...
>Haalo,
>
>>Der Pilot hatte eine IFR-Berechtigung,
>
>Ok. Da könnte man im Zweifel doch von VFR
>auf IFR während des Fluges umstellen (Irgendwie
>kann man das doch, wenn man dann noch schnell
>ein Flugplan einreicht per Funk.)
>
>>ohne das wäre ein Flug ohne Sicht
>>wohl hochgradig gefährlich bzw. tödlich.
>
>Keine Frage. Da sind wir uns einig.
>Aber wenn der Sprit zur Neige geht, muß man
>eben runter. Früher oder später. ;-)
>
>> Es war wohl auch so nicht leicht,
>>da die PA18 nicht im mindesten IFR-equipped
>>war und u.a. keinen künstlichen Horizont hatte.
>
>Echt? Gibt´s so etwas?
>Ich dachte immer, es gäbe eine Art Mindestausstattung
>bei allen Fliegern. Und wenn kein künstlicher Horizont
>da ist, was fehlte dann noch alles?
Es gibt eine Mindestausrüstung, aber ein "Horizont" gehört nicht dazu.
>>>Müßte dazu nicht eigentlich jeder ausgebildete Pilot mit PPL
>>>in der Lage sein? Wer entscheidet über diese Fähigkeit des Piloten?
>>U.a. die Ausrüstung des Flugzeuges. Oberhalb der Wolkendecke benötigt
>>man die NAV-Geräte für eine Funknavigation,
>>die Geräte sind aber nicht vorgeschrieben.
>
>Also wollt ihr mich verkohlen? Die Tatsache, daß man nicht
>nach IFR fliegt, heißt doch nicht, daß man diese Geräte nicht benutzt.
Ich bin oft genug VFR geflogen ohne eines der an Bord befindlichen
Navigationsgeräte zu benutzen. Davon wird sogar ausgegangen wenn man den PPL
erwirbt. Ist auch überhaupt kein Problem bei entsprechender Flugvorbereitung
und/oder Landschaftskenntnis.
>Und die sind ehrlich nicht vorgeschrieben?
>Und dabei ist das doch wohl kaum zu bestreiten,
>daß sie nicht bloß nutzen, sondern auch Sicherheit
>bieten. (Und zwar auch für VFR-Flüge).
>
>Gibt es denn dann so etwas wie eine Mindestausstattung?
>
>Na klar. Ohne entsprechende Navigationsgeräte an
>Bord (vor allem einem künstlichen Horizont) ist ein Flug über
>und besonders in die Wolken quasi Selbstmord.
Das, mit Verlaub, ist zumindest teilweise Schmarrn. AFAIK reicht für das
(erlaubte) Wolkenfliegen mit Segelflugzeugen ein Wendezeiger und eine Stoppuhr
aus. Und mit einem Wendezeiger, Uhr und einem Schnappskompass kann man sicher
ohne Aussensicht fliegen, es erfordert nur etwas Übung. Das ganze sollte auch
ausreichend in der IFR-Ausbildung geübt werden, nennt sich dann "Partial
Panel".
Ein Horizont ist einem VFR-Flugzeug ist daher IMHO nur schöner Tand und
verführt eher dazu mal etwas mehr zu wagen, da man ja nach dem Horizont aus
dem Dreck wieder rauskommt. Ohne das man gelernt hat mit Vertigo nur nach
Instrumenten zu fliegen ist das allerdings extrem gefährlich.
Grüsse, Sven-Hajo
--
Sven-Hajo Sieber___________
email: | s_h_s...@hotmail.com
www.fluglotse.com |
_|_
\__________________/ \________________/
\___/
BQG Willberg schrieb:
>
> Liebe Kollegen,
>
> schaut einfach mal in die LuftPersV:
> §36.1.3 sagt eindeutig, dass die Berechtigung zur Ausübung des
> Sprechfunktdienstes eine Voraussetung zum Erwerb der Erlaubnis für
> Segelflugzeugführer ist. Dies ist übrigens auch der Grund, weshalb auch
> bereist bei der theoretischen Prüfung das BZF (mindestens II) verlangt wird,
> da bereits die theoretische Prüfung einen Teil für den Erwerb der Erlaubnis
> darstellt.
