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Was darf man in einer E-Installation: Das meint der Energieversorger dazu...

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Harald Horn

unread,
Sep 18, 2003, 8:36:54 AM9/18/03
to
Hallo,

wegen des hier schon länger schwelenden Streits, was man in einer
Elektroanlage darf, habe ich mal die
EnBW angerufen:

Ergebnis:

AVBEltV, §12, Abs. 2 bezieht sich laut Aussage des EnBW-Technikers nur auf
den verplombten Teil
der Anlage; d.h. im Allgemeinen bis Ausgang Zähler.

Es ist hinter dem Zähler eindeutig zulässig, die Installation nach Gutdünken
zu erweitern oder zu ändern, solange keine meldepflichtigen Verbraucher
installiert werden (Bei der EnBW: 4,4 KW). Der, der es ausführt, trägt die
Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung. Wenn´s brennt, ist man halt
dran, falls man Vorschriften verletzt hat.
Der Ausführende muß kein Elektrofachmann sein (sofern er nicht gewerblich
tätig wird Anm. d. Verf.).

Man darf also Kabel ziehen, Schalter tauschen, Lampen anschließen...

So, das meint die EnBW dazu...

...Gruß,

Harald


Andreas Bieger

unread,
Sep 18, 2003, 9:02:28 AM9/18/03
to

> Es ist hinter dem Zähler eindeutig zulässig, die Installation nach Gutdünken
> zu erweitern oder zu ändern, solange keine meldepflichtigen Verbraucher
> installiert werden (Bei der EnBW: 4,4 KW). Der, der es ausführt, trägt die
> Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung. Wenn´s brennt, ist man halt
> dran, falls man Vorschriften verletzt hat.
> Der Ausführende muß kein Elektrofachmann sein (sofern er nicht gewerblich
> tätig wird Anm. d. Verf.).
>
> Man darf also Kabel ziehen, Schalter tauschen, Lampen anschließen...

Mir wurde damals von der IHK gesagt, als ich meinen Facharbeiterbrief
bekam, dass ich ab jetzt Elektroinstallationen durchführen kann, ohne dass
sie danach von einem Meister abgenommen werden müssen.

Hoff, ich hab das noch richtig in Erinnerung! :-)

Gruß
Andreas
(Elektroniker und jetzt Servicetechniker und Programmierer)


Achim Peters

unread,
Sep 18, 2003, 9:13:40 AM9/18/03
to
Andreas Bieger wrote:
>
> > Der Ausführende muß kein Elektrofachmann sein (sofern er nicht gewerblich
> > tätig wird Anm. d. Verf.).
> >
> > Man darf also Kabel ziehen, Schalter tauschen, Lampen anschließen...
>
> Mir wurde damals von der IHK gesagt, als ich meinen Facharbeiterbrief
> bekam, dass ich ab jetzt Elektroinstallationen durchführen kann, ohne dass
> sie danach von einem Meister abgenommen werden müssen.

Das wäre dann ja auch gewerblich.

Bye
Achim

Thorsten Hock

unread,
Sep 18, 2003, 9:33:54 AM9/18/03
to
On Thu, 18 Sep 2003 14:36:54 +0200, "Harald Horn"
<haral...@freenet.de> wrote:


>wegen des hier schon länger schwelenden Streits, was man in einer
>Elektroanlage darf, habe ich mal die
>EnBW angerufen:
>
>Ergebnis:
>
>AVBEltV, §12, Abs. 2 bezieht sich laut Aussage des EnBW-Technikers nur auf
>den verplombten Teil
>der Anlage; d.h. im Allgemeinen bis Ausgang Zähler.
>

> [...]


>
>So, das meint die EnBW dazu...

Na also - das rueckt mein Weltbild ja wieder zurecht.
Ganz herlichen Dank fuer die aktive Aufklaerung :-)
--

MfG Thorsten

Thomas Einzel

unread,
Sep 18, 2003, 1:59:40 PM9/18/03
to
Harald Horn wrote:
...

> AVBEltV, §12, Abs. 2 bezieht sich laut Aussage des EnBW-Technikers
> nur auf den verplombten Teil
...

> Der, der es
> ausführt, trägt die Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung.
> Wenn´s brennt, ist man halt dran, falls man Vorschriften verletzt
> hat.

Wo kein Kläger, da kein Richter?

Jeder Krug geht zu Wasser bis er bricht.

Sich auf so eine (telefonische?) Aussage zu verlassen ist schon
ziemlich... mutig? Schriftlich wäre ja i.O. ...

Ich habe mir den §12 AVBEltV Absätze 1 und 2 gerade noch ein paar mal
nacheinander durchgelesen, kann aber leider den Kaffeesatz, aus dem
man "nur auf den verplombten Teil" lesen kann, nicht entdecken.

Thomas

Gernot Zander

unread,
Sep 18, 2003, 2:17:31 PM9/18/03
to
Hi,

in de.rec.heimwerken Harald Horn <haral...@freenet.de> wrote:
> wegen des hier schon länger schwelenden Streits, was man in einer
> Elektroanlage darf, habe ich mal die
> EnBW angerufen:

> Ergebnis:

> AVBEltV, §12, Abs. 2 bezieht sich laut Aussage des EnBW-Technikers nur auf
> den verplombten Teil
> der Anlage; d.h. im Allgemeinen bis Ausgang Zähler.

...

> Man darf also Kabel ziehen, Schalter tauschen, Lampen anschließen...

Ich befürchte allerdings, dass, wenn was schiefgeht, was man
da selbst gemacht hat, mindestens die Haftpflicht (so man eine
hat) wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigert (sagen
wir mal, die Dose schmort und beschädigt eine Küchenzeile
oder sowas, von Toten wollten wir gar nicht erst reden).
Das wird mich zwar nicht abhalten, einen Schalter oder
eine Steckdose zu tauschen, aber man sollte bei dem, was man
tut, zwei Dinge beachten: a) Mit dem eigenen Selbstvertrauen
sparsam umgehen. Wenn man sich nicht absolut sicher ist,
Finger weg. b) Absolute Sorgfalt beim Arbeiten.

mfg.
Gernot

--
<hi...@gmx.de> (Gernot Zander) www.kabelmax.de *Keine Mailkopien bitte!*
New processes are created by other processes, just like new humans.
New humans are created by other humans, of course, not by processes.
(Unix System Administration Handbook)

Detlef Neubauer

unread,
Sep 18, 2003, 2:21:21 PM9/18/03
to
"Harald Horn" <haral...@freenet.de> writes:

> AVBEltV, §12, Abs. 2 bezieht sich laut Aussage des EnBW-Technikers nur auf
> den verplombten Teil
> der Anlage; d.h. im Allgemeinen bis Ausgang Zähler.

Eigenartigerweise macht die AVBEltV im § 12, Abs. 2 keinerlei
Unterscheidung zwischen verplombt und unverplombt. Es ist nur von der
"Kundenanlage" die Rede und die beginnt lt. § 12, Abs. 1 hinter den
Hausanschlußsicherungen.

Na ja, mir egal. Ich werde mich in Zukunft aus dieser Art der
Diskussion raushalten. Es sind zuviel "Experten" anderer Meinung und
das vermutlich ohne sich jemals die AVBEltV durchgelesen zu haben. Da
kommt man nicht gegen an. :-) und :-(


Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg

Harald Horn

unread,
Sep 18, 2003, 3:33:51 PM9/18/03
to
Hallo Gernot,

> Ich befürchte allerdings, dass, wenn was schiefgeht, was man
> da selbst gemacht hat, mindestens die Haftpflicht (so man eine
> hat) wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigert (sagen
> wir mal, die Dose schmort und beschädigt eine Küchenzeile
> oder sowas, von Toten wollten wir gar nicht erst reden).

Tja, das wird dann wohl ein Gericht klären müssen, so einfach kann
man das nicht sagen...

> Das wird mich zwar nicht abhalten, einen Schalter oder
> eine Steckdose zu tauschen, aber man sollte bei dem, was man
> tut, zwei Dinge beachten: a) Mit dem eigenen Selbstvertrauen
> sparsam umgehen. Wenn man sich nicht absolut sicher ist,
> Finger weg. b) Absolute Sorgfalt beim Arbeiten.

Das möchte ich ganz besonders unterstreichen.

Gruß,
Harald


Bernhard Holzmayer

unread,
Sep 19, 2003, 3:47:34 AM9/19/03
to
Harald Horn wrote:

> Hallo,
>
> wegen des hier schon länger schwelenden Streits, was man in einer
> Elektroanlage darf, habe ich mal die
> EnBW angerufen:

> ...
>
> Harald

find ich super: einfach an der Quelle nachfragen.
Allerdings: einer bei der EnBW hat so gesagt.
Wenn man drei fragen würde, würde man nur eine Meinung gesagt
kriegen?

Ich sehe das auch so, dass man dahinter eigentlich alles machen
darf, solange man es nicht anschließt :-)

Das Anschalten ist aber so ne Sache.
Falls was passiert, na ja, wurde ja ausreichend diskutiert. Nur
soviel: wenn einer Bockmist baut, dann trägt er die Konsequenzen.
Meistens geht es dabei um viel Geld.

Warum nicht so:
alle Installation im Haus selber machen, und zwar vorschriftsgemäß
nach Beratung durch einen Elektriker, der die Anlage am Ende dann
im Zählerkasten verschaltet (und damit die Verantwortung
übernimmt). Kostet nur relativ wenig im Vergleich zur
Komplettinstallation aus seiner Hand.

Bernhard

--
before sending to the above email-address:
replace deadspam.com by foerstergroup.de

Christian Held

unread,
Sep 19, 2003, 4:45:21 PM9/19/03
to
> Warum nicht so:
> alle Installation im Haus selber machen, und zwar vorschriftsgemäß
> nach Beratung durch einen Elektriker, der die Anlage am Ende dann
> im Zählerkasten verschaltet (und damit die Verantwortung
> übernimmt). Kostet nur relativ wenig im Vergleich zur
> Komplettinstallation aus seiner Hand.

...hatten wir schon, den Vorschlag; dann kamen aber irgendwelche
"selbsternannten Experten"(*ironischgrins*), die meinten, so etwas
gäbe es nicht...

Finde ich toll, dass endlich jemand mal angerufen hat :-))


Gruss
Christian
------------------------------------------------------------------------
Diejenigen, die über Andere herziehen haben meist am wenigsten Ahnung

Robert Haberer

unread,
Sep 19, 2003, 8:45:00 PM9/19/03
to

"Christian Held" <a-c-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:45452432.03091...@posting.google.com...

> > Warum nicht so:
> > alle Installation im Haus selber machen, und zwar vorschriftsgemäß
> > nach Beratung durch einen Elektriker, der die Anlage am Ende dann
> > im Zählerkasten verschaltet (und damit die Verantwortung
> > übernimmt). Kostet nur relativ wenig im Vergleich zur
> > Komplettinstallation aus seiner Hand.

Es wird wahrscheinlich sehr schwer sein, einen Elektroinstallateur zu
finden, der fast nichts am Bau verdient, aber das Prüfprotokoll
unterschreibt und somit die ganze Verantwortung übernimmt. Er kann (muß)
zwar alle Steckdosen durchmessen, aber er sieht nicht ob die Schalter,
Steckdosen, Lampen... fachgerecht angeschlossen sind. Ich würde mich nicht
trauen für einen "fremden Bau" zu unteschreiben, den ein Laie "installiert"
hat.

Bernhard Holzmayer

unread,
Sep 22, 2003, 5:34:07 AM9/22/03
to
Robert Haberer wrote:

>
> "Christian Held" <a-c-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:45452432.03091...@posting.google.com...
>> > Warum nicht so:
>> > alle Installation im Haus selber machen, und zwar
>> > vorschriftsgemäß nach Beratung durch einen Elektriker, der die
>> > Anlage am Ende dann im Zählerkasten verschaltet (und damit die
>> > Verantwortung übernimmt). Kostet nur relativ wenig im Vergleich
>> > zur Komplettinstallation aus seiner Hand.
>
> Es wird wahrscheinlich sehr schwer sein, einen Elektroinstallateur
> zu finden, der fast nichts am Bau verdient, aber das Prüfprotokoll
> unterschreibt und somit die ganze Verantwortung übernimmt. Er kann
> (muß) zwar alle Steckdosen durchmessen, aber er sieht nicht ob die
> Schalter, Steckdosen, Lampen... fachgerecht angeschlossen sind.
> Ich würde mich nicht trauen für einen "fremden Bau" zu
> unteschreiben, den ein Laie "installiert" hat.
>

Braucht man halt Vitamin "B" oder "G" ...!

Martin Kobil

unread,
Sep 22, 2003, 9:01:06 AM9/22/03
to
> Es wird wahrscheinlich sehr schwer sein, einen Elektroinstallateur zu
> finden, der fast nichts am Bau verdient, aber das Prüfprotokoll
> unterschreibt und somit die ganze Verantwortung übernimmt.

Es wird aber oft so gemacht. Allerdings will der Unternehmer halt dann
auch das Material liefern, woran er sich dumm und dusslig verdient.

> Ich würde mich nicht trauen für einen "fremden Bau" zu unteschreiben,
> den ein Laie "installiert" hat.

Ich habe schon einige "Bauträgerinstallationen" gesehen. Deshalb würde
ich mich auch nicht trauen für einen Fachmann zu unterschreiben.

Ragnar

unread,
Sep 22, 2003, 11:08:58 AM9/22/03
to
Bernhard Holzmayer <holzmayer...@deadspam.com> wrote in message news:<4258052.F...@holzmayer.ifr.rt>...

Also bei uns hat der geografisch nächste Elektriker ohne
Schwierigkeiten den selbstangeschlossenen Zähler abgenommen und die
Vollzugsmeldung ans E-Werk geschickt. Kostenpunkt der Zählerversetzung
durch Elektriker: 2100 Euro. Abnahme bei Selbermachen und Materialkauf
bei Elektriker: 60 Euro. Der hat einen kurzen Blick in den
Zählerkasten geworfen und den verteiler begutachtet. Dann ist er
gegangen, ohne auch nur eine Abdeckung abgenommen zu haben. Beim
nächsten Zählerablesen kam dann anstandslos eine neue Plombe drauf.

lg Ragnar

Thomas Einzel

unread,
Sep 22, 2003, 11:59:36 AM9/22/03
to
Martin Kobil wrote:
>> Es wird wahrscheinlich sehr schwer sein, einen Elektroinstallateur
>> zu finden, der fast nichts am Bau verdient, aber das Prüfprotokoll
>> unterschreibt und somit die ganze Verantwortung übernimmt.

soll + braucht er auch nicht, s.u.

> Es wird aber oft so gemacht. Allerdings will der Unternehmer halt
> dann auch das Material liefern, woran er sich dumm und dusslig
> verdient.

Es geht auch anders, aber dafür muss man die Preise kennen (und einen
wirklich vertrauenswürdigen Handwerker kennen). Material zum
Großhandelspreis + kleinen Handlingaufschlag + MwSt.

