Jo Warner <
jo_in_...@yahoo.com> schrieb:
> Am 12.04.2017 um 08:50 schrieb Thomas Prufer:
>
>> Und wenn er wollte, würde er nicht dürfen, nicht einfach so, ohne weiteres...
>
> Der Mensch mit Ausbildung "Heizung" wird es nicht dürfen, aber da
> ziemlich jede moderne Heizung auch was Elektrisches hat, haben größere
> Heizungsbetriebe einen Mitarbeiter mit Ausbildung "Elektrik". Und der
> darf Elektrisches reparieren.
Elektronik ist nicht gleich Elektrik.
Ein heutzutage (etwa seit 1990, iirc) ausgebildeter
Heizungsbau-Geselle oder -Meister erwirbt auch die
Qualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".
Er darf dann zum Beispiel den elektrischen Durchlauferhitzer
oder eine Heizungsumwälzpumpe elektrisch anschließen.
Aber selbst wenn der Betrieb einen Elektromeister
beschäftigt, der auch komplette elektrische Anlagen
planen, errichten und beim EVU anmelden darf, kann der in der
Regel trotzdem keine elektronischen Platine reparieren.
Dafür braucht man einen Elektroniker.
> Aber Cheffe will gar nicht, dass er es versucht und vielleicht sogar für
> 50 Euro incl. Lohnanteil schafft,
denn dann müsste Cheffe dem Kunden 2 Jahre Gewährleistung auf das
reparierte Bauteil einräumen. Geht nach einem halben Jahr
ein anderes Bauteil auf derselben Platine kaputt, macht
Cheffe ein sattes Minusgeschäft.
Dieses Risiko will Cheffe (ich hoffe) verständlicherweise
vermeiden und verkauft dem Kunden lieber ein
Original-Ersatzteil, auf das er seinerseits gegenüber
Großhandel bzw. Hersteller Gewährleistungsansprüche
hätte, sollte es frühzeitig abrauchen.
> denn am neuen Ersatzteil verdient
> Cheffe 400 Euro und an neuer Heizung noch mehr.
Du verwechselst Umsatz mit Gewinn.
Ersatzteilpreise sind bei elektronischen Bauteilen
meistens schon "ab Werk" so gestaltet, dass
der Endkunde regelmäßig vom Stuhl fällt, selbst wenn man
nur ein paar Euro Gewinn auf den Einkaufspreis
aufschlägt. Es verdient also vor allem der Hersteller
daran.
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/schüüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)