Und wenn ihr einfach mal in die Verordnung ueber Flugfunkzeugnisse
(FlugfunkV) reinseht, nachzulesen z.B. unter
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/gesetze/BJNR034600994/navigation.html
kann nach gelesen werden unter
§1 Allgemeines:
(1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der
Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen, von der
Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post oder vom Bundesamt für Post und
Telekommunikation oder vor
dem Inkrafttreten dieser Verordnung von der Deutschen Bundespost oder
der Deutschen
Post der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten oder
anerkannten
Flugfunkzeugnisses.
(2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und
Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C
und D
betrieben werden;
...
Natuerlich ist die "Berechtigung zur Ausuebung des Sprechfunkdienstes"
Voraussetzung zum Erwerb der Erlaubnis fuer Segelflugzeugfuehrer, aber
diese Berechtigung ist eben in Segelflugzeugen auszerhalb der Luftraeume
A bis D _gerade nicht_ an ein BZF gebunden!
> Die nette Idee, dass für bestimmte Lufträume kein BZF verlangt wird ist
> schon deshalb krude, da es überhaupt keine Erlaubnis gibt, die sich nur auf
> bestimmte Lufträume bezieht.
Die Idee ist nicht krude, sondern BRD-Rechtspraxis, wie man oben sieht!
Ich will keineswegs behaupten, dasz diese Regelung unbedingt gut waere -
Fakt ist aber, dasz es eine Vielzahl von Segelflugzeugfuehrern gibt, die
_kein_ BZF besitzen!
> Lasst uns also bei solchen Diskussionen auf dem Teppich bleiben.
Das ist grundsaetzlich immer richtig!
> Mit Grauen
> stelle ich mir vor, dass daraus sonst irgendein Redakteur die Nachricht
> machen könnte, dass quer durch Deutschland Flieger am Himmel unterwegs sind,
> die nicht wissen, wie man mit einem Funkgerät umgeht.
Das Grauen habe ich genauso im Hinterkopf!
Es ist aber falsch, deswegen zu behaupten, dasz alle, die ohne BZF sind,
kein Funkgeraet bedienen koennen. So ist es ja nun nicht.
> Und möglicherweise
> haben die alle vor, Frankfurt in Angst und Schrecken zu versetzen (auch wenn
> dabei fraglich ist, ob da die Glasscheiben nicht stabiler als ein Flugzeug
> sind).
Das Segelflugzeug musz erst noch eingefuehrt werden, was nennenswerte
Schaeden verursachen koennte. Auch hier muessen wir alle unbedingt auf
dem Teppich bleiben.
BTW: Damit hier gar nicht erst ein falscher Eindruck entsteht: ich
selbst habe ein BZF I und bin Segelfluglehrer und PPL(B)-Pilot.
MfG
Steffen
Allzu oft hat das den sofortigen Entzug des Lebens als Konsequenz.
-Gerhard
--
| voice: +43 (0)676 6253725 *** web: http://www.cosy.sbg.ac.at/~gwesp/
|
| Passts auf, seid's vuasichdig, und lossds eich nix gfoin!
| -- Dr. Kurt Ostbahn
Ich krieg hier jetzt echt so langsam die Mega-Krise!
Da versucht man sich gegenseitig zu überbieten mit dem, was alles
eventuell nicht zwingend fürs Fliegen vorgeschrieben ist!
Flugfunkausbildung inklusive Funktionsweisen...? Klasse! Nicht
vorgeschrieben, kann man auch im Selbststudium. Für die Prüfung brabbelt
man einfach den Fragenkatalog nach, egal, ob man's kapiert hat oder
nicht.
Funk im Flieger..? Prima! Gibt ganz viele Gebiete, in denen ein Mithören
nicht vorgeschrieben ist, also aus die Kiste! Verbraucht nur Strom.
