vorher war ich mit meinen Hunden Gassi, dabei sah ich, wie einer mit
einem Ultraleichtflugzeug von einem parallelen Feldweg startete und
nach einer halben Stunde wieder landete. Das Flugzeug hatte keinerlei
Kennzeichnung
Meine Fragen:
1. Darf man ohen weiteres von einem eliebigen feldweg aus starten?
2. Muss so ein Flugzeug nicht registriert sein?
3. Wo muss die Reg Nummer sein, auf den Flächen war garnichts
Ich muss zugeben, dass mich die Sache etwas geärgert hat, schliesslich
brettern schon ständig Leute mit ihren Blechkisten auf den Rad-und
Fusswegen unserer Gegend herum. Jetzt auch noch das.
Ich bin ja nicht so veranlagt, dass ich da dauernd eine Anzeige mache.
Aber ab und zu hab ichs mir schon mal überlegt.
Jetzt diese Sache,
Was meint Ihr. Soll ich den Kerl hinhängen oder auf sich beruhen
lassen. Schliesslich kanns ja auch gefährlich sein, wenn ein
Tieffliger dahergepfiffen kommt.
Ciao
Sepp
Also das von einem Flieger zu hören - extrem unsympatisch.
> so" verboten, das hat ein Grund.
und der wäre ??
> Wir sind hier ja nicht in irgendein dritte
> welt Land.
>
Dieser etwa - mich jedenfalls überzeugt der nicht.
Da hilft auch kein "als Flieger hält man zusammen".
Soetwas ist verantwortungslos, zumal eine Zulassung und Versicherung für
so ein Gerät nun wirklich billig ist.
Ich würde den Mann unter den Umständen auch anzeigen und soetwas hab ich
noch nie gemacht!
Maik
Am besten kann man natürlich so eine Sache direkt vor Ort klären - einfach
mal hingehen wenn möglich - mglw. hatte er auch eine Ausnahmegenehmigung vom
LBA - You never know... Die fehlende Kennzeichnung ist natürlich nicht i.O.!
> Ich muss zugeben, dass mich die Sache etwas geärgert hat, schliesslich
> brettern schon ständig Leute mit ihren Blechkisten auf den Rad-und
> Fusswegen unserer Gegend herum.
Blechkisten = Autos?
> Schliesslich kanns ja auch gefährlich sein, wenn ein
> Tieffliger dahergepfiffen kommt.
Naja, woanders kann es auch gefährlich werden - zum Beispiel beim Überqueren
einer befahrenen Straße...
Gruß,
Martin
> 1. Darf man ohen weiteres von einem beliebigen feldweg aus starten?
Natuerlich nicht.
Aber koennte es nicht ein privates Landefeld fuer UL`s gewesen sein? Dies
ist unter Auflagen legal moeglich, schaut auch manchmal ziemlich
abenteuerlich aus (wie Feldweg), ist aber so selten auch wieder nicht. Man
ist mit einem UL nicht unter allen Umstaenden an einen Oeffentlichen
Flugplatz gebunden.
Chris
EDNC
>Also das von einem Flieger zu hören - extrem unsympatisch.
Eha,..... Da deckst Du lieber eine mögliche Straftat und läßt zu, das
die gesamte Fliegerzunft (und auf die fällt es erfahrungsgemäß zurück)
ihren Ruf verliert und in die Reihen anarchistischer und
verantwortungsloser Helldriver gestellt wird, die einfach machen, was
sie wollen und dabei u.U. Menschenleben gefährden?
Feine Einstellung,..... (das war ironisch)
Auch ich würde da zunächst versuchen abzuklären, ob es sich um eine
genehmigte Flugbewegung handelt, und wenn nicht, dies zur Anzeige
bringen!
Gerade als verantwortungsvoller Luftverkehrsteilnehmer sollte man so,
und nicht in falsch verstandener Solidarität handeln!
>> so" verboten, das hat ein Grund.
>
>und der wäre ??
Au weia,... das ist nicht Dein Ernst, oder?
Siehe §25 LuftVG: **Flugplatzzwang**!!!
Eine Zuwiderhandlung ist ein Straftat, nicht nur eine
Ordnungswidrigkeit....
Und der Grund für diesen Flugplatzzwang ist der Schutz von Leib und
Leben,... allein diese Frage in den Raum zu stellen,....
