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Nachbarproblem: Grenzbebauung und -abriss

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Jens Wolf

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Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
Hallo!

Da hier recht viele Hausbesitzer mitlesen, muss ich mal mein zunehmend
schlafraubendes Problem mit meinem Nachbarn posten:

Nach meinem Hauskauf im Marktbereich einer Kleinstadt (geschlossene
Reihenbebauung 17.-19. Jh.) vor einigen Jahren begann er 1994 ohne
vorherige Information oder gar Absprache mit dem Abriss einer die
Grundstuecke im Hinterhofbereich teilenden Mauer (ca. 4 m hoch und 12 m
lang). Diese stammt angeblich von einem verlaengerten Seitenfluegel
seines Hauses, welcher bis etwa 1940 auf seinem Grundstueck als
Grenzbebauung existierte.
Am anderen Ende muendet diese Mauer in der seitlichen Aussenwand meines
Hinterhofgebaeudes (beides 48er Waende), die ja wohl kaum ihm gehoeren
duerfte. Leider gibt es weder Grenzsteine noch eine so genaue
Flurstueckskarte oder gar Zeichnungen dazu in den Bauakten, so dass ich
seine Behauptung, die Mauer gehoere ihm, nicht widerlegen kann.
Ich gehe aber mind. von einem Grenzverlauf in der Mitte der Mauer aus.
Moeglicherweise existierte ja auch auf meiner Seite einmal ein
derartiger Seitenfluegel ...
Nachdem ich ihm schon 1994 meine Ablehnung deutlich machte und er die
entstandenen Putzschaeden am Haus umgehend in Ordnung bringen wollte,
setzte er im November 1998 den begonnen Teilabriss fort, so dass die
Mauer nun noch etwa 2,5 m hoch ist.
Da sein Grundstueck etwa 1 m tiefer liegt, riss er ebenfalls 1994 im
Sockelbereich einen Teil der Mauer weg, um sie angeblich zu sanieren.
Seitdem "haengt" die Mauer auf etwa 1,5 m Laenge buchstaeblich in der
Luft (notduerftig abgestuetzt). Da dieses Loch unmittelbarer am Haus
liegt, zeigen sich in meiner Aussenwand nun erste Tapetenrisse.
Mein Nachbar meint natuerlich, die seien sicher schon immer da gewesen.
Ich halte das alles fuer Taktik, um einen vollstaendigen Abriss aus
Gruenden von Stabilitaet und Zustand (seitdem ungeschuetzte Oberseite)
zu bewirken.

Mich wuerde nun interessieren, wie derartige Meinungsverschiedenheiten
andernorts geklaert werden, da aehnliche Verhaeltnisse sicher in vielen
Bereichen mit (ur)alter Bebauung existieren?
Wie sieht die Rechtslage aus und an wen sollte ich mich wenden, ohne
gleich mit Anwalt oder Gericht zu drohen?

Ich will eigentlich keinen Streit und verkaufen waere Dummheit, denn
Lage und Wohnklima sind sehr gut. Langfristig hatte ich gehofft, durch
eine Glasueberdachung des Hinterhofes einen grossen Wintergarten
einrichten zu koennen, aber das hat sich jetzt wahrscheinlich erledigt.
Deshalb will ich auch (noch) nicht beim oertlichen Bauamt vorstellig
werden, denn denen koennte diese Idee vielleicht missfallen und ein
anderer plausibler Grund zur Erhaltung der Mauer faellt mir nicht ein
(Laerm- und Sichtschutz bringen sicher keine Punkte). Auch scheint er
recht gute Beziehungen dorthin zu pflegen ... :-(


kleiner Grundriss:

-----------
| |
| |
|----------
|
| Hinter-
| hof
|
|----------
----------| |
| | |
| Nachbar | ich |
| | |
---------------------


so, jetzt muss ich erstmal an die frische Luft ...


verzweifelt,
Jens

Ralf Reske

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
Jens Wolf wrote:

> Am anderen Ende muendet diese Mauer in der seitlichen Aussenwand meines
> Hinterhofgebaeudes (beides 48er Waende), die ja wohl kaum ihm gehoeren
> duerfte. Leider gibt es weder Grenzsteine noch eine so genaue
> Flurstueckskarte oder gar Zeichnungen dazu in den Bauakten, so dass ich
> seine Behauptung, die Mauer gehoere ihm, nicht widerlegen kann.

