Es gibt doch diese selbstschließenden Türen, bei denen im Scharnier so
eine Feder eingebaut ist, damit diese Türe automatisch zufällt, sobald
man die Klinke losläßt.
Bei einer schweren Brandschutztüre knallt so eine Türe dann schon recht
fest zu. Wenn da dann jemand, z.B. ein Kind, die Finger drin hat, dürfte
dies vermutlich dazu führen, dass zumindest die Finger brechen oder ganz
ab sind.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass daher in öffentlichen Gebäuden
solche Mechanismen nicht mehr zulässig sind, sondern nur noch langsam
schließende Türen erlaut sind, bei denen die Federkraft hydraulisch(?)
gedämpft wird, so dass die Türe nur ganz langsam zu geht.
Leider kenne ich die Quelle dieser Vorschrift nicht mehr. Ich weiß
nicht, ob dies eine Bauvorschrift oder eine Arbeitsschutzbestimmung war.
Kann mir jemand diese Vorschrift nennen?
Andreas
erstens man man die Brandschutztüren die nur eine Schließfeder haben in
der Schließkraft zumindest grob regulieren. Die Türen sollen in die
Falle schnappen, wenn sie bei einem Öffnungswinkel von ca 30°
ungehindert zufallen. Wenn da ein Kind die Finger drin hat tut das zwar
weh, ....
Obentürschließer mit entsprechender Zulassung für die Brandschutztüre
gibt es und werden meist dann nachgerüstet wenn das Türenschlagen zu
Lärmbelästigungen führt.
Weitergehende Unfallverhütungsvorschiften gibt es vom GUV, der
Geltungsberich ist aber auhc zu beachten. z.B. miss in
Kindertagesstätten die Nebenschließbante gesichert werden, in Schulen
nicht ...
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp
Als Einstieg: ganz oben mit einer "Suche" beginnen.
--
mit freundlichem Gruß
Robert
etwas billiger gibts noch Türdämpfer für Brandschutztüren
wie den Dictator V1600, mit Montageplatte zum Annieten
zugelassen. Kostet aber auch ca 90€ netto in verchromter
Ausführung,
http://www.dictator.de/produktuebersicht/tuerschliesstechnik/
und eventuell gibts Obentürschließer für Brandschutztüren
irgendwo im Netz auch für den Preis. Immerhin halten die
Türdämpfer sehr lange, und kein Hausmeister fummelt sie
kaputt.
ed
>
> http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp
>
> Als Einstieg: ganz oben mit einer "Suche" beginnen.
>
Wenn ich da "Tür" eingebe, erscheint *ein* Treffer: "Richtlinien für
kraftbetätigte Fenster, Türen und für Tore".
Wobei dann in Punkt 2.2 aufgeführt ist:
"Türen und Tore, die ausschließlich von Hand betätigt und über eine
selbsttätige Einrichtung, z.B. Türheber oder Feder, geschlossen oder
geöffnet werden, sind *nicht* als kraftbetätigt anzusehen."
So dass diese Richtlinie nicht anwendbar ist.
Andreas