Nr.: 60.230/1 (Ausgabe 2) "Schleppkupplung E72, E75, E85"
Nr.: 60.230/2 (Ausgabe 2) "Schleppkupplung G72, G73, G88"
Nr.: 60.230/3 (Ausgabe 4) "Schleppkupplung S72, SH72"
Leider liegen mir diese "neuen" Gerätekennblätter noch nicht vor! Es ist
jedoch davon auszugehen, dass die Änderungen die TBO (Time between overhaul)
der Kupplungen betreffen!
Hierzu im Folgenden der Text zu den TBO-Zeiten der Kupplungen, wie er auf
der Homepage der Fa. Tost veröffentlicht ist. (Anmerkung: im Tost-Text wird
von einer LTA gesprochen, gemeint ist aber sicherlich die Änderung der
Gerätekennblätter und deren Veröffentlichung in den NfL II)
Viele Grüße
Ulf
-------------------T E X T d e r F a. T o s
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Situation Laufzeit (TBO) von Kupplungen
Wir haben eine Änderung der TBO beim LBA beantragt. Dafür muss die
Musterzulassung unserer Kupplungen geändert werden.
Die gültige Vorschrift lautet:
4 Jahre bzw. 2000 Starts nach der letzten Prüfung durch den Hersteller und
Einbau in das Luftfahrzeug ist das Ende der Laufzeit. Maßgebend ist der
zuerst erreichte Grenzwert.
Mit dem LBA wurde am 7.2.2001 einvernehmlich folgende neue Regelung
getroffen: TBO 2000 Starts.
Begrenzendes Element ist die Rückholfeder, mit einer Lebensdauer von 10.000
+ Betätigungen. Bei rund 5 Auslösungen im normalen Flugbetrieb entspricht
dies, wie früher, 2000 Starts.
Sollten im reinen Schulbetrieb mehr Auslösungen die Regel sein, reduziert
sich die TBO entsprechend (z. B. bei 8 Betätigungen pro Start auf 1250
Starts). Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung des Halters.
Da in Deutschland immer beide Kupplungen betätigt werden, sind nach
insgesamt 2000 Starts beide Kupplungen zur Überholung fällig.
Die Zeitgrenze von 4 Jahren fällt weg und wird durch eine
Herstellerempfehlung ersetzt.
Die Neuregelung wird vom LBA durch LTA bekanntgegeben. Veröffentlichung in
den NfL ist für heute, 19. April 2001, angekündigt.
Mit Veröffentlichung der LTA tritt die neue Laufzeit-Regelung in Kraft.
19. April 2001
(Tost Flugzeuggerätebau)
http://www.tost.de/dvers/dabout.htm
Ich habe auf den Internet-Seiten des LBA vergeblich nach den NfL gesucht,
kannst Du mir bitte sagen, ob diese auch "elektronisch" veröffentlicht
werden?
Danke & Servus
Erich
"Ulf P. Klinger" <Klinger-D...@T-Online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9c699c$e67$01$1...@news.t-online.com...
Der Titel der NfL II-32/01 lautet:
"Bekanntmachung über die Zulassung von Luftfahrtgerät"
In dieser NfL sind relativ viele neue Musterzulassungen
und Änderungen von Musterzulassung in Form einer Liste
veröffentlicht! Inhaltlich kann man dieser NfL kaum etwas
entnehmen!
Man muss sich dann schon die entsprechenden
Gerätekennblätter besorgen, die in dieser
Liste aufgeführt sind!
Grüße
Ulf
"Ulf P. Klinger" schrieb: