Es gibt einige Leute die alleine und privat fliegen mit Flugzeugen wie Pilatus
PC-12, Cessna Citation und andere. Mit den Turboprops ist das prinzipiell auch
nach VFR möglich, bei den Jets weiss ich es nicht genau. Daher würde ein PPL
schon ausreichen. Empfehlenswert ist dann aber in jedem Fall ein IFR-Rating,
da man sonst die Flugzeuge überhaupt nicht ausnutzen kann.
Grüsse, Sven-Hajo
--
Sven-Hajo Sieber___________
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Denti in diversen \___/ MUDs (SL, MG, PK)
> mit dem ppl-a darf man ja "nur" kolpbengetrieben flugzeuge benutzen. wie
> ist das wenn man doch mal einen schnelleren turboprop fliegen möchte.
> gibt es da einweisungen usw. oder braucht man da einen anderen schein
Hallo Martin,
das was du zitierst ist lediglich das Typerating, das jeder frische
Scheininhaber in sein Beiblatt eingetragen bekommt. Wenn du was anderes
fliegen willst, musst du im Prinzip "nur" das entsprechende Typerating
absolvieren. Rein theoretisch darfst du also auch eine B-747 fliegen. Der
Knackpunkt beim PPL ist, dass du nicht gewerblich fliegen darfst.
Gruß
Dieter
Dieter Oppel schrieb:
> das was du zitierst ist lediglich das Typerating, das jeder frische
> Scheininhaber in sein Beiblatt eingetragen bekommt. Wenn du was anderes
> fliegen willst, musst du im Prinzip "nur" das entsprechende Typerating
> absolvieren. Rein theoretisch darfst du also auch eine B-747 fliegen. Der
> Knackpunkt beim PPL ist, dass du nicht gewerblich fliegen darfst.
Nehmen wir also mal an der Papa ist Ölscheich. Das Söhnchen macht PPL-A sowie
die entsprechenden Typeratings und düst dann mit dem Alten seiner B-747 VFR
durch die Gegend. Schwer vorstellbar !
Gruß
Christoph
>Nehmen wir also mal an der Papa ist Ölscheich. Das Söhnchen macht PPL-A sowie
>die entsprechenden Typeratings und düst dann mit dem Alten seiner B-747 VFR
>durch die Gegend. Schwer vorstellbar !
Ja und nein,....
Das Ganze geht solange, wie seitens des Herstellers des Luftfahrzeuges
nicht 2 Personenbetrieb vorgeschrieben ist, was widerum einen ATPL
vorschreibt.
Ist die Maschine Single Pilot zugelassen, wie z.B. manche Citations
oder Learjets, so könnte man mit PPL die Mühlen fliegen.
AFAIK gibt es einen Ölscheich, der mit seinem PPL seine N-reg 737
selber fliegt, hab ich jedenfalls vor einiger Zeit mal hier in der NG
gelesen.
Was aber sicher ist: Single Pilot Maschinen dürfen im
nichtgewerblichen Betrieb mit PPl geflogen werden.
Wobei mich jetzt interessieren würde, ob besagte 737 da umgebaut
wurde, denn ich glaube kaum, daß die für Einpersonenbetrieb gedacht
ist ;-)
Viele Grüße,
Marcus.
--
Marcus Füchtenschnieder
EDXF/ 24943 Flensburg
Mailto: its-...@foni.net
http://home.foni.net/~its-magic
vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen.
Ich zitiere mal aus meine Lehrunterlagen:
Flugzeugführer, die nur Inhaber der Erlaubnis für Privatflugzeugführer sind,
haben
unbeschadet der Einweisung in einer theoretischen Prüfung nachzuweisen, daß sie
die
für den Erwerb der Erlaubnis geforderten Kenntnisse erweitert und vertieft haben,
soweit dies für den erstmaligen Erwerb einer Musterberechtigung für Flugzeuge
dieser
Art erforderlich ist. Hiermit beantwortet sich die oft gestellte Frage, ob man
mit einem
PPL rein privat einen Jumbo-Jet fliegen könnte. Theoretisch ja, jedoch werden
beim
Erwerb der Musterberechtigung die gleichen Kenntnisse gefordert und geprüft wie
für
ATPL-Inhaber.
Gruß Peter
Christoph Brehm schrieb:
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jepp......weil die leider FAR 25 zugelassen ist und das dem betuchten PPL
Inhaber dies verwehrt...........sollte er jedoch so betucht sein das er für die
747 ne Zulassung nach FAR 23 hinkriegt durch entsprechende Fördergelder dürfte
da dann nix im Wege stehen...........
FAR25= Verkehrsflugzeug= 2 Mann Cockpit mit entsprechenden Scheinen (ATPL)
oder bin ich da falsch informiert?.......
jan
>
> Flugzeugführer, die nur Inhaber der Erlaubnis für Privatflugzeugführer
> sind, haben unbeschadet der Einweisung in einer theoretischen
> Prüfung nachzuweisen, daß sie die für den Erwerb der Erlaubnis
> geforderten Kenntnisse erweitert und vertieft haben, soweit dies
> für den erstmaligen Erwerb einer Musterberechtigung für Flugzeuge
> dieser Art erforderlich ist.
Ich habe das bisher immer so interpretiert, dass die erstmalige Einweisung
auf eine 2-Mot (oder Turboprop oder Wasserflugzeug oder .... ) intensiver
sein muss, da eben die speziellen Eigenheiten eines solchen Gerätes
verinnerlicht werden sollen. Die Einweisung z.B. auf ein zweites
2-Mot-Muster dauert sicher nicht solange wie die erste.
> Hiermit beantwortet sich die oft gestellte
> Frage, ob man mit einem PPL rein privat einen Jumbo-Jet fliegen
> könnte. Theoretisch ja, jedoch werden beim Erwerb der Musterbe-
> rechtigung die gleichen Kenntnisse gefordert und geprüft wie für
> ATPL-Inhaber.
Ich kenne zwar die erforderlichen Kenntnisse für den Erwerb einer ATPL
nicht, jedoch könnte ich mir vorstellen, dass diese nicht unbedingt die
Systeme und Eigenheiten einer B 747 beinhalten.
Viele Grüße
Dieter
> Das Ganze geht solange, wie seitens des Herstellers des Luftfahrzeuges
> nicht 2 Personenbetrieb vorgeschrieben ist, was widerum einen ATPL
> vorschreibt.
Rein Interessehalber: Wo steht geschrieben, dass 2 Personenbetrieb einen
ATPL vorschreibt ?
Gruß
Dieter
>Rein Interessehalber: Wo steht geschrieben, dass 2 Personenbetrieb einen
>ATPL vorschreibt ?
Wo es geschrieben steht vermag ich nicht zu sagen. Die Aussage stammte
von einem meiner Fluglehrer, der selbst hauptberuflich Learjet fliegt,
welcher in die Kategorie Verkehrsflugzeug eingetragen ist (der
Learjet, ncht der Lehrer ;-)))) .
Und nach dieser Aussage war es recht eindeutig:
Verkehrsflugzeug= 2 Piloten mit Verkehrspilotenlizenz, also ATPL.
Viele Grüße,
Marcus
...aber wohl die physikalischen, technischen und meteorologischen
Hintergründe für den Umgang mit so einem Gerät. Denn da reicht das Wissen
eines PPLers wohl kaum aus.
Gruß,
Heiko
> Ich habe das bisher immer so interpretiert, dass die erstmalige Einweisung
> auf eine 2-Mot (oder Turboprop oder Wasserflugzeug oder .... ) intensiver
> sein muss, da eben die speziellen Eigenheiten eines solchen Gerätes
> verinnerlicht werden sollen. Die Einweisung z.B. auf ein zweites
> 2-Mot-Muster dauert sicher nicht solange wie die erste.
wenn man 2-Mot-Rating oder Wasser-Rating oder Schleppberechtigung oder ... hat,
man aber innerhalb von 2 Jahren nur "normale" Maschinen geflogen ist,
also nicht geschleppt, kein Wasserflugzeug oder 2-Mot geflogen ist,
gehen dann die Ratings verloren?
Michael
Ratings=Musterberechtigungen werden durch einen Checkflug mit einem
Sachverständigen vor Ablauf der Lizenz aufrechterhalten.Der Checkflug ist
unabhängig davon, ob und wieviel Du die betreffenden Muster tatsächlich
geflogen hast.
Eine Schleppberechtigung ist kein Rating, braucht deshalb auch nicht
verlängert werden. Die hat man, solange die Lizenz gültig ist.
Gruß,
Heiko