BZF im Segelflieger oder Ballon...? Super! Brauch' ich nicht, wenn ich
nicht in C oder D unterwegs bin!
Flugausbildung...? Ha! Ich hab' jetzt gehört, da bietet einer in der
Mongolei den kompletten PPL-A im 3-Tage-Kurs für schlappe 999 Dollar an!
Warum sollte ich 'ne Ausbildung an einer deutschen Flugschule über vier,
fünf Monate für 8.000 Euro machen...? Bin ich bekloppt?
Flugplan zwischen den meisten Staaten der EG...? Klasse! Abgeschafft!
Ich konnte das Ding sowieso nicht richtig ausfüllen, also weg damit!
Grundlegende Kenntnisse in Flugnavigation...? Was für'n Quatsch! Ich hab
'n supergeiles GPS! Mit Moving-Map! Sogar in Farbe und mit Musik und
drei eingebauten Videogames, damit kann ich punktgenau fliegen! Was soll
ich mit Navimat, Drehmeier und Stoppuhr, hahaha!
Rausgucken und Koppeln, wo ich bin...? Ich lach' mich schlapp! Ich hab'
doch 'n GPS!
Ich frage mich ernstlich (und ziemlich sorgenvoll!), wie mit solcher
Einstellung das Privatfliegen in Deutschland sicherer werden soll... vom
daraus resultierenden Eindruck über die 'Hobbyflieger' in der
Bevölkerung gar nicht zu reden...
Ich schlage vor, dass zur Grundausrüstung jedes Privatpiloten in
Deutschland ein Satz riesiger Scheuklappen vorgeschrieben wird. Bei
vielen sind die ja inzwischen eh' schon an Bord, von daher kommen so ja
keine weiteren Kosten hinzu...
Es macht langsam echt keinen Spaß mehr, in Deutschland zu fliegen. Und
daran sind gar nicht die behördlichen Restriktionen und hohen Flugkosten
schuld...
Sigi
--
www.eddh.de
... fly with fun!
Steffen Sziedat schrieb:
>
> kann nach gelesen werden unter
> §1 Allgemeines:
> (1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der
> Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen, von der
> Regulierungsbehörde für
> Telekommunikation und Post oder vom Bundesamt für Post und
> Telekommunikation oder vor
> dem Inkrafttreten dieser Verordnung von der Deutschen Bundespost oder
> der Deutschen
> Post der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten oder
> anerkannten
> Flugfunkzeugnisses.
>
> (2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
> 1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und
> Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C
> und D
> betrieben werden;
>
> ...
>
> Natuerlich ist die "Berechtigung zur Ausuebung des Sprechfunkdienstes"
> Voraussetzung zum Erwerb der Erlaubnis fuer Segelflugzeugfuehrer, aber
> diese Berechtigung ist eben in Segelflugzeugen auszerhalb der Luftraeume
> A bis D _gerade nicht_ an ein BZF gebunden!
Nur mal eben so: Das BZF _ist_ die "Berechtigung zur Ausübung des
Sprechfunkdienstes"!! Und die _ist_ zum Erwerb der PPL vorgeschrieben!
Dieses 'Ausgenommen hiervon ist...' bezieht sich auf die _Ausübung_ des
Flugfunkdienstes! Will heißen, Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen,
Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der
Klassen B, C und D betrieben werden, dürfen auch von Nicht-Inhabern
eines BZF betrieben werden - nämlich von Mitfahrern/Mitfliegern! Der
Pilot muss in jedem Fall sein BZF haben. Ssonst wäre er keiner geworden.
Oder es hat wieder einmal die Möglichkeit gegeben, das BZF über ebay zu
ersteigern...
Dein Pessimismus in Ehren (ähnliche Gedanken kommen mir selbst oft in den
Sinn), aber so schlimm ist es wohl nicht.
