Es geht nicht um Campingkocher und Gasgrills die für den Ausseneinsatz
konstruiert sind...
>
> Nein, außer dem vorgeschriebenen Druckmiunderer passenden Drucks gibt es
> nix. Warum auch- Es kann sich kein Gas ansammeln. In geschlossenen
... und erst zusammen mit dem Druckminderer zu einem vertretbaren
Restrisiko führt...
> Räumen ist das ne ganz andere Nummer.
... sondern um Geräte, die vom Hersteller ausdrücklich nur für die
Verwendung in geschossenen Räumen zugelassen sind.
Klar, auf den ersten Blick sieht man da kein Risiko. Auch die
persönliche Erfahrung zeigt meist das nach jahrelangem Betrieb nie was
passiert ist.
Aber einfach zu behaupten dass da überhaupt nichts passieren kann und
einfach die Herstellervorgaben missachten soll ist grob fahrlässig.
Als Beispiel wie auch in vermeintlich sicherer Umgebung schnell etwas
mit begrenzter Gasmenge passieren kann:
Mir ist schon ein Aktenvernichter um die Ohren geflogen. Der Sensor für
den Papiereinzug war durch den Papierstaub verschmutzt und so dass sich
der Einzug nicht mehr selbst abgeschaltet hat. Um den zu reinigen habe
ich - da schlecht zugänglich - zu Dose "Druckluftspray" (so der Aufdruck
- u.a. zu Reinigung von optischen System beworben) gegriffen und damit
die Linse freigeblasen. Stecker in die Steckdose - Motor
erfreulicherweise wieder aus. Zum Testen ein Blatt Papier in den Schlitz
geschickt - Bumm - Der Aktenvernichter-Aufsatz flog mir ins Gesicht und
eine Stichflamme hat mir T-Shirt, Augenbrauen und Haare versengt. Erst
danach war mir dann klar dass diese "Druckluft" ein brennbares Gas und
schwerer als Luft war das in dem oben offenen Behälter ein zündfähiges
Gemisch ergeben hat und durch die Funken an den Motorbürsten gezündet
wurde.
>> Auszug aus einer x-beliebigen ergoogelten Anleitung für einen Gasherd:
>> ------------------------------------------------------------------
>> Das Gerät ist für das Kochen/Backen von Lebens
>> mitteln in geschlossenem Raum entwickelt worden
>> und darf nur für diesen Zweck angewendet werden:
>> jeder andere Gebrauch muss deshalb vermieden
>> werden, da er unsachgemäß und gefährlich ist.
>
>
>
>
>> Der Ofen darf nicht von Personen mit reduzierter
>> Wahrnehmung und reduzierten körperlichen oder
>> geistigen Fähigkeiten benutzt werden. Ebenso darf
>> er nicht von unerfahrenem oder unverantwortlichem Personal
>> bedient werden, außer wenn diese
>> von einer für deren Sicherheit verantwortlichen Person beaufsichtigt und
>> für den Gebrauch des Apparats gebührend geschult werden
>> ------------------------------------------------------------------
>> -> Also ausschließlich für den Betrieb in geschlossenen Räumen bestimmt.
>> Eine Verstoß dagegen könnte man als "unverantwortlich" interpretieren.
>
> So ein Blödsinn. Da hat mal wieder ein Spezialist sich in
> Bedienungsanleitungen versucht.
Absolut nicht. Der Hersteller hat genau das getan was er tun muss.
Er hat angegeben, für welche Einsatzbedingungen das Gerät entwickelt und
getestet wurde.
Beispiel aus der Elektrotechnik:
Ein Kabel leitet den Strom in geschloßenen Räumen genauso gut wie im
Freien. Warum schreibt dann der Hersteller drauf dass es nicht für außen
geeignet ist? Weil sich ein "Spezialist" an einem Datenblatt versucht
hat und der Hersteller für ein Außenkabel einfach nur mehr verlangen
möchte? Sicher nicht. Den Unterschied merkt man nach einiger Zeit wenn
das Kabel dem Sonnenlicht ausgesetzt war - es fehlt in der Regel die
UV-Bestädigkeit und die Isolierung kann relativ schnell brüchig werden.
Und Du willst jetzt den Mitlesern garantieren dass alle Gasherde völlig
bedenkenlos auch draußen verwendet werden können....
> Die kurze Variante:
> Die Bestimmung des Herdes ist die Zubereitung von Lebensmitteln, also
> zum Beispiel nicht das Einbrennen von Farben oder so. Wer das macht und
> so das eine oder andere Unglück prozuziert, weil sich Lösemittel oder so
> entzünden, oder Produktreste Lebensmittel vergiften oder oder oder, kann
> nicht den Hersteller dafür haftbar machen. Ende der DSiskussion.
Der wesentliche Abschnitt in diesem Zusammenhang ist "...in
geschlossenem Raum entwickelt worden..."
Es steht Dir frei, am vorgesehenen Exemplar selbst eine Materialprüfung
für die Eignung im Außeneinsatz durchzuführen.
>
>> Damit setzt Du dich rechtlichen/versicherungstechnischen Schwierigkeiten
>> bei einem Unfall aus - selbst wenn Außenbetrieb noch nicht einmal
>> Ursächlich für den Unfall war.
> Die berühmt berüchtigten versicherrungstechnischen Gründfen, die da wären?
Grobe Fahrlässigkeit wird von Versicherungen immer gerne als Grund
genommen die Versicherungsleistung zu kürzen.
Gerald