Die von der AOPA Germany e.V. im letzten Jahr wieder ins Rollen
gebrachte Diskussion zum Thema „Fliegen ohne Flugleiter" bringt erste
Früchte. AOPA Germany e.V. erhält Unterstützung aus der
Luftraumverwaltung!
Die Besprechung im hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung am 22.09. war ausgesprochen erfreulich. Erika
Hoffmann, die Leiterin des Referats für Grundsatzfragen des
Luftverkehrs, ihre Angestellte Susanne Rumstich und Klaus Viehmann vom
RP Kassel waren zum Thema „Fliegen ohne Flugleiter" nicht nur bestens
vorbereitet, sie zeigten sich auch sehr aufgeschlossen.
Wir haben zur Gesprächsvorbereitung eine Präsentation zum Thema
eingereicht, so daß unsere Argumentation bekannt war: Die ersten
deutschen Gehversuchen ohne Flugleiter in Bayern sind erfolgreich, die
jahrzehntelangen Erfahrungen im benachbarten Ausland sind ebenfalls
positiv, was uns z.B. die dänische Luftfahrtbehörde ausdrücklich
bestätigt hat.
Diskutiert wurde mit der AOPA-Delegation aus Schatzmeister Rolf
Barenberg, Geschäftsführer Dr. Michael Erb und dem Präsidenten des
Luftsportvereins Giessen-Lützellinden Erich Allendörfer, der auch
Eigentümer des dortigen Flugplatzes ist, vor allem über Fragen der
Sicherheit.
Die AOPA-Delegation konnte darlegen, daß das Risiko eines unentdeckten
Flugzeugdiebstahls bei „Fliegen ohne Flugleiter" zu Tagesrandzeiten
keinesfalls höher ist als bei Flugbetrieb nur mit Flugleitern. Ein
Flugzeug natürlich gerade auch dann gestohlen werden, wenn kein
Flugbetrieb stattfindet. Wir argumentierten, daß wenn gelegentlich
Flugzeuge auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten an ruhigen
Flugplätzen fliegen, sich sogar die Wahrscheinlichkeit erhöht, daß
illegale Aktivitäten auffallen. Der oft zitierte Motorsegler über
Frankfurt wurde zudem auch vor den Augen des diensthabenden
Flugleiters gestohlen, ohne daß der eingreifen konnte.
Dem Flugplatz Lützellinden und grundsätzlich auch anderen
Interessenten wurde in Aussicht gestellt, daß deren Anträge auf
Fliegen ohne Flugleiter positiv aufgenommen würden. Allerdings wurde
klargestellt, daß man von Behördenseite in einer Art eingeschränkten
Pilotprojektphase Erfahrungen sammeln will, bevor man über eine
weitere Ausdehnung nachdenkt. Folgende Auflagen werden zunächst
einzuhalten sein, ähnlich wie bereits derzeit in Bayern:
- Fliegen ohne Flugleiter auf PPR-Basis, also mit individueller
Genehmigung des Flugplatzbetreibers
- Nur am Flugplatz stationierte Flugzeuge
- Keine gewerblichen Flüge
- Keine Schulflüge
- Keine Platzrundenflüge
- Kein Mischverkehr mit Motor-, Segelflug oder Fallschirmsprung
Zwar haben wir somit noch keine völlige Freiheit erreicht, aber wir
begrüssen diese ersten Schritte in die richtige Richtung
außerordentlich. Ortsansässige Piloten können mit einem einzigen Anruf
zur PPR-Einholung die Nutzungszeiten ihres Flugplatzes deutlich
verlängern! Wir werden weiter daran arbeiten, daß sich auch die
anderen Bundesländer auf diesen Kurs begeben werden. Die ersten
Gespräche mit interessierten Flugplätzen sind bereits aufgenommen!
>...
> - Kein Mischverkehr mit Motor-, Segelflug oder Fallschirmsprung
>...
damit ergibt sich leider das Problem, dass sich UL und Motorflieger
als Mischbetrieb darstellen und somit einer von beiden den kürzeren
ziehen müsste.
im LuftVG steht unsinnigerweise (noch), dass der BFLér bei
Mischbetrieb UL mit anderen über Start/Landung "entscheiden kann";
somit kann der Türmer sogar mit Recht "Anweisungen" erteilen...
Gruesse
Joerg
joerg schrieb:
> glae...@ra-skh.de (S. Gl?ssing-Deiss) wrote in message news:<a63c9756.04092...@posting.google.com>...
>
>
>>...
>>- Kein Mischverkehr mit Motor-, Segelflug oder Fallschirmsprung
>>...
>
>
> damit ergibt sich leider das Problem, dass sich UL und Motorflieger
> als Mischbetrieb darstellen und somit einer von beiden den kürzeren
> ziehen müsste.
Der geniale Gesetzgeber hat gemerkt: UL sind schneller als die E-Klasse,
also Mischbetrieb ...
Ernst-Peter
Im LuftVG? Wo denn? Ich kenne dazu nur §21a Abs.3 LuftVO.
Dort geht es aber nur um Platzrundenverkehr - der ist dem OP
entsprechend eh nicht zugelassen..
Gruß
Jan
>> §21a Abs.3 LuftVO.
genau, den meinte ich. und genau darum geht es ja ! jeder start/landung
ist ja platzverkehr .
joerg
Ja, bis die Platzrunde verlassen wurde. Also darf "gemischt"
abgeflogen werden soweit eine ausreichende Entzerrung sichergestellt
wird. So würde ich das interpretieren..
Gruß
Jan
Initiator ist die Zeitschrift - Pilot und Flugzeug -
Gruss
Klaus
Gemeint ist, dass die die Piloten An- und Abflüge ganz ohne Flugleiter
(huch!) selbst regeln, indem sie per Funk auf der Common Traffic
Advisory Frequency (CTAF) des Platzes ankündigen, wo sie sind und was
sie vorhaben.
--
Thomas Borchert
erm das macht man doch jetzt auch schon? und trotzdem sitzt so ein
sinnloser flugleiter am turm?
> erm das macht man doch jetzt auch schon?
>
Die einen mehr, die anderen weniger. Und viel zu viele bitten einen
Luftaufsichts-Menschen um "Startfreigabe" o.ä. Die meisten deutschen
Piloten sind da extrem unselbstständig.
Sonntag in EDHE: Ich bin Nr. 3 zum Landen. Ich bin der einzige, der
etwas im Funk sagt. Während dreier Platzrunden davor und danach auch.
Die Nr. 1, eine 172 ebenfalls in Schulungs-Platzrunden nicht, die Nr.2,
eine Archer, die dann weil der Pilot nicht langsam fliegen kann,
durchstartet, schon gar nicht. Startet durch, macht große Kurve vom
Final in den Gegenanflug - alles ohne ein Wort im Funk. Neben mir saß
einer, der einen US-Schein hat und bislang nicht in D geflogen ist. Der
konnte es nicht fassen. Ich auch nicht...
Nicht, dass ein Flugleiter da nützt - aber diese Piloten sind trotzdem
Idioten. So kommt bestimmt kein Gesetzgeber auf die Idee, dass es
weniger Aufsicht braucht.
--
Thomas Borchert