Gruß Volker
volker schmidt schrieb:
Beim Bauamt.
Hans
Erstmal einen Blick in den Vertrag mit dem Wasserversorger werfen,
dann hat sich die Frage beim Bauamt zu 99% schon erledigt :-(((
Hallo Volker,
> Haette gerne einen Brunnen auf meinem Grundstueck, mit Haus und
> Garten in
> Hessen.
> Ist das erlaubt wenn ich es nur fuers Gartengiessen nutzen moechte?
Grundsaetzlich brauchst du keine Erlaubnis; aber Landes- oder
Gemeindebehoerden koennen Ausnahmen anordnen (Wasserschutzgebiet
usw.).
> Wo fragt man da?
Erst brunnenbesitzende Nachbarn fragen, ob Wasser vorhanden. Dann
Kommunalbehoerde (z.B. Tiefbauamt, Wasserschutzamt o.ae.) anrufen, ob
am vorgesehenen Standort zum vorgesehenen Zweck erlaubnispflichtig.
Lass dir dort sicherheitshalber Quelle der betr. Verordnung zitieren;
geruechteweise hat es noch keiner Beamtenkarriere geschadet, erstmal
"nein" zu sagen [:-]
BTW: To Ralf-Gutzki-FAQ-Keeper. Die komplette gesetzliche Erklaerung
von Horst H. waere doch was fuer die FAQ. Notfalls schicke ich sie dir
per email, falls nirgendwo mehr vorhanden.
-> Gruesse aus meinem kleinen Gartenhaeuschen, Gerd
gemeinde
wasserwerk
nachbarn ;-)
steffen
Im übrigen bin ich der Meinung, dass Ron Sommer abgelöst werden müsste!
Eben,
und vielleicht sollte man so die Tips auch verstehen, die bisher kamen:
also eben nicht das Bauamt, das Wasserwirtschaftsamte etc. fragen. Und
stattdessen besser mal schauen, ob nicht die Nachbarn auch 'nen Brunnen
haben, fragen, wie tief der ist, wer den preiswert bohrt (wenn nicht
selbst) und ähnlich praktisches.
Übrigens kenne ich auch Leute, die _im_ Haus einen Brunnen haben, da
kommt dann nur das Rohr aus der Wand...
Viele Grüße
Thoralf
Das größte Dorf von Rheinland-Pfalz heißt Haßloch. Dort liegt der
Grundwasser-Spiegel so hoch, dass man diesen schon mit wenigen
Spaten-Stichen erreicht. Aus diesem Grunde hat so ziemlich jeder
Grundstückseigentümer mit Garten praktischerweise natürlich auch einen
Brunnen eingerichtet; ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur einer die
Einholung einer entspr. Genehmigung auch nur in Erwägung gezogen hat.
Im übrigen gibt es hier bei Konstruktion der Kellerabdichtungen eine sehr
interessante Detailausbildung, die ich ansonsten noch nirgends kennen
gelernt habe:
Eine der Kellerecken wird etwa mannshoch diagonal abgemauert.
Diese so gebildete Kammer bleibt zum Grundwasser hin offen und dient so zur
Entspannung des drückenden Wassers. Und das Seltsame überhaupt: Es
funktioniert tatsächlich und die Keller bleiben trocken.
Das wäre ja eine Möglichkeit, da Lehmboden im Keller.
Aber wie Bort man den? Da müssen doch sicher meterhohe Bohrstangen in den
Boden fahren. Da is wohl die Kellerdecke im Weg. Wie tief liegt denn so in
der Regel das Wasser?
Meine Nachbarn haben keine Brunnen :-(
Gruß Volker
Hallo Volker,
das ist natürlich schlecht. Wenn Du nicht auf bloßen Dunst bauen willst,
dann kommst Du nicht drum herum, jemanden zu fragen, der sich damit
auskennt. Egal ob nun Brunnenbauer oder jemanden vom Amt.
Das Wasser kann spatentief oder wenigstens nur wenige Meter tief stehen,
wie z.B. in Flußniederungen, oder eben auch einige 10 m.
Das mit dem Brunnen im Haus - und auch noch selbst gebaut - kommt wohl
nur bei geringen Tiefen in Frage.
