Ich habe mal eine kurze Frage:
Gestern Abend stellte sich uns die Frage, wie ein heutiges
Verkehrsflugzeug nachts beleuchtet ist, um von außen gesehen zu werden.
An den Flügelenden rote und grüne Lichter, die konstant leuchten,
soweit so gut,
aber welche Farbe haben die blinkenden Lampen an Unter- und Oberseite
des Rumpfes und wie nennt man sie?
bis dann
Thomas
>Gestern Abend stellte sich uns die Frage, wie ein heutiges
>Verkehrsflugzeug nachts beleuchtet ist, um von außen gesehen zu werden.
Hierfür gibt es u.a. die Deutsche Grrrrrünlichkeit (stillgestanden!).
Es folgt ein Auszug aus Anlage 1 LuftVO (zu §§ 17 und 19 Abs. 7):
<schnipp>
§ 2 Positionslichter
(1) Flugzeuge haben folgende Positionslichter zu führen
a)ein rotes Licht, das unbehindert von genau voraus nach links über
einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
b)ein grünes Licht, das unbehindert von genau voraus nach rechts über
einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
c)ein weißes Licht, das unbehindert von genau nach hinten nach links
und nach rechts über einen Winkel von jeweils 70 Grad und nach oben
und unten scheint.
(2) Die Positionslichter dürfen entweder Dauerlichter oder
Blinklichter sein. Falls Blinklichter verwendet werden, dürfen
zusätzlich folgende Lichter geführt werden:
a)ein rotes Blinklicht am Heck, das in den Blinkpausen des in Absatz 1
Buchstabe c beschriebenen Lichtes am Heck leuchtet und/oder
b)ein weißes Blinklicht, das aus allen Richtungen zu sehen ist und in
den Blinkpausen der in Absatz 1 beschriebenen Lichter leuchtet.
(3) Die Lichtstärke der in Absatz 1 Buchstaben a und b beschriebenen
Lichter darf nicht weniger als 5 Candela und die Lichtstärke des in
Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen Lichtes nicht weniger als 3 Candela
betragen.
(4) Falls die in Absatz 1 Buchstaben a und b beschriebenen Lichter
weiter als 2 m (6 Fuß) von den Tragflächenenden entfernt sind, müssen
Begrenzungslichter an den Tragflächen geführt werden. Die
Begrenzungslichter müssen Dauerlichter sein; ihre Farbe muß der Farbe
der dazugehörigen Positionslichter entsprechen.
§ 3 Zusammenstoß-Warnlicht
(1) Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe sind mit einem oder
mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern auszurüsten. Diese sind als
Blinklichter so einzurichten und anzubringen, daß sie möglichst aus
allen Richtungen zwischen 30° über und 30° unter der Horizontalebene
des betreffenden Luftfahrzeugs zu sehen sind, ohne die Sicht des
Luftfahrzeugführers und die Sichtbarkeit der Positionslichter zu
beeinträchtigen. Die Art der Ausführung wird von dem
Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Bei Luftfahrzeugen, die mit
Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, müssen die in § 2 Abs. 1
beschriebenen Lichter als Dauerlichter eingerichtet sein.
(2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder
mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle
mit anderen Mitteln zu einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge
auszurüsten. Das Nähere wird von dem Luftfahrt-Bundesamt geregelt.
(3) Das Luftfahrt-Bundesamt kann allgemein oder im Einzelfall
Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen. Die Ausnahmen können
befristet und mit Auflagen verbunden werden.
<schnapp>
Das gilt nur für in D zugelassene Flugzeuge, ist aber international
sicher auch innerhalb der ICAO in ähnlicher Form geregelt.
HTH, Grüße
Josef Lichtscheindl
Zusätzliche Anmerkung:
>§ 3 Zusammenstoß-Warnlicht
...nennt man in Fliegerkreisen auch "ACL" (Anti-Collision-Light).
Thomas Baier schrieb:
>
> Guten Morgen,
>
> Ich habe mal eine kurze Frage:
> Gestern Abend stellte sich uns die Frage, wie ein heutiges
> Verkehrsflugzeug nachts beleuchtet ist, um von außen gesehen zu werden.
