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Beförderungsvertrag bei Selbstkostenflügen

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Markus Schmal

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Sep 28, 1999, 3:00:00 AM9/28/99
to
Hallo,

ich habe früher mal irgendwo gelesen man solle bei (genehmigungsfreien)
Selbstkostenflügen einen Beförderungsvertrag schliessen.
Das alles um sich versicherungstechnisch besser zu stellen.

Weiss irgendjemand genaueres und hat eventuell sogar eine Idee wie ein
solcher Vertag aussehen könnte.

Vielen Dank schon mal im Voraus.


Gruß Markus


Lars Bamberger

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Sep 29, 1999, 3:00:00 AM9/29/99
to
Markus Schmal wrote:
>
> [Beförderungsvertrag]

Hi!

In meinem Verein sieht es so aus, daß der Passagier einen einfachen
Zettel unterschreibt. Darauf sind vermerkt: Datum, Beförderungszweck
(Rundflug o.ä.), Beförderungspreis, Hinweise auf die
Versicherungssummen etc.
Meist wird es in zweifacher Ausfertigung unterschrieben. Eine nimmt
der Passagier mit, die andere verbleibt beim Flugleiter.

CU,
Lars

--
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Richard Zoller

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Sep 29, 1999, 3:00:00 AM9/29/99
to
Markus Schmal schrieb:

> Das alles um sich versicherungstechnisch besser zu stellen.

Hallo Markus,

ohne einen Befoerderungsvertrag haftest Du fuer Personenschaeden, egal ob
schuldhaft oder nicht in unbegrenzter Hoehe, mit Vetrag ist die Haftung
imho auf 300.000.- begrenzt.
Ist ein schwieriges Thema...der Ausgang eines diesbezüglichen Rechtsstreits
ist so gut wie nicht vorhersehbar.
Wenn Dir einer beim Einsteigen von der Flaeche faellt und sich den Fuss
bricht, oder sich am Pitotrohr das Auge verletzt, bist Du der gekniffene.
Pilot und Flugzeug stellen vor dem deutschen Gesetzgeber ein erhebliches
Gefaehrdungspotential dar...mit den Worten von Heiko Teegen "Der Pilot ist
immer der Moerder".

Ist schon schoen, wenn man "de facto" als Flieger immer mit einem Bein im
Knast, oder vor dem finanziellen Ruin steht...

Richard

Jannes Neumann

unread,
Sep 29, 1999, 3:00:00 AM9/29/99
to
Hallo Markus,

unter dieser URL gibt es eine recht gute Zusammmenstellung zu diesem
Thema:
http://www.daec.org/daec/luftfrachtfuehrer.html
dort gibt es auch ein Muster für einen Flugschein.

Grob gesagt: Ohne Vertrag, muss Dir der Gast Dein Verschulden
nachweisen, dann haftest Du aber auch unbegrenzt.
Mit Vertrag: Haftest Du im Prinzip immer, dafür begrenzt; Ausnahme:
Grobe Fahrlässigkeit

Gruss
Jannes

Markus Schmal <markus...@cityweb.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37F131CE...@cityweb.de...


> ich habe früher mal irgendwo gelesen man solle bei
(genehmigungsfreien)
> Selbstkostenflügen einen Beförderungsvertrag schliessen.

> Das alles um sich versicherungstechnisch besser zu stellen.
>

Siegfried H. Kottysch

unread,
Sep 29, 1999, 3:00:00 AM9/29/99
to
Hi Markus!

Markus Schmal wrote:
>
> Selbstkostenflügen einen Beförderungsvertrag schliessen.
> Das alles um sich versicherungstechnisch besser zu stellen.
>
> Weiss irgendjemand genaueres und hat eventuell sogar eine Idee wie ein
> solcher Vertag aussehen könnte.

YEP!

Das ist sehr anschaulich von Bodo Taube erklärt. Mit Muster eines
'TIckets!. Zu finden bei mir

'HiFlyer's Logbook' http://www.eddh.de

unter 'INFO - Recht'. Dort hast Du auch einen Link zur deutschen Fassung
von 'Luftrecht Online' von Dieter v. Elm.

CU,

Sigi

--
Cheers from EDDH!

And: Join HiFlyer's Logbook at http://www.eddh.de !