So long,
Marcus
--
Marcus Füchtenschnieder
EDXF/ Flensburg
>Aber koennte es nicht ein privates Landefeld fuer UL`s gewesen sein? Dies
>ist unter Auflagen legal moeglich, schaut auch manchmal ziemlich
>abenteuerlich aus (wie Feldweg), ist aber so selten auch wieder nicht. Man
>ist mit einem UL nicht unter allen Umstaenden an einen Oeffentlichen
>Flugplatz gebunden.
Nee, ich kenn die Gegend wie meine Hosentasche, außerdem liegt der Weg
ca 1000 m von unserem ehemaligen NATO-Flugplatz entfernt. Dort gibt es
noch eine Sportfluggruppe. Er hätte also problemlos dort starten
können denk ich. Außerdem gibts in näherer Umgebung diverse Start-und
Landeplätze.
Ciao
Sepp
Umgekehrt wäre es evtl. legal. Sicherheitslandung.
> Was meint Ihr. Soll ich den Kerl hinhängen oder auf sich beruhen
> lassen. Schliesslich kanns ja auch gefährlich sein, wenn ein
> Tieffliger dahergepfiffen kommt.
Es soll wohl Länder geben, da gibt es für ULs keinen Flugplatzzwang (F,
GB...???). Weiss nicht ob dort aus diesem Grund die Unfallrate bei
Spaziergängern höher ist. ;-)
Viele Grüsse
Torsten
>Au weia,... das ist nicht Dein Ernst, oder?
>Siehe §25 LuftVG: **Flugplatzzwang**!!!
>Eine Zuwiderhandlung ist ein Straftat, nicht nur eine
>Ordnungswidrigkeit....
>Und der Grund für diesen Flugplatzzwang ist der Schutz von Leib und
>Leben,... allein diese Frage in den Raum zu stellen,....
Über den Flugplatzzwang kann man ja wunderbar streiten. Es ist bei uns
leider tatsächlich so, dass man eine Straftat begeht, wenn man
dagegen verstösst.
Aber es gibt auch Länder, in denen es Strafbar ist, seine Meinung zu
gewissen politischen Dingen zu sagen. Wenn du dort leben würdest, und
jemanden treffen würdest, der seine Meinung (auch wenn er Recht hätte)
sagt, würdest du ihn deshalb auch gleich anzeigen? (Wäre ja deine
Pflicht!!)
In der ehemaligen DDR war das denunzieren ja teilweise Mode.
Ich bin der Meinung, man sollte nach den wirklichen Gründen suchen,
die HINTER dem Paragraphen stehen. Also überlegen, was der Sinn davon
ist, bzw was er der Gesellschaft bringt, bzw welchen Schaden er von
der Gesellschaft abhält. Ich glaube DAS war es, was dein Vorredner als
Grund hören wollte. Nicht einen Paragraphen, dessen Sinn kein Mensch
mehr verstehen kann.
Wenn es trotz tiefgehender Überlegungen keinen nachvollziehbaren Sinn
mehr hinter einem Paragraphen zu geben scheint, würde ich mich mit
eine Anzeige bzw Denunziation eher zurückhalten.
erst mal muss man anerkennen, dass du dich informierst, bevor du mit
Kanonen auf Spatzen schiesst.
>vorher war ich mit meinen Hunden Gassi, dabei sah ich, wie einer mit
>einem Ultraleichtflugzeug von einem parallelen Feldweg startete und
>nach einer halben Stunde wieder landete. Das Flugzeug hatte keinerlei
>Kennzeichnung
Darf natürlich nicht sein.
>Meine Fragen:
>1. Darf man ohen weiteres von einem eliebigen feldweg aus starten?
>2. Muss so ein Flugzeug nicht registriert sein?
>3. Wo muss die Reg Nummer sein, auf den Flächen war garnichts
>
>Ich muss zugeben, dass mich die Sache etwas geärgert hat, schliesslich
>brettern schon ständig Leute mit ihren Blechkisten auf den Rad-und
>Fusswegen unserer Gegend herum. Jetzt auch noch das.
Wenn das mt den Blechkisten überhand nimmt, wird es natürlich
irgendwann nervig bzw belästigend. Und wenn der Geduldsfaden mal
gerissen ist...
Aber nicht einen Flieger anzeigen, weil die Mofafahrer auf den
Radwegen nerven.