Die Endabnahme wird dann zum normalen Stundenpreis bzw. vorher
vereinbarter Pauschale gemacht. So ist es fair und reell - aber *so*
selten praktiziert, da es vielen Endkunden auf den ersten Blick teuer
erscheint.

Man kann doch einfach so verfahren, als hätte man ein neues Haus
gekauft und würde nun die unbekannte Elektroanlage erstmalig
überprüfen lassen, was ist denn an der Verfahrensweise nur so
kompliziert?
...


>> Ich würde mich nicht trauen für einen "fremden Bau" zu

>> unterschreiben, den ein Laie "installiert" hat.

Das soll auch keiner. Es sollte kontrolliert (Maße, Anschlüsse, etc.)
und danach *gemessen* werden (mindestend Erstprüfung nach DIN-VDE
0100 Teil 610). In diesem Zusammenhang erweist es sich sicher als
einfacher, wenn die Nicht-Elektrofachkraft sich vorher von einer
Elektrofachkraft Leitungsarten, Querschnitte, Abstände etc.pp. sagen
läßt. Das ist hier schon so oft geschrieben wurden, manchmal glaube
ich 'Es hat einfach keinen Zweck' [tm]...?

> Ich habe schon einige "Bauträgerinstallationen" gesehen. Deshalb
> würde ich mich auch nicht trauen für einen Fachmann zu
> unterschreiben.

Es gibt überall schwarze Schafe. (vorhin erst auf der Wiese zwei
gesehen ;-) Bei vielen Installationen "wo es metern" muß, wird oft
nicht vom Meister übergeprüft (obwohl er es sollte) und das Ergebnis
ist i.d.T. manchmal/oft/selten schlechter als eine gewissenhafte
Heimwerker-Installation. Aber Äpfel und Birnen vergleichen ist nun
auch nicht ganz richtig...

Thomas


Bernd Löffler

unread,
Sep 22, 2003, 2:48:02 PM9/22/03
to
Tach

Harald Horn schrieb:

und das ist falsch
genau betrachtet darf nur ein Elt_Fachmann die Anlagen bauen erweitern
reparieren usw usw


der ENBW Mitarbeiter meinte sicherlich: wenn man die Finger vom
plombierten Bereich läßt, das heißt:vom HA-Kasten bis einschließlich
Zähler, dann markiert beim EVU niemand den ehrgeizigen §-Reiter
und für den eigenen Neubau hat man jemanden der für den Paperkrieg
unterschreibt, wie die Bezahlung ausfällt ist für das EVU unwichtig

MfG

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 23, 2003, 5:38:54 AM9/23/03
to

Dass diese 'Aufklärung' lediglich die Wiedergabe einer Einzelmeinung eines
beliebigen Mitarbeiters der EnBW war, ziehst Du sicherlich in Betracht?

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 23, 2003, 5:49:26 AM9/23/03
to
On Donnerstag, 18. September 2003 14:36 Harald Horn wrote:

> Hallo,
>
> wegen des hier schon länger schwelenden Streits, was man in einer
> Elektroanlage darf

Streit, welcher Streit?

Ich fragte lediglich den Peter, der soeben einen Lichtschalter
installiert hatte: "Dass Du das gar nicht darfst, ist Dir sicherlich klar,
oder?"

Daraufhin kam es zu verschiedenen, mehr oder weniger sachlichen Postings
von allerlei Seiten, die in folgender Ansicht gipfelten:

"Bullshit! Warum sollte man das nicht dürfen? Wo steht das? Quelle?"

Nach etwas Suchen fand ich die geforderte Quelle (man ist ja nicht
besonders happy, seine Aussagen als 'Bullshit' bezeichnet zu sehen) und
postete sie:

     "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
      Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden"
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html

Damit hätte der Fall (für diejenigen, die instande sind, auf einen Link
zu klicken und zwei Paragraphen zu lesen) erledigt sein können -
stattdessen ruft jemand beim EnBW an und glaubt denen eher als dem
Wortlaut der Verordnung... (die allerdings 'Gesetzescharakter' hat).

Tja, dann spielt mal schön weiter an der Elektrik rum - mir ist es jetzt
doch zu dumm, immer wieder meinen Standpunkt zu wiederholen, bloss um zu
sehen, wie hier zunehmend das Wunschdenken überhand nimmt: wem es mehr
liegt, sich die Lage nach Gusto zurechtzubiegen, statt einfach einzusehen,
dass es unangenehme Vorschriften und Gesetze gibt, trägt halt notfalls
auch selber die _Verantwortung_ für seine Ignoranz.

Bye,
Karl-Heinz

Andreas Bieger

unread,
Sep 23, 2003, 6:40:25 AM9/23/03
to
> Damit hätte der Fall (für diejenigen, die instande sind, auf einen Link
> zu klicken und zwei Paragraphen zu lesen) erledigt sein können -
> stattdessen ruft jemand beim EnBW an und glaubt denen eher als dem
> Wortlaut der Verordnung... (die allerdings 'Gesetzescharakter' hat).

hier nochmal für die, die es trotzdem nicht geschaft haben... :-)

(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines
Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und
unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Gruß
Andreas


Martin Rohner

unread,
Sep 23, 2003, 2:50:00 AM9/23/03
to
Hallo,

R>Kostenpunkt der Zählerversetzung durch Elektriker: 2100 Euro.

Nur für die Versetzung des Zählers ?

Welche Posten hat er den da aufgeführt ?

Gruß Martin


Harald Horn

unread,
Sep 23, 2003, 7:50:29 PM9/23/03
to
Mahlzeit,

> Dass diese 'Aufklärung' lediglich die Wiedergabe einer Einzelmeinung eines
> beliebigen Mitarbeiters der EnBW war, ziehst Du sicherlich in Betracht?

ich wurde extra mit diesem Mitarbeiter verbunden, und er wurde mir als für
solche Auskünfte ausdrücklich zuständig vorgestellt. Der Mann wird dafür
_bezahlt_, Kunden solche Auskünfte _offiziell_ zu erteilen, klar?

Und das war jetzt schon die zweite Auskunft eines Energieversorgers, die
hier
in der NG auftaucht. Die erste finde ich nicht mehr, sie stammte von einer
NG-Teilnehmerin, die für einen Energieversorger arbeitet, wohl vom Fach ist
und auch dieser Meinung war.

Langsam qualifiziert Dich Dein Beharren auf Deiner Meinung für eine
Merkbefreiung...
...ach, was, langsam... ...ich spreche sie hiermit einfach aus:

Mustermerkbefreiung: (laut Amtsblatt)
====================

Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform

Name : Zimmer
Vorname : Karl-Heinz
Geburtsdatum : Ja.
Geburtsort : Auch.
Personalausweisnummer: Vorhanden.

ist hiermit für den Zeitraum von

[X] 6 Monaten
[_] 12 Monaten
[_] 24 Monaten
[_] unbefristet

davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von

[_] einem Mensaessen vom Vortag
[X] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
[_] einer Kiste Schwarzbrot in Dosen
[_] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
sechswöchigen Sommerdürre
[_] einem Container erodiertem Sandstein
(Streusandqualität)

Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit dem Ablauf des

[_] __.__.19__
[X]24.03.2004
[_] der vollständigen Erosion der körperlichen
Bestandteile der o.a. Lebensform

und gilt, sofern die o.a. Lebensform durch das nachstehende
Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:

[X] eine rote Plastiknase
[_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
zu tragen
[_] die Lebensform ist durch den Gesichtsausdruck
zweifelsfrei als unbefristet merkbefreit zu
erkennen.

Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
qualifiziert:

[X] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
Bundesautobahnen
[_] Garderobenständer und Regenschirmständer in
Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
Sterne
[_] Regelstab in Schwerwasserreaktoren
[_] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
Wattenmeer
[_] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
Gobi

Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.

Datum Unterschrift Dienstsiegel

24.09.03/[Unleserlich]/*Bumms!*

Stirnabdruck des Merkbefreiten


Matthias Kryn

unread,
Sep 23, 2003, 8:43:15 PM9/23/03
to
Harald Horn <haral...@freenet.de> schrieb:

> > Dass diese 'Aufklärung' lediglich die Wiedergabe einer
> > Einzelmeinung eines beliebigen Mitarbeiters der EnBW war,
> > ziehst Du sicherlich in Betracht?
>
> ich wurde extra mit diesem Mitarbeiter verbunden, und er wurde
> mir als für solche Auskünfte ausdrücklich zuständig vorgestellt.
> Der Mann wird dafür _bezahlt_, Kunden solche Auskünfte
> _offiziell_ zu erteilen, klar?

Das ist kein hinreichendes Argument gegen einen Irrtum des
Mitarbeiters.

Grüße
Matthias

Jochen Kriegerowski

unread,
Sep 24, 2003, 1:57:55 AM9/24/03
to
"Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> schrieb

> Das ist kein hinreichendes Argument gegen einen Irrtum des
> Mitarbeiters.

Jetzt muss man nur noch definieren.
Was ist zum Beispiel eine 'Erweiterung der Anlage'?
Das Einstecken einer Steckdosenleiste?
Der Tausch einer 40- durch eine 60-Watt-Lampe?
Das Anschließen einer Deckenleuchte?

Gruß
Jochen

Bernhard Holzmayer

unread,
Sep 24, 2003, 2:52:03 AM9/24/03
to
Jochen Kriegerowski wrote:

Das ist schon definiert - ich weiß aber gerade nicht, wo.
Beispielsweise darf man Verbraucher nur ohne Zustimmung anstecken,
wenn sie bestimmte grundsätzliche Eigenschaften nicht maßgeblich
verändern (z.B. Leistungsfaktor 0.9 kap. / 0.8 ind) und keine hohe
Leistung (ich glaube bei > 4.4kVA) haben (die Daten sind aus dem
Kopf, sollen auch nur Beispiele sein...)
Tausch einer Lampe durch eine stärkere könnte ein Problem mit dem
Lampengehäuse bzw. (aber nicht bei 40/60W) mit der Absicherung oder
den Leitungsquerschnitten usw. sein. Grundsätzlich sind solche
Dinge aber keine Erweiterung der Anlage.

Vor Jahren hatte ich da mal eine Diskussion wegen folgendem Fall:
jemand hatte seine Installation ganz "elegant" erweitert:
Verlängerungsschnur in Steckdose, das andere Ende in Aufputzdose und
von dort über einige Meter festinstalliert Abzweigdosen, Steckdosen
und ich glaube auch noch Lampe mit Schaltern.
Also auch das Einstecken in einer Steckdosenleiste könnte ein Thema
sein.
Im allgemeinen darf ich aber "haushaltsübliche" Verbraucher
natürlich jederzeit in der Steckdosenleiste aus-/einstecken.
Das ist ja der bestimmungsgemäße Gebrauch der Anlage...

Bernhard

Josef Möllers

unread,
Sep 24, 2003, 3:46:58 AM9/24/03
to

Pesag/EoN meint dazu: die AVBEltV hat Rechtscharakter wie ein Gesetz und
wird auch vom Gesetzgeber erlassen (Lesung etc, wird wohl z.Zt.
überarbeitet). Das Selbstinstallieren einer Steckdose ist also
Rechtsbruch und man macht sich, streng genommen, strafbar. Die AVBEltV
sei auch die Grundlage dafür jemanden zu belangen, wenn die Arbeit nicht
fachgerecht ausgeführt ist.

Mehr sog i net,
--
Josef Möllers (Pinguinpfleger bei FSC)
If failure had no penalty success would not be a prize
-- T. Pratchett

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 4:14:40 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 01:50 Harald Horn wrote:

> Mahlzeit,
>
>> Dass diese 'Aufklärung' lediglich die Wiedergabe einer Einzelmeinung
>> eines beliebigen Mitarbeiters der EnBW war, ziehst Du sicherlich in
>> Betracht?
>
> ich wurde extra mit diesem Mitarbeiter verbunden, und er wurde mir als für
> solche Auskünfte ausdrücklich zuständig vorgestellt. Der Mann wird dafür
> _bezahlt_, Kunden solche Auskünfte _offiziell_ zu erteilen, klar?
>
> Und das war jetzt schon die zweite Auskunft eines Energieversorgers, die
> hier
> in der NG auftaucht. Die erste finde ich nicht mehr, sie stammte von einer
> NG-Teilnehmerin, die für einen Energieversorger arbeitet, wohl vom Fach
> ist und auch dieser Meinung war.
>
> Langsam qualifiziert Dich Dein Beharren auf Deiner Meinung für eine
> Merkbefreiung...
> ...ach, was, langsam... ...ich spreche sie hiermit einfach aus:

Unglaublich, nun entblödete sich der gute Harald nicht, mir ehrlich
eine Merkbefreiung auszusprechen!

Im Usenet ist anscheinend heute alles möglich: nicht bloss, dass man
auf einer falschen Ansicht herumreitet und gefährlichen Unsinn
verbreitet - nein, um das Mass voll zu machen, spricht man auch noch
Merkbefreiungen über Leute aus, die lästigerweise auf der Wahrheit
bestehen!

Lieber Harald, ich danke Dir recht herzlich für soviel Aufmerksamkeit,
wünsche mir allerdings _wirklich_, dass Du das nächste Mal Deinen
zweifellos vorhandenen Verstand _vor_ dem Aussprechen einer
Merkbefreiung gebrauchst, denn:

Nicht immer ist es so, dass jemand, der penetrant auf seiner Meinung
beharrt, im Unrecht ist - es kommt hin und wieder vor, dass er Recht
hat und bloss nervt, weil er es auch als Recht anerkannt sehen will.

In diesem Sinne: Zurück zum Text!

     "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
      Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden"
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 4:24:07 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 08:52 Bernhard Holzmayer wrote:

> Vor Jahren hatte ich da mal eine Diskussion wegen folgendem Fall:
> jemand hatte seine Installation ganz "elegant" erweitert:
> Verlängerungsschnur in Steckdose, das andere Ende in Aufputzdose und
> von dort über einige Meter festinstalliert Abzweigdosen, Steckdosen
> und ich glaube auch noch Lampe mit Schaltern.
> Also auch das Einstecken in einer Steckdosenleiste könnte ein Thema
> sein.

Exakt, das ist genau der Punkt! :-)

Jemand nimmt eine Installation vor, mit allem Drum und Dran (Aufputz-
oder Unterpiutzdosen setzen, zusätzliche Steckdosen und so fort...)
alles fein verkabelt und ordentlich gemacht.

Kein Problem: _Solange_ er nicht den ganzen Krempel ans Netz anschliesst.

Genau das tat der Gute in Deinem Beispiel durch das Einstecken der
Steckers der Verlängerungsschnur in die Steckdose und damit wird ein
ansonsten alltäglicher Vorgang zu einer verbotenen Tat.

Richtig wäre gewesen: den ganzen Kram schön ordentlich installieren
und dann vom Elektriker abnehmen lassen, der allerdings (weil er die
Vrantwortung übernimmt) dann auch entscheiden darf, ob ich das mit der
einsteckbaren Verlängerungsschnur so machen darf, oder ob er nicht
besser da selber rangeht und die letzten Zentimeter vorschriftsmässig
anschliesst.

