ich m�chte mich nach Nach- und Vorteilen (so es denn welche gibt) von
Privatstra�en erkundigen.
Ich habe bewu�t in zwei Gruppen gepostet, d.r.h wegen der technischen
Seite und d.s.r.w wegen der rechtlichen. Ich hoffe, da� meine Wahl
halbwegs zutreffend war.
Zur�ck zum Thema. Zun�chst einmal gehts mir ganz allgemein um die
Privatstra�e. Nach etwas googeln haben die Eigent�mer anscheinend alle
Kosten, die wegen dieser Stra�e entstehen, anteilig zu tragen.
Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein gro�er Nachteil ist, wo es
doch auch hei�t, da� man als Anlieger einer Gemeindestra�e an deren
Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Viel mehr Details zum konkreten Fall (der nat�rlich vorliegt) kann ich
noch nicht beisteuern (ausser der Anzahl der anliegenden EFHs und der
L�nge der Stra�e).
Allgemeine Meinungen sind auch willkommen.
Alexander
> Zur�ck zum Thema. Zun�chst einmal gehts mir ganz allgemein um die
> Privatstra�e. Nach etwas googeln haben die Eigent�mer anscheinend alle
> Kosten, die wegen dieser Stra�e entstehen, anteilig zu tragen.
Und zwar nicht nur beim Bau, sondern vor allem auch beim Unterhalt:
Reinigung, Beleuchtung, Winterdienst, allgemein gesprochen: Allem was
zur Erf�llung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist.
> Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein gro�er Nachteil ist, wo es
> doch auch hei�t, da� man als Anlieger einer Gemeindestra�e an deren
> Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
> Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten daf�r oft auf die
Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
nicht unterscheiden m�ssen, aber k�nnen.
Die Eigent�mer einer Privatstrasse k�nnen gemeinschaftlich dar�ber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen, die Anwohner einer
Gemeindestrasse aber nicht. Wenn Privatstrassen bei der Erschlie�ung
neuer Baugebiete "gebildet" werden, werden oft alle Anlieger und nnur
die Anlieger Anteilseigner und erhalten auch alle ein grundbuchlich
eingetragenes Wegerecht, k�nnen aber keinen der Anlieger von diesem
Wegerecht oder seinem Eigentum ausschlie�en.
--
Rolf Sonofthies
>> Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein gro�er Nachteil ist, wo es
>> doch auch hei�t, da� man als Anlieger einer Gemeindestra�e an deren
>> Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
>> Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
>
> Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
> von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten daf�r oft auf die
> Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
> nicht unterscheiden m�ssen, aber k�nnen.
>
Das hei�t, wenn bei der Gemeindestra�e die Kanalisation neu gemacht
wird, bin ich genauso dran wie es bei der Privatstra�e bin? Sprich,
werden bei einer Gemeindestra�e alle Kosten auf die Anwohner umgelegt
(gibt es da noch Unterschiede, ob gegen�ber auch jemand wohnt?) oder
�bernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?
Ich k�nnte mir bei der Privatstra�e auch gut eine Art Doppelbelastung
vorstellen: Man zahlt f�r den Bereich vor seinem Haus (einfach
formuliert) und, falls die Gemeindestra�e, in die die Privatstra�e
m�ndet, Kosten entstehen l��t, auch anteilig daf�r.
> Die Eigent�mer einer Privatstrasse k�nnen gemeinschaftlich dar�ber
> entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen, die Anwohner einer
> Gemeindestrasse aber nicht. Wenn Privatstrassen bei der Erschlie�ung
> neuer Baugebiete "gebildet" werden, werden oft alle Anlieger und nnur
> die Anlieger Anteilseigner und erhalten auch alle ein grundbuchlich
> eingetragenes Wegerecht, k�nnen aber keinen der Anlieger von diesem
> Wegerecht oder seinem Eigentum ausschlie�en.
>
Das w�re ja auch ein Ding;-)
Interessant w�re noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Stra�enseite gebaut w�rde
und die Zufahrt �ber die Privatstra�e erfolgen sollte (Besch�digungen,
Neuregelung der Aufteilung und Kosten).
Alexander
>> Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die
>> Beleuchtung von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten daf�r
>> oft auf die Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider
>> Strassenarten nicht unterscheiden m�ssen, aber k�nnen.
>>
> Das hei�t, wenn bei der Gemeindestra�e die Kanalisation neu gemacht
> wird, bin ich genauso dran wie es bei der Privatstra�e bin?
In den meisten Gemeinden in D ja, manchmal aber dank EU-Zusch�sse o.�.
mit erstaunlich niedrigen Eigernanteilen.
> Sprich,
> werden bei einer Gemeindestra�e alle Kosten auf die Anwohner umgelegt
> (gibt es da noch Unterschiede, ob gegen�ber auch jemand wohnt?)
H�ngt von der Gemeindesatzung ab. Unterschied machen meist:
Grundst�cksfl�che gesamt, bebaute Fl�che, Art der Nutzung, L�nge der
Grundst�cksgrenze zur Strasse.