>Ich bin ja nicht so veranlagt, dass ich da dauernd eine Anzeige mache.
>Aber ab und zu hab ichs mir schon mal überlegt.
Wie gesagt, ich finde es gut, dass du nicht gleich "scharf geschossen"
hast.
>Jetzt diese Sache,
>
>Was meint Ihr. Soll ich den Kerl hinhängen oder auf sich beruhen
>lassen. Schliesslich kanns ja auch gefährlich sein, wenn ein
>Tieffliger dahergepfiffen kommt.
Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen. Auch wenn die Aktion
vielleicht Illegal war. Nur, wenn er offensichtlich eine Gefahr (im
Anflug sehr Tief über bewohntes Gebiet, oder auf dem Feldweg landen,
wenn sich ganz in der Nähe personen befinden), oder eine wirkliche
Belästigung darstellt, weil er z.B. ständig tief über Wohngebiete
kreisst, oder allgemein viel zu laut ist, dann würde ich als zweiten
Schritt eine Anzeige erstatten. Zuerst aber mal mit dem Kerl reden.
(Vielleicht nimmt er dich ja mal mit in die Luft:-)
Viele Grüsse
Karl
> Schritt eine Anzeige erstatten. Zuerst aber mal mit dem Kerl reden.
> (Vielleicht nimmt er dich ja mal mit in die Luft:-)
>
Hi,
obwohl ich eine gewisse Sympathie für den UL(?)-Flieger nicht verhehlen
kann, würde ich so weit nicht gehen, auch noch Passagierflüge vom
Feldweg aus zu machen oder zu empfehlen.
Gruss Wolfgang
Am Sun, 14 Mar 2004 00:19:37 GMT, schrieb comp...@t-online.de
(Karl-Heinz Schulze) :
>Über den Flugplatzzwang kann man ja wunderbar streiten.
Natürlich,... ;-)
>Aber es gibt auch Länder, in denen es Strafbar ist, seine Meinung zu
>gewissen politischen Dingen zu sagen. Wenn du dort leben würdest, und
>jemanden treffen würdest, der seine Meinung (auch wenn er Recht hätte)
>sagt, würdest du ihn deshalb auch gleich anzeigen? (Wäre ja deine
>Pflicht!!)
Nun macht dies schon einen Unterschied, denn das Gesetz über den
Flugplatzzwang wurde eingerichtet, um Menschen zu schützen, nicht um
sie zu regulieren und knechten ;-)
>Ich bin der Meinung, man sollte nach den wirklichen Gründen suchen,
>die HINTER dem Paragraphen stehen. Also überlegen, was der Sinn davon
>ist, bzw was er der Gesellschaft bringt, bzw welchen Schaden er von
>der Gesellschaft abhält. Ich glaube DAS war es, was dein Vorredner als
>Grund hören wollte. Nicht einen Paragraphen, dessen Sinn kein Mensch
>mehr verstehen kann.
Dann möge man sich bitte vorstellen, wie es wohl aussehen würde, wenn
alle Flieger einfach überall landen und starten dürften, wo und wie
sie wollen...... Würdest Du Dir dann noch sicher vorkommen?
Sorry, aber hierüber zu philosophieren und nach einem Sinn zu
fragen......
Das liegt nun wirklich auf der Hand.
Das Befahren von Bürgersteigen und Fußgängerzonen ist deshalb nicht
erlaubt, damit Fugänger vor Fahrzeugen, gleich welcher Art, ob Auto
oder Mofa oder sonstwas geschützt sind und dort einen Bereich haben,
in dem sie sich (weitgehend) sicher sein können, nicht auf die Haube
genommen zu werden und ungehindert bewegen können.
Gleiches gilt für Flugzeuge und Flugplätze.
Ich denke schon, daß dies Sinn macht, denke aber auch, daß mit
Außenlande- u.starterlaubnissen in diesem Land etwas zu streng
umgegangen wird.
Es spricht durchaus nichts dagegen, einem UL, nach vorheriger Prüfung
ein Gelände freizustellen, von dem aus er seinem Flugvergnügen
nachgehen darf. Nur sollte sichergestellt sein, daß niemand sonst
dadurch mehr als unvermeidbar gefährdet oder belästigt wird,
einzusehen, oder?