Martin Hotze

unread,
Sep 29, 1999, 3:00:00 AM9/29/99
to
"Siegfried H. Kottysch" wrote:
>
> Hi Markus!
>
> Markus Schmal wrote:
> >
> > Selbstkostenflügen einen Beförderungsvertrag schliessen.
> > Das alles um sich versicherungstechnisch besser zu stellen.
> >
> > Weiss irgendjemand genaueres und hat eventuell sogar eine Idee wie ein
> > solcher Vertag aussehen könnte.
>
> YEP!
>
> Das ist sehr anschaulich von Bodo Taube erklärt. Mit Muster eines
> 'TIckets!. Zu finden bei mir
>
> 'HiFlyer's Logbook' http://www.eddh.de
>
> unter 'INFO - Recht'. Dort hast Du auch einen Link zur deutschen Fassung
> von 'Luftrecht Online' von Dieter v. Elm.
>

http://daec.org/daec/luftfrachtfuehrer.html

sorry, aber in dem "Vordruck" ist das Warschauer Abkommen zitiert. und dieses
gilt AFAIK doch nur bei grenzueberschreitendem Flugverkehr. Jedes Flugzeug
muss (?) eine Haftpflicht- + Personen (Insassen) Versicherung haben - damit
ist das abgedeckt. Ich habe mir (OK, es betrifft oesterreich) auch schon mal
den Kopf gemacht. Ich erhielt von mehreres Seiten die Auskunft, dass so ein
FLugschein zwar eine nette Erinnerung ist, aber sonst nix.

just my 2 cents

martin
--
Sunbird Flight Services -> http://www.hotze.com/sunbird/index.html
City of Chandler -> http://www.chandleraz.org/html/home.html
Arizona Aerospace Foundation -> http://www.pimaair.org/

Wolfgang Schmidt

unread,
Sep 30, 1999, 3:00:00 AM9/30/99
to
Jannes Neumann schrieb:
>
> Hallo Markus,

>
>
> Grob gesagt: Ohne Vertrag, muss Dir der Gast Dein Verschulden
> nachweisen, dann haftest Du aber auch unbegrenzt.

So ist es wohl. Und da wir alle wissen, dass der allergroesste Teil der
Flugunfaelle in irgend einer Weise durch den Piloten verursacht wird,
wird dieser Nachweis i.d.R. nich sehr schwer fallen. Und dann bist Du
dran!

> Mit Vertrag: Haftest Du im Prinzip immer, dafür begrenzt;

Da ist dann (hoffentlich) die Versicherung zustaendig.

Ausnahme:
> Grobe Fahrlässigkeit

Dann wieder siehe oben

>
> Gruss
> Jannes

Deshalb immer ein Befoerderungsvertrag. Kann u.U. schon ausreichen, wenn
vor dem Flug muendlich ein Preis/eine Kostenbeteiligung (unter Zeugen,
wg. Nachweis) ausgehandelt wird.

Gruss Wolfgang

Patrick

unread,
Oct 1, 1999, 3:00:00 AM10/1/99
to

Der Flugschein wendet das Warschauer Abkommen auf den Flug an, damit wird
(und zwar NICHT NUR im grenzüberschreitenden Verkehr!!) die Haftung
begrenzt. Für diese begrenzte Haftung wiederum kann man Versicherungen
abschließen. Ohne Flugschein gilt das W. Abkommen nicht, d.h. bei Nachweis
des Verschuldens (oder auch: grobe Fahrlässigkeit) haftet der Pilot für alle
Schäden, sei es ein gebrochener Arm oder jahrelange Reha-Maßnahmen eines
verletzten Passagiers.

Schreib den Flugschein und bewahre ihn AUSSERHALB des Flugzeugs auf.

Gruss
Patrick

Stefan Joost

unread,
Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to
Richard Zoller schrieb:
>
> Markus Schmal schrieb:

>
> > Das alles um sich versicherungstechnisch besser zu stellen.
>
> Hallo Markus,
>
> ohne einen Befoerderungsvertrag haftest Du fuer Personenschaeden, egal ob
> schuldhaft oder nicht in unbegrenzter Hoehe, mit Vetrag ist die Haftung
> imho auf 300.000.- begrenzt.

Ganz so ist es nicht!
Mit Beförderungsvertrag haftest Du immer, wenn Du nicht nachweisen
kannst, das Dich keine Schuld trifft aber nach LuftVG begrenzt
(Gefährdungshaftung). Bei grober Fahrlässigkeit jedoch auch unbegrenzt!

Ohne Beförderungsvertrag haftest Du unbegrenzt, wenn Dir der Geschädigte
nachweist, daß Du fahrlässig gehandelt hast.
(umgekehrte Beweispflicht)

Stefan Joost

unread,
Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to
Patrick schrieb:
Das stimmt nicht ganz! Für grenzüberschreitende Flüge und Flüge im
Ausland gilt das Warschauer Abkommen. Für Flügen innerhalb der BRD gilt
das LuftVG mit höheren Haftungsgrenzen. Bei dem LuftVG gilt auch ein
mündlicher Beförderungsvertrag

Gruß Stefan

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