Wir haben was das Thema angeht, hier nur die Folge der deutschtypischen
Überregulierungswut vor Augen. Für alles und nichts gibts hier Gesetze,
Verordnungen, Ausnahmen, Bescheinigungen und Zertifikate. Der deutsche
Bürger (also wir selbst) selbst schreit, unterstützt durch Anwälte,
Rechtsschutzversicherungen und dergleichen Institutionen, doch selbst
danach. Es kann einfach nicht angehen, daß irgendwas nicht schon bevor es
geschieht, geregelt wird.
Also wird Ausbildung in .de nicht so durchgeführt, daß man Existenzielles
lernt und Details, die nicht ganz so wichtig sind aus Erfahrung selbständig
dazu lernt.
Nein, hierzulande lernt man nicht nur (was existenziell ist), daß und warum
man Wolken beim VFR - Fliegen meidet, sondern bekommt auch gleich auf den
Weg, wie die entstehen und ist am Ende nach dem offiziellen Lehrstoff ein
halber Meteorologe, zumindest auf dem Papier.
Daß die meisten Piloten bei der Fülle des Stoffes , der beim deutschen PPL
gelehrt wird, den Überblick verliert und am Schluß nur noch den
Fragenkatalog auswendig lernt, ist eine logische Folge. Man besteht
irgendwie die Prüfung und das reicht. Pisa läßt grüßen, die tatsächliche
Beherrschung des Abgefragten ist nicht wichtig, nur die Bescheinigung.
Dies zieht sich durch alle Bereiche des modernen Lebens. Man macht
irgendwelche Kurse im Schnellverfahren, hakt es ab und ist dann XXXXX.
Genauso siehts mit irgendwelchen DIN-ISO Zertifizierungen aus, die viel Geld
kosten und tonnenweise Papier und Resourcen verschwenden aber nicht
verhindern, daß der gleiche Schlendrian weiter geschieht. Beispiele wird
jeder aufmerksame Mitleser selbst reichlich kennen.
Unter solchen Umständen sind all die Fragen, die hier gestellt werden und
deren Antworten eigentlich bekannt sein müßten oder besser dem Begriff
"Common Sense" unterliegen, eher positiv, outen sich die Fragesteller als
interessiert und willens, was dazuzulernen. Daß dabei eklatante
Wissensmängel zutage kommen, läßt für mich nur den Schluß zu, daß man an der
Struktur der deutschen Ausbildungsphilosophie einiges verbessern kann/muß.
Gruß,
Heiko
sehr gut.
und dann war da noch der unsaegliche vorauseilende Gehorsam zu JARFCL...
Da werden Dinge festgelegt, ohne die Beteiligten ueberhaupt zu fragen.
Peter Hermann wrote:
> und dann war da noch der unsaegliche vorauseilende Gehorsam zu JARFCL...
> Da werden Dinge festgelegt, ohne die Beteiligten ueberhaupt zu fragen.
Na ja, nennen wir es in diesem Falle einen "nacheilenden Gehorsam".
Gruss
Dirk
Heiko Bauer schrieb:
>
>
> Dein Pessimismus in Ehren (ähnliche Gedanken kommen mir selbst oft in den
> Sinn), aber so schlimm ist es wohl nicht.
Ich bin vom Naturell eher das Gegenteil eines Pessimisten (du kennst
mich und weißt das auch ;-)) Mein Posting wollte eher als bittere Satire
verstanden sein!
> Unter solchen Umständen sind all die Fragen, die hier gestellt werden und
> deren Antworten eigentlich bekannt sein müßten oder besser dem Begriff
> "Common Sense" unterliegen, eher positiv, outen sich die Fragesteller als
> interessiert und willens, was dazuzulernen. Daß dabei eklatante
Absolute Zustimmung!! Ich frag' ja auch nach allem, was ich nicht weiß,
wie sollte ich sonst dazulernen! Mir ging es auch nicht darum, dass hier
gefragt wurde (dafür ist diese NG ja da!), sondern um das akribische
Durchforsten aller möglicher Unterlagen danach, was möglicherweise
_nicht_ vorgeschrieben ist...! Ich bekomme halt oft den Eindruck, dass
so mancher sich förmlich damit brüstet oder es zumindest cool findet, er
müsse dieses nicht und könne jenes lassen, weil er ja zur Gruppe der
fliegenden Wasweißichwas gehört... Die Auswirkungen in der Praxis kennen
wir ja gut genug...
