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Funkscanner im Privatbetrieb legal??

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Robert Grieb

unread,
Mar 10, 2002, 11:39:44 AM3/10/02
to
Hallo Group!!
ich weiss, die frage stand schon mal!
aber mich interessiert ein anderer teil :
wenn ich mir einen scanner zulege und diesen nur aus interesse
zu hause betreibe, kann mir dann jemand rechtlich was oder nicht?
ich mein, mit nem scanner kann man ja nichts senden, heisst das,
man kann auch nicht geortet werden, wenn es denn illegal wäre??
ich geh jetzt von mir aus, der noch kein BZF in einer form aufweisen kann...

in erwartung einer antwort und mit freundlichen grüssen,
Robert

--

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icq# 52626010
www.letsklauit.com
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Diese Nachricht ist recyclingfähig, jeder Buchstabe kann wiederverwendet
werden.

Manuel Mischo

unread,
Mar 10, 2002, 12:36:55 PM3/10/02
to

"Robert Grieb" <ro...@t-online.de> wrote in message
news:a6g26e$223$00$1...@news.t-online.com...

> Hallo Group!!
> ich weiss, die frage stand schon mal!
> aber mich interessiert ein anderer teil :
> wenn ich mir einen scanner zulege und diesen nur aus interesse
> zu hause betreibe, kann mir dann jemand rechtlich was oder nicht?
> ich mein, mit nem scanner kann man ja nichts senden, heisst das,
> man kann auch nicht geortet werden, wenn es denn illegal wäre??
> ich geh jetzt von mir aus, der noch kein BZF in einer form aufweisen
> kann...

Hallo!

Einen Scanner kann man nicht orten, auch wenn es grundsätzlich illegal ist
diese Dinger überhaupt zu benutzen (Flugfunk, Polizei, Feuerwehr usw. darfst
du eigentlich gar nicht abhören). Besitzen darfst du deinen Scanner schon,
nur halt nicht benutzen, aber das kann dir ja eh keiner nachweisen.

mfG Manuel

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 10, 2002, 1:01:08 PM3/10/02
to
Am Sun, 10 Mar 2002 18:36:55 +0100, schrieb "Manuel Mischo"
<uce...@mischo.lu> :


>Einen Scanner kann man nicht orten,

Aber klar kann man das!
Ein jeder Empfänger besitzt einen Eingangsschwingkreis, der genug HF-
Anteil besitzt um ihn zu orten.
(bin Nachrichtentechniker und kenn' mich ein wenig damit aus ;-) )
Ein gern genommenes Verfahren der deutschen Post um illegale Fernseher
auszumachen.
Allerdings ist es nicht ganz einfach, da die Signale einen sehr
geringen Pegel aufweisen. Man muß die Signalquelle also sehr zielgenau
anpeilen können und darf nur einen geringen Abstand haben.
Gemacht wird es daher nur, wenn ein Verdacht vorliegt, also jemand
einen Tip hinterlassen hat und man es für verfolgenswert hält.
Und das würde ich als extrem unwahrscheinlich einstufen. Da wird erst
dann die Maschinerie in Gang gesetzt, wenn damit wirkloch Schindluder
getrieben wird, z.B. am nächsten Morgen in der Zeitung zu lesen ist,
was man gestern im Funk erfahren hat.

> Besitzen darfst du deinen Scanner schon,

Hast Du dafür die Rechtsgrundlage parat? Ich bin mir nicht mehr ganz
sicher, aber IMHO ist der Besitz strafbar (keine Ordnungswidrigkeit,
sondern eine Straftat, kann mich aber auch irren, bin dahingehend
nicht unbedingt auf dem neuesten Stand)

>nur halt nicht benutzen, aber das kann dir ja eh keiner nachweisen.

hihi,.... es sei denn, aman ist dumm genug, alle Frequenzen in den
Speicher einzuprogrammieren und hat auf dem letzten aktiven Speicher
auch noch eine verbotene Frequenz,... dann gibt's 'nen kräftigen
Erklärungsnotstand ;-)))))))))) Alles schon dagewesen....

Viele Grüße,
Marcus

--
Marcus Füchtenschnieder
EDXF/ 24944 Flensburg
Mailto: its-...@foni.net
http://home.foni.net/~its-magic

Manuel Mischo

unread,
Mar 10, 2002, 1:45:09 PM3/10/02
to
> > Besitzen darfst du deinen Scanner schon,
> Hast Du dafür die Rechtsgrundlage parat? (...)

