wir hatten hier neulich schonmal eine kleine Steuer-Diskussion, bei
der die Frage war, ob man - mit kleinen Tricks eventuell - seine als
Hobby betriebene Fliegerei von der Steuer absetzen kann.
Ich frage mich gerade, ob ich wohl meine 2000 im Ausland erworbene PPL
als Ausbildungskosten absetzen kann (der Hoechstbetrag waere dann
2400,-, aber besser als nix.)
Ich arbeite im Moment nicht in der Luftfahrt-Branche, aber ich halte
es nicht fuer ausgeschlossen, dass ich irgendwann demnaechst noch eine
CPL mache und mir das zumindest als "Perspektive" offenhalte.
Nun habe ich in einem Steuer-Ratgeber gelesen, dass beispielsweise der
Erwerb eines Fuehrerscheins Klasse 2 absetzbar ist, Klasse 3 (der
"normale" also) aber nicht. Bei der Fliegerei ist das aber deshalb
etwas anders, weil die PPL ein "natuerlicher" erster Schritt vor einer
CPL ist, oder?
Das ist alles recht vage, ich weiss, aber mal angenommen, ich mache
naechstes Jahr eine CPL und verdiene Geld damit, dann ist es zu spaet,
um "nachtraeglich" die PPL abzusetzen, obwohl sie *dann* ja eindeutig
absetzbar war.
Hm.
Ich kann es ja einfach mal probieren und Euch dann Ende 2001, wenn der
Steuerbescheid kommt, berichten, ob es geklappt hat :-)
Bye
Frederik
--
Frederik Ramm ## eMail fred...@remote.org ## N50°04.78' E008°25.99'
fred...@remote.org (Frederik Ramm) schrieb
...
> Nun habe ich in einem Steuer-Ratgeber gelesen, dass beispielsweise der
> Erwerb eines Fuehrerscheins Klasse 2 absetzbar ist, Klasse 3 (der
>"normale" also) aber nicht. Bei der Fliegerei ist das aber deshalb
> etwas anders, weil die PPL ein "natuerlicher" erster Schritt vor einer
> CPL ist, oder?
...
Hallo Frederik.
In der Fliegerei ist es fast so wie beim Fuehrerschein.
Die Grundlagen, hier PPL da Klasse 3, sind nicht von der
Steuer absetzbar. Erst wenn eine Massnahme als Teil einer
Berufsausbildung anzuerkennen ist, kann man mit der Steuer
was machen. PPL A/B/C ist Vergnuegen, CPL ist Beruf
(schliesslich steht P fuer Private und C fuer Commercial).
Soweit mein Wissensstand. Haette auch gerne meinen PPL A/B
von der Steuer abgesetzt ...
Tschau allerseits,
Dominic
---
Dominic R. Scales
Deutsches Fernerkundungsdatenzentrum
Deutsches Zentrum fuer Luft- und Raumfahrt e.V.
Postfach 1116, 82230 Wessling, Germany, Tel +49-8153-28-2895
In article <39C22E55...@dlr.de>,
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.
Richtig, aber 2400,- wenn im Ausland.
*Fortbildung* geht halt nur, wenn man schon in einem verwandten Beruf
taetig ist. (Die einschlaegige Literatur hat da zahlreiche
Fallbeispiele, was eine Aus- und was eine Fortbildung ist.) Ich
koennte mir vorstellen, dass es relativ unproblematisch ist,
beispielsweise ein Twin-Rating als "Fortbildung" zu machen, wenn man
eine CPL hat und als Pilot arbeitet.
Richtig, aber 2400,- wenn im Ausland.
Bye
ich kann zu diesem Thema sagen, daß ich meine Kosten für die Untersuchung
Medical Class 1, für die Schulung beim ATTC und die Unterbringung für diese
Schule (2 Wochen Frankfurt) fast komplett erstattet bekommen habe (ca. 3300,-DM).
Dies lief mit der Begründung, daß ich meine Beruf wechseln will und deshalb diese
Untersuchungen und die Schulung im voraus durchführen muß.
Wurde alles akzeptiert. Muß natürlich alles belegt werden (Quittungen,
Arztrechnungen usw).
Vielleicht hilft euch das ja weiter.
Gruß
Markus
tur...@firemail.de wrote:
>Also soweit ich informiert bin sind Ausbildungskosten nur bis zu einem
>Höchstbetrag von 1800 ,- im Jahr absetzbar (als Sonderausgaben),
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NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
> ich kann zu diesem Thema sagen, daß ich meine Kosten für die
> Untersuchung Medical Class 1, für die Schulung beim ATTC und die
> Unterbringung für diese Schule (2 Wochen Frankfurt) fast komplett
> erstattet bekommen habe (ca. 3300,-DM). Dies lief mit der
> Begründung, daß ich meine Beruf wechseln will und deshalb diese
> Untersuchungen und die Schulung im voraus durchführen muß.
Darf ich fragen, ob Du vorher schon in einem "verwandten" Beruf warst
(so dass das ganze dann eine "Weiterbildung" und keine "Ausbildung"
waere)? Und mit "erstattet bekommen" meintest Du doch: Von der Steuer
absetzen koennen - oder?
Uebrigens haben mir zwei Newsgroup-Teilnehmer unabhaengig voneinander
per Mail erzaehlt, dass sie ihre Ausbildung, auch PPL, als eine
"Ausbildung in einem nicht ausgeuebten Beruf" absetzen konnten,
allerdings ist das halt dann (weil Ausbildung) auf den Hoechstbetrag
von 1800,-/Jahr (oder 2400,-, wenn im Ausland) begrenzt. Einer der
beiden hat dabei als Ausbildungsziel nicht etwa "Pilot", sondern
"Fluglehrer" angegeben.
In beiden Faellen wurde die Steuererklaerung mit moeglichst viel
Papierkram (Rechnungen usw.) belastet, um Eindruck zu machen :-)
Also, das probiere ich einfach auch. Schaun' wir mal. Herzlichen Dank
an alle Teilnehmer.