Lies dir mal deinen tollen Wikibeitrag selber nochmal gaaaaanz langsam
durch damit auch du als Schweizer von uns beiden eine Chance hast zu
verstehen. Das was du oben beschrieben hast existiert so nicht. Und das
was dort beschrieben wird gibt es nicht in allen Bl, also Bullshit.
Dort wird beschrieben das in gewissen Bl Firmen Aufträge an
Behindertenwerkstätten o.ä. Einrichtungen vergeben können und dann
gewisse Anteile von der Bezahlung auf die Strafgelder die sie wegen
Missachtung der gesetzlichen Quote von Beschäftigung Behinderter
gegenrechnen können.
Das bedeutet das die Teile ihrer Fertigung z.B. an
Behindertenwerkstätten abgeben. Wo steht dort das Lars sich die Bude von
einer Behindertenwerkstatt räumen lassen kann?
Es gibt keine Behinderten die Schränke zerlegen etc.pp. und das was
Robert beschrieben hat sind 1-Euro Jobber die das auch nicht machen
dürfen, das ist per Gesetz verboten.
Die 1-Euro Jobber dürfen nur gespendete Möbel aufarbeiten, sie dürfen
keine Wohnungsräumungen o.ä. durchführen weil sie dann auf dem ersten
Arbeitsmarkt Konkurrenz zum Gewerbe sind. Das einzige was sie dürfen
sind z.B. Wohnungen von Verstorbenen ohne Erben wo die Stadt auf den
Kosten sitzen bleibt räumen bzw. dabei helfen.
Aber selbst das finde ich wiederspricht dem Gesetz in Bezug auf 1-Euro
Jobber, da sie per Gesetz eigentlich nur Arbeiten ausführen dürfen für
die keiner zur Verfügung steht. Also eigentlich noch nicht eimal Laub
fegen auf dem Fussballplatz des örtlichen Vereins.
Ruf doch z.B. mal hier im Raum Hannover bei RK, AWO etc.pp an. Ja, wenn
sie es uns vorbeibringen können wir uns es ja mal angucken, wenn wir das
nicht gebrauchen können dann können sie es ja immer noch zum
Wertstoffhof bringen....
Danke! Da setzt man einfach eine Anzeige ins Käseblatt bzw. einen Zettel
ans schwarze Brett in der Uni und innerhalb einer Woche ist alles
geregelt! Und jetzt troll dich! theo