> An den Flügelenden rote und grüne Lichter, die konstant leuchten,
> soweit so gut,
> aber welche Farbe haben die blinkenden Lampen an Unter- und Oberseite
> des Rumpfes und wie nennt man sie?
>
> bis dann
>
> Thomas
Hallo Thomas,
ganz grob:
rot nach links, gruen nach rechts, weiss nach hinten
Die blinkenden Lichter sind "Anticollision Lights" und sollen die
Aufmerksamkeit wecken.
Hi Josef,
> (2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder
> mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle
> mit anderen Mitteln zu einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge
> auszurüsten. Das Nähere wird von dem Luftfahrt-Bundesamt geregelt.
Sach ma, ich bin noch nie in einem Segelflugzeug mit Zusammenstoß-Warnlicht
geflogen. Was regelt den da das Luftfahrt-Bundesamt?
--
Gruß Mi×
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das ist ein Chi
>Sach ma, ich bin noch nie in einem Segelflugzeug mit Zusammenstoß-Warnlicht
>geflogen. Was regelt den da das Luftfahrt-Bundesamt?
Hmm. Bestimmt ist das irgendwo genauer geregelt, gefunden habe ich
bisher nur den folgenden Paragraphen aus selbiger Anlage:
<schnipp>
§ 6 Lichter für andere Luftfahrzeuge
Die Vorschriften über die Lichterführung von Flugzeugen finden auf
andere als die in den §§ 2 und 4 genannten Arten von Luftfahrzeugen,
insbesondere auf Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und
Drehflügler, sinngemäße Anwendung. Sofern deren Bauart die Anbringung
der Lichter in der vorgeschriebenen Form nicht gestattet oder sie
wesentlich erschwert, bestimmt das Luftfahrt-Bundesamt die Art der
Ausführung.
<schnapp>
Ich weiß, daß motorlos betriebene Luftfahrzeuge ohne Beleuchtung
fliegen dürfen (auch Motorsegler mit abgestelltem Triebwerk), aber nur
zwischen SR und SS (ohne ± 30min). Vielleicht kennt jemand den geauen
Gesetzestext?
Josef Lichtscheindl
>das unbehindert von genau nach hinten nach links
>und nach rechts
das ist eine perfekte deutsche Beschreibung. Mein Deutschlehrer hätte
mich erschlagen :-)
Gruss
peter
Michael Jahns schrieb:
Josef Lichtscheindl schrieb
Hi Josef,
> (2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder
> mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle
> mit anderen Mitteln zu einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge
> auszurüsten. Das Nähere wird von dem Luftfahrt-Bundesamt geregelt.
Sach ma, ich bin noch nie in einem Segelflugzeug mit Zusammenstoß-Warnlicht
geflogen. Was regelt den da das Luftfahrt-Bundesamt?
Hi Michi.
Bis bald
Steffen
> Du sagst früher. Ist heute der weiße Lack.... ne halt meine
liebste
> lübecker K8 ist gelb.
> Ich vermute mal das alles außer Tarnfarbe erlaubt ist? Wobei Weiß
vor
> einer Wolke gut getarnt ist.
Hi,
die weiße Lackierung ist kein Zufall, sondern bei den heutigen
Flugzeugen aus Faserverbundwerkstoffen absichtlich gewählt. Sie soll
eine unzulässig hohe Erwärmung durch Sonneneinstrahlung verhindern,
da zu hohe Temperaturen die Festigkeit erniedrigt. Blech- oder
Holzflugzeuge sind oft "bunter" angemalt, als Faserverbundflugzeuge.
Der einzige, der seine Kunststoffflugzeuge bunt anmalt, ist Walter
Extra. Und der hat deshalb schon genug Ärger mit dem LBA gehabt.
Viele Grüße
Dieter
Hi Steffen,
Na eben, deshalb frag ich doch nach dem Luftfahrt-Bundesamt.
Du sagst früher. Ist heute der weiße Lack.... ne halt meine liebste
lübecker K8 ist gelb.