> oder
> �bernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
> drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?
letzteres.
> Ich k�nnte mir bei der Privatstra�e auch gut eine Art Doppelbelastung
> vorstellen: Man zahlt f�r den Bereich vor seinem Haus (einfach
> formuliert) und, falls die Gemeindestra�e, in die die Privatstra�e
> m�ndet, Kosten entstehen l��t, auch anteilig daf�r.
Ich kenne nur Satzungen, welche direkte Anlieger belasten. Danach g�be
es diese Doppelbelastungen nicht.
>> Die Eigent�mer einer Privatstrasse k�nnen gemeinschaftlich dar�ber
>> entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen, die Anwohner einer
>> Gemeindestrasse aber nicht. Wenn Privatstrassen bei der Erschlie�ung
>> neuer Baugebiete "gebildet" werden, werden oft alle Anlieger und nnur
>> die Anlieger Anteilseigner und erhalten auch alle ein grundbuchlich
>> eingetragenes Wegerecht, k�nnen aber keinen der Anlieger von diesem
>> Wegerecht oder seinem Eigentum ausschlie�en.
>>
> Das w�re ja auch ein Ding;-)
... tr�umen aber manche Eigent�mer davon
> Interessant w�re noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
> angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Stra�enseite gebaut w�rde
> und die Zufahrt �ber die Privatstra�e erfolgen sollte (Besch�digungen,
> Neuregelung der Aufteilung und Kosten).
Auch das kommt darauf an, wird aber in jedem Fall anstrengend.
--
Rolf Sonofthies
> Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
> von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten daf�r oft auf die
> Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
> nicht unterscheiden m�ssen, aber k�nnen.
Was wird da konkret umgelegt?
Ich zahle keine Umlage f�r die Strasse vor meinem Haus.
Wenn die Stadt nach dem Winter die L�cher stopft zahl ich auch
nichts.
MfG
Matthias
Hier in USA gibt es sehr viele Privatstrassen. Das klappt sehr gut, aber
es gibt oft alle zig Jahre einen Zankapfel: Ob nun die Zeit fuer eine
komplette Neuteerung gekommen ist oder nicht. Der eine sagt dass es ihm
schon bei 20km/h die Bandscheiben zerlegt, der andere sagt er kaeme mit
seinem Gelaendewagen doch ganz prima nach Hause und man die Ruecklagen
doch noch etwas strecken koenne.
--
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com/
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Aha, interessant. Die Umst�nde der Widmung werde ich wohl auf dem Amt
erfahren?
> Nur nebenbei: Habt Ihr eure M�lltonnen, Briefk�sten draussen am
> �ffentlichen Stra�enrand oder in der Privatstra�e? Ich bin auch
> Teilbesitzer und Erbauer einer solchen und da war die Frage wo wir die
> hinstellen durchaus relevant.
>
Die M�lltonnen der gegenw�rtigen Eigent�mer -wir sind derzeit nur
interessiert und versuchen soviel wie m�glich _vorher_ zu kl�ren- stehen
irgendwo am Haus. Zu den Abholterminen m�ssen die Tonnen die Stra�e
entlang bis zur Gemeindestra�e gerollt werden.
>
>> �bernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
>> drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?
>
> Exakt das. Wobei eine Satzung kein Gesetz sondern durchaus angreifbar
> ist und per Gerichtsurteil unwirksam sein kann. Dann hat die Gemeinde
> ein echtes Problem. Daher gibts Mustersatzungen, die (fast) jeder
> Gemeinerat �bernimmt.
>
>
>> Ich k�nnte mir bei der Privatstra�e auch gut eine Art Doppelbelastung
>> vorstellen: Man zahlt f�r den Bereich vor seinem Haus (einfach
>> formuliert) und, falls die Gemeindestra�e, in die die Privatstra�e
>> m�ndet, Kosten entstehen l��t, auch anteilig daf�r.
>
> Ja, das ist so. Und passiert laufend.
>
:-/
Das dachte ich mir n�mlich. Schlie�lich ist der Teil, der Privatstra�e,
der auf die Gemeindestra�e st��t -eben- Privatgrundst�ck. Allerdings
sollten sich diese Kosten wirklich �berschaubar gestalten, da so eine
(diese spezielle) Stra�e maximal 4m breit ist und die Kosten geteilt
w�rden (werden sie doch?).
>
>>> Die Eigent�mer einer Privatstrasse k�nnen gemeinschaftlich dar�ber
>>> entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen
>
> Falsch. Unsere Privatstra�e steht im Bebauungsplan als �ffentlich
> gewidmete private Erschliessungsstrasse, somit k�nnen wir sie nicht
> sperren.
> Wir k�nnten nur die Umwidmung zur Anliegerstrasse wie jeder Anwohner
> jeder Strasse beantragen.