Er kann aber auch nicht beweisen das sie ihm gehoert.

> Da sein Grundstueck etwa 1 m tiefer liegt, riss er ebenfalls 1994 im
> Sockelbereich einen Teil der Mauer weg, um sie angeblich zu sanieren.
> Seitdem "haengt" die Mauer auf etwa 1,5 m Laenge buchstaeblich in der
> Luft (notduerftig abgestuetzt). Da dieses Loch unmittelbarer am Haus
> liegt, zeigen sich in meiner Aussenwand nun erste Tapetenrisse.
> Mein Nachbar meint natuerlich, die seien sicher schon immer da gewesen.

Da wird es aber langsam Zeit einen Gutachter einzuschalten.

> Wie sieht die Rechtslage aus und an wen sollte ich mich wenden, ohne
> gleich mit Anwalt oder Gericht zu drohen?

Da musst du wohl durch.

Ralf Reske

Hannes Birnbacher

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
On Thu, 07 Jan 1999 00:01:27 +0100, Jens Wolf <wolf...@gmx.net>
wrote:

>
>Mich wuerde nun interessieren, wie derartige Meinungsverschiedenheiten
>andernorts geklaert werden, da aehnliche Verhaeltnisse sicher in vielen
>Bereichen mit (ur)alter Bebauung existieren?

Der ARAG Ratgeber zum Nachbarrecht (empfehlenswert - kann sich jeder,
glaube, ich, für nen Heiermann zusenden lassen, 271 Seiten) sagt auf
S. 81...87 u.a.

==========Zitat, Auszüge=================
Grenzwand - die an der Grenze errichtete Aussenwand eines Gebäudes.
Nachbarwand - die auf der Grenze stehende Wand, früher als
"Kommunmauer" (gemeinsame Mauer) bekannt.

Regelungen zu beiden Themen finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen
von Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Vorschriften nur zur Nachbarwand im Recht Bayerns. Vorschriften nur
zur Grenzwand in Baden-Württemberg. Regelungen zu keinem der Themen
gibt es in Bremen und Hamburg sowie in Sachsen.

... Wenn schliesslich eines der beiden Gebäude, die an die Nachbarwand
angebaut sind, abgerissen werden soll, so bleibt die Nachbarwand
selbst natürlich stehen, und der Bauherr des abgebrochenen Gebäudes
ist ausserdem verpflichtet, etwa entstandene Schäden an der
Nachbarwand zu beseitigen, sodass diese nun als Abschlußwand des
verbleibenden Gebäudes dienen kann.
==================Zitate Ende===============

Sieht mir irgendwie so aus, als ob gemäss vorigem Absatz eine
Nachbarwand stehen geblieben ist, als das dazugehörige Gebäude Deines
Nachbarn abgerissen oder ausgebombt wurde. Soweit, so gut. Bei der
Nachbarwand kommts aber, denke ich, nicht darauf an, wieviel
Millimeter links und wieviel rechts der Grenze stehen, sondern die
Vorschriften gelten nach wie vor. Also die Mauer einige Jahrzehnte
später doch noch abzureissen könnte, so hoffe ich jedenfalls für Dich,
nen kostenlosen Neuaufbau Deines Gebäudes bedeuten. Hierbei setze ich
einfach mal voraus, dass die Vorschriften über die Kommunmauer wegen
der Statik auch "um die Ecke" gelten.