Ich vermute mal das alles außer Tarnfarbe erlaubt ist? Wobei Weiß vor
einer Wolke gut getarnt ist.
--
Gruß Mi× ratlos
Ausser den vorgeschriebenen Lichtern haben Verkehrsflugzeuge (hier der
Airbus 320) noch einiges mehr zu bieten:
Strobe Lights:
Weisse Blitzlampen an den Flügelenden und am Heck.
Werden beim Aufrollen auf die Startbahn eingeschaltet, bleiben den Flug
ueber an und werden nach der Landung beim Abrollen von der Bahn wieder
ausgeschaltet.
Landing Lights:
Scheinwerfer die jeweils unter der Flaeche aus der Flap Fairing ausgefahren
werden.
Werden beim Aufrollen auf die Startbahn eingeschaltet und in ca. 10 000 ft
wieder ausgeschaltet.
Beim Anflug Einschalten in ca. 10 000 ft und Ausschalten beim Abrollen von
der Bahn.
Werden im Flug auch in groeßeren Hoehen manchmal benutzt um nachts
Niederschlag oder Wolkendichte zu beurteilen (Vereisung) oder um anderen
Fluzeugen zu signalisieren dass man sie gesehen hat.
Taxi Light:
Am Bugrad angebracht:
Leuchtet geradeaus nach vorne unten auf den Rollweg. Eigentlich
selbsterklaerend. Braucht man halt nachts zum Rollen, sonst sieht man
nichts.
Wird aber auch am Tag benutzt und zwar so: Wird immer angeschaltet wenn man
rollt und ausgeschaltet wenn man stehn bleibt. So wissen die anderen Flieger
(oder Autos auf dem Vorfeld) was man vorhat. Also wenn zwei sich an einer
Kreuzung treffen und beide haben ihr Taxi Light an, dann fragt man besser
noch mal nach, wer jetzt Erster ist BEVOR man auf die Kreuzung rollt.
Schaltet sich nach dem Start bei eingefahrenem Fahrwerk automatisch aus.
Runway Turnoff Lights:
Am Bugrad angebracht:
Leuchten nach links und rechts vorne unten.
Werden benutzt wie das Taxi Light.
Schalten sich nach dem Start bei eingefahrenem Fahrwerk automatisch aus.
Take Off Light:
Ist ein zweiter Glühfaden im Taxi Light (so aehnlich wie Fernlicht beim
Auto) und strahlt sehr hell geradeaus nach vorne.
Wird eingeschaltet nach Erhalt der Take Off Clearance bzw. Landing
Clearance.
Schaltet sich nach dem Start bei eingefahrenem Fahrwerk automatisch aus und
wird beim Landen nach dem Abrollen von der Bahn manuell ausgeschaltet.
Wing Light:
Sind vorne im Rumpf angebracht und strahlen auf die Fluegelvorderkante.
Werden in der Luft und am Boden bei Bedarf eingeschaltet um die Vereisung
der Tragflaechen zu beurteilen.
Last but not Least: Die Logo Lights:
Sind im Hoehenleitwerk angebracht und beleuchten das Seitenleitwerk. Koennen
manuell ein und ausgeschaltet werden, sind aber meistens auf Auto geschaltet
und brennen dann immer wenn die Slats oder das Fahrwerk ausgefahren ist.
So das wars mit den Exterior Lights des A 320.
Ich möchte noch sagen, dass das Ein- oder Ausschalten des Taxi Lights beim
Rollen oder Halten oder das Schalten des Take Off Light jeweils mit Take
Off- oder Landing Clearance kein gesetzliches Verfahren ist, sondern sich
halt im Laufe der Zeit so eingebürgert hat. Niemand muss sich daran halten
und viele Airlines oder Piloten tun das auch nicht.
MfG
Peter
[Beleuchtung beim Flugzeug]
> rot nach links, gruen nach rechts, weiss nach hinten
Genau wie beim Schiff. Rot Backbord Grün Steuerbord.
Da kommen die Wurzeln der Verkehrsfliegerei durch. Oder?
--
Gruß Mi×