Ohne Gewähr:
http://www.nadir.org/nadir/periodika/tatblatt/163tech2.html
Abs. "Rechtliches" :

"In Deutschland ist (...) der Betrieb von Scannern nicht verboten, wohl aber
das Abhören bestimmter Frequenzen."

und: http://strongsignals.net/access/content/laws.html


> >nur halt nicht benutzen, aber das kann dir ja eh keiner nachweisen.
> hihi,.... es sei denn, aman ist dumm genug, alle Frequenzen in den
> Speicher einzuprogrammieren und hat auf dem letzten aktiven Speicher
> auch noch eine verbotene Frequenz,... dann gibt's 'nen kräftigen
> Erklärungsnotstand ;-)))))))))) Alles schon dagewesen....

Ach du dickes Ei... ich habe mal erlebt dass die Polizei zu diesem Zwecke
eine Falschmeldung über Funk herausgab ("Grossbrand am Hbf"). Dumm gelaufen,
wenn man dann mit Camcorder und Polaroid dort aufkreuzt ;-)

mfG Manuel


Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 10, 2002, 1:52:47 PM3/10/02
to
Am Sun, 10 Mar 2002 19:45:09 +0100, schrieb "Manuel Mischo"
<uce...@mischo.lu> :

Hi,

>"In Deutschland ist (...) der Betrieb von Scannern nicht verboten, wohl aber
>das Abhören bestimmter Frequenzen."

Alles klar,...

>Ach du dickes Ei... ich habe mal erlebt dass die Polizei zu diesem Zwecke
>eine Falschmeldung über Funk herausgab ("Grossbrand am Hbf"). Dumm gelaufen,
>wenn man dann mit Camcorder und Polaroid dort aufkreuzt ;-)

Nicht schlecht..... wirklich nicht schlecht ;-))))))))))))))))))))))))
Die Jungs haben ja richtig ein bißchen Fantasie ;-)

Uwe Hercksen

unread,
Mar 11, 2002, 4:04:43 AM3/11/02
to

Marcus Fuechtenschnieder schrieb:

>
> Ein jeder Empfänger besitzt einen Eingangsschwingkreis, der genug HF-
> Anteil besitzt um ihn zu orten.
> (bin Nachrichtentechniker und kenn' mich ein wenig damit aus ;-) )
> Ein gern genommenes Verfahren der deutschen Post um illegale Fernseher
> auszumachen.

Hallo,

bei dieser etwas missratenen Formulierung glaube ich gerne das Du dich
ein wenig damit auskennst. ;-)
Du meinst beim offenbar den Oszillator des Superhet Empfängers zur
Erzeugung der Zwischenfrequenz.
Ein Schwingkreis ist halt noch kein Oszillator.

Aber bei der Suche nach den Schwarzsehern wird doch die Zeilenfrequenz
benutzt, weil die viel stärker abstrahlt.

Bye

E.-R. Bruecklmeier

unread,
Mar 11, 2002, 4:07:32 AM3/11/02
to
Marcus Fuechtenschnieder schrieb:

> Ein gern genommenes Verfahren der deutschen Post um illegale Fernseher
> auszumachen.

Hi Marcus,

das ist eine Urban Legend, die sich seit den 70ern hartnaeckig haelt,
aber desshalb nicht wahrer wird. BTW: Die Post peilt gar nix, wenn einer
Peilt dann die RegTP und der ist es voellig egal, ob eine Glotze
angemeldet ist oder nicht (und ich denke, das meintest Du mit "illegale
Fernseher"). Das einzige, was die suchen sind Stoerer von Funkdiensten.

Gruesse

Eric.

--
When in doubt, hold on to your altitude.
No one has ever collided with the sky.

Robert Grieb

unread,
Mar 11, 2002, 10:30:01 AM3/11/02
to
Hi!

danke für die freundlichen, hilfsbereiten und teilweise off-topic und
dennoch sehr interessanten antworten :))
mal zu der aussage von marcus:
>>"[...] ist der Besitz strafbar [...]"
das kann ich mir nich vorstellen, denn sonst dürfte man doch sowas gar nicht
öffentlich
kaufen können oder?? wie zb. bei conrad oder anderswo bei aeroshops...
*denk*

thanks and CU!