Dann z.B. so: mit Brunnenbohrer (gibt es mit Verlängerungsstücken)
soweit bohren, bis z.B. grundwasserführende Sandschicht kommt (dann geht
das mit Bohren nicht mehr), dann Filter mit Rammspitze dran in den Sand
reinhauen, vielleicht nochmal 2(-3?) m tief. Die Rohrstücken als
Verlängerung dabei so bemessen, daß sie in den keller passen ;-)
Ach so, zum Verbinden sind geschmiedete Muffen besser als gegossene, sie
halten die Schläge besser aus.
mfg
Thoralf
diverse Schreiber betätigten sich schon als "Ratgeber", wie man wohl
am Besten geltendes Recht "umgehen" könne. Dazu wäre es sicherlich
angeraten, sich einmal
http://www.bezreg-hannover.niedersachsen.de/dez502/whg96txt.html sowie
das jeweilige Landes-Wassergesetz zu Gemüte zu führen.
Man kann ja über die deutsche Regelungswut denken, was man will. Aber
in diesem Fall geht es schließlich um UNSER ALLER Lebensmittel Nr. 1,
oder?
--
Detlef -verwundert- Ziemann
Detlef Ziemann schrieb:
> Man kann ja über die deutsche Regelungswut denken, was man will. Aber
> in diesem Fall geht es schließlich um UNSER ALLER Lebensmittel Nr. 1,
> oder?
Äh, ich glaube kaum daß er den Brunnen als TRINKWASSER nehmen will...
(oder tief genug bohrt um den Versorgern Konkurrenz zu machen)
--
Andreas
Seeing Dune worms, i don't want to see the Dune BIRDS...
Gruß Martin
Andreas Koch schrieb:
>
> Detlef Ziemann schrieb:
>
> > Man kann ja über die deutsche Regelungswut denken, was man will. Aber
> > in diesem Fall geht es schließlich um UNSER ALLER Lebensmittel Nr. 1,
> > oder?
>
> Äh, ich glaube kaum daß er den Brunnen als TRINKWASSER nehmen will...
> (oder tief genug bohrt um den Versorgern Konkurrenz zu machen)
tust Du nur so (dann hättest Du einen Smiley vergessen) oder weißt Du
wirklich nicht, um was es mir geht?
Zur Verdeutlichung: Mir ist es völlig wurscht, was er mit dem Wasser
zu tun vorhat, ob trinken oder Blumen gießen. Der Punkt ist, daß nicht
jeder nach Belieben Grundwasserleiter (deshalb der Hinweis
"Lebensmittel") anzapfen soll UND DARF. Schließlich funktioniert ein
Brunnen nicht nur von unten nach oben (mit Wasser), sondern auch von
oben nach unten (möglicherweise mit Stoffen, die im Grund
[=Trink-]wasser nichts zu suchen haben). Und genau deshalb gibt es das
WHG.
--
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Ziemann
Die Wasserversorger haben nur etwas dagegen, das man in die von ihnen genutzen
Grundwasserströme eindringt. Somit bestehet eine direkte Verbindung zur
Erdoberfläche, und es könnte dort etwas eindringen.
Gruß Martin
Ich würde mich als Nachfolger zur Verfügung stellen. Ich habe zwar keine
Ahnung von Management, aber das scheint bei der Telekom ja niemanden zu
interessieren. Wie hoch wäre eigentlich mein Gehalt, und wo muss ich mich
bewerben?
--
Wolfgang Horejsi, City-Computer
Berliner Strasse 65, 38226 Salzgitter
Tel: 05341 840140, Fax: 14083
"Detlef Ziemann" <d.zi...@tu-harburg.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B16202C...@tu-harburg.de...
"B.Steinhauer" schrieb:
>
> es ist nicht verboten , Grundwasser für Haus und Hof zu fördern .
Doch, ist es grundsätzlich. Es sei denn, man hat eine entsprechende
Genehmigung.
> Man kann
> nicht irgendwelchen Betrieben die Förderung erlauben und den "Privaten"
> dieses Recht verweigern .
Doch, kann man. Sagt Dir der Begriff "Anschluß- und Benutzungszwang"
etwas?
> Welche Auflagen in welchem Land gelten , kann man
> ja erfragen .
