Am 18.01.2015 um 12:26 schrieb Marc Haber:
Moinsen, Du schrubst:
>
> Zumindest in Baden-Württemberg sind zwei Fluchtwege pro Stockwerk
> vorgeschrieben. Und ich kenne eigentlich kein EFH, bei dem man die
> Haustür nicht abschließen und den Schlüssel abziehen kann.
Es ist zwar Ländersache, bei solchen Dingen unterscheiden sich die
Landesbauordnungen nur in (oft ärgerlichen) Details aber doch. Gemeinsam
ist, dass pro Nutzungseinheit zwei unabhängige Flucht/Rettungswege
vorhanden sein müssen. Befindet sich im Gebäude nur eine Nutzungseinheit
(Gebäudeklassen 1 und 2 WIMRE) bist Du als Benutzer selbst vor die
Entscheidung gestellt, ob Du im Brandfalle den abgezogenen
Wohnungsschlüssel in der Jackenstasche suchst oder lieber den Riegel
zurückschiebst... Sind es mindestens zwei Nutzungseinheiten und diese
teilen sich einen Rettungsweg, ist der ensprechende Notausgang schnell
und von jedem öffenbar auszurüsten, beispielsweise durch Panikschloss,
Schließanlage, Knopfzylinder(?) o.ä.
Für den zweiten baulichen Fluchtweg reicht es imm allgemeinen aus, pro
Etage ein Fenster mit den entsprechenden Mindestgrößen vorzuhalten.
Dieses Fenster muss mit den Mitteln der ortsansässigen Feuerwehr
erreichbar sein und ein Abbergen der üblichen Besetzung des Hauses
ermöglichen. Beispielsweise ist es kein Problem, eine sechsköpfige
Familie über Leitern abzubergen, bei sechsundzwanzig Personen allen
Alters wird das dann schon eine spannendere Geschichte.
Interessant wird es übrigens, wenn aus dem EFH plötzlich ein
Mehrparteienhaus wird. Die dann nötigen Ertüchtigungsmaßnahmen werfen
manchen Kalkulation über den Haufen. Richtig interessant wird es dann
bei Großprojekten wie BER...
HTH
Mathias