Guido Hoffmann schrieb:
Hmmmppffff
Der Schlüseltaster ist nicht mein Eigentum, der ist an einer von mir
gemieteten Garage. Mein persönliches Problem besteht darin, dass der
SChließzylinder Teil einer Schließanlage ist und der Vermieter einen
Generalschlüssel hat, den er tatsächlich nutzt. Klar hat der Vermieter in
diesem einen Fall Arbeiten an der Garage (Neubau) durchgeführt. Ich wollte
aber verhindern, dass er ohne mein Beisein die von mir gemietete Garage
öffnet. Momentan sehe ich nur, dass die geöffnet wurde, denn in der Garage
ist eine von mir installierte Kamera. (So eine Art IP-Camera, aber statt
WLAN hat sie eine LTE-Mobilfunkeinheit eingebaut). Die schmeißt sofort einen
stillen Alarm wenn ein Eindringling kommt, schickt Fotos und macht Videos.
Die Schließanlage selbst ist laut Schlüsselaufschrift von einem örtlichen
Unternehmen für Installationsmaterial und Sicherheitstechnik. Es kann
natürlich sein, dass hier rund 40 Schlüsseltaster für die Schließanlage beim
Hersteller mit Schließzylindern als Beistellmaterial gefertigt wurden, aber
den Aufwand stelle ich mir zu hoch vor.