Bodo Mysliwietz schrieb:
> Am 11.07.2016 um 20:48 schrieb Harald Klotz:
>> HC Ahlmann schrieb:
>>
>>> Neue Waschmaschine *unter 6 Monate oder Beweis* des angelegten
>>> Mangels möglich? Do-it-yourself-Reklamation.
>>>
>>
>> Oh man, was soll der Unsinn mit dem Beweis?
>
> Gesetzliche Gewährleistung verstehen.
Das ist dir angeraten.
>> Beweisen musst du vor Gericht, falls der Richter einen Beweis
>> fordert. Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten, unsachgemäßer gebrauch
>> hat dazu
>> geführt oder es ist ein Mangel bei Übergabe.
>
> siehe das fett markierte.
Und?
Du solltest versuchen das Gesetz zu verstehen, offensichtlich kannst
du es nicht.
Wenn ich reklamiere habe ich nur zu beweisen, dass ein Fehler
vorliegt.
Der Händler ist verpflichtet meine Reklamatarion kostenlos zu prüfen.
Sollte der Händler sich weigern wäre ein Klage angesagt, an der Stelle
kommt der Beweis ins Spiel.
Wie der auszusehen hat, darüber schweigt das Gesetz. Der Richter
entscheidet ob er einen Beweis braucht und welcher Art der ist.
Als Beweis kann dem Richter allein deine schlüssige Ausführung
reichen.
Grüße Harald