Man kann nicht nur, man muß. Tut man es nicht und zapft ungenehmigt
Grundwasserleiter an, handelt man ordnungswidrig und muß im Falle des
Erwischtwerdens mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Den passenden
Link zum Wasserhaushaltsgesetz hatte ich ja schon gepostet.
> In Hamburg wurden z.B. 1995 30Mio. kubikmeter Wasser durch
> Private gefördert .(Hamburger Wasserwerke 115 Mio. m³)
Ja, und?
--
Mit freundlichen Grüßen
Detlef- isch abe auch einen Brunnen -Ziemann
ihr habt beide nicht recht, oder beide recht...
die regelungen sind gemeinde und/oder wasserversorgerabhängig.
also nachfragen.
hier ist er grundsätzlich erlaubt
steffen
Also ich hab nachgefragt, man braucht für einen Gartenbrunnen keine
Genehmigung, aber man muss ihn Anmelden.
Gruß Volker
Hallo Detlef,
>> es ist nicht verboten , Grundwasser fuer Haus und Hof zu foerdern .
> Doch, ist es grundsaetzlich. Es sei denn, man hat eine entsprechende
> Genehmigung.
Ehe ihr euch in die Haare kriegt, ein Kompromissvorschlag (H.H.)[TM]:
Fuer die Benutzung von Grund- und Oberflaechenwasser ist in der BRD
das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Erstfassung 27.07.57) zustaendig.
Es steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen sich die Laender eigene
Landeswassergesetze schaffen koennen.
Das WHG sagt in 33 (1) zwar aus, dass
"Eine Erlaubnis oder eine Bewilligung nicht erforderlich ist fuer das
Entnehmen, Zutagefoerdern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser
fuer den Haushalt, fuer den landwirtschaftlichen Hofbetrieb...... oder
in geringen Mengen zu einem voruebergehenden Zweck"
schraenkt aber in 33 (2) ein, dass
"die Laender allgemein oder fuer einzelne Gebiete bestimmen koennen,
dass
in den in Absatz 1 aufgefuehrten Faellen eine Erlaubnis oder
Bewilligung
erforderlich ist."
Also muss jeder potentielle Grundwasserentnehmer ins jeweilige
Landeswassergesetz schauen, ob die Rahmenregelung uebernommen wurde.
In NRW z.B. gibt's bei Grundwasser "fuer den Eigenbedarf" (*) keine
ueber das Wasserhaushaltsgesetz hinausgehenden Regelungen, es sei
denn, die Vorrangstellung der oeffentlichen Wasserversorgung sei
gefaehrdet (z.B. Eigenwasserentnahme in Wasserschutzgebieten).
Fuer landwirtschaftliche Betriebe, die Forstwirtschaft und den
Gartenbau kann die zustaendige obere Wasserbehoerde "fuer einzelne
Gebiete" bestimmen, dass eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich
ist.
Antwort auf Fragen an's Tiefbauamt, die untere Wasserbehoerde oder
sonst
an's "Buergermeisteramt" bringen manchmal die erwuenschte Klarheit,
vor allem wenn der Antworter die betr. Vorschrift kennt und sie
korrekt auszulegen in der Lage ist :-<<
(*) "Fuer den Eigenbedarf" wird oft strikt ausgelegt. Fuer meinen
eigenen Brunnen wurde mir damals erklaert, falls der Hausgarten zur
Mietsache gehoere, dann sei das wohl kein Eigenbedarf mehr!
Gerd Krug schrieb:
>
> d.zi...@tu-harburg.de meinte am 20.06.01
> zum Thema "Re: Brunnen zum Garten =?iso-8859-1?Q?bew=E4ssern?=
> erlaubt?":
>
> Fuer die Benutzung von Grund- und Oberflaechenwasser ist in der BRD
> das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Erstfassung 27.07.57) zustaendig.
> Es steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen sich die Laender eigene
> Landeswassergesetze schaffen koennen.
auf ebendieses hatte ich hingewiesen und den entsprechenden Link
gepostet, es heißt ja nicht umsonst "Ein Blick ins Gesetz erleichtert
die Rechtsfindung".
> ...
> Also muss jeder potentielle Grundwasserentnehmer ins jeweilige
> Landeswassergesetz schauen, ob die Rahmenregelung uebernommen wurde.
Genauso ist es.