wir wollen im Dachgeschoss eine neue Gas-Kombitherme einbauen lassen.
Derzeit sind zwei getrennte Gastherme (Heizung und Warmwasser)
eingebaut. Dabei sagte uns der Installateur, dass der Kamin über den
Einlass des Abgasrohres 4 Meter betragen muss. Was kann am tun wenn
die Länge nicht ausreichend ist? Und wie kan man das messen? Muss
dann, wenn nicht ausreichend, der Kamin verlängert werden, oder gibt
es eine andere Möglichkeiten? Welche Erfahrungen habt Ihr auf dem
Gebiet gemacht.
>wir wollen im Dachgeschoss eine neue Gas-Kombitherme einbauen lassen.
>eingebaut. Dabei sagte uns der Installateur, dass der Kamin über den
>Einlass des Abgasrohres 4 Meter betragen muss. Was kann am tun wenn
Hm, also wir haben unser Haus umbegbaut und jetzt eine Therem direkt
unterm Dach hängen. Das Abgassrohr ist vielleich 1 bis 1,5 m lang und
das wars.
--
MfG
Karsten
Frag den zuständigen Schornsteinfeger, denn der kommt, was deine Kamine
betrifft, gleich nach dem lieben Gott.
Hans
Hallo,
> Dabei sagte uns der Installateur, dass der Kamin über den
> Einlass des Abgasrohres 4 Meter betragen muss.
Meines Wissens muss die Schornsteinhöhe nach DIN 4705 berechnet werden.
Da reichen dann auch, je nach Gegebenheiten, Höhen unter 4 m aus.
Alternativ wäre auch eine raumluftunabhänige Therme eine Lösung. (Bringt
den eigenen Schornstein mit und saugt die Luft von draussen an.
--
MfG
Paul
Da endert auch der schornsteinfegermeister nichts dran.
Anders bei raumluftunabhängigen Geräten . 40 cm über Dach
also Geräte vom Typ C nach TRGI
Volkmar
Volkmar Rau wrote:
> Dein Installateur hat recht
> 4m wirksame Schornsteinhöhe d.h von Einmündung in den Schornstein bis
> Oberkante. Gilt für raumluftabhängige Gasgeräte.
Habe mich mal schlau gemacht in NW gilt es definitiv nicht mehr.
Seit dem 21.07.98 ist der Punkt mit der min. wirksamen Höhe weggefallen.
Feuvo NW :
§ 7 Abgasanlagen
(1) Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, soweit
erforderlich auch nach Wärmedurchlaßwiderstand und innerer Oberfläche,
so bemessen sein, daß die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen
Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein
gefährlicher Überdruck auftreten kann.
Im Kommentar dazu:
" Da die Bemessung von Abgasanlagen inzwischen umfassend in DIN 4705
Beschrieben wird.... können die bisherigen umfangreichen Vorschriften
... durch... §7Abs.1 ersetzt werden.
HTH
Paul
Dein Heizungsbauer hat dir warscheinlich eine Brenwerttherme verkauft. Die
ist vieleicht 1000 oder 2000 DM teurer, spart dafür jedes Jahr 10% deiner
Heizkosten und hat keinen Schorschtein sondern ein Doppelrohr. (Sieht aus
wie ein Abflussrohr.)
Würde ich in jedem fall dringend empfehlen. Nicht nur weil dann das
Schorsteinproblem nebenbei erledigt ist.
mfg
Christoph
>Würde ich in jedem fall dringend empfehlen. Nicht nur weil dann das
>Schorsteinproblem nebenbei erledigt ist.
>
Die sind wie du schreibst wirklich besser, dürfen aber nur entweder
alleine an einemn Kamin angeschossen werden oder müssen über ein
eigenes Abgas und Zuluftrohr angeschlossen werden. Aus diesem Grund
fällt die Art von Therme bei uns weg.
>Hm, also wir haben unser Haus umbegbaut und jetzt eine Therem direkt
>unterm Dach hängen. Das Abgassrohr ist vielleich 1 bis 1,5 m lang und
>das wars.
