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Neue TBO für Schleppkupplungen!

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Ulf P. Klinger

unread,
Apr 25, 2001, 6:34:34 AM4/25/01
to
Mit Veröffentlichung der NfL II-32/01 vom 09.04.2001 (veröffentlicht am
19.04.2001) wird durch das LBA die Änderung der Angaben zu den
Betriebsgrenzen folgender Gerätekennblätter (Schleppkupplungen der Fa. Tost)
veröffentlicht:

Nr.: 60.230/1 (Ausgabe 2) "Schleppkupplung E72, E75, E85"
Nr.: 60.230/2 (Ausgabe 2) "Schleppkupplung G72, G73, G88"
Nr.: 60.230/3 (Ausgabe 4) "Schleppkupplung S72, SH72"

Leider liegen mir diese "neuen" Gerätekennblätter noch nicht vor! Es ist
jedoch davon auszugehen, dass die Änderungen die TBO (Time between overhaul)
der Kupplungen betreffen!

Hierzu im Folgenden der Text zu den TBO-Zeiten der Kupplungen, wie er auf
der Homepage der Fa. Tost veröffentlicht ist. (Anmerkung: im Tost-Text wird
von einer LTA gesprochen, gemeint ist aber sicherlich die Änderung der
Gerätekennblätter und deren Veröffentlichung in den NfL II)


Viele Grüße
Ulf

-------------------T E X T d e r F a. T o s
t --------------------------------------------------------------------------
-----

Situation Laufzeit (TBO) von Kupplungen

Wir haben eine Änderung der TBO beim LBA beantragt. Dafür muss die
Musterzulassung unserer Kupplungen geändert werden.

Die gültige Vorschrift lautet:
4 Jahre bzw. 2000 Starts nach der letzten Prüfung durch den Hersteller und
Einbau in das Luftfahrzeug ist das Ende der Laufzeit. Maßgebend ist der
zuerst erreichte Grenzwert.
Mit dem LBA wurde am 7.2.2001 einvernehmlich folgende neue Regelung
getroffen: TBO 2000 Starts.

Begrenzendes Element ist die Rückholfeder, mit einer Lebensdauer von 10.000
+ Betätigungen. Bei rund 5 Auslösungen im normalen Flugbetrieb entspricht
dies, wie früher, 2000 Starts.
Sollten im reinen Schulbetrieb mehr Auslösungen die Regel sein, reduziert
sich die TBO entsprechend (z. B. bei 8 Betätigungen pro Start auf 1250
Starts). Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung des Halters.

Da in Deutschland immer beide Kupplungen betätigt werden, sind nach
insgesamt 2000 Starts beide Kupplungen zur Überholung fällig.

Die Zeitgrenze von 4 Jahren fällt weg und wird durch eine
Herstellerempfehlung ersetzt.

Die Neuregelung wird vom LBA durch LTA bekanntgegeben. Veröffentlichung in
den NfL ist für heute, 19. April 2001, angekündigt.

Mit Veröffentlichung der LTA tritt die neue Laufzeit-Regelung in Kraft.

19. April 2001
(Tost Flugzeuggerätebau)
http://www.tost.de/dvers/dabout.htm


Erich Kohlenberger

unread,
Apr 26, 2001, 4:13:04 AM4/26/01
to
Hallo Ulf!

Ich habe auf den Internet-Seiten des LBA vergeblich nach den NfL gesucht,
kannst Du mir bitte sagen, ob diese auch "elektronisch" veröffentlicht
werden?

Danke & Servus
Erich

"Ulf P. Klinger" <Klinger-D...@T-Online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9c699c$e67$01$1...@news.t-online.com...

Ulf P. Klinger

unread,
Apr 26, 2001, 6:17:23 AM4/26/01
to
Die NfL II-32/01 liegt nicht in elektronischer Form
vor!

Der Titel der NfL II-32/01 lautet:
"Bekanntmachung über die Zulassung von Luftfahrtgerät"

In dieser NfL sind relativ viele neue Musterzulassungen
und Änderungen von Musterzulassung in Form einer Liste
veröffentlicht! Inhaltlich kann man dieser NfL kaum etwas
entnehmen!
Man muss sich dann schon die entsprechenden
Gerätekennblätter besorgen, die in dieser
Liste aufgeführt sind!

Grüße
Ulf


Klaus Leitner

unread,
Apr 30, 2001, 3:48:45 PM4/30/01
to
Hallo Ulf!
Gilt diese neue Regelung (TBO nur mehr 2000 Starts, keine zeitliche TBO mehr)
auch für den Raum Österreich?
In Österreich waren die Kupplungen alle 3 Jahre (also nicht 4 nach Jahren) oder
2000 Starts auszubauen und zu prüfen.
lg, Klaus.

"Ulf P. Klinger" schrieb:

Ulf P. Klinger

unread,
May 2, 2001, 1:23:52 AM5/2/01
to
Hallo Klaus,
die Regelungen in Österreich können ganz
anders aussehen, da die entscheidene Stelle
immer die nationale Luftfahrtbehörde ist!
Ich denke aber, dass auch die Österreicher
diese Regelung übernehmen werden!
Gerüchte besagen, dass in Österreich bisher
die Kupplungen nach 3 Jahren bzw. 2000 Starts
durch einen Werkstattleiter überholt werden durften
(Austauch der Feder!) - in Deutschland mußten und
müssen die Kupplungen nach TBO-Ablauf für
die Grundüberholung zum Hersteller geschickt werden!
Grüße
Ulf
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