Mag sein, dass das eine Folge der Überreglementierung in Deutschland
ist. Das erklärt so ein Verhalten vielleicht, entschuldigt es aber
nicht. Ich will und kann eine Mentalität nicht ändern, erst recht maße
ich mir nicht an, darüber zu stehen oder gar alles besser zu wissen, ich
gehöre schließlich, ob ich will oder nicht, der selben Mentalität an.
Das bedeutet für mich aber nicht, mich behaglich in den Schoß der
Regelungen und Regelnden zurücksinken zu lassen, sondern ich bemühe
mich, meinen Verstand zu gebrauchen. Ganz besonders in der Fliegerei, um
die es hier ja geht.
> Wissensmängel zutage kommen, läßt für mich nur den Schluß zu, daß man an der
> Struktur der deutschen Ausbildungsphilosophie einiges verbessern kann/muß.
Wie wahr!!
Viele Grüße
> Lasst uns also bei solchen Diskussionen auf dem Teppich bleiben. Mit Grauen
> stelle ich mir vor, dass daraus sonst irgendein Redakteur die Nachricht
> machen könnte, dass quer durch Deutschland Flieger am Himmel unterwegs sind,
> die nicht wissen, wie man mit einem Funkgerät umgeht.
...das ist aber leider so - die Dinger heissen ULs und deren Piloten
benötigen in der Tat kein Sprechfunkzeugnis, solange sie nicht in eine
Kontrollzone einfliegen wollen...
Happy Landings,
Kai-Olav Roscher.
"Siegfried H. Kottysch" schrieb:
>
> [...]
>
> Nur mal eben so: Das BZF _ist_ die "Berechtigung zur Ausübung des
> Sprechfunkdienstes"!!
Das BZF ist der nach § 1 Abs. 1 als allgemein vorgesehene schriftliche
Nachweis der "Berechtigung zur Ausuebung ..."; genau dieser schriftliche
Nachweis ist unter bestimmten (im Abs. 2 genannten) Voraussetzungen
_nicht_ erforderlich.
> Und die _ist_ zum Erwerb der PPL vorgeschrieben!
Kein Widerspruch, aber: (siehe oben) im Segelflugzeug in den Luftraeumen
E bis G ist dafuer der schriftliche Nachweis in Form des BZF nicht
erforderlich.
> Dieses 'Ausgenommen hiervon ist...' bezieht sich auf die _Ausübung_ des
> Flugfunkdienstes!
Widerspruch.
Abs. 2 bezieht sich auf die Forderung des Abs. 1, die (sinngemaesz
gekuerzt) besagt:
Zur Ausuebung ... bedarf es es eines ... Flugfunkzeugnisses.
> Will heißen, Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen,
> Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der
> Klassen B, C und D betrieben werden, dürfen auch von Nicht-Inhabern
> eines BZF betrieben werden - nämlich von Mitfahrern/Mitfliegern! Der
> Pilot muss in jedem Fall sein BZF haben. Ssonst wäre er keiner geworden.
Unabhaengig davon, ob wir beide und alle anderen das richtig finden oder
nicht (Also: (Zum wiederholten Male) fuer ist es nicht in Ordnung!), es
gibt eine ganze Reihe von Segelflugzeugfuehrern in Deutschland, die
innerhalb der letzten ca. 4-5 Jahre den PPL(C) legal erworben haben, die
_kein_ BZF besitzen.
Das ist Fakt!
> Oder es hat wieder einmal die Möglichkeit gegeben, das BZF über ebay zu
> ersteigern...
