man hört es immer wieder: will man CPL und IFR machen, ist es steuerlich
von Vorteil erst CPL, und dann IFR zu machen, da man die IFR Ausbildung
von der Einkommensteuer absetzen kann (alle Steuerberater und
Steuerfachgehilfen seien ob der plumpen Formulierung um Entschuldigung
gebeten ;-)
Wie verhält's sich aber, wenn man bereits berufstätig ist (Vollzeit),
und CPL und IFR nur für einen späteren Nebenerwerb benötigt?
Geht das, oder nicht, oder (was fast noch schlimmer ist ;-): haben die
Finanzämter da Ermessensspielräume?
Danke im voraus für eure Hilfe...
Gruss
Kai
relativ einfach ist die Absetzung von bis zu 1200 Euro (oder so, Limit
liegt in dieser Größenordnung) als Sonderausgabe "Aufwendungen für
nicht ausgeübte Berufe". Schließlich hast Du Aufwendungen für einen
Beruf (CPL), den Du noch nicht ausübst.
--
Thomas Borchert
also wenn er einen Beruf noch ausüben möchte (egal ob hauptberuflich
oder nebenerwerb, und er braucht dafür eine Lizenz, kann er die
uneingeschrönkt als Werbubgskosten absetzen, er muss bloss später
wirklichmal was mit "Gewinnerzielungsabsicht" machen, also z.B. als
Freelancer fliegen, ein Gewerbe "Airtaxi" aufmachen oder ähnliches.
Gruß,
Oliver, EDDH
Thomas Borchert schrieb:
Moin Thomas,
Das stimmt so nicht ganz. In Betracht kämen die Ausgaben für die
Berufsausbildung, ein nicht ausgeübter Beruf exitstiert hier ja *noch*
nicht. Mit 920 Euro, bzw. 1227 Euro bei auswärtiger Unterbringung,
kommt man da aber nicht weit..
Gruß
Jan
Nun, hier hat sich in der letzten Zeit etwas getan. Es werden mehr und
mehr auch nach einer (ersten) Ausbildung die Kosten für weitere,
fachfremde Ausbildungen als Werbungskosten anerkannt.
Es gab die Theorie der "Lebensausbildung", nach welcher ein
Steuerpflichtiger, der eine abgeschlossene Ausbildung hat, diesen
Beruf ein Leben lang ausüben kann. Hiervon hat man sich in den letzten
Jahren verabschiedet und anerkannt das in der heutigen Zeit eine
ständige Weiter- und auch *Aus*bildung normal und notwendig ist. Sehr
interessant und wegweisend hierzu (BFH vom 17.12.2002, Az: VI R 137/01
h)
Ist dieser berufliche Zusammenhang gegeben, so sind die Kosten als
Werbungskosten (übrigens auch als vorhergehende W. wenn noch kein Geld
verdient wird) abziehbar.
Wesentlich ist die spätere berufliche Nutzung der Ausbildung. Du wirst
kaum ein CPL/IFR zum Ansatz bringen können (und hoffentlich auch nicht
wollen) das Du später ausschliesslich privat nutzt. Bei einem
Nebenwerwerb ist genau das so eine Sache.
> Geht das, oder nicht, oder (was fast noch schlimmer ist ;-): haben die
> Finanzämter da Ermessensspielräume?
Du musst Dein Finanzamt davon überzeugen das Du eine
Gewinnerziehlungsabsicht hast, auf mittlere Sicht also mehr Geld mit
dem Nebenjob verdienen (und dann wieder versteuern...) wirst als Du
für die Ausbildung ausgegeben hast. Stichwort "Liebhaberei". Je
dichter die Aufwendungen an Deiner "persönlichen Lebensführung" liegen
um so schwieriger wird das...
Fazit: Es kann gehen - muss aber nicht.
Mein Tip, wenn Du das ernsthaft vorhast - investiere ein paar Euro und
such Dir einen fähigen Steuerberater, möglichst einen der selbst
Flieger ist, und lass Dich beraten.
Gruß
Jan
erst einmal besten Dank für die ausführliche Antwort.
> Fazit: Es kann gehen - muss aber nicht.
Das habe ich befürchtet...
Ich stehe halt vor der Entscheidung (aus den genannten Gründen) einen
Ausbildungsvertrag zum CPL/IR abzuschliessen, obwohl ich eigentlich erst das
IR und später die CPL machen wollte.
> Mein Tip, wenn Du das ernsthaft vorhast - investiere ein paar Euro und
> such Dir einen fähigen Steuerberater, möglichst einen der selbst
> Flieger ist, und lass Dich beraten.
Die Euro's investiere ich bereits, allerdings kennt sich mein Steuerberater
in der speziellen Materie überhaupt nicht aus. Und da auch nicht die Gefahr
besteht dass er hier mitliest ;-) Wer kennt einen Steuerberater dem die
Materie vertraut ist im (Gross-)Raum Stuttgart?
Gruss
Kai
Es gibt einen Arbeitskreis der fliegenden Juristen und Steuerberater
innerhalb der AOPA-Germany (ich glaubm das sind die mit dem Geier im
Wappen... <g>)
Schau´ doch ´mal unter www.aopa.de
Viele Grüße,
Kai-Olav Roscher.
> Es gibt einen Arbeitskreis der fliegenden Juristen und Steuerberater
> innerhalb der AOPA-Germany (ich glaubm das sind die mit dem Geier im
> Wappen... <g>)
Gute Idee, die müssten's ja wissen... ;-)
Gruss
Kai
> Wer kennt einen Steuerberater dem die
> Materie vertraut ist im (Gross-)Raum Stuttgart?
Du kannst ja mal hier gucken: http://www.ajs-luftrecht.de/ Leider sind
die StB dort ein wenig dünn gesät, aber evtl. kann man Dir dort
weiterhelfen..
Oder an die für Stuttgart zuständige StB-Kammer wenden, auch die
führen Verzeichnisse mit Tätigkeits-/Interessenschwerpunkten ihrer
Mitglieder. Auch online: http://www.steuerberaterkammer-stuttgart.de
Gruß
Jan