ich habe einen gültigen PPL-A und -B.
Ist schon erkennbar, ob es unter den alten oder neuen Regelungen einfacher
ist, einen viele Jahre verfallenen PPL-C zu erneuern?
Soweit ich weiß, benötigt man nach den alten Regeln:
- 10 Std oder 24 Starts
- Theoretische Prüfung in den PPL-C Fächern
- Praktische Prüfung
- Keinen 50 km Flug (den hab ich ja damals gemacht)
Viele Grüße
Heinrich
Gruß
Christian
Wo kann ich das nachlesen? Das wäre ja mal echt genial.....
Gruß,
Marcel
§41 (1) und (2) in Verbindung mit §135 (6) neue LuftPersV
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s0182.pdf
Gruß
Christian
Das klingt ja prima... also abwarten und Tee trinken... :-)
thx!
Marcel
Hallo Heinrich,
es kommt darauf an, wie lange dein PPL-C abgelaufen ist. Die Grenze
liegt bei fünf oder sechs Jahren (müsste ich mal nachschauen). Bist du
darüber hinaus, musst du definitiv die Ausbildung von vorne machen,
mit allen Elementen, auch den 50km. Bis zu dieser Grenze gilt es als
Erneuerung, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich, ob eine
praktische Überprüfung gemacht wird, liegt im Ermessen der Behörde.
Bei einer Erneuerung brauchst du nur die für die Verlängerung
erforderliche Start-/Stundenzahl unter Fluglehreraufsicht zu fliegen.
Künftig (ab 1.Mai) verfällt der PPL-C nicht mehr, dann musst du nur
noch die erforderliche Start-/Stundenzahl machen und ein gültiges
Medical haben, damit der Schein gültig ist. Da du aber z.Zt. keine
gültige Lizenz mehr hast, dürfte für dich der oben beschriebene Weg
gelten.
Geile Thermik wünscht,
Uwe