ich möchte in Kürze eine Tür zur Garage ersetzen und eine weiter Tür (ebenfalls
zur Garage auf der anderen Hausseite) einbauen.
Bei meinen Recherchen bin ich auf MZ-Türen bzw. H8-5 gestoßen.
Der Unterschied scheint darin zu bestehen, daß die H8-5 eine Abnahme als
feuerhemmende Tür hat, dafür aber nur k=1,9 W/m2K statt 1,7 bei MZ.
Das Schalldämmaß scheint gleich zu sein (Rw=39dB). Der Aufpreis der
H8-5 ist nur 20 Euro, sodaß die Absicherung gegen ein frisch geparktes Auto,
das zu brennen anfängt (wie unwahrscheinlich das auch immer sein mag)
durchaus tragbar ist.
Mir ist aufgefallen, daß fast alle Hersteller nahezu identische Türen anbieten
(Hörmann, Novoferm, Steinau). Sogar die (Richt)Preise sind gleich. Die Frage
ist nun, wer diese Türen letztendlich für diese "Hersteller" baut. Ich glaube
nicht, daß alle selber fertigen.
Evtl. liefert dieser Hersteller auch an Baumärkte. Ich habe in einem Baumarkt
diese Türen sowohl von Hörmann als auch von Novoferm nebeneinander gesehen.
Hat jemand Informationen über die Qualität dieser Türen?
Kennt jemand vielleicht weitere Hersteller/Vertreiber solcher Türen?
Eine weitere Frage zum Einbau der zweiten Tür:
Ich werde einen Türsturz einbauen müssen. Die Wand zur Garage ist 36cm
Kalk-Sandstein, auf diesem ruht die Betondecke. Kann ich also zunächst das
Loch für den Sturz austemmen, diesen einsetzen und anschliessend
die Wand unter dem Sturz wegnehmen?
Lieber würde ich das in einem Rutsch machen. Da oben eine Betondecke ist,
dürfte höchsten die Last von 3 Reihen Kalk-Sandstein im Sturzbereich
abzufangen sein. Kann man das temporär wagen? Ich stelle mir das etwas
schwieriger vor, nur den schmalen Schlitz für den Sturz auszustemmen.
Kann ich eigentlich zwei schmale Stürze von jeder Wandseite einsetzen
oder muss es ein durchgehender in Wandstärke sein?
Zwei Stürze sind sowohl vom Einbauaufwand als auch von der Wärmedämmung
her günstiger.
Wie weit muß der Türsturz rechts und links in die Wand reichen?
Gruß,
Uwe Behle
>ich möchte in Kürze eine Tür zur Garage ersetzen
die muß übrigens F-90 sein, wenn sie Garage und Wohnhaus verbindet.
>Ich werde einen Türsturz einbauen müssen. Die Wand zur
>Garage ist 36cm
>Kalk-Sandstein, auf diesem ruht die Betondecke.
Es ist die einzige Tür in dieser Wand, und sie ist auch > 50 cm von der Ecke
entfernt ? Und "von oben" kommt auch nicht gerade eine Säule gerade hier herunter
?
Dann kannst Du nach Belieben wirtschaften.
>dürfte höchsten die Last von 3 Reihen Kalk-Sandstein im
>Sturzbereich
>abzufangen sein.
mehr kann ein Türsturz eh nicht, und du müßtest erst einen Unterzug einsetzen.
Die KS müßten kleben bleiben, wenn man nicht zu viel dran rüttelt.
>Kann ich eigentlich zwei schmale Stürze von jeder Wandseite
>einsetzen
sicher doch. Dann bricht man sich auch nicht das Kreuz beim Reinheben. ( noch
nie eine 36er gesehen, wohl 2 x 17,5 )
>Wie weit muß der Türsturz rechts und links in die Wand >reichen?
10 cm.
Beim Auflegen kleine Steine unterschieben ( vom Abbruch ), damit er auf Höhe
bleibt.
>
viele Grüße
Werner
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de
Werner Reimann wrote:
>
> uwe_...@hp.com (Uwe Behle) wrote:
>
> >ich möchte in Kürze eine Tür zur Garage ersetzen
>
> die muß übrigens F-90 sein, wenn sie Garage und Wohnhaus verbindet.
> ...
in welchem Bundesland, bei welchen Rahmenbedingungen?
--
Grüße,
Robert
>> >ich möchte in Kürze eine Tür zur Garage ersetzen
>>
>> die muß übrigens F-90 sein, wenn sie Garage und Wohnhaus
>> verbindet.
>
>in welchem Bundesland, bei welchen Rahmenbedingungen?
>
NRW, eigentlich nur beim 1-2-Fam -haus, aber mindestens hier gibt es in der LBO
keine höheren F-Anforderungen.
Ok, strenggenommen reicht auch F30/F90, aber solche Türen gibt es wohl nicht ?
ich empfehle in der jeweiligen Landesbaoordnung und in der
Garagenverordnung nachzulesen. Feuerhemmend bedeutet F30, T30;
feuerbeständig steht für F90, T90 ...
demnach ist (z.B. in Bayern) bei einem Zugang von der Garage zum
Wohnhaus macximal eine Schleuse mit zwei T30 Türen vorgeschrieben, unter
Umständen genügt eine T30 und eine Rauchdichte, selbstschließende Tür
oder gar nur eine einzelne T30.
Eine T90 wäre nur gefordert wenn die Türe in einer Brandwand eingebaut
werden soll.
Werner Reimann wrote:
> ...
> >
> NRW, eigentlich nur beim 1-2-Fam -haus, aber mindestens hier gibt es in der LBO
> keine höheren F-Anforderungen.
> Ok, strenggenommen reicht auch F30/F90, aber solche Türen gibt es wohl nicht ?
die Brandschutzklassen nach DIN von Türen werden mit "T xx" bezeichnet
(xx bedeutet die Widerstandsdauer in Minuten), somit hast Du Recht, es
gibt keine F-Tür.
--
Grüße,
Robert