Es ist einfach der klassische Fall von wegen: "So ein Mist aber auch,
dass man nicht alles darf was man kann!"

Karl-Heinz

Detlef Neubauer

unread,
Sep 24, 2003, 5:42:34 AM9/24/03
to
"Harald Horn" <haral...@freenet.de> writes:

> ich wurde extra mit diesem Mitarbeiter verbunden, und er wurde mir als für
> solche Auskünfte ausdrücklich zuständig vorgestellt. Der Mann wird dafür
> _bezahlt_, Kunden solche Auskünfte _offiziell_ zu erteilen, klar?

Und dieser Mann hat die Berechtigung sich über den Gesetzgeber zu
stellen?

> Und das war jetzt schon die zweite Auskunft eines Energieversorgers, die
> hier
> in der NG auftaucht. Die erste finde ich nicht mehr, sie stammte von einer
> NG-Teilnehmerin, die für einen Energieversorger arbeitet, wohl vom Fach ist
> und auch dieser Meinung war.

Um den § 12 Abs 2 der AVBEltV zu verstehen muß man nicht vom Fach
sein, dazu muß man einfach nur lesen können.

> Langsam qualifiziert Dich Dein Beharren auf Deiner Meinung für eine
> Merkbefreiung...

Das ist jetzt nicht dein Ernst? Wo sind die Smileys?

> ...ach, was, langsam... ...ich spreche sie hiermit einfach aus:
>
> Mustermerkbefreiung: (laut Amtsblatt)
> ====================

In meinen Augen, bist du der jenige, dem eine Merkbefreiung zusteht.

Nur interessehalber, hast du den so oft erwähnten Paragraphen
eigentlich gelesen? Finden sich darin Einschränkungen, daß er nur auf
bestimmte Teile der Kundenanlage zutrifft?


Mermgfurt
Detlef Neubauer

--
Jeder gute Sozius sollte, bevor er in den geliehenen Helm reihert,
sein Flens dem Fahrer überreichen! -- Marc Wieden --
MZ ES 250/2 60 Mm Suzuki VS 1400 8 Mm Yamaha Vmax 10 Mm

Josef Möllers

unread,
Sep 24, 2003, 7:17:58 AM9/24/03
to
Mark Henning wrote:

>
> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 10:24:07 +0200) wrote:
> >Jemand nimmt eine Installation vor, mit allem Drum und Dran (Aufputz-
> >oder Unterpiutzdosen setzen, zusätzliche Steckdosen und so fort...)
> >alles fein verkabelt und ordentlich gemacht.
> >
> >Kein Problem: _Solange_ er nicht den ganzen Krempel ans Netz anschliesst.
>
> Gut. Dann erkläre mir den Unterschied zwischen einem
> Verlängerungskabel, das ich an der Wand fixiere und einer
> Aufputzsteckdose, die ich mittels Kabel+Stecker mit einer bereits
> vorhandenen Steckdose verbinde. Dazwischen sehe ich nämlich keinen
> Unterschied. Warum soll ich das eine dürfen, und das andere nicht?

Vermutlich darfst Du nur solche Geräte mit dem Stromnetz verbinden, die
auch vorschriftsmäßig hergestellt und geprüft sind! D.h. die
selbstgebaute Mehrfachsteckdose ist verboten, ich denke sogar das
selbstgebaute Netzteil.

Faktisch wird es so aussehen: wo kein Kläger, da kein Richter und die
Unversehrtheit der Wohnung schützt Dich vor den Blicken des
Energieunternehmens, nur wenn's Probleme gibt, bist Du dran, wenn Du
eben Eigenbau verwendet hast und vermutlich wird in dem Falle die
Beweislast umgekehrt sein: beweise Du, daß Deine 3fach-Steckdose den
Brand nicht ausgelöst hat oder dem Benutzer den Stromschlag nicht
versetzt hat.

Persönlich halte ich es so, daß ich bei selbstgebauten
Verlängerungskabeln und Mehrfachsteckdosen dreimal hinsehe, ob alles in
Ordnung ist und dann nochmal kontrolliere. Schließlich möchte ich nicht
dafür verantwortlich sein, daß ich an einem Stromschlag sterbe.

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 7:20:48 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 12:57 Mark Henning wrote:

> Martin Trautmann (24 Sep 2003 09:10:21 GMT) wrote:
>>Bis dahin ist die Aussage von Karl-Heinz noch nicht widerlegt
>>(z.B. weil sein genanntes Zitat nicht fuer Privathaushalte
>>gelten wuerde o.ä.) und damit fundierter als dein Telefonbeleg.
>
> Zu der Definition des Begriffes "Kundenanlage" habe ich noch keine
> fundierte Aussage von Karl-Heinz gelesen - wobei ich da auch was
> überlesen haben mag. Fakt ist, dass Karl-Heinzes Interpretation des
> Gesetzes auf einer Interpretation des Begriffes "Kundenanlage"
> basiert, und somit mit dieser steht und fällt.

Dann lies bitte die Definition zu Beginn der Verordnung:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__1.html

"AVBEltV § 1 Gegenstand der Verordnung

(1) Die allgemeinen Bedingungen, zu denen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Versorgungsnetz
anzuschließen und in Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen
zu versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Verordnung
geregelt. Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrages.

(2) Kunde im Sinne dieser Verordnung ist der Tarifkunde."


Anschliessend bitte hier weiterlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__12.html

"AVBEltV § 12 Kundenanlage

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der
Hausanschlußsicherung, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlußnehmer
verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder
sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem
verantwortlich.

(2) Die Anlage darf außer durch das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen

(...)"

Es gibt hier also nix zu 'interpretieren', sondern es ist ganz klar,
dass die Anlage hinter der Hausanschlußsicherung gemeint ist: steht ja
wörtlich so da.

Dass der Kunde _meint_, er dürfe daran herumfummeln, weil ihm jemand
am Telefon gesagt hat, das sein OK, ändert _nix_ an der rechtlichen Lage.

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 7:27:08 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 12:54 Mark Henning wrote:

> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 10:24:07 +0200) wrote:

>>Jemand nimmt eine Installation vor, mit allem Drum und Dran (Aufputz-
>>oder Unterpiutzdosen setzen, zusätzliche Steckdosen und so fort...)
>>alles fein verkabelt und ordentlich gemacht.
>>
>>Kein Problem: _Solange_ er nicht den ganzen Krempel ans Netz anschliesst.
>

> Gut. Dann erkläre mir den Unterschied zwischen einem
> Verlängerungskabel, das ich an der Wand fixiere und einer
> Aufputzsteckdose, die ich mittels Kabel+Stecker mit einer bereits
> vorhandenen Steckdose verbinde. Dazwischen sehe ich nämlich keinen
> Unterschied.

Der Unterschied ist einfach:

Ein Verlängerungskabel, das Du mit Schnüren an der Wand festbindest,
damit es nicht zur Stolperfalle wird, ist keine Installation, sondern
(vorausgesetzt, Deine Schnüre sind so locker, dass sie nicht in die
Ummantelung des Kabels einschneiden oder das Kabel scharf abknicken)
dies ist ein ganz normaler Gebrauch, für den Du nix am Netz ändern musst.

Etwas anderes ist die Sache mit der Unter- oder Aufputzdose: hier musst
Du ja Drähte anschliessen!

Du kannst (wie gesagt) ruhig Dutzende solcher Drähte an Dutzende solcher
Dosen anklemmen - _solange_ Du das Ganze dann nicht auch noch ans Netz
anschliesst, denn dies wäre eine _Inbetriebnahme' Deiner sebstgestrickten
Installation: verboten, auser für (siehe avbeltv...).

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 7:56:04 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 13:40 Mark Henning wrote:

> Josef Möllers (Wed, 24 Sep 2003 13:17:58 +0200) wrote:


>>Mark Henning wrote:
>>> Gut. Dann erkläre mir den Unterschied zwischen einem
>>> Verlängerungskabel, das ich an der Wand fixiere und einer
>>> Aufputzsteckdose, die ich mittels Kabel+Stecker mit einer bereits
>>> vorhandenen Steckdose verbinde. Dazwischen sehe ich nämlich keinen
>>> Unterschied. Warum soll ich das eine dürfen, und das andere nicht?
>>
>>Vermutlich darfst Du nur solche Geräte mit dem Stromnetz verbinden, die
>>auch vorschriftsmäßig hergestellt und geprüft sind!
>

> Nein. Laut §12(2):


>
> Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen

> nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines

> Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur [...]


> errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
>

> Wenn also eine Verlängerung zur Anlage zählt (dann tut sie das, egal
> von wem sie gebaut wurde)

Du irrst.
Durch das Einstecken einer Verlängerung in die bereits vorhandene
Steckdose wird "die Anlage" eben _nicht_ "errichtet, erweitert,
geändert [oder] unterhalten".

Das Einstecken eines Steckers eines Endverbrauchers oder eines
Verlängerungskabels zählt zum bestimmungsgemäßen _Gebrauch_ der
Anlage und stellt keine Veränderung der Anlage dar.

Allerdings: Du darfst natürlich nicht selber solche eine Verlängerung
herstellen (also z.B. einen Stecker, eine Buchse und ein Kabelstück
zusammenfummeln), sondern Du darfst bloss eine _fertig_ gekaufte
Verlängerung (die zugelassen ist) verwenden.

Dass das evtl. schade ist, steht auf einem anderen Blatt und ist hier
belanglos.

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 8:09:10 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 14:01 Mark Henning wrote:

> In der Verordnung steht nur, wo die Kundenanlage beginnt: Hinter der
> Hausanschlusssicherung (und das auch nur zwischen den Zeilen in
> §10(1)). Es steht aber nirgendwo, wo sie "endet". Und genau das ist
> der Knackpunkt.

Verstehe, aber welche Optionen hätten wir denn? Wo kann die Kundenanlage
denn - ausser an den offensichtlichen Stellen, nämlich den Steckdosen und
Glühbirnenfassungen - sonst noch enden?

Vielleicht meinen wir da ja das Gleiche, jedenfalls verstehe ich momentan
(mit einer Menge Nudeln im Bauch) nicht so ganz, wo das Problem ist. :-D

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 8:15:27 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 13:49 Mark Henning wrote:

> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 13:27:08 +0200) wrote:
>>On Mittwoch, 24. September 2003 12:54 Mark Henning wrote:
>>> Gut. Dann erkläre mir den Unterschied zwischen einem
>>> Verlängerungskabel, das ich an der Wand fixiere und einer
>>> Aufputzsteckdose, die ich mittels Kabel+Stecker mit einer bereits
>>> vorhandenen Steckdose verbinde. Dazwischen sehe ich nämlich keinen
>>> Unterschied.
>>
>>Der Unterschied ist einfach:
>>
>>Ein Verlängerungskabel, das Du mit Schnüren an der Wand festbindest,
>>damit es nicht zur Stolperfalle wird, ist keine Installation, sondern
>>(vorausgesetzt, Deine Schnüre sind so locker, dass sie nicht in die
>>Ummantelung des Kabels einschneiden oder das Kabel scharf abknicken)
>>dies ist ein ganz normaler Gebrauch, für den Du nix am Netz ändern musst.
>>
>>Etwas anderes ist die Sache mit der Unter- oder Aufputzdose: hier musst
>>Du ja Drähte anschliessen!
>

> Bei einem Verlängerungskabel werden auch Drähte angeschlossen. Das
> kann durch mich geschehen (Selbstbau-Verlängerung)

Sorry, das stimmt zwar (es 'kann' durch Dich geschehen), aber es ist
leider ebenfalls verboten: diese Selbstbauverlängerung müsstest Du
leider ebenfalls brav vom eingetragenen Elektriker abnehmen lassen.

> oder durch jemand anderen (gekaufte Verlängerung).

Jau, die gekaufte Verlängerung ist bereits zugelassen.

> Aber letzten Endes ist das irrelevant, denn §12(2) sagt ja nichts über
> die Herstellung der verwendeten Komponenten aus, sondern über Änderung
> und Erweiterung einer bestehenden Anlage.

Exakt, und das Einstecken eines Gerätekabels oder eines Verlängerungs-
kabels ist eben _keine_ Änderung oder Erweiterung, sondern schlicht:
der bestimmungsgemäße Gebrauch.

> Und wenn nun Aufputz-Steckdose mit Kabel Bestandteil einer Anlage ist,
> und das Einstecken eine Erweiterung darstellt, die nur durch das EVU
> bzw. einen Elektriker gemacht werden darf, dann ist auch eine an der
> Wand fixierte Verlängerung so ein Bestandteil einer Anlage, für den
> das gleiche gilt.

Nee.

> Zwischen einem an der Wand fixierten Verlängerungskabel und einer
> Aufputzsteckdose gibt es mE exakt _keinen_ Unterschied. Das Plastik
> des Buchsenteils ist nur verschiedentlich geformt. Das ist alles. Und
> das sehe ich nicht als relevant an.

Du siehst keinen Unterschied zwischen "Ich klemme Drähte an" und "Ich
binde eine (als ordnungsgemäß zugelassen erworbene) Verlängerung vor-
sichtig an der Wand fest, ohne sie zu öffnen oder zu beschädigen"?

Ich bin nicht sicher, ob Du das ehrlich so meinst. ;-)

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 8:35:38 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 14:38 Mark Henning wrote:

> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 13:56:04 +0200) wrote:
>>On Mittwoch, 24. September 2003 13:40 Mark Henning wrote:
>>> Nein. Laut §12(2):
>>>
>>> Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
>>> nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines
>>> Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur [...]
>>> errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
>>>
>>> Wenn also eine Verlängerung zur Anlage zählt (dann tut sie das, egal
>>> von wem sie gebaut wurde)
>>
>>Du irrst.
>>Durch das Einstecken einer Verlängerung in die bereits vorhandene
>>Steckdose wird "die Anlage" eben _nicht_ "errichtet, erweitert,
>>geändert [oder] unterhalten".
>

> Gut, und wo war nochmal der Unterschied, wenn am Ende des Kabels eine
> Aufputzsteckdose hängt?

Der Unterschied liegt darin, dass Du _dieses_ Ende des Kabels ja
irgendwie an der Aufputzsteckdose _anklemmen_ musst!

Das darfst Du zwar tun, aber danach darfst Du das Stecker-Ende des
Kabels eben _nicht_ in die Steckdose einstecken: musst Deine
Anklemmerei am Aufputzdosen-Ende erst ordentlich abnehmen lassen.

> BTW: Wenn ich aus einer Steckdose z.B. durch einen Mehrfachstecker
> drei mache, dann ist das durchaus eine Erweiterung einer Anlage.

Nein, denn: Dafür musst Du keine Kabel anklemmen, sondern kaufst
ein zugelassenes Teil, dass Du _einsteckst_ - nicht anklemmst.

Damit wird dieses Teil nicht Bestandteil der "Installation"!