Falls Du ne Gebäudeversicherung hast, mach doch ne Schadensmeldung und
verlange nen Vorschuss für Abriss und Neuaufbau, da die tragenden
Wände Deines Heims Risse und Einsturzneigung zeigen. Abzug alt für neu
gibts bei Gebäudeversicherung m.W. nicht. Ich wette, dann summen, für
Dich kostenlos, die Gutachter und Rechtsanwälte rum wie die Wespen;-)


>an wen sollte ich mich wenden,

Vielleicht an nen Sachverständigen? Ich hab mich in nem anderen Fall
mal von nem Anwalt, nicht nem Sachverständigen, beraten lassen. Ein
Gespräch ohne Begehung der Baustelle hat 130 oder 190 Mark gekostet,
das wären die geringsten Kosten in dem Schadensfall gewesen. Und die
hat noch die Rechtschutzversicherung getragen - beim Gebrauchtkauf
usw. zahlt die nämlich durchaus im Immobilienbereich zum Normaltarif
für "Rechtschutz entweder als Mieter oder alternativ als Eigentümer",
nur für die Errichtung eines neuen Gebäudes von Grund auf löhnt die
nicht.

>ohne
>gleich mit Anwalt oder Gericht zu drohen?

Warum nicht, wenn der Schaden denn bereits eingetreten ist? Frag erst
mal nen Bauunternehmer, was ne Sicherung Deines Gebäudes kostet, bevor
Du edle Größe zeigst;-)

>Ich will eigentlich keinen Streit und verkaufen waere Dummheit,

Wenn Du den Bogen Deiner möglichen Reaktionen zwischen Nichtstun, auf
eigene Kosten alles beheben und, als anderes Extrem, einen Verkauf des
Grundstücks spannst (mit Riesenverlust, weil, wer kauft schon ein Haus
mit Rissen, weil der Nachbar an einer Ecke buddelt), dann kannst Du
auch ein Stück vor dem letzteren Extrem probieren, zu Deinem Recht zu
kommen. Was kann ein evtl. Kegelbruder Deines Nachbarn im Bauamt schon
gegen Schadenersatz- und Restituierungsansprüche machen, wenn die
Rechtslage eindeutig zu deinen Gunsten ist. Wenn Du am
Sonntagnachmittag wen zum Schachspielen brauchst, frag halt nen
anderen Nachbarn, denn dieser eine will Dir ja wohl übel.

Vor dem Bauamt, was Deinen Wintergarten betrifft, hätt ich eh keine
Angst. Die wollen als Person ernst genommen werden, d.h. bei nem
Anliegen musst Du auch mal hin und Bedenken ausräumen. Den Beamten
helfen, ihr Gesicht dabei zu wahren, muss noch lange nicht heissen,
Vermögenswerte aufzugeben. Vielleicht kannst Du sogar Dein Vorhaben
besprechen und dabei ganz hintenrum auch mal Dein Mauerproblem
hinterfragen.

Jens Wolf

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
Ralf Reske wrote:

> Er kann aber auch nicht beweisen das sie ihm gehoert.

Er begruendet es u.a. mit der (nun abgerissenen) Abdeckung dieser
Hofmauer (Biberschwaenze mit Neigung auf seine Seite).

> Da wird es aber langsam Zeit einen Gutachter einzuschalten.

nur duerfte damit der typisch deutsche Nachbarstreit durchbrechen (was
ich eigentlich vermeiden wollte).
Leider habe ich bisher keine NG fuer Baurecht gefunden, um diesen Fall
diskutieren zu koennen.


Tschuess,
Jens

Jens Wolf

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
Hannes Birnbacher <ad-...@t-online.de> schrieb

> Grenzwand - die an der Grenze errichtete Aussenwand eines Gebäudes.
> Nachbarwand - die auf der Grenze stehende Wand, früher als
> "Kommunmauer" (gemeinsame Mauer) bekannt.

tja, daran duerften sich die Geister schon scheiden

> Regelungen zu keinem der Themen gibt es in

> ... Sachsen.

hmm, Pech oder Glueck?

> ... Wenn schliesslich eines der beiden Gebäude, die an die Nachbarwand
> angebaut sind, abgerissen werden soll, so bleibt die Nachbarwand
> selbst natürlich stehen, und der Bauherr des abgebrochenen Gebäudes
> ist ausserdem verpflichtet, etwa entstandene Schäden an der
> Nachbarwand zu beseitigen, sodass diese nun als Abschlußwand des
> verbleibenden Gebäudes dienen kann.

Gut. Das wuerde bedeuten, dass er die Mauer nicht tiefer als bis zur
Auflage der Dachbalken meiner an der Hinterhofmauer stehenden Schuppen
abreissen darf (was er stellenweise schon um ca. 20 cm unterschritten
hat, so dass ich in den Schuppen gen Himmel blicken kann).