Tobias Dussa

unread,
Mar 11, 2002, 12:26:49 PM3/11/02
to
"Robert Grieb" <ro...@t-online.de> writes:
> mal zu der aussage von marcus:
> >>"[...] ist der Besitz strafbar [...]"
> das kann ich mir nich vorstellen, denn sonst dürfte man doch sowas gar nicht
> öffentlich
> kaufen können oder?? wie zb. bei conrad oder anderswo bei aeroshops...

Na, ein Besitzverbot ist kein Verkaufsverbot. Allerdings hast du
trotzdem nicht unrecht: Wenn der Besitz illegal wäre, würden Conrad
und Co. kaum diese Geräte auf Lager haben, und noch weniger in jedem
Katalog rumplärren, daß sie diese Geräte offensichtlich im Bestand
haben. Dann würden sie ja zugeben, eine Straftat begangen zu haben.

Cheers,
Toby.
--
There wouldn't be so many competing standards in Linux anyway if newer
distributions like Red Hat, Caldera, Debian, et al had some respect for
the adhoc standards that went before them.
---Patrick J. Volkerding, 2000

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 11, 2002, 2:22:22 PM3/11/02
to
Am Mon, 11 Mar 2002 10:07:32 +0100, schrieb "E.-R. Bruecklmeier"
<spam...@eric-bruecklmeier.de> :

Hi Eric

> BTW: Die Post peilt gar nix, wenn einer Peilt dann die RegTP

nicht ganz,.... die Reg TP gibt es dafür noch gar nicht lange genug.
Es peilte die gute alte deutsche Bundespost, und dies nicht ganz
uneigennützig im Auftrage der GEZ.


> Das einzige, was die suchen sind Stoerer von Funkdiensten.

auch, aber nicht nur....

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 11, 2002, 2:42:29 PM3/11/02
to
Am Mon, 11 Mar 2002 10:04:43 +0100, schrieb Uwe Hercksen
<Herc...@mew.uni-erlangen.de> :

>bei dieser etwas missratenen Formulierung glaube ich gerne das Du dich
>ein wenig damit auskennst. ;-)

tststs..... pfui wie gemein ;-))

Aber im Ernst:


>Du meinst beim offenbar den Oszillator des Superhet Empfängers zur
>Erzeugung der Zwischenfrequenz.

Na sicher.
Die Frage ist nur, wer von uns beiden eine für einen Laien
verständliche Antwort gegeben hat ;-))
Letztlich versuche ich nicht jemandem, der sich mit der Materie
wahrscheinlich nicht näher auskennt, genaue Einzelheiten zu
vermitteln, die eher mehr Fragen aufwerfen als beantworten, sondern
einfache und verständliche Antworten zu geben.
Wohlgemerkt, dem Zweck dienliche Erläuterungen.
Bei Deiner Formulierung wird jeder Nichtfachmann erstmal nicht wissen,
was ein Ozillator, Superhet und eine Zwischenfrequenz ist, obgleich
sie fachlich die richtigere ist, keine Frage.
Fachbegriffe spare ich mir für Fachpersonal auf, das macht nicht so
einen profilierungsbedürftigen Eindruck. ;-))

>Aber bei der Suche nach den Schwarzsehern wird doch die Zeilenfrequenz
>benutzt, weil die viel stärker abstrahlt.

Eine Frequenz von 15625 Hz wäre durchaus meßbar, aber AFAIK soll die
Messung nicht nur der Erkennung von Fernsehern, sondern auch Radio-
und Funkgeräten dienen.

Uwe Hercksen

unread,
Mar 12, 2002, 3:16:45 AM3/12/02
to

Marcus Fuechtenschnieder schrieb:

>
> Bei Deiner Formulierung wird jeder Nichtfachmann erstmal nicht wissen,
> was ein Ozillator, Superhet und eine Zwischenfrequenz ist, obgleich
> sie fachlich die richtigere ist, keine Frage.
> Fachbegriffe spare ich mir für Fachpersonal auf, das macht nicht so
> einen profilierungsbedürftigen Eindruck. ;-))

Hallo,

die wahre Kunst ist es so zu formulieren das der Laie es versteht und
der Fachmann nichts auszusetzen hat.