Inzwischen habe ich gelernt, dass es einen Unterschied zwischen einer
Gas-Therme und einer Brennwerttherme gibt.
Bei meiner Therme handelt es sich um eine normale Therme (mit
Raumluftbetrieb) die über einen normalen Kamin angeschlossen werden
darf. An diesen Kamin dürfen auch andere Therme angeschlossen sein.
Soll die Therme ins Dachgeschoss so sind in der Regel 4 Meter Kamin
über dem Abgasrohr einzuhalten.
>Frag den zuständigen Schornsteinfeger, denn der kommt, was deine Kamine
>betrifft, gleich nach dem lieben Gott.
Beide werde ich Fragen. Den lieben Gott in meinem Nachtgebet und den
der danach, kommt im Laufe der nächsten Woche.
Anschließend werde ich posten was dabei raus kam.
>On Fri, 16 Nov 2001 11:13:08 +0100, Karsten Tremmel <Kars...@gmx.de>
>wrote:
>
>
>>Hm, also wir haben unser Haus umbegbaut und jetzt eine Therem direkt
>>unterm Dach hängen. Das Abgassrohr ist vielleich 1 bis 1,5 m lang und
>>das wars.
>Inzwischen habe ich gelernt, dass es einen Unterschied zwischen einer
>Gas-Therme und einer Brennwerttherme gibt.
Das ist (für Deinen Fall) nicht der entscheidende Unterschied. Es
gibt auch normale Heizwertthermen mit Abgas- bzw. Zuluftventilator,
die genau so wie Karsten es beschrieben hat über ein eigenes
Abgasrohr durchs Dach ihre Abgase loswerden und ggf. Verbrennungsluft
zuführen können.
>Bei meiner Therme handelt es sich um eine normale Therme (mit
>Raumluftbetrieb) die über einen normalen Kamin angeschlossen werden
>darf.
Also mit Strömungssicherung und dafür ohne Ventilator. Schade für
Dich, dann fällt die obige und imho einfachste Möglichkeit tatsächlich
aus. Es sei denn, Du könntest das irrtümlich erworbene
Schornsteingerät zurückgeben.
>An diesen Kamin dürfen auch andere Therme angeschlossen sein.
Ja, bis zu drei gleichartige Geräte. Nützt Dir aber nichts, wenn die
4m wirksame Schornsteinhöhe ab dem letzten Gerät nicht einzuhalten
sind.
>Soll die Therme ins Dachgeschoss so sind in der Regel 4 Meter Kamin
>über dem Abgasrohr einzuhalten.
Die 4m sind auch dann einzuhalten, wenn die Therme nicht im
Dachgeschoss betrieben werden soll....
Hast Du eigentlich schon geprüft (oder prüfen lassen), ob die
raumluftabhängige Betriebsweise nicht schon an der Verbrennungs-
luftversorgung scheitert? Das passiert bei Dachgeschosswohnungen
häufiger. Und bevor man dann aufwendig durch Türen absägen, Luftgitter
in den Türen u.ä. einen Verbrennungsluftverbund herstellt, wäre
vieleicht doch die raumluftunabhängige Therme die bessere Alternative?
--
______________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Derzeit sind in der Wohnung schon zwei Therme eingebaut, eine für die
Heizung und eine für Warmwasser. Auch die von dir angesprochenen
Löcher in den Türen sind schon vorhanden. Die Luftversorgung ist somit
also gegeben. Voraussetzung die neue Therme hat die gleiche leistung
wie die beiden Anderen zusammen.
[Kombitherme im Dachgeschoss]
>Derzeit sind in der Wohnung schon zwei Therme eingebaut, eine für die
>Heizung und eine für Warmwasser. Auch die von dir angesprochenen
>Löcher in den Türen sind schon vorhanden. Die Luftversorgung ist somit
>also gegeben.
Du willst also die beiden vorhandenen Thermen gegen eine Kombitherme
ersetzen? Wo ist dann das Problem? Oder willst Du jetzt eine dritte
Therme in der Wohnung betreiben?
Oder willst du die beiden Thermen gegen eine tauschen und
gleichzeitig den Aufstellungsort ändern? Dann müßte die
Verbrennungsluftversorgung wahrscheinlich doch geändert werden.