> Bei der Nachbarwand kommts aber, denke ich, nicht darauf an,
> wieviel Millimeter links und wieviel rechts der Grenze stehen,

nimmt man den Grenzverlauf in der Mauermitte an, wuerde die Haelfte der
abgerissenen Steine und Ziegel eigentlich mir gehoeren ... (rein
theoretisch)

> Hierbei setze ich einfach mal voraus, dass die Vorschriften ueber


> die Kommunmauer wegen der Statik auch "um die Ecke" gelten.

... hatte ich auch so gedacht

> verlange nen Vorschuss für Abriss und Neuaufbau, da die tragenden
> Wände Deines Heims Risse und Einsturzneigung zeigen.

Einsturzneigung waere stark uebertrieben. Und Risse sind in derart alter
Bausubstanz immer vorhanden (da duerften sich alte Stadtkerne kaum
unterscheiden).
Meine Risse sind allerdings neu.

> dann kannst Du auch ein Stück vor dem letzteren Extrem
> probieren, zu Deinem Recht zu kommen.

Mir ging es ja weniger um die kleinen Risse als mehr um die Erhaltung
der Mauer. Die Risse wollte ich eher als Druckmittel verwenden, um einem
vollstaendigen Abriss vorzubeugen und endlich die Verfuellung des
Mauerloches zu erreichen.

Dummerweise (?) habe ich mich kurz vor Weihnachten dazu hinreissen
lassen, den erneuten Abriss vom November nicht nur von meiner Hofseite
per Fotos und Video zu dokumentieren, sondern auch von der des Nachbarn
(das Loch sieht man nur bei ihm, weil sein Hof ca. 1 m tiefer liegt). Da
ich von drueben Baugraeusche hoerte und ihn beim Werkeln vermutete, ging
ich wie bereits 1994 und 1996 durch die offenstehende Hausdurchfahrt in
seinen Hinterhof, um nochmals mit ihm zu sprechen. Leider bastelte aber
nur ein Mieter. Die einmal mitgebrachten Cameras nutzte ich trotzdem.
Prompt brachte die Post zu Silvester ein Schreiben, in dem er mir
vorwirft, dass "Sie widerrechtlich mein Grundstueck betreten haben, ohne
eine vorherige Absprache mit mir, als Eigentuemer, zu treffen" und "dass
Sie Fotos von meinem Haus / Grundstueck gemacht haben".
Da er eine schriftliche Antwort dazu haben wollte, nutzte ich die
Gelegenheit, um ihm saemtliche Fakten seines Vorgehens und der mir
entstandenen Schaeden detailliert vor Augen zu fuehren. Sollte er
trotzdem rechtliche Schritte gegen mich einleiten, werde ich natuerlich
ebenfalls handeln.

Tja, eigentlich wollte ich mich von solchem Aerger immer fernhalten ...
:-(


danke und tschuess,
Jens

Martin

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
> Leider habe ich bisher keine NG fuer Baurecht gefunden, um diesen Fall
> diskutieren zu koennen.

Vielleicht mal unter da.alt.sci.architektur versuchen?

Thomas RACHEL

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to

Jens Wolf schrieb in Nachricht <3693EB...@gmx.net>...

>... und ein anderer plausibler Grund zur Erhaltung der Mauer faellt mir
nicht ein ...

Wieso ? Oben schriebst Du was von Rissen in der Tapete, die
möglicherweise hiervon herrühren könnten... Reicht das nicht ? :-)

Thoma$

Hannes Birnbacher

unread,
Jan 7, 1999, 3:00:00 AM1/7/99
to
On Thu, 07 Jan 1999 17:12:38 +0100, Jens Wolf <wolf...@gmx.net>
wrote:


>> Grenzwand - die an der Grenze errichtete Aussenwand eines Gebäudes.
>> Nachbarwand - die auf der Grenze stehende Wand, früher als
>> "Kommunmauer" (gemeinsame Mauer) bekannt.