>
>
>> Interessant w�re noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
>> angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Stra�enseite gebaut w�rde
>> und die Zufahrt �ber die Privatstra�e erfolgen sollte (Besch�digungen,
>> Neuregelung der Aufteilung und Kosten).
>
> Eigentlich ganz einfach: Die Strasse ist euer Privatgrundst�ck. Wenn
> der Grundst�ckseigent�mer der Wiese gegen�ber nicht von Anfang an
> dabei ist, hat er ein Problem wenn er bauen will: Euer
> Nachbargrundst�ck "Strasse" geht ihn exakt gar nichts an. Ihr m�sst
> ihn nicht in die Eigent�mergemeinschaft aufnehmen, ihr m�sst ihm nicht
> das Befahren eurer Strasse und somit die Erschliessung der neuen
> Parzellen �ber euer Grundst�ck erlauben. Ihr m�sst ihn nicht ans
> Kanal- und Versorgungsnetz in eurem Grundst�ck anschliessen lassen.
> Wenn es zu keiner Einigung kommt muss er sich eben seine eigene
> Erschliessungsstrasse bauen.
>
> Wir hatten selber den Fall dass ein Eckgrundst�cks-Eigent�mer sich
> nicht an der Privatstrasse (Grundst�ckskauf, Baukosten, Unterhalt)
> beteiligen wollte, weil er sie ja nicht n�tzt und ganz sicher nur von
> der Hauptstrasse in sein Grundst�ck fahren wird. Sp�ter baute er eine
> Einfahrt zur Privatstrasse. Ergebnis: massiver Zaun vor seinem Tor
> durch Mehrheitsbeschluss der Strassen-Eigent�mergemeinschaft.
>
;-)
Ihr habt also damals direkt eine Strassen-Eigent�mergemeinschaft
gegr�ndet? Das klingt vern�nftig. Dar�ber existieren dann vermutlich
auch Unterlagen "auf dem Amt"?
Alexander
>>> Die Eigent�mer einer Privatstrasse k�nnen gemeinschaftlich dar�ber
>>> entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen
>
> Falsch. Unsere Privatstra�e steht im Bebauungsplan als �ffentlich
> gewidmete private Erschliessungsstrasse, somit k�nnen wir sie nicht
> sperren.
Eure schon, unsere nicht. Also: Nicht "falsch", sondern "kann sein".
"Unser" Privatweg liegt auf einem gemeinschaftlichen Privatgrundst�ck
und darf nicht �ffentlich genutzt werden, au�er f�r den Rettungsdienst.
Wir k�nnen diesen Weg jederzeit f�r Externe sperren, au�er eben f�r die
Feuerwehr.
> Wir k�nnten nur die Umwidmung zur Anliegerstrasse wie jeder Anwohner
> jeder Strasse beantragen.
Das hingegen k�nnen wir nicht, brauchen wir aber auch nicht.
--
Rolf Sonofthies
Warte mal bis was "richtiges" kommt, Kanal, neue Decke etc.
Dann wirste schon sehen ....
mfg
SS
>
>
>
> MfG
> Matthias
>> Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die
>> Beleuchtung von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten daf�r
>> oft auf die Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider
>> Strassenarten nicht unterscheiden m�ssen, aber k�nnen.
> Was wird da konkret umgelegt?
Schrieb ich doch: Strassenreinigung
> Ich zahle keine Umlage f�r die Strasse vor meinem Haus.
In unserer Gemeinde zahlt man f�r:
- erstmalige Befestigung und Ausbau der Strassenteile (Fahrbahn, Fu�weg,
Beleuchtung)
- Reinigung (an den Reinigungsbetrieb)
> Wenn die Stadt nach dem Winter die L�cher stopft zahl ich auch
> nichts.
Den baulichen Unterhalt legen Gemeinden in der Regel nicht um.
--
Rolf Sonofthies
Ich empfehle, zun�chst einmal im Gesetz zu schauen, z.B. �� 741ff und ��
1008ff. BGB..
Dazu bzw. zur endg�ltigen Beurteilung muss man allerdings wissen, wie
die Rechte und Pflichten an dem Grundst�ck, auf dem sich die Stra�e/ der
Weg befindet ausgestatlet sind.
> Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein gro�er Nachteil ist, wo es
> doch auch hei�t, da� man als Anlieger einer Gemeindestra�e an deren
> Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
> Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Zun�chst einmal die Nachteile, die (Mit)Eigentum an einem Grundst�ck bringt.
Neben Kosten sind dies bei im Miteigentum mehrerer stehende Grundst�cke
die Probleme, wenn keine Einigkeit bzgl. der Verwaltung und Erhaltung
bestehen.
[...]
Christoph
Vielen Dank f�r die Beitr�ge. Zwar ist es mit dem konkreten Fall nichts
geworden aber anscheinend sind Privatstra�en garnicht so selten, so da�
die Thematik doch nochmal akut werden k�nnte.
Alexander
Vielen Dank f�r die Beitr�ge. Zwar ist es mit dem konkreten Fall nichts