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Import von Segelflugzeug aus Holland ???

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Ralf-Henning Glomb

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Nov 3, 1999, 3:00:00 AM11/3/99
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Hallo,


wer kann mir sagen was alles auf einen zukommt, wenn man ein
Segelflugzeug aus Holland nach Deutschland importierten will.
Der Typ hat in Deutschland eine Musterzulassung.
Das konkrete Flugzeug ist ein Holzflieger und hat eine Hollaendische
Zulassung.

Was muß man alles zur Ummeldung machen/beachten und was kostet das ?
Wie sieht das mit der Einfuhr und dem Zoll aus , ....
usw.
usw.


Ich bin fuer jeden Tip dankbar

Gruß
Ralf-Henning

gl...@sdm.de

Christian Becker

unread,
Nov 4, 1999, 3:00:00 AM11/4/99
to
Ralf-Henning Glomb wrote:
>
> Hallo,
>
> wer kann mir sagen was alles auf einen zukommt, wenn man ein
> Segelflugzeug aus Holland nach Deutschland importierten will.
> Der Typ hat in Deutschland eine Musterzulassung.
> Das konkrete Flugzeug ist ein Holzflieger und hat eine Hollaendische
> Zulassung.
>
> Was muß man alles zur Ummeldung machen/beachten und was kostet das ?
> Wie sieht das mit der Einfuhr und dem Zoll aus , ....

Moin,
ich habe vor ca. 10 Jahren eine LS-1 aus Oesterreich eingefuehrt.
Ich denke, das hat sich nicht grossartig geaendert. Bei der Einfuhr
Kaufvertrag vorlegen und die Einsatzumsatzsteuer zahlen. Das kann
man auch per Ueberweisung machen. (Zumindest ging das vor einem Jahr,
als ich ein Notebook aus USA mitgebracht habe...)
Ich hatte das Glueck, dass der Pruefleiter vom Rolladen Schneider
sich ein wenig um mich und das Flugzeug gekuemmert hatte. Ich wuerde
mir jemanden suchen, der als Pruefer das schon mal betreut hat!
Der Papierkrieg mit dem LBA ist nicht ganz so einfach.

Aus der Erinnerung:
- Das Ummelde-Formular fuer das LBA (braucht's auch bei Kauf und
Neuzulassung
in D) muss vom Verkaeufer ausgefuellt werden
- Der Flieger braucht eine umfassende (heisst das so?) Nachpruefung
- Du beantragst eine vorlaeufige Verkehrszulassung (damit hasst Du ein
Kennzeichen und der notwendige Flug fuer die Nachpruefung kann gemacht
werden)
- Du brauchst die Loeschbescheinigung der Luftfahrzeugrolle von dem Land
aus
dem der Flieger kommt - bei Dir Holland. Ich musste damals an den Witz
mit den Oestereichern beim Schneckensammeln denken...
- Dann geht der Kram an das LBA zurueck mit dem Antrag auf Zulassung

Ich komme aus Hessen, also war der Papierkram weitestgehend mit der
LBA-Aussenstelle in Frankfurt. Nur fuer die entgueltige Zulassung bin
ich nach Braunschweig gefahren. Bei meiner Kiste war halt auch einiges
zu basteln, was den Aufschub durch den Papierkram mit sinnvoller
Nebenbeschaeftigung aufgefuellt hat...

Kennst Du dich mit Fliegern gut genug aus? Ansonsten denke ich, gilt
beim Fliegerkauf im Ausland mehr noch als in D genauere Beachtung
der Lebenslauf-Akte, Durchfuehrung von LTAs etc. In einigen Laendern
laufen Gurte nicht ab. In D sind dann auf einmal DM 500 extra weg.
Falls Du einen Pruefer/Wersktattleiter Deines Vertrauens hast, wuerde
ich ihn beim Fliegerkauf _immer_ mitnehmen. Das Abendessen ist schnell
durch einen verhinderten Fehlkauf eingespart.

Ich glaube, das ist alles was mir im Moment dazu einfaellt.
Was fuer ein Flieger ist es denn?

Gruss
Christian

Bert Willing

unread,
Nov 4, 1999, 3:00:00 AM11/4/99
to

Ralf-Henning Glomb wrote:

> Hallo,
>
> wer kann mir sagen was alles auf einen zukommt, wenn man ein
> Segelflugzeug aus Holland nach Deutschland importierten will.
> Der Typ hat in Deutschland eine Musterzulassung.
> Das konkrete Flugzeug ist ein Holzflieger und hat eine Hollaendische
> Zulassung.
>
> Was muß man alles zur Ummeldung machen/beachten und was kostet das ?
> Wie sieht das mit der Einfuhr und dem Zoll aus , ....

Ich hab' das vor zwei Jahren mit einem Segler aus Frankreich gemacht,
und das war alles ziemlich einfach:
Jahresnachprüfung für Export in NL ausstellen lassen (Certificate of
Airworthiness for Export), das ist dann 6 Wochen gültig und hat den
Vorteil, dass die deutsche Import-Nachprüfung eine einfache Nachprüfung
ist und keine umfassende Nachprüfung (z.B. *kein* Werkstattflug
erforderlich).
Innerhalb der 6 Wochen musst Du beschaffen:
- Abmeldebescheinigung aus der NL Zulassung
- deutschen Nachprüfschein
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, wenn's geht in Englisch, Deutsch, aber
Französisch tut's dann auch ...)
- Zulassungsurkunde für Funkgerät, falls eingebaut (gab's letztens hier
einen Thread mit Name und Adresse des Bundesamtes). Achtung: Wenn's kein
760 Kanal Funkgerät ist, gibt's wenig Chancen.

Den ganzen Kram zum LBA schicken, und fertig. Ich war damals persönlich
vorbeigegangen (ich wohne in der Schweiz und habe das Teil in BS
nachprüfen lassen) und konnte die Papiere am nächsten Morgen abholen ...

Der ganze Kram kann zienlich schnell gehen; bei mir hat es 4 Wochen
gedauert, weil das mit dem Klasse 3 Prüfer Metall Terminschwierigkeiten
gab. Sonst wäre der Fisch in 2 Wochen geputzt gewesen.

Zoll oder anderen Quatsch gibt's in der EU nicht mehr.

--
Bert Willing
-----------
Caproni Calif A21S D-6600
Come fly at La Motte du Caire in the French Alps:
http://www.decollage.org/la_motte/

Ralf-Henning Glomb

unread,
Nov 4, 1999, 3:00:00 AM11/4/99
to

Christian Becker schrieb:

>
> Ich glaube, das ist alles was mir im Moment dazu einfaellt.
> Was fuer ein Flieger ist es denn?
>
> Gruss
> Christian

Eine Cobra 15.

Gruß
Ralf-Henning

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