Karl-Heinz

Matthias Kryn

unread,
Sep 24, 2003, 8:39:57 AM9/24/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> schrieb:

> BTW: Wenn ich aus einer Steckdose z.B. durch einen Mehrfachstecker
> drei mache, dann ist das durchaus eine Erweiterung einer Anlage.

Die kleinen Mehrfachstecker, die direkt in die Steckdose kommen, sind
IIRC mittlerweile verboten (auch wenn sie noch überall erhältlich
sind). Erlaubt sind nur noch Mehrfachverteiler mit Zuleitung.

Grüße
Matthias

Anselm Proschniewski

unread,
Sep 24, 2003, 8:46:09 AM9/24/03
to
Matthias Kryn wrote:

...



> Die kleinen Mehrfachstecker, die direkt in die Steckdose kommen, sind
> IIRC mittlerweile verboten (auch wenn sie noch überall erhältlich
> sind). Erlaubt sind nur noch Mehrfachverteiler mit Zuleitung.

Und woher soll ich als "Kunde" wissen, was erlaubt und was verboten ist?

Ich hatte schon eine Mehrfachsteckdose in der Hand, billig ohne Ende.
Das Kabel war nicht festgeklemmt (keine Zugentlastung), sondern hing nur
an den Drähten ...

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 9:18:17 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 14:47 Mark Henning wrote:

> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 14:15:27 +0200) wrote:
>>On Mittwoch, 24. September 2003 13:49 Mark Henning wrote:
>>> Bei einem Verlängerungskabel werden auch Drähte angeschlossen. Das
>>> kann durch mich geschehen (Selbstbau-Verlängerung)
>>
>>Sorry, das stimmt zwar (es 'kann' durch Dich geschehen), aber es ist
>>leider ebenfalls verboten: diese Selbstbauverlängerung müsstest Du
>>leider ebenfalls brav vom eingetragenen Elektriker abnehmen lassen.
>

> Mag sein, aber darum geht es hier nicht. Andere Baustelle. Es geht um
> Erweiterung einer Anlage, und warum beim Einstecken einer Verlängerung
> keine Erweiterung/Änderung vorliegt, beim Einstecken einer
> Aufputzsteckdose aber doch eine Erweiterung/Änderung vorliegen soll.

OK, dann mal ordentlich auseinander klabüstert:

Fall A: Du steckst ein Gerät (oder ein Verlängerungskabel,
an dessen anderem Ende ein Gerät eingesteckt werden kann)
in eine Steckdose, die Bestandteil der Kundenanlage ist.

Fall B: Du installierst Dir selber einen kleinen Anlagen-Abschnitt,
indem Du mit Kabeln, deren blanke Ende Du in Dosen festklemmst,
dafür sorgst, dass Du mehr Steckdosen zur Verfügung hast - egal,
ob Du diese Steckdosen unter oder auf Putz befestigst.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen ist der:

In Fall A musst Du keine Drähte irgendwo anklemmen.

Nun das Problem: In Fall B hast Du Dir selber eine kleine Installation
hergestellt - was auch vollkommen statthaft ist - bloss hast Du davon
gar nix, denn es fliesst ja kein Strom durch.
Also beschliesst Du, diese kleine Installation an die bestehende
Kundenanlage anzuschliessen: ob Du das mit Hilfe eines Steckers
tust, den Du in eine Steckdose steckst, oder anders ist unerheblich
- der springende Punkt ist, dass Du Das selber hergestellte Teil mit
dem Netz verbinden willst.

Du windest Dich zwar ein wenig, aber es ist dennoch so: die Frage
ist nicht bloss, _wie_ Du etwas anschliesst (also, ob Du etwas
anklemmst, oder bloss einen Stecker einsteckst), sondern ebanfalls,
_was_ Du anschliesst:


Die Tatsache, dass Du einen selbst gebastelten Anlagenteil
'nur' per Stecker ans Netz bringst, macht es nicht legal,
denn es ist und bleibt eine Inbetriebnahme Deiner nicht
ordnungsgemäß abgenommenen Installation.

Du kannst nicht sagen "OK, erst löte ich und klemme und splitte
und verbinde nach Herzenslust, aber dann bin ich schlau und verwende,
um mein Werk ans Netz anzuschliessen einen braven Stecker, den ich
bloss in die Steckdose stecke!" - Damit lügst Du Dir bloss in die
eigenen Tasche.

Karl-Heinz

Andreas Bieger

unread,
Sep 24, 2003, 9:34:36 AM9/24/03
to
> > BTW: Wenn ich aus einer Steckdose z.B. durch einen Mehrfachstecker
> > drei mache, dann ist das durchaus eine Erweiterung einer Anlage.
>
> Die kleinen Mehrfachstecker, die direkt in die Steckdose kommen, sind
> IIRC mittlerweile verboten (auch wenn sie noch überall erhältlich
> sind). Erlaubt sind nur noch Mehrfachverteiler mit Zuleitung.

Wenn dem so wäre, würdest du sie z.B. bei Conrad nicht mehr kaufen können!

Glaub nicht alles, was du liest!

Gruß
Andreas


Matthias Kryn

unread,
Sep 24, 2003, 10:02:15 AM9/24/03
to
Andreas Bieger <andreas...@gmx.net> schrieb:

> > Die kleinen Mehrfachstecker, die direkt in die Steckdose
> > kommen, sind IIRC mittlerweile verboten (auch wenn sie noch
> > überall erhältlich sind). Erlaubt sind nur noch
> > Mehrfachverteiler mit Zuleitung.
>
> Wenn dem so wäre, würdest du sie z.B. bei Conrad nicht mehr
> kaufen können!

Ach doch.

> Glaub nicht alles, was du liest!

Ist irgendeine Verordnung, allerdings habe ich jetzt keine Lust, zu
forschen.

Grüße
Matthias

Martin Schoenbeck

unread,
Sep 24, 2003, 10:48:30 AM9/24/03
to
Hallo Josef,

Josef Möllers schrieb:


>
> Das Selbstinstallieren einer Steckdose ist also
> Rechtsbruch und man macht sich, streng genommen, strafbar.

^^^^^^^^
Wo bitte hast Du denn das jetzt herausinterpretiert?

Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html

Frank Reichert

unread,
Sep 24, 2003, 10:52:26 AM9/24/03
to
Mark Henning schrieb:

>
> Tut mir leid, wenn ich das Snippe, aber es ist wieder an der Frage
> vorbei.

Nein, denn es erklärt ganz genau den Sachverhalt und v.a. den
Unterschied der beiden Lösungen


> Deshalb ganz langsam zum Mitschreiben.

Ok, dann nochmal zum Mitschreiben...

> Du hast ein Kabel. Am einen Ende ein Stecker, am anderen eine Buchse
> irgendeiner Bauform ("normale Buchse" oder Aufputz-Steckdose oder
> sonstwas, was es landläufig so gibt). Die Information über den
> Hersteller sei jetzt mal explizit nicht gegeben.

Doch, denn genau da ist der Unterschied, in Bauform und Hersteller.
Handelt es sich um ein fertiges, zugelassenes Verlängerungskabel, das Du
einsteckst, ist es der bestimmungsmäßige _Gebrauch_ der Anlage, handelt
es sich um die Aufputzsteckdose, dann musst Du die an das Kabel
anklemmen, das heisst es findet eine _Installation_ und damit
Erweiterung der Anlage statt


> Die Frage ist:
> Wird durch Einstecken des Steckers in eine vorhandene Steckdose die
> Kundenanlage erweitert/geändert?

Kommt drauf an, ob Du damit das Verlängerungskabel dem Gebrauch
zuführst, oder Deine Installation anschliesst...


> Wenn ja, dann darf das Einstecken nur durch das EVU/einen Elektriker
> erfolgen. Das _Einstecken_ führt nämlich zur Erweiterung/Änderung der
> vorhandenen Anlage.

Richtig, und der Elektriker wird diese Installation weder abnehmen noch
einstecken, da eine _Installation_ über einen Stecker IMHO nicht zuläsig
ist...

Gruß
Frank


Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 11:10:45 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 16:42 Mark Henning wrote:

> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 15:18:17 +0200) wrote:
>>On Mittwoch, 24. September 2003 14:47 Mark Henning wrote:
>>> Mag sein, aber darum geht es hier nicht. Andere Baustelle. Es geht um
>>> Erweiterung einer Anlage, und warum beim Einstecken einer Verlängerung
>>> keine Erweiterung/Änderung vorliegt, beim Einstecken einer
>>> Aufputzsteckdose aber doch eine Erweiterung/Änderung vorliegen soll.
>>
>>OK, dann mal ordentlich auseinander klabüstert:

>>[...]


>
> Tut mir leid, wenn ich das Snippe, aber es ist wieder an der Frage
> vorbei.
>

> Deshalb ganz langsam zum Mitschreiben.
>

> Du hast ein Kabel. Am einen Ende ein Stecker, am anderen eine Buchse
> irgendeiner Bauform ("normale Buchse" oder Aufputz-Steckdose oder
> sonstwas, was es landläufig so gibt). Die Information über den
> Hersteller sei jetzt mal explizit nicht gegeben.
>

> Die Frage ist:
> Wird durch Einstecken des Steckers in eine vorhandene Steckdose die
> Kundenanlage erweitert/geändert?

Ich sehe es jetzt: Das Ganze war ein Missverständnis! :-D

Du willst ja gar nichts selber fummeln - Du hast offensichtlich eine Art
Verlängerungskabel mit einer Buchse am Ende, die so ähnlich aussieht
wie eine Aufputzdose - daher hattest Du immer von einer Aufputzdose
gesprochen!

Ich hatte das falsch verstanden, nämlich so, als hättest Du eine
Eigenbau-Konstruktion gemacht, indem Du eine wirkliche Aufputzdose
mit einem Kabel mit einem Stecker verbunden hättest.

Tut mir leid, das Getöse: so hast Du natürlich Recht, wenn Du ein
Verlängerungskabel einsteckst, dessen Buchsen-Ende bloss so aussieht
wie eine Aufputzdose, an dem Du aber NICHTS anklemmen musstest,
sondern einfach so loslegen kannst - dann ist das natürlich erlaubt.

Um Deine andere Frage zu beantworten: Die Kundenanlage wird mE dadurch
_nicht_ erweitert.

Karl-Heinz

Detlef Neubauer

unread,
Sep 24, 2003, 11:47:44 AM9/24/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> writes:

> >Allerdings: Du darfst natürlich nicht selber solche eine Verlängerung
> >herstellen (also z.B. einen Stecker, eine Buchse und ein Kabelstück
> >zusammenfummeln), sondern Du darfst bloss eine _fertig_ gekaufte
> >Verlängerung (die zugelassen ist) verwenden.
>

> Das wiederrum steht wo?

Da wird sich wohl kein Gesetz/Verordnung finden in dem genau das
steht.

Im Schadenfall vor Gericht wird dir aber der Richter in seiner
Urteilsbegründung etwas von Sorgfaltspflicht, anerkannten Regeln der
Technik, fahrlässig, grob fahrlässig usw. erzählen.


Mermgfurt
Detlef Neubauer

--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 24, 2003, 11:57:34 AM9/24/03
to
On Mittwoch, 24. September 2003 17:47 Detlef Neubauer wrote:

> Mark Henning <m...@homolog.de> writes:
>
>> >Allerdings: Du darfst natürlich nicht selber solche eine Verlängerung
>> >herstellen (also z.B. einen Stecker, eine Buchse und ein Kabelstück
>> >zusammenfummeln), sondern Du darfst bloss eine _fertig_ gekaufte
>> >Verlängerung (die zugelassen ist) verwenden.
>>
>> Das wiederrum steht wo?
>
> Da wird sich wohl kein Gesetz/Verordnung finden in dem genau das
> steht.
>
> Im Schadenfall vor Gericht wird dir aber der Richter in seiner
> Urteilsbegründung etwas von Sorgfaltspflicht, anerkannten Regeln der
> Technik, fahrlässig, grob fahrlässig usw. erzählen.

...und das Ganze mit der Bemerkung abschliessen: "Hätten Sie die Finger
davon gelassen, statt verbotenermassen Ihre Selbstbau-Verlängerung anzu-
schliessen, hätte der Schaden erst gar nicht entstehen können, dies
kommt zu Ihrer mangelnden Sorgfalt noch verschärfend hinzu."

Karl-Heinz

Detlef Neubauer

unread,
Sep 24, 2003, 11:55:46 AM9/24/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> writes:

> Bei einem Verlängerungskabel werden auch Drähte angeschlossen. Das

> kann durch mich geschehen (Selbstbau-Verlängerung) oder durch jemand
> anderen (gekaufte Verlängerung). Aber letzten Endes ist das


> irrelevant, denn §12(2) sagt ja nichts über die Herstellung der
> verwendeten Komponenten aus,

Stimmt, deshalb steht etwas zu den verwendbaren Komponenten im Abs. 4
des §12.

> sondern über Änderung und Erweiterung einer bestehenden Anlage.

Und über das Errichten.

Thomas Einzel

unread,
Sep 24, 2003, 12:36:54 PM9/24/03
to
Mark Henning wrote:
...

> Gut, und wo war nochmal der Unterschied, wenn am Ende des Kabels
eine
> Aufputzsteckdose hängt?

Das ist eine ortsfeste Anlage, die Steckdosenleiste eine
ortsveränderliche. Letztere darf man - sofern mit Steckvorrichtungen
versehen - selbst verwenden, aber auch nicht "errichten" d.h. zusammen
crimpen und schauben.

Es soll ja sogar Firmen geben wo ortsveränderliche Geräte (ja, sogar
jede Verlängerungsleitung) regelmäßig von einer Elektrofachkraft
geprüft und mit eine Plombe versehen werden, doch doch...

> BTW: Wenn ich aus einer Steckdose z.B. durch einen Mehrfachstecker
> drei mache, dann ist das durchaus eine Erweiterung einer Anlage.

Nutzung.

...


>> Allerdings: Du darfst natürlich nicht selber solche eine
Verlängerung
>> herstellen (also z.B. einen Stecker, eine Buchse und ein Kabelstück
>> zusammenfummeln), sondern Du darfst bloss eine _fertig_ gekaufte
>> Verlängerung (die zugelassen ist) verwenden.
>

> Das wiederrum steht wo?

Nutzung ortsveränderlicher Geräte <> Bau/Errichtung/Prüfung
ortsveränderlicher Geräte.

Und jetzt mal wieder der Satz den man richtig verstehen muß:
" Das muss jeder für sich entscheiden".

SCNR Thomas


Detlef Neubauer

unread,
Sep 24, 2003, 1:10:12 PM9/24/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> writes:

> Karl-Heinz Zimmer (Wed, 24 Sep 2003 13:20:48 +0200) wrote:
>
> >Anschliessend bitte hier weiterlesen:
> >
> > http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__12.html
> >
> > "AVBEltV § 12 Kundenanlage
> >
> > (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
> > Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der
> > Hausanschlußsicherung, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des
> > Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlußnehmer
> > verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder
> > sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem
> > verantwortlich.
>

> "Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung" ist keine
> Definition.