>tja, daran duerften sich die Geister schon scheiden

Tschuldigung, dann hab ich zu wenig zitiert. Nachbarwand/Kommunmauer
ist gemäss dem Büchlein eindeutig eine Mauer, die zwei Gebäuden
gleichzeitig gedient hat, mit entsprechend anspruchsvollen
Vorschriften für beide gemeinsame Nutzer/Eigner.

>
>> verlange nen Vorschuss für Abriss und Neuaufbau, da die tragenden
>> Wände Deines Heims Risse und Einsturzneigung zeigen.
>
>Einsturzneigung waere stark uebertrieben.

Du sollst ja stark übertreiben, damit die vielen kostenlosen
Spitzen-Fachleute zu Deinen Gunsten anfangen zu stochern;-)

In Bau kenn ich mich garnicht aus, aber Bürokratien weiss ich zu
behandeln ... Insider eben;-))


>Prompt brachte die Post zu Silvester ein Schreiben, in dem er mir
>vorwirft, dass "Sie widerrechtlich mein Grundstueck betreten haben, ohne
>eine vorherige Absprache mit mir, als Eigentuemer, zu treffen" und "dass
>Sie Fotos von meinem Haus / Grundstueck gemacht haben".

Wenns Dir hilft, mach ich ne solidarische Selbstanzeige mit
Belegmaterial, dass ich in meinem Leben ungefähr vierzigtausendmal
genau dasselbe getan habe;-)

wern...@my-dejanews.com

unread,
Jan 8, 1999, 3:00:00 AM1/8/99
to

> Einsturzneigung waere stark uebertrieben. Und Risse sind in derart alter
> Bausubstanz immer vorhanden (da duerften sich alte Stadtkerne kaum
> unterscheiden).
> Meine Risse sind allerdings neu.

Ob der Nachbar so graben darf oder nicht, entscheidet - unabhängig von den
Rissen - erstmal der Statiker. Sagt er, daß das Loch die Standsicherheit
Deines Hauses gefährdet, _muß_ er zuschütten, abstützen, oder was immer.
Grundsätzlich muß man abstützen, wenn man senkrecht heruntergräbt. Frag mal
beim Bauamt nach, die können auch nett sein und haben manchmal einen
"Bauberater". Die wirklich ganz genaue Lage der Mauer bestimmt der Vermesser,
das wird Dich als "amtlicher Lageplan" ca 1.500 DM kosten( nach
Gebührensatzung, nicht nach Aufwand ). Vielleicht gehen auch Teilmessungen.
IMHO ist es fraglich, ob der Nachbar die Mauer ohne Abrißgenehmigung
überhaupt einreißen darf.

> Prompt brachte die Post zu Silvester ein Schreiben, in dem er mir

per Einschreiben mit Rückschein ? Alles andere ist nie angekommen.


> vorwirft, dass "Sie widerrechtlich mein Grundstueck betreten haben, ohne
> eine vorherige Absprache mit mir, als Eigentuemer, zu treffen" und "dass
> Sie Fotos von meinem Haus / Grundstueck gemacht haben".

Er hat vergessen, Dir vorher Hausverbot zu erteilen. Wenn er es doch tut, muß
ein Sachverständiger die Fotos machen. Im übrigen hast Du das Recht, zu
Wartungs- und Reparaturarbeiten sein Grundstück zu betreten. Wie üblich, nach
Absprache und "im zumutbaren Ausmaß".


> Da er eine schriftliche Antwort dazu haben wollte, nutzte ich die
> Gelegenheit,

Pech, Brief ist doch angekommen. Aber Deiner vielleicht nicht ?


>
> Tja, eigentlich wollte ich mich von solchem Aerger immer fernhalten ...

Dann mußt Du wohl in die Wüste ziehen.

MfG
Werner

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Jens Wolf

unread,
Jan 8, 1999, 3:00:00 AM1/8/99
to
wern...@my-dejanews.com wrote:

> Die wirklich ganz genaue Lage der Mauer bestimmt der Vermesser,
> das wird Dich als "amtlicher Lageplan" ca 1.500 DM kosten

ist mir schon bekannt, aber als Student nicht finanzierbar :-(

> IMHO ist es fraglich, ob der Nachbar die Mauer ohne Abrißgenehmigung
> überhaupt einreißen darf.