Stell Dir doch bitte mal vor, es befindet sich ein UL, gleich welcher
Größe und Bauart im Landeanflug auf einen Feldweg neben einem
Waldstückchen und aus dem Wald kommt gerade ein fröhlich tobender
Hundewuff herausgelaufen und Herrchen gleich hinterher.......
Woher sollen die denn wohl wissen, daß hier mit Flugverkehr zu rechnen
ist?
Keine Frage, unser Behördenstaat reguliert auch hier entschieden zu
viel, denn es gibt genug Gelände, die gefahrlos dafür zur Verfügung
gestellt werden können.
Aber es muß sichergestellt sein, daß *wirklich* keine Gefahr da
ausgeht, und das dürfte wohl kaum von jedem selbst entscheidbar sein
;-)
(Außerdem muß ein solches Außengelände, wenn auch nur handschriftlich,
wenigstens mit einem Schild als solches deklariert sein, um andere
darauf aufmerksam zu machen, daß hier Flugbewegungen stattfinden)
Ich möchte mich jedenfalls nicht auf meinem nächsten Spaziergang auf
den Wegen zwischen den Feldern ständig umsehen müssen, um nach einem
landenden LFZ Ausschau zu halten, dessen Pilot mich möglicherweise gar
nicht sieht, weil er sich auf seinen Anflug konzentriert und/oder mit
Turbulenzen kämpft...
Da finde ich es beruhigender zu wissen, daß Lfz. sich auf Flugplätzen
und Fzg. sich auf Straßen befinden.
Ist das nicht schon Sinn genug?
Ähnlich ist es ja auch für Helikopterflieger, die hier in Deutschland
so gut wie keine Außenlandeerlaubnisse bekommen.
Sicherlich übervorsichtig und unangemessen, aber mit Sicherheit ist es
auch nicht angemessen, Alle einfach machen zu lassen was sie wollen.
Ich rede hier von einem demokratischen Staat, dessen Regeln dem Schutz
der Gemeinschaft gelten, nicht von einer menschenverachtenden
Diktatur!
Der gesunde Mittelweg würde hier sicherlich für mehr Entspannung
sorgen, aber Anarchie ist gewiß auch der falsche Weg!
Just my 5 Cent.
Viele Grüße,
> Dann möge man sich bitte vorstellen, wie es wohl aussehen würde, wenn
> alle Flieger einfach überall landen und starten dürften, wo und wie
> sie wollen...... Würdest Du Dir dann noch sicher vorkommen?
1. mehr Leute würden dem Hobby frönen, weil Sie auf einer nahegelegenen
Wiese starten/Landen könnten.
2. hm, sicher fühlen ist sehr subjektiv - es auch Leute, die haben Angst vor
V>130 auf Autobahn, Gewitter oder Spinnen etc...
Vielleicht wäre für Flugzeuge eine Regelung ganz nett, die für eine
Flugzeugart eine Landefeldgröße + Umgebungsbedingungen (z.B. bewohntes
Gebiet) festlegt und dort generell Start/Landung nach eigenem Ermessen
erlaubt wären. Natürlich kann es nicht sein, dass ein Flieger -nach eigenem
Ermessen bzw. Selbstüberschätzung- auf der Dorfstraße gelandet wird...
> Das liegt nun wirklich auf der Hand.
> Das Befahren von Bürgersteigen und Fußgängerzonen ist deshalb nicht
> erlaubt, damit Fugänger vor Fahrzeugen, gleich welcher Art, ob Auto
> oder Mofa oder sonstwas geschützt sind und dort einen Bereich haben,
> in dem sie sich (weitgehend) sicher sein können, nicht auf die Haube
> genommen zu werden und ungehindert bewegen können.
> Gleiches gilt für Flugzeuge und Flugplätze.
Nicht so ganz. Bei Fahrzeugen ist alles erlaubt, wenn es nicht explizit
verboten ist (z.B. auf einem Feld herumfahren, während dort ein
Spaziergänger läuft!). Bei Flugzeugen andersherum.
Ansonsten: ACK.
Gruß,
marty
noch ne Ergänzung: Thema Medical hat die gleiche Logik.
Gruß,
marty
Marcus Fuechtenschnieder schrieb:
> Hi Karl-Heinz,
>
>
>
> Am Sun, 14 Mar 2004 00:19:37 GMT, schrieb comp...@t-online.de
> (Karl-Heinz Schulze) :
>
>
>>Über den Flugplatzzwang kann man ja wunderbar streiten.