Warum haben die beiden vorhandenen Thermen denn nicht das Problem mit
der Schornsteinhöhe?
>Voraussetzung die neue Therme hat die gleiche leistung
>wie die beiden Anderen zusammen.
..und die beiden anderen hängen zusammen in einem Aufstellraum und
die neue Therme soll auch in diesem Raum betrieben werden und die
beiden anderen werden dafür abgebaut. Nur: Warum hast Du dann ein
Problem mit der Schornsteinhöhe/den Anschlußvorschriften? Es bliebe
doch sozusagen alles beim alten. Einfacher Gerätetausch.
Irgendwie versteh' ich die Problematik nicht (mehr), denn wenn es
wirklich nur um den Gerätetausch geht (und so habe ich Dich jetzt
verstanden), und bisher mit zwei getrennten Geräten alles
funktioniert hat und genehmigt war, warum sollte man jetzt für die
Kombitherme den Schornstein verlängern?
Querschnittanpassung könnte ich nachvollziehen (je nachdem, ob noch
andere Geräte in unteren Etagen am selben Zug hängen und wie stark
der jetzige Schornsteinquerschnitt vom später benötigten abweicht),
aber Verlängerung?
Du solltest einmal den zuständigen Bezirksschornsteinfeger
konsultieren, wenn der sein OK gibt, alles so lassen wie es ist und
die Kombitherme an den vorhandenen Schornsteinzug anschließen
(lassen).
>Du solltest einmal den zuständigen Bezirksschornsteinfeger
>konsultieren, wenn der sein OK gibt, alles so lassen wie es ist und
>die Kombitherme an den vorhandenen Schornsteinzug anschließen
Habe ich gemacht.
> Hamburg (Germany)
Die Vorschrift betrifft vielleicht nur Baden Würtemberg. Vielleicht
deshalb andere Bestimmungen wie im Norden.
Gruss Rainer
[...]
>>Du solltest einmal den zuständigen Bezirksschornsteinfeger
>>konsultieren, wenn der sein OK gibt, alles so lassen wie es ist und
>>die Kombitherme an den vorhandenen Schornsteinzug anschließen
>Habe ich gemacht.
>> Hamburg (Germany)
>Die Vorschrift betrifft vielleicht nur Baden Würtemberg. Vielleicht
>deshalb andere Bestimmungen wie im Norden.
Nein, die Vorschrift (4m wirksame Schornsteinhöhe) gilt auch hier
"oben". Und es gibt sicherlich auch hier Schornsteinfeger, die von
dieser Vorschrift auch in Fällen wie Deinem nicht einen Millimeter
abrücken.
Aber es gibt definitiv mindestens einen
Bezirksschornsteinfegermeister in HH, der sich auf die oben
geschilderte Argumentation eingelassen hat und den Gerätetausch auch
bei "nur" 3,6m hohem Schornstein noch abgenommen hat. Allerdings unter
dem Vorbehalt, daß, sofern er bei seinen Messungen Fehlfunktionen der
Abgasanlage feststellen würde, diese "vorläufige Genehmigung"
erlischt und Abhilfe geschaffen werden muß (also dann doch
nachträglich der Schornstein verlängert werden müßte oder eine andeer
Art der Abgasabführung gewählt werden müßte). Ist bis jetzt (nach 4
Jahren), noch nicht passiert.
Tja, scheinbar ist die ganze Sache nicht nur von der Vorschriftenlage
abhängig, sondern auch vom Verhandlungsgeschick des Installateurs
und davon, wie kulant der Schornsteinfeger seine Vorschriften
auszulegen bereit ist.
Hast Du wohl Pech gehabt. Meine Empfehlung lautet immer noch, ein
raumluftunabhängiges Gerät mit eigener Abgasleitung durchs Dach zu
installieren. Daran kann der Schwarze Mann nicht herummäkeln (sofern
die dafür geltenden Vorschriften eingehalten werden) und er verdient
an einem solchen Gerät wesentlich weniger als an den
schornsteingebundenen Geräten.