In Sachsen ist ein bestimmtes Abrissvolumen genehmigungsfrei (Zahl hab'
ich leider gerade nicht im Kopf). Die Mauer ueberschreitet dieses leider
nicht.

> Pech, Brief ist doch angekommen. Aber Deiner vielleicht nicht ?

Mit Einschreiben sollte er das schon. ;-)

> Dann mußt Du wohl in die Wüste ziehen.

Im naechsten Leben bestimmt! Obwohl - wenn ich an Gadd*fi, Sadd*m & Co.
denke, bleibe ich doch lieber hier ...


Gruss,
Jens

Jens Wolf

unread,
Jan 8, 1999, 3:00:00 AM1/8/99
to
Danke fuer Eure Antworten!

Werde am Wochenende nochmal ueber die naechsten Schritte nachdenken.


Gruss,
Jens

Kutzki Peter

unread,
Jan 8, 1999, 3:00:00 AM1/8/99
to
Hallo Jens,

Jens Wolf schrieb:

> Danke fuer Eure Antworten!
> Werde am Wochenende nochmal ueber die naechsten Schritte nachdenken.

Wenn überhaupt, dann sollte Deine erste Frage an einen Anwalt lauten,was
der für bestimmte Fragen von Dir haben möchte. Ich bin einmal ge-
waltig aufgelaufen. Obwohl mir seine mündlichen Antworten (Telefonat)
überhaupt nichts gebracht hatten, ich mußte völlig anders vorgehen als
er geraten hatte, bekam ich nach einem Jahr eine satte Honorar-Rechnung.

Dieses Honorar kann der RA nach dem Wert verlangen, um den ggf. zu
streiten gewesen wäre. Er wollte 1200.- , wir trafen uns bei der Hälfte
und
ich Trottel hatte damals noch Glück, daß es nur um 30.000 Streitwert
ging.
Ich weiß heute noch nicht genau nach welchen Kriterien das rechtens ist.

Nur für alle Fälle, könnte ja sein....
Besten Gruß
Peter

Rainer Maier

unread,
Jan 9, 1999, 3:00:00 AM1/9/99
to
On Thu, 07 Jan 1999 00:01:27 +0100, Jens Wolf <wolf...@gmx.net>
wrote:

>Hallo!


>
>Da hier recht viele Hausbesitzer mitlesen, muss ich mal mein zunehmend
>schlafraubendes Problem mit meinem Nachbarn posten:

1. Auf jeden Fall _sofort_ schriftlich (per Einschreiben mit
Rückschein) vom Nachbarn verlangen, dass er alle weiteren
Baumassnahmen stoppt, bis die Rechtslage geklärt ist. Geht der Nachbar
nicht drauf ein und baut weiter, sofort Rechtsanwalt einschalten.
2. Auf Vermessungsamt die Vermessung der betroffenen Grenzpunkte
beantragen. Kostet pro Punkt ca. 100..200 DM, je nach Grundstückswert,
dauert aber.
3. Aufs Bauamt gehen und mit denen die Sache besprechen.
4. In der Stadtbibliothek einschlägige Literatur wälzen.

Der Friede ist ja wohl schon gestört, also bringt Nachgiebigkeit
garnix, es gibt so manche "Nachbarn", die nehmen dich nach Strich und
Faden aus wenn du dich nicht wehrst. Davon kann ich ein Lied singen.


Gruss Rainer

Gerd Hofmann

unread,
Jan 10, 1999, 3:00:00 AM1/10/99
to
Sowas hatte ich auch schon. Damals erteilte mir ein Anwalt erstens falsche
Auskünfte und zweitens nicht zu dem Thema, welches ich ihm vorgab. Das ganze
ging dann vors Gericht. Mein Argument war sinngemäß so: Wenn ich Äpfel
bestelle, aber verfaulte Birnen geliefert bekomme, dann kann man doch
unmöglich von mir verlangen diese zu bezahlen. Denkste. Die versammelte
Anwaltschaft war sich einig: Der Anwalt hat eine Leistung erbracht und die
muß honoriert werden. Wenn die Leistung ungenügend oder falsch ist, könnte
ich höchstens im Gegenzug den Anwalt auf Schadenersatz verklagen. Mir wurde
im Grunde gesagt: Wenn Du bei einem Anwalt die Tür aufmachst, sind Gebühren
fällig. Die einzige Genugtuung die mir blieb war, daß die Richterin mir in
der Sache recht gab. Aber bezahlen mußte ich trotzdem.
Ich muß hinzufügen, es gibt auch sehr faire Anwälte. Allerdings haben alle
Anwälte hervorragende Möglichkeiten unfair zu sein, wenn sie denn wollen.