Ja, sollte man auch!
Eingeführt wurde er zur Nazizeit, aus welchen Gründen auch immer.
Heute wird er - wie praktisch jede staatliche "Fürsorge" - mit dem
Argument der "Sicherheit" verkauft.
Als Segelflieger darf ich ganz legal überall landen, wo es mich
hin verschlägt. Wenn ich mich beim Landen verschätze, ist das Pech
und kann ein Versicherungsfall werden. Ende! Das ist also erlaubt,
obwohl ich mit deutlich mehr Schmackes und doppelt so großer
Spannweite ankomme wie ein UL. Die Landestrecke, auf der ich
Verwüstungen anrichten könnte, ist doppelt so lang. Wenn mir
jemand vors Flugzeug läuft, kann ich nicht Gas geben und die
Landung abbrechen.
Finde ich alles richtig, war immer so, haben die Nazis nicht dran
gedreht, ist also auch heute noch so.
Demzufolge kann das Arhgument der "Sicherheit" beim Flugplatzzwang
nur Heuchelei sein, oder? Nach meinem dafürhalten ist es der
innere Zwang unserer Bürokratie, die einfach nicht freigeben kann,
was sie einmal unter Kontrolle hat.
Ernst-Peter
>>> Über den Flugplatzzwang kann man ja wunderbar streiten.
>
> Ja, sollte man auch!
Kann man ja gern tun...
> Als Segelflieger darf ich ganz legal überall landen, wo es mich hin
> verschlägt. Wenn ich mich beim Landen verschätze, ist das Pech und kann
> ein Versicherungsfall werden. Ende! Das ist also erlaubt, obwohl ich mit
> deutlich mehr Schmackes und doppelt so großer Spannweite ankomme wie ein
> UL. Die Landestrecke, auf der ich Verwüstungen anrichten könnte, ist
> doppelt so lang. Wenn mir jemand vors Flugzeug läuft, kann ich nicht Gas
> geben und die Landung abbrechen.
Ja eben gerade deswegen darfst du als Segler ja auch überall landen...
was nützt dir der Flugplatzzwang, wenn du den nächsten Platz nicht mehr
erreichst, weil grade kein Bart zu finden is und du am absaufen bist?
Für die Motorfliegerei ist es in den allermeisten Fällen kein Problem
einen Platz zu erreichen, weswegen sie dem Flugplatzzwang unterliegen.
Im Endeffekt ist eine Segelflufaußenlandung ja auch nichts anderes als
ein Notfall, sollte nem Motorflieger der Sprit ausgehen, darf er auch
jederzeit außenlanden. Dass Segelflugzeuge das besser aushalten ist eine
andere Geschichte, ihnen passiert dieser "Notfall" halt öfter als ner
Cessna.
> Finde ich alles richtig, war immer so, haben die Nazis nicht dran
> gedreht, ist also auch heute noch so.
> Demzufolge kann das Arhgument der "Sicherheit" beim Flugplatzzwang nur
> Heuchelei sein, oder? Nach meinem dafürhalten ist es der innere Zwang
> unserer Bürokratie, die einfach nicht freigeben kann, was sie einmal
> unter Kontrolle hat.
Mag sicherlich zutreffen, aber wie willst du das denn regeln, wenn Hans
und Franz mit ihren ULs und Sportflugzeugen einfach auf den nächsten
Acker rollen dürfen, um sich von dort der Fliegekunst hinzugeben. Die
Nachbarwiese hat der Aeroclub sich mal eben ausgeborgt und jagt dich
grad mit der Winde in den Himmel, wobei dir eine 172 ins Kabel nagelt,
weil der Pilot im Landeanflug weder deinen Flieger noch die Winde gesehn
hat...
Ich find geregelte Flugplätze eigentlich ganz sinnvoll!
Gruß,
Matthias
--
"Die erste Zigarette zieht das erste Glas Schnaps nach sich, danach
kommt der Umgang mit leichten Mädchen und es folgt ein Leben in Sünde
und Laster!" "Wo gibt's denn diese tollen Zigaretten?"
