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50 Std. Kontrolle

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Georg Baldauf

unread,
Jun 21, 2003, 4:45:38 PM6/21/03
to
Hallo zusammen

Bei uns im Verein kommen immer wieder Diskussionen auf,
ob man den Intervall bei der Flugzeugwartung kurzzeitig überschreiten darf.
Also z.B. ob eine 50 Std. Kontrolle tatsächlich nach 50 Std. gemacht
werden muß, oder ob eine "Überziehen" von 5 Std möglich ist ?
Wie macht ihr das in den Vereinen ?
Gibt es hierzu irgendwelche Verordnungen ?

Mit bestem Dank im Voraus

Helmut Küpker

unread,
Jun 22, 2003, 11:56:02 AM6/22/03
to
Hallo,

NfL II-84/99:

http://www.lba.de/dokumente/nfl/1999/ii8499.pdf

MfG
Helmut Küpker


Andreas Pesch

unread,
Jul 7, 2003, 2:15:16 PM7/7/03
to
Helmut Küpker <Helmut....@Web.DE> schrieb:

Hallo,

um es noch einmal deutlich zu machen, weil es immer wieder die
Diskussionen gibt:

Man verlängert dadurch nicht das Intervall! Die nächste Kontrolle ist
dann nach entsprechend verkürzter Zeit fällig!

Die in der NfL angegebenen Zeiten gelten nur, wenn der Hersteller
nichts festgelegt hat!


Beste Grüße

Andreas

Bernd Dorien

unread,
Jul 8, 2003, 2:40:28 AM7/8/03
to
> NfL II-84/99:
> >http://www.lba.de/dokumente/nfl/1999/ii8499.pdf

>
> Man verlängert dadurch nicht das Intervall! Die nächste Kontrolle ist
> dann nach entsprechend verkürzter Zeit fällig!


Wobe gerade das in dieser NfL angeführte "Beispiel" für zusätzliche
Verwirrung sorgt:

"Eine 100-Stunden-Kontrolle, die planmäßig bei 800 Betriebsstunden
durchgeführt werden sollte, wurde erst nach 803 Betriebsstunden
durchgefüghrt. Da der Zeitabstand zum nächsten Fälligkeitstermin
um 3 Stunden verringert werden muß, ist die nächste 100-Stunden-
Kontrolle planmäßig nach weiteren 97 Stunden also bei 900 Betriebsstunden,"

(Anmerkung: bis hierher full ACK. Aber jetzt kommt's:)

"bei Inanspruchnahme der höchstmöglichen Zeittoleranz von 10 Stunden
spätestens bei 907 Betriebsstunden durchzuführen."

Versteht das noch einer, oder ist das einfach ein Druckfehler?
Selbst wenn ich böswillig die 10% erlaubte Toleranz nur auf 97 Stunden
anwende, dann sind das immer noch 9,7 Stunden und 900 + 9,7 = 909,7.
Woher kommen da die 907 Stunden?

Gemeint ist doch wohl nur einfach: wenn Ihr die planmässige Kontrolle
innerhalb der Toleranz etwas später durchführt, verschieben sich dadurch
NICHT die ursprünglichen Intervallgrenzen. Das ganze steht ja auch unter
der überschrift: "Kumulationsverbot"....

Also müßte in dem Beispiel die nächste planmäßige Kontrolle
bei Inanspruchnahme der höchstmöglichen Zeittoleranz von 10 Stunden
spätestens bei 910 Betriebsstunden sein!!


> Die in der NfL angegebenen Zeiten gelten nur, wenn der Hersteller
> nichts festgelegt hat!

Das ist richtig, aber im Vereinsumfeld kenne ich keinen Motor,
bei dem der Hersteller eigene Toleranzen für die Stundenintervalle
festgelegt hat :-)

Gruss,
Bernd


Andreas Pesch

unread,
Jul 8, 2003, 11:05:58 AM7/8/03
to
Bernd_...@hotmail.com (Bernd Dorien) schrieb:

>> NfL II-84/99:
>> >http://www.lba.de/dokumente/nfl/1999/ii8499.pdf
>>

[...]

>
>"bei Inanspruchnahme der höchstmöglichen Zeittoleranz von 10 Stunden
>spätestens bei 907 Betriebsstunden durchzuführen."
>
>Versteht das noch einer, oder ist das einfach ein Druckfehler?
>Selbst wenn ich böswillig die 10% erlaubte Toleranz nur auf 97 Stunden
>anwende, dann sind das immer noch 9,7 Stunden und 900 + 9,7 = 909,7.
>Woher kommen da die 907 Stunden?

Ich kann mir nur denken, wie das entstanden ist:

Originalintervall 800 Std + 97 Std + 10 Std. Toleranz.

Daß das so nicht richtig sein kann denke ich auch.

>
>Gemeint ist doch wohl nur einfach: wenn Ihr die planmässige Kontrolle
>innerhalb der Toleranz etwas später durchführt, verschieben sich dadurch
>NICHT die ursprünglichen Intervallgrenzen. Das ganze steht ja auch unter
>der überschrift: "Kumulationsverbot"....
>
>Also müßte in dem Beispiel die nächste planmäßige Kontrolle
>bei Inanspruchnahme der höchstmöglichen Zeittoleranz von 10 Stunden
>spätestens bei 910 Betriebsstunden sein!!

Ja, genau wie die 800 Std.-Kontrolle spätestens bei 810 Stunden.


Beste Grüße

Andreas

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