Ist dir schonmal in den sinn gekommen, daß Begriffe nicht in jedem
Gesetz, jeder Verordnung immer wieder auf neue definiert werden?

Wenn du wissen willst, wie "elektrische Anlage" definiert ist, dann
solltest du in den im Abs. 2 des § 12 genannten "anderen gesetzlichen
oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der
Technik" nachsehen.

> Es lässt nämlich offen, welche Teile hinter der Hausanschlusssicherung
> dazu gehören, und welche nicht.

Nein, lässt es nicht.

> Außerdem: Wenn "elektrische Anlage" == "Kundenanlage", dann würde hier
> auch "Kundenanlage" stehen, und nicht "elektrische Anlage". Innerhalb
> eines Paragraphen werden verschiedene Begriffe AFAIK nur dann
> verwendet, wenn damit auch verschiedene Dinge gemeint sind.

Nö, "kundenanlage" ist die Überschrift und Abs. 1 definiert als
Kundenanlage die "elektrische Anlage" hinter den
Hausanschußsicherungen.

Damit ist exakt die "elektrische Anlage" gemeint, nicht die Gasanlage,
nicht die Wasseranlage, nicht die Telefonanlage, nicht die
Gartenbewässeungsanlage, nicht die Abwasserentsorgungsanlage, nicht
die Regenwasserableitanlage ...


> >Es gibt hier also nix zu 'interpretieren', sondern es ist ganz klar,
> >dass die Anlage hinter der Hausanschlußsicherung gemeint ist: steht ja
> >wörtlich so da.
>

> In der Verordnung steht nur, wo die Kundenanlage beginnt: Hinter der
> Hausanschlusssicherung (und das auch nur zwischen den Zeilen in
> §10(1)). Es steht aber nirgendwo, wo sie "endet". Und genau das ist
> der Knackpunkt.

Da ist kein Knackpunkt. Da Kundenanlage = elektrische Anlage, endet
die Kundenanlage da, wo die elektrische Anlage endet.

Mangels Vorschriftenwerk (VDE) kann ich dir leider nicht die korrekten
Definitionen für z.B. "elektrische Anlage" usw. um die Ohren hauen.

Detlef Neubauer

unread,
Sep 24, 2003, 1:22:46 PM9/24/03
to
Karl-Heinz Zimmer <k...@snafu.de> writes:

> On Mittwoch, 24. September 2003 17:47 Detlef Neubauer wrote:
>
> > Mark Henning <m...@homolog.de> writes:
> >
> >> >Allerdings: Du darfst natürlich nicht selber solche eine Verlängerung
> >> >herstellen (also z.B. einen Stecker, eine Buchse und ein Kabelstück
> >> >zusammenfummeln), sondern Du darfst bloss eine _fertig_ gekaufte
> >> >Verlängerung (die zugelassen ist) verwenden.
> >>
> >> Das wiederrum steht wo?
> >
> > Da wird sich wohl kein Gesetz/Verordnung finden in dem genau das
> > steht.
> >
> > Im Schadenfall vor Gericht wird dir aber der Richter in seiner
> > Urteilsbegründung etwas von Sorgfaltspflicht, anerkannten Regeln der
> > Technik, fahrlässig, grob fahrlässig usw. erzählen.
>

> ....und das Ganze mit der Bemerkung abschliessen: "Hätten Sie die Finger


> davon gelassen, statt verbotenermassen Ihre Selbstbau-Verlängerung anzu-
> schliessen, hätte der Schaden erst gar nicht entstehen können, dies
> kommt zu Ihrer mangelnden Sorgfalt noch verschärfend hinzu."

Noch ein kleiner Zusatz, der mir eben bei der Physiotherapie
eingefallen ist.

Im Gesetz steht z.B. auch nicht, daß es verboten ist einen Hammer zu
benutzen um jemanden zu ermorden. Trotzdem wird man verurteilt.

Christian Berlage

unread,
Sep 24, 2003, 2:30:23 PM9/24/03
to

> Und woher soll ich als "Kunde" wissen, was erlaubt und was verboten ist?
Es gibt so kleine Aufdrucke wie z.B. "VDE".

>
> Ich hatte schon eine Mehrfachsteckdose in der Hand, billig ohne Ende.
> Das Kabel war nicht festgeklemmt (keine Zugentlastung), sondern hing nur
> an den Drähten ...

Da ich auch nicht vor dem Kauf in die Geräte hineinschaue, achte ich
(meistens) auf solche Klassifizierungen. Und auf den Gesamteindruck - wenn
das Teil billig verarbeitet aussieht, nehme ich an, dass es innen noch
schlimmer ist.

Gruss,
Christian


Christian Berlage

unread,
Sep 24, 2003, 2:51:44 PM9/24/03
to
> Gut. Dann erkläre mir den Unterschied zwischen einem
> Verlängerungskabel, das ich an der Wand fixiere und einer
> Aufputzsteckdose, die ich mittels Kabel+Stecker mit einer bereits
> vorhandenen Steckdose verbinde. Dazwischen sehe ich nämlich keinen
> Unterschied. Warum soll ich das eine dürfen, und das andere nicht?
>
> Und wenn ich das mit Aufputz-Steckdosen darf, warum dann nicht auch
> mit Unterputz-Steckdosen? Und wo siehst Du noch mal genau einen
> Unterschied zwischen einem Verlängerungskabel, das ich aufputz
> irgendwo rumliegen habe, einem Verlängerungskabel, das ich in der
> Fußbodenleiste versteckt habe, einem Verlängerungskabel aufputz im
> Rohr und einem Verlängerungskabel unterputz?
Müssen eigentlich fest verlegte Leitungen in Gebäuden nicht massive
Kupferleitungen haben?
Oder ist das nur eine Empfehlung?
Verlängerungsschnüre sind ja immer aus flexiblen Leitungen.

Dann muss man nur noch darüber streiten, ob eine an die Wand genagelte
Verlängerungsschnur eine feste Installation ist.

Gruss,
Christian


Detlef Neubauer

unread,
Sep 25, 2003, 2:29:35 AM9/25/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> writes:

> Detlef Neubauer (24 Sep 2003 19:22:46 +0200) wrote:
> >Im Gesetz steht z.B. auch nicht, daß es verboten ist einen Hammer zu
> >benutzen um jemanden zu ermorden. Trotzdem wird man verurteilt.
>

> Du wirst aber nicht wegen dem Hammer verurteilt, sondern wegen dem
> Mord. Und dass das verboten ist (resp. strafbar), steht sehr wohl im
> Gesetz.

Gut erkannt. Genauso verhält es sich, wenn du dir selbst eine
Verlängerung bastelst die nicht den "anerkannten Regeln der Technik"
entspricht und es zu einem Schaden kommt. Bestraft wird dann nicht das
basteln, sondern die nicht Einhaltung der "anerkannten Regeln der
Technik".

Martin Jehle

unread,
Sep 25, 2003, 3:07:10 AM9/25/03
to
Josef Möllers <josef.m...@fujitsu-siemens.com> wrote in message news:<3F714BF2...@fujitsu-siemens.com>...

> Harald Horn wrote:
>
> Pesag/EoN meint dazu: die AVBEltV hat Rechtscharakter wie ein Gesetz und
> wird auch vom Gesetzgeber erlassen (Lesung etc, wird wohl z.Zt.
> berarbeitet). Das Selbstinstallieren einer Steckdose ist also
> Rechtsbruch und man macht sich, streng genommen, strafbar. Die AVBEltV
> sei auch die Grundlage daf r jemanden zu belangen, wenn die Arbeit nich
> tfachgerecht ausgef hrt ist.
>
Also ich habe in meinem Ing-Studium nur 1 Semester Jura gehabt aber
ich habe folgendes gelernt:
-Strafbar ist nur das was im Strafgesetzbuch steht (also bitte nenne
den Paragraphen im StGb der die nicht einhaltung der obigen Verordnung
bestraft - gibt es nicht)
-Es könnte eine Ordnungswidrigkeit sein, die bestraft werden könnte.
Ist es aber nicht - da eine weitere Regel auch dafür ein "Gesetz" den
strafrahmen der Ordnungswidrigkeit regeln müsste. d.h. In der
Verordnung müßte ein Paragraph stehen oder ein Link auf ein Strafmaß
oder Ornungswidrigkeitsgeld.

Also rein strafrechtlich gibt es meiner erachten keine Bedenken wenn
du an deine Anlage selbst rumfummelst und du "ALLES" richtig machst.
Wiederum klar: Wenn du dadurch Schaden an Eigentum oder Mensch
verursachst oder einen Brand verursachst dann kommen diverse
Paragraphen im StGB zum Zuge die dann dies dann bestrafen. (z.B
fahrlässige Tötung falls jemand durch einen Stromschlag stirbt weil du
z.B. Phase mit Schutzleiter vertauscht hast, Brandstiftung weil es
wegen einer nicht fest genug angezogenen Schraube an einer Steckdose
zu einem Schmorbrand kommt)
Dann mußt du nämlich echt BEWEISEN, dass die Arbeiten fachmännisch
waren. Und das kannst du als Laie in der Regel dann wirklich nur wenn
du eine Rechnung eines Elektrikers vorweisen kannst der dir die
Anlgage aufgebaut oder geprüft hat. Der haftet dann eventuell.

Aber die einzige "Strafe" die in dieser Verordnung genannt wird wenn
du an deiner Anlage rumfummelst, ist die fristlose
Kündigungsmöglichkeit des Energielieferanten wenn du deinen
Vertraglichen Pflichten die durch die Verordnung definiert ist (z.B.
dass nur ein eingetragener Elektriker deine Anlage wartet).

Also nicht vermischen:
Rechtsfolgen die durch einen Schaden entstehen und dem tatsächlichen
Verletzung der Verordung durch "Selberbasteln"

Aber: Der zivilrechtliche Vertrag zwischen dem Endverbraucher und dem
Energieversorger verbietet jegliche Änderung an der Anlgage ->
konsequenz ist eine mögliche Abschaltung des Stromes.

Beispiel:
Du bastelst an deiner Anlage und legst einen ganzen Stadtteil oder
eine Straße dadurch lahm. Durch die Verordnung kann nun der
Energieversorger alle Kosten die diese bastelei verursacht hat auf
dich wälzen. Dazu hat sie den Paragraphen " ..nur durch
Installateur..". Wenn dieser nicht da wäre wäre das schwieriger. Da
müßte er dir erst deinen Fehler nachweisen. Hier reicht es zu sagen
"Du hast selbst Hand angelegt". Nehmen wir an ,durch diesen
Stromausfall kommt dann noch ein Mensch zu schaden dann kannst du dich
dann eventuell auch Strafbar machen. Aber das ist dann die
Rechtsfolge. Die Verletzung der Verordnung ist aber selbst nicht
Strafbar, nur die Folge der Verletzung. Dies ist ein kleiner
Unterschied.

Gruss Martin

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 4:16:57 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 07:52 Mark Henning wrote:

> Detlef Neubauer (24 Sep 2003 17:47:44 +0200) wrote:
>>Mark Henning <m...@homolog.de> writes:
>>> >Allerdings: Du darfst natürlich nicht selber solche eine Verlängerung
>>> >herstellen (also z.B. einen Stecker, eine Buchse und ein Kabelstück
>>> >zusammenfummeln), sondern Du darfst bloss eine _fertig_ gekaufte
>>> >Verlängerung (die zugelassen ist) verwenden.
>>>
>>> Das wiederrum steht wo?
>>
>>Da wird sich wohl kein Gesetz/Verordnung finden in dem genau das
>>steht.
>>
>>Im Schadenfall vor Gericht wird dir aber der Richter in seiner
>>Urteilsbegründung etwas von Sorgfaltspflicht, anerkannten Regeln der
>>Technik, fahrlässig, grob fahrlässig usw. erzählen.
>

> Am Thema vorbei. Karl-Heinz behauptet oben: Ich darf keine
> Verlängerung selbst herstellen.

Nicht ganz so: Du darfst sie herstellen, aber Du darfst sie nicht
verwenden, denn dazu müßtest Du sie ja mit dem Netz verbinden: was
Du nur tun darfst, nachdem Du diese Bastelei ordentlich hast
abnehmen lassen.

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 4:26:52 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 08:20 Mark Henning wrote:

> Frank Reichert (Wed, 24 Sep 2003 16:52:26 +0200) wrote:
(...)


>> Richtig, und der Elektriker wird diese Installation weder abnehmen
>> noch einstecken, da eine _Installation_ über einen Stecker IMHO
>> nicht zuläsig ist...
>

> Also muss man zum Einstecken eines stinknormalen Verlängerungskabels
> den Elektriker rufen.

Kannst Du nicht lesen?

Man muss nicht "zum Einstecken eines stinknormalen Verlängerungskabels"
einen Elektriker rufen, sondern man muss das dann tun, wenn man mit
Hilfe dieses Kabels seine selbstgebastelte Installation ans Netz
bringen möchte.

Abgesehen davon war der Elektriker vorhin hier und ich fragte ihn, was
er von der Geschichte hält, woraufhin er sagte, er würde >>nie im Leben<<
eine solche Installation per Stecker abnehmen - das deckt sich exakt mit
der Aussage von Frank Reichert.

Es ist daher noch ulkiger als Du schreibst: Du musst für den Anschluss
Deiner Bastelei nicht bloss den Elektriker rufen, sondern Du kannst Dir
den Anruf sogar sparen und den Kram gleich in die Tonne treten, da Dich
der Elektriker ohnehin bloss auslachen wird und sich weigern wird, das
zu unterschreiben. :-D

Karl-Heinz

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 4:33:21 AM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

> Nicht ganz so: Du darfst sie herstellen, aber Du darfst sie nicht
> verwenden, denn dazu müßtest Du sie ja mit dem Netz verbinden: was
> Du nur tun darfst, nachdem Du diese Bastelei ordentlich hast
> abnehmen lassen.

Könntest Du dann auch mal erklären, von wem eine gekaufte Verlängerung
'abgenommen' wurde und in welchem Verhältnis dieser zum Vertragsparter-EVU
irgendeines Käufers steht?


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Bernhard Holzmayer

unread,
Sep 25, 2003, 4:43:17 AM9/25/03
to
Andreas Bieger wrote:

>> > BTW: Wenn ich aus einer Steckdose z.B. durch einen
>> > Mehrfachstecker drei mache, dann ist das durchaus eine
>> > Erweiterung einer Anlage.
>>
>> Die kleinen Mehrfachstecker, die direkt in die Steckdose kommen,
>> sind IIRC mittlerweile verboten (auch wenn sie noch überall
>> erhältlich sind). Erlaubt sind nur noch Mehrfachverteiler mit
>> Zuleitung.
>
> Wenn dem so wäre, würdest du sie z.B. bei Conrad nicht mehr kaufen
> können!

