http://www.rigips.de/main02_2_10_s.htm#Vorsatzschalen
Ob das auch bei Horizontal-Lattung gilt,??. Hat das zwingende Gründe, weil
sonst vertikal üblich ist.
HTH
Horst
Gruß
Achim
> habe vor einen Keller mit Rigips zu verkleiden. Ich will die Platten
> auf Holz befestigen. Welchen Abstand zwischen den Holzlatten,
> welche ich horizontal anbringen will, sollte man einhalten, um einen
> ordentlichen Halt z gewährleisten.
> Danke für Antworten
Bundmass 31.3cm bei einer Plattenbreite von 125cm.
Grüsse
Fredi
> Hallo Thorsten
>
> > auf Holz befestigen. Welchen Abstand zwischen den Holzlatten,
> > welche ich horizontal anbringen will, sollte man einhalten, um einen
~~~~~~~~~~
> Bundmass 31.3cm bei einer Plattenbreite von 125cm.
~~~~~~~~~~~~~
SCNR. Er will die Lattung _waagerecht_ machen. :-)
Bjoern
> > > auf Holz befestigen. Welchen Abstand zwischen den Holzlatten,
> > > welche ich horizontal anbringen will, sollte man einhalten, um einen
> ~~~~~~~~~~
> > Bundmass 31.3cm bei einer Plattenbreite von 125cm.
> ~~~~~~~~~~~~~
> SCNR. Er will die Lattung _waagerecht_ machen. :-)
Wo liegt dabei das Problem?
Wenns der Verschnitt sein sollte kommts auf die Raumhöhe an.
MFG
Fredi (Zimmerer)
> Hallo Bjoern
>
> > > > auf Holz befestigen. Welchen Abstand zwischen den Holzlatten,
> > > > welche ich horizontal anbringen will, sollte man einhalten, um einen
> > ~~~~~~~~~~
> > > Bundmass 31.3cm bei einer Plattenbreite von 125cm.
> > ~~~~~~~~~~~~~
> > SCNR. Er will die Lattung _waagerecht_ machen. :-)
>
> Wo liegt dabei das Problem?
Evtl. andere Mindestabstaende bei horizontaler und vertikaler Traglattung?
Ich kann leider nicht nachschauen, die Papierunterlagen sind zuhause
und www.lafarge-gips.de ist momentan von der Geschwindigkeit her nicht
zumutbar.
Bjoern
> > Wo liegt dabei das Problem?
>
> Evtl. andere Mindestabstaende bei horizontaler und vertikaler Traglattung?
> Ich kann leider nicht nachschauen, die Papierunterlagen sind zuhause
IMO nein, wie sollte das mit kreuzweise verlegeweise bei zb.F60 zu
vereinbaren sein. Egal wie man die Platten dreht vollflächige
Aussenkantenauflage ist nur mit Rasterlattung möglich und absolut unüblich.
Hab die Vorschriften zwar nicht im Kopf, aber bei den meisten
Innenausbaufirmen wird mit Lattenteilungen knapp über 40cm gearbeitet, das
mache ich trotz wiederholtem Anschiss vom Chef nicht scheint aber noch den
gesetzl. Bestimmungen zu entsprechen.
MfG
fredi
> Hallo Bjoern
>
> > > Wo liegt dabei das Problem?
> >
> > Evtl. andere Mindestabstaende bei horizontaler und vertikaler Traglattung?
> > Ich kann leider nicht nachschauen, die Papierunterlagen sind zuhause
>
> IMO nein, wie sollte das mit kreuzweise verlegeweise bei zb.F60 zu
> vereinbaren sein. Egal wie man die Platten dreht vollflächige
Wieso F60 bei einer Vorsatzschale? Was hat *bequemes* Stossen der
Platten mit den Vorschriften der Hersteller zu tun? Es gibt einen
maximal moeglichen Abstand der Traglattung, der vom Hersteller
vorgeschrieben wird. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass
dieser bei horizontaler Traglattung anders als bei vertikaler
Traglattung ist. Da geht es um statische Belange. Das bei den
F-Klassen noch ganz andere Dinge vorgeschrieben werden ist klar, aber
darum ging es doch gar nicht.
> Aussenkantenauflage ist nur mit Rasterlattung möglich und absolut unüblich.
Stossen auf Platten auf der Lattung ist doch ueblich, oder? Warum
sich das Leben freiwillig schwer machen?
> Hab die Vorschriften zwar nicht im Kopf, aber bei den meisten
> Innenausbaufirmen wird mit Lattenteilungen knapp über 40cm gearbeitet, das
> mache ich trotz wiederholtem Anschiss vom Chef nicht scheint aber noch den
> gesetzl. Bestimmungen zu entsprechen.
Bei Waenden mit vertikaler Traglattung ist der Maximalabstand doch
ueblicherweise 62.5cm, oder? BTW. Seit wann gibt es fuer die
Latteneinteilungen gesetzliche Vorschriften? Das ist Sache des
Herstellers. Der sagt in seinen Unterlagen fuer welchen
Einsatzbereich die Konstruktion wie ausgefuehrt werden muss. Im
Gesetz steht, wenn ueberhaupt, welche F-Klassen fuer bestimmte Arten
von Waenden vorgeschrieben sind.
Bjoern
Ich glaube hier herrscht ein gründliches missverständniss vor!
Eine Platte hat 4 Seiten wenn ich jede Seite=Stoss mit Lattung unterlege
mache ich eine Rasterlattung!
Wenn ich die Lattung egal ob Horizontal oder Vertikal verlege zwingt mich
kein Mensch dazu dieses auch mit der Platte zu tun. Was spricht also gegen
eine horizontale verlegung der Latten und Platten, ausser einem Verschnitt
der anderweitig nicht untergebracht werden kann?
> Stossen auf Platten auf der Lattung ist doch ueblich, oder? Warum
> sich das Leben freiwillig schwer machen?
Welche nu Längs oder Querstösse:-)
> Bei Waenden mit vertikaler Traglattung ist der Maximalabstand doch
> ueblicherweise 62.5cm, oder? BTW. Seit wann gibt es fuer die
> Latteneinteilungen gesetzliche Vorschriften? Das ist Sache des
> Herstellers. Der sagt in seinen Unterlagen fuer welchen
> Einsatzbereich die Konstruktion wie ausgefuehrt werden muss. Im
> Gesetz steht, wenn ueberhaupt, welche F-Klassen fuer bestimmte Arten
> von Waenden vorgeschrieben sind.
Das kommt auf die Plattenstärke an bei 9.5mm 62.5cm Lattabstand biegt sich
die Wand von alleine und bei 15mm ist ein schöner Resonanzkörper vorhanden
sofern die Wände nicht vollständig isoliert sind. Und was passiert wenn man
beim Möbelumstellen mal bei der weiten Lattung gegen die Wand stösst,
gegenüber einer weniger weiten Teilung?
Normen gibts dabei sicher, die werden dann von den Herstellerfirmen auf die
Plattenformate umgesetzt und weitergegeben.
Ich war vor Jahren auf einem Seminar von Fermacel und habe mich gewundert
was da alles genormt wird.
Möglicherweise besteht aber meine Einstellung gegenüber "Mindestabstände
usw." in der Branche wegen meiner 25 jährigen Berufserfahrung, und gehe
daher auf sicher ist sicher. Meist machen die par zusätzlichen Latten grade
mal 2-5% der Gesamtkosten aus.
MfG
Fredi