Bye

E.-R. Bruecklmeier

unread,
Mar 12, 2002, 3:47:25 AM3/12/02
to
Marcus Fuechtenschnieder schrieb:

Hi Marcus,

> > BTW: Die Post peilt gar nix, wenn einer Peilt dann die RegTP
> nicht ganz,.... die Reg TP gibt es dafür noch gar nicht lange genug.

im Klarttext: die RegTP gibt es noch nicht lange genug, als dass sie
Peilen koennte? Versteh' ich nicht.

> Es peilte die gute alte deutsche Bundespost, und dies nicht ganz
> uneigennützig im Auftrage der GEZ.

Du schreibts doch selbst, _peilte_. Was ist dann an meiner Aussage
falsch?



> > Das einzige, was die suchen sind Stoerer von Funkdiensten.
> auch, aber nicht nur....

http://www.zeit.de/stimmts/199923_stimmts_gez.html

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 12, 2002, 6:38:51 AM3/12/02
to
Am Tue, 12 Mar 2002 09:16:45 +0100, schrieb Uwe Hercksen
<Herc...@mew.uni-erlangen.de> :

Hi,

>die wahre Kunst ist es so zu formulieren das der Laie es versteht und
>der Fachmann nichts auszusetzen hat.

Ok,... dann sollten wir beide noch üben ;-)))

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 12, 2002, 6:57:31 AM3/12/02
to
Am Tue, 12 Mar 2002 09:47:25 +0100, schrieb "E.-R. Bruecklmeier"
<spam...@eric-bruecklmeier.de> :

>im Klarttext: die RegTP gibt es noch nicht lange genug, als dass sie


>Peilen koennte? Versteh' ich nicht.

Na so schwer isses doch gar nicht:
Es gibt sie in diesem Aufgabenbereich noch nicht lange genug, als daß
sie dort bereits tätig war.

>> Es peilte die gute alte deutsche Bundespost, und dies nicht ganz
>> uneigennützig im Auftrage der GEZ.
>Du schreibts doch selbst, _peilte_. Was ist dann an meiner Aussage
>falsch?

?????????????? Wie jetzt? Du zitierst meine Vergangeheitsform, während
Du von der Gegenwart, sprichst, unterstreichst dann auch noch meinen
Terminus um explizit darauf aufmerksam zu machen und fragst dann, was
daran falsch ist? Ist nicht Dein Ernst oder?
Wenn doch: Ich rede von der deutschen Post, hab ich auch so
geschrieben und explizit die Vergangenheitsform verwendet, während Du
von der gegenwärtigen Reg TP geschrieben hast, die darüberhinaus ja in
dem von Dir gelinkten Artikel selber ausgesagt hat, daß sie diese
Messungen nicht durchführt..


>> > Das einzige, was die suchen sind Stoerer von Funkdiensten.
>> auch, aber nicht nur....
>http://www.zeit.de/stimmts/199923_stimmts_gez.html

Ich habe auch kein Wort über diese gelben Fahrzeuge mit den runden
Antennen verloren,........

Aber da wohl zu befürchten ist, daß wir uns an dieser Diskussion die
Zähne ausbeißen werden und ich meine Quellen nicht preisgeben werde,
die meine Aussagen belegen können, belassen wir's dabei. Du hast recht
und ich meine Ruhe und wir alle glauben das, was wir in der Zeit-ung
lesen. Deine Argumente sehe ich in diesem speziellen Falle nicht als
wahre Diskussionsgrundlage an, da sie schon ziemlich direkt auf Abwehr
zielen als auf Nachdenklichkeit, geschweige denn, daß Du mir auch nur
annähnernd einräumen würdest, daß ich recht haben könnte.
Und ein Disput der einzig darauf ausgelegt ist, dem Gesprächspartner
die Argumente nach eigenem Wunsch zu verdrehen (siehe "_peilte_" ff, )
endet in reiner Energieverschwendung.

Marc Heckert

unread,
Mar 12, 2002, 5:02:12 PM3/12/02
to
Um mal eben wieder auf's Grundthema zurückzukommen:

Ist ein BZF-Inhaber und Pilot berechtigt, einen Scanner zu betreiben?

Wenn ja: Nur selber im Cockpit oder auch "außer Dienst" auf der
Besucherterrasse, um was zu lernen?