>> Als Segelflieger darf ich ganz legal überall landen, wo es mich hin
>> verschlägt. Wenn ich mich beim Landen verschätze, ist das Pech und kann
>> ein Versicherungsfall werden. Ende! Das ist also erlaubt, obwohl ich
>> mit deutlich mehr Schmackes und doppelt so großer Spannweite ankomme
>> wie ein UL. Die Landestrecke, auf der ich Verwüstungen anrichten
>> könnte, ist doppelt so lang. Wenn mir jemand vors Flugzeug läuft, kann
>> ich nicht Gas geben und die Landung abbrechen.
>
> Ja eben gerade deswegen darfst du als Segler ja auch überall landen...
> was nützt dir der Flugplatzzwang, wenn du den nächsten Platz nicht mehr
> erreichst, weil grade kein Bart zu finden is und du am absaufen bist?
> Für die Motorfliegerei ist es in den allermeisten Fällen kein Problem
> einen Platz zu erreichen, weswegen sie dem Flugplatzzwang unterliegen.
> Im Endeffekt ist eine Segelflufaußenlandung ja auch nichts anderes als
> ein Notfall, sollte nem Motorflieger der Sprit ausgehen, darf er auch
> jederzeit außenlanden. Dass Segelflugzeuge das besser aushalten ist
> eine andere Geschichte, ihnen passiert dieser "Notfall" halt öfter als
> ner Cessna.
Was passiert einem Motorflieger, der notlanden muss, weil er keinen
Sprit mehr hat (liegt da Fahrlässigkeit vor)?
Bis denne, blue skies,
--
Dieter Andreas Sattler
Laatzen (Hannover), Germany
visit: http://www.werftarchiv.de and http://www.fununlimited.de
Falsch.
"Die Benutzung des Luftraumes ist frei..." AFAIRC
Und in GOLF kannst du wirklich fast alles machen, ohne dass sich
jemand drum kümmert.
Dieter Andreas Sattler wrote:
> Was passiert einem Motorflieger, der notlanden muss, weil er keinen
> Sprit mehr hat (liegt da Fahrlässigkeit vor)?
Sehr wahrscheinlich wird jemand von der DFS seine Flugvorbereitung ganz
genau anschauen. Und wenn kein technischer Fehler vorliegt, dann wird's
vermutlich Fahrlässigkeit gewesen sein.
Ich hab aber auch schon von Lfz der Echo-Klasse gehört, die mit einem
leckenden Benzinschlauch aus der JNP kamen, und beim ersten Flug hat
dann der Pilot gerade noch rechtzeitig gemerkt, dass seine einzige
sichere Option die Umkehr zum Startplatz ist. (Vielleicht Fliegerlatein?)
lg,
Bernd
--
"Don't ever again be surprised to see that your fuel is low"
(tony roberts in r.a.s)
Am Mon, 15 Mar 2004 11:27:14 +0100, schrieb Dieter Andreas Sattler
<ma...@dieter-sattler.de> :
>Was passiert einem Motorflieger, der notlanden muss, weil er keinen
>Sprit mehr hat (liegt da Fahrlässigkeit vor)?
Sehr interessant, da genau ein solcher Fall im aktuellen
Fliegermagazin in der Rubrik "Streitfragen" behandelt wird.
Es gibt da den feinen Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober
Fahrlässigkeit.
Auch dort ist einer Pilotin der Sprit ausgegangen und die Versicherung
will nach einer Notlandung ohne Personen-, aber mit erheblichem
Sachschaden Regressansprüche anmelden.
Allerdings ist hier eine gründliche Flugvorbereitung durchgeführt
worden, wenngleich auch ein Fehler seitens der Pilotin bzgl. der im
Tank vorhandenen Spritmenge vorlag.
Fehler werden von jedem mal gemacht, das ist menschlich, so auch in
diesem Fall. Die Flugvorbereitung war akribisch, man hat sich nicht
auf die Tankanzeigen verlassen, sondern gepeilt und berechnet,.. nur
leider nicht richtig.
In diesem fall war es lt. dem Autor des Artikels keine grobe
Fahrlässigkeit.
Anders ist es natürlich, wenn man vor dem Start nur auf die
Tankanzeigen schaut und dann Pi mal Daumen- Methode schätzt,... dat
paßt schon. Das wäre dann ein klarer Fall von grober Fahrlässigkeit.
Aber speziell Notlandungen wg. Treibstoffmangel sind schon ein echt
haariges Thema,......mögen wir Alle davon verschont bleiben.
Daß Tankanzeigen anzeigen dürfen was
sie wollen wird anscheinend einfach
hingenommen.