Die haben ihren PPL(C) auch schon vor der eBay-Welle ohne deren "Hilfe"
erworben und fliegen (auch hier wiederhole ich mich) legal.
MfG
Steffen
Steffen Sziedat schrieb:
>
> Hallo Siegfried,
>
> > Nur mal eben so: Das BZF _ist_ die "Berechtigung zur Ausübung des
> > Sprechfunkdienstes"!!
>
> Das BZF ist der nach § 1 Abs. 1 als allgemein vorgesehene schriftliche
> Nachweis der "Berechtigung zur Ausuebung ...";
Oh Mann...
> > Dieses 'Ausgenommen hiervon ist...' bezieht sich auf die _Ausübung_ des
> > Flugfunkdienstes!
>
> Widerspruch.
> Abs. 2 bezieht sich auf die Forderung des Abs. 1, die (sinngemaesz
> gekuerzt) besagt:
> Zur Ausuebung ... bedarf es es eines ... Flugfunkzeugnisses.
Und wo ist da der Widersrpuch...?
> gibt eine ganze Reihe von Segelflugzeugfuehrern in Deutschland, die
> innerhalb der letzten ca. 4-5 Jahre den PPL(C) legal erworben haben, die
> _kein_ BZF besitzen.
> Das ist Fakt!
Ogott...
Steffen Sziedat schrieb:
>
> Hallo Siegfried,
>
> > Nur mal eben so: Das BZF _ist_ die "Berechtigung zur Ausübung des
> > Sprechfunkdienstes"!!
>
> Das BZF ist der nach § 1 Abs. 1 als allgemein vorgesehene schriftliche
> Nachweis der "Berechtigung zur Ausuebung ...";
Oh Mann...
> > Dieses 'Ausgenommen hiervon ist...' bezieht sich auf die _Ausübung_ des
> > Flugfunkdienstes!
>
> Widerspruch.
> Abs. 2 bezieht sich auf die Forderung des Abs. 1, die (sinngemaesz
> gekuerzt) besagt:
> Zur Ausuebung ... bedarf es es eines ... Flugfunkzeugnisses.
Und wo ist da der Widersrpuch...? - Lass', ich will es gar nicht wissen.
> gibt eine ganze Reihe von Segelflugzeugfuehrern in Deutschland, die
> innerhalb der letzten ca. 4-5 Jahre den PPL(C) legal erworben haben, die
> _kein_ BZF besitzen.
> Das ist Fakt!
Ogott...
> Ich krieg hier jetzt echt so langsam die Mega-Krise!
> Da versucht man sich gegenseitig zu überbieten mit dem, was alles
> eventuell nicht zwingend fürs Fliegen vorgeschrieben ist!
Mensch Sigi, gaaaaanz ruhig - ich kenn das ;-)
> Flugausbildung...? Ha! Ich hab' jetzt gehört, da bietet einer in der
> Mongolei den kompletten PPL-A im 3-Tage-Kurs für schlappe 999 Dollar an!
Waaaas? Sooooo teuer? Eigentlich sollte doch jeder mit einem Klasse 3
Autoführerschein in der Lage sein, so eine einfache "Schessna"
(Hobbyflugzeuge sind ja alles Schessnas) fliegen zu können - wäre doch
gelacht. Passtscho ;-)
> Warum sollte ich 'ne Ausbildung an einer deutschen Flugschule über vier,
> fünf Monate für 8.000 Euro machen...? Bin ich bekloppt?
Ob das so ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich geh mal
davon aus, daß du jetzt nicht auf die Medida-Markt-Werbung anspielst,
oder?
> Flugplan zwischen den meisten Staaten der EG...? Klasse! Abgeschafft!
> Ich konnte das Ding sowieso nicht richtig ausfüllen, also weg damit!
Flugplan, Flugschein, Flugplanung? Wo iss'n da der Unterschied? Zum
Fliegen reicht doch ein Flugticket, oder? Äh, gab es da nicht eine
Wolkenflugberechtigung für Segelflieger oder war die für Windsurfer?