E.-R. Bruecklmeier

unread,
Mar 13, 2002, 4:00:50 AM3/13/02
to
Marc Heckert schrieb:

Hallo Marc,

meines Erachtens darf der Scanner im Cockpit nicht benutzt werden,
dafuer muesste er wohl eine Zulassung haben. Aber es macht wohl auch
wenig Sinn, einen Scanner im Cockpit zu betreiben. IMHO darfst Du, wenn
Du nicht am Flugverkehr teilnimmst, den Funkverkehr genausowenig
abhoeren, wie jeder Fussgaenger auch.

Marcus Fuechtenschnieder

unread,
Mar 13, 2002, 5:38:49 AM3/13/02
to
Am Wed, 13 Mar 2002 10:00:50 +0100, schrieb "E.-R. Bruecklmeier"
<spam...@eric-bruecklmeier.de> :

Moin Moin,

>meines Erachtens darf der Scanner im Cockpit nicht benutzt werden,
>dafuer muesste er wohl eine Zulassung haben. Aber es macht wohl auch
>wenig Sinn, einen Scanner im Cockpit zu betreiben. IMHO darfst Du, wenn
>Du nicht am Flugverkehr teilnimmst, den Funkverkehr genausowenig
>abhoeren, wie jeder Fussgaenger auch.

Das meine ich auch.
Im BZF steht: "Der Inhaber ist berechtigt, den Sprech- u.
Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Luftfunkstelle an Bord eines
deutschen Luftfahrzeuges....... oder bei einer deutschen
Bodenfunkstelle mit Funkverkehr mit Luftfunkstellen....auszuüben."
Somit dürfte er also nicht benutzt werden, wirklich sicher bin ich mir
aber da nicht.

Siegfried H. Kottysch

unread,
Mar 13, 2002, 6:06:36 AM3/13/02
to
Hi Marcus!

Marcus Fuechtenschnieder schrieb:


>
> Im BZF steht: "Der Inhaber ist berechtigt, den Sprech- u.
> Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Luftfunkstelle an Bord eines
> deutschen Luftfahrzeuges....... oder bei einer deutschen
> Bodenfunkstelle mit Funkverkehr mit Luftfunkstellen....auszuüben."
> Somit dürfte er also nicht benutzt werden, wirklich sicher bin ich mir
> aber da nicht.

Mit einem Scanner übst du keinen Sprechfunkverkehr aus. Ausüben ist
aktiv, scannen ist passiv.

Es gibt seit Jahren widersprüchliche Verlautbarungen. Von daher
beschäftige ich mich damit gar nicht mehr. Ich benutze seit Jahren einen
post-zugelassenen Scanner (als ich den kaufte, war die noch zuständig).
Den hat sowohl die Luftaufsicht in EDDH, als auch der patroullierende
BGS bei mir schon oft gesehen. Ich bin noch nie darauf angesprochen
worden. Warum auch?

Grüße

Sigi

--
Cheers from EDDH!

Join http://www.eddh.de !

Robert Grieb

unread,
Mar 13, 2002, 10:33:09 AM3/13/02
to
Hi!!
sehe ich auch so..
es gibt ja auch wichtigere dinge für die BGSer und auch die restliche
polizei
zu tun, als leute zu verfolgen, die nur den funk abhören aus reinem
interesse,
ohne JEDE böse absicht!! es gibt schlimmeres, wie ich finde!

mfg Robert

Jens- Christian Krüger

unread,
Mar 14, 2002, 4:56:37 PM3/14/02
to
Kurz und schmerzlos zusammengefasst und ergänzt:
Besitz eines Scanners : erlaubt
Benutzen eines Scanners: erlaubt
Mithören von Meldungen, die nicht für die Funkstelle ( in dem Falle
Scanner ) bestimmt sind: Verboten
sollte man trotzdem eine Funkmeldung mithören( versehentlich natürlich ;-))
darf man diese nicht an dritte weitergeben. also so tun als ob man nix
gehört hätte...
da ich selber im BOS bereich Funke ( Rettungsdienst ) ist das so in etwa das
resumeé unserer Fernmeldeausbildung in Kurzform.

--
Besucht uns doch auch mal im Internet unter:
www.JCK-Berlin.de


Robert Grieb

unread,
Mar 17, 2002, 9:00:31 AM3/17/02
to
Hi JK!!
ich danke dir für die erfreuliche kurzzusammenfassung!
spiel ja immernoch mit dem gedanken, mir so ein teil zuzulegen!
CU RoBBz
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