Da gibts wohl kein Gesetz für.
Grüsse
Andreas
1. Eingeführt wurde er wahrscheinlich im Krieg einfach aus dem Grund, dass
keine Spione, Staatsfeinde, oder was auch immer herumfliegen können.
2. In gewissen Ländern macht die Flugplatzpflich Sinn, in manchen nicht.
In wenig entwickelten Ländern gibt es ja kaum Flugplätze. Da macht es
schon Sinn, wenn man irgendwo einen Weg sichert und Flugzeuge bei Bedarf
dort landen.
In Canada ist es sicher auch sehr sinnvoll wenn Flugzeuge irgendwo am
Land/Eis/Wasser landen können, wenn dort irgendwo im Nirgendwo einzelne
Menschen hinwollen.
In Mitteleuropa macht eine gewisse Flugplatzzwang sinn, weil einfach
überall Menschen herumlaufen, weil es so dicht besiedelt ist.
Ich spreche von "gewissem Flugplatzzwang" weil die Bestimmungen für
Flugplätze meiner Meinung nach zu hoch sind.
Wie unser Betriebsleiter hier immer sagt:
Es gibt immer mehr Menschen und immer mehr Flieger, aber Flugplätze immer
gleich viele, oder es werden sogar welche geschlossen. Dort wo Flugplätze
sind, steigt das Verkehrsaufkommen natürlich extem.
Wenn man alle 20-30 km ein kleines Flugfeld ohne BL/EL-Pflicht hätte, wäre
dort ein Verkehr von 2 Cessnas am Tag, der niemanden ernsthaft stören
kann.
Es ist nicht der Flugplatzzwang der das Problem ist, sondern das Verfahren
einen Flugplatz zu eröffnen (für einen Heliport etwa 150.000 Euro für die
Genehmigungen/Umweltverträglichkeitsprüfung).
--
Roland Ulbricht
from Stockerau, Austria, Europe
http://www.rolandu.com/
Und diese Umweltämter tun sich meiner Meinung
nach extensiv an den Fliegern austoben, vielleicht
weil sie da mal gefragt werden müssen.
Man muß sich nur mal das Gerät anschauen was
so auf den Feldern rumfährt, oelt und Krach macht.
Von den aufgebohrten Enduros und anderen
Gefährten der Landjugend ganz zu schweigen.
Ich denke schon daß es den Fliegern
überdurchschnittlich schwer gemacht wird in allen
Sparten und wenn dann hier schon die einen die
anderen anzeigen wollen sind und bleiben die mir
vor diesem Hintergund extrem unsympatisch.
Woran man gut erkennen kann, was Bauvorschriften wert sind.
Gruss Wolfgang
Gruß,
marty
Andreas
Bernd Aldenhövel schrieb:
> > Was passiert einem Motorflieger, der notlanden muss, weil er keinen
> > Sprit mehr hat (liegt da Fahrlässigkeit vor)?
> Sehr wahrscheinlich wird jemand von der DFS seine Flugvorbereitung ganz
> genau anschauen.
Wohl kaum jemand von der DFS, da diese nicht zuständig sein dürfte.
Zuständig dürfte zunächst mal die Landesluftfahrtbehörde sein, da ihr das
Vorkommnis gemeldet werden muß. Vermutlich wird diese dann auch die Ursache
überprüfen, schon weil sie für Ausstellung und Erhalt der PPL zuständig
ist (solange ohne IFR-Berechtigung). Wenn darüberhinaus die BFU
(Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) eingeschaltet wird, wird vermutlich
auch diese die Flugvorbereitung prüfen.
Harald
Harald Schollmeyer wrote:
> Wohl kaum jemand von der DFS, da diese nicht zuständig sein dürfte.
> [...]
> Wenn darüberhinaus die BFU
> (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) eingeschaltet wird, wird vermutlich
> auch diese die Flugvorbereitung prüfen.
Na klar, die meinte ich eigentlich. Danke :-)
Aber was heisst "Wenn"? Ich hatte gedacht, die BFU müsste _immer_ bei
ernsten Zwischenfällen eingeschaltet werden?
Bernd Aldenhövel schrieb:
> > Wenn darüberhinaus die BFU
> > (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) eingeschaltet wird, wird
> > vermutlich auch diese die Flugvorbereitung prüfen.