> Grundlegende Kenntnisse in Flugnavigation...? Was für'n Quatsch! Ich hab
> 'n supergeiles GPS! Mit Moving-Map! Sogar in Farbe und mit Musik und
> drei eingebauten Videogames, damit kann ich punktgenau fliegen! Was soll
> ich mit Navimat, Drehmeier und Stoppuhr, hahaha!
Tja, die ideale Ausstattung für einen sauberen CFIT in IMC - wozu denn
eine Stoppuhr? Geflogen wird bis der Tank leer is.
> Rausgucken und Koppeln, wo ich bin...? Ich lach' mich schlapp! Ich hab'
> doch 'n GPS!
Mensch Sigi, du bist einfach von gestern. Wußtest du denn nicht, daß
in jeder GPS-Packung jetzt das IR beiliegt? Einfach mit dem
Garantieschein zusammen ausfüllen und ... passtscho! By the way, was
issn mit meinem GPS los? Seit einer Stunde sind ja die Satelliten
wech...? Machen die Amis jetzt grad nen Angriff oder weswegen is der
Krempel abgeschaltet?
Übrigens, was glaubst du warum Segler nicht mehr die GPS-Koordinaten
von Bojen eingeben wenn sie mit der Selbststeueranlage (Autopilot vom
Schiff) unterwegs sind?
> Ich frage mich ernstlich (und ziemlich sorgenvoll!), wie mit solcher
> Einstellung das Privatfliegen in Deutschland sicherer werden soll... vom
> daraus resultierenden Eindruck über die 'Hobbyflieger' in der
> Bevölkerung gar nicht zu reden...
Was willste denn erwarten, wenn du ständlig die Frage: "Wie viele
Flugstunden MUSS ich denn in einem Jahr Zeit fliegen um den Schein zu
erhalten?" zu hören bekommst? In solchen Fällen empfehle ich immer den
Sportboot-Führerschein. Und stell dir vor, ab Mai kannste den Schein
mit nur noch 11+1 Flugstunden in zwei Jahren im letzten Jahr vor der
Verlängerung erhalten - ist das nicht toll?
Vielleicht können die ja in absehbarer Zeit durch Flugstunden mit dem
"EM ESS"- Flugsimulator nachgewiesen werden?
> Ich schlage vor, dass zur Grundausrüstung jedes Privatpiloten in
> Deutschland ein Satz riesiger Scheuklappen vorgeschrieben wird. Bei
> vielen sind die ja inzwischen eh' schon an Bord, von daher kommen so ja
> keine weiteren Kosten hinzu...
Das siehst du falsch, ehrlich! Heutzutage gibt es für jede Disziplin
einen Spezialisten: einen für den Start, einen für Enroute, einen für
die Navigation, einen für den Landeanflug und einen für die
Scheuklappen ;-) Wenn einige Kameraden wenigstens das Wissen vom
Fliegertaschenkalender draufhätten wär schon viel getan.
> Es macht langsam echt keinen Spaß mehr, in Deutschland zu fliegen. Und
> daran sind gar nicht die behördlichen Restriktionen und hohen Flugkosten
> schuld...
Sigi, your traffic is an unguided C-172 in your 12 o'clock position at
same altitude. Kann man nur hoffen, daß der die Ausweichregeln
draufhat.
Fliegergruß aus EDHI
Winnie
"W. Marmit" schrieb:
>
> "Siegfried H. Kottysch" <s...@eddh.de> wrote in message news:<3E5F55DF...@eddh.de>...
>
> > Ich krieg hier jetzt echt so langsam die Mega-Krise!
> > Da versucht man sich gegenseitig zu überbieten mit dem, was alles
> > eventuell nicht zwingend fürs Fliegen vorgeschrieben ist!
>
> Mensch Sigi, gaaaaanz ruhig - ich kenn das ;-)
Hahaha!! Na, Mensch, ist doch aber wahr... ;-)
Grüße aus Hamburg