Dem ist doch so. Aber du hast auch nicht ganz unrecht:
Man darf die Dinger verwenden, wenn man sie z.B. in eine
Verlängerung steckt, anstatt direkt in die Wandsteckdose.
Daher macht es Sinn, dass man sie kaufen kann.

Dass man das in der Wand nicht darf, hat sogar einen sinnvollen
Grund: durch mechanische Belastung können Beschädigungen auftreten,
die bei einem Anschluss an der beweglichen Verlängerungsschnur
nicht auftreten.
Ich nehme an, dahinter steckt eine Erfahrungsgeschichte...

Bernhard

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 4:56:16 AM9/25/03
to

Nee, keine Lust, bitte selber nachdenken...

Karl-Heinz

Bernhard Holzmayer

unread,
Sep 25, 2003, 5:09:19 AM9/25/03
to
Detlef Neubauer wrote:

> Mark Henning <m...@homolog.de> writes:
>
>> Detlef Neubauer (24 Sep 2003 19:22:46 +0200) wrote:
>> >Im Gesetz steht z.B. auch nicht, daß es verboten ist einen
>> >Hammer zu benutzen um jemanden zu ermorden. Trotzdem wird man
>> >verurteilt.
>>
>> Du wirst aber nicht wegen dem Hammer verurteilt, sondern wegen
>> dem Mord. Und dass das verboten ist (resp. strafbar), steht sehr
>> wohl im Gesetz.
>
> Gut erkannt. Genauso verhält es sich, wenn du dir selbst eine
> Verlängerung bastelst die nicht den "anerkannten Regeln der
> Technik" entspricht und es zu einem Schaden kommt. Bestraft wird
> dann nicht das basteln, sondern die nicht Einhaltung der
> "anerkannten Regeln der Technik".
>
>
> Mermgfurt
> Detlef Neubauer
>

Da gibt es Unterschiede im Strafgesetzbuch:
Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht
einfache Fahrlässigkeit
grobe Fahrlässigkeit
Totschlag
Mord

Ist der Hammer absichtlich heruntergefallen worden :-)
ist der Leitungsbrand durch absichtlich falsch verlegte Leitungen
ausgelöst worden :-(

Im Schadensfall könnte es sogar sein, dass der ausgebildete Fachmann
da schlechter dasteht als der Laie - wenn es darum geht.

Wenn nix passiert, ist ohnehin die Frage, ob das Strafrecht zur
Anwendung kommen kann. Ich bezweifle das.

Und das mit dem Abklemmen des Stroms ist auch nicht mehr so einfach.
Da gab es - ich glaube letztes Jahr - einen Präzedenzfall, wo das
EVU den Strom abklemmen wollte, dann aber per Gerichtsbeschluss
daran gehindert wurde - ich habe aber leider keine Referenz mehr
dazu. Die Begründung war aber im Prinzip die, das es wegen des
Quasimonopols der EVUs nicht zumutbar ist.

Einfach nur die Tatsache, dass ich als Laie etwas angeschlossen habe
- nehmen wir mal an, fachgerecht! - und das EVU merkt das -
rechtfertigt zunächst weder eine Strafe noch das Abklemmen.
Wenn es wirklich zu einer Auseinandersetzung darüber kommen würde,
dann würde es vermutlich bei einer "Abmahnung" und der Auflage,
die Anlage vom EVU oder einem eingetragenen Fachmann
(kostenpflichtig) abnehmen zu lassen.

Oder eben ändern zu lassen, falls Fehler in der Installation
gefunden werden. Das sollte man dann aber besser nicht selber
machen oder nicht von seinem Freund in Schwarzarbeit :-((

Es wäre interessant, von pratischen Erfahrungen zu hören.
Ist jemand solches schon passiert??

Ich würde erwarten, dass sich eine solche Auseinandersetzung so
entwickelt, dass der Verursacher (also z.B. ich) die gesamten
tatsächlich entstehenden Kosten auf Seite der EVU zu tragen hat,
die mit der Diagnose und Behebung des Problems zu tun haben.
Das wäre vermutlich auch Strafe genug!

Bernhard


Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 5:47:35 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 11:25 Mark Henning wrote:

> Auch eine Methode, einzugestehen, dass man auf dem Holzweg war. :-D

Du kannst es so sehen, wenn Du möchtest, ich sehe es anders: habe bloss
keine Lust, Euch weiterhin das Denken abzunehmen.

Die Frage "Könntest Du dann auch mal erklären, von wem eine gekaufte
Verlängerung 'abgenommen' wurde"(...) nimmst Du doch sicher nicht ernst,
oder?

Dass käuflich erhältliche Elektrogeräte und Kabeltrommeln und dgl.
zugelassen sein müssen, weiss doch jedes Baby, siehe Aufdrucke wie
"VDE Zulassung DIN / VDE (...)" - danach zu fragen, zeigt doch
bloss, dass der gute Siggi mich verschaukeln wollte.

Karl-Heinz

Detlef Neubauer

unread,
Sep 25, 2003, 6:08:02 AM9/25/03
to
Bernhard Holzmayer <holzmayer...@deadspam.com> writes:

> Und das mit dem Abklemmen des Stroms ist auch nicht mehr so einfach.

Ich weiss nicht wie es zur Zeit ist, aber als ich noch als Elektriker
meine Brötchen verdient habe, durfte ich einige Wohnungen wieder
anschließen, bei denen die BEWAG (Berliner EVU) die Lieferung
eingestellt hatte. Aus welchem Grunde die abgeklemmt waren habe ich
nicht erfahren, außer der Wohnungsmieter hat es mir erzählt. Es waren
immer unbezahlte Stromrechnungen. Aus technischen Gründen war da
keiner dabei.

Detlef Neubauer

unread,
Sep 25, 2003, 6:26:12 AM9/25/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> writes:

> Ich frage mich, wie $Kunde$ feststellen will, ob die Firma/der Mensch,
> die/der das Kabel hergestellt hat, im Installateurverzeichnis eines
> Elektrizitätsversorgungsunternehmens gelistet ist oder nicht. Das
> VDE-Kennzeichen sagt hierüber nämlich nichts aus.

Entweder du bist wirklich lernresistent oder du trollst.

Warum sollte ein Hersteller von Steckdosenverteilern,
Verlängerungskabeln usw. bei den EVU im Installateurverzeichnis
gelistet sein? Die haben mit den Kundenanlagen nix zu schaffen, die
stellen nur Verteiler und Kabel her und das nach den "anerkannten
Regeln der Technik" (VDE Vorschriften). Das bestätigen sie durch das
aufgebrachte VDE Zeichen. Diese Verteiler, Verängerungen kannst du
bedenkenlos selbst in die Steckdose stecken. Dazu brauchst du keinen
"im Installateurverzeichnis des EVU eingetragenen Installateur"
rufen. Das ist "bestimmungsgemäßer Gebrauch" der "elektrischen Anlage"
und des Verteilers / der Verlängerung.

> Und die Firma/der Mensch ist auch gar nicht haftbar dafür. Denn der
> verkauft Dir nur ein Kabel, das nach VDE-Regeln gebaut wurde. Aber
> nirgendwo steht drauf, dass der Hersteller im Installateurverzeichnis
> eines EVU eingetragen ist.

Warum auch? Der Hersteller errichtet, ändert, erwitert nichts in der
Kundenanlage.

A. Wenger

unread,
Sep 25, 2003, 7:23:32 AM9/25/03
to
Hi,

Karl-Heinz Zimmer wrote:
> Du kannst (wie gesagt) ruhig Dutzende solcher Drähte an Dutzende
> solcher Dosen anklemmen - _solange_ Du das Ganze dann nicht auch noch
> ans Netz anschliesst, denn dies wäre eine _Inbetriebnahme' Deiner
> sebstgestrickten Installation: verboten, auser für (siehe avbeltv...).

- Und wenn ich mit einer Lampe auf eine Solarzelle leuchte und mein Haus
daran anschließe ist das dann mit dem Netz verbunden?

- Und wenn ich anstatt der Lampe & Solarzelle einen Motor plus Generator
verwende?

- Und wenn ich die drehenden Teile davon weglasse? und einen "fertigen"
Trenntrafo nutze?

- Und wenn der Trenntraffo eine Spartraffo ist?

- Und wenn der dann bloß 1 Windung hat?

dann kann ich eigentlich gleich ein Verlängerungskabel nehmen....

keep smilling :-)


A. Wenger

unread,
Sep 25, 2003, 7:27:50 AM9/25/03
to
Hi,

Karl-Heinz Zimmer wrote:
>> Bei einem Verlängerungskabel werden auch Drähte angeschlossen. Das
>> kann durch mich geschehen (Selbstbau-Verlängerung)
>

> Sorry, das stimmt zwar (es 'kann' durch Dich geschehen), aber es ist
> leider ebenfalls verboten: diese Selbstbauverlängerung müsstest Du
> leider ebenfalls brav vom eingetragenen Elektriker abnehmen lassen.

Ich kann mich auch Elektronik-Entwicklungs Büro nennen und mir
meinen eigenen CE Conformitätsbla ausstellen. Wenn man sich anschaut
das viele dieser CE & VDE und tralala "Tests" darin bestehen das
man irgendeine Norm in den Schrank legt und sich dann selber attestiert
das man es ganz toll gemacht hat...


Martin Schoenbeck

unread,
Sep 25, 2003, 8:32:44 AM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

Karl-Heinz Zimmer schrieb:


>
> Um Deine andere Frage zu beantworten: Die Kundenanlage wird mE dadurch
> _nicht_ erweitert.

Und jetzt mußt Du nur noch erklären, warum sie das Deiner Meinung nach
wird, wenn der die Steckdose an dem Kabel selbst angeschraubt hat /
hätte?

Detlef Neubauer

unread,
Sep 25, 2003, 8:34:28 AM9/25/03
to
Mark Henning <m...@homolog.de> writes:

[käuflich erhältliche Elektrogeräte und Kabeltrommeln]

> Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
> nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines
> Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur [...]
> errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
>
> Das heißt also, der Hersteller muss entweder mit dem EVU
> übereinstimmen oder im Installateurverzeichnis eines EVU stehen.

Wie heisst die Droge? Ich will das auch haben.

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 9:00:39 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 13:23 A. Wenger wrote:

> - Und wenn ich mit einer Lampe auf eine Solarzelle leuchte und mein Haus
> daran anschließe ist das dann mit dem Netz verbunden?
>
> - Und wenn ich anstatt der Lampe & Solarzelle einen Motor plus Generator
> verwende?
>
> - Und wenn ich die drehenden Teile davon weglasse? und einen "fertigen"
> Trenntrafo nutze?
>
> - Und wenn der Trenntraffo eine Spartraffo ist?
>
> - Und wenn der dann bloß 1 Windung hat?
>
> dann kann ich eigentlich gleich ein Verlängerungskabel nehmen....
>
> keep smilling :-)

Hah! Ich smile hier sowieso schon die ganze Zeit - spätestens nachdem
klar wurde, dass der gute Mark hier eine kostenlose Belustigungsnummer
bringt, smile ich wie wild. ;-)

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 9:04:23 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 14:15 Mark Henning wrote:

> Detlef Neubauer (25 Sep 2003 12:26:12 +0200) wrote:
>>Mark Henning <m...@homolog.de> writes:
>>> Ich frage mich, wie $Kunde$ feststellen will, ob die Firma/der Mensch,
>>> die/der das Kabel hergestellt hat, im Installateurverzeichnis eines
>>> Elektrizitätsversorgungsunternehmens gelistet ist oder nicht. Das
>>> VDE-Kennzeichen sagt hierüber nämlich nichts aus.
>>
>>Entweder du bist wirklich lernresistent oder du trollst.
>>
>>Warum sollte ein Hersteller von Steckdosenverteilern,
>>Verlängerungskabeln usw. bei den EVU im Installateurverzeichnis
>>gelistet sein?
>

> Weil §12(2) das so fordert. Und weil Karl-Heinz und manch anderer
> anscheinend meint, damit alles totschlagen zu können, was irgendwie
> mit Steckdosen zu tun hat.
>
> Der Argumentationsfaden war doch folgender:
>
> Eine Verlängerungsschnur selbst bauen und einstöpseln darf ich wegen
> §12(2) nicht. Denn das Bauen&Anstöpseln entspricht einer
> Erweiterung/Änderung der Kundenanlage.

Das ist falsch.

Mag sein, dass ich selber durch ungenaue Formulierung zu dieser falschen
Ansicht beigetragen habe, daher hier nochmals die Richtigstellung:

Der Grubd, warum Du Dein Konstrukt nicht einstöpseln darfst, liegt
darin, dass dies das ANSCHLIESSEN einer selbstgebastelten INSTALLATION
wäre.

Es geht (hier) also nicht darum, dass per Stecker-in-Steckdose die
Kundenanlage erweitert würde, sondern darum, dass Du damit Deinen
Eigenbau ANSCHLIESSEN möchtest: wie gesagt, /bauen/ darfstde so etwas,
aber /anschliessen/ darfstde es nicht - weder per Stecker in Dose,
noch per Drähtchen klemmen...

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 9:11:12 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 14:32 Martin Schoenbeck wrote:

> Hallo Karl-Heinz,
>
> Karl-Heinz Zimmer schrieb:
>>
>> Um Deine andere Frage zu beantworten: Die Kundenanlage wird mE dadurch
>> _nicht_ erweitert.
>
> Und jetzt mußt Du nur noch erklären, warum sie das Deiner Meinung nach
> wird, wenn der die Steckdose an dem Kabel selbst angeschraubt hat /
> hätte?

Du irrst: ich muss Dir das nicht erklären - ist alles freiwillig hier,
macht aber zunehmend Spass und ich habe noch Popcorn in rauhen Mengen.

Karl-Heinz

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 9:15:15 AM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

> Dass käuflich erhältliche Elektrogeräte und Kabeltrommeln und dgl.
> zugelassen sein müssen, weiss doch jedes Baby, siehe Aufdrucke wie
> "VDE Zulassung DIN / VDE (...)" - danach zu fragen, zeigt doch
> bloss, dass der gute Siggi mich verschaukeln wollte.

Du solltest Dich mal dringend mit der aktuell gültigen
Kennzeichnungspflicht von Produkten befassen.

Und dann könntest Du erklären, in wieweit ein selbst erstelltes und
verwendetes Produkt davon betroffen ist.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Detlef Neubauer

unread,
Sep 25, 2003, 9:19:53 AM9/25/03
to
Martin Schoenbeck <ms.usene...@Schoenbeck.de> writes:

> Und jetzt mußt Du nur noch erklären, warum sie das Deiner Meinung nach
> wird, wenn der die Steckdose an dem Kabel selbst angeschraubt hat /
> hätte?

Hat Karl-Heinz doch nie behauptet. Das mit der selbst an ein Kabel
angeschraubten Steckdose haben er und auch ich so verstanden, daß es
um eine fest an der Wand installierte Aufputzsteckdose geht, die
mittels einer flexiblen Leitung und Steckers an eine vorhandene
Steckdose angeschlossen wird.