> Aber was heisst "Wenn"? Ich hatte gedacht, die BFU müsste _immer_ bei
> ernsten Zwischenfällen eingeschaltet werden?
Ja, ich habe jetzt mal nachgelesen und offensichtlich muß die BFU
doch bei jedem Fall von Notlandung wegen Kraftstoffmangels aktiv werden:
Von http://www.bfu-web.de/orgbfu.htm#schwere%20st%F6rung zitiert:
----------------------------------------------------------------------------
"Die Aufgaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ergeben sich aus
dem Gesetz [...] Das Gesetz sieht eine völlig eigenständige Untersuchung
von Flugunfällen und schweren Störungen durch die Bundesstelle vor, [...]"
Definition "Schwere Störung":
- ...
- jeder Kraftstoffmangel, bei dem der Luftfahrzeugführer eine Notlage
erklären mußte;
----------------------------------------------------------------------------
Harald
Jürgen
"Maik" <ma...@myrealbox.com> schrieb im Newsbeitrag
news:4051dcad$1...@olaf.komtel.net...
> Ist illegal, wahrscheinlich auch nicht versichert und wenn er zufällig
> Menschen bei der Landung umnietet, diese zu Schaden kommen und keine
> Haftpflicht hat, ist das extrem unwitzig.
> Zu prüfen ist auch ob er noch einen Schein hat, den man ihm abnehmen kann.
>
> Da hilft auch kein "als Flieger hält man zusammen".
>
> Soetwas ist verantwortungslos, zumal eine Zulassung und Versicherung für
> so ein Gerät nun wirklich billig ist.
>
> Ich würde den Mann unter den Umständen auch anzeigen und soetwas hab ich
> noch nie gemacht!
>
> Maik
>
> Joseph Miller wrote:
>
> > Hi NG,
> >
> > vorher war ich mit meinen Hunden Gassi, dabei sah ich, wie einer mit
> > einem Ultraleichtflugzeug von einem parallelen Feldweg startete und
> > nach einer halben Stunde wieder landete. Das Flugzeug hatte keinerlei
> > Kennzeichnung
> >
> > Meine Fragen:
> > 1. Darf man ohen weiteres von einem eliebigen feldweg aus starten?
> > 2. Muss so ein Flugzeug nicht registriert sein?
> > 3. Wo muss die Reg Nummer sein, auf den Flächen war garnichts
> >
> > Ich muss zugeben, dass mich die Sache etwas geärgert hat, schliesslich
> > brettern schon ständig Leute mit ihren Blechkisten auf den Rad-und
> > Fusswegen unserer Gegend herum. Jetzt auch noch das.
> >
> > Ich bin ja nicht so veranlagt, dass ich da dauernd eine Anzeige mache.
> > Aber ab und zu hab ichs mir schon mal überlegt.
> >
> > Jetzt diese Sache,
> >
> > Was meint Ihr. Soll ich den Kerl hinhängen oder auf sich beruhen
> > lassen. Schliesslich kanns ja auch gefährlich sein, wenn ein
> > Tieffliger dahergepfiffen kommt.
> >
> > Ciao
> >
> > Sepp
> >
> >
> >
>obwohl ich eine gewisse Sympathie für den UL(?)-Flieger nicht verhehlen
>kann, würde ich so weit nicht gehen, auch noch Passagierflüge vom
>Feldweg aus zu machen oder zu empfehlen.
Ja, klar. Aber die beiden können sich ja auch auf einem regulären
Flugplatz treffen und dort ihren gemeinsamen Rundflug durchführen.
Viele Grüsse
Karl
> Mal eine andere Frage, weiss jemand was man erfüllen muss um eine
> Sondergenehmiging für das Landen ausserhalb geschlossener Ortschaften
> auf Feldwegen zu bekommen?
Da gab es im Fliegermagazin Heft 08.03 ein guter Artikel drueber. Kann Dir
die Scans par Mail schicken, falls gesteigertes Interesse besteht. ;)
--
Chris
EDNC
> Da gab es im Fliegermagazin Heft 08.03 ein guter Artikel drueber. Kann Dir
> die Scans par Mail schicken, falls gesteigertes Interesse besteht. ;)
>
Also ich hätte daran auf jeden Fall Interesse.
An welche Adresse soll`s denn gehen?
--
Chris
EDNC
> Hallo
>
> An welche Adresse soll`s denn gehen?
>
achso. An Dany(@)TH-Home.de