--
mfg
Gerd

Josef Zeller

unread,
Jan 10, 1999, 3:00:00 AM1/10/99
to
Hallo

Jens Wolf schrieb:


>
> wern...@my-dejanews.com wrote:
>
> > Die wirklich ganz genaue Lage der Mauer bestimmt der Vermesser,
> > das wird Dich als "amtlicher Lageplan" ca 1.500 DM kosten
>
> ist mir schon bekannt, aber als Student nicht finanzierbar :-(

Soviel ich weiß wird das Halb/Halb geteilt
Soll heißen dein Nachbar zahlt die hälfte


MFG Josef


Ralf Reske

unread,
Jan 11, 1999, 3:00:00 AM1/11/99
to
Jens Wolf wrote:

> Meine Risse sind allerdings neu.

Aha, und morgen werden es mehr sein und groessere, und uebermorgen ...

Mann, der hat doch Dreck am Stecken, sonst wuerde er nicht so
massiv ueberreagieren.

Fang an Dampf zu machen, sonst darfst du dir noch eine Wohnung
suchen, weil sie dir deine Bude zunageln, wegen Einsturzgefahr.

Alles Gute

Ralf Reske

PS: Wo eine Grundstuecksgrenze ist, ist auch bald Streit.
Voellig normal. Meistens geht's ja leidlich ab.

Stefan Beckmann

unread,
Jan 13, 1999, 3:00:00 AM1/13/99
to
>Der ARAG Ratgeber zum Nachbarrecht (empfehlenswert - kann sich jeder,
>glaube, ich, für nen Heiermann zusenden lassen, 271 Seiten) sagt auf
>S. 81...87 u.a.
Interessanter Tip, ich werde mich mal (auch bei der Konkurrenz)
umhören. Gibt es sonst Literaturtips zum Thema Nachbar - Haus und
Garten? Also rechtliches, praktisches, was darf, soll man
machen/unterlassen. Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Mindestabstände
usw.

K.J. Draheim

unread,
Jan 14, 1999, 3:00:00 AM1/14/99
to
Hi !

In NRW gibt es eine kleine gedruckte Broschüre zum Nachbarschaftsrecht
des Landes NRW bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (hab ich umsonst
bekommen!). Da steht alles wichtige drin.

K.J.Draheim


robert bar

unread,
Jan 14, 1999, 3:00:00 AM1/14/99
to
hi,

für niedersachsen ebenso (an entsprechend gleicher stelle!)

schöne grüße
schickt

robert

M. Riat

unread,
Jan 16, 1999, 3:00:00 AM1/16/99
to
On Thu, 07 Jan 1999 00:01:27 +0100, Jens Wolf <wolf...@gmx.net>
wrote:

[...]
>Wie sieht die Rechtslage aus und an wen sollte ich mich wenden, ohne


>gleich mit Anwalt oder Gericht zu drohen?
>

[...]

Mit Anwälten oder Gericht würde ich nicht drohen, sondern mich
nötigenfalls ohne Vorwarnung an die wenden.

Es ist empfehlenswert, sich immer mindestens an zwei Stellen zu
informieren. Wenn die beiden nicht der gleichen Meinung sind, muss
mindestens eine weitere Meinung eingeholt werden.

Gibt es in Deutschland keinen Hauseigentümerverband? In der Schweiz
und in Spanien gibt es sowas. Wenn man gegen eine vernünftige
jährliche Gebühr Mitglied ist, kann man sich in solchen Fällen günstig
oder gar unentgeltlich von spezialisierten Fachleuten beraten lassen.

Viel Glück!

Mit freundlichen Grüssen
Martin Riat, Spanien

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