Und da kann man sich vortrefflich streiten, ob es eine Erweiterung
(die zusätzliche Steckdose ist ja fest installiert) ist oder nur ein
Vorgang der dem Einstecken einer handesüblichen Verlängerung
entspricht.

Ich tendiere zur Erweiterung. Denn wo will man die Grenze ziehen?

Könnte doch jemand auf die Idee kommen sich eine Steckdose neben dem
Zähler setzen zu lassen, seine Wohnung selbst zu installieren, diese
komplette Wohnungsinstallation dann per Verlängerungskabel und Stecker
anzuschließen und dann sagen, daß das keine Errichtung, Erweiterung
der bestehenden Anlage darstellt.

Zu guter Letzt noch folgendes, das selbstinstallieren ist nicht
strafbar im Sinne des StGB und auch in der AVBEltV ist als einzige
Sanktion die Beendigung der Stromlieferung genannt.

Jedoch ist die AVBEltV Bestandteil des Stromliefervertrages, den man
mit dem EVU abschließt. Und wie sagt und doch die 17. Erwebsregel der
Ferengi so schön, "Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag".

Jochen Kriegerowski

unread,
Sep 25, 2003, 9:26:06 AM9/25/03
to
"Karl-Heinz Zimmer" <k...@snafu.de> schrieb

> macht aber zunehmend Spass und ich habe noch Popcorn in rauhen Mengen.

Fein.
Darf man ein Konstrukt einstöpseln, dass von einem bei einem ortfremden
Energieversorger eingetragenen Elektroinstallateur zusammengebastelt
wurde?

Ansonsten kommt man mit 27 Kabeltrommeln, ein paar Dutzend Verlängerungs-
kabeln, Mehrfachsteckdosen etc. schon ziemlich weit in Sachen Verkabelung ;-)
Darf man das ganze Zeug eigentlich einmauern und eingipsen?

Gruß
Jochen

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 9:29:43 AM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

> Der Grubd, warum Du Dein Konstrukt nicht einstöpseln darfst, liegt
> darin, dass dies das ANSCHLIESSEN einer selbstgebastelten INSTALLATION
> wäre.

Das ist alles?

Dann ist es einfach: Ein Verlängerungskabel ist keine Installation, sondern
eindeutig ein Gerät. Und Geräte darf jeder selbst herstellen, wie auch
jedermann HF-Sender bauen darf.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 9:37:17 AM9/25/03
to

Wieso sollte ich so etwas erklären?

Betroffen bist bloss Du, wenn Du eine selber gebastelte, elektrische
Installation ohne Abnahme durch den eingetragenen Elektriker ans Netz
hängst.

Kannst maulen und nörgeln oder von mir aus ungläubig den Kopf
schütteln - ist mir alles schnuppe, es ändern nix an der Lage.

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 9:41:28 AM9/25/03
to

Schwachsinn!

Es geht nicht darum, dass die _Herstellung_ verboten wäre, sondern darum,
dass die Inbetriebnahme ohne vorherige Abnahme durch einen eingetragenen
Elektriker verboten ist.

Das ist Dir natürlich völlig klar, wolltest ja bloss ein bischen Spass
haben hier, aber bedenke bitte, dass es auch Leute geben mag, denen das
nicht so klar ist: was nun, wenn sie Deine (zugegebermassen lustigen)
Postings lesen und auf die Idee kommen, es sei in Punkto Elektrik so
ähnlich wie beim Laubsägen: darfst alles, aber gib fein Acht.

Das wäre nicht so gut, gelle, also fände ich es gut, wenn Du mit solchen
coolen Aussagen ein weniger verantwortungsbewusster umgehen würdest...

Karl-Heinz

Detlef Neubauer

unread,
Sep 25, 2003, 9:42:02 AM9/25/03
to
"A. Wenger" <a.we...@gmx.de> writes:

> - Und wenn ich mit einer Lampe auf eine Solarzelle leuchte und mein Haus
> daran anschließe ist das dann mit dem Netz verbunden?
>
> - Und wenn ich anstatt der Lampe & Solarzelle einen Motor plus Generator
> verwende?
>
> - Und wenn ich die drehenden Teile davon weglasse? und einen "fertigen"
> Trenntrafo nutze?
>
> - Und wenn der Trenntraffo eine Spartraffo ist?

Nun, für den Betreib der Lampe, des Motors und des Trenntrafos
benötigst du einen Stromanschluß eines EVU. Also hast du einen Vertrag
mit einem EVU. Wenn du aber einen Vertrag mit einem EVU hast, bist du
vertraglich an AVBEltV § 3 Abs. 1 gebunden.

,----[ AVBEltV §3 Abs. 1 ]
| (1) Der Kunde ist verpflichtet, seinen gesamten Elektrizitätsbedarf
| aus dem Verteilungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
| zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen
| zur Nutzung regenerativer Energiequellen; ferner durch
| Eigenanlagen (Notstromaggregate), die ausschließlich der
| Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der
| öffentlichen Versorgung dienen. Notstromaggregate dürfen außerhalb
| ihrer eigentlichen Bestimmung nicht mehr als 15 Stunden monatlich
| zur Erprobung betrieben werden.
`----

Da kannst du dich derhen und winden wie du willst, der Arsch bleibt
immer hinten.

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 9:49:33 AM9/25/03
to

Smiley erkannt, dennoch etwas Kritik: abgesehen von den Leuten, denen es
völlig egal ist, ob etwas legal oder illegal oder OK oder eine
Ordnungswidrigkeit ist, gibt es ja auch Leute, die sich auf den Standpunkt
stellen "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Speziell an diese Leute folgender heisse Tip[p}:

Es ist geradezu hirnrissig, sich eine oder mehrere Aufputz-Steckdosen
zu verkabeln und das Ganze dann per Stecker an einer Steckdose
anzuschliessen!

Dafür ist die Steckdose nämlich nicht gemacht worden, hält bestenfalls
2,5 Ampere aus und das Zuleitungskabel, das Ihr zu dieser Dose legen
wollt, evtl. noch weniger.

Wer weiss, welchen Mist Ihr im Laufe der Jahre alles an diese praktischen
Steckdosen anschliessen wollt!? Dass es dann irgendwann richtig heiss
wird und (voirzugsweise Nachts) anfängt zu kokeln, wäre nicht das erste
Mal bei solchen Bauten.

Das nur am Rande, hat zwar nix mit der rechtlichen Seite zu tun, aber
dennoch...

Karl-Heinz

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 10:01:23 AM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

>> Dann ist es einfach: Ein Verlängerungskabel ist keine Installation,
>> sondern eindeutig ein Gerät. Und Geräte darf jeder selbst herstellen,
>> wie auch jedermann HF-Sender bauen darf.
>
> Schwachsinn!

Du hast offensichtlich keine Ahnung, aber eine feste Meinung.

> Es geht nicht darum, dass die _Herstellung_ verboten wäre, sondern
> darum, dass die Inbetriebnahme ohne vorherige Abnahme durch einen
> eingetragenen Elektriker verboten ist.

Da nun schon mehrfach festgestellt wurde, daß Verlängerungskabel weder
von eingetragenen Elektrikern hergestellt noch abgenommen werden noch
eine Abnahme überhaupt generell erforderlich ist, ist obiges einfach
falsch.

> Das ist Dir natürlich völlig klar, wolltest ja bloss ein bischen Spass
> haben hier, aber bedenke bitte, dass es auch Leute geben mag, denen
> das nicht so klar ist: was nun, wenn sie Deine (zugegebermassen
> lustigen) Postings lesen und auf die Idee kommen, es sei in Punkto
> Elektrik so ähnlich wie beim Laubsägen: darfst alles, aber gib fein
> Acht.

Mehr als Sprüche und aufgeschnappte Halbwahrheiten hast Du bislang nicht
geliefert und das ist eine weit schlimmere Kombination als unbedarfter
Wissendurst.

> Das wäre nicht so gut, gelle, also fände ich es gut, wenn Du mit
> solchen coolen Aussagen ein weniger verantwortungsbewusster umgehen
> würdest...

Ich würde anstatt Anmache lieber mal eine Begründung lesen, denn ich
finde deine Postings überhaupt nicht lustig.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Andreas Bieger

unread,
Sep 25, 2003, 10:17:06 AM9/25/03
to

Jetzt muß sogar mal ich was sagen, obwohl ich bis jetzt nur
belustigt mitgelesen habe...

> Du hast offensichtlich keine Ahnung, aber eine feste Meinung.

Du hast auch eine Meinung, aber noch weniger Ahnung!

> > Es geht nicht darum, dass die _Herstellung_ verboten wäre, sondern
> > darum, dass die Inbetriebnahme ohne vorherige Abnahme durch einen
> > eingetragenen Elektriker verboten ist.
>
> Da nun schon mehrfach festgestellt wurde, daß Verlängerungskabel weder
> von eingetragenen Elektrikern hergestellt noch abgenommen werden noch
> eine Abnahme überhaupt generell erforderlich ist, ist obiges einfach
> falsch.

Kennst du den Begriff "Geprüfte Sicherheit"?
Du kennst die Aufgaben des TÜV? (Der kontrolliert nicht nur Autos!)

Wie merkbefreit muß man sein, um zu denken, dass in DE Geräte ohne Prüfung
betrieben werden dürfen??? (auch von DIR nicht)

Und wenn sie keine Prüfung haben, dann müssen sie nach VDE hergestellt sein,
und dazu ist mindestens ein Facharbeiterbrief aus dem Elektroberreich nötig!

Bitte hör auf, so einen Schwachsinn zu behaupten, bevor es noch jemand glaubt!

Gruß
Andreas
(der in der Entwicklung für elektrische Anlagen und Automatisierungstechnik arbeitet)

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 10:21:46 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 16:01 Siegfried Schmidt wrote:

> Hallo Karl-Heinz,
>
>>> Dann ist es einfach: Ein Verlängerungskabel ist keine Installation,
>>> sondern eindeutig ein Gerät. Und Geräte darf jeder selbst herstellen,
>>> wie auch jedermann HF-Sender bauen darf.
>>
>> Schwachsinn!
>
> Du hast offensichtlich keine Ahnung, aber eine feste Meinung.
>
>> Es geht nicht darum, dass die _Herstellung_ verboten wäre, sondern
>> darum, dass die Inbetriebnahme ohne vorherige Abnahme durch einen
>> eingetragenen Elektriker verboten ist.
>
> Da nun schon mehrfach festgestellt wurde, daß Verlängerungskabel weder
> von eingetragenen Elektrikern hergestellt noch abgenommen werden noch
> eine Abnahme überhaupt generell erforderlich ist, ist obiges einfach
> falsch.

Zum Kauf angebotene Verlängerungskabel müssen zugelassen sein.

Karl-Heinz

Jochen Kriegerowski

unread,
Sep 25, 2003, 10:19:50 AM9/25/03
to
"Karl-Heinz Zimmer" <k...@snafu.de> schrieb

> > Darf man ein Konstrukt einstöpseln, dass von einem bei einem ortfremden
> > Energieversorger eingetragenen Elektroinstallateur zusammengebastelt
> > wurde?

> Smiley erkannt

Da stand keiner - und das war sogar einigermaßen ernst gemeint. Ich müsste
irgend wo noch so ein Teil im Keller liegen haben, sieht *sehr* selbstgebaut
aus, ist aber - ich schwöre - von einem eingetragenen Elektromeister. Nur
bin ich eben inzwischen umgezogen. Ich habe momentan keine Verwendung
dafür - dennoch: Legal oder nicht?

> Es ist geradezu hirnrissig, sich eine oder mehrere Aufputz-Steckdosen
> zu verkabeln und das Ganze dann per Stecker an einer Steckdose
> anzuschliessen!

Darauf wollte ich hinaus: Legal aber, im Wortsinn, brandgefährlich und
zudem hirnrissig.

Damit ist zumindest das Argument 'Sicherheit' für die hier diskutierte
Frage 'den Bach runter'. Welches Argument bleibt dann?

Gruß
Jochen

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 10:26:45 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 16:19 Jochen Kriegerowski wrote:

> "Karl-Heinz Zimmer" <k...@snafu.de> schrieb
>
>> > Darf man ein Konstrukt einstöpseln, dass von einem bei einem ortfremden
>> > Energieversorger eingetragenen Elektroinstallateur zusammengebastelt
>> > wurde?
>
>> Smiley erkannt
>
> Da stand keiner

Wie in Deinem Posting zu sehen und in meinem Posting zitiert, stand da
sehr wohl einer, nämlich hinter dem "in Sachen Verkabelung" und genau
auf diese Aussage (dass man damit schon ziemlich weit kommt) habe ich
mich bezogen, denn nicht das 'weit kommen' ist das technisch
Entscheidende, sondern dass man den Anschluss-Leitungen und der
Steckdose damit evtl. zuviel zumutet.

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 10:30:09 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 16:19 Jochen Kriegerowski wrote:
(...)

> Ich müsste irgend wo noch so ein Teil im Keller liegen haben, sieht
> *sehr* selbstgebaut aus, ist aber - ich schwöre - von einem
> eingetragenen Elektromeister. Nur bin ich eben inzwischen umgezogen.
> Ich habe momentan keine Verwendung dafür - dennoch: Legal oder nicht?

Es ist dann legal, wenn die Bastelei von einem eingetragenen Elektriker
abgenommen ist - ganz egal, wielange es im Keller liegt und wiesehr Du Dich
zu erinnern glaubst, dass dies von einem eingetragenen Elektromeister
hergestellt wurde - seinerzeit - Du darfst es nur dann _anschliessen_,
wenn es abgenommen wurde: und genau diesen Sachverhalt musstde dann
später nachweisen, wenn die Bude abgebrannt ist und dem Versicherungs-
Spezi etwas auffällt...

Karl-Heinz

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 10:40:14 AM9/25/03
to
Hallo Andreas,

> Kennst du den Begriff "Geprüfte Sicherheit"?
> Du kennst die Aufgaben des TÜV? (Der kontrolliert nicht nur Autos!)

Jetzt kommt der nächste..

> Wie merkbefreit muß man sein, um zu denken, dass in DE Geräte ohne
> Prüfung betrieben werden dürfen??? (auch von DIR nicht)

Ganz einfach: zeig mir die Quelle, nach der alle in D *betriebenen*
Geräte ein TÜV/GS oder VDE-Prüfzeichen haben müssen.

Wenn so eindeutig ist, kann das doch kein Problem sein. Komisch ist nur,
daß die VDE-Zerifizierer davon gar nichts wissen..

> Und wenn sie keine Prüfung haben, dann müssen sie nach VDE hergestellt
> sein, und dazu ist mindestens ein Facharbeiterbrief aus dem
> Elektroberreich nötig!

Und wo steht das?

> Bitte hör auf, so einen Schwachsinn zu behaupten, bevor es noch jemand
> glaubt!

Kleiner Tipp für den Hausgebrauch: überleg mal, wer einen Bausatz eines
Gerätes zusammenbauen und in Betrieb nehmen darf.

> (der in der Entwicklung für elektrische Anlagen und
> Automatisierungstechnik arbeitet)

Dann müßtest Du es eigentlich besser wissen. Es geht hier nämlich weder
um Installationen noch um den Vertrieb noch um vertragliche Verhältnisse
zu Abnehmern. Apropos Vertrag: die EVUs fordern auch vertraglich keine
Geräte mit GS/VDE-Prüfzeichen, sonst müßten sie sie nämlich nicht
empfehlen.

Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Jochen Kriegerowski

unread,
Sep 25, 2003, 10:36:59 AM9/25/03
to
"Karl-Heinz Zimmer" <k...@snafu.de> schrieb

> > Da stand keiner
>
> Wie in Deinem Posting zu sehen und in meinem Posting zitiert, stand da
> sehr wohl einer

So gesehen - klar.
Ich bezog diesen Smiley aber nicht auf die von mir erneut zitierte Frage.
Aber ist ja egal.

Gruß
Jochen

Jochen Kriegerowski

unread,
Sep 25, 2003, 10:43:36 AM9/25/03
to
"Karl-Heinz Zimmer" <k...@snafu.de> schrieb

> genau diesen Sachverhalt musstde dann später nachweisen

Müsste dann halt eine eidesstattliche Versicherung von dem ver-
mutlich zwischenzeitlich in ehren ergrauten Meister...

Ist schließlich schon rund 20 Jahre her. Wie gesagt: Ich brauch' das
Teil eh' nicht mehr - Eine 380 V Steckdose (die jetzt gebräuchliche
Bauart) mit (dem früher mal üblichem) Perilex-Stecker an einem
kurzen Kabelstück. Weder habe ich irgend wo eine Perilex-Dose in
der Wand, noch irgend ein 380-V-Gerät mit Stecker.

Gruß
Jochen

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 10:48:02 AM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

> Zum Kauf angebotene Verlängerungskabel müssen zugelassen sein.

Hier gehts mit keiner Silbe um den Verkauf selbsthergestellert
Verlängerungskabel.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 10:59:18 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 16:48 Siegfried Schmidt wrote:

> Hallo Karl-Heinz,
>
>> Zum Kauf angebotene Verlängerungskabel müssen zugelassen sein.
>
> Hier gehts mit keiner Silbe um den Verkauf selbsthergestellert
> Verlängerungskabel.

Du hast natürlich völlig Recht.

Karl-Heinz

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 11:00:31 AM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 16:43 Jochen Kriegerowski wrote:

> "Karl-Heinz Zimmer" <k...@snafu.de> schrieb
>
>> genau diesen Sachverhalt musstde dann später nachweisen
>
> Müsste dann halt eine eidesstattliche Versicherung von dem ver-
> mutlich zwischenzeitlich in ehren ergrauten Meister...

Besser wäre natürlich eine neue, ordentliche Abnahme.

Andreas Bieger

unread,
Sep 25, 2003, 11:21:36 AM9/25/03
to
>Und wenn sie keine Prüfung haben, dann müssen sie nach VDE hergestellt sein,
>und dazu ist mindestens ein Facharbeiterbrief aus dem Elektroberreich nötig!

>Interessant. Wenn ein angehender Elektroniker also seine Schaltungen
>bastelt und die mittels Netzteil betreibt, dann ist das auch nicht
>erlaubt? Denn abnehmen lässt er die ja nicht, und Facharbeiterbrief
>hat er noch nicht. Und alle, die Conrad-Bausätze zusammenbauen und
>mittels Netzteil betreiben, verhalten sich auch illegal?

du bekommst bei Conrad auch Teile für die Hausverdrahtung, du darfst damit
auch bauen, nur anschließen nicht!

Reden wir jetzt von 230 Volt, oder 24 Volt???
(es ging noch immer um 230 V und nicht Kleinspannung)
Die 24 Volt darfst du dir sogar in den Po stecken, wenn dich das glücklich macht! :-)

Außerdem steht ein angehender Elektroniker unter der Überwachung seines
Ausbilders (Meisters) und Geräte die mit 230 Volt betrieben werden, oder wenn
er z.B. das Netzteil selber baut, werden von dem Meister kontrolliert und dürfen
ohne diesen auch nicht eingeschaltet werden!
Wenn der Meister dieses Gerät abgenommen hat, darf der Azubi das auch mit
heim nehmen und dort betreiben.

Andreas


Jürgen Exner

unread,
Sep 25, 2003, 11:26:49 AM9/25/03
to
Andreas Bieger wrote:
> Reden wir jetzt von 230 Volt, oder 24 Volt???
> (es ging noch immer um 230 V und nicht Kleinspannung)
> Die 24 Volt darfst du dir sogar in den Po stecken, wenn dich das
> glücklich macht! :-)

Wo steht dass du dir 230V nicht in den **** stecken darfst?

jue


Andreas Bieger

unread,
Sep 25, 2003, 11:37:16 AM9/25/03
to
> Ganz einfach: zeig mir die Quelle, nach der alle in D *betriebenen*
> Geräte ein TÜV/GS oder VDE-Prüfzeichen haben müssen.

Hab jetzt keine Lust, das alles abzutippen!
Seite 186 bis 188 im Tabellenbuch der Elektrotechnik
ISBN 3-14-22 50 35-2

da stehen sämtliche Richtlinien, Normungen, Kennzeichnungen (national u international),
Konformitätserklärungen und Prüfzeichen usw...

z.B.
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Europäische Nr. 72/23/EWG
Deutsches Recht 1. GSGV 1979
bisheriges Zeichen GS-Zeichen
Inkraftsetzung 01.01.1997

und die Vorschriften für...
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Maschinen
- Sicherheit von Spielzeug
und
- Telekomunikationsendeinrichtungen

> > Bitte hör auf, so einen Schwachsinn zu behaupten, bevor es noch jemand
> > glaubt!
>
> Kleiner Tipp für den Hausgebrauch: überleg mal, wer einen Bausatz eines
> Gerätes zusammenbauen und in Betrieb nehmen darf.

24 Volt oder 230 Volt?
Bauen darf jeder, aber bei 230 Volt darfst du´s ohne Abnahme nicht anschließen!

Und bevor du jetzt weiter so nen Schwachsinn behauptest, kauf dir das Buch und
lies nach! Ich tipp dir nämlich jetzt nicht die ganzen Seiten ab...

Andreas


Andreas Bieger

unread,
Sep 25, 2003, 11:42:53 AM9/25/03
to

Ich glaub im Strafgesetzbuch steht,
dass Selbstmord auch verboten ist! :-)

Gruß
Andreas


Jürgen Exner

unread,
Sep 25, 2003, 11:56:58 AM9/25/03
to

Keineswegs. Zumindest nicht mehr seit 1945.
- In D ist Suizid nicht strafbar, auch der Versuch nicht (sonst haettest du
arge Schwierigkeiten Patienten nach versuchtem Suizid zu behandeln)
- Beihilfe zum Suizid ist ebenfalls nicht strafbar
- Nur Toetung auf Verlangen und dann die Steigerungen davon bis hin zum
Voelkermord sind vom deutschen Strafrecht erfasst

jue


Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 1:02:12 PM9/25/03
to
Hallo Andreas,

> Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter
> Spannungsgrenzen Europäische Nr. 72/23/EWG
> Deutsches Recht 1. GSGV 1979

Na also, ist doch endlich mal eine brauchbare Antwort. Und was finden wir
schönes im 1.GSGV1979:

§1: Sie gilt nicht für [..] Haushaltssteckverbindungen
§3: Beim Inverkehrbringen muss das elektrische Betriebsmittel mit der CE-
Kennzeichnung [..] versehen sein durch die der Hersteller [..] bestätigt,
daß die Sicherheitsanforderungen nach §2 [..] eingehalten sind.

Es ist weder von TÜV/GS/VDE noch von einer zwangsweisen Zuteilung eines
anderen Prüfzeichens noch von einer Zulassung die Rede.

Und 'Inverkehrbringen' bedeutet "vorrätig halten zu Verkauf, feilhalten,
verkaufen, jedes sonstige Überlassen im geschäftlichen Verkehr", also etwas
völlig anderes als der Selbstbau eines Verlängerungskabels für den eigenen
Gebrauch.

> und die Vorschriften für...
> - Elektromagnetische Verträglichkeit

EMVG §5 Abs. 5: Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen
Laboratorien, Werkstätten und Räumen hergestellt, Anlagen, die erst am
Betriebsort zusammengesetzt werden, und Netze bedürfen keiner EG
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

usw. usw.



> 24 Volt oder 230 Volt?
> Bauen darf jeder, aber bei 230 Volt darfst du´s ohne Abnahme nicht
> anschließen!

Selbstverständlich darft Du das. EMVG §5 regelt die Kennzeichnungspflicht
"für serienmäßig vorbereitete Baukästen oder Bauteilezusammenstellungen zur
Selbstmontage, Baugruppen und Geräteteile, die allgemein erhältlich sind."

Du darfst außer für Funkamateuere keinen Bausatz ohne CE-Kennzeichnung in
den Verkehr bringen, aber Du darft ihn natürlich erwerben und in Betrieb
nehmen, es gilt die Konformität des Bausatzes. Entsprechend mußt Du bei
einem Weiterverkauf die Unterlagen durchreichen.

> Und bevor du jetzt weiter so nen Schwachsinn behauptest, kauf dir das
> Buch und lies nach! Ich tipp dir nämlich jetzt nicht die ganzen
> Seiten ab...

Vielleicht hast Du einfach nicht begriffen, worauf die Verordungen
anwendbar sind?


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 1:08:30 PM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 19:02 Siegfried Schmidt wrote:

>> 24 Volt oder 230 Volt?

>> Bauen darf jeder, aber bei 230 Volt darfst du?s ohne Abnahme nicht


>> anschließen!
>
> Selbstverständlich darft Du das.

Du irrst schon wieder, etwas falsches zu behaupten und als
Selbstverständlichkeit hinzustellen, macht es nicht zu etwas Richtigem.

Karl-Heinz

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 1:21:51 PM9/25/03
to
Hallo Karl-Heinz,

> Du irrst schon wieder, etwas falsches zu behaupten und als
> Selbstverständlichkeit hinzustellen, macht es nicht zu etwas Richtigem.

Und wie gewöhnlich wirst Du das Verbot nicht nachweisen können.

Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Thomas Einzel

unread,
Sep 25, 2003, 1:37:57 PM9/25/03
to
Mark Henning wrote:
...

>> Und wenn sie keine Prüfung haben, dann müssen sie nach VDE
>> hergestellt sein, und dazu ist mindestens ein Facharbeiterbrief aus
>> dem Elektroberreich nötig!

Eine "interessante" Kausalität, die - außer einer persönlichen
Meinung - durch genau was untermauert wird?

> Interessant. Wenn ein angehender Elektroniker also seine Schaltungen
> bastelt und die mittels Netzteil betreibt, dann ist das auch nicht
> erlaubt? Denn abnehmen lässt er die ja nicht, und Facharbeiterbrief
> hat er noch nicht. Und alle, die Conrad-Bausätze zusammenbauen und
> mittels Netzteil betreiben, verhalten sich auch illegal?

Na dann schau mal genau in die Conrad Anleitungen, wenn da 230V
verbaut sind, kommt da Hinweis.
Als Beispiel C-Control Station (Hutschienengehäuse!) Seite 6:
"...Gegebenfalls muß ihre Gesamtinstallation von einer zuständigen
Stelle (Elektromeister) überprüft werden!..."

Gegebenenfalls? Ja, das Gerät ist auch mit 12V versorgbar...

Ob irgendein Facharbeiterbrief vorliegt ist dafür *völlig*
bedeutungslos. Selbst ein promovierter Diplomingenieur Elektrotechnik
steht vor dem gleichen Problem.

Die in diesem Thread von einigen dokumentierte, hartnäckige
Unwissenheit ist ein Indikator dafür, warum in Deutschland so viel
reglementiert und vorgeschrieben werden muß. Eine falsche Aussage wird
auch *nicht* wahrer wenn sie noch so oft und/oder von vielen Leuten
wiederholt wird - aber das kommt auch im täglichen Leben oft vor.
Macht mal.

Meine Hinweise bezüglich ortsfeste und ortsveränderliche Geräte wurden
offenbar auch einfach überlesen.

Tho'Es hat wohl wirklich keinen Zweck'mas


Karl-Heinz Zimmer

unread,
Sep 25, 2003, 4:45:21 PM9/25/03
to
On Donnerstag, 25. September 2003 19:21 Siegfried Schmidt wrote:

> Hallo Karl-Heinz,
>
>> Du irrst schon wieder, etwas falsches zu behaupten und als
>> Selbstverständlichkeit hinzustellen, macht es nicht zu etwas Richtigem.
>
> Und wie gewöhnlich wirst Du das Verbot nicht nachweisen können.

Was allerdings Dir, lieber Siegfried, nicht das geringste hilft, falls
mit Deiner eigenmächtig angeschlossenen Selbstbau-Kiste etwas ganz
doll schief geht.

Dann kannstde jammern und Dich darauf berufen, dass der Karl-Heinz, diese
Flasche Dir den endgültigen Beweis schuldig blieb - es wird Dir nix helfen.

Aber natürlich hoffe ich, dass dieser Ernstfall niemals eintritt - wäre
traurig, auf solche Weise Recht zu behalten: da stehe ich doch lieber als
Trottel da, dem niemand glaubt. ;-)

Karl-Heinz

Siegfried Schmidt

unread,
Sep 25, 2003, 6:17:39 PM9/25/03
to
Hallo,

> Was allerdings Dir, lieber Siegfried, nicht das geringste hilft, falls
> mit Deiner eigenmächtig angeschlossenen Selbstbau-Kiste etwas ganz
> doll schief geht.

Immerhin bekomme ich noch den Unterschied auf die Reihe, ob ich eine Anlage
benutze oder sie verändere.

> Aber natürlich hoffe ich, dass dieser Ernstfall niemals eintritt -
> wäre traurig, auf solche Weise Recht zu behalten: da stehe ich doch
> lieber als Trottel da, dem niemand glaubt. ;-)

Lieber Karl-Heinz, der Ernstfall ist bereits eingetreten. Letzte Woche
ergab eine Nachprüfung, daß ich seit 2 Jahren mit einem verkehrsunsicheren
Fahrzeug herumfahre. Nur der Zufall verhinderte, daß es wegen unzulässiger
Reparatur an Fahrwerksteilen zu einem Unfall kam.

Ach ja, die Pointe: Das amtliche Prüfzeichen, das den verkehrssicheren
Zustand bescheinigte, nützt samt allen beteiligten und
eingetragenen Experten in diesem Fall überhaupt nichts.

Glaub also weiterhin recht fest an die Macht von Bescheinigungen und
Verboten, ganz offensichtlich ist das Bedürfnis dafür so stark, daß zu den
sowieso schon vorhandenen auch noch weitere